Hi,
ich muss an meinen Fahrrädern will neue Lichter anbringen und dazu
zweiadrige Kabel verlegen. Ich habe dazu dieses Kabel gefunden:
https://www.amazon.de/acelo-Lichtkabel-Doppelkabel-Flachstecker-abisoliert/dp/B01AYKL0YA
Was ist das genau für ein Doppelkabel? Da ich mehrere Räder habe, würde
ich mir lieber bei Reichelt oder Pollin eine Rolle längeres Kabel
zulegen (so 20m oder 50m).
Ich weis aber leider nicht, was für einen Querschnitt so ein
Fahrraddoppelkabel haben sollte und welchen Kabeltyp man da nehmen
könnte.
Ach - und noch ein Problem. Manche Lampen haben Anschlüsse für
Flachsteckhülsen, weil an den Lampen Flachsteckanschlüsse dran sind. Ich
habe mir ein paar Flachsteckhülsen organisiert und eine Cripzange
ausgeborgt und wollte schon mal an einem anderen Kabel üben
(Lautsprecherkabel). Leider passiert es immer, dass an der hinteren
Stelle das Kabel abreisst.
So eine Flachsteckhülse oder auch ein Flachstecker hat zwei Biegedinger.
Ich habe es so verstanden, dass man das Kabel nicht abisolieren braucht,
sondern das Biegedingen in der Mitte in das Kabel sich reinqutscht. Und
das Biegeding am Ende dient als eine Art Kabelzugentlastung.
Leider ist es bei mir in den Testversuchen so ergangen, dass das Kabel
am Ende vom hinteren Biegedingen abreisst. Das ist doch ein bißchen
ärgerlich. Was könnte die Ursache für das Abreißen sein?
Über ein paar Tipps würde ich mich sehr freuen.
Leiterquerschnitt mindestens 0,37 mm2
http://www.radamrhein.de/index.html%3Frub%3D132%26art%3D209SchnippSchnapp schrieb:> Leider ist es bei mir in den Testversuchen so ergangen, dass das Kabel> am Ende vom hinteren Biegedingen abreisst. Das ist doch ein bißchen> ärgerlich. Was könnte die Ursache für das Abreißen sein?
Das wirst wohl nur du selbst mit Hilfe deiner Guckdingens rausfinden
können, denn du biegst die Biegedinger ja mit deinem Zangending unter
Einwirkung von (vermutlich zu viel) Kraftdingens.
SchnippSchnapp schrieb:> So eine Flachsteckhülse oder auch ein Flachstecker hat zwei Biegedinger.> Ich habe es so verstanden, dass man das Kabel nicht abisolieren braucht,> sondern das Biegedingen in der Mitte in das Kabel sich reinqutscht. Und> das Biegeding am Ende dient als eine Art Kabelzugentlastung.
Der letzte Satz stimmt so, der davor aber nicht - Du musst das Kabel
schon abisolieren. https://de.wikipedia.org/wiki/Kabelschuh#Montage
SchnippSchnapp schrieb:> Was ist das genau für ein Doppelkabel? Da ich mehrere Räder habe, würde> ich mir lieber bei Reichelt oder Pollin eine Rolle längeres Kabel> zulegen (so 20m oder 50m).
Eigentlich ist an der Lichtanlage rumbasteln (STVO Zulassung)
verboten. Allerdings solange die Leuchte nicht selbst gebastelt und ne
STVO Zulassung hat, wird es erst Ärger geben, wenn es eine
Unfallrelevanz hat. (diese Flackerlichter sind auch verboten. Hab nur
nie gesehen das deswegen Jemand aufgehalten wurde)
SchnippSchnapp schrieb:> welchen Kabeltyp man da nehmen> könnte.
UV-Stabile Isolierung wär nich schlecht.
Wachspray für die Stecker ist auch zu empfehlen.
http://www.rc-toy.de/8849+-+Interflon+Wax+Spray+300ml.htm
(nur ein Beispiel, keine Kaufempfehlung)
Joe F. schrieb:> Das wirst wohl nur du selbst mit Hilfe deiner Guckdingens rausfinden> können, denn du biegst die Biegedinger ja mit deinem Zangending unter> Einwirkung von (vermutlich zu viel) Kraftdingens.
Jo, und vorne abisolieren! Und nicht zerquetschen.
SchnippSchnapp schrieb:> Was für Guckdingens meinst Du? Meine USB-Kamera?
Wie wär's mal ohne Technik?
Die Dinger werden allgemein als Augen bezeichnet ;)
Teo D. schrieb:> Eigentlich ist an der Lichtanlage rumbasteln (STVO Zulassung)> verboten.
Jetzt übertreib mal nicht so hemmungslos.
Die Lampen selbst haben eine Zulassung aber wie der Strom da hin kommt
interessiert keinen toten Hamster.
Dieter W. schrieb:> Die Lampen selbst haben eine Zulassung aber wie der Strom da hin kommt> interessiert keinen toten Hamster.
Jo, deinem Hamster is das sicher wurscht, aber deiner Versicherung, wenn
sie zahlen soll, sicher nicht. 'N schöner Grund das Jahrelang zu
rauszuzögen, o. bis du aufgibst.
