Woher bekommt man Informationen über die Funktion und Vernetzung von
Geschwindigkeitsregelanlagen?
Es geht um Folgendes:
An einem Autobahnteilstück mit Zufahrten und Abfahrten stehen mehrere
Brücken mit elektronischen Schildern, die der Regelung des Verkehrs
dienen. Diese bewerkstelligen (vermutlich mit Induktionsschleifen) auch
eine Messung der Fahrzeuggeschwindigkeiten und damit der Verkehrsdichte
und melden das dem Leitwerk. Soweit klar.
Nun ist es so, dass ich an einer solchen Anlage angeblich zu schnell
gewesen sein soll. Konkret soll ein Limit angezeigt worden sein, was
aber definitiv nicht der Fall war, da es dunkel war und man die Schilder
hätte sehen müssen. Auf welchem Schild die Anzeige erfolgt sein soll,
wurde mir nicht mitgeteilt. Die Schilder, die real zu sehen waren, waren
weiße Beendigungszeichen.
Interessant ist, daß die Geschwindigkeitsmessung mit einer Laserpistole
erfolgt ist. Da frage ich mich natürlich, wieso man dazu nicht die
Induktionsschleifen nimmt, die ja naturgemäss genauer sind.
Und vor allem beschäftigt mich die Frage:
Woher "weiss" die Blitzeinrichtung, die ja indirekt von der Laserpistole
die Geschwindigkeit mitgeteilt bekommt, um sie einzublenden, was das
Schild vorher angezeigt hat? Der Polizist kann dies ja nicht sehen, um
sein Messgerät jeweils schnell umzuschalten.
Sind die elektronisch über Funk verbunden?
Wie funktionieren die überhaupt? Gibt es in jeder Brücke eine
Steuereinheit oder sind die zentral pro Anlage gesteuert? Oder wird
jedes Schild von der Leitstelle aus gesteuert?
Was ist über das Bussystem zwischen den Anlagen und der Leitstelle / den
Brücken bekannt?
Wie sicher ist die Anzeige im Bezug auf Kommunikationsfehler? Werden
die angezeigten Schilder zurückgelesen?
Die an der besagten Anlage aufgestellten Schilder zeigen meist sehr
unterschiedliche Sachverhalte an, die auch nicht immer logisch sind. Da
wird z.B. auf einer Teilstrecke mal was angezeigt, was dem davor und
dahinter eine Zeitlang widerspricht. Sieht mir so aus, als ob da
manchmal die Brücken nicht immer alles mitkriegen, was sie machen
sollen.
Um nochmal meine eigentliche Fragestellung zu präzisieren:
Wie ist sichergestellt, dass alle Teilnehmer im Informationszirkel
konsistent arbeiten? Ist das zentral gesteuert oder eine Kette?
Eine Kette wäre für mich: Leitstelle konfiguriert Anlage, Anlage meldet
an Brücken, Brücken melden an Schilder, Schild meldet an "Radargerät".
Dann wäre das Radar immer darauf eingestellt, was das Schild angezeigt
hat.
Ich nehme aber an, dass das Radar nicht das Schild auslesen kann.
Was passiert in einem Fall eines Kommunikationsfehlers? Meldet das
Schild das dem Radar oder der Leitstelle? Kriegt es die Leitstelle mit
und meldet das dem Radar? Was zeigt das Schild an, bei
Kommunikationsfehler?
Ich habe nämlich die Vermutung, dass das Vorhandensein der weissen
Zeichen darauf schließen lässt, dass kurz zuvor noch was anderes
angezeigt worden sein muss.
Also an der A5 im Bereich Frankfurt gibt es auch diese schönen
Schilderbrücken.
Eigentlich weiss ich über die Technik nichts aber ich darf jeden morgen
und Abend deren "Verhalten" erforschen...
Ich habe schon erlebt das ich dem "neuen" Zeichen (z.B. das
Frittenschild) hinterher gefahren bin. Das Feld wird quasi von hinten
aufgerollt und die vor einem fahrenden fragen sich warum man sich nicht
an die 120km/h hält.
Es kommt manchmal vor das abwechselnd 120km/h und "Ende aller
Streckenverboten" signalisiert wird.
Hilfreich könnte dieser link sein :
http://www.feig.de/produkte/sensors/anwendungsbereiche/verkehrsleittechnik.html
Das ist genau das Problem!
Wenn die so dicht und schnell umschalten, wie will man dann im
Nachhinein wissen, wer was wann gesehen haben muss?
Ich habe nämlich den Eindruck, dass bei der munteren Umschalterei ein
Schild irgendwas nicht kapiert hat und sich aus der Kette verabschiedet
haben könnte. Das wird nämlich in einem Forum vermutet, wo es ebenfalls
Leute gibt, die sich sicher sind, kein Schild gehabt zu haben.
Ich denke auch, dass es, zumindest für eine gewissen Zeitraum, ein
Protokoll gibt, wann welche Anzeige was angezeigt hat. Wenn man darlegen
kann, dass die Messung gerade im Moment der Lasermessung umgeschaltet
wurde, oder zeitlich nahe genug, dass man einen begründeten Zweifel beim
Richter hervorrufen kann, dann kommt man vielleicht davon.
Verkehrsteilnehmer68 schrieb:> Wie ist sichergestellt, dass alle Teilnehmer im Informationszirkel> konsistent arbeiten? Ist das zentral gesteuert oder eine Kette?
Das Leitsystem protokolliert alle Anweisungen an die Brücken. Ob es aber
eine Möglichkeit gibt, die einzelnen Schilder auf korrekte Anzeige hin
zu prüfen, wage ich zu bezweifeln. Das sind ziemlich dumme Dinger.
