Würdet ihr sagen, es ist sinnvoll, bei einem alten Haus den
Sicherungskasten erneuern zu lassen? Das Haus ist vemietet und es gibt
soweit ich weiß keine Beschwerden über die Installation. Allerdings ist
die ganze Sicherungsanlage in einen Holzverschlag gebaut und hat noch
die guten Schraubsicherungen drinn. Ich kann nicht genau sagen wie alt
das Haus ist, ich schätze so 60 Jahre. Ich wüsste nur gern, ob man
warten kann bis die Anlage Fehler zeigt oder ob es sinnvoll ist
präventiv eine neue Sicherungsanlage verbauen zu lassen. Was würde die
Aktion kosten?
Guest schrieb:> Was würde die> Aktion kosten?
Teuer, alle Wände aufreißen, alle Kabel, Steckdosen, Schalter,
Sicherungskästen tauschen...
Besser: Elektriker für E-Check bestellen, fachkundigen Rat einholen.
Hierzu ihm UNMISSVERSTÄNDLICH mitteilen, dass ER den Auftrag für eine
Generalsanierung sicher nicht erhalten wird.
Guest schrieb:> Das Haus ist vemietet und es gibt> soweit ich weiß keine Beschwerden über die Installation.
Dann besser kein Geld ausgeben, das senkt nur die Rendite!
Schreiber schrieb:> Teuer, alle Wände aufreißen, alle Kabel, Steckdosen, Schalter,> Sicherungskästen tauschen...
Würde wenn dann nur den Sicherungskasten machen lassen. Der Rest ist
vermutlich ja nicht so kritisch.
Guest schrieb:> Würde wenn dann nur den Sicherungskasten machen lassen. Der Rest ist> vermutlich ja nicht so kritisch.
Das wird vermutlich nicht gehen. Stichwort klassische Nullung.
Wenn die Installation nur 2-Adrig ist müssen alle Kabel ersetzt werden.
Einerseits wissen wir seit einer Diskussion über ein ähnliches Thema,
daß das alles völlig unnötige Hysterie ist -- andererseits ist das hier
ein Haus, das vermietet wird.
Der Hausbesitzer haftet für von der Mietsache ausgehende Schäden, und
daher ist hier definitiv zum "e-Check" zu raten.
Anhand der Erkenntnisse des "e-Check" kann dann die weitere
Vorgehensweise abgestimmt werden.
Ein "Kopf-in-den-Sand-stecken" aber ist (außer für die Fachmenschen, die
das alles als Hysterie abtun) nicht ratsam.
Du darfst einzelne defekte Betriebsmittel wie Schalter,Steckdosen,
Sicherungssockel Austauschen lassen... Aber wenn kompletten Verteiler
noch machen lässt haste kein "bestandschutz" mehr und darfst die Anlage
so nicht mehr betreiben da du da keinen fi zum laufen bekommst. Bei 2
adrigen bzw klassisch genullten Dosen sind FI Steckdosen auch nicht
zugelassen... Also alles oder nichts
Franz B. schrieb:> Nach 60 Jahren ist die Anlage fertig.
Nö. Es reicht wenn die Anlage noch so sicher ist wie zum Bauzeitpunkt.
Wenn damals noch unisolierte Drähte, mit Keramikisolatoren Aufputz
verlegt, zulässig waren dann muss man nicht nachrüsten. Und die guten,
alten Sicherungstafeln (Isolation? gibts nicht!) auf einer schönen
Mamorplatte muss man auch nicht modernisieren.
Die originalen Elektrogeräte darf man, passend zur Wohnung,
selbstverständlich mitvermieten, der fehlende Schutzleiter stört hier
nicht.
Muss der Mieter halt aufpassen, das ist genau wie bei Autos. Ein Auto
mit dem Sicherheitsstand eines Trabbis kann man heute nicht mehr neu
zulassen, was schon gebaut wurde, das darf selbstverständlich
weiterbetrieben, vermietet, verkauft und repariert werden.
