Hans W. schrieb:
Wollt ihr euch jetzt hier streiten, weil die beiden betroffenen keinen
Streit haben?
Nein, natürlich nicht. Ich wollte halt nur darauf hinweisen das er da womöglich auf Granit beißen wird. Vielleicht ist der TO ja so kulant.
Jörg W. schrieb:
Und du meinst ernsthaft, dass "unbenutzt und in sehr gutem Zustand"
keine derartige Zusicherung ist?
Nein ist sie tatsächlich, rechtlich gesehen, nicht. Da eine "Funktionsfähigkeit" explizit zugesichert sein muss. Ein "guter Zustand" ist immer subjektiv, einen guten Zustand kann auch ein Oldtimer haben, auch wenn er nicht fahrtauglich und somit nicht funktionsfähig ist. "Unbenutzt" ist auch nicht "Neu" und sichert auch keine Eigenschaft zu.
Man könnte daraufhin aber tatsächlich "arglistige Täuschung" vorwerfen - dies hebelt die private Gewährleistung natürlich ebenso aus. Aber da müsste man, sollte es zu keiner Einigung kommen, vor Gericht ziehen.
Im groben und ganzen hat der TO das Angebot für ein defektes Teil sehr gut und korrekt umschrieben. Das hat der mit Sicherheit nicht das erste mal so gemacht und weiß worauf es da ankommt. Bei Ebay z.b. wäre er damit nicht durchgekommen, da schließt "Gebraucht" die Funktionsfähigkeit explizit mit ein. Nur mit "Defekt, als Ersatzteil" wird die Funktionsfähigkeit nicht mit eingeschlossen.