Steuererklärung: Gemeinsame Nutzung von Arbeitsmitteln

Gast #6783478
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Guten Abend, ich stehe gerade bei meiner Steuererklärung vor einer 
interessanten Fragestellung und wollte wissen, wir ihr das löst.

Wir sind hier zu zweit, beide im gleichen Berufsfeld tätig. Wir haben 
uns kürzlich gemeinsam einen Drucker gekauft und uns, da wir es beide 
häufiger brauchen, für ein etwas ordentlicheres Modell entschieden. Auf 
der Rechnung steht mein Name. Gezahlt wurde es vom gemeinsamen Konto.

Das Ding wird zum aller größten Teil beruflich von uns beiden genutzt. 
Daher überlege ich wie ich es angeben kann/darf:
- 100% bei mir
- 50% bei mir, 50% bei Partnerin
- 50% bei mir, 0% bei Partnerin (sie nicht auf Rechnung, Gerät wird von 
mir nur 50% genutzt)

Einkommen ist sehr ähnlich, irgendwelche Optimierungen mit Hin- und 
Herschieben sind also erst gar nicht interessant.

Stand jemand von einem ähnlichen Problem? Wie wurde es gelöst?
Gast #6783670
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steuererklärung schrieb:
> Wir sind hier zu zweit, beide im gleichen Berufsfeld tätig. Wir haben
> uns kürzlich gemeinsam einen Drucker gekauft und uns, da wir es beide
> häufiger brauchen, für ein etwas ordentlicheres Modell entschieden. Auf
> der Rechnung steht mein Name. Gezahlt wurde es vom gemeinsamen Konto.

Deinem Post nach zu urteilen betreibt ihr kein Gewerbe, sondern seid 
Arbeitnehmer.

Gibt es jetzt zwei Möglichkeiten, entweder du bist verheiratet und ihr 
habt gemeinsame Steuererklärung, dann wäre es einfach, das Gerät würde 
dann auch gemeinsam abgeschrieben.

Odder ihr seid nicht verheiratet, dann hättet ihr getrennte 
Steuererklärungen, dann kann nur der Rechnungsempfänger etwas geltend 
machen.

Kannst dann ja das nächste gemeinsam genutzte Gerät von deiner Partnerin 
kaufen lassen.

Achso ja, nochwas: Wenn nur Du das Gerät geltend machen kannst, im Falle 
einer nichtehelichen Partnerschaft, dann dürftest du das Gerät auch nur 
zu 50% abschreiben, denn du nutzt es ja nur zu 50%.
Beitrag #6784273 wurde von einem Moderator gelöscht.

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