Das gilt sogar noch für den noch sehr viel älteren Benz-Patentmotorwagen
aus dem vorletzten Jahrhundert.
> Niemals würde ich was ohne FI - Schalter oder E-Check vermieten.
FI brauchts nicht, das war damals nich vorgeschrieben. Nachrüsten muss
man auch nicht.
E-Check brauchts eigentlich auch nicht, ist aber sinnvoll für die
Brandversicherung.
Rufus Τ. F. schrieb:> Anhand der Erkenntnisse des "e-Check" kann dann die weitere> Vorgehensweise abgestimmt werden.
MEIST ist es ausreichend ALLE Schraubklemmen vorsichtig nachzuziehen.
Das kann man auch ohne Elektriker machen.
Hier mal eine 10 Jahre alte Stellungnahme zum Thema:
Quelle: http://www.elektrikforum.de/ftopic164.html
Um mal mit der urbanen Legende des Bestandsschutzes alter Installationen
aufzuräumen poste ich hier einen Artikel, der vor wenigen Jahren (ca.
2003) mal in einer Hausbesitzerzeitung abgedruckt war.
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Haftung des Vermieters bei alter Elektrik
Seit 1997 ist eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen
gesetzlich gefordert. Bei privat genutzten Räumen ist dies alle vier
Jahre, bei gewerblich genutzten Räumen, die der BGV A2 unterliegen, alle
zwei Jahre. Den technischen Inhalt und Umfang der Prüfungen legt VDE
0100 Teil 610 fest.
Gerade bei Altbauten bestehen häufig bedenkliche Mängel der elektrischen
Anlage, so fehlt z. B. der mindestens für das Bad vorgeschriebene
Fehlerstromschutzschalter (RCD, früher FI-Schutzschalter genannt).
Außerdem findet man in Altbauten hin und wieder noch die sogenannte
"klassische Nullung". Hierbei gibt es keinen separaten Schutzleiter, in
der Steckdose sind Schutzleiter und Neutralleiter gebrückt.
Lampenauslässe haben oftmals überhaupt keinen Schutzleiter, auch bei
Herdanschlüssen fehlt er gelegentlich. Aus verschiedenen Gründen ist
diese Art der Installation seit 1.5.1973 verboten. Ebenso ist seit dem
1.5.1984 ein RCD mit einem Auslösestrom von maximal 30 mA für Räume mit
Dusche oder Badewanne zwingend vorgeschrieben.
Da seit dem 1.5.1973 nunmehr 30 Jahre vergangen sind, fallen diese
Anlagen auch nicht mehr unter den Bestandsschutz, d. h., daß Anlagen mit
klassischer Nullung spätestens bei Mieterwechsel zwingend erneuert
werden müssen. Wohnungen mit alter Elektrik, die noch eine klassische
Nullung haben, dürfen in diesem Zustand nicht mehr neu vermietet werden.
In Alarmbereitschaft sollte man versetzt werden, wenn bei Lichtauslässen
(z. B. an der Decke) nur zwei Leitungen zu sehen sind, in der Regel in
den Farben schwarz und grau. Ist kein grün-gelb isolierter Leiter zu
sehen, so kann man davon ausgehen, daß das Objekt noch in klassischer
Nullung ausgeführt ist und einer Generalsanierung bedarf. Eine
Neuvermietung dieses Objektes ist dann nicht mehr zulässig.
In jedem Fall sollten Sie spätestens beim Mieterwechsel einen
Fachbetrieb hinzuziehen und eine Überprüfung nach VDE 0100 Teil 610
durchführen lassen.
Roland Müller, Mitglied im VDE
Peter Konrad, vereidigter Sachverständiger beim VdS
Franz B. schrieb:> Da seit dem 1.5.1973 nunmehr 30 Jahre vergangen sind, fallen diese> Anlagen auch nicht mehr unter den Bestandsschutz, d. h., daß Anlagen mit> klassischer Nullung spätestens bei Mieterwechsel zwingend erneuert> werden müssen. Wohnungen mit alter Elektrik, die noch eine klassische> Nullung haben, dürfen in diesem Zustand nicht mehr neu vermietet werden.
