Balkon-Solar: Wird Einspeisung geduldet?

#7422310
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Hans H. schrieb:

Hallo, spreche eben einen Nachbarn, der seine 600 Watt Balkonanlage über seinen alten Ferariszähler einspeisen lässt und sagt, momentan würde das rechtlich geduldet werden. Ist dem so? Hans

mc brauchet tatsächlich ein neues Unterforum:

Die Krabbelkiste für Balkonkraftwerke

Jeden zweiten Tag gibt's hier "neue" alte Fragen die dann regelmäßig in alle Richtungen eskalieren die dann mit dem Ursprung nichts mehr zu tun haben. Es ist doch schon alles zum Thema durchgekaut worden, man müßte nur nachlesen.

Gruß, DerSchmied

Beitrag #7422313 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7422317
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Wart mal ab, die Gesetze sind gerade in der Mache, sodass bald auch in DE bis zu 800W inkl. Rückspeisung (wie in Ö schon lange) erlaubt sein werden sollten.

Erlaubt ist die Rückspeisung nicht, aber wenn es verschwindend wenig ist und keiner was sagt oder merkt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Solang Du also deinen Nachbarn nicht anzeigst, wird da wohl kaum was passieren ;)

Bei ungewöhnlich niedrigem Verbrauch allerdings kommt das EVU gerne mal selbst vorbei (könnte ja der Zähler defekt oder manipuliert sein).

Beitrag #7422342 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7422364 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7422374
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Wobei ich von einer Rückspeisung im Sinne "rückwärtslaufender Zähler" noch nichts gehört habe?

Das fände ich ungerecht gegenüber allen "normalen" PV Betreibern, die lediglich schnöde 8ct/kWh bekommen. Ein rückwärtslaufender Zähler erwirtschaftet ja derzeit > 35ct/kWh.

Da würden doch alle ehrlichen PV Betreiber auf die Barrikaden gehen!

#7422408
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Thomas R. schrieb:

Wobei ich von einer Rückspeisung im Sinne "rückwärtslaufender Zähler" noch nichts gehört habe?

Das fände ich ungerecht gegenüber allen "normalen" PV Betreibern, die lediglich schnöde 8ct/kWh bekommen. Ein rückwärtslaufender Zähler erwirtschaftet ja derzeit > 35ct/kWh.

Da würden doch alle ehrlichen PV Betreiber auf die Barrikaden gehen!

Wir reden da aber auch von ganz anderen Größenordnungen. Eine Balkon-PV, die im besten Falle im Hochsommer für 20min unter optimalen Bedingungen einspeist (abzüglich Eigenverbrauch) oder das Scheunendach mit 10KWp!

#7422409
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Hans H. schrieb:

sagt, momentan würde das rechtlich geduldet werden. Ist dem so?

Nein.

Momentan wird gefordert, dass man das Balkonkraftwerk beim Stromversorger meldet, damit der nachgucken kann ob der Zähler eine Rücklaufsperre hat oder er ihn auswechseln muss, daher trägt man im Formular auch die Zählernummer ein.

Offenkundig hat er sein BKW nicht wie gesetzlich gefordert angemeldet.

Die nicht ganz geklärte Frage ist, ob man eine Erlaubnis vom Stromversorger abwarten muss, bevor man die Photovoltaik in Betrieb nimmt. Da der Stromversorger den Anschluss dieser kleinen Anlagen nicht abblocken darf sondern zulassen muss, ist seine Zustimmung nicht erforderlich. Wechselt er trotzdem den Zähler nicht, ist es sein Pech.

#7422416
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Wir reden da aber auch von ganz anderen Größenordnungen. Eine Balkon-PV, die im besten Falle im Hochsommer für 20min unter optimalen Bedingungen einspeist (abzüglich Eigenverbrauch) oder das Scheunendach mit 10-20 KWp!

War noch nicht fertig nur der Laberkopp war schneller. Scheinbar soll Rückspeisung inkl. Zählung erlaubt werden (soll!! ich bin kein Politiker), da das Austauschen der Zähler zu aufwendig ist und "Balkonkraftwerke" sich mittlerweile jeder beschaffen kann, siehe Discounter.

Wenn der 1x im Jahr vielleicht eine halbe kWh einpeist, dann gönn ihm doch die 17ct. Die Stromanbieter machen nichts mehr groß, da eh alles auf Smartmeter umgebaut wird. Dann kann man auch getrennt erfassen.

