Hallo zusammen,
der Installationsfachbetrieb meines geringsten Misstrauens hat mir vor
kurzem das Hauswasserwerk erneuert. Im Wesentlichen hat er dafür nur
Pumpen, Schutzgeräte und Sensoren elektrisch und hydraulisch
zusammengeschlossen.
Nun bin ich der Meinung, dass er dafür, wie für jedes in der EU in
Verkehr gebrachte "Ding", eine CE-Konformitätserklärung abliefern und
eine Bedienungsanleitung mitliefern muss, am besten inkl. Schaltplan,
für Reparaturen an der Elektrik möchte ich ja nicht erst eine Stunde
lang die Verschaltung herausfinden.
Er weigert sich und behauptet, dass er weder eine CE-Kennzeichnung noch
eine Bedienungsanleitung braucht, eine mündliche Einschulung würde
reichen. Nun seh ich das natürlich nicht ein, meine Angehörigen sollen
ja wenn ich im Krankenhaus liege zur Not auch irgendwo nachlesen können
wie man zwischen Automatik- und Handbetrieb wechselt oder den
Motorschutz resetiert.
Eure Meinung dazu? Mit Verweis auf welche Richtlinien und Normen
(DIN/EN) kann man ihn doch noch überreden? Muss die Betriebsanleitung
einen Schaltplan enthalten?
fragender schrieb:> Nun bin ich der Meinung, dass er dafür, wie für jedes in der EU in> Verkehr gebrachte "Ding", eine CE-Konformitätserklärung abliefern und> eine Bedienungsanleitung mitliefern muss
Es handelt sich offenbar nicht um ein Fertiggerat, sondern um eine
Einzelanfertigung.
Nein, kein CE und somit keine BedAnl nötig..
Ok, danke, das mit CE leuchtet natürlich ein. Aber darf man ein Ding,
das über Automatik- und Handbetrieb verfügt echt einfach so verkaufen
ohne dass nur ansatzweise dokumentiert ist was da gemacht wird?
Zumindest lt. Rechnung handelt es sich nicht um eine tatsächliche
Einzelanfertigung (im Endeffekt funktioniert so ein Hauswasserwerk ja
auch immer gleich, gibt halt Pumpe, Druckwächter, Wassermangelwächter
etc.), das Ganze wird unter einer gemeinsamen Typenbezeichnung
"Hauswasserwerk XYZ-ABC-123 mit Pumpeinheit $Hersteller $Typ" verkauft.
fragender schrieb:> ohne dass nur ansatzweise dokumentiert ist was da gemacht wird?
Ohne CE keine Pflicht zur BedAnl. Du hast zu deinem Haus auch keine
mitbekommen.
fragender schrieb:> Ok, danke, das mit CE leuchtet natürlich ein. Aber darf man ein Ding,> das über Automatik- und Handbetrieb verfügt echt einfach so verkaufen> ohne dass nur ansatzweise dokumentiert ist was da gemacht wird?
Darf man eine Treppenhauslichtsteuerung denn dann einfach so verbauten?
Oder einen Bewegungsmelde rmit Hand-Automatikschalter?
Soll Dir der Installateuer eine extra bebilderte Anleitung erstellen und
für dieses individuelle Werk nochmals 500 Euro abrechen?
Du wärst Doch der erste der schreit und fragt ob es nötig sei.
Irgendwo muss man die Kirche auch im Dorf lassen.
Bist Du nicht selbst in der Lage Dir Notizen über die Funktion zu
machen, wenn du welche brauchst?
fragender schrieb:> Eure Meinung dazu? Mit Verweis auf welche Richtlinien und Normen> (DIN/EN) kann man ihn doch noch überreden? Muss die Betriebsanleitung> einen Schaltplan enthalten?
Du bist ein sehr unsympatischer kleinlicher Typ.
Manchmal wünsche ich mir eine Datenbank in der Menschen wie du
eingetragen sind, damit Gewerbetreibende gewarnt sind.
MaWin schrieb:> Es handelt sich offenbar nicht um ein Fertiggerat, sondern um eine> Einzelanfertigung.>> Nein, kein CE und somit keine BedAnl nötig..
Eine Frage noch, ist diese Ausnahme auch irgendwo zu finden? Wikipedia
erwähnt die nicht, und auch die meisten Sondermaschinen sind ja
Einzelstücke? Lt. Wikipedia sind nur Verpackungsmaterialien etc. von CE
ausgenommen?
Sven L. schrieb:> Bist Du nicht selbst in der Lage Dir Notizen über die Funktion zu> machen, wenn du welche brauchst?
Dass es mir nicht um mich geht, hab ich bereits im Ausgangsposting
erwähnt:
fragender schrieb:> meine Angehörigen sollen> ja wenn ich im Krankenhaus liege zur Not auch irgendwo nachlesen können> wie man zwischen Automatik- und Handbetrieb wechselt oder den> Motorschutz resetiert.
Mein Spülkasten oder mein Treppenhaus hat im Gegensatz zum
Hauswasserwerk auch nicht diverse
Tatsächlich wird aber auch für beide eine Anleitung mitgeliefert,
nämlich die des Herstellers, weil der einbauende ja nix daran
modifiziert. Das Hauswasserwerk hingegen ist für außenstehende quasi
unwartbar, keiner weiß was die unbeschrifteten Knöpfe machen, und die
Belegung der unbeschrifteten Sensorkabel die im Schacht verschwinden
darf selbst der Elektriker sich rausmessen oder erraten. Praktisch, wenn
man sich das Geschäft sichern will.
Peter schrieb:> Manchmal wünsche ich mir eine Datenbank in der Menschen wie du> eingetragen sind, damit Gewerbetreibende gewarnt sind.
Tja, und ich würde mir eine Datenbank wünschen mit Handwerkern
(wahrscheinlich bist du auch einer davon), die lieber einen jährlichen
Servicevertrag und/oder 300km Anfahrt für einen einfachen Sensortausch
verrechnen, anstatt dem Kunden die günstige, anderweitige Reparatur zu
ermöglichen.
Ansonsten sehr vielsagend, wie manche Leute hier auf eine sachliche
Frage antworten, insbesondere die Gäste. Muss schon ziemlich
frustrierend sein, euer Leben.
Auf die CE-Konformitätserklärung hätte man eventuell einen Anspruch,
aber in der Regel genügt der Aufkleber mit dem der Hersteller auch
haftbar ist.
Auf Schaltpläne hat man keinerlei Rechtsansprüche. Es muss aber möglich
sein, dass auch andere Handwerker Zugriff darauf haben die die Geräte
selber nicht eingebaut haben, deshalb geben seriöse Handwerksfirmen alle
Unterlagen mit.
Auf die Bedienungsanleitung gibt es m.E. einen Rechtsanspruch ( § 3 Abs.
4 ProdSG)
BTW:
Die Frage gehört eher in ein Rechtsforum (dort bekommt man vernünftige
Antworten), nicht hier in dieses Bastlerforum (man sieht hier ja häufig
was für dumme Kommentare hier kommen).
https://www.juraforum.de/forum/f/verbraucherrecht/
fragender schrieb:> Sven L. schrieb:>> Bist Du nicht selbst in der Lage Dir Notizen über die Funktion zu>> machen, wenn du welche brauchst?>> Dass es mir nicht um mich geht, hab ich bereits im Ausgangsposting> erwähnt:
Gut formuliere ich es nochmals um für Dich!
Bist Du nicht selbst in der Lage Dir Notizen über die Funktion zu
machen, mit denen auch andere etwas anfangen können, falls dies
unbedingt erforderlich sein sollte?
So schwierig wird das bissle Hauswasserwerk nun auch nicht sein.
Kumpel hat auch eins, da ist ein Schwimmerschalter im Brunnen, der über
einen Schütz das HWW abschaltet, wenn der Brunnen ler ist. Ansonsten hat
das HWW eine Pumpe und einen Druckschalter, alles schon fertig vom
Hersteller.
Du schreist nach einer Doku, mit der Du am Ende eh nix anfangen kannst,
weil Du keine Ahnung hast. Ein anderer Handwerker wird dank seiner
Erfahrung und fachlichen Ausbildung wahrscheinlich auch ohne Doku in der
Lage sein so eine Minianlage zu verstehen.
Wenn Du nur wüsstest, an wie viele viel kompliziertere Anlagen man
kommt, ohne Doku und trotzdem ist dem Fachmann klar was zu tun ist.
Es ist wieder typisch deutsch, da wird gejammert, das man für unter 50
Euro + USt keinen Handwerker mehr bekommt, erwartet aber dann sonst
etwas.
Wie schon gesagt, gegen Endgeld wirst Du auch ein entsprechende Doku
bekommen können. Doku erstellen braucht auch Zeit!
Vielleicht hast Du auch bei der Auftragsvergabe einfach den Fehler
gemacht, nicht explizit anzugeben, das Du eine wie auch immer geartete
schriftliche Dokumentation wüschst. Und warum hast Du das nicht gemacht,
ganz einfach: weil's dann von Anfang an teuerer geworden wäre.
Was Du sicherlich einfordern kannst, das man Dir die Beizettel der
einzelnen Komponenten auf der Baustelle lässt.
fragender schrieb:> Ansonsten sehr vielsagend, wie manche Leute hier auf eine sachliche> Frage antworten, insbesondere die Gäste. Muss schon ziemlich> frustrierend sein, euer Leben.
Geil sagt der Gast zum Gast!
Es spielt doch keine Rolle ob die Bedienung leicht oder schwer ist.
Selbst zu einem Autoschlüssel bekommt man eine BA, obwohl sie im Prinzip
auf den Tasten des Schlüssels steht (die Symbolig ist doch
unmissverständlich). Und eine BA muss man nur einmal erstellen, und
nicht für jeden Kunden separat, also muss man dafür auch nichts extra
berechnen.
Im Übrigen sind CE-Kennzeichnungspflicht und Bedienungsanleitung
rechtlich zwei verschiedene Dinge. Auch ohne CE-Kennzeichnungspflicht
kann man einen Rechtsanspruch auf eine BA haben, vor allem wenn man die
"allgemeine Verkehrsauffassung" berücksichtigt nach welcher eine
Bedienungsanleitung zu technischen Geräten (auch von deutschen
Gerichten) als selbstverständlich angesehen wird. Allerdings besteht
wohl kein Anspruch auf eine gedruckte BA, die digitale Version reicht
wohl.
René H. schrieb:> Auf die CE-Konformitätserklärung hätte man eventuell einen Anspruch,> aber in der Regel genügt der Aufkleber mit dem der Hersteller auch> haftbar ist.
Aufkleber wär schon völlig OK.
René H. schrieb:> Auf die Bedienungsanleitung gibt es m.E. einen Rechtsanspruch ( § 3 Abs.> 4 ProdSG)
Danke.
Sven L. schrieb:> Bist Du nicht selbst in der Lage Dir Notizen über die Funktion zu> machen, mit denen auch andere etwas anfangen können, falls dies> unbedingt erforderlich sein sollte?
Natürlich. Aber wie komm ich dazu?
Sven L. schrieb:> Ansonsten hat> das HWW eine Pumpe und einen Druckschalter, alles schon fertig vom> Hersteller.
Wenn du das Eingangsposting gelesen hättest, würdest du feststellen dass
da nix "fertig vom Hersteller" ist.
Sven L. schrieb:> mit der Du am Ende eh nix anfangen kannst,> weil Du keine Ahnung hast.
Interessante Behauptung.
Sven L. schrieb:> Ein anderer Handwerker wird dank seiner> Erfahrung und fachlichen Ausbildung wahrscheinlich auch ohne Doku in der> Lage sein so eine Minianlage zu verstehen.
Natürlich, allerdings muss der andere Handwerker erstmal zwei Stunden
bezahlte Arbeitszeit investieren um den unbeschrifteten,
undokumentierten Kabelverhau rauszumessen (die Sensorkabel verschwinden,
wie bereits im vorigen Posting erwähnt, im Schacht).
Sven L. schrieb:> Es ist wieder typisch deutsch, da wird gejammert, das man für unter 50> Euro + USt keinen Handwerker mehr bekommt, erwartet aber dann sonst> etwas.>> Wie schon gesagt, gegen Endgeld wirst Du auch ein entsprechende Doku> bekommen können. Doku erstellen braucht auch Zeit!
Das Ding kostet fünfstellig.
Sven L. schrieb:> Vielleicht hast Du auch bei der Auftragsvergabe einfach den Fehler> gemacht, nicht explizit anzugeben, das Du eine wie auch immer geartete> schriftliche Dokumentation wüschst. Und warum hast Du das nicht gemacht,> ganz einfach: weil's dann von Anfang an teuerer geworden wäre.
Stimmt, wenn ich ein Auto kaufe sag ich ja auch extra dazu, dass ich ein
Handbuch haben will.
Sven L. schrieb:> Geil sagt der Gast zum Gast!
Wenn du richtig gelesen hättest, hättest du festgestellt dass ich das
nicht am Gast-Status festgemacht habe.
René H. schrieb:> Allerdings besteht> wohl kein Anspruch auf eine gedruckte BA, die digitale Version reicht> wohl.
Wär völlig OK so, allerdings habe ich Zweifel dass überhaupt irgendeine
Form der Doku existiert.
René H. schrieb:> Die Frage gehört eher in ein Rechtsforum (dort bekommt man vernünftige> Antworten), nicht hier in dieses Bastlerforum (man sieht hier ja häufig> was für dumme Kommentare hier kommen).> https://www.juraforum.de/forum/f/verbraucherrecht/
Danke, den Eindruck bekomme ich auch, ich dachte ja hier hätte der eine
oder andere Handwerker Erfahrung mit dem Thema, aber offensichtlich
haben die meisten hier entweder ernsthafte psychische Probleme oder
vertreten die gleiche Auffassung wie mein Klemptner, nämlich dass der
Kunde gefälligst zahlen und dann aber auch schon wieder schweigen soll.
fragender schrieb:> aber offensichtlich> haben die meisten hier entweder ernsthafte psychische Probleme
Kommen wir jetzt zum wahren Grund für diesen Thread?
fragender schrieb:> Das Ding kostet fünfstellig.
Was bitte soll bei einem Hauswasserwerk 5-stellig kosten?
Rechnest du die Kosten für die Installation der Leitungen und der
Zisterne mit ein?
Oder ist das ein 20 Parteien Mietshaus?
Du hast allerdings in einer Sache recht, Handwerker drücken sich wo sie
nur können vor jeglicher Dokumentation.
Egal ob Elektriker oder Installateur oder Estrichleger.
Auch Architekturbüros die komplette Häuser mehr oder weniger
schlüsselfertig erstellen.
Das musst du schon bei der Auftragsvergabe mit fixieren und danach
einfordern. Und dann wird auch das Angebot entsprechend teurer.
Vielleicht gibt es bei den Herstellern der einzelnen Geräte je eine BA
und/oder CE? Für mein MeanWell-Netzteil musste ich mir auch erst alles
beim Hersteller zusammensuchen, da der Verkäufer nur die
BA/Kurzanleitung mitgeliefert hat.
Udo S. schrieb:> fragender schrieb:>> aber offensichtlich>> haben die meisten hier entweder ernsthafte psychische Probleme>> Kommen wir jetzt zum wahren Grund für diesen Thread?
Leider hat es außer mumpel keiner geschafft, auch nur ansatzweise
sachlich zu antworten. Damit sollte geklärt sein, wie hoch die Dichte an
Leuten mit ernsthaften Problemen hier ist, und damit ist das Thema für
mich auch erledigt.
Udo S. schrieb:> fragender schrieb:>> Das Ding kostet fünfstellig.>> Was bitte soll bei einem Hauswasserwerk 5-stellig kosten?
Lustig, erst wird einem Geiz vorgeworfen, wenn man dann sagt dass man eh
schon einen Haufen Geld zahlt in der Hoffnung, dafür einen ansatzweise
ehrlichen Handwerker zu kriegen, passt es auch wieder nicht.
Udo S. schrieb:> Rechnest du die Kosten für die Installation der Leitungen und der> Zisterne mit ein?
Natürlich nicht. Allein die Brunnenpumpe (Tiefbrunnen) kostet fast
5000€, und dann will man ja auch dem Elektriker nicht nur 50€ zahlen,
damit man auch was ordentliches bekommt dafür. Was rauskommt sieht man
eh, da hätte man auch die Polen kommen lassen und für das gesparte Geld
dann noch schnell einen ordentlichen Elektriker drüberschauen lassen
können.
Udo S. schrieb:> Und dann wird auch das Angebot entsprechend teurer.
Ach? Noch teurer? Eh noch nicht teuer genug?
René H. schrieb:> Vielleicht gibt es bei den Herstellern der einzelnen Geräte je eine BA> und/oder CE?
Das ist eh kein Problem, leider hilft das nichts wenn da 5 Sensorkabel
in die Tiefe gehen und keiner weiß welches zu welchem Sensor gehört.
Also entweder die errichtende Firma für teures Geld kommen lassen (wohl
das Ziel hinter der fehlenden Doku) oder den Elektriker des Vertrauens
erstmal ein, zwei Stunden nur fürs aufdröseln des Chaos bezahlen.
Udo S. schrieb:> Ich hätte die eine Anleitung und Verdrahtungsplan erstellt und dafür je> nach Aufwand entsprechend in Rechnung gestellt.> Wärst du dann zufrieden?
Klingt ja nach der Rechnung doch eher nach Massenware und da hätt ich
erwartet, das zumindest irgendwo im Internet eine Bedienungsanleitung
als PDF existiert. Schaltplan wäre aber in der Tat illusorisch.
fragender schrieb:> leider hilft das nichts wenn da 5 Sensorkabel in die Tiefe gehen und> keiner weiß welches zu welchem Sensor gehört.
Da sehe ich kein großes Problem. Einen Kollegen mitbringen, dann geht
das mit Messgeräten relativ schnell (Unten Kabel verbinden und oben mit
dem Messgerät eine Durchgangsprüfung machen. Bei Telefon- und
Netzwerkkabeln macht man das auch so wenn die Dokumentation fehlt.), man
braucht dann nur fähige Elektriker. Aber natürlich geht es mit einer
vernünftigen Dokumentation schneller. Leider gibt es für eine
Dokumentation m.W. tatsächlich keinen Rechtsanspruch. Man muss lediglich
wissen wo der Notausschalter ist (zugänglich auch für die Feuerwehr?).
Reinhard S. schrieb:> Udo S. schrieb:>> Ich hätte die eine Anleitung und Verdrahtungsplan erstellt und dafür je>> nach Aufwand entsprechend in Rechnung gestellt.>> Wärst du dann zufrieden?>> Klingt ja nach der Rechnung doch eher nach Massenware und da hätt ich> erwartet, das zumindest irgendwo im Internet eine Bedienungsanleitung> als PDF existiert. Schaltplan wäre aber in der Tat illusorisch.
Einfacher wäre es, die Anschlußstecker entsprechend zu beschriften. Oder
man nutzt Farbcodierte Kabel (Bei drei Adern pro Sensor wären das bei 5
Sensoren 15 verschiedene Farbcodierungen).
René H. schrieb:> Einen Kollegen mitbringen, dann geht> das mit Messgeräten relativ schnell (Unten Kabel verbinden und oben mit> dem Messgerät eine Durchgangsprüfung machen. Bei Telefon- und> Netzwerkkabeln macht man das auch so wenn die Dokumentation fehlt.), man> braucht dann nur fähige Elektriker.
Natürlich, nur seh ich halt nicht ein, bei dem Preis dann auch noch den
Elektriker zahlen zu müssen, der das Chaos auflöst.
Reinhard S. schrieb:> Klingt ja nach der Rechnung doch eher nach Massenware und da hätt ich> erwartet, das zumindest irgendwo im Internet eine Bedienungsanleitung> als PDF existiert. Schaltplan wäre aber in der Tat illusorisch.
Massenware nur bedingt, im Wesentlichen halt ein paar
Wasserstandssensoren, Druckwächter, Motorschutz und Pumpen in mehr oder
minder "fantasievoller" Art und Weise zusammengeschlossen (welche
Überwachungen in welchem Betriebsmodus greifen, darf man aus der
"kreativen" Verschaltung selbst rausfinden). Die Firma kauft das Ding
nicht fertig zu, verbaut es aber mutmaßlich >100 Mal im Jahr mit
unterschiedlichen Pumpen.
René H. schrieb:> Da sehe ich kein großes Problem. Einen Kollegen mitbringen, dann geht> das mit Messgeräten relativ schnell (Unten Kabel verbinden und oben mit> dem Messgerät eine Durchgangsprüfung machen.
Klar, bei einem wasserdicht gekapselten Sensor kann man unten im Brunnen
( wahrscheinlich Tiefe > 8 m, Durchmesser < 200 mm) mal die Kabel
zusammentüdeln.
Weißt du ansatzweise worum es geht?
fragender schrieb:> Damit sollte geklärt sein, wie hoch die Dichte an> Leuten mit ernsthaften Problemen hier ist
Der mit dem größten Problem bist du.
Von Anfang an polemisch, falsche oder fehlende Infos, keinerlei
Verständnis vom Unterschied zwischen einer individuell geplanten und
erstellen Anlage und einem fertig gekauften Gerät, Beleidigungen,
verdrehte Wahrheiten, ...
Die Liste ist ziemlich lang!
Viel Spass mit deinem nächsten Handwerker, das arme Schwein tut mir
jetzt schon leid auch wenn ich normalerweise nicht viel Mitleid mit
Handwerkern habe.
René H. schrieb:> Dafür gibt es aber Kabelbeschrifter (gibt> es auch aus Kunststoff).
Das muss aber der Errichter machen.
Udo S. schrieb:> polemisch
Wo?
Udo S. schrieb:> falsche oder fehlende Infos
Welche?
Udo S. schrieb:> keinerlei> Verständnis vom Unterschied zwischen einer individuell geplanten und> erstellen Anlage und einem fertig gekauften Gerät
Dass es sich dabei um keine individuelle Planung handelt, wurde von mir
bereits erläutert. Und meine Frage, ob man sich deswegen um jede
Dokumentation drücken kann, wurde ebensowenig beantwortet warum jede
kundenspezifische Fertigungsmaschine CE braucht, das Ding aber nicht.
Udo S. schrieb:> Beleidigungen
Wo?
Udo S. schrieb:> verdrehte Wahrheiten
Wo?
Udo S. schrieb:> Viel Spass mit deinem nächsten Handwerker, das arme Schwein tut mir> jetzt schon leid auch wenn ich normalerweise nicht viel Mitleid mit> Handwerkern habe.
Ja, der arme, soll doch tatsächlich bei >10k€ zumindest eine A4-Seite an
Doku mitliefern und einen einfache Reparatur durch den Elektriker ums
Eck ermöglichen.
Leider geht deine Orgie an Beleidigungen wieder nicht auf meine Frage
ein. Offenbar scheinst auch du gewisse Probleme zu haben.
fragender schrieb:> Und meine Frage, ob man sich deswegen um jede> Dokumentation drücken kann, wurde ebensowenig beantwortet warum jede> kundenspezifische Fertigungsmaschine CE braucht, das Ding aber nicht.
Bei solchen Anlagen hat der Kunde in der Regel die Unterlagen nach
kurzer Zeit sowieso verschmissen oder weggeworfen. Davon wird generell
ausgegangen. Wenn bei Dir die Elektrik brennt, keine falsche
Installation vorlag (es selbst gemacht hatte) dann weiss auch keiner der
Bewohner mehr, welchen Handwerker er hatte und wo die Rechnungen sind.
Der Handwerker muss aber seiner Versicherung für Schadensfälle
garantieren, dass er nur zulässiges Material verbaut. Dazu gehört eine
Rechnung mit den Angaben der Typen der verbauten Geräte. Anhand dieser
sollten auch die Datenblätter im Internet zu finden sein. Es gibt
Hersteller, die geben deshalb nur noch ein Blatt in der Verpackung mit.
Er könnte auch eine Rechnung machen nur mit der Angabe eine Pumpe, 5
Sensoren, wie verbaut, nur die Preise daneben geschrieben und
Beipackzettel übergeben darauf notieren. Die Prinzipskizze der
Verschaltung sollte bereits auf dem Angebot stehen. Aber erwarte Dir
nicht zu viel davon. Daraus geht nur hervor, welche Geräte an ein
anderes Gerät angeschlossen wurden. D.h. Steuerung geht an Pumpe,
Sensoren bei Pumpe zum Steuergerät und das kann auch nur eine Linie für
alle sein.
fragender schrieb:> und auch die meisten Sondermaschinen sind ja> Einzelstücke?
Tja, Sondermaschinen haben auch ihren Preis, haben hier 4 Stück stehen
(gab insgesamt mal 10 Stück dieses „Typs“ für uns) (Kaufpreis je ca. 1,6
Millionen), die Maschinen liefen jetzt ca. 20 Jahre und wir haben zwar
einiges an Unterlagen bekommen, aber glaub mir, keine Dokumentation war
wirklich vollständig, mein Vorgesetzter meint 2/3 der Dokumentation ist
beim Hersteller verschollen. Kürzlich war ein Service Techniker zur
Störungsbehebung bei uns, das Maschinenbauunternehmen stellte sogar die
Vorbereitungszeit am Vortag in Rechnung (3000€) gut, wegen der Rechnung
wird immer noch gestritten, hat aber noch weitere Gründe, die Störung
tritt nun zwar deutlich seltener auf, in den ersten 15 Jahren kam es an
diesem Teil der Maschine nie zu einer Störung und die anderen Maschinen
haben das Problem auch nicht.
Die entscheidende Frage ist doch: Wurde die Rechnung schon bezahlt?
Falls nicht würde ich bis auf weiteres, also vorliegen einer anständigen
Doku, auch kein Geld überweisen.
Das kannst Du nämlich ohne gravierende Nachteile, wenns Hart auf Hart
kommt, immer noch dem Gerichtsvollzieher in die Hand drücken, so er denn
vor der Tür steht. Aber bis der kommt das dauert...
Bis dahin kann der Handwerker sich in Ruhe überlegen ob er seine Zeit
lieber mit Erstellen der Unterlagen oder mit der Organisation von
komplexen Rechtsstreitigkeiten verbringt.
Außerdem sollte man dezent darauf hinweisen, daß beabsichtigt ist die
Anlage von einem Gutachter überprüfen zu lassen. Es ist davon auszugehen
daß sich Mängel finden werden...
Wurden ungünstige Materialkombinationen verbaut, etwa Kupfer- und
verzinktes Rohr oder Druckkessel? Für alle Verschraubungen und
Rohrverbindungen trinkwassertaugliches Material verwendet? Ist der
Kessel zwangsdurchströmt und gibt es keine anderen toten Rohrenden mit
stehendem Wasser? Überdruckventil vorhanden? Verbaute Filter
rückspühlfähig? Et cetera, et cetera.., Sachverständige kennen sich
aus...!
Und nein, ich bin kein Nörgler, habe aber einschlägige Erfahrungen mit
der desaströsen Unfähigkeit von Heizungsbauern. Schier unglaublich was
sich so als "Meisterbetrieb" auf dem Markt herumtreibt. Insbesondere
wenns Fachübergreifend in Richtung Elektronik oder Regelungstechnik
geht. Da muß man sich einfach zur Wehr setzen. Wenn der "Meister" selbst
keine Ahnung hat, dann muß er halt entsprechende Leute einstellen.
Und hier kann es doch wohl bei einer 10000Teuro Anlage nicht zu viel
verlangt sein, daß der Erbauer sich noch mal ein paar Stunden oder einen
halben Tag hinsetzt und eine halbwegs brauchbare Dokumentation erstellt.
Das gehört einfach zu einer anständigen Arbeit dazu. Und das gilt es
auch durchzusetzen!
heizer schrieb:> Und hier kann es doch wohl bei einer 10000Teuro Anlage nicht zu viel> verlangt sein, daß der Erbauer sich noch mal ein paar Stunden oder einen> halben Tag hinsetzt und eine halbwegs brauchbare Dokumentation erstellt.
Wenn der TO für das Ding 10.000T€ bezahlt hat würd ich auch ne Doku
machen, immerhin gabs dann für ein Hauswasserwerk 15 Jahre Urlaub dazu
:D
> Das gehört einfach zu einer anständigen Arbeit dazu.
Ne neue Bedienungsanleitung schreiben würd ich da aber auch nicht und
Schaltplan sowieso nicht, hat der Installateur ja wahrscheinlich selber
nicht bekommen. Kabelbeschriftung wäre natürlich, bei
Vertauschungsgefahr, super. Aber das geht sicher aus der online
verfügbaren Anleitung hervor :D
Dieter D. schrieb:> Bei solchen Anlagen hat der Kunde in der Regel die Unterlagen nach> kurzer Zeit sowieso verschmissen oder weggeworfen.René F. schrieb:> Tja, Sondermaschinen haben auch ihren Preis,
Naja, für die Frage ob CE-pflichtig oder nicht spielt ja weder der Preis
eine Rolle noch was ich mit der Produktdoku mache. Und wie weiter oben
schon festgestellt wurde, liegt der Preis durchaus über dem
Durchschnitt, da könnte man ein, zwei A4-Seiten Doku schon durchaus
erwarten.
heizer schrieb:> Die entscheidende Frage ist doch: Wurde die Rechnung schon bezahlt?
Leider ja. Zumindest elektrotechnisch scheint alles so weit ohne
sicherheitsrelevante Mängel zu sein, die Ausführung ist halt extrem
unsauber, ob aus Schlamperei oder um Wartung und Reparatur zu
erschweren, darf man selbst interpretieren.
heizer schrieb:> Und nein, ich bin kein Nörgler, habe aber einschlägige Erfahrungen mit> der desaströsen Unfähigkeit von Heizungsbauern. Schier unglaublich was> sich so als "Meisterbetrieb" auf dem Markt herumtreibt. Insbesondere> wenns Fachübergreifend in Richtung Elektronik oder Regelungstechnik> geht. Da muß man sich einfach zur Wehr setzen. Wenn der "Meister" selbst> keine Ahnung hat, dann muß er halt entsprechende Leute einstellen.>> Und hier kann es doch wohl bei einer 10000Teuro Anlage nicht zu viel> verlangt sein, daß der Erbauer sich noch mal ein paar Stunden oder einen> halben Tag hinsetzt und eine halbwegs brauchbare Dokumentation erstellt.> Das gehört einfach zu einer anständigen Arbeit dazu. Und das gilt es> auch durchzusetzen!
Danke, du sprichst mir aus der Seele! Vor allem, man lässt eine
Fachfirma antanzen die jedes Jahr hunderte Brunnensanierungen durchführt
statt einfach einen Polentrupp oder den kauzigen alten Installateur vom
Nachbardorf zu holen, zahlt entsprechend mehr und dann passt der Service
hinten und vorne nicht. Da hilft nur mehr rausholen was rechtlich
möglich ist und dann Geschäftsbeziehung beenden und ab zur Konkurrenz.
Reinhard S. schrieb:> hat der Installateur ja wahrscheinlich selber> nicht bekommen. [..] Aber das geht sicher aus der online> verfügbaren Anleitung hervor :D
Es handelt sich um kein fertiges Produkt.
fragender schrieb:> Reinhard S. schrieb:>> hat der Installateur ja wahrscheinlich selber>> nicht bekommen. [..] Aber das geht sicher aus der online>> verfügbaren Anleitung hervor :D>> Es handelt sich um kein fertiges Produkt.fragender schrieb:> Dass es sich dabei um keine individuelle Planung handelt, wurde von mir> bereits erläutert. Und meine Frage, ob man sich deswegen um jede> Dokumentation drücken kann, wurde ebensowenig beantwortet warum jede> kundenspezifische Fertigungsmaschine CE braucht, das Ding aber nicht.
Du widersprichst dir selbst. Wenn es kein fertiges Produkt ist, dann ist
es wohl doch eine kundenspezifische Erstellung.
fragender schrieb:> ... insbesondere die Gäste.
sagt einer der hier selbst nur als Gast auftritt.
Zu der Frage:
CE ist nicht erforderlich, da es sich ganz offensichtlich nicht um ein
fertiges Komplettgerät handelt, sondern um eine Anlage die aus
Standardteilen (die ihrerseits sehr wahrscheinlich CE haben)
zusammengesetzt wurde.
Schaltplan wäre gegen ein entsprechendes Endgeld sicher machbar,
andererseits ist ein Hauswasserwerk keine Raketenwissenschaft und ein
guter Elektriker repariert das auch ohne Schaltplan.
Wenn er Dir die Bedienung mündlich erklärt ist auch dies völlig
ausreichend, denn auch die Bedienung eines Hauswasserwerkes dürfte fast
niemanden überfordern. Du kannst Dir ja Notizen machen und daraus eine
Bedienungsanleitung selbst fertigen, wenn Du das für notwendig
erachtest.
fragender schrieb:> für das gesparte Geld> dann noch schnell einen ordentlichen Elektriker drüberschauen lassen> können.
Mit einem Schaltplan vom Polen - ich lache mich kaputt.
Zeno schrieb:> fragender schrieb:> Zu der Frage:> CE ist nicht erforderlich, da es sich ganz offensichtlich nicht um ein> fertiges Komplettgerät handelt, sondern um eine Anlage die aus> Standardteilen (die ihrerseits sehr wahrscheinlich CE haben)> zusammengesetzt wurde.
Mich interessiert das Thema auch. Wo steht das, dass nur Handelsware CE
benoetigt? (So interpretier ich deine Aussage)
Hier ein interessanter Link, beantwortet die Frage des TE aber auch
nicht.
"Pumpen, die kraftbetrieben sind bzw. dafür vorgesehen, entsprechen der
Maschinendefinition in Artikel 2 a, erster Bindestrich der MRL."[1]
"Wird eine als vollständige Maschine gelieferte Pumpe mit
CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung in eine Rohrleitung
installiert und nicht Bestandteil einer Gesamtheit von Maschinen, muss
der „Einbauer“ im Rahmen der MRL nichts weiter veranlassen."[1]
"Auch eine „Gesamtheit von Maschinen“ (Anlage) ist eine Maschine im
Sinne der MRL."[2]
Ich versteh den Text so, dass in der Anlage mindestens zwei "Maschinen"
verbaut sein müssen, damit die ganze Anlage zur Maschine wird. Ansonsten
könnte das CE einer Maschine, z.B. einer Pumpe, reichen.
Und für eine vollständige Maschine braucht es CE.
[1]
http://www.maschinenrichtlinie.de/fileadmin/veroeffentlichungen/2019_Pumpen_un-vollstaendige_Maschinen.pdf
[2]
http://www.maschinenrichtlinie.de/fileadmin/veroeffentlichungen/Armaturen_in_Fluidtechnischen_Anlagen_Maschinenrichtlinie_2006-42-EG.pdf
fragender schrieb:> Hallo zusammen,> der Installationsfachbetrieb meines geringsten Misstrauens hat mir vor> kurzem das Hauswasserwerk erneuert. Im Wesentlichen hat er dafür nur> Pumpen, Schutzgeräte und Sensoren elektrisch und hydraulisch> zusammengeschlossen.>> Nun bin ich der Meinung, dass er dafür,
Warum? Verstehe ich nicht. Hat doch nur eine bestehende Anlage mit neuen
Komponenten ausgestattet. Also 1:1 der gleiche Käse...
So jetzt bemitleiden wir den TO noch alle eine Runde, bevor sich der
Thread in Luft auflöst!
Ja hätte ja wenigstens mal paar Bilder von seinem
Raketentechnikhauswasserwerk machen können, damit mal jeder sieht, wie
kompliziert sowas ist?
So müssen wir alle einer schlechten Beschreibung Glauben schenken.
Da steht "on" drauf, soll ich da mal draufdrücken?
https://www.youtube.com/watch?v=cjMfZt-JL3o
Polster schrieb:> fragender schrieb:>> Reinhard S. schrieb:>>> hat der Installateur ja wahrscheinlich selber>>> nicht bekommen. [..] Aber das geht sicher aus der online>>> verfügbaren Anleitung hervor :D>>>> Es handelt sich um kein fertiges Produkt.>> fragender schrieb:>> Dass es sich dabei um keine individuelle Planung handelt, wurde von mir>> bereits erläutert. Und meine Frage, ob man sich deswegen um jede>> Dokumentation drücken kann, wurde ebensowenig beantwortet warum jede>> kundenspezifische Fertigungsmaschine CE braucht, das Ding aber nicht.>> Du widersprichst dir selbst. Wenn es kein fertiges Produkt ist, dann ist> es wohl doch eine kundenspezifische Erstellung.
Es handelt sich um kein fertig von ihm zugekauftes Produkt, sondern um
eine von ihm selbst gefertigte Kleinserie für die es dementsprechend
keine Dokumentation in den Weiten des Internets gibt. Das hab ich
mehrfach deutlich geschrieben.
Was sind hier eigentlich für Psychopathen unterwegs, die statt auch nur
mit einem Satz auf die Frage einzugehen irgendwelche komischen
Unterstellungen tätigen?
Zeno schrieb:> fragender schrieb:>> ... insbesondere die Gäste.>> sagt einer der hier selbst nur als Gast auftritt.
Ich habe bereits weiter oben geschrieben, dass ich in keiner Weise den
Gaststatus mit irgendwas in Verbindung gebracht habe. Ist das so schwer?
Zeno schrieb:> CE ist nicht erforderlich, da es sich ganz offensichtlich nicht um ein> fertiges Komplettgerät handelt, sondern um eine Anlage die aus> Standardteilen (die ihrerseits sehr wahrscheinlich CE haben)> zusammengesetzt wurde.
Gibt es dazu eine Quelle? Denn dass eine Bedienungsanleitung sehr
gesetzlich erforderlich ist, wurde von anderer Seite ja bereits
bestätigt.
Zeno schrieb:> fragender schrieb:>> für das gesparte Geld>> dann noch schnell einen ordentlichen Elektriker drüberschauen lassen>> können.>> Mit einem Schaltplan vom Polen - ich lache mich kaputt.
Worüber du auch immer lachst.
Petrus schrieb:> Warum? Verstehe ich nicht. Hat doch nur eine bestehende Anlage mit neuen> Komponenten ausgestattet. Also 1:1 der gleiche Käse...
Nein hat er nicht. Hab ich nirgends geschrieben.
Sven L. schrieb:> So jetzt bemitleiden wir den TO noch alle eine Runde, bevor sich der> Thread in Luft auflöst!
Ich habe nicht um Mitleid gefragt, sondern um eine kompetente
Rechtsmeinung. Leider schafft es die Mehrheit der Poster offensichtlich
nicht, eine Sachfrage zu beantworten.
Aber du hast Recht, für mich ist der Thread erledigt, offensichtlich
gibt es nur Trolle hier.
Sven L. schrieb:> Ja hätte ja wenigstens mal paar Bilder von seinem> Raketentechnikhauswasserwerk machen können, damit mal jeder sieht, wie> kompliziert sowas ist?>> So müssen wir alle einer schlechten Beschreibung Glauben schenken.
Völlig irrelevant für die Rechtsgrundlage.
Laie schrieb:> Hier ein interessanter Link, beantwortet die Frage des TE aber auch> nicht.>> "Pumpen, die kraftbetrieben sind bzw. dafür vorgesehen, entsprechen der> Maschinendefinition in Artikel 2 a, erster Bindestrich der MRL."[1]>> "Wird eine als vollständige Maschine gelieferte Pumpe mit> CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung in eine Rohrleitung> installiert und nicht Bestandteil einer Gesamtheit von Maschinen, muss> der „Einbauer“ im Rahmen der MRL nichts weiter veranlassen."[1]>> "Auch eine „Gesamtheit von Maschinen“ (Anlage) ist eine Maschine im> Sinne der MRL."[2]>> Ich versteh den Text so, dass in der Anlage mindestens zwei "Maschinen"> verbaut sein müssen, damit die ganze Anlage zur Maschine wird. Ansonsten> könnte das CE einer Maschine, z.B. einer Pumpe, reichen.>> Und für eine vollständige Maschine braucht es CE.
Vielen Dank, doch das beantwortet die Frage ziemlich gut!
Für mich ist dieses Forum erledigt, vielen Dank an @Laie, @heizer und
@mumpel für ihre sachlichen Antworten. Alle anderen sollten sich
vielleicht mal psychologische Hilfe suchen.
Du bist doch nur ein kleiner Knallkopp und widersprichst Dir andauernd
selber.
Wenn du was möchtest dann hast du zuerst zu liefern!
Zustand vor den Arbeiten und danach!!!
Dann Vergleichen!
Dann fragen, gegebenenfalls...
Willkommen im Forum :-(
Hier hilft nur sehr viel Ignoranz und ein dickes Fell gegebenenfalls
kann man auch mal mit der gleichen Frequenz den schlimmsten Zeitgenossen
antworten - aber nur wenn man Lust hat - ist halt wie im richtigen
Leben.
Aber wie du siehst gibt es (fast) immer auch vernünftige Hilfe - man
muss die halt "nur" erkennen und sieben können.
Bei deiner Frage noch recht einfach möglich - was aber einen Unwissenden
bei komplexeren Fragen (Halt E-Technik und Programmierung) hier
zugemutet wird ist eine (leider "normale" Frechheit...
Ein Gespräch - auch schriftlich entwickelt sich.
Außerdem 100%ig:
Einen der gelangweilten und unzufriedenen Forenstasis wird das
auffallen und die werden ihre blöden Kommentare ablassen - man "darf" ja
bei manchen Zeitgenossen nicht mal in verschiedenen Foren -und ich meine
jetzt nicht Unterforen - die gleiche Frage stellen.
Es fehlt einfach an Freundlichkeit und den elementarsten Umgangsformen
Man könnte mal BGB 650n lesen und einen Anwalt überlegen lassen, ob der
650 hier anwendbar ist, weil z.B. öffentlich-rechtliche Vorschriften von
der Installation betroffen sind.
Natürlich verschafft sich der Handwerker einen Wettbewerbsvorteil bei
nachfolgenden Wartungsaufträgen, wenn er die Unterlagen einbehält. Das
wird der Grund des hiesigen Problems sein.
Was wurde denn bei Auftrag vereinbart, bzw. welcher Leistungsumfang
steht im Angebot?
Hennes schrieb:> Hier hilft nur sehr viel Ignoranz und ein dickes Fell gegebenenfalls> kann man auch mal mit der gleichen Frequenz den schlimmsten Zeitgenossen> antworten - aber nur wenn man Lust hat - ist halt wie im richtigen> Leben.
Leider oder zum Glück hab ich im wirklichen Leben noch nie so viele
Psychopathen auf einen Haufen gesehen.
Es ist wie es ist schrieb:> Merke: pro Frage ein Thread!
Ich habe eine eigentlich ziemlich simple Frage gestellt. Leider hat
außer @Laie, @heizer und @mumpel keiner geschafft, darauf einzugehen.
Alle anderen nur Selbstdarsteller, die zum eigentlichen Thema nix
beizutragen haben und trotzdem zwanghaft was schreiben müssen.
fragender schrieb:> Hennes schrieb:>> Hier hilft nur sehr viel Ignoranz und ein dickes Fell gegebenenfalls>> kann man auch mal mit der gleichen Frequenz den schlimmsten Zeitgenossen>> antworten - aber nur wenn man Lust hat - ist halt wie im richtigen>> Leben.>> Leider oder zum Glück hab ich im wirklichen Leben noch nie so viele> Psychopathen auf einen Haufen gesehen.>> Es ist wie es ist schrieb:>> Merke: pro Frage ein Thread!>> Ich habe eine eigentlich ziemlich simple Frage gestellt. Leider hat> außer @Laie, @heizer und @mumpel keiner geschafft, darauf einzugehen.> Alle anderen nur Selbstdarsteller, die zum eigentlichen Thema nix> beizutragen haben und trotzdem zwanghaft was schreiben müssen.
Nö,
Ich sehe 3 Fragezeichen. Damit ist das ein Verstoß gegen die
Forenregeln.
fragender schrieb:>> Es ist wie es ist schrieb:>> Merke: pro Frage ein Thread!>> Ich habe eine eigentlich ziemlich simple Frage gestellt. Leider hat> außer @Laie, @heizer und @mumpel keiner geschafft, darauf einzugehen.> Alle anderen nur Selbstdarsteller, die zum eigentlichen Thema nix> beizutragen haben und trotzdem zwanghaft was schreiben müssen.
Nö,
Ich sehe 3 Fragezeichen. Damit ist das ein Verstoß gegen die
Forenregeln.
Hennes schrieb:> Es fehlt einfach an Freundlichkeit und den elementarsten Umgangsformen
Hast Du nichts Besseres zu tun, als hier über Sitte und Anstand
abzuwinseln?
Bei Deinen Posts stellt man z.B. fest, dass jeglicher Themenbezug fehlt.
Ist das dann besser?
fragender schrieb:> Leider oder zum Glück hab ich im wirklichen Leben noch nie so viele> Psychopathen auf einen Haufen gesehen.
Würdest Du Dich im wirklichen Leben auskennen, dann hättest Du bei
Auftragsvergabe über 10000.- die gewünschte Dokumentation als
Vertragsbestandteil mit drinnen gehabt und müsstest Dir jetzt keine
Gratishilfe in einem Forum erbetteln, deren Teilnehmer Du für einen
Haufen Psychopathen hältst. Wer glaubst Du ist hier wohl der Depp?
fragender schrieb:> Ich habe bereits weiter oben geschrieben, dass ich in keiner Weise den> Gaststatus mit irgendwas in Verbindung gebracht habe. Ist das so schwer?
Doch hast Du! Leidest Du so schwer an Alzheimer, daß Du nach ein paar
Posts schon Dein Geschriebenes vergessen hast?
fragender schrieb:> Gibt es dazu eine Quelle? Denn dass eine Bedienungsanleitung sehr> gesetzlich erforderlich ist, wurde von anderer Seite ja bereits> bestätigt.
Wozu sollte die erforderlich sein? Mir ist kein derartiges Gesetz
bekannt, was dies fordert. Frag den-/diejenigen die behaupten das es so
sei. Diese Leut können ganz bestimmt die entsprechende Quelle nennen,
ansonsten ist deren Geschriebenes nur heiße Luft.
fragender schrieb:> Worüber du auch immer lachst.
Über Deine Naivität.
fragender schrieb:> Vielen Dank, doch das beantwortet die Frage ziemlich gut!
Der Interpretationsspielraum ob es sich um eine Maschine handelt,
erscheint mir ziemlich gross. Bspw. koennte man ein Haus, das
elektrische Fensterlaeden, eine Heizungsanlage mit Pumpen usw. hat rein
nach der Formulierung der Definition eindeutig als Maschine einordnen.
Aber ich hab noch nie ein aussen aufgebrachtes, gut sichbares,
CE-Zeichen auf einem Haus gesehen. Das ist natuerlich ein
Extrembeispiel, aber das Hauswasserwerk liegt vermutlich in einem
Graubereich zwischen Haus und dem was man landlaeufig als Maschine
versteht.
Vielleicht gibt es auch noch andere Ansatzpunkte fuer eine CE-Pflicht:
Geraete unter Druck, Trinkwasser...
Zeno schrieb:> fragender schrieb:>> Gibt es dazu eine Quelle? Denn dass eine Bedienungsanleitung sehr>> gesetzlich erforderlich ist, wurde von anderer Seite ja bereits>> bestätigt.> Wozu sollte die erforderlich sein? Mir ist kein derartiges Gesetz> bekannt, was dies fordert. Frag den-/diejenigen die behaupten das es so> sei. Diese Leut können ganz bestimmt die entsprechende Quelle nennen,> ansonsten ist deren Geschriebenes nur heiße Luft.René H. schrieb:> Auf die Bedienungsanleitung gibt es m.E. einen Rechtsanspruch ( § 3 Abs.> 4 ProdSG)
dum?
https://joscha.com/nichtlustig/040816/
Zeno schrieb:> fragender schrieb:>> Ich habe bereits weiter oben geschrieben, dass ich in keiner Weise den>> Gaststatus mit irgendwas in Verbindung gebracht habe. Ist das so schwer?>> Doch hast Du! Leidest Du so schwer an Alzheimer, daß Du nach ein paar> Posts schon Dein Geschriebenes vergessen hast?>
Er hat ja auch nur eine(1) Frage gestellt. Ich zählte bereits im
Eingangsposting derer drei (3).
Aber, damit wir hier nicht weiter raten müssen liefere doch bitte diese
Informationen...
1.) Fotos von der alten Anlage
2.) den schriftlichen Auftrag und die schriftliche Auftrags Bestätigung
3.) Den Abschluss Bericht
4.) Fotos von der neuen Anlage
5.) die Rechnung
6.) alles was an Beipackzetteln etc. hinterlassen wurde
Noch was?
Es ist wie es ist schrieb:> Aber, damit wir hier nicht weiter raten müssen liefere doch bitte> diese> Informationen...>> 1.) Fotos von der alten Anlage>> 2.) den schriftlichen Auftrag und die schriftliche Auftrags Bestätigung>> 3.) Den Abschluss Bericht>> 4.) Fotos von der neuen Anlage>> 5.) die Rechnung>> 6.) alles was an Beipackzetteln etc. hinterlassen wurde>> Noch was?
Ne tut doch nach Seiner Aussage nichts zur Sache!
Don't feed the troll, geh lieber Raclette essen ;)
Sven L. schrieb:> Ne tut doch nach Seiner Aussage nichts zur Sache!
Was trägt ein Foto zur einfachen Frage "rechtlich verpflichtend:
ja/nein?" bei? Richtig, gar nix. Aber wenn man sonst nix zur Sache
beizutragen hat.
Sorry, das Forum ist für mich gestorben, diese Dichte an verzweifelten,
verbitterten Alkoholikern, die nix besseres zu tun haben als andere zu
beschimpfen, gibt es wohl nirgends.
Sagt ausgerechnet einer der hier um kostenlose Hilfe und Rechtsberatung
erbettelt und dabei herum pöbelt...
Pack dich und verschwinde! Aber hoppla fix.
dum? schrieb:> René H. schrieb:>> Auf die Bedienungsanleitung gibt es m.E. einen Rechtsanspruch ( § 3 Abs.>> 4 ProdSG)
Ich sehe in dem genannten Gesetzestext keinen verbindlichen
Rechtsanspruch für eine Bedienungsanleitung. Dort steht:
(4) Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines
Produkts bestimmte Regeln zu beachten,
um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei
der Bereitstellung auf dem Markt hierfür
eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den
Rechtsverordnungen nach § 8 keine
anderen Regelungen vorgesehen sind.
Eine Gebrauchsanleitung ist nur dann erforderlich, wenn der unsachgemäße
Gebrauch ein Sicherheits- und/oder Gesundheitsrisiko darstellt. Bei
einer Hauswasseranlage im Allgemeinen wohl eher nicht der Fall.
Instandhaltung soll der TO ja nicht selbst machen, sondern dafür eine
Fachfirma beauftragen.
Wenn ich mir so etwas
https://www.bueromarkt-ag.de/kabelschere_sundr_580010170_elektro-kabelschneider,p-580010170,l-google-css,pd-b2c.html?gclid=EAIaIQobChMIvbz98vP47QIVTPBRCh0rPAyJEAQYASABEgII8fD_BwE
kaufe, kekomme ich auch keine Bedienungsanleitung dazu, obwohl der
Kabelschneider bei unsachgemäßen Gebrauch durchaus erhebliche
gesundheitliche Risiken birgt.
fragender schrieb:> diese Dichte an verzweifelten,> verbitterten Alkoholikern, die nix besseres zu tun haben als andere zu> beschimpfen, gibt es wohl nirgends.
Du bist ja hier so zienmlich der Einzige mit pauschalen Beschimpfungen.
Vor nicht allzu langer Zeit ging ein Artikel durch die Presse, indem ein
Handwerker über die besserwisserischen "Kenner" - ich glaube von Siemens
- gewettert hat und ein "Nie wieder mit denen" postuliert hat.
Mich deucht, dass der TO mit dessen Kunde verwandt ist.
Neuen Motor ins Auto eingebaut: "Ich will eine passende
Bedienungsanleitung dazu haben"!
Was spricht dagegen, dass ein Kunde eine Bedienungsanleitung wünscht?
Weshalb zieht ihr denn so dermaßen über den TO her? Dass er keinen
Schaltplan bekommt ist ein anderes Thema, den kann er (vielleicht)
ohnehin nicht (selber) lesen.
fragender schrieb:> Sorry, das Forum ist für mich gestorben, ...
Der erste Post klingt an einigen Stellen, wie von einem nörgelnden
Kunden eines Handwerkers. Es sind hier im Forum Handwerker, da klingeln
dann bereits die Alarmglocken. Man will schließlich keine anderen
unnötig in Schwierigkeiten bringen.
In solchen Fällen wäre zum Beispiel die Handwerkskammer eine
Ansprechstelle um solch Grundlegendes zu erfragen.
Die Fragen von
Es ist wie es ist schrieb:
sind schon zutreffend. Der TO sollte auch in der Lage sein entsprechend
anomisiert diese zu beantworten.
Zum Beispiel, als Vorlage für ähnliche Posts:
> 1.) Fotos von der alten Anlage
Die bekam der Handwerker für die Planung des Angebotes als
Hilfestellung.
(Natürlich kein Zwang die Bilder hier einzustellen)
> 2.) den schriftlichen Auftrag und die schriftliche Auftrags Bestätigung
Das war so gemacht worden. Das war nur eine Seite oder hatte noch einige
Leistungsbeschreibungsseiten dabei.
> 3.) Den Abschluss Bericht
So etwas gab es nicht.
> 4.) Fotos von der neuen Anlage
Diese möchte ich nicht hier hineinstellen.
> 5.) die Rechnung
Die habe ich und da sind alle Komponenten mit TypNr (sogar einige mit
Seriennummer) aufgeführt.
(Da würde ich auch keinen Scan einer kompletten Rechnung oder
REchnungsseite hochladen)
> 6.) alles was an Beipackzetteln etc. hinterlassen wurde
Kleine Liste, was da ist und kleine Liste von Geräte, wo das fehlt.
Oft liegt die Wahrheit in der Mitte. Wenn unter 6. Geräte genannt wären,
wo hier mitlesende Handwerker sicher wären, dass Du das haben müßtest,
diese im Internet verlinkt werden können, hätten die diese Links hier
bereits eingestellt oder geschrieben für welche Geräte Du unbedingt noch
einmal nachfragen solltest.
Bisher wird hier bloß auf der Oberfläche des Lackes nur herumgekratzt
und kann auch nichts brauchbares heraus kommen.
René H. schrieb:> Was spricht dagegen, dass ein Kunde eine Bedienungsanleitung wünscht?> Weshalb zieht ihr denn so dermaßen über den TO her? Dass er keinen> Schaltplan bekommt ist ein anderes Thema, den kann er (vielleicht)> ohnehin nicht (selber) lesen.
Ach komm, nimm den nicht auch noch in Schutz hier!
Er selber liefert keine gescheiten Informationen, alles stochert im
Nebel und
kommt hier mit einem Anspruchsdenken daher...
Was und ob er es bekommt, das muss er mit seinem Handwerker ausmachen.
Für Geld bekommt alles.