Bullshit. In Gründerzeitwohnungen gehören Textil-Gummi-isolierte Kabel
(leider) immer noch zum üblichen Standart. Die denkmalgeschützten
Tapeten und Stuckdecken zu verunstalten stößt nicht bei allen auf
Begeisterung.
Die denkmalschutzgerechte Alternative "Kronleuchter mit echten Kerzen"
auch nicht...
Wo sollen die 30Jahre eigentlich geschrieben stehen?
Franz B. schrieb:> Eine> Neuvermietung dieses Objektes ist dann nicht mehr zulässig.
DAS glaube ich nicht, da will sich wohl jemand seine Pfründe sichern.
Selbst im Industriebereich (insbesondere in Wasserkraftwerken und
kleinen Umspannwerken) gibts teilweise Installationen die seit der
Kaiserzeit nicht wesentlich geändert wurden. Da muss man halt wissen, wo
man aufpassen muss. Probleme mit Berufsgenossenschaft und
Sachversicherern gibts da jedenfalls keine.
Was wird denn bei dem e-check geprüft und wie wird das dokumentiert?
Wer ist dafür überhaupt qualifiziert? Gibts da Checklisten und
Prüfanweisungen oder macht das jeder Elektriker so wie er am besten
daran verdient?
ich schrieb:> Was wird denn bei dem e-check geprüft und wie wird das> dokumentiert?
Die Fähigkeit des örtlichen Elektrikers eine teure Generalsanierung zu
verkaufen!
...auch dann wenn man nichts machen müsste.
Wie veraehlt es sich wenn man den Sicherungskasten erneuert und alle
Steckdosen einzeln mit FI absichert? Es gibt Steckdosen mit integriertem
FI, ich weiss aber nicht, was das kostet. Waere das sinnvoll und
billiger als komplett alles neu zu machen?
Franz B. schrieb:> Da seit dem 1.5.1973 nunmehr 30 Jahre vergangen sind, fallen diese> Anlagen auch nicht mehr unter den Bestandsschutz, d. h., daß Anlagen mit> klassischer Nullung spätestens bei Mieterwechsel zwingend erneuert> werden müssen. Wohnungen mit alter Elektrik, die noch eine klassische> Nullung haben, dürfen in diesem Zustand nicht mehr neu vermietet werden.
Das ist natürlich grober Unsinn und die FuD Desinformation kann nur
durch Eigeninteresse der Elektriker zu stande kommen.
Guest schrieb:> Wie veraehlt es sich wenn man den Sicherungskasten erneuert und alle> Steckdosen einzeln mit FI absichert? Es gibt Steckdosen mit integriertem> FI, ich weiss aber nicht, was das kostet. Waere das sinnvoll und> billiger als komplett alles neu zu machen?
Nein, es ist nicht sinnvoll. Erstens sind solche Steckdosen teuer,
zweitens sind die Kabel nach wie vor alt (der FI erkennt nicht, wenn der
Nullleiter bricht, dann liegen 230V auch am Schutzleiter an) und es gibt
nach wie vor zu wenige Stromkreise (z.B. Licht und Steckdosen nicht
getrennt).
Ja, ich würde bei einem Mieterwechsel auch die ganze Anlage auf den
aktuellen Stand bringen lassen, mit Wände aufreissen etc. Also hinterher
genug Stromkreise und Steckdosen. Lebt der Mieter drin, ist so ein Umbau
nicht sinnvoll. Gibt es Probleme mit der Anlage, sagt ein e-Check was
man unbedingt machen muss.
Fällt es denn einigen so schwer, das ganze Thema in Bezug zu einer
Neuvermietung zu setzten?
Wasserkraftwerke und Umspannstationen werden selten privat vermietet.
In der Schwerindustrie sind Anlagen nach 10-15 Jahren fertig, verbraucht
und werden erneuert bzw. gewartet.