Meines Wissens gibt es da nicht einmal irgendwelche Sicherheits- oder
Funktionsstandards für. Das ist auch nicht notwendig, wenn diese Anlagen
nur den Verkehr grob beeinflussen sollen und keine individuellen Autos
überwachen müssen. Und weil die nie zur Geschwindigkeitsüberwachung
gedacht wurden, hat sich auch keiner Gedanken darum gemacht.
In der Industrie ist sonst natürlich durchaus üblich, den geschriebenen
Zustand eines Systems zurückzulesen und zu damit verifizieren, schon
wegen der FMEA. Bei allen Komponenten, die über virtuelle Leitungen und
Busssysteme verbunden sind, muss zumindest der Empfang der Nachricht
bestätigt werden. Bei wichtigen Nachrichten, muss die Information
zurücklesbar sein oder aber man kann die Reaktion auf die Nachricht
überwachen.
Bei sicherheitskritischen Anzeigen werden z.B. die Anzeigen überwacht
und zurückgemeldet. Bei Lampen oder LEDs z.B. mit einer einfachen
Strommessung, indem man berechnet, welcher Strom fließen muss, wenn z.B.
12 LEDs von 15 an sind und schaut, ob es stimmt.
Damit bekommt man sogar raus, wenn in einem LED-Pool von 100 LEDs eine
ausgefallen ist und welche und kann dann entscheiden, ob das tragisch
ist oder nicht und ob man das System weiterbetreiben kann. Oft reicht
es, einfach einen Spannungsteiler an die Verbraucher-Leuchten
anzuschließen und hat einen hochohmigen R2R-ADC, der Infos über die
echte Aussteuerungen gibt. Bei Flugzeugen hat man so festgestellt, dass
rund 20% der Umschaltkommandos gar nicht oder verspätet ankommen, wenn
der Bus vollgeknallt ist.
Bei allen moderneren Ampelanlagen wird z.B. die Birne oder die
LED-Gruppe überwacht, damit man sofort merkt, wenn die Anzeigen nicht
mehr arbeiten und man die Ampel ausschalten muss. Wäre blöd, wenn einer
grün kriegt, und die von links haben kein Rot. Gab es ja immer wieder
mal, mit tragischen Folgen.
Ein Problem sind generell alle Anlagen, in denen keine Elektrik werkelt,
sondern Mikcocontroller am Arbeiten sind, also Software drin ist.
Verkehrsteilnehmer68 schrieb:> Ich nehme aber an, dass das Radar nicht das Schild auslesen kann.
Das ganz sicher nicht.
Klaus schrieb:> Ich denke auch, dass es, zumindest für eine gewissen Zeitraum, ein> Protokoll gibt, wann welche Anzeige was angezeigt hat.
Zumindest ein Protokoll, was welche Anzeige wann eingezeigt haben
soll, wird es geben und sollte als Beweismittel beigefügt sein.
Verkehrsteilnehmer68 schrieb:> Wie sicher ist die Anzeige im Bezug auf Kommunikationsfehler? Werden> die angezeigten Schilder zurückgelesen?
Garnicht sicher, irgendwo hab ich mal gelsesen das an diesen aus genau
diesem Grund nicht wegen Überschreitung Limit abgemahnt werden kann.
Du hast ein rechtliches, kein technisches Problem.
Um das rechtliche Problem zu lösen gibt es sehr krumme, auf
Verkehrsrecht spezialisierte Winkeladvokaten der üblen Sorte. Die wissen
wie man rechtlich mit/gegen technische Aspekte der
Geschwindigkeitsmessung argumentiert. Anders ausgedrückt, die wissen was
man wie einem Richter, der kein Techniker ist, aufs Brot schmieren muss.
Die wissen wo man wie welche Gutachter findet, in Stellung bringt und
welche technischen Daten, Protokolle etc. es gibt und welche als Beweise
anerkannt werden.
Aber ehrlich gesagt, wenn du ein Mann bist, dann zahlst du einfach die
Strafe und lebst dein Leben ohne langen Rechtsstreit weiter.
Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland sind lächerlich billig.
Man muss nicht immer recht bekommen auch wenn man vermeintlich recht
hat, denn das Leben ist kein Ponyhof.
Ich dachte, in den Schilderbrücken würden üblicherweise "klassische
Blitzdinger" (also Radar) eingesetzt. Laserpistole klingt doch eher nach
Bolizei am Straßenrand.
Letztere ist natürlich nicht mit der Verkehrsregelanlage vernetzt, da
müssten ja zwei verschiedene Behörden zeitnah miteinander sprechen...
> wenn du ein Mann bist, dann zahlst du einfach
Komisches Gedankengut!
Die Frage ist doch, falls du Recht bekommst, werden dann Anwaltskosten
und Gutachterkosten ersetzt?. Hast du eine Rechtsschutz-Versicherung?
Falls nicht, ist es wahrscheinlich billiger, zu bezahlen.
Andererseits machen die dann mit den illegalen Messungen weiter und es
gibt weitere "Opfer".
Oder D. schrieb:> Das waer dann so ein Fall, wo man eine Dashcam haette gehabt haben> sollen ...
Wenn du nicht sofert merkst dass du "geblizt" worden bist nützt dir das
auch nix. Bis der Strafbescheid kommt sind die Daten längst
überschrieben.
Der Andere schrieb:> Wenn du nicht sofert merkst dass du "geblizt" worden bist nützt dir das> auch nix. Bis der Strafbescheid kommt sind die Daten längst> überschrieben.
Beim klassischen Lasern gibt es keinen Blitz. Allerdings ist das auch
kaum auf der Autobahn möglich, wo will man die Autos rausziehen?
Der TO sollte nochmal genau angaben machen. Wurde er von einem festen
Blitzer im System erfasst oder von einer mobilen Polizeieinheit. Bei
einer mobilen Einheit bezweifel ich, dass die die aktuellen Daten der
Brücken hat. Ferner kann man auch nicht einfach unter einer Brücke mit
z.B. 120 stehen sofort abkassieren, da gibt es gewisse Mindestabstände.