#7422502
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E34 L. schrieb:

PS: Ich hab kein "Balkonkraftwerk", hab zwar Südausrichtung, aber letztlich lohnt es sich nicht. Kann man noch so schönrechnen. Da müsste die kWh schon 5€ kosten (hoffentlich lesen das die Grünen nicht) und die Panele noch billiger werden.

??? Bei 5€/kWh würde sich meine Anlage in weniger als einem halben Jahr amortisieren.

Bei 8ct/kWh kann's allerdings schon etwas länger dauern.

#7422514
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Hans H. schrieb:

und sagt, momentan würde das rechtlich geduldet werden.

Ist dem so?

Nein. Das ist nicht „momentan geduldet“, sondern einfach ganz normal zulässig. Daher baut der Netzbetreiber dafür nach Anmeldung auch eine Zweirichtungszähler ein.

Was ab und an geduldet wird, ist die Einspeisung trotz Ferrariszähler ohne Rücklaufsperre, wenn der Netzbetreiber keine Zweirichtungszähler beschaffen kann.

Oliver

Gast #7422523
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Jan H. schrieb:

E34 L. schrieb:

PS: Ich hab kein "Balkonkraftwerk", hab zwar Südausrichtung, aber letztlich lohnt es sich nicht. Kann man noch so schönrechnen. Da müsste die kWh schon 5€ kosten (hoffentlich lesen das die Grünen nicht) und die Panele noch billiger werden.

??? Bei 5€/kWh würde sich meine Anlage in weniger als einem halben Jahr amortisieren.

Bei 8ct/kWh kann's allerdings schon etwas länger dauern.

Wen interessierten den bitte die 8ct/kWh bei einem Balkonkraftwerk? Es geht um die Einsparungen beim Eigenverbrauch von 30+ct/kWh. Mein Balkonkraftwerk, bei nicht idealer Ausrichtung auf meinem Gartenhaus produziert im Jahr etwa 500 kWh, die Hälfte davon verbrauche ich selber, die andere Hälfte "schenke" ich meinem EVU. Alleine dadurch spare ich schon ~175€ im Jahr an Stromkosten und die Anlage hat sich in etwa 4 Jahren bezahlt.

Beitrag #7422558 wurde von einem Moderator gelöscht.
OP #7422603
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E34 L. schrieb:

Mich interessiert die aktuelle Rechtslage.

Dann google halt, gibt genug dazu.

Wertvollster Tipp nach "Es ist doch schon alles zum Thema durchgekaut worden"

Google findet: Wer einen analogen Zähler ohne Rücklaufsperre nutzt, macht sich strafbar. Ich lese was von vorsätzlicher Manipulation des Zählerstandes, das sei ein ähnlich schwerwiegender Straftatbestand wie Fahren ohne Führerschein.

Dann: Betreiber:innen eines Balkonkraftwerks haben zwar nach EEG einen Anspruch auf die Einspeisevergütung, allerdings sei selbige für Betreiber:innen in Käfighaltung nur theoretisch möglich.

#7422630
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Rainer W. schrieb:

PS: Ich hab kein "Balkonkraftwerk", hab zwar Südausrichtung, aber letztlich lohnt es sich nicht. Kann man noch so schönrechnen. Da müsste die kWh schon 5€ kosten

Kannst du mal zeigen, wie du das gerechnet hast?

Siehe: Beitrag "LIDL Balkonkraftwerk"

"schönrechnen" fängt mit dem Arbeitspreis an, der im Solarprospekt über 60% über dem liegt, was ich tatsächlich bezahle.

Als Hauptproblem sehe ich für mich, dass der Solarstrom zu Zeiten verfügbar ist, wo ich ihn nicht vollständig verbrauchen kann.

Rechnen würde es sich, THREADTHEMA, wenn der Zähler rückwärts laufen würde und dürfte, und zwar nur dann.

#7422655
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Manfred P. schrieb:

Als Hauptproblem sehe ich für mich, dass der Solarstrom zu Zeiten verfügbar ist, wo ich ihn nicht vollständig verbrauchen kann.

Das kannst du steuern wenn du z.b. eine elektrische warmwasser aufbereitung hast. Meine 500W WP schaltet bei 300W einspeisung ein und bei -200W wieder aus. Das geht vollauto. Wenn dann nachts die wassertemperstur unter 45 grad ist wird mit kaufstrom nachgeheizt. Im winter immer, jede nacht, im sommer fast nie.

