Balkonkraftwerk in Mietwohnung

#7150857
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Guten Tag,
ich würde mir gerne ein Balkonkraftwerk auf den Südbalkon meiner 
Mietwohnung stellen. Allein zum Eigenverbrauch ohne Netzeinspeisung.

Das Problem ist die Kabeldurchführung, da ich die Außenwand nicht 
durchbohren darf. Gibt es dafür irgendeine Lösung? Eine Öffnung für 
einen Dunstabzug ist auch nicht vorhanden. Es gibt ja Flachkabel für 
Antennen oder Kleinsignale, die am Rand des geschlossenen Fensters 
entlang geführt werden können. Aber für 220V/500W wird das nicht möglich 
sein?

mfg
Kevin
#7150882
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Bert schrieb:
> Mit einer Induktionsschleife kannst du die Energie drahtlos durch die
> Wand transportieren.

Mit den Fenstern kann ich die Energie auch drahtlos in die Wohnung 
transportieren und die Solarzelle in die Wohnung stellen. Es geht mir um 
eine praktische Lösung mit wenigsten 90% Wirkungsgrad. Oder gibt es 
tatsächlich solche Induktionsschleifen, die kleiner als z.B. eine 
Satellitenschüssel sind, für Stahlbetonwände?
Gast #7150916
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Mit dem Gedanken spiele ich auch gerade. Hast du dir mal die 
Metallleiste unten am Fensterrahmen angeschaut? Bekommst du die ohne 
Schäden ab? Wenn ja würde ich sie durch eine passende aus dem Baumarkt 
ersetzen und diese durchbohren. Beim Auszug wieder die originale Leiste 
einbauen. Bei mir scheint sie leider geklebt zu sein.

Last Friday's Generation Future schrieb:
> Spaß beiseite, durch den Rollokasten könnte das ganze funktionieren.

Das klingt vielversprechend, muss ich mir mal genauer anschauen.
Gast #7150922
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Plastik oder holzfenster?
Den fensterrand kann man durchbohren und beim ausziehen mit einer 
plastikkappe verschliessen. Sieht bei wohnungsabnahme keiner.
Aber nur auf kabeldicke bohren, 6mm oder 8mm, und dann den stecker neu 
anschrauben.
Gast #7150923
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Ein normales Loch (10 mm) sollte nicht wirklich das Problem sein. Das 
kann man abklären. Und hinterher sauber verschmieren beim Ausziehen.

Immerhin machen Gerüstbauer auch so ein Loch damit ihr Gerüst nicht 
umfällt.

Das größere Problem sehe ich in den "Sat-Schüssel-Urteil". Es gibt 
nämlich von Aussehen her kein Unterschied zwischen einer Sat-Schüssel 
und einer Solar-Panel.

Und DA ist eher das Risiko das der Vermieter Stress macht.

Logische Handlung. Vorher abklären und sich das Formlos schriftlich 
geben lassen.
#7150928
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Ich habe keine Lampe, Steckdose, Rollokasten auf dem Balkon. Es gibt 
einzig die Außenwand mit einem Fenster und einer Balkontür.

Blechbieger schrieb:
> Hast du dir mal die
> Metallleiste unten am Fensterrahmen angeschaut? Bekommst du die ohne
> Schäden ab? Wenn ja würde ich sie durch eine passende aus dem Baumarkt
> ersetzen und diese durchbohren.

Mir ist nicht ganz klar, was für eine Metallleiste du meinst.
Ich habe den Rahmen (sichtbar: Kunststoff) um die Fensterscheibe. Und 
die Einfassung (ebenfalls, sichtbar: Kunststoff, vermutlich Metall 
darunter), in der der Rahmen mit Scharnieren hängt. Sorry, ich kenne die 
Fachbegriffe nicht.
Die Fensterscheibe mit Rahmen scheinen mir die einzigen Teile zu sein, 
die ich ohne Maurerarbeiten ggf. austauschen könnte. Aber das wird 
sicherlich auch einen Tausender kosten.
#7150976
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Schlaumaier schrieb:
> Das größere Problem sehe ich in den "Sat-Schüssel-Urteil". Es gibt
> nämlich von Aussehen her kein Unterschied zwischen einer Sat-Schüssel
> und einer Solar-Panel.
> Und DA ist eher das Risiko das der Vermieter Stress macht.
Dafür gibt es ja den seit 28.7.2022 rechtsgültigen §2 - leider bisher 
nur im Bundesgesetzblatt abgedruckt. Kurz:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl122s1237.pdf%27%5D__1659792075387

"Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treihausgasneutral ist, 
sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils 
durchzuführenden Suchtzgüterabwägungen eingebracht werden."