Da kann es doch nicht so schwer sein, vor einer Neuvermietung die Anlage
auf den Stand der Technik und heutigen Anforderungen bringen zu lassen
bzw. selber zu machen.
Schreiber schrieb:> Dann besser kein Geld ausgeben, das senkt nur die Rendite!
Na, da hast Du aber noch nicht viel verstanden. Erkläre einem
Geschädigten mal, das dir die Rendite wichtiger als die Sicherheit des
von dir vermieteten Objektes ist. Aber vermutlich vermietest du gar
nicht.
MaWin schrieb:> Ja, ich würde bei einem Mieterwechsel auch die ganze Anlage auf den> aktuellen Stand bringen lassen, mit Wände aufreissen etc. Also hinterher> genug Stromkreise und Steckdosen. Lebt der Mieter drin, ist so ein Umbau> nicht sinnvoll.
Genau so handhabe ich das hier, es ist ein gutes Ruhekissen.
Vor dem Umbau kann man ja erst mal feststellen lassen, ob ein Umbau
nötig ist.
Die Freunde musealer Elektroinstallationen, die hier munter behaupten,
so etwas könne unverändert weiterbetrieben werden, wenn es denn nur dem
elektrischen Standard zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht, sollten
sich dessen bewusst sein, daß es bei der Vermietung von Wohnraum um die
Vermietung von Wohnraum und nicht um die Vermietung von
Elektrotechnikmuseen geht.
Wohnraum impliziert eine zeitgemäße Elektroinstallation, die üblichen
Gebrauch von Elektrogeräten ermöglicht.
Nur eine Steckdose pro Raum, gar nur eine 10A-Sicherung für die
komplette Wohnung aber hat mit zeitgemäßer Elektroinstallation nichts
mehr zu tun und ist mindestens als Mietminderungsgrund anzusehen.
Das mag zwar der Kreis der Freunde der Elektroinstallationsmuseen anders
sehen, aber erstaunlicherweise dürfen sogar Mieter Ansprüche an den
Zustand der von ihnen gemieteten Räumlichkeiten stellen.
Franz B. schrieb:> Fällt es denn einigen so schwer, das ganze Thema in Bezug zu einer> Neuvermietung zu setzten?
Mir faellt es schwer weil in dem Haus zwei unabhaengige Parteien
eingemietet sind, die werden kaum beide gleichzeitig ausziehen
(hoffentlich) und nur das halbe Haus renovieren ist ja auch Quatsch.
Guest schrieb:> Mir faellt es schwer weil in dem Haus zwei unabhaengige Parteien> eingemietet sind, die werden kaum beide gleichzeitig ausziehen> (hoffentlich) und nur das halbe Haus renovieren ist ja auch Quatsch.
Haus renovieren oder die Elektroinstallation in Ordnung bringen?
Ein Haus zur Hälfe streichen ist nicht so gut. Bei der
Elektroinstallation sieht das anders aus, die sind ja (hoffentlich)
komplett getrennt.
In Sachen Sicherheit ist bei den Rechtsnormen oft die Rede von
"Aktueller Stand der Technik" oder "Anerkannte Regeln der Technik". Zum
Beispiel im Produktsicherheitsgesetz.
Wenn es einen Personen- oder Sachschaden durch museumsreife
Elektroinstallationen gibt, dann wird euch eure Versicherung bzw. der
Richter im Zivilverfahren, wo es um Schadensersatz geht, genau erklären
was diese Worte bedeuten. Da kann sich niemand damit rausreden, dass das
aber vor 60 Jahren noch erlaubt war.
Und die Spitzfindigkeit, dass das nicht explizit verboten ist, hilft
euch da auch nicht weiter. Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch
automatisch erlaubt.
ich schrieb:> Was wird denn bei dem e-check geprüft und wie wird das dokumentiert?> Wer ist dafür überhaupt qualifiziert? Gibts da Checklisten und> Prüfanweisungen oder macht das jeder Elektriker so wie er am besten> daran verdient?
ich hab mal ein Prüfprotokoll angehängt.