Juristisch kann man sich nur einen Anwalt nehmen, weil nur der
Akteneinsicht erhält.
Vsrkehrsrechtsanwalt nehmen, Einspruch einlegen, fertig. Der Anwalt wird
dir sagen, was geht, und was nicht.
Alles andere Geschwafel wie "illegale Messungen" oder "schon gelöschte
Daten" kannst du vergessen. Gerade bei Messungen per Laaerpistole gibt
es so viele Möglichkeiten, Fehler zu machen, da kennt sich in guter
Anwalt aus. Genauso ist allerdings auch die Rennleitung bestrebt, alle
Fehler zu vermeiden, und nur möglichst wasserdichte Fälle zu haben.
Und ansonsten gilt halt: Vor Gericht und auf hoher See...
Oliver
B e r n d W. schrieb:>> wenn du ein Mann bist, dann zahlst du einfach>> Komisches Gedankengut!
Nein, überhaupt nicht. Man sollte zu seinen Fehlern stehen. Man sollte
sich seine Kämpfe sorgfältig aussuchen. Man sollte mit kleinen
Niederlagen und Ungerechtigkeiten leben lernen.
Dieses "ich habe aber recht" ist kindisch, besonders wenn es bedeutet
Geld und Lebenszeit mit fiesen Anwälten und vor Gericht zu verschwenden.
In Deutschland sind die Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen so
lächerlich gering, dass der mögliche zu erringende Sieg in keinem
Verhältnis zur verschwendeten Zeit, Nerven und Geld steht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pyrrhussieg
Zahlen, sich den Staub aus den Sachen schütteln, sich die Energie für
einen lohnenden Kampf aufheben, weiter sein Leben leben. Shit happens.
> Andererseits machen die dann mit den illegalen Messungen weiter und es> gibt weitere "Opfer".
Wir haben nur die Aussage des OP, der den üblichen Wind macht wie
furchtbar Unrecht ihm getan wurde.
Jay schrieb:> Wir haben nur die Aussage des OP, der den üblichen Wind macht wie> furchtbar Unrecht ihm getan wurde.Verkehrsteilnehmer68 schrieb:> An einem Autobahnteilstück mit Zufahrten und Abfahrten stehen mehrere> Brücken mit elektronischen Schildern...
Er müßte mal präzisieren, um welchen Ort es sich an welcher Autobahn
handelt und könnte dann im Netz nach Anderen suchen, denen das ebenfalls
so gegangen ist. Wenn das ein technisches Problem ist, dann sind da ja
auch noch Andere betroffen und werden das auch kundtun.
MfG Paul
> Man sollte zu seinen Fehlern stehen.> Man sollte mit kleinen Niederlagen und Ungerechtigkeiten leben lernen.
Ja was jetzt, Fehler oder Ungerechtigkeit? Das hört sich so an als soll
er die andere Wange hinhalten, obwohl ihm übel mitespielt wird.
> Dieses "ich habe aber recht" ist kindisch> die Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen so lächerlich gering
Zwischen einer ausgeschalteten Geschwindigkeitsanzeige und Tempo 120
kann eine deftige Strafe drohen, einschließlich Punkte und Führerschein
weg. Zumindest würde ich von einem Anwalt/Verkehrsrecht die Beweise
prüfen lassen. Ob es sich dagegen zu klagen lohnt, muss
Verkehrsteilnehmer68 selbst entscheiden. Es könnte auch ein
Grundsatzurteil dabei rauskommen, welches eine manuelle Lasersmessung
bei solchen Anlagen untersagt. Sowas gabs schon mal bei
Abstandsmessungen. Zumindest scheint es Lücken in der Beweisführung zu
geben.
B e r n d W. schrieb:> Es könnte auch ein> Grundsatzurteil dabei rauskommen, welches eine manuelle Lasersmessung> bei solchen Anlagen untersagt.
Zunächst müsste mal geklärt werden, ob denn tatsächlich eine manuelle
Lasermessung stattgefunden hat. Anhand der bisherigen Schilderungen
(Messung an Autobahn, Foto) erscheint mir das unplausibel.
Hello,
die Anzeigen prüfen sich selbst und deren tatsächliche Anzeige wird
protokolliert. Sowas kann man nachher noch nachvollziehen.
Abgesehen davon gibt es Verkehrsfachanwälte und technische Gutachter,
die solche Fälle unabhängig prüfen.
ich bin soeiner.
Mit der bisherigen Information kann man nix anfangen, die Angaben sind
widersprüchlich. Wenn Du tatsächlich zweifelst, such Dir einen Anwalt
und dann klappt das schon ...
Gruss, ingo.
Karl schrieb:> Beim klassischen Lasern gibt es keinen Blitz. Allerdings ist das auch> kaum auf der Autobahn möglich, wo will man die Autos rausziehen?
Auf der Autobahn wird teils auch mit (zivilen) Fahrzeugen
hinterhergefahren.
Ansonsten gibts noch die stationären Blitzer in den Schilderbrücken oder
am Straßenrand. Die Blitzen, verwenden aber in der Regel keinen Laser.
Deine Beschreibung verwundert mich also auch. Beschreibe doch bitte mal
genau, um welche Geschwindigkeitsmessanlagen es sich handelt usw.
Meines Wissens nach werden aber die aktuellen Zustände der
Geschwindigkeitsanzeigen irgendwo mitprotokolliert.
Ich würde dir empfehlen, mal zu einem Anwalt zu gehen. Der weiß genau
was jetzt zu tun ist bzw. welche Stellen er um welche Informationen
bitten kann.
Es gibt solche und solche Schilderbrücken. Bei einigen weiss man, dass
sie schon mal falsch schalten, ohne dass es die Leitstelle mitbekommt.