Angehängte Dateien:
#7422692
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Tim T. schrieb:

Mein Balkonkraftwerk, bei nicht idealer Ausrichtung auf meinem Gartenhaus produziert im Jahr etwa 500 kWh, die Hälfte davon verbrauche ich selber, die andere Hälfte "schenke" ich meinem EVU. Alleine dadurch spare ich schon ~175€ im Jahr an Stromkosten und die Anlage hat sich in etwa 4 Jahren bezahlt.

Autsch! Ich habe kürzlich einen Vertrag über 29,75ct abgeschlossen macht grob 9,5Jahre. OK bis dahin ist der Strom wieder teurer.

#7422696
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Also nochmal: Einspeisen ist u.U. erlaubt, aber es gibt nix dafür.

Wobei die Stadtwerke hier so hinterher sind... meinem Zähler ist seit 2 Jahren die Eichmarke abgelaufen, hab ich damals gemeldet, interessiert keinen. Alle 16 Jahre müsste der neu geeicht werden bzw. ausgetauscht.

Wird schon noch korrekt zählen, war die Antwort.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7422728
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Michael B. schrieb:

Zähler können Eichfristverlängerung bekommen,

Hier stehen noch ein paar Details zur Eichung:

https://www.kwh-preis.de/strom/ratgeber/stromzaehler-eichung-fuer-eine-richtige-berechnung-ihres-stromverbrauchs https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/einzelne-Betriebskosten/Beleuchtung/Stromzaehler-haben-eine-Eichfrist-ist-die-Eichfrist-ueberschritten-E2142.htm

Weil beim digitalen Stromzähler die Eichung nur 8J gültig ist im Vergleich zum analogen Zähler von 16J, sowie die Verlängerung ebenfalls kürzer ausfällt (begrenzt in der Summe auf maximal 8J), fallen auf die Laufzeit von 20 bis 30 Jahre insgesamt höhere Kosten an für den digitalen Zähler. Diese Kosten werden sicherlich auf den Kunden umgelegt werden.

Wobei es auch Geräte mit einen Sockel gibt, die einfach nur umgesteckt werden beim Austausch und etwas Arbeitszeit sparen. Ob das nennenswert viel bringt, gegenüber der Anfahrt, kann bezweifelt werden.

Übrigens die gelöschte kleine Spaßfrage ergab eine Mehrheit für steuerliche Ausgleichsbelastungen, weil sonnenungünstig Wohnende diesen Vorteil nicht haben.

Michael B. schrieb:

Uninformierte Kunden sind schon ein Kreuz.

Das ist auch nicht verwunderlich. Im Ausland steht diese Angabe oft auf der Stromrechnung oder auf der Zählerableseaufforderung.

(Firma: Funkenflug Industries) #7422746
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Aaaaaalso.

Wie schon gesagt wurde, Einspeisung mit rückwärts laufendem Ferraris-Zähler nicht erlaubt. Leider. Das wurde zwar immer wieder eingeworfen, genau wie die 800W-Grenze, aber im Moment ist ein rückwärts laufender Zähler mit sowas wie "Fälschung technischer Aufzeichungen" bewertbar. Keine Ahnung wie es genau heißt, aber irgend sowas kann einem dafür aufgedrückt werden.

Das EVU darf den Betrieb einer Balkon-PV nicht grundsätzlich ablehnen. Aber ich denke, daß es (sich selbst) Fristen für den Zählertausch einräumen kann oder einen zugelassenen Wechselrichter verlangen kann. Dann wünsche ich euch viel Spaß mit den ganzen Chinaböllern ohne echte ENS und ohne Zertifikat, sowas bekommt man nicht mal richtig angemeldet.

Die meisten EVUs installieren derzeit einfach Zweirichtungszähler um den Problemen aus dem Weg zu gehen. Entweder wenn der Zähler sowieso getauscht wird oder wenn sie von einer Einspeise-Anlage erfahren. Mit diesen Zählern kann man im Zweifel den Betrieb einer Einspeise-Anlage an einem Anschluss erkennen/nachweisen und man könnte sie auch zur Abrechnung von z.B. Überschusseinspeisung verwenden, sollte sich der Kunde dafür entscheiden.