Franz B. schrieb:>> Ja, ich würde bei einem Mieterwechsel auch die ganze Anlage auf den>> aktuellen Stand bringen lassen, mit Wände aufreissen etc. Also hinterher>> genug Stromkreise und Steckdosen. Lebt der Mieter drin, ist so ein Umbau>> nicht sinnvoll.>> Genau so handhabe ich das hier, es ist ein gutes Ruhekissen.
was bezahlst du für die Kompletterneuerung für eine Wohnung inkl. Gipser
und Maler?
Guest schrieb:> Mir faellt es schwer weil in dem Haus zwei unabhaengige Parteien> eingemietet sind, die werden kaum beide gleichzeitig ausziehen> (hoffentlich) und nur das halbe Haus renovieren ist ja auch Quatsch.
Und die teilen sich eine Wohnung mit einem Sicherungskasten?
Ich habe hier ein 5 Parteien Haus, und da haben wir damals reinen Tisch
gemacht bei der Umstellung von Ober auf Unterleitung und haben in jede
Wohnung einen Aufputzetagenkasten setzen lassen und bis dahin dann über
das Treppenhaus entsprechend 5x10qmm von neuen Hauptverteiler im Keller.
In den Wohnungen werd dann saniert wenn die alten Mieterinnen gestorben
sind oder ins betreute Wohnen wechseln.
Nur hat der Idiot von Elektriker wohl noch 4x10qmm Leitung über gehabt
und weil ich ihm nicht genau genug auf die Finger geschaut habe die
verbaut. Ich hoffe mal es gibt keinen Ärger wenn ich dann die
Einzelwohnungen grundsaniere.
Ist es in so einem Fall eigentlich erlaubt ein getrennten Schutzleiter
vom hauptverteiler Keller in den Etagenkasten zu ziehen? Denn eigentlich
ist im Keller schon der PEN auf PE und N aufgeteilt und man darf ihn
nicht mehr zusammenfassen, weenn ich das richtig weiss.
Der Andere schrieb:> und bis dahin dann über> das Treppenhaus entsprechend 5x10qmm von neuen Hauptverteiler im Keller.
ich hoffe mal, dass die Verlegung den aktuellen Brandschutzvorschriften
entspricht, sonst musst du es sowieso wieder rausreissen, wenn die
Installation in den Wohnungen erneuert wird...
Earl S. schrieb:> Franz B. schrieb:>>> Ja, ich würde bei einem Mieterwechsel auch die ganze Anlage auf den>>> aktuellen Stand bringen lassen, mit Wände aufreissen etc. Also hinterher>>> genug Stromkreise und Steckdosen. Lebt der Mieter drin, ist so ein Umbau>>> nicht sinnvoll.>>>> Genau so handhabe ich das hier, es ist ein gutes Ruhekissen.>> was bezahlst du für die Kompletterneuerung für eine Wohnung inkl. Gipser> und Maler?
Das mache ich selber. Bis auf die Endabnahme eines Meisterbetriebes und
folgendem E-Check.
NYM 3x1,5mm² kostet 30 ct/m, die Unterputzdosen 5ct/stk.
So bin ich auf ca. 250 Euro Material gekommen, natürlich ohne die
Verteilung und die Einsätze (Steckdosen, Schalter, Blenden, etc.) Die
Verteilung komplett auch nochmal so 250 Euro. Richtig teuer können da
die Schalter und Steckdoseneinsätze werden, wenn man auf Design und
Namen setzt. Namen ja, Design nein. Alles zusammen kalkuliere ich mit ca
1000-1200 Euro und natürlich die Eigenleistung.
In der vorletzten Wohnung konnte ich die alten Leitungen aus dem Putz
reißen. So war das alte Zeug weg und ich brauchte keine Schlitze
stemmen.
Franz B. schrieb:> In der vorletzten Wohnung konnte ich die alten Leitungen aus dem Putz> reißen.
Ja, es ist viel wert, wenn man nicht auf den Putz hauen muß...
