Hallo liebe Gemeinde,
kurze Frage: Ich habe schon ein kleines Gewerbe und mache ein bischen
Dienstleistung in Elektronik-Entwicklung. Jetzt habe ich mir für interne
Nutzung mit einem frei verkäuflichen Entwicklungsboard einen CAN-Logger
mit ein paar zusätzlichen ganz nützlichen Funktionen in Richtung Kfz
gebastelt. Einige meiner Kunden - auch Endkunden - würden das Ding gerne
nutzen/kaufen. Kann man sowas halbwegs gefahrlos verkaufen, bzgl WEEE,
EAR, CE und ggf auch Haftung? Grundsätzlich würde ich halt die Software
auf das Board flashen und das dann als "Paket" verkaufen. Es wird nix
verändert an dem Board, bis auf die Software. Vielleicht gibt es noch
ein paar Adpaterkabel dazu, um die Boardstecker sinnvoll nutzbar zu
machen (Adapter auf Sub-D, sowas in der Art).
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit...
Wolf
Verkaufe doch nur die Software zu einem entsprechenden Preis. Fur die
Hardware gibst du bereits bestehende Bezugsquellen an. Zusammenstecken
und die Software flashen soll der Kunde selbst. Dann hast du mit den
ganzen Entsorgungsgesetzen nichts zu tun.
Hi,
hatte ich auch überlegt. Dachte aber, dass ich die Software wenn dann
auch ein kleines bischen schützen will. Ich denke dazu würde ich erstmal
einen Bootloader mit Verschlüsselung flashen. Wenn ich das Board bei
z.B. Reichelt erstehe, sollte doch die Entsorgungsproblematik schon
erledigt sein, oder? Sonst müsste man ja wirklich nur einmal kaufen, das
Image wandert dann im schlimmsten Fall ins Netz und aus wärs :)
Wolf schrieb:> Es wird nix verändert an dem Board, bis auf die Software.
Trotzdem bist du Inverkehrbringer, musst also die 200 EUR für EAR
Registrierung bezahlen. Aber KFZ Messmittel sind industrielle Messgeräte
und damit B2B und bis 2017 trifft dich nicht bleifrei. Du musst nur
zurückgeschickte Geräte auf deine Kosten (gewerblich) entsorgen, kannst
sie also nicht beim Schadstoffmobil abgeben.
CE hat schon der Boardanbieter draufgestempelt ?
MaWin schrieb:> CE hat schon der Boardanbieter draufgestempelt ?
Wenns ein Entwicklungsboard ist evtl. nicht.
(ich habe viele Entwicklungsboard ohne CE Zeichen hier)
Wolf schrieb:> hatte ich auch überlegt. Dachte aber, dass ich die Software wenn dann> auch ein kleines bischen schützen will.
Ist denn der Prozessor auf Deinem Bord steckbar? Dann verkauf doch
nur programmierte Prozessoren. Durch richtiges Setzen der "Fuses"
kannst Du dann das Auslesen zumindest stark erschweren.
Gruss
Harald
aber als Hersteller laut EAR zählt doch nur der erste Inverkehrbringer
in Deutschland. Das ist doch z.B. R**chelt. Ich mache keinen Namen
drauf, kein Gehäuse drum etc. Ist ja nur Weiterverkauf eines fertigen
Entwicklungsboards dachte ich und R**chelt ist bei der EAR ja
registriert...
Und Du hast die Software in allen Teilen selbst geschrieben?
Der Compiler lässt auch den gewerblichen Verkauf des Pogs zu?
Oder soll es die China Methode werden und open/free Software wird
verkauft?
CE ist nicht drauf auf dem Board, aber auf der Packung. Würde ja auch in
Originalpackung weiterverkauft. uC leider nicht steckbar. Evtl. lasse
ich den Kunden es kaufen und zu mir zur Programmierung schicken, wenn
alles andere so aufwändig für ein paar Dinger ist :-(
MaWin schrieb:> Trotzdem bist du Inverkehrbringer, musst also die 200 EUR für EAR> Registrierung bezahlen.
