Allgemeine Tarifvertrag Fragen IGM Elektro

Gast #6832908
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Hallo,
Habe einige Fragen zu Tarifverträgen für IG Metall + Elektro (Hessen)

1. Wie steigt man in der Entgeltgruppe auf? Automatisch nach Zeit oder 
nach Leistung?
2. Steigt das Gehalt eines Tarifvertrags jährlich an? Zb um Inflation 
vorzubeugen
3. Was genau ist die "LZ" und wie berechnet sie sich
4. Was ist besser eine ÜTZ oder eine LZ?


Vielen Dank
#6832921
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AngestellterArbeiter schrieb:
> Hallo,
> Habe einige Fragen zu Tarifverträgen für IG Metall + Elektro (Hessen)
>
> 1. Wie steigt man in der Entgeltgruppe auf? Automatisch nach Zeit oder
> nach Leistung?

Nach Nasenfaktor, aber nicht automatisch. Genau genommen braucht man 
sogar eine neue Stellenbeschreibung.

> 2. Steigt das Gehalt eines Tarifvertrags jährlich an? Zb um Inflation
> vorzubeugen

Ja nachdem, was die Tarifrunde aus Gewerkschaft und Arbeitgeberverband 
nach Auslaufen der Vertragslaufzeit jeweils neu ausgehandelt hat.

> 3. Was genau ist die "LZ" und wie berechnet sie sich

Leistungszulage. Wird nach Betriebszugehörigkeit und Nasenfaktor 
jährlich von der Führungskraft individuell festgelegt; erstmalig nach 
der Probezeit.

> 4. Was ist besser eine ÜTZ oder eine LZ?

Die LZ. Eine ÜTZ ist weniger wert und dient normalerweise nur als 
temporäre Maßnahme, zum Beispiel während der Probezeit.

> Vielen Dank

Bitteschön.
Gast #6834425
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Siehe Foto! Industriepark Kalle in Wiesbaden. 53k im Jahr sind 25,80€ 
Stundenlohn. Siehe auch dazu "Gehaltserwartung von IT Young 
Professionals und Unternehmen / Bachelorabschluss", Schaubild der 
IT-Zeitschrift "iX" 10, Oktober 2021, Beitrag von Achim Born: "Ware 
Arbeit, wahrer Lohn", Seite 44. Wo der mittlere Young Professional auf 
50k kommt. Später kann es mehr geben. Mit dem Handwerkerlohn könnte man 
schon eine Wohnung abbezahlen. Anders wohl in Frankfurt/Main aus. IT in 
Wiesbaden ist ja öffentlicher Dienst (ob das auch Young Professional 
heißt ... ) und in Frankfurt sind es Private mit ihren jeweiligen 
Krisen-Kündigungen. Als Bitkom-Mitglied würde ich in einen 
Arbeitsvertrag schreiben: Der AN verpflichtet sich, in Umfragen das 
doppelte Gehalt zu nennen.
Angehängte Dateien:
Gast #6834589
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Deine stelle wird laut stellenbeschreibung eingeordnet (da gibt es 
glaube ich einen  punkte katalog) und daraus ergibt sich die endgelt 
gruppe. Dazu müsste es eigentlich von der IGM auch ein dokument geben.

Aufsteigen heist du brauchst mehr punkte, ... und die krigtst du nur 
durch eine neue stellenbeschreibung.

Und die Punkte vergabe auf basis der stellenbeschreibung erfolgt nach 
nasenfaktor. Heist deine Ansicht der Punkte und die des Arbeitgebers 
gehen maximal engegengesetzt auseinander.

Es gibt glaube ich auch eine lohnsteigerung nach betriebszugehörigkeit. 
ist aber aus der tabelle der IGM zu entnehmen.

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