Sowas aber zu beweisen, wird schwer, wenn man keine Kamera hat. Das ist
eben die schöne neue Welt. Passt mal auf, was da alles noch kommt in
Zukunft!
Dann: Eine der Brücken haben festinstallierte Blitzer und andere nicht.
Besonders bei denen, die das nicht haben, gibt es immer wieder Ärger,
weil nicht wirklich bekannt ist, was die Schilder zeigen. Wenn es ein
mobiler Blitzer war, dann muss ja irgendwie sichergestellt werden, daß
das Blitzgerät die Geschwindigkeit kennt. Und das ist meist nicht der
Fall und nicht dokumentiert. Je nach Richter werden da schon mal
Bescheide gekippt! Suche mal nach dem Stichwort "Blitzer am Hirschberg"!
Genrell kann ich nicht empfehlen, gegen die Behörden anzugehen! Die sind
sture Beamtenkoeppe, uneinsichtig und selbstherrlich. Wenn Du Pech hast,
kommst Du, wie ein Bekannter von mir an einen alten Richter, der noch
eine Absicht reininterpretiert, die Strafe verdoppelt und wegen der
Uneinsichtigkeit noch eine MPU ansetzt. Das wurde dann erst in der
nächsten Instanz gekippt. Problem: Man hat massig Stress und Aufwand und
es kostet so oder so viel Geld.
Das heisst auch Deutsch, man muss sich alles bieten lassen?
Nochmal zur Klarstellung:
1) Laut Anhörungsbogen und nun auch im Bescheid war es ein
"Lasermessgerät". Zeuge ist ein Polizist mit erwähntem Namen. Also
nichts festinstalliertes, sondern eine Person mit offenbar mobilem
Messgeräte.
2) Im Bild bin ich von etwa einem 45 Grad-Winkel aus geschätzt 15m
Distanz zu sehen.
3) Es waren keine Anzeigen mit einem Limit sichtbar. Gesehen habe ich
nur weisse Zeichen. Die waren sehr hell und hoben sich vom Nachthimmel
ab. Es gibt dort aber kein Nachtlimit und auch sonst kein Schild. Die
Anzeigen sind meistens aus.
4) Laut Bescheid war ich mit gemessenen 125km/h im Vergleich zu den
angeblichen 80k/h nach Abzug 41k/hm zu schnell und soll den Führerschein
abgeben! Es geht dummerweise nun auch noch um 1 km/h.
5) Aus den Unterlagen geht nirgends hervor, wie man zu den 80 gelangt
ist. Die sind nur um Blitzerbild als Wert eingeblendet. Es gibt zwar
online Fotos von mir zu sehen, aber keinerlei Schalttafelprotokoll.
6) An dem Teilstück stehen gleich mehrere Brücken und ich kann noch
nicht genau zuordnen, welche Brücke relevant war. Erwähnt ist das nicht.
Mich würde interessieren, ob die wirklich ein Schild auslesen können und
dem Blitzer übermitteln und wie da die Zuordnung ist.
Der Hammer: Im Bussgeldbescheid steht wörtlich "Die Geschwindigkeit
beträgt dort 80km/h", als sei das ein permanenter Zustand, was definitiv
nicht stimmt. Habe Widerspruch eingelegt und nochmals einen Beweis für
die 80 eingefordert. Mal schauen, ob diesmal was kommt. Meine
diesbezügliche Nachfrage im Anhörungsbogen haben sie einfach ignoriert
und nur lapidar geantwortet, "das Messgerät ist geeicht".
Ingo schrieb:> die Anzeigen prüfen sich selbst und deren tatsächliche Anzeige wird> protokolliert. Sowas kann man nachher noch nachvollziehen.
Wie funktioniert diese Selbstprüfung? Ich Entwickler u.a.
Flugzeugtechnik, Radare und andere Sicherheitstechnik und weiß um die
Möglichkeiten, Anzeigen sicher zu machen und zu checken. Aber da gibt es
halt einschlägige Normen.
> Abgesehen davon gibt es Verkehrsfachanwälte und technische Gutachter,> die solche Fälle unabhängig prüfen.
Wie kann man das Prüfen? Wie wird sichergestellt, dass das finale Gerät
nicht nur den vom Radar kommenden Wert sondern auch den Schilderwert
hat?
(Wie) wird erkannt, wenn ein Schild ausfällt? Wir hatten z.B. Probleme
mit selbstkonfigurierenden Displays, die spontan und ohne
nachvollziehbaren Grund hängen blieben und nach einer Weile neu gebootet
hatten. Die blieben dann so lange dunkel, bis der regelmässige update
Wert wieder eintraf. In unserer Anwendung kein Problem, aber als sichere
Anzeige im Dauerbetrieb nicht geeignet.
> Der Hammer: Im Bussgeldbescheid steht wörtlich "Die Geschwindigkeit> beträgt dort 80km/h", als sei das ein permanenter Zustand> und nur lapidar geantwortet, "das Messgerät ist geeicht"
Der Schriftverkehr kommt von einem Sachbearbeiter z.B. im Landratsamt.
Der weiß möglicherweise gar nichts von der Anlage. Andererseits wird
auch manchmal frech probiert, ob der Beschuldigte doch noch bezahlt,
denn es geht um Kohle. Manchmal kann man sich noch das Foto auf der
Polizeiwache anschauen, aber echten Einblick in die
Beweisführung/Unterlagen bekommt nur ein Anwalt.
Und, Strecke nochmal abgefahren? Gerade zu dieser Jahreszeit finden sich
wegen noch nicht behobener Straßenschäden viele gewöhliche
Begrenzungsschilder an der Straßenseite wieder, auch abschnittsweise
inmitten von Schilderbrücken. Wenn dort Widersprüchliches angezeigt
wird, Verwirrung inklusive.
Es gibt auch stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen, die mit Laser
arbeiten. In Deutschland sind das Vitronic Poliscan Speed und jenoptik
traffistar s350.
