"Leuchtdioden" vs. "LED-Beleuchtung aus Kunststoff"
Ich habe eine Frage zur Definition der oben genannten Dinge. Und zwar
ist es so, dass uns der Zoll immer weißmachen will, die LED-Emitter, die
wir aus Fernost ordern, seien eine "LED-Belechtung aus Kunststoff" und
damit fallen nicht unerhebliche Zölle an. Wir hingegen stehen auf dem
Standpunkt, dass es ganz einfach elektronische Komponenten sind (0%
Zollsatz). Schließlich ist keine Elektronik verbaut. Es sind Halbleiter
in einem Gehäuse mit zwei Pins.
Weiß jemand, an welche Stellen man sich wenden kann, um den Sachverhalt
ein für alle Mal geklärt zu bekommen? Was ist eure Meinung?
Peter schrieb:> "LED-Belechtung aus Kunststoff"
Und was ist daran falsch?
Oder hälst du Indiumgalliumnitrid, Aluminiumgalliumarsenid,
Galliumphosphid oder was auch immer da verbaut wird, für einen
Naturstoff?
Peter schrieb:> Wir hingegen stehen auf dem> Standpunkt, dass es ganz einfach elektronische Komponenten sind
Das hat überhaupt nichts zu sagen, das ist ein Überbegriff für
Abermillionen Teile, aber für bestimmte Komponenten, z.B. LEDs oder
Solarpanel, können selbstverständlich Zölle angeordnet werden, z.B.
wegen Dumping.
Ich hatte mal einen Kunden, der hat Leistungsthyristoren, die viel Zoll
gekostet haben, als "Spezialschrauben" zollfrei über die Grenze
gebracht, aber das ist halt einfach Betrug.
Wenn jeder angeben könnte, was er für am vorteilhaftesten hält, gäbe es
ja keinen Zoll.
Georg
Nein. Ich bin der Meinung, dass nur die Klassifizierung als
"Leuchtdioden" korrekt ist:
Zitat aus dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, 2015.
Quelle: Statistisches Bundesamt:
"Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere
elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder
Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte,
für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte.
[...]
Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente;
lichtempfindliche
Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente,
auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln);
Leuchtdioden; gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle:
[...]
lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente,
auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden:
Leuchtdioden, einschließlich Laserdioden: 8541 40 10"
Hingegen stuft der Zoll unsere LED-Imports ein unter
"Kapitel 94
Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche
Waren; Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen;
Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und
dergleichen; vorgefertigte Gebäude
[...]
Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon,
anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten,
Leuchtschilder,
beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter
Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch
inbegriffen:
[...]
andere elektrische Beleuchtungskörper:
[...]
andere:
[...]
aus Kunststoffen:
[...]
andere: 9405 40 39"
Man beachte den Teilsatz "anderweit weder genannt noch
inbegriffen"!
Ebenso, Zitat aus dem Vorwort:
"Zu Kapitel 94 gehören nicht:
[...]
f) Beleuchtungskörper des Kapitels 85;"
Peter schrieb:> Nein. Ich bin der Meinung, dass nur die Klassifizierung als> "Leuchtdioden" korrekt ist:>> Zitat aus dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, 2015.> Quelle: Statistisches Bundesamt:
Bla, bla, bla.
Das ist doch wohl ganz klar Juristerei und die ist ja wohl in einem
Juristenforum besser aufgehoben. Im "Forum: Mikrocontroller und Digitale
Elektronik" ist es jedenfalls unpassend.
wendelsberg
Ich gehe noch immer davon aus, mit dem Problem nicht alleine da zu
stehen. Es liegt daher nahe, in einem Forum, die entsprechenden
Warengruppen betreffend, zu fragen.
Wie verzollst du? Holst du die Teile vor Ort beim nächstgelegenen Zoll
ab, oder beauftragst du das Frachtunternehmen damit?
Du könntest einfach mal den Modus wechseln. Wenn man selbst deklariert,
ist das für die mehr Arbeit, wenn sie es anders sehen. Die
Wahrscheinlichkeit sinkt. Andersrum: Wenn du es vor Ort abholst,
könntest du mit dem freundlichen Beamten vor Ort ins Gespräch kommen und
ihn/sie vielleicht überzeugen?