Bluetooth Störsender

Gast #6724938
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Bei mir vor der Wohnung wird gerne (Tags und Nachts) randaliert und 
laute Musik gehört - bevorzugt über Bluetooth-Lautsprecher. Wäre es 
vielleicht möglich, das Bluetooth-Signal über einen Störsender zu 
blockieren?

Ich weiss, dass der Betrieb eines solchen Störsenders unter Umständen 
ordnungswidrig sein kann. Aber ist es der Besitz und Vertrieb auch? Also 
bitte keine rechtliche Diskussion hier. Die wäre in einem Juraforum 
besser aufgehoben. Mir gehts rein um das technische. Welche 
Sendeleistung wäre denn erforderlich um das Signal in einem Radius von 
sagen wir mal 50m zu stören?
Gast #6724984
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Name schrieb:
> Mir gehts rein um das technische. Welche
> Sendeleistung wäre denn erforderlich um das Signal in einem Radius von
> sagen wir mal 50m zu stören?

Ein Störsender kann das Problem vielleicht vorübergehend beheben.
Dagegen wird die Anwendung von von geeigneter Hardware das Übel
final beenden. (Neutralisieren des Urhebers):

http://www.mikrowellenterror.de/download/munzert2.pdf
Gast #6724989
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Korrekt währe : Melde es dem Ordnungsamt!
Die müssen reagieren und sich die Situation anschauen.

Aus eigener Erfahrung: Airwave AWM633TX
Macht auf 100m Wlan und Bluetooth platt .
Zumindest ruft mein Nachbar an, wann ich im Keller mit dem Ding spiele 
😅.
Moderator #6724997
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Nehmen wir mal an, die Musikquelle ist ein Handy mit Bluetooth-Klasse 3,
also mit 1mW Sendeleistung. Spätestens, wenn die Musikfreunde merken,
dass die Übertragung unzuverlässig ist, werden sie das Handy direkt auf
oder neben den Lautsprecher legen, also in maximal 10cm Abstand. Du
möchtest nun, dass dein Störsignal aus 50m Abstand bei seiner Ankunft am
Lautsprecher noch mindestens die Intensität des Nutzsignals hat. 50m ist
das 500-fache von 10cm. Da die Intensität etwa mit dem Quadrat zum
Abstand abnimmt, brauchst du die 500²-fache Leistung des Handys, das
sind 500²·1mW = 250W. Du musst die HF-Endstufe halt ordentlich kühlen,
damit sie bei Dauerbetrieb nicht in Rauch aufgeht ;-)

Du solltest dabei allerdings beachten, dass du mit deinem 250W-Sender
auch jeden im Radius von 5km störst, der mit seinem Handy aus 10m
Entfernung seinen Mähroboter oder irgendein anderes Bluetooth-Gerät
ansprechen möchte.

Bevor du deswegen in Schwierigkeiten gerätst, solltest du evtl. mit dem
Gedanken spielen, selber zum Musikfreund zu werden :)
#6725002
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Jens schrieb:
> Korrekt währe : Melde es dem Ordnungsamt!
> Die müssen reagieren und sich die Situation anschauen.
>
> Aus eigener Erfahrung: Airwave AWM633TX
> Macht auf 100m Wlan und Bluetooth platt .
> Zumindest ruft mein Nachbar an, wann ich im Keller mit dem Ding spiele
> 😅.

Da funktioniert auch jedes 2,4GHz Funk Videosenderset was man damals 
beim Discounter kaufen konnte.
Wenn man da eine Richtantenne anschließt dann kann man den Krachmacher 
auch zielgerichtet lahmlegen.

Schöner wäre es, wenn man den Bluetoothlautsprecher übernehmen und seine 
eigene Musik oder eine Ansage darüber abspielen könnte.
Gast #6725246
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Yalu X. schrieb:
> Da die Intensität etwa mit dem Quadrat zum
> Abstand abnimmt, brauchst du die 500²-fache Leistung des Handys, das
> sind 500²·1mW = 250W. Du musst die HF-Endstufe halt ordentlich kühlen,
> damit sie bei Dauerbetrieb nicht in Rauch aufgeht ;-)

Es geht um die ERP, nicht um die Leistung der HF-Endstufe.
Wenn man einen Kombination aus Antennengewinn und Sendeleistung wählt, 
wird es allerdings weniger unhandlich.
#7420240
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Ich verstehe, dass du technische Informationen suchst, aber ich möchte betonen, dass der Einsatz von Störsendern, einschließlich Bluetooth-Störsendern, in den meisten Ländern illegal ist. Es ist wichtig, das Gesetz zu respektieren und die potenziellen Konsequenzen der Verwendung solcher Geräte zu berücksichtigen.

