Forum: Markt [V] STM32 X-NUCLEO-LPM01A Power Shield, unbenutzt


von Ez E. (ez_e)


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Ich verkaufe 2x STM32 Power Shield X-NUCLEO-LPM01A von 
STMicroelectronics.

Beide Boards sind unbenutzt und in sehr gutem Zustand.

Technische Infos:
- programmierbare Versorgung von 1,8 V bis 3,3 V
- Strommessung / Power-Measurement für Low-Power-Analyse
- geeignet für STM32/Nucleo-Boards
- USB-Anbindung an den PC
- kompatibel mit STM32CubeMonitor-Power

Preis:
45 € pro Stück
85 € für beide zusammen

Versand innerhalb Deutschlands möglich.
Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme.

Bei Interesse bitte PN.

von Andreas S. (igel1)


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Das eine X-NUCLEO-LPM01A Board, welches ich von Dir gekauft habe, war 
leider defekt: der USB-Port war tot (vgl. 
Beitrag "ST-LINK Zugriff von Mac M1 - Device nicht sichtbar").

Habe Dir deshalb eine PN zwecks Rückabwicklung geschrieben (tatsächlich 
wäre mir lieber, wenn ich Dein zweites Board einmal testen dürfte - 
vielleicht ist das ja in Ordnung und wir brauchen den Deal gar nicht 
zurückabwickeln).

Bitte antworte netterweise auf meine PN.

Viele Grüße

Igel1

: Bearbeitet durch User
von Rene K. (xdraconix)


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Ez E. schrieb:
> Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme.

Andreas S. schrieb:
> Habe Dir deshalb eine PN zwecks Rückabwicklung geschrieben

Nun, ich sage mal so...: das wäre reine Kulanz vom Verkäufer.

von Wastl (hartundweichware)


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Rene K. schrieb:
> Nun, ich sage mal so...: das wäre reine Kulanz vom Verkäufer.

Nun, ich sage mal so...: Die Funktionsfähigkeit der Ware wurde
nicht ausgeschlossen und ist unabhängig vom Ausschluss der
Gewährleistung.

von Rene K. (xdraconix)


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Wastl schrieb:
> Die Funktionsfähigkeit der Ware wurde
> nicht ausgeschlossen und ist unabhängig vom Ausschluss der
> Gewährleistung.

Falsch, der Verkäufer müsste bei Privatverkauf die Funktionsfähigkeit 
zusichern ala "Der Artikel ist funktionsfähig". Das hebelt die 
Gewährleistung bei Nichtfunktion aus.

Die gesetzliche Grundlage bildet der § 444 BGB (Haftungsausschluss), 
wobei eine Beschaffenheitsgarantie (z.B. "funktionsfähig") vorrangig 
gilt.

Diese sehe ich aber im Angebot vom TO nicht.

von Hans W. (hanswieland)


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Wollt ihr euch jetzt hier streiten, weil die beiden betroffenen keinen 
Streit haben?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rene K. schrieb:
> Falsch, der Verkäufer müsste bei Privatverkauf die Funktionsfähigkeit
> zusichern ala "Der Artikel ist funktionsfähig".

Und du meinst ernsthaft, dass "unbenutzt und in sehr gutem Zustand" 
keine derartige Zusicherung ist?

von Rene K. (xdraconix)


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Hans W. schrieb:
> Wollt ihr euch jetzt hier streiten, weil die beiden betroffenen keinen
> Streit haben?

Nein, natürlich nicht. Ich wollte halt nur darauf hinweisen das er da 
womöglich auf Granit beißen wird. Vielleicht ist der TO ja so kulant.

Jörg W. schrieb:
> Und du meinst ernsthaft, dass "unbenutzt und in sehr gutem Zustand"
> keine derartige Zusicherung ist?

Nein ist sie tatsächlich, rechtlich gesehen, nicht. Da eine 
"Funktionsfähigkeit" explizit zugesichert sein muss. Ein "guter Zustand" 
ist immer subjektiv, einen guten Zustand kann auch ein Oldtimer haben, 
auch wenn er nicht fahrtauglich und somit nicht funktionsfähig ist. 
"Unbenutzt" ist auch nicht "Neu" und sichert auch keine Eigenschaft zu.

Man könnte daraufhin aber tatsächlich "arglistige Täuschung" vorwerfen - 
dies hebelt die private Gewährleistung natürlich ebenso aus. Aber da 
müsste man, sollte es zu keiner Einigung kommen, vor Gericht ziehen.


Im groben und ganzen hat der TO das Angebot für ein defektes Teil sehr 
gut und korrekt umschrieben. Das hat der mit Sicherheit nicht das erste 
mal so gemacht und weiß worauf es da ankommt. Bei Ebay z.b. wäre er 
damit nicht durchgekommen, da schließt "Gebraucht" die 
Funktionsfähigkeit explizit mit ein. Nur mit "Defekt, als Ersatzteil" 
wird die Funktionsfähigkeit nicht mit eingeschlossen.

von Andreas S. (igel1)


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Hier die Auflösung der Geschichte:

Der Verkäufer war super nett und hilfsbereit und hat mit mir ein 
Online-Konferenz gemacht, damit wir beide nach dem 4-Augenprinzip 
nochmals alle Einstellungen & Co durchgehen.

Langer Rede kurzer Sinn: es lag an meinem USB-Kabel - das war defekt und 
offenbar hatte ich bei meinen ersten Tests mit einem anderen USB-Kabel 
Mist gebaut, sonst wäre es mir schon viel früher aufgefallen.

Ich entschuldige mich also hier in aller Form für den Aufwand & Streß, 
den ich dem Verkäufer bereitet habe und kann Euch Ez. E nur als äußerst 
seriösen Verkäufer mit einem noch verbliebenen tollen 
PowerAnalyzer-Board empfehlen, welches ihr im bedenkenlos abkaufen 
könnt.

Viele Grüße

Igel1

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Danke für die Rückmeldung! Freut mich sehr für dich, dass sich alles gut 
aufgelöst hat.

von Rene K. (xdraconix)


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Sehr schön, großes Lob an den TO!

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