Forum: Offtopic Wie weit geht rechtlicher Schutz der Wordclock?


von klonophonium (Gast)


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habe gelesen, dass die Wordclock als Idee/Erfindung/Produkt geschützt 
sei und dass der Hersteller gegen Verkauf von Selbstbaubestandteilen 
vorgehe. Heißt das, dass ich meine selbstgeschriebene Software, 
Platinenlayout und 3D-Druckmodelle besser nicht (unter OpenSource-Lizenz 
oder unlizensiert) bei github oder anderswo veröffentlichen sollte? Ich 
verkaufe ja nichts.

: Verschoben durch Admin
von Stefan F. (Gast)


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Ich glaube, dass dieser Schutz nur für kommerzielle Projekte gilt. Wenn 
du das z.B. bei Youtube veröffentlichst und dafür 3 Euro Werbe-Einnahmen 
hast, dann ist es kommerziell.

von Michael B. (laberkopp)


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klonophonium schrieb:
> habe gelesen, dass die Wordclock als Idee/Erfindung/Produkt geschützt
> sei

Ja ja, so wie der Fortschrittsbalken, XOR zum Zeichnen von Sprites, RSA 
zur Verschlüsselung.

So bald der Normalburger davon hört, dass etwas geschützt sei, ist das 
Patent normalerweise abgelaufen.

So auch seit 2019 die Wordclock

https://patents.google.com/patent/DE202009017703U1/de

Also alles frei (nicht notwendigerweise in jedem Land, in den 
allermeisten Ländern war sie nie patentgeschützt, bleibt das 
Gebrauchsmuster abe das ist durch das Patent auch hinfällig)

von Falk B. (falk)


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Was gibt es langweiligeres als die Wordclock? Im Ernst.

von Dieter (Gast)


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Einfach testen und die Dateien im Forum als Anlage posten. Du siehst 
dann was passiert.

Beitrag #7288889 wurde vom Autor gelöscht.
Beitrag #7288892 wurde vom Autor gelöscht.
von Bernd G. (Gast)


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Falk B. schrieb:
> Was gibt es langweiligeres als die Wordclock? Im Ernst.

Geht mir genauso. Das ist inzwischen genauso originell, wie mit einem 
Trabant um den Block zu fahren.

von Gerald B. (gerald_b)


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Bernd G. schrieb:
> Das ist inzwischen genauso originell, wie mit einem
> Trabant um den Block zu fahren.

Das ist inzwischen wieder originell :D

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Das Design der Frontplatte ist rechtlich geschützt - mindestens bis 
Februar 2024:

https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=402009000849-0002

von Nikolai Z. (nikolai2111)


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Hallo Zusammen,

Mir schon klar, dass der Beitrag jetzt etwas älter ist aber ich stehe 
vor dem gleichen Problem. Ich habe auch gesehen, dass bereits einige 
DIY-Kits sowie auch fertige Uhren auf dem Markt sind, aber keine wie ich 
es vorhabe. Mir auch klar, dass es rechtlich nicht reicht zu sagen "aber 
die anderen machen es auch".

Michael B. schrieb:
> So auch seit 2019 die Wordclock

Da wäre ich mir nicht wirklich sicher? Oder was meinst du zum englischen 
Patent?

https://patents.google.com/patent/US9041632B2/en

Frank M. schrieb:
> Design der Frontplatte ist rechtlich geschützt

Also genau diese Buchstaben Kombination oder eine Frontplatte für dieses 
Uhr, sprich eine Platte mit Buchstaben eingearbeitet?

von Matthias S. (dachs)


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Nikolai Z. schrieb:
> Also genau diese Buchstaben Kombination

Ganz sicher nicht, Patentanwälte treiben erheblichen Aufwand, 
Formulierungen zu finden, die möglichst weit ALLES abdecken, aber 
(gerade so) noch Patentfähig sind.

Dein eigentliches Problem ist aber u.U. dass Du Dich juristisch gegen 
Ansprüche wehren musst, die jemand mit praktisch unbegrenzter 
Kriegskasse gegen Dich erhebt - ob berechtigt oder nicht.
(der kann das auch noch unter Betriebsausgaben verbuchen, alle 
Steuerzahler bezahlen den Unfug auch noch mit)

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