Nur ohne Grund wird da aber auch keiner nach dem Kabel sehen. Is einer
tot o.ä. weil dein Licht nich an war, könnte denke ich einer sein.
Teo schrieb:> Dieter W. schrieb:>> Die Lampen selbst haben eine Zulassung aber wie der Strom da hin kommt>> interessiert keinen toten Hamster.>> Jo, deinem Hamster is das sicher wurscht, aber deiner Versicherung, wenn> sie zahlen soll, sicher nicht. 'N schöner Grund das Jahrelang zu> rauszuzögen, o. bis du aufgibst.> Nur ohne Grund wird da aber auch keiner nach dem Kabel sehen. Is einer> tot o.ä. weil dein Licht nich an war, könnte denke ich einer sein.
Und in welchen Versicherungsbedingungen soll dann das stehen? Dann
müssten ja Fahrradmonteure dafür geschult sind - was ich nicht glaube.
Teo D. schrieb:> Peter II schrieb:>> Und in welchen Versicherungsbedingungen>> Verstoß gegen die STVO, damit ist deine Fahrerlaubnis erloschen....
da steht nicht von Verkabelung, es gibt sogar Lampen ohne Kabel.
Teo D. schrieb:> Verstoß gegen die STVO, damit ist deine Fahrerlaubnis erloschen....
Also Kennzeichen ab !!1elf1!!
... Moment ... mein Fahrrad hat(te) gar kein Kennzeichen :/
Teo D. schrieb:> Eigentlich ist an der Lichtanlage rumbasteln (STVO Zulassung)> verboten.
Mann, sei doch froh, das es Fahrradfahrer gibt, die mit Licht fahren
wollen. Da bin ich aus Good Old Kreuzberg ganz andere Sachen gewohnt.
Kabelschuhe für so dünnes Kabel sind oft fummelig. Da hilft umbiegen der
Ader und einquetschen zusammen mit einem Stück der Isolierung. Vorher
ein Stückchen Schrumpfschlauch rüber.
Teo D. schrieb:> Eigentlich ist an der Lichtanlage rumbasteln (STVO Zulassung) verboten.> Allerdings solange die Leuchte nicht selbst gebastelt und ne STVO> Zulassung hat, wird es erst Ärger geben, wenn es eine Unfallrelevanz> hat.
Such uns doch bitte mal die Stellen aus der StVO, der StVZO und den
zugehörigen Ausführungsvorschriften zusammen, die explizite Angaben über
die Verkabelung der Lichtanlage von Fahrrädern machen.
Teo D. schrieb:> Peter II schrieb:>> Und in welchen Versicherungsbedingungen>> Verstoß gegen die STVO, damit ist deine Fahrerlaubnis erloschen....
Das war natürlich quatsch. Nur bei defekt etc.....
Wenn Du Kabel fürs Fahrrad mit Zulassung verkaufen willst, braucht Du
ein Prüfsiegel. Das sich JEDER selber ausstellen kann. Klebt eins von
ner Firma dran, wird die Versicherung keinen aufstand machen. Hast Du es
dir selbst erteilt.....
Allerdings glaube ich nicht, das es zu meiner, zugegebenermaßen kruden,
Konstruktion bereits Urteile gibt, aber wunder würde es mich auch nicht.
Als Beispiel könnte die Haftpflicht, Hausradversicherung dienen. Da gabs
genug Urteile wegen fehlender Prüfsiegel an Armaturenzuleitungen, da
musste meist nicht gezahlt werden.
Ne Versicherung braucht keinen Grund um nicht zu zahlen, die finden
schon einen.
Die 'krude Konstruktion' bin ich ja noch schuldig.
Durch die unsachgemäße Verkabelung versengst Du dir dein rechte Ei o.
verhedderst Dich im Kabelgewirr und verursachst einen Unfall ...
Ich empfehle dieses spezielle Koaxialkabel für die Fahrradbeleuchtung:
https://www.nabendynamo.de/produkte/zubehoer.html
Vorteil von dem ist, daß es zum einen recht dünn im Vergleich zum
Querschnitt ist, zum anderen aber auch flexibel genug und stabil
gegenber Wetter, Streusalz und UV.
Hält bei mir jetzt seit 11 Jahren täglichem Einsatz.
Die sollen einem erstmal nachweisen, dass das Kabel nicht so schon am
Fahrrad gewesen ist. Ich denke nicht, dass die nachvollziehen können,
wie welcher Chinese irgendwelche Leitungen verlegt hat.
Aber im Zweifelsfall wäre es mir auch egal, wenn ich mit meiner
sittenwidrigen Fahrradverdrahtung Schuld daran bin, das der Kran ins
Riesenrad kippt und dadurch ein Hochhaus nieder reißt, welches auf eine
Wippe auf einem Spielplatz fällt und dadurch mit dem zufälligerweise
dort anwesenden Zirkuselephanten die ISS in einen TV-Satelliten drückt
und so Millionen kein RTL II mehr sehen können ... *hust**
Teo D. schrieb:> Durch die unsachgemäße Verkabelung versengst Du dir dein rechte Ei o.
Da würde ich mir ehr Gedanken über eine Anzeige wegen Erregung
öffentlichen Ärgernisses machen ... ;-)
Gruß
Jobst