Einfach auf blitzer.de auf der Karte die Stelle suchen wo man geblitzt
wurde.
Schönen Gruß!
Andi
Ich hatte auch schon mal so einen Fall: Geblitzt und weit und breit kein
Schild angezeigt. Die Schilderbrücke war aus, wie sich im Nachhinein
herausstellte, was ich aber nicht wusste. Trotzdem haben sie abkassiert.
Ich habe das zunächst nicht groß hinterfragt und einfach gezahlt, weil
es nicht viel war. Später kam dann was in der Presse. Die Säcke haben
den Bescheid aber nicht zurückgenommen, obwohl es offenbar falsch war,
weil ich ja gezahlt hatte und damit die Sache erledigt war.
Die Frage ist halt ob es sich überhaupt lohnt:
Renne extra zum Anwalt, mache Widerspruch, gehe zu Gericht und, und und.
Selbst wenn du es abbiegen kannst und nix bezahlen musst, hast du einen
immensen Zeitschaden. Es ist einfacher, zu zahlen. Kommt billiger.
Ist natürlich böde, wenn man den Führerschein abgeben soll.
Rechtschutzversicherung anrufen!
Der Stand:
Habe einen Widerspruch eingelegt und telefonisch nachgefragt, was es
sich mit dem besagten Schaltprotokoll verhält. Ergebnis:
1. Der Bescheid ist angeblich nicht eingegangen. Ich habe ihn noch in
der Frist nochmal hingefaxt.
2. Schaltprotokoll haben sie keines. Der wusste nicht, wovon ich rede.
Fragt sich also, woher man sowas bekommt?
Offenbar handelt es sich nur um ein Sekretariat im Amt, das die Fälle
auf den Tisch kriegt und nach Schema-F abarbeitet.
Verkehrsteilnehmer68 schrieb:> 2. Schaltprotokoll haben sie keines. Der wusste nicht, wovon ich rede.> Fragt sich also, woher man sowas bekommt?
Über'n Anwalt.
Verkehrsteilnehmer68 schrieb:> Habe Widerspruch eingelegt und nochmals einen Beweis für> die 80 eingefordert. Mal schauen, ob diesmal was kommt.
Vermutlich die Vorladung vom Amtsgericht.
Sehr interessantes Thema! Ich war auch schon von einem solchen Vorgehen
betroffen. In meinem Fall war es eine abgebaute Baustelle, die nicht
mehr als solche erkennbar war, wo aber angeblich noch Schilder standen,
weil es irgendwo eine Ausfahrt gab und die Leitplanke fehlte. Da hatte
die Polizei geblitzt. Die Behörde behauptete, die Geschwindigkeit sei
durch ein mobiles beleuchtetes Baustellenschild auf einem Wagen
angezeigt worden, das fährt oder steht, je nachdem und eine
programmierte Geschwindigkeit anzeigt.
Ich sollte für einen Monat den Führerschein abgeben und bin zu einem
befreundeten Anwalt. Laut seiner Aussage gibt es Fälle, wo der
Führerscheinentzug "unbillig" ist, wenn dadurch die Existenz gefährdet
wird oder umgekehrt, wenn keine echte Gefährdung vorlag. Ich habe
Widerspruch eingelegt und daraufhin ging das direkt zur
Staatsanwaltschaft, ohne dass die überhaupt reagiert haben. Von dort
ging es an Amtsgericht und es gab einen Anhörungstermin.
Der Anwalt hat dann vorgetragen, dass die Beweise unsicher seien und ich
in unverhältnismäßiger Weise beruflich beeinträchtigt werde und zudem
niemand da war, der gefährdet wurde. Es gibt nämlich einen Fall, wo
jemand trotz 145 auf der Landstraße den Führerschein behalten durfte,
weil es morgens um 5.00 war, wo niemand fährt. Isst auch im Internet
recherchierbar
In meinem Fall war es aber tagsüber und es war ein Landstrassenabschnitt
mit 40, wo theoretisch schon jemand rübergehen könnte. Trotzdem hätte
man das eigentlich nicht so entscheiden dürfen, weil es keinen Beweis
gab, dass ein Schild da war und ob es auch angeschaltet war. Das kam
jedenfalls später bei einem ähnlichen Fall raus. Jeder Richter macht das
anders.
Der Richter hat sich in meinem Fall keine Mühe gemacht und das trotzdem
bejaht. Ich musste einen Monat den Führerschein abgeben! War eine
10min-Sache! Der hatte dort einen riesen Aktenberg und wollte einfach
fertig werden. Meinem Anwalt hat er gesagt, er könne ja widersprechen,
wenn es ihm nicht gefällt. Der Anwalt hat dann mit Hinweis auf die
unbillig hohe Bestrafung auch angekündigt, in die Berufung zu gehen, wir
haben das dann aber anders gemacht (Der Tipp kam von einem Typ im
Audifoum) :
Gleich vorweg: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine Schilderung
privater Erfahrungen. Eine Nachahmung liegt in der Verantwortung des
Lesers :-)
Ich habe mich einfach von meiner Tochter, die Semesterferien hatte, zu
den wichtigen Terminen hinfahren lassen und sie dafür bezahlt! Sie hat
eine Aufwandsentschädigung bekommen und 30 Cent Kilometergeld. Da sind
pro Termin bis zu 200,- Euro zusammengekommen, von denen sie aber nur
die Aufwandsentschädigung versteuern muss, was aber so ziemlich nix ist,
weil sie kaum verdient. Ich selber ziehe aber den vollen Betrag als
Geschäftsausfgaben ab und zahle rund 100,- weniger Steuern! Vom
Finanzamt her geht das klar, haben wir gecheckt.