Damit sollte "mein Balkon sieht wegen deiner CO2-reduzierenden PV-Anlage 
jetzt nicht mehr konservativ-schön aus in meiner Sicht raus. Und das ist 
gut so!

> Logische Handlung. Vorher abklären und sich das Formlos schriftlich
> geben lassen.
Freundlich gewinnt meist. Inzwischen hat Mieter sogar was an der Hand - 
und das ist noch besser als Bittsteller zu sein. Die Eigenheimbesitzer 
können das nicht alleine wuppen - wir brauchen jeden m^2
Gast #7151007
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Sascha K. schrieb:
> Dafür gibt es ja den seit 28.7.2022 rechtsgültigen §2 - leider bisher
> nur im Bundesgesetzblatt abgedruckt.

WOW.  So top-aktuell bin ich nicht was Vorschriften angeht. Das gebe ich 
ehrlich zu. Aber meine Erfahrung sagt das das erst du das BGH heilig 
gesprochen werden muss ;)

loeti2 schrieb:
> Ist "treihausgasneutral" das neue Neusprech?!

Nein, aber es ist verdammt nah dran ;)
Gast #7151027
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Kevin H. schrieb:
> Mir ist nicht ganz klar, was für eine Metallleiste du meinst.
> Ich habe den Rahmen (sichtbar: Kunststoff) um die Fensterscheibe. Und
> die Einfassung (ebenfalls, sichtbar: Kunststoff, vermutlich Metall
> darunter), in der der Rahmen mit Scharnieren hängt.

Ich meine den festen Teil in der Wand. Bei mir ist der aus Holz und hat, 
warum auch immer, unten ein Metallprofil auf dem Holz drauf. Aber da du 
Kunststofffenster hast fällt die Möglichkeit bei dir wohl aus.
Gast #7151043
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Percy N. schrieb:
> Wie oft warst Du denn schon vor dem BGH?

Ich lese / Höre und schaue Nachrichten. Und fast jede Verordnung und die 
meisten Gesetze landen in diesen Land erst mal vor den BGH damit einer 
über die Machtspielchen der Leute entscheidet.

Eins der Berühmtestes Beispiele der neueren Zeit was mir gerade einfällt 
: Autobahnmaut für PKW.

Wie viele Verfahren bereits wegen den Solar-Zeug vor Gericht gelandet 
sind und noch anhängig sind weiß ich nicht. Aber ich wette es sind ne 
Menge.

hihi

https://efahrer.chip.de/solaranlagen/duerfen-vermieter-balkonkraftwerke-verbieten-so-entschied-das-gericht_105905

Mann ich habe ein Instinkt da wird mir selbst Angst und Bange manchmal.

