Hallo liebe Moderatoren,
dieser Thread ist durchaus ernst gemeint. Es geht um die ersten paar
Beiträge aus folgendem Thread:
Beitrag "Layout: Welcher der Freundlichen akzeptiert dieses."
Die Beiträge gehören zum Teil zu Recht in den Müll, kein Problem.
Trotzdem Frage ich mich, warum der OT mich ungestraft mit meinem kleinen
primären Geschlechtsmerkmal beleidigen darf. Wenn ich das richtig sehe
ist das eine Straftat, die ich nur zur Anzeige bringen bräuchte:
§ 185 StGB Beleidigung. Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer
Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
In anderen Foren wird man für solche Entgleisungen gesperrt. Hier wird
er belohnt bzw. Vor sich selbst in Schutz genommen und darf einfach
weiter machen.
Mir geht es hier nicht um den generellen Ton im Thread. Es muss ja
niemand Antworten, mit geht es um die vertuschte Straftat. Das finde ich
nicht in Ordnung.
Verständnisvolle Grüße
Karl
Karl schrieb:> mit geht es um die vertuschte Straftat
Hast du jemals versucht, eine Beleidigung als Straftat durchzubekommen?
Der Tonfall hier war definitiv nicht in Ordnung, darum wurde es völlig
zurecht gelöscht, aber glaub' mir, das ist weit von dem entfernt, ab
wo ein Staatsanwalt gewillt ist, die öffentliche Ordnung gefährdet zu
sehen, um von Staats wegen da einzugreifen.
Jörg W. schrieb:> Hast du jemals versucht, eine Beleidigung als Straftat durchzubekommen?>> Der Tonfall hier war definitiv nicht in Ordnung, darum wurde es völlig> zurecht gelöscht,
...und ich denke, gerade in diesem Forum funktioniert die Löschung
doch recht schnell, auch auf Grund dser Meldemöglichkeit für die
angemeldeten User.
Danke für die Antworten. Ich möchte sie in umgekehrter Reihenfolge
beantworten.
Jörg W. schrieb:> Hast du jemals versucht, eine Beleidigung als Straftat durchzubekommen?>
Nein.
> Der Tonfall hier war definitiv nicht in Ordnung, darum wurde es völlig> zurecht gelöscht, aber glaub' mir, das ist weit von dem entfernt, ab wo> ein Staatsanwalt gewillt ist, die öffentliche Ordnung gefährdet zu> sehen, um von Staats wegen da einzugreifen.
Das spielt nur eine untergeordnete Rolle. Nur weil der Staatsanwalt
wichtigere Dinge zu tun hat, heißt das ja nicht dass alles unter dem
Radar auf einmal OK ist, nur weil es dafür in der Regel keine Strafen
gibt. Die Polizei muss meine Anzeige in jedem Fall aufnehmen und
ermitteln.
Rufus Τ. F. schrieb:> Der Mist wurde gelöscht; was bitte ist daran eine Belohnung?
Die Belohnung besteht darin, dass der rechtlich fragwürdige Teil
verschwindet und der Urheber der Beleidigung dadurch geschützt wird.
Ohne Konsequenzen.
Karl schrieb:> Die Belohnung besteht darin, dass der rechtlich fragwürdige Teil> verschwindet und der Urheber der Beleidigung dadurch geschützt wird.> Ohne Konsequenzen.
Der fragliche Beitrag verschwindet ja nicht, er ist nur für die
User nicht mehr sichtbar. Falls notwendig, kann er vom Forenbe-
treiber immer noch gelesen werden.
Karl schrieb:> Die Polizei muss meine Anzeige in jedem Fall aufnehmen und ermitteln.
Daß Du als jemand, der anonym in einem Internetforum unterwegs ist, in
einen Thread ein "don't feed" reinrotzt, und daraufhin von jemand
anderem eine unfreundliche Antwort erhält, diese Antwort als Beleidigung
auffasst und mit Polizei und Staatsanwalt verfolgen lassen willst ...
Mit Realitätssinn hat das ganze irgendwie gar nichts zu tun.
Karl schrieb:> Die Polizei muss meine Anzeige in jedem Fall aufnehmen und ermitteln.
Die ermitteln nichts. Die nehmen das auf (weil sie müssen) und geben das
an die Staatsanwaltschaft weiter, die dir daraufhin freundlich mitteilt,
dass sie das nicht als stafwürdig befindet und dir vorschlägt, dass du
ein Zivilverfahren anstrengen darfst.
Been there, done that.
Du solltest ruhiger werden – und wie Rufus dir schreibt, dir schon ein
wenig überlegen, was du selbst schreibst.
Harald W. schrieb:> Der fragliche Beitrag verschwindet ja nicht, er ist nur für die> User nicht mehr sichtbar. Falls notwendig, kann er vom Forenbe-> treiber immer noch gelesen werden.
Schon klar. Mein Punkt ist, dass sich besagter OP nach meiner Auffassung
nicht im rechtlich einwandfreien Rahmen bewegt hat und de facto keine
Konsequenzen bekommt.
Warum wird einfach geduldet wenn ein angemeldeter Benutzer einen Gast
beleidigt, was schlicht und ergreifend eine Straftat ist. Der Täter wird
noch geadelt indem ihm die unliebsamen Gäste vom Leib gehalten werden.
Überspitzt ausgedruckt. Natürlich war ich in dem Thread auch nicht
hilfreich, aber ich habe glaube ich niemanden beleidigt.
Karl schrieb:> Warum wird einfach geduldet wenn ein angemeldeter Benutzer einen Gast> beleidigt, was schlicht und ergreifend eine Straftat ist.
Eine Straftat ist es dann, wenn es ein Gericht als solche festgestellt
hat. Das ist hier nicht der Fall, und es ist stark anzuzweifeln, dass
es jemals als solche festgestellt werden würde.
Da wir ein solches Verhalten (unabhängig von Straftat oder nicht) im
Forum nicht haben möchten, wurde es gelöscht. Damit ist aus unserer
Sicht die Angelegenheit erledigt.
Sorry, eins noch: Völlig ausgeschlossen, dass ich den anderen Gast
meinte. Es lohne sich nicht, auf die Anfeindungen im ersten Post
einzugehen. Aber man kann es auch so interpretieren.
Egal.
Karl schrieb:> Trotzdem Frage ich mich, warum der OT mich ungestraft mit meinem kleinen> primären Geschlechtsmerkmal beleidigen darf. Wenn ich das richtig sehe> ist das eine Straftat,
Und wenn Dir in einem Lokal ein Schurke sagt, Du hättest einen
kleinen Schwanz, obwohl er Ihn noch nicht gesehen hat, dann gehst
Du zur Polizei?
Die werden sich nur abkeksen und einen Alko- und Drogentest
mit Dir machen...
Mann, wie alt bist Du?
Lächerlich!
SCNR
Ein Kollege von mir beleidgte eine älteren Dame als er ins Kaufhaus
ging: sie rief ihr Hündchen "komm zu Mami" worauf er so mit Sex mit
Tieren und so anfing, weil ein Hündchen ihre Tochter sei.
Als er rauskam hörten sich 2 Polizisten das an: ja, sie könnten eine
Anzeige aufnehmen, die vom Staatsanwalt eingestellt würde und
zivilrechtlich solle sie auf humorvolle Richter gefasst sein, ... Aber
wenn sie ihre Tochter nicht anleine, gäbe es eine Anzeige.