Firma Insolvent, Webportal kennzeichnungspflichtig?

Gast #4363170
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Muss eine Firma, die Insolvenz angemeldet hat oder von Amts wegen 
Insolvenzantrag gestellt wurde das Webportal als solches kennzeichnen 
oder gar vom Netz nehmen? Kann das Amt die "Schliessung" anordnen? Was 
kann der Firma angelastet werden?

Aufgeweckt durch den Thread:
Beitrag "Wer hat das verbrochen?"

ergab die Recherche über den Handelsregistereintrag die Insolvenz des 
Unternehmens.

http://www.online-handelsregister.de/handelsregisterauszug/by/Traunstein/E/ESINOMED+GmbH/334217

Stellt der Webauftritt eine "Werbung" dar, die nicht erfüllt werden 
kann?

Es gibt einen aktuellen bekannten Fall namens "Weltbild" die derzeit 
abgewickelt wird, in jedem Briefkopf erscheint dazu auch extra i.L.
Gilt das nur für Firmen die abgewickelt werden? Wird in der Insolvenz 
nicht jede Firma abgewickelt?
#4363255
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> Muss eine Firma, die Insolvenz angemeldet hat oder von Amts wegen
> Insolvenzantrag gestellt wurde das Webportal als solches kennzeichnen
> oder gar vom Netz nehmen?

Meines Wissens nicht. Im Insolvenzverfahren kann sich ja auch ergeben, 
dass unter bestimmten Vorausetzungen (Kündigungen, ...) der 
Geschäftsbetrieb zumindest teilweise weitergeführt werden kann und damit 
die vorhandenen Schulden wieder reduziert werden können. Da wäre so eine 
Kennzeichnung sehr hinderlich, überhaupt noch Kunden zu bekommen...

Und dass die Kunden da Geld verlieren können, wird in Kauf genommen. Das 
Wissen um eine drohende Insolvenz von der firmeninternen "Erkennung" 
muss bis zur offiziellen Bekanntmachung des Verfahren "geheim" gehalten 
werden, um soviel Vermögen wie möglich zu erhalten. Ein Bekannter wurde 
in der Situation sogar gezwungen (es hat ja dann nur noch der 
Insolvenzverwalter das Sagen, und der bekommt ja einen nicht 
unerheblichen Anteil...), den Webshop mit Vorkasse-Möglichkeit 
weiterlaufen zu lassen. Die Leute waren natürlich nachher stinksauer.
#4363777
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Soweit ich das verstanden habe, nennt man das Warenbetrug wenn man Geld 
kassiert ohne dafür Ware liefern zu wollen.

Solange der Webshop noch funktionsfähig ist - sprich die bezahlten 
Artikel können auch tatsächlich geliefert werden - spricht ja nichts 
gegen einen Weiterbetrieb. Wenn aber absehbar ist, daß zahlende Kunden 
keine Ware mehr erhalten werden, ist das meiner Meinung nach ein klarer 
Betrug.
#4363826
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nachgefragt schrieb:
> Muss eine Firma, die Insolvenz angemeldet hat oder von Amts wegen
> Insolvenzantrag gestellt wurde das Webportal als solches kennzeichnen
> oder gar vom Netz nehmen? Kann das Amt die "Schliessung" anordnen? Was
> kann der Firma angelastet werden?

Zunächst stellt eine erstmal einen Antrag auf Eröffnung eines 
Insolvenzverfahrens, steht dann auch recht schnell auf 
www.insolvenzbekanntmachungen.de

Heisst, die haben derzeit Probleme mit dem Geldfluss, eventuell nur 
zeitweise.


Beispiel Märklin
Schon der Kaufpreis im mittleren bis höheren zweistelligen 
Millionenbereich zeigt, wie viel Potenzial die Fürther im ehemaligen 
Pleitekandidaten vermuten. Viele glauben: Die Insolvenz war ein 
Glücksfall. Und gerettet hät­ten Märklin nicht Unternehmer oder Manager 
– sondern der Insolvenzverwalter.

https://www.impulse.de/management/wie-dem-modellbahnbauer-marklin-die-wende-gelang/2007470.html

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