Wenn er das Board in DE erworben hat und in der original Verpackung
weiterverkauft, wohl nicht. Alles andere wird wohl ein neues Produkt
sein, und damit bist du der Inverkehrbringer. Wobei: Streng genommen ist
eine Platine mit neuer Software ein neues Produkt!
Frage an Wolf: Bekommen deine Kunden die nackte Platine, oder baust du
ein Gehäuse drum rum? Man könnte das Gehäuse der Lieferung einfach
beilegen und vom Kunden B2B zusammenbauen lassen...
> CE hat schon der Boardanbieter draufgestempelt ?
Wobei ihm das nur scheinbar was bringt: Die Software und die
angeschlossenen Kabel verändern die EMV Abstrahlung erheblich -> neue
Messung. Vermutlich stört sich aber niemand daran, wenn auf der Platine
ein CE drauf steht. Die Frage ist halt, ob er nicht eine
Bedienungsanleitung mit liefern muss, da sollte dann die
Konformitätserklärung bezüglich CE rein.
Wolf schrieb:> aber als Hersteller laut EAR zählt doch nur der erste> Inverkehrbringer> in Deutschland. Das ist doch z.B. R**chelt. Ich mache keinen Namen> drauf, kein Gehäuse drum etc. Ist ja nur Weiterverkauf eines fertigen> Entwicklungsboards dachte ich und R**chelt ist bei der EAR ja> registriert...
So ist das auch. Du darfst sogar einen eigenen Namen anbringen, es muss
nur erkennbar bleiben wer das Board erstmalig in der EU in Verkehr
brachte.
Wenn du allerdings die Adapterkabel selbst anfertigst, dann kann das ein
Ansatzpunkt für Griffelspitzer werden. Aber es gibt
Kabelkonfektionierer, die auch kleine Stückzahlen zu erträglichen
Preisen anfertigen und den Papierkram erledigen. Du bist dann auch nur
einfacher Händler.
Wolf schrieb:> alles selbst geschrieben. Keine fremden Libraries etc. Compiler> kommerziell
Na dann lass den Kunden das Board kaufen und biete den
Programmierservice an.
Kannst dem Kunden ja die Bestellliste für die Hardware "vorschlagen".
pegel schrieb:> Na dann lass den Kunden das Board kaufen und biete den> Programmierservice an.
Na, er kann ja auf seine Rechnung vier Posten draufschreiben: Einmal das
nackte Dev-Board als Durchreichposten in der Originalverpackung (hier
ist er nur Händler) und als zweiten Posten die Dienstleistung
Programmierung inkl. Software. Als drittes dann der Kabelsatz und als
viertes das Gehäuse.
klausr schrieb:> Die Software und die angeschlossenen Kabel verändern die EMV Abstrahlung> erheblich -> neue> Messung.
Quark, wenn er sich selbst plausibel begründet, warum sich dadurch
nichts ändert, darf er vom Erhalt der Konformität auch ohne Messung
ausgehen. Ein rohes Board wurde aber nicht abstrahlungsgemessen, CE
heisst da höchstens keine verschluckbaren Kleinteile.
Da er aber das Board in Originalverpackung unter dem Originalnamen
weiterverkauft, ist er eh nicht Inverkehrbringer.
Rohe Boards ohne Gehäuse sind aber sowieso keine Geräte.
Compiler war ursprünglich mal GCC/avr-libc mit nem at90can128. Das ist
ja wie ich gelesen habe auch kein closed-source Vertriebsproblem. Jetzt
hab ich auf ARM gewechselt...
Der Rest hört sich ja ganz gut an. Dann werde ich wohl den
Programmierdienst anbieten und alles einzeln auflisten. Ich verkaufe
dann einfach das Board original und den Rest dazu extra. Ich dachte
nicht wirklich, dass Kabel allein auch schon EAR-pflichtig sind :-(