Mein Anwalt hat das extra nochmal abgeklärt: Die Rechtslage ist die,
dass zwar infolge eines Führerscheinentzuges ein Vermögensschaden
entstehen darf, sofern er sich im Rahmen hält, man darf aber nicht
grundsätzlich an der Berufsausübung gehindert werden. Das wäre aber der
Fall, wenn ich nicht schnell reagieren und zeitnah beim Kunden
auftauchen könnte. Daher ist mir die Benutzung öffentlicher
Verkehrsmittel nicht zuzumuten. Ich könnte und dürfte ansonsten ja auch
ein Taxi nehmen und auch das wären dann reguläre Geschäftsausgaben.
Wir haben dann in den 4 Wochen insgesamt 15 Termine gefunden, wo mich
das liebe Töchterlein begleitet hat. Sie ist dann jeweils dort einkaufen
gegangen und hat facebook Freunde getroffen. Alles schön vom Finanzamt
bezahlt. Da die echten Kosten fürs Benzin aber viel niedriger sind, als
die 30 Cent, macht man bei vielen Kilometern noch einen positiven
Schnitt!
Wichtig ist natürlich, dass es echte Geschäftsfahrten in Städte zu den
Kunden sind. Privatfahrten kann man nicht absetzen! Und es muss das
eigene Auto der Tochter sein, damit man die 30 Cent bezahlen kann.
Netter Nebeneffekt: Meinen Geschäftswagen kann ich während der Zeit
trotzdem absetzen, weil er über die Gesamkosten im Jahr und die
Abschreibung steuermindernd wirkt. Ich muss sogar für den einen Monat
keine 1% Nutzung oder eigene Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
anrechnen lassen, weil ich den Wagen ja nicht selber nutzen kann.
(Versicherungstechnisch darf ich den Wagen nur alleine fahren).
Wichtig ist auch, dass das Geld echt nachvollziehbar fließt. Also aufs
Konto des Töchterleins überweisen.
Also:
Wenn man euch den Führerschein abnimmt, lasst euch von jemandem
chauffieren und setzt die ganze Geschichte von der Steuer ab. Alles
legal.
Und nicht mit den Behörden anlegen. Dort arbeiten Leute, die mit Logik
wenig im Sinn haben und die sich auch nicht überzeugen lassen wollen.
Die ziehen nur ihr Ding durch und sind zufrieden.
Hp M. schrieb:> Verkehrsteilnehmer68 schrieb:>> Habe Widerspruch eingelegt und nochmals einen Beweis für>> die 80 eingefordert. Mal schauen, ob diesmal was kommt.>> Vermutlich die Vorladung vom Amtsgericht.
Nicht ganz! Nachdem sich nun länger nichts getan hat, flatterte unlängst
folgender Bescheid herein:
Das Verfahren wird wegen eines sogenannten "Verfahrenshindernisses"
gemäß § 206a wegen Verjährung eingestellt.
Mir steht das Grinsen so breit im Gesicht, daß Ich fast versucht bin,
eine Kopie hier reinzuposten :-)
Offenbar hat da jemand kurz vor Weihnachten mit den anstehenden
Verfahren reinen Tisch machen wollen und/oder die auf der Kippe
stehenden Prozesse hergeschenkt. Gfs war es den Behörden aber auch
einfach nicht gelungen, ein solches Schaltprotokoll - so es denn je
eines gab - beizubringen. Der letzte Schrieb eben jenes Amtgerichtes
hiess ja noch, daß es zur Hauptverhandlung kommen soll, sofern Ich nicht
einlenke oder Entlastendes vorbringen kann - was Ich ja nicht konnte
(wie auch ???).
Was nicht mehr ganz so grinsenswert ist:
Kann auch sein, daß die da alle an Überlastung laborieren, wie man
letzterdings im TV sehen konnte und deshalb die kleinen Geschichten alle
nach hinten geschoben werden, bis sie platzen. Im TV-Bericht war auch
jenes Amtgericht erwähnt worden und es war zu vernehmen, daß da selbst
Drogenhändler straffrei wieder aus der U-Haft kommen, weil sie mit den
Prozessen nicht nachkommen. In der Tat scheint sich die unterzeichnende
Person ansonsten mit durchaus schweren Verkehrssachen zu befassen, wie
man im Internet per Namensrecherche leicht nachlesen kann: Es gibt
etliche Berichte über Prozesse mit Toten infolge von jugendlichen
Rasern, schlecht abgesicherten Baustellen und Omas, die Gas und Bremse
verwechseln und in einer Fussgängergruppe knallen.
Für mich ist die Sache damit juristisch erledigt. Es bleibt natürlich
die Frage, wie es sich mit der Zuverlässigkeit solcher Anzeigen (gemeint
sind die elektronischen!) verhält und wie man sich wiederum "verhält",
wenn man daraufhin angeschuldigt wird. Bei der Technikgläubigkeit
mancher Behördianer muss man durchaus befürchten, daß sie irgendwelchen
Logdateien mehr Glauben schenken, als den Aussagen des Betroffenen.
Offen bleibt damit auch, welcher Art die Beweisführung dann vor Gericht
seitens der SA gewesen wäre: Wie Ich inzwischen recherchieren konnte,
wird in den Zentralen der Anlagen lediglich das Steuerkommando zur
Umschaltung der Schilder protokolliert - also im Wesentlichen das, was
der Verkehrscomputer oder manuelle Bediener jeweils meinte, anzeigen
lassen zu müssen, um die Verkehrslage zu verbessern. Ob die Schilder es
auch kapiert haben und tatsächlich umgeschaltet haben, oder es zu einer
Fehlfunktion kommt oder nicht, wird nicht - oder nicht vollständig
protokolliert. Das heisst, im Protokoll ist nicht beweisbar ersichtlich,
daß das Schild geschaltet hat, weil die Zentrale gar keine Erfolgmeldung
/ Nichterfolgsmeldung bekommt.