@TO

Soweit ich das überfolgen habe hast du sehr gute Karten. Aber ist NUR 
Amtsgericht. Da fehlen noch ein paar Runden bis zum Grundsatzurteil ;)
#7151079
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Schlaumaier schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Wie oft warst Du denn schon vor dem BGH?
>
> Ich lese / Höre und schaue Nachrichten.
Mag sein. VerstehstxDu sie auch richtig?
> Und fast jede Verordnung und die
> meisten Gesetze landen in diesen Land erst mal vor den BGH damit einer
> über die Machtspielchen der Leute entscheidet.
Echt? Der BGH kümmert sich um Steuersätze ind verkehrsberuhigte Zonen? 
Einfach so, von Amts wegen?
> Eins der Berühmtestes Beispiele der neueren Zeit was mir gerade einfällt
> : Autobahnmaut für PKW.
Meinst Du den Streit um Scheuers e-mails? Dem lag weder ein Gesetz noch 
eine RVO zu Grunde. Oder meinst Du ein anderes Verfahren? Wenn ja, dann 
benenne gern das Geschäftszeichen.
Und jetzt benenne noch mindestens dreißig weitere Gesetze und 
Verordnungen, über deren Gültigkeit der BGH im letzten Jahr entschieden 
hat (es sollte Tausende geben, da ja, wie zu Deiner Überzeugung fest 
steht, nahezu alle Gesetze und Verordnungen dort überprüft werden ...).
> Wie viele Verfahren bereits wegen den Solar-Zeug vor Gericht gelandet
> sind und noch anhängig sind weiß ich nicht. Aber ich wette es sind ne
> Menge.
> hihi
> 
https://efahrer.chip.de/solaranlagen/duerfen-vermieter-balkonkraftwerke-verbieten-so-entschied-das-gericht_105905
> Mann ich habe ein Instinkt da wird mir selbst Angst und Bange manchmal.
Toll, es gibt eine Entscheidung eines AG, die in die dem BGH von Dir 
unterstellte Richtung geht. Hast Du den Text gelesen ind bemerkt, unter 
welchen Vorbehalten die Entscheidung steht?
> @TO
> Soweit ich das überfolgen habe hast du sehr gute Karten. Aber ist NUR
> Amtsgericht. Da fehlen noch ein paar Runden bis zum Grundsatzurteil ;)
Es gibt einige Amtsgerichte in der BRD, über 600. Manche haben Dutzende 
von Spruchkörpern. Und jeder davon ist unabhängig ...

Btw: die Entscheidung aus Stuttgart wird nicht vom BGH bestätigt werden 
können; sie ist rechtskräftig, was Du leider verschwiegen hast.
Gast #7151094
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Percy N. schrieb:
> Btw: die Entscheidung aus Stuttgart wird nicht vom BGH bestätigt werden
> können; sie ist rechtskräftig, was Du leider verschwiegen hast.

JA. DIESE Entscheidung.

Anderes Amtsgericht, andere Entscheidung, neue Runde.

Percy N. schrieb:
> Und jetzt benenne noch mindestens dreißig weitere Gesetze und
> Verordnungen, über deren Gültigkeit der BGH im letzten Jahr entschieden
> hat

Bin zu Faul aber wie wäre es damit.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-iiizr25-20-mietpreisbremse-verordnung-haftung-staat-mieter/

Aber OK, es ist nicht das BGH sondern das Verfassungsgericht was die 
meisten Gesetze und Co. kassiert hat. Mein Fehler : Ist für mich alles 
das selbe nur alt ne andere Stelle für das selbe Ergebnis.
#7151157
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Schlaumaier schrieb:
> Aber OK, es ist nicht das BGH sondern das Verfassungsgericht was die
> meisten Gesetze und Co. kassiert hat.

Kassieren die wirklich so viele Gesetze und Verordnungen?

Wie viele werden denn jedes Jahr verkündet?

Und wie viele davon werden vom BVerfG abgesägt?

Wie viel vom Output unserer Legislative wie auch der insoweit 
ermächtigten Exekutive bleibt dann überhaupt noch übrig?

Oder darf man "die meisten" ähnlich exakt auffassen wie das beliebte 
"Tausendprozentig"?

Schlaumaier schrieb:
> Bin zu Faul aber wie wäre es damit.
> 
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-iiizr25-20-mietpreisbremse-verordnung-haftung-staat-mieter/

