Hallo Alle,
bin neu hier. Will diverse Fernbedienungen, welche im 868 Mhz arbeiten
einführen und vertreiben.
Vor der teuren Prüfung durch die BundesNetzagentur soll ein "grober"
Vortest bei uns auf Störstrahlungen / Nebenaussendungen mit
Spektrumanalysator etc. über einen weiten Range von 20 MHz bis etwa 4
Ghz in dBm erfolgen.
Da gibt es dverse Grenzwerte je nach Frequenz und die Entfernung bezieht
sich auf 3m zum Prüfling.
Desweiteren muss die gestrahlte Sendeleistung in der Arbeitsfrequenz um
868 MHz ermittelt werden. Hier gibt es wieder einen Grenzwert.
Unklar ist jedoch welche Entfernung der Prüfling/ Fernbedienung zur
Messantenne haben muss?? Auch 3 Meter?
Ist irgendwo unlogisch, da ja die Fernbedienung direkt am Menschen
Strahlung erzeugt?
Weiß das jemand von Euch?
Klaus schrieb:> Vor der teuren Prüfung durch die BundesNetzagentur […]
Die BNetzA führt nur dann Prüfungen durch, wenn deine Geräte jemanden
stören und derjenige dann die BNetzA ruft … ja, dann werden die
Prüfungen vermutlich wirklich teuer. ;-)
Für die Prüfungen, die du meinst, musst du ein Messlabor beauftragen.
Diese helfen dir typischerweise übrigens auch bei der Vorbereitung
der Messung.
> Unklar ist jedoch welche Entfernung der Prüfling/ Fernbedienung zur> Messantenne haben muss?? Auch 3 Meter?
Ich habe den Standard jetzt nicht vor mir, aber sollte egal sein
(sofern du im Fernfeld misst, natürlich). Es wird ja zurückgerechnet
auf die Leistung am Sender.
> Ist irgendwo unlogisch, da ja die Fernbedienung direkt am Menschen> Strahlung erzeugt?
Bei den paar Milliwatt geht es nicht um Personenschutz, sondern um
die Koexistenz auf dem Band.
ich weiß nicht um welche Stückzahlen es bei dir geht, aber wenn du unter
tausend bleibst, so ist es in der Regel günstiger ein fertig
zertifiziertes Funkmodul von einem renommierten Hersteller zu verwenden
(Kosten um die ca. 10 Eur). Für die Prüfungen eines selbst entwickelten
Moduls musst du zwischen 5 und 10k Eur rechnen, je nach Anzahl der
Nachprüfungen.
Jörg W. schrieb:>> Vor der teuren Prüfung durch die BundesNetzagentur […]>> Die BNetzA führt nur dann Prüfungen durch, wenn deine Geräte jemanden> stören und derjenige dann die BNetzA ruft … ja, dann werden die> Prüfungen vermutlich wirklich teuer. ;-)>> Für die Prüfungen, die du meinst, musst du ein Messlabor beauftragen.
es könnte auch sein daß dafür nicht ein normales Messlabor benötigt
wird, sondern eine "Benannte Stelle". Das ist eine besondere Art von
Messlabor, sozusagen mit "amtlichem Segen".
Konformität von Funkanlagen hab ich aber noch nicht gemacht, daher
unbedingt ins Gesetz schauen.
Hallo Klaus,
wie hier auch schon geschrieben, die Entfernung der des Prüflings zur
Antenne ist egal, solange Fernfeldbedingungen herrschen. Meist werden
selbst bei 30 MHz in 3 m gemessen. Egal ist die Entfernung, weil die
Substitutionsmethode angewendet wird. Das kann man in der der EN 300
220-2 und in der EN 300 220-1 nachlesen. Beide Normen stehen kostenlos
auf dem ETSI-Server zum Download bereit.
Die EN 300 220-2 V2.3.1 ist übrigens veraltet und darf nicht mehr
angewendet werden. Es muss jetzt die EN 300 220-2-V2.4.2 herangezogen
werden.
Eine benannte Stelle braucht nicht unbedingt eingeschaltet werden, da ja
harmonisierte Normen herangezogen werden.
Zusätzlich zu der EN 300 220-2 müssen noch ein paar weitere Normen
eingehalten werden:
EMV: EN 301 489-3 (falls 230 V Anschluss auch noch EN 61000-3-2 und EN
61000-3-3) und eventuell noch die EMV-Produktnorm (für die
Fernbedienung).
Safety: EN 60950-1
EMF: EN 62479
Falls alle diese Normen nicht abgeprüft werden, so sollten sie aber in
der Konformitätserklärung aufgeführt werden.
Gruß
Uwe
Hallo,
@UWE Danke das wollte ich auch gerade sagen.
@Klaus, ist die Antenne fest integriert oder kann die abmontiert werden
z.B. SMA Buchse ?
Dann muss natürlich die Messung auch direkt am Antennenport gemacht
werden.
Welchen Chipsatz mit welcher Sendeleistung und Bandbreite benutzt du?
Ich habe das ganze Thema schon durch.
Zu den Limits, ja die sind je nach Frequenz anders. Siehe die Tabelle.
Achte eher nach der Frequenztoleranz, die in der Vorschrift gefordert
wird, dazu gilt die klimatische einordnung deines TRX Moduls, über
diesen Bereich muss es die Spezifikation einhalten.
Auch die Empfängerklasse muss richtig eigestuft werden. Wegen dem
Blocking.
Gruß Sascha