Kann gut sein, daß man dann kurzerhand behaupten wird, dass die Schilder
grundsätzlich funktionieren und man verdonnert wird, obwohl es keinen
echten Beweis gibt - so wie es damit auch keine Entlastungsmöglichkeit
gibt. Man muss also selber für Entlastung sorgen und alle Fahrten mit
Video aufzeichnen, um den Behörden dann nachweisen zu können, daß die
Schilder ab und an falsch schalten, obwohl es keiner mitbekommen hat.
Das Problematische, das ich aus juristischer Sicht sehe ist, daß hier
Anlagen zur Beweisführung beigezogen werden, die zunächst zur
Verkehrsbeeinflussung gedacht sind, aber in Kombination mit einer
manuellen Lasermessung weder technisch qualifiziert noch geeicht wurden.
Der Polizist stellt sich ja irgendwo hin, stellt sein Gerät ein und
misst dann munter drauf los und das Gerät blitzt anhand des Wertes
alles, was darüber ist. Das Beweisfoto enthält zwar einen Hinweis auf
diesen eingestellten Wert, woher der Polizist den hat und wo er
hingeschaut hat, ist nicht dokumentiert. Die Anlagenschilder zeigen ja
alle was anders an, wobon ich mich kürzlich erst wieder überzeugen
konnte.
Es gibt aber noch einen ganz anderen Aspekt, der betrachtenswert ist:
Das Problematische, das Ich aus technischer Sicht hier sehe, ist, daß
man sich durch das Nutzen elektronischer Schilder von deren Funktion
total abhängig macht, da in der Regel darauf verzichtet wird, noch
normale Blechschilder aufzustellen. An Stellen, die etwas
unübersichtlich sind, stünden unter normalen Umständen auf der BAB
wenigstens 120er Schilder oder gar 100er Schilder, die zu hohes Tempo
verhindern würden. So aber ist gar kein Schild da und es kann passieren,
dass einer mit 200 hinten ankommt, wenn er sich nicht auskennt und die
Elektronik mal ausgefallen ist.
Mir ist das aufgefallen, weil hier in der Nähe inzwischen eine weitere
Anlage aufgebaut wird und an zwei Stellen, die zuvor 100er Limits
hatten, momentan gar kein Limit ist, weil die Blechschilder weg sind und
die zwischenzeitlich montieren elektronischen, die ihrerseits immer 100
oder weniger anzeigten, jetzt teilweise ausser Betrieb sind. Man hat
nämlich direkt vor einigen existenten Brücken, neue Brücken hingestellt
z.T. im Abstand von unter 1m - sodass die Schilder gar nicht mehr zu
sehen sind. Manchmal sind die Alten noch an, aber nicht zu lesen,
während die Neuen noch aus sind und gar nicht leuchten. Zu bewundern auf
der A66 im Bereich Langenselbold Richtung Hanau. Was soll man davon
halten? Selbst wenn man sich den Hals verrenkt, ist das Schild kaum zu
lesen und in den Fällen, in denen es aus ist, könnte man 250 fahren,
weil es gar kein Limit mehr gibt.
Ein weitererer Problemfall dieser Art sind die Tunnel in Aschaffenburg:
Die haben gar kein Blechschild mehr und arbeiten nur mit Elektronik. Die
Limits sind in der Regel 100, manchmal 120 und bei starkem Verkehr 80.
Es gibt aber immer ein Limit. Was aber soll man fahren, wenn die
Schilder mal defekthalber aus sind? Es weiß ja kein Ortsunkundiger, dass
die sonst immer an sind.
Und dass Elektronik gerne mal ausfällt, hat man ja beim BWM X6 und dem
Tesla gesehen, wo es Tote und Fasttote gegeben hat und dies bei jeweils
getester Elektronik, die von den Strassenverkehrsbehörden freigegeben
war, also alle Sicherheits- und Redundanzfunktionen integriert waren,
die solche Fälle ausschließen sollen!!! Nach inoffiziellen Aussagen
eines Entwicklungsingenieurs bei einem Hersteller von u.a.
Verkehrstechnik, der bereits mit solchen e-Schildern zu tun hatte, aber
keine offizielle Aussage dazu machen darf und will, und den man daher im
doppelten Wortsinn als "Feig-ling" bezeichnen könnte, reicht ein
Blitzschlag irgendwo in der Nähe, um einen Spannungshub auszulösen, daß
Controller abstürzen und die Schilder erstmal gar nix mehr zeigen, bis
sie sich berappelt haben. Selbiges gilt auch für andere
Sicherheitstechnik am- und um das Auto herum sowie für die in den KFZ
und auch Ampelanlagen eingesetzte Sensorik und Steuertechnik, deren
Fehlfunktionen ebenfalls nicht protokolliert werden, weil der Hersteller
da kein Interesse daran hat, dass der Kunde das schwarz auf weiss hat,
wie oft ein Gerät Macken hat. Dass hier der Kunde obendrein eine Behörde
ist, die Geld eintreiben möchte und selber dem Verfolgten ungern
Gegenargumente in die Hand geben möchte, trifft sich da bestens.
Kann also gut sein, daß die heilvolle Elektronik, mit der wir gerne
spielen und auf die wir uns auch gerne verlassen, die Gerichte in
Zukunft stärker beschäftigen wird und daß an besagtem Amtsgericht sich
dann öfters mal Fahrzeugführer dafür verantworten müssen, daß nicht etwa
ihnen - sondern der im Auto verbauten Elektronik der Gasfuss oder das
Steuer "ausgerutscht" ist oder er eine Ampel überfahren haben soll, die
laut Protokoll rot war. Bin sehr gespannt, sich das alles entwickeln
wird und wie man dann damit umgehen wird. Eine Kurzrecherche meinerseits
ergab, daß es wohl öfters mal Probleme mit Radsensoren und ESP gibt und
sich Leute in den Strassengraben gebremst haben sollen. Da aber solche
Sensorfehler im CAN-Protokoll - anders übrigens, als bei Flugzeugen, wo
das vorgeschrieben ist, nicht aufgezeichnet und ausgewertet werden, weil
es dafür keine Verpflichtung gibt, hat der Fahrer keine Möglichkeit,
sich zu verteidigen. Zudem kommt niemand auf die Idee, der Hersteller
Dampf zu machen, das System zu überprüfen und zu verbessern! Der
Insider, von dem Ich das habe, fährt im Übrigen aus genau dem Grund
stets mit ausgeschaltetem ESP - obwohl er selber urspünglich an dessen
Entwicklung mit beteiligt war! Er hat sich sogar extra einen Sportwagen
zugelegt, bei dem das ESP abschaltbar ist, weil man es bei vielen
Fahrzeugen gar nicht mehr abschalten kann!
