Schein Klasse B Anhänger

#4208940
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Klasse B :
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A 
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur 
Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer 
ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen 
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg 
zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 
3 500 kg nicht übersteigt



Es scheint so
#4209176
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Dennis S. schrieb:
> Es scheint so
Weiterhin ist natürlich noch die max. Anhänge- und Stützlast des PKW zu 
beachten, es nüttz nix, wenn du die Kombi fahren darfst, aber dein Auto 
nicht dafür ausgelegt ist.

Nachtrag:
Die zweite Bedingung scheint mit den Änderungen 2013 obsolet zu sein:

Wichtig ist noch die Leermasse des Zugfahrzeuges, wenn die kleiner als 
die zul. Ges.-Masse des Anhängers ist, dann brauchst du auch BE

Es gelten also 2 Bedingungen:
zul. Ges-Masse PKW + zul. Ges-Masse Hänger < 3,5 t
UND
Leermasse PKW > zul. Ges-Masse Hänger

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