Das reißt dann Vieles raus.
MfG Paul
Earl S. schrieb:> ich hoffe mal, dass die Verlegung den aktuellen Brandschutzvorschriften> entspricht
Dann zeige mir mal ein E-Meister der sich danach richtet. Würdemich
nicht wundern, da das von einem Elektro-Betrieb gemacht wurde. Siehe die
4x10 statt 5x10.
Aber du darfst mir gene zeigen wo da mehr dazu steht, und warum eine
Unterputz Verlegung in einer Massivziegelmauer gegen den Brandaschutz
ist.
Soviel ich weiß gab es für die klassische Nullung nie einen
Bestandsschutz
Es gab nur eine Übergangsfrist bis wann diese umgebaut sein mussten
Es ist auch richtig!!
Die klassische Nullung ist die einzige Schutzmaßnahme welche bei einem
Fehler schon einen lebensgefährlichen Zustand herbeiführt
Alle andern Schutzmaßnahmen brauchen dafür schon zwei Fehler.
Und die Frage ist nicht ob ein Fehler in der Anlage Auftritt sondern
wann.
Ich selber habe diesen Fehler mit der klassischen Nullung schon gehabt
daß ein Nulleiter in einer Abzweigdose abgebrochen war.
Und es war reines Glück das nichts weiteres passiert war ,da in der
Steckdose ein Mixer ( Schutzisoliert ) eingesteckt worden war.
Ich wollte noch erwähnen das die klassiche Nullung ja nicht gänzlich
verboten ist.
Aber nur bei Querschnitten >= 10 mm2 da man hierbei ausgeht das ein
Draht nicht mehr so schnell abbrechen kann
Daher auch die Verlegung mit 4X10 da bis zum Verteiler die klassische
Nullung erlaubt ist.
Franz B. schrieb:> Roland Müller, Mitglied im VDE> Peter Konrad, vereidigter Sachverständiger beim VdS
Mindestens der vereidigte Sachverständige sollte es eigentlich gewohnt
sein seine Behauptungen durch Quellen zu belegen. Dann hätte er auch
bemerkt dass er voll daneben liegt, z.B. hier:
Franz B. schrieb:> Ebenso ist seit dem> 1.5.1984 ein RCD mit einem Auslösestrom von maximal 30 mA für Räume mit> Dusche oder Badewanne zwingend vorgeschrieben.
Laut Wikipedia: "In Deutschland sind Fehlerstrom-Schutzschalter seit dem
1. Mai 1984 für Räume mit Badewanne oder Dusche in Neubauten gefordert
(einzige Ausnahme: fest angeschlossene Warmwasserbereiter)." Und weiter
"Für Altanlagen gibt es keine Nachrüstpflicht. Das heißt, eine Anlage
darf weiter betrieben werden, wenn die Anlage zum Zeitpunkt ihrer
Errichtung den damals geltenden Normen und Richtlinien entsprochen hat
und diesen heute noch entspricht."
https://de.wikipedia.org/wiki/Fehlerstrom-Schutzschalter#Deutschland
Daran hat sich nach meiner Kenntnis auch nicht geändert, einzig die
Drehstromstecker "System Bauerntod" wurden hierzulande verboten.
Was ist ein vereidigter Sachverständiger beim VdS? Kann der VdS
überhaupt eine Sachverständigen vereidigen? Der Artikel hat ein
'Gschmäckle!
Der Andere schrieb:> Aber du darfst mir gene zeigen wo da mehr dazu steht, und warum eine> Unterputz Verlegung in einer Massivziegelmauer gegen den Brandaschutz> ist.
habe ich das irgendwo behauptet? wenn es den aktuellen Vorschriften
entspricht, ist doch alles gut. Bleibt nur der fehlende getrennte
Schutzleiter.
Earl S. schrieb:> Bleibt nur der fehlende getrennte> Schutzleiter.
Der gar kein Problem ist, da der PEN dann eben erst in den
Unterverteilungen aufgeteilt wird.