Nichtsdestotrotz kann ich einige technische Einblicke zur erforderlichen Sendeleistung geben, um Bluetooth-Signale innerhalb eines bestimmten Radius zu stören. Bitte beachte jedoch, dass ich diese Informationen nur zu Bildungszwecken bereitstelle und jegliche illegale Aktivitäten oder Störungen von autorisierten Kommunikationen strikt ablehne.

Die erforderliche Sendeleistung, um Bluetooth-Signale innerhalb eines gegebenen Radius zu stören, hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Umgebung, Störquellen und der spezifischen Bluetooth-Version, die verwendet wird.

Bluetooth-Geräte haben normalerweise eine Reichweite von bis zu 100 Metern (Bluetooth Klasse 1 Geräte) oder 10 Metern (Bluetooth Klasse 2 Geräte) in offenen Räumen ohne Hindernisse. Die effektive Reichweite kann jedoch aufgrund physischer Hindernisse wie Wände und Störungen durch andere Geräte erheblich geringer sein.

Um Bluetooth-Signale innerhalb eines Radius von 50 Metern zu stören, würde man ein Störsendergerät mit einer Sendeleistung benötigen, die deutlich höher ist als die eines typischen Bluetooth-Geräts. Diese Leistungsanforderung würde je nach den spezifischen Umständen und dem gewünschten Störniveau variieren.

Beachte jedoch, dass absichtliche Störungen von autorisierten Kommunikationen, einschließlich Bluetooth-Signalen, in den meisten Rechtsgebieten illegal sind und schwerwiegende Konsequenzen haben können. Es ist immer ratsam, sich bei Lärmbelästigungen an die zuständigen Behörden zu wenden oder das Problem mit den beteiligten Parteien zu besprechen, um es auf legalem und angemessenem Weg zu lösen.

https://www.signalsfence.com/de/produkt-kategorie/bluetooth-jammer/

Beitrag #7485429 wurde von einem Moderator gelöscht.
(Firma: Q3) #7485430
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Der Störsender muss eventuell nichtmal Dauerstrich senden. Bei BT wird doch zu Beginn der Verbindung sekundenlang irgendwas "ausgehandelt"? Möglicherweise reicht es völlig aus, z.B. alle 10 oder 15s (oder gar zufällig in geeigneter Häufigkeit) einen starken Impuls abzugeben, um den Musikgenuss nachhaltig zu verderben ... Das erschwert sicher auch eine Ortung ...

(Firma: Schweigstill IT) Persönliche Seite #7485534
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James schrieb:

Ich weiss, dass der Betrieb eines solchen Störsenders unter Umständen ordnungswidrig sein kann.

Nein, das ist nicht "unter Umständen ordnungswidrig", sondern unter fast allen Bedingungen. Und auf Grund der hohen benötigten Leistung in einem Frequenzbereich, der insbesondere auch bei Menschen Schäden verursachen kann, wird es sich um eine oder mehrere Straftaten handeln. Da gibt es nichts zu verharmlosen.

Aber ist es der Besitz und Vertrieb auch? Also bitte keine rechtliche Diskussion hier. Die wäre in einem Juraforum besser aufgehoben. Mir gehts rein um das technische.

Damit die hiesigen Diskutanten wegen Beihilfe zu einer Straftat belangt werden können?

(Firma: FULL PALATINSK) Persönliche Seite #7485873
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Yalu X. schrieb:

(...) brauchst du die 500²-fache Leistung des Handys, das sind 500²·1mW = 250W. Du musst die HF-Endstufe halt ordentlich kühlen, damit sie bei Dauerbetrieb nicht in Rauch aufgeht ;-)

Auch hier könnte man die Wellen wie beim Zapper im Link besser bündeln. Dann werden wohl nicht unbedingt 250Watt als HF-Sender fällig.

Problem bei solchen Setups ist halt, dass es nicht mit handlichen Gerätschaften zu machen ist.

Beitrag #7485900 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7830299 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7830307 wurde von einem Moderator gelöscht.

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