Soweit also Nachdenkliches zur Jahreswende.
Ich wünsche trotzdem noch schönes Neues von meiner Seite in die Runde.
Andreas F. schrieb:> Wir haben dann in den 4 Wochen insgesamt 15 Termine gefunden, wo mich> das liebe Töchterlein begleitet hat. Sie ist dann jeweils dort einkaufen> gegangen und hat facebook Freunde getroffen. Alles schön vom Finanzamt> bezahlt. Da die echten Kosten fürs Benzin aber viel niedriger sind, als> die 30 Cent, macht man bei vielen Kilometern noch einen positiven> Schnitt!
Der Tipp ist echt der Hammer! So habe Ich das noch nicht gesehen: Wenn
Du mal 3Monate Fahrverbot hast, kannst Du so ja Hunderte Euro gut
machen. Irgendwie nicht unbedingt der Sinn der Sache, aber zeigt, wie
wenig unserer Verkehrsstrafsystem durchdacht ist.
Es begünstigt die Gutverdiener, weil ein paar Hunderter an Strafe für
die nicht viel sind und sie sich sogar Geld zurückholen können.
Mit der ...
>Vernetzung von Geschwindigkeitsregelanlagen
kann es soweit nicht her sein, oder die Regelung ist komplett konfus!
Bin die Woche von der A5 kommend nach Norden über die A45 und dann
weiter die A66 in Richtung Fulda gefahren und im Bereich Langenselbolder
Dreieck hat es dann geblitzt. Die Situation war kurios:
Zunächst hatte die von links kommende Doppelspur der A45 eine Baustelle
mit Tempo 80, dann mit 100 und schließlich etwa 200m vor der
Zusammenführung mit der Spur aus Hanau keine Begrenzung mehr. Durch die
Bäume konnte man sehen, dass die Hanauer 120 auf der Zufahrt hatten.
Ich fuhr bei Einfahrt in das Dreieck mit 130 ganz links, wechsle auf die
3. Spur (also die rechte der Doppelspur, die weiter nach Frankfurt
führt) um mich langsam rechts einzuordnen. Dabei fahre Ich auf ein
Schild zu, das 100 zeigt.
Über der gesamten Breite des Autobahndreieicks haben sie jetzt über alle
4 Spuren elektronisch umschaltbare Schilder, wie ich sehe, die jetzt
seit einiger Zeit wohl aktiv zu sein scheinen. Die rechten Schilder
zeigen in dem Moment immer noch 120.
Die Situation zu Beginn ist also 100, 100, 120, 120.
Ich bremse etwas ab, will in die 2. Spur rein. Dabei sehe Ich, dass von
rechts hinten einige Schnelle kommen und lasse sie noch vorbei, obwohl
ich eigentlich Vorfahrt habe.
An der nächsten Brücke, so etwa auf einem Drittel der Distanz im
Dreieck, schalten die Schilder jetzt um und zeigen kurzzeitig: 80,80,
120,120 (??)
Als Ich auf die 2. Spur rüberfahre, mit etwa 100, schaltet die Brücke
jetzt wieder um, auf 100,100, 120,120 - die weiter vorne hingegen auf
100,100,100,100.
Sofort sehe Ich, wie sich einige Fahrzeuge, die sich vor und nach mir in
die rechte Spur gequetscht hatten, wieder rausgehen, nach links fahren
und dort auch blieben. Offenbar hatten die nur die kurzzeitigen 120
nutzen wollen!!! Ich selber habe von den 120 erlaubten, die Ich zuletzt
auf meiner Spur gesehen habe noch 110 drauf, als es auf des 100er Schild
zugeht.
Ich fahre weiter auf der zweiten Spur, werde von hinten ein- und
überholt, da schaltet die Brücke plötzlich um auf 120,120,80,80.
Sofort schiessen noch ein paar aus der 1. und 2. Spur nach links, wohin
sie sich eigentlich viel früher hätten einordnen müssen, wohl auch, um
schneller fahren zu können. Zusätzlich kommen von ganz links noch eingie
Späteinschwenker, die bis zuletzt Vollgas fahren und dann erst kurz vor
Toresschluss in die abbiegende Autobahnspur wechseln.
Die müssen jetzt natürlich von 120 auf 80 runter.
Ich werde also von 2 Seiten rechts und links überholt und traue mich mit
der Geschwindigkeit nicht weiter runter, weil hinten noch mehr drängeln.
Ich bin dann mit etwa 100, als frei war, in die rechte Spur. Da hat es
dann deutlich rot blitzt. Dürfte voll im Bild gewesen sein.
Jetzt frage Ich mich:
Wer stellt die Schilder ein? Automatisch, Computerstrategie? Oder ein
Verkehrspraktikant?
Was soll so eine dämlich wechselnde Beschilderung auf einer gemeinsamen
Strecke, die unterschiedlich ist und zudem noch ständig wechselt?
Mir ist das schon mehrfach aufgefallen, dass auf Autobahnen mit mehreren
Spuren stark unterschiedliche Limit geschaltet werden.
?