Dass der BGH dort nicht über die Gültigkeit der Mietpreisbremse 
entschieden hat, wird Dir vermutlich genau wann auffallen?
Gast #7151251
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In großen Wohnanlagen mit x Eigentümern ist es oft nicht der einzelne 
böse Vermieter, der seinem Mieter alles verbieten will. Das Problem sind 
die anderen Eigentümer die auch zustimmen müssen und die Hausverwalter, 
die alles zu 150% rechtskomform abnicken wollen. Der einzelne Vermieter 
muss also erst selber überall die Erlaubnis einholen und da es nur 
einmal jährlich eine Eigentümerversammlung gibt, kann sich alles 
hinziehen. Man kann vieles zwar auch vorab klären, aber ehrlich, mir als 
Vermieter wäre das auch zu viel, zumal die Erfolgsaussichten, dass die 
anderen mitziehen, dann geringer wären.
Bei uns wird schon ein Zirkus gemacht wenn einer einen Sichtschutz oder 
einen Blumenkübel an das Balkongeländer anbringen will. Und bei einer 
Solaranlage werden sich dann allerhand möglicher und unmöglicher 
Gefährdungen aus den Fingern gezogen.
#7151654
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Die einzig faire Lösung ist, mit dem Vermieter zu sprechen und sich eine 
Erlaubnis zu holen.

Selbst wenn es irgendwelche Öffnunge für einen Dunstabzug geben würde... 
wie soll den das aussehen. Sowas würde am Ende schneller für Stress 
sorgen, als einem lieb sein dürfte, da sich irgend ein Nachbar gestört 
fühlen dürfte und sich mit samt Foto beschwert.

Irgendwo muss man auch die Vermieter verstehen, was da mittlerweile 
alles zu erdulten ist und wo such der Gesetzgeber überall einmischt, da 
versteht man teilweise das es Leute gibt, die Ihre Wohnungen lieber leer 
stehen lassen!
Beitrag #7152060 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7152096 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7152098 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7152104 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7152128 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #7152129
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Pepe schrieb im Beitrag #7152098:
> Da will jemand eine abmahnung wegen aufforderung zur straftat.

Ein Loch zu bohren ist eine Straftat?
Weißt du überhaupt was eine Straftat ist?
Ein Abmahnung....wer soll die denn erstellen?

Der Eigentümer, respektive die Hausverwaltung, kann sich darüber 
aufregen, sofern sie davon erfahren, das ist alles; außer vielen Worten 
wird da nichts weiter anfallen.

Wenn ich ein Loch in eine Wand bohre und es hinterher (beim Auszug) 
wieder verschließe, wer will dann wofür irgendetwas einklagen?
Dafür nimmt kein Jurist einen Antrag an.

Straftat....tztztz 🤦‍♂️
Beitrag #7152131 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7152133 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7152159 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7152195 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7152200 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7152202 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7152242 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7152671 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7152696 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7152751 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7152931 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #7152939
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Feinrippträger schrieb:
> Wenn ich ein Loch in eine Wand bohre und es hinterher (beim Auszug)
> wieder verschließe, wer will dann wofür irgendetwas einklagen?
> Dafür nimmt kein Jurist einen Antrag an.

Beschädigung der Baustubstanz und der Wärmedämmung. Außerden kann man 
die Wand von außen nicht mehr so verschließen, dass es niemand sieht. 
Aber sicher sind das Geringfügigkeiten und mir als Vermieter wäre es 
egal. Der Mieter darf ja auch im Bad Fliesen anbohren, und das finde ich 
wesentlich schlimmer, das sieht dann nach 3 Mieterwechseln so 
besch...einden aus, dass man das ganze Bad sanieren muss. In einer WEG 
könnte das Durchboren der Außenwand aber durchaus ein Problem werden, da 
hat es dann meist mehrere Spinner inklusive der Hausverwaltung, die an 
jedem Fliegenschiss ein juristisches Problem sehen.
#7152957
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Martin schrieb:
> In einer WEG
> könnte das Durchboren der Außenwand aber durchaus ein Problem werden, da
> hat es dann meist mehrere Spinner inklusive der Hausverwaltung, die an
> jedem Fliegenschiss ein juristisches Problem sehen.

So ist es, und die Aussenwand ist Gemeinschaftseigentum. Da kann der 
Vermieter erlauben was er will, er setzt sich damit sogar ziemlich in 
die Nesseln.
Beitrag #7152988 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7154154 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7154673
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Frag den Vermieter ob er eine Aussensteckdose für einen Elektrogrill 
anbringen kann. Der Aufwand wird gering sein.
Am einfachsten wäre es, wenn es auf der Innenseite der Wand schon eine 
Steckdose gibt die man einfach durchbohren kann um aussen auch eine Dose 
zu montieren.

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