... schrieb:> In Sachen Sicherheit ist bei den Rechtsnormen oft die Rede von> "Aktueller Stand der Technik" oder "Anerkannte Regeln der Technik". Zum> Beispiel im Produktsicherheitsgesetz.>> Wenn es einen Personen- oder Sachschaden durch museumsreife> Elektroinstallationen gibt, dann wird euch eure Versicherung bzw. der> Richter im Zivilverfahren, wo es um Schadensersatz geht, genau erklären> was diese Worte bedeuten. Da kann sich niemand damit rausreden, dass das> aber vor 60 Jahren noch erlaubt war.>> Und die Spitzfindigkeit, dass das nicht explizit verboten ist, hilft> euch da auch nicht weiter. Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch> automatisch erlaubt.
Hast Du dazu mal ein Urteil ? Wenn Richter das so sagen, werden die das
ja irgendwo mal aufgeschrieben haben.
Ich frage bei diesem Thema jedesmal nach einem Urteil, habe aber noch
keines gesehen. Und das ist jetzt vollkommen wertfrei, ich würde
wirklich gerne mal ein Urteil dazu sehen.
Gruss
Axel
Franz B. schrieb:> ===========================================================> Haftung des Vermieters bei alter Elektrik>> Seit 1997 ist eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen> gesetzlich gefordert. Bei privat genutzten Räumen ist dies alle vier> Jahre, bei gewerblich genutzten Räumen, die der BGV A2 unterliegen, alle> zwei Jahre. Den technischen Inhalt und Umfang der Prüfungen legt VDE> 0100 Teil 610 fest.>
Dazu der BGH:
Der Beklagte war nicht verpflichtet, die Elektroleitungen und
elektrischen Anlagen in den von ihm vermieteten Wohnungen ohne konkreten
Anlass oder Hinweis auf Mängel einer regelmäßigen Überprüfung durch
einen Elektrofachmann zu unterziehen. Zwar trifft den Vermieter die
vertragliche Nebenpflicht, die Mietsache in einem verkehrssicheren
Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle
Teile des Hauses. Ihm bekannt gewordene Mängel, von denen eine Gefahr
für die Mietwohnungen ausgehen kann, muss der Vermieter deshalb
unverzüglich beheben. Er muss im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht
aber keine regelmäßige Generalinspektion vornehmen. Im Einzelfall mögen
zwar besondere Umstände, wie zum Beispiel ungewöhnliche oder wiederholte
Störungen, Anlass bieten, nicht nur einen unmittelbar zu Tage getretenen
Defekt zu beheben, sondern eine umfassende Inspektion der gesamten
Elektroinstallation durchzuführen. Solche Umstände waren hier aber nicht
festgestellt.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision deshalb zurückgewiesen.
Urteil vom 15. Oktober 2008 – VIII ZR 321/07
Gruss
Axel
Na, diesmal hat es aber lange gedauert, bis der MEISTER auftauchte...
"Spät kommt er, doch er kommt. Allein der weite Weg entschuldigt das
Säumnis."
(Schiller, Gallenstein -äh Wallenstein)
MfG Paul
Christian B. schrieb:> @Axel: bist du Mieter, Vermieter oder Eigentümer eines Hauses oder einer> Wohnung?>> Das würde mich jetzt einfach mal interessieren.
Eigentümer.
Gruss
Axel
... schrieb:> In Sachen Sicherheit ist bei den Rechtsnormen oft die Rede von> "Aktueller Stand der Technik" oder "Anerkannte Regeln der Technik". Zum> Beispiel im Produktsicherheitsgesetz.>
Aufpassen bei Begriffen!
Stand von Wissenschaft und Technik, Stand der Technik, Regeln der
Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik; das sind
unterschiedlich "strenge" Vorgaben.
Die einfachste Stufe sind dabei die "allgemein anerkannten Regeln der
Technik".
Wie zB im EnWg §49:
Es wird vom Gesetzgeber widerleglich "vermutet" (siehe
Vermutungswirkung), daß zB. eine Elektroanlage den geforderten aaRT
entspricht, wenn sie nach den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen
VDE Richtlinien errichtet worden sind.