Für den Stromkunden ist eine Optimierung des Eigenbedarfs wichtig. Wenn man damit sparen will, dann muss so viel Strom wie möglich selbst verbraucht werden, denn dafür gibt's effektiv den vollen Strompreis als Vergütung. Also z.B. die Waschmaschine an sonnenreichen Tagen auf mittags programmieren oder eben eine Anlage mit kleinem Speicher und Nulleinspeisung bauen. Ansonsten fängt die Anlage halt nur den Grundbedarf tagsüber ab und wenn man da z.B. nie zuhause ist wegen Arbeit oder so, dann ist das nicht so viel.

Sicherlich gibt es gute Gründe, gar nicht einzuspeisen - etwa aus ideologischen Gründen weil man dem EVU nichts schenken will oder was auch immer. Rechnerisch macht's für den einzelnen aber immer Sinn, die 8,6ct (oder schon wieder neu 8,2ct??) für die Überschusseinspeisung mitzunehmen anstatt Energie ungenutzt zu lassen. Außerdem habe ich die Vereinfachung der Steuer so verstanden, daß Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30kWp seit 2022 steuerfrei sind. Steuerfreie Einnahmen bedeutet für mich, weder relevant für irgendwelche Stromsteuer-Abgaben und es dürfte meiner Meinung nach auch nicht aufs steuerpflichtige Einkommen draufgeschlagen werden (denn dann wäre es ja nicht mehr steuerfrei).

#7422776
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Ben B. schrieb:

Wie schon gesagt wurde, Einspeisung mit rückwärts laufendem Ferraris-Zähler nicht erlaubt.

Diese Antwort ergibt sich schon aus der Fragestellung des TO. Denn es kann nur etwas geduldet werden, was nicht erlaubt ist. Was erlaubt ist, muss nicht geduldet werden.

Also nichts ist durchgekaut und nach 31 Antworten ist der TO keinen mm weiter. Mal wieder das übliche Trauerspiel hier.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7422803
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Gustav K. schrieb:

Also nichts ist durchgekaut und ..

Das stimmt so nicht. Das hier ist kein juristisches Forum.

Frage zehn Juristen und Du bekommst zehn verschiedene Antworten.

So ist das in einem juristischen Forum. Wenn der TO die Frage rechtlich erklärt haben wollte, dann müßte er sich seinen Nachbarn nochmal vornehmen und um zu klären, ob er den Stromanbieter oder Netzbetreiber korrekt in Verzug gesetzt hat. Die bisherige Qualität der Informationen reicht zu mehr nicht aus.

#7422893
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Gustav K. schrieb:

Also nichts ist durchgekaut und nach 31 Antworten ist der TO keinen mm weiter. Mal wieder das übliche Trauerspiel hier.

C. D. schrieb:

mc brauchet tatsächlich ein neues Unterforum:

Die Krabbelkiste für Balkonkraftwerke

Jeden zweiten Tag gibt's hier "neue" alte Fragen die dann regelmäßig in alle Richtungen eskalieren die dann mit dem Ursprung nichts mehr zu tun haben. Es ist doch schon alles zum Thema durchgekaut worden, man müßte nur nachlesen.

Gruß, DerSchmied

#7422945
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Gustav K. schrieb:

Also nichts ist durchgekaut und nach 31 Antworten ist der TO keinen mm weiter. Mal wieder das übliche Trauerspiel hier.

Oliver S. schrieb:

Was ab und an geduldet wird, ist die Einspeisung trotz Ferrariszähler ohne Rücklaufsperre, wenn der Netzbetreiber keine Zweirichtungszähler beschaffen kann.

Lesen. Nachdenken. Verstehen. Scheint manchen zu überfordern.

Oliver

#7423180
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Abdul K. schrieb:

Eine Frau oder Tochter korrigieren das gerne

Wenn die Tochter noch Windeln braucht und die Frau am Herd steht, mag das so sein. Sollte sie schon größer sein und die Frau regulär arbeiten, ändert das nichts: Zu Zeiten des maximalen Ertrages ist niemand zuhause, der den direkt verbraucht.

Mnax schrieb:

Als Hauptproblem sehe ich für mich, dass der Solarstrom zu Zeiten verfügbar ist, wo ich ihn nicht vollständig verbrauchen kann.

Das kannst du steuern wenn du z.b. eine elektrische warmwasser aufbereitung hast.

