"Leuchtdioden" vs. "LED-Beleuchtung aus Kunststoff"

Gast #4277552
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"Leuchtdioden" vs. "LED-Beleuchtung aus Kunststoff"

Ich habe eine Frage zur Definition der oben genannten Dinge. Und zwar 
ist es so, dass uns der Zoll immer weißmachen will, die LED-Emitter, die 
wir aus Fernost ordern, seien eine "LED-Belechtung aus Kunststoff" und 
damit fallen nicht unerhebliche Zölle an. Wir hingegen stehen auf dem 
Standpunkt, dass es ganz einfach elektronische Komponenten sind (0% 
Zollsatz). Schließlich ist keine Elektronik verbaut. Es sind Halbleiter 
in einem Gehäuse mit zwei Pins.

Weiß jemand, an welche Stellen man sich wenden kann, um den Sachverhalt 
ein für alle Mal geklärt zu bekommen? Was ist eure Meinung?
Gast #4277685
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Peter schrieb:
> Wir hingegen stehen auf dem
> Standpunkt, dass es ganz einfach elektronische Komponenten sind

Das hat überhaupt nichts zu sagen, das ist ein Überbegriff für 
Abermillionen Teile, aber für bestimmte Komponenten, z.B. LEDs oder 
Solarpanel, können selbstverständlich Zölle angeordnet werden, z.B. 
wegen Dumping.

Ich hatte mal einen Kunden, der hat Leistungsthyristoren, die viel Zoll 
gekostet haben, als "Spezialschrauben" zollfrei über die Grenze 
gebracht, aber das ist halt einfach Betrug.

Wenn jeder angeben könnte, was er für am vorteilhaftesten hält, gäbe es 
ja keinen Zoll.

Georg
Gast #4277704
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Nein. Ich bin der Meinung, dass nur die Klassifizierung als 
"Leuchtdioden" korrekt ist:

Zitat aus dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, 2015. 
Quelle: Statistisches Bundesamt:

"Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere 
elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder 
Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, 
für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte.

[...]

Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente; 
lichtempfindliche
Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente,
auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln);
Leuchtdioden; gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle:

[...]

lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente,
auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden:

Leuchtdioden, einschließlich Laserdioden: 8541 40 10"


Hingegen stuft der Zoll unsere LED-Imports ein unter

"Kapitel 94
Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche
Waren; Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen;
Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und
dergleichen; vorgefertigte Gebäude

[...]

Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon,
anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, 
Leuchtschilder,
beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter
Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch
inbegriffen:

[...]

andere elektrische Beleuchtungskörper:

[...]

andere:

[...]

aus Kunststoffen:

[...]

andere: 9405 40 39"


Man beachte den Teilsatz "anderweit weder genannt noch
inbegriffen"!


Ebenso, Zitat aus dem Vorwort:
"Zu Kapitel 94 gehören nicht:

[...]

f) Beleuchtungskörper des Kapitels 85;"
Gast #4277740
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Peter schrieb:
> Nein. Ich bin der Meinung, dass nur die Klassifizierung als
> "Leuchtdioden" korrekt ist:
>
> Zitat aus dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, 2015.
> Quelle: Statistisches Bundesamt:

Bla, bla, bla.

Das ist doch wohl ganz klar Juristerei und die ist ja wohl in einem 
Juristenforum besser aufgehoben. Im "Forum: Mikrocontroller und Digitale 
Elektronik" ist es jedenfalls unpassend.

wendelsberg
Gast #4277751
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Wie verzollst du? Holst du die Teile vor Ort beim nächstgelegenen Zoll 
ab, oder beauftragst du das Frachtunternehmen damit?

Du könntest einfach mal den Modus wechseln. Wenn man selbst deklariert, 
ist das für die mehr Arbeit, wenn sie es anders sehen. Die 
Wahrscheinlichkeit sinkt. Andersrum: Wenn du es vor Ort abholst, 
könntest du mit dem freundlichen Beamten vor Ort ins Gespräch kommen und 
ihn/sie vielleicht überzeugen?

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