Bestandschutz an sich ist ein Lehnbegriff aus dem Baurecht, Einmal in
Betrieb genommen und zu diesem Zeitpunkt VDE gemäß, fordert niemand eine
Anpassung der bestehenden Komponenten an aktuellerere Richtlinien. D.h.
Alles was schon da ist, kann nach altem Stand erneuert werden; Alles was
dazu kommt nicht. Ändern sich die Rahmenbedingungen, unter denen die
Altanlage seinerzeit VDE gemäß war, kann der Bestandschutz aber
wegfallen!
Beispiel: Eine Anlage aus den 50ern hat Holzboden und noch zweipolige
Steckdosen ohne PE. Die damalige Schutzmaßnahme war "Schutz durch
isolierende Umgebung". Kommen nun metallische Heizkörper und Rohre, die
in den PA eingebunden sind, hinzu, so wird dieser Schutz hinfällig und
eine Erneuerung der Elektroanlage steht an.
Der Vertragspartner des Anschlussnehmers verlangt nur, daß man sein Netz
nicht mit Rückwirkungen beeinflußt und die Kundenanlage nicht Leben und
Sachwerte gefährdet.
Was mich beunruhigt, ist die Verbandelung von vereidigten
Sachverständigen mit Interessenverbänden wie dem VdS, also dem Verband
der potentiellen zivilrechtlichen Gegner im Schadensfall. Nur mit
Verbandelung ist der obige Kampagnentext, der sich als Information für
Hauseigentümer ausgibt, zu verstehen. Wo kommen diese ominösen 30 Jahre
her, nachdem man eine Anlage ohne Verstand rausreißen soll ? Quelle ?
Wer verbietet die Vermietung? Der Versicherer ?
Ach ja:
Warum muß der VdS auch noch seine eigenen Richtlinien herausgeben ?
Warum gibt es zB auch noch eine VdS 2025 (Kabel und Leitungsanlagen),
wenn es schon VDE 0100 und 298, MLAR, BauO etc. gibt ?? Haben wir nicht
schon mehr als genug Vorschriften in diesem Land ?
=^oo^= RRR ???
> Nur hat der Idiot von Elektriker wohl noch 4x10qmm Leitung über gehabt> und weil ich ihm nicht genau genug auf die Finger geschaut habe die> verbaut. Ich hoffe mal es gibt keinen Ärger wenn ich dann die> Einzelwohnungen grundsaniere.> Ist es in so einem Fall eigentlich erlaubt ein getrennten Schutzleiter> vom hauptverteiler Keller in den Etagenkasten zu ziehen? Denn eigentlich> ist im Keller schon der PEN auf PE und N aufgeteilt und man darf ihn> nicht mehr zusammenfassen, weenn ich das richtig weiss.
Ein getrennter Schutzleiter macht Dir keine Freude, weil im bestehenden
4p NYM ja schon ein ge/gn Leiter vorhanden ist, der explizit nur für PE
bzw PEN
genutzt werden darf. :/ Höchstens ein blauer N funktioniert. Na ja....
Solange keine Nebenwege für die PE- Verbindung -zb durch LAN/TV
Leitungen- existieren, durch die Ausgleichströme fließen, ergibt sich
kein Nachteil durch eine 4p Steigleitung.
So heißt es in der DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444) für Altanlagen auch
eingeschränkt, dass eine »Umrüstung« nur dann vorgenommen werden sollte,
wenn eine bedeutende Anzahl informationstechnischer Betriebsmittel
vorhanden oder wahrscheinlich zu erwarten ist. Jedoch kann man aus
einzelnen TABs und aus der DIN 1805-1:2013-09 schon die Forderung für
ein TN-S-System ab dem Hausanschlusskasten / Zählerplatz ableiten.
Fazit: 4p mit PEN funktioniert, ist aber einfach nicht mehr zeitgemäß.
So, ins Bett ! CHR- =^--^= RRR !