Steuerprinzipien bei Widerstandsheizungen

OP #7184111
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Moin,

ich habe mal kurz eine Frage zu Richtlinien/Normen/etc.

In einem Projekt soll ich eine 3kW Widerstandsheizung regeln.
In der Ausbildung habe ich gelernt das ab 300W Heizleistung eine
Phasenan-/abschnittssteuerung verboten ist. (Wahrscheinlich wegen
der dabei entstehenden Oberschwingungen).
Stattdessen soll eine Schwingungspaketsteuerung eingesetzt werden.
So will ich das auch einsetzen, aber darum soll es auch gar nicht
gehen.

Ich würde gerne mal wissen wo diese 300W Regelung zu finden ist.
Ich habe schon in meinen Schulbüchern von der Ausbildung damals
nachgeschlagen aber da findet sich zu der Aussage leider keine
Quelle zu.
Da ich annehme das die Regelung was mit Oberschwingungsbegrenzung
zu tun hat, habe ich mal in die DIN EN IEC 61000-3-2 reingeguckt.

Da steht unter Abschnitt 6.2 was zu Steuerprinzipien.
Und zwar ist da die Rede von Unsymmetrischen und Symmetrischen Steuer-
prinzipien. Ist eine Phasenanschnittsteuerung eine symmetrische oder
unsymmetrische Steuerung?
Außerdem steht dort:
1
Symmetrische Steuerprinzipien, die Oberschwingungen bis zur 40. Oberschwingungsordnung im Eingangsstrom verursachen, dürfen unter der Voraussetzung für die Leistungssteuerung von Heizelementen verwendet werden, dass die Vollschwingungs-Eingangsleistung kleiner oder gleich 200 W ist.

Wurden die anfänglich erwähnten 300W durch 200W ersetzt oder wie habe 
ich das zu deuten? Schaue ich überhaupt in der richtigen Richtlinie oder 
wird das ganz woanders geregelt?

Ich würde es gerne verstehen.
Vielen Dank!

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