Wenn das Wörtchen wenn nicht wär ... Warmwasser macht meine Heizung und ich werde einen Teufel tun, das auf Strom umzubauen.

Armin X. schrieb:

Autsch! Ich habe kürzlich einen Vertrag über 29,75ct abgeschlossen macht grob 9,5Jahre. OK bis dahin ist der Strom wieder teurer.

29,75ct aktuell abschließbar finde ich erstaunlich. Ich liege sogar noch drunter, aber könnte den Vertrag derzeit nicht neu bekommen. Egal, es bleibt ein grünes Spielzeug.

E34 L. schrieb:

Alle 16 Jahre müsste der neu geeicht werden bzw. ausgetauscht.

Mein Zähler ist hier seit 1993 drin und ich habe kein Interesse, den tauschen lassen zu wollen.

Ben B. schrieb:

Für den Stromkunden ist eine Optimierung des Eigenbedarfs wichtig. Wenn man damit sparen will, dann muss so viel Strom wie möglich selbst verbraucht werden, denn dafür gibt's effektiv den vollen Strompreis als Vergütung. Also z.B. die Waschmaschine an sonnenreichen Tagen auf mittags programmieren

Die Waschmaschine, na ja: Für meine alte Miele habe ich mal eine knappe kWh für einen 55° Waschgang ermittelt. Die braucht eine Weile 2kW, von denen die Balkonspielerei bestenfalls ein Drittel liefert. Den Rest der Zeit dreht sie mit mäßigem Verbrauch die Trommel, wenn ich da eine halbe-kWh holen könnte, wäre das schon viel.

oder eben eine Anlage mit kleinem Speicher und Nulleinspeisung bauen.

Der Speicher müsste dann aber min. 2kW liefern können, für die Maschine oder den Wasserkocher - was kosten Akku und Inverter?

Ansonsten fängt die Anlage halt nur den Grundbedarf tagsüber ab und wenn man da z.B. nie zuhause ist wegen Arbeit oder so, dann ist das nicht so viel.

Genau mein Reden.

(prx) A. K. schrieb:

C. D. schrieb:

Die Krabbelkiste für Balkonkraftwerke

Eher ein Sandkasten für alles, was mit Strom als Energieform jenseits von wenigen Watt zu tun hat.

Auch wenige Watt für Arduino oder ESP oder LEDs erzeugen hier regelmäßig Überforderungen. Stromversorgung ist Hexenwerk.

(Firma: Funkenflug Industries) #7423196
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Die Waschmaschine, na ja: Für meine alte Miele habe ich mal eine knappe kWh für einen 55° Waschgang ermittelt. Die braucht eine Weile 2kW, von denen die Balkonspielerei bestenfalls ein Drittel liefert. Den Rest der Zeit dreht sie mit mäßigem Verbrauch die Trommel, wenn ich da eine halbe-kWh holen könnte, wäre das schon viel.

Durchaus realistisches Szenario. Man muss sowas halt wollen und wenn man an manchen Tagen wirklich lange eine hohe Leistung hat, dann kann man diese entweder nur so nutzen oder man braucht passendere Verbraucher. Bei Arbeitslosigkeit z.B. der Fernseher, der dann 24/7 läuft oder der Gaming-PC/Playbox vom Spross am Wochenende, evtl. noch ein Stück am Nachmittag.

oder eben eine Anlage mit kleinem Speicher und Nulleinspeisung bauen.

Der Speicher müsste dann aber min. 2kW liefern können, für die Maschine oder den Wasserkocher - was kosten Akku und Inverter?

Eher 3kW und das ist leider recht teuer. Akku ins Blaue 1000..1500 Euro mit brauchbarer Kapazität, Selbstbau vielleicht etwas weniger. Wechselrichter gibt's da im Moment nur Chinaböller, die das ganz gut können, aber nur mit etwa 850W (die Soyosource Dinger).

Es geht evtl. gar nicht um so hohe Leistung (die würde man bei einer Inselanlage brauchen, wenn der stärkste gewünschte Verbraucher wie die Waschmaschine nicht den Inverter töten darf), sondern bei Nulleinspeisung geht's um möglichst hohe Ausnutzung von dem was reinkommt. Bei 600/800W ist das ja an vielen Tagen auch nicht so viel, eine Balkon-PV bringt nicht so viel wie eine auf dem Dach, ein Viertel Jahr lang ist Winter... ich glaube, die 850W bei Nulleinspeisung aus vielleicht 2..5kWh Speicher können da schon einen guten Job machen.

(Firma: --------------) #7423294
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Manfred P. schrieb:

Die Waschmaschine, na ja: Für meine alte Miele habe ich mal eine knappe kWh für einen 55° Waschgang ermittelt. Die braucht eine Weile 2kW, von denen die Balkonspielerei bestenfalls ein Drittel liefert. Den Rest der Zeit dreht sie mit mäßigem Verbrauch die Trommel, wenn ich da eine halbe-kWh holen könnte, wäre das schon viel.

WaMa brauchen am meisten Leistung um das Waschwasser zu erwärmen (erhitzen T>50° ist meist nicht nötig!) Eine WaMa mit Kalt/Warm-Wasseranschluß bringt da mehr Einsparung an E-Energie wie alles andere. Mit einer Solarthermie in Kombi mit PV hat man das Optimum bei geringen technischen Aufwand. Warum man in D-land für die WaMa standartmäßig immer nur einen Kaltwasseranschluß vorsieht, verstehe wer will, ich kanns einfach nicht begreifen!

#7423302
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Cha-woma M. schrieb:

standartmäßig immer nur einen Kaltwasseranschluß vorsieht

Das macht sinn. Sonst brauchst du warm und kalt ventil, plus heizung. Das lohnt für die 10 liter der wama nicht.

Wenn du per solar heizen willst kannst du die max stromaufnahme des heizelements verringern. Bring das unter 1kw und mach die balkon-PV etwas grösser :)

Wie man die heizleistung reduziert? KA. sonst würd ich das machen.

(Firma: --------------) #7423314
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Mnax schrieb:

Das macht sinn. Sonst brauchst du warm und kalt ventil, plus heizung. Das lohnt für die 10 liter der wama nicht.

https://www.energieverbraucher.de/de/waschmaschinen-ans-warmwasser__1662/ Mit Warmwasser sinkt der Stromverbrauch auf ein Drittel! ca. 0,4-0,5 kW/h werden eingespart! Da die e-Heizung in der WaMa mit ca. 2 kW ausgelegt wird, muß man schon ganz ordentlich PV-Energie haben um sowas abzuferdern!

#7423341
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Die Anschaffung einer WaMa mit Kalt- und Warmwasseranschluß hat unsere Stromkosten um 300€ pro Jahr verringert, das war 2017 oder 2016. Das Warmwasser wird von einer 10qm Vakuumröhren-Kollektor Solarthermieanlage erzeugt, die auch schon 10 Jahre störungs- und wartungsfrei läuft. Das heiße Wasser wird in einem 600l Pufferspeicher "akkumuliert" und dient der Warmwassererzeugung als "Durchlauferhitzer" und direkt als Heizungswasserspeicher.

Was ich damit sagen will: Eine neue WaMa mit Kalt- und Warmwasseranschluß alleine bringt nicht viel. Erst in Kombination mit anderen Lösungen, die Warmwasser kostenlos oder kostengünstig bereitstellen, ergibt das Sinn. Da so eine "Warmwasser-Bereitstellung" zeitlich nie mit dem nötigen Verbrauchszeitraum übereinstimmt, muss also auch eine Speicherung vorgesehen werden.

Und wenn die Speicherung sowieso nötig ist, um (bei mir hier) nicht nur die Solarthermiewärme, sondern auch die Wärme eines wassergeführten Holzofenkamins und einer Gasheizung zwischenzuspeichern dann ist das Mehrfachnutzung und ergänzt sich ganz hervorragend.

Kombinierte Lösungen sind manchmal besser. Neudeutsch heißt das jetzt 'hybride Heizung'.

Blackbird

(Firma: Funkenflug Industries) #7423367
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Wie man die heizleistung reduziert? KA. sonst würd ich das machen.

Mal überlegen, gäbe drei Möglichkeiten.

Das wird die EVUs nicht freuen wenn ich das schreibe... aber solange man keine Blindleistung bezahlen muss: MKP-Motorkondensatoren in Reihe mit der Heizung. Kapazität nach Bedarf, müsste man durchrechnen oder probieren, Schätzungsweise 100..250µF. Die Stromaufnahme wird dadurch stark kapazitiv, das kann auch den eigenen Inverter stressen... aber am 230V Netz wäre das sehr einfach und verlustarm (zumindest solