Anspruch auf Urlaub als Ferienarbeiter

Gast #6782062
Lesenswert?
• ▲
▼
Hi, folgende Situation.
Ich arbeite im August 4 Wochen lang in einer Firma, eine Freundin von 
mir ebenfalls. Gleiche Arbeitszeiten, gleiche Abteilung etc, alles 
gleich. Nur arbeitet sie im September noch 2 Tage zusätzlich.

Jetzt hab ich heute erfahren dass sie 3 Tage Urlaub bekommt und ich 
keinen einzigen.
Sie hat vor alle Urlaubstage am Ende zu nehmen, wäre also sogar einen 
Tag vor mir fertig und würde noch 3 Tage bezahlt bekommen.


Im Vertrag steht in etwa sinngemäß drin. 30 Tage Urlaub übers jahr, bei 
ihrer Arbeitszeit dann 3 Tage.
Ich müsste doch dann mindestens 2 Tage haben oder täusche ich mich?



Ist das so rechtens? Würde mich gerne vorher bisschen erkundigen bevor 
ich erbost ins personalbüro renne :D
Beitrag #6782095 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #6782106
Lesenswert?
• ▲
▼
Jobber schrieb:
> Ist das so rechtens? Würde mich gerne vorher bisschen erkundigen bevor
> ich erbost ins personalbüro renne :D

Dann lass dir doch von mama den von dir unterzeichneten Arbeitsvertrag 
laut vorlesen und erklären. Und vielleicht kommst ja mit ins 
Personalbüro und regelt die Sachen mit etwas Charme und Mutterwitz...
Gast #6782112
Lesenswert?
• ▲
▼
Streitkultur schrieb:
> Jobber schrieb:
>> Ist das so rechtens? Würde mich gerne vorher bisschen erkundigen bevor
>> ich erbost ins personalbüro renne :D
>
> Dann lass dir doch von mama den von dir unterzeichneten Arbeitsvertrag
> laut vorlesen und erklären. Und vielleicht kommst ja mit ins
> Personalbüro und regelt die Sachen mit etwas Charme und Mutterwitz...


Ich zeig dir gerne den Arbeitsvertrag von ihr und mir.
Bei ihr:
4.Fristen
5.Urlaub
6. AGBs

Bei mir:
4.Fristen
5.AGBs.
6. gibts nicht

In meinem Vertrag wurde der Punkt Urlaub einfach rausgelöscht
Gast #6782133
Lesenswert?
• ▲
▼
Rainer Z. schrieb:
> In den ersten sechs Monaten hast Du keinen Urlaubsanspruch.

Unsinn:

Siehe z.B https://www.zahnjob.de/urlaubsanspruch.htm

Im Arbeitsschutzgesetz §4 hat man erst nach 6 Monaten Anspruch auf den 
VOLLEN Jahresurlaub. Davor nach §5 nur Anspruch auf den anteiligen 
Urlaub. Sprich 1/12 des vereinbarten Jahresurlaubs pro Monat.

https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/burlg/
Gast #6782147
Lesenswert?
• ▲
▼
Jobber schrieb:
> In meinem Vertrag wurde der Punkt Urlaub einfach rausgelöscht

Die dachten halt, du warst im Unterschied zu den Mädchen ein schlaues 
Kerlchen und wüsstest um die Gesetzlichen Grundlagen solcher Verträge, 
hier BUrlG .

https://www.arbeitsrechte.de/urlaubsanspruch-ferienjob/

§ 5 BUrlG: „für jeden vollen Monat des Bestehens des 
Arbeitsverhältnisses“ ein Zwölftel seines Jahresurlaubanspruchs zusteht.

Vielleicht liegt es ja daran, das 4 Wochen keinen August voll machen, 
3d Zusatztage im September schon. An die Lehrstoff "Kalendar" in der 
Grundschule kannst du dich ja noch erinnern, ooder haste vergessen 
wieviel Tage dieser Monat mitbringt ...
Beitrag #6782172 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #6782353
Lesenswert?
• ▲
▼
Jobber schrieb:
> Ich müsste doch dann mindestens 2 Tage haben oder täusche ich mich?

Du hast einen Mindestanspruch auf 2 Tage/Monat an Urlaub Basis einer 6 
Tage Woche!

Heißt bei einer 5 Tage (Montag-Freitag-Woche) 20 Tage/Jahr!

Falls Du dort 3 Monate arbeitest, Hast Du 5 Tage Urlaubsanspruch

Aber bitte nicht zusammenhängend nehmen!

Gute Erholung!
Gast #6784016
Lesenswert?
• ▲
▼
Jobber schrieb:
> Ist das so rechtens? Würde mich gerne vorher bisschen erkundigen bevor
> ich erbost ins personalbüro renne :D

Nein. Genauso machen. Brüllend ohne Vorankündigung ins Personalbüro 
rennen. Wahlweide gerne auch direkt beim CEO Vorsprechen. Anwalt 
natürlich mit dabei. Schön dicke Wurst auf dem Tisch ablegen. Und dann 
wieder zufrieden nach Hause.

Das alles muss VOR Antritt der Stelle geschehen.

Gerechtigkeit hat eben seinen Preis. Mana wird dir danken. Du wirst 
beliebt sein.
#6784045
Lesenswert?
• ▲
▼
Jobber schrieb:
> Ich arbeite im August 4 Wochen lang in einer Firma

Googlen, Lesen und das Gelesene verstehen ist wohl nicht so ganz Deine 
Sache.
Speziell für Dich:

https://www.arbeitsrechte.de/urlaubsanspruch-ferienjob/#Wie_berechnet_sich_der_gesetzliche_Urlaubsanspruch_fuer_Ferienarbeiter

Arbeitest Du den ganzen August? Da Du von 4 Wochen schreibst sicher 
nicht. Die Freundin von Dir aber sehr wohl - Auswirkungen siehe Link.

Das mit den 3 Urlaubstagen für eine Freundin von Dir halte ich für ein 
Märchen.

Antwort schreiben

Hinweis: der ursprüngliche Beitrag ist mehr als 6 Monate alt. Bitte hier nur auf die ursprüngliche Frage antworten, für neue Fragen einen neuen Beitrag erstellen.

Formatierung
  • [c]C-Code[/c]
  • [code]Code in anderen Sprachen, ASCII-Zeichnungen[/code]
  • [math]Formel in LaTeX-Syntax[/math]
  • [[Titel]] – Link zu einem Artikel
  • Verweis auf einen anderen Beitrag: Rechtsklick auf dessen Beitrags-ID (#8078628), „Adresse kopieren“, in den Text einfügen

Mehr zur Formatierung

Längeren Sourcecode als Anhang, nicht in den Text. JPG nur für Fotos und Scans; Zeichnungen und Screenshots als PNG oder GIF. Siehe Bildformate.

Schon registriert? Anmelden

Wird nicht angezeigt. Wir schicken dir einen Link; sobald du damit bestätigst, erscheint dein Beitrag.

Mit dem Abschicken legst du einen kostenlosen Account an und erkennst die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung an.