Wie weit geht rechtlicher Schutz der Wordclock?

Gast #7288860
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habe gelesen, dass die Wordclock als Idee/Erfindung/Produkt geschützt 
sei und dass der Hersteller gegen Verkauf von Selbstbaubestandteilen 
vorgehe. Heißt das, dass ich meine selbstgeschriebene Software, 
Platinenlayout und 3D-Druckmodelle besser nicht (unter OpenSource-Lizenz 
oder unlizensiert) bei github oder anderswo veröffentlichen sollte? Ich 
verkaufe ja nichts.
#7288880
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klonophonium schrieb:
> habe gelesen, dass die Wordclock als Idee/Erfindung/Produkt geschützt
> sei

Ja ja, so wie der Fortschrittsbalken, XOR zum Zeichnen von Sprites, RSA 
zur Verschlüsselung.

So bald der Normalburger davon hört, dass etwas geschützt sei, ist das 
Patent normalerweise abgelaufen.

So auch seit 2019 die Wordclock

https://patents.google.com/patent/DE202009017703U1/de

Also alles frei (nicht notwendigerweise in jedem Land, in den 
allermeisten Ländern war sie nie patentgeschützt, bleibt das 
Gebrauchsmuster abe das ist durch das Patent auch hinfällig)
Beitrag #7288889 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7288892 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7786716
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Hallo Zusammen,

Mir schon klar, dass der Beitrag jetzt etwas älter ist aber ich stehe vor dem gleichen Problem. Ich habe auch gesehen, dass bereits einige DIY-Kits sowie auch fertige Uhren auf dem Markt sind, aber keine wie ich es vorhabe. Mir auch klar, dass es rechtlich nicht reicht zu sagen "aber die anderen machen es auch".

Michael B. schrieb:

So auch seit 2019 die Wordclock

Da wäre ich mir nicht wirklich sicher? Oder was meinst du zum englischen Patent?

https://patents.google.com/patent/US9041632B2/en

Frank M. schrieb:

Design der Frontplatte ist rechtlich geschützt

Also genau diese Buchstaben Kombination oder eine Frontplatte für dieses Uhr, sprich eine Platte mit Buchstaben eingearbeitet?

#7786773
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Nikolai Z. schrieb:

Also genau diese Buchstaben Kombination

Ganz sicher nicht, Patentanwälte treiben erheblichen Aufwand, Formulierungen zu finden, die möglichst weit ALLES abdecken, aber (gerade so) noch Patentfähig sind.

Dein eigentliches Problem ist aber u.U. dass Du Dich juristisch gegen Ansprüche wehren musst, die jemand mit praktisch unbegrenzter Kriegskasse gegen Dich erhebt - ob berechtigt oder nicht. (der kann das auch noch unter Betriebsausgaben verbuchen, alle Steuerzahler bezahlen den Unfug auch noch mit)

#7789031
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Matthias S. schrieb:

Dein eigentliches Problem ist aber u.U. dass Du Dich juristisch gegen Ansprüche wehren musst

Hmmm, ein guter Punkt... leider.

Frank M. schrieb:

Grundsätzlich gilt: Wenn Dein Produkt mit dem Original vom Design her verwechselt werden kann, dann ist das ein Problem. Es kommt also nicht auf die genaue Buchstaben-Kombination an.

Generell planen wir eigentlich einen Bausatz resp. ein PCB für die Uhr herauszugeben, so gesehen, danke ich, dass es auch nicht direkt korreliert.

Falk B. schrieb:

Was gibt es langweiligeres als die Wordclock? Im Ernst.

Guter Punkt, ich selber mag die Uhr auch nicht wirklich. Das einzige Modell, welches ich behalten werde, ist der Prototyp für die Entwicklung. Mein Kollege aber schon, der ist halt "nur" Maschinenbauer und nicht EE. Und das Feedback was ich aus dem Kollegenkreis und Online gesehen habe ist, dass die Leute immer noch darauf stehen, halt einfach nicht für 500 aufwärts ;P.

Harald W. schrieb:

Hat sich eigentlich mal irgendwer das Alphabet patentieren lassen und jeder, der es verwendet, muss Lizenzgebühren zahlen?

Ähnliches habe ich mich auch gefragt. Ansonsten ist unsere DIY-Version eigentlich auch nur ein Schichtmodell aus Platten.

#7857679
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Nikolai Z. schrieb:

Da wäre ich mir nicht wirklich sicher? Oder was meinst du zum englischen Patent?

https://patents.google.com/patent/US9041632B2/en

Zur Klarstellung, das Patent ist ein US Patent und dieses gilt NUR in den USA. Interessanterweise weicht die aktuell beworbene ENGLISCHE Anzeige von der im Patent hinterlegten Anzeige ab. Statt des Wortes TIME sind die letzten Zeichen der ersten Zeile AMPM.

Kritisch für die Bundesrepublik ist der Gebrauchsmusterschutz 402009000849-0002. Da geht es um den DEUTSCHEN Design der Anzeige.

Analysiert man diesen sind folgende Merkmale vorhanden:

1: Es sind 11 Zeilen mit jeweils 11 Großbuchstaben vorhanden.

2: Diese Buchstaben bilden horizontal gelesen genau definierte Worte, die entweder direkt aufeinander folgen oder durch bis zu drei austauschbare Buchstaben getrennt werden, die weder mit dem links vorangehenden noch dem rechts folgenden Wort ein sinnvolles Wort ergeben.

3: Die möglichen (deutschen) Wortkombinationen beschreiben einen Zeitraum von 12 Stunden und ändern sich im Abstand von 5 Minuten.

4: Die erste Zeile beginnt mit ES IST.

5: Das Wort UHR in der letzten Zeile wird offensichtlich nicht benutzt.

6: In den vier Ecken befinden sich vier Leuchtpunkte. Diese zeigen das Interval zwischen den 5 Minutentexten an. (Kopfrechnen ist also angesagt)

Das Patent in DE ist abgelaufen. Damit beschränkt sich der "Schutz" nur noch auf das oben beschriebene Design, welches ich persönlich als mittelmäßig empfinde, da es keine 24 Stunden anzeigt und die "Kopfrechnerei" mit den 4 Punkten zu einfach gelöst wurde.

Vor vielen Jahren (2013) war eine WordClock in der Zeitschrift c't Hardware Hacks veröffentlicht und als Bausatz angeboten, der trotz völlig anderem Design nach kurzer Zeit wegen Abmahnungen einer bekannten Firma und Kanzlei vom Markt genommen werden musste.

Das besondere am Design dieser c't WordClock ist der Aufbau als 12 x 12 Buchstaben Matrix OHNE die besagten 4 Punkte. Aber mit 24 Stunden Anzeige mit Worten wie VOR MITTAG, NACHTS und die zusätzlichen Worte WAR, GLEICH, GENAU und GERADE mit denen das 5 Minuten Intervall in 3 Abschnitte geteilt werden. 0 = GENAU, 1 und 2 = GERADE und 3 und 4 = GLEICH.

Der Artikel ist unter https://shop.heise.de/ct-hacks-3-2013/PDF verfügbar.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7857722
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Die besonderen Sandalen sollten als Kunst anerkannt werden.

https://www.derstandard.at/story/3000000258117/birkenstock-sandalen-sind-keine-werke-der-angewandten-kunst

Fuer die Worldclock soll angeblich auch angestrebt werden, diese als Kunst zu schuetzen.

Wie lange ist ein Werk urheberrechtlich geschützt? Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, das heißt, es besteht von der Schaffung des Werkes an während der ganzen Lebensdauer des Schaffenden und 70 Jahre nach seinem Tod. Mit dem Tode des Urhebers geht das entsprechende Recht auf die Erben über.

Moderator Persönliche Seite #7857836
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Dieter D. schrieb:

Wie lange ist ein Werk urheberrechtlich geschützt?

Der Schutz eines Designs, welches beim DPMA angemeldet ist, beträgt in der Regel 25 Jahre.

Die WordClock von B&F wurde am 21.02.2009 angemeldet, siehe https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0002 . Dort steht als "Bewirkte Schutzdauer 20 Jahre". Soviel ich weiß, kann man das alle 5 Jahre verlängern - also noch einmal. Kann aber auch sein, dass 2029 Schluss ist.

#7886434
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Martin G. schrieb:

Cyblord -. schrieb:

Du kannst doch Uhren bauen solange du willst. Warum musst du unbedingt veröffentlichen?

Kundengewinnung?

Das geht aber halt nicht mit der WordClock.

Und wenn du denkst dein Design steht außerhalb des Patent- oder Geschmacksmusterschutzes für die WordClock dann wende dich an einen dafür spezialisierten Anwalt und lasse dich beraten.

#7887277
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Marci W. schrieb:

Full ACK! Und ist total kalter Kaffee. Was ich hingegen geil finde, ist die Mengenlehreuhr... https://de.wikipedia.org/wiki/Berlin-Uhr

Ich zitiere aus deinem Link:

"Entgegen der Aussage „Die erste Uhr der Welt, die nach dem Prinzip der Mengenlehre funktioniert“ auf dem offiziellen Prospekt der Binninger BERLIN-UHR GmbH für das Tischmodell hat die Uhr nichts mit der Mengenlehre zu tun. Die Anzeige der Zeit erfolgt in einem Stellenwertsystem zur Basis 5."

Gast #7888032
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Ste N. schrieb:

Ich zitiere aus deinem Link:

"Entgegen der Aussage „Die erste Uhr der Welt, die nach dem Prinzip der Mengenlehre funktioniert“

Na und? Ich habe den Wiki-Artikel gelesen. Was genau stört dich daran? Dass ich "Mengenlehre-Uhr" geschrieben habe?

ciao

Marci

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