brauche Hilfe bei Kabelwahl

Gast #4909470
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Hi,

ich muss an meinen Fahrrädern will neue Lichter anbringen und dazu 
zweiadrige Kabel verlegen. Ich habe dazu dieses Kabel gefunden:

https://www.amazon.de/acelo-Lichtkabel-Doppelkabel-Flachstecker-abisoliert/dp/B01AYKL0YA

Was ist das genau für ein Doppelkabel? Da ich mehrere Räder habe, würde 
ich mir lieber bei Reichelt oder Pollin eine Rolle längeres Kabel 
zulegen (so 20m oder 50m).

Ich weis aber leider nicht, was für einen Querschnitt so ein 
Fahrraddoppelkabel haben sollte und welchen Kabeltyp man da nehmen 
könnte.

Ach - und noch ein Problem. Manche Lampen haben Anschlüsse für 
Flachsteckhülsen, weil an den Lampen Flachsteckanschlüsse dran sind. Ich 
habe mir ein paar Flachsteckhülsen organisiert und eine Cripzange 
ausgeborgt und wollte schon mal an einem anderen Kabel üben 
(Lautsprecherkabel). Leider passiert es immer, dass an der hinteren 
Stelle das Kabel abreisst.

So eine Flachsteckhülse oder auch ein Flachstecker hat zwei Biegedinger. 
Ich habe es so verstanden, dass man das Kabel nicht abisolieren braucht, 
sondern das Biegedingen in der Mitte in das Kabel sich reinqutscht. Und 
das Biegeding am Ende dient als eine Art Kabelzugentlastung.

Leider ist es bei mir in den Testversuchen so ergangen, dass das Kabel 
am Ende vom hinteren Biegedingen abreisst. Das ist doch ein bißchen 
ärgerlich. Was könnte die Ursache für das Abreißen sein?

Über ein paar Tipps würde ich mich sehr freuen.
#4909492
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Leiterquerschnitt mindestens 0,37 mm2

http://www.radamrhein.de/index.html%3Frub%3D132%26art%3D209

SchnippSchnapp schrieb:
> Leider ist es bei mir in den Testversuchen so ergangen, dass das Kabel
> am Ende vom hinteren Biegedingen abreisst. Das ist doch ein bißchen
> ärgerlich. Was könnte die Ursache für das Abreißen sein?

Das wirst wohl nur du selbst mit Hilfe deiner Guckdingens rausfinden 
können, denn du biegst die Biegedinger ja mit deinem Zangending unter 
Einwirkung von (vermutlich zu viel) Kraftdingens.
Gast #4909506
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SchnippSchnapp schrieb:
> So eine Flachsteckhülse oder auch ein Flachstecker hat zwei Biegedinger.
> Ich habe es so verstanden, dass man das Kabel nicht abisolieren braucht,
> sondern das Biegedingen in der Mitte in das Kabel sich reinqutscht. Und
> das Biegeding am Ende dient als eine Art Kabelzugentlastung.
Der letzte Satz stimmt so, der davor aber nicht - Du musst das Kabel 
schon abisolieren. https://de.wikipedia.org/wiki/Kabelschuh#Montage
#4909521
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SchnippSchnapp schrieb:
> Was ist das genau für ein Doppelkabel? Da ich mehrere Räder habe, würde
> ich mir lieber bei Reichelt oder Pollin eine Rolle längeres Kabel
> zulegen (so 20m oder 50m).

Eigentlich ist an der Lichtanlage rumbasteln (STVO Zulassung) 
verboten. Allerdings solange die Leuchte nicht selbst gebastelt und ne 
STVO Zulassung hat, wird es erst Ärger geben, wenn es eine 
Unfallrelevanz hat. (diese Flackerlichter sind auch verboten. Hab nur 
nie gesehen das deswegen Jemand aufgehalten wurde)


SchnippSchnapp schrieb:
> welchen Kabeltyp man da nehmen
> könnte.

UV-Stabile Isolierung wär nich schlecht.
Wachspray für die Stecker ist auch zu empfehlen.
http://www.rc-toy.de/8849+-+Interflon+Wax+Spray+300ml.htm
(nur ein Beispiel, keine Kaufempfehlung)


Joe F. schrieb:
> Das wirst wohl nur du selbst mit Hilfe deiner Guckdingens rausfinden
> können, denn du biegst die Biegedinger ja mit deinem Zangending unter
> Einwirkung von (vermutlich zu viel) Kraftdingens.

Jo, und vorne abisolieren! Und nicht zerquetschen.
Gast #4909572
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Dieter W. schrieb:
> Die Lampen selbst haben eine Zulassung aber wie der Strom da hin kommt
> interessiert keinen toten Hamster.

Jo, deinem Hamster is das sicher wurscht, aber deiner Versicherung, wenn 
sie zahlen soll, sicher nicht. 'N schöner Grund das Jahrelang zu 
rauszuzögen, o. bis du aufgibst.
Nur ohne Grund wird da aber auch keiner nach dem Kabel sehen. Is einer 
tot o.ä. weil dein Licht nich an war, könnte denke ich einer sein.
Gast #4909693
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Teo schrieb:
> Dieter W. schrieb:
>> Die Lampen selbst haben eine Zulassung aber wie der Strom da hin kommt
>> interessiert keinen toten Hamster.
>
> Jo, deinem Hamster is das sicher wurscht, aber deiner Versicherung, wenn
> sie zahlen soll, sicher nicht. 'N schöner Grund das Jahrelang zu
> rauszuzögen, o. bis du aufgibst.
> Nur ohne Grund wird da aber auch keiner nach dem Kabel sehen. Is einer
> tot o.ä. weil dein Licht nich an war, könnte denke ich einer sein.

Und in welchen Versicherungsbedingungen soll dann das stehen? Dann 
müssten ja Fahrradmonteure dafür geschult sind - was ich nicht glaube.
(Firma: matzetronics) #4909729
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Teo D. schrieb:
> Eigentlich ist an der Lichtanlage rumbasteln (STVO Zulassung)
> verboten.

Mann, sei doch froh, das es Fahrradfahrer gibt, die mit Licht fahren 
wollen. Da bin ich aus Good Old Kreuzberg ganz andere Sachen gewohnt.
Kabelschuhe für so dünnes Kabel sind oft fummelig. Da hilft umbiegen der 
Ader und einquetschen zusammen mit einem Stück der Isolierung. Vorher 
ein Stückchen Schrumpfschlauch rüber.
Persönliche Seite #4909789
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Teo D. schrieb:
> Eigentlich ist an der Lichtanlage rumbasteln (STVO Zulassung) verboten.
> Allerdings solange die Leuchte nicht selbst gebastelt und ne STVO
> Zulassung hat, wird es erst Ärger geben, wenn es eine Unfallrelevanz
> hat.

Such uns doch bitte mal die Stellen aus der StVO, der StVZO und den 
zugehörigen Ausführungsvorschriften zusammen, die explizite Angaben über 
die Verkabelung der Lichtanlage von Fahrrädern machen.
#4909807
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Teo D. schrieb:
> Peter II schrieb:
>> Und in welchen Versicherungsbedingungen
>
> Verstoß gegen die STVO, damit ist deine Fahrerlaubnis erloschen....

Das war natürlich quatsch. Nur bei defekt etc.....

Wenn Du Kabel fürs Fahrrad mit Zulassung verkaufen willst, braucht Du 
ein Prüfsiegel. Das sich JEDER selber ausstellen kann. Klebt eins von 
ner Firma dran, wird die Versicherung keinen aufstand machen. Hast Du es 
dir selbst erteilt.....

Allerdings glaube ich nicht, das es zu meiner, zugegebenermaßen kruden, 
Konstruktion bereits Urteile gibt, aber wunder würde es mich auch nicht.
Als Beispiel könnte die Haftpflicht, Hausradversicherung dienen. Da gabs 
genug Urteile wegen fehlender Prüfsiegel an Armaturenzuleitungen, da 
musste meist nicht gezahlt werden.
Ne Versicherung braucht keinen Grund um nicht zu zahlen, die finden 
schon einen.
#4909911
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Die sollen einem erstmal nachweisen, dass das Kabel nicht so schon am 
Fahrrad gewesen ist. Ich denke nicht, dass die nachvollziehen können, 
wie welcher Chinese irgendwelche Leitungen verlegt hat.

Aber im Zweifelsfall wäre es mir auch egal, wenn ich mit meiner 
sittenwidrigen Fahrradverdrahtung Schuld daran bin, das der Kran ins 
Riesenrad kippt und dadurch ein Hochhaus nieder reißt, welches auf eine 
Wippe auf einem Spielplatz fällt und dadurch mit dem zufälligerweise 
dort anwesenden Zirkuselephanten die ISS in einen TV-Satelliten drückt 
und so Millionen kein RTL II mehr sehen können ... *hust**


Teo D. schrieb:
> Durch die unsachgemäße Verkabelung versengst Du dir dein rechte Ei o.

Da würde ich mir ehr Gedanken über eine Anzeige wegen Erregung 
öffentlichen Ärgernisses machen ... ;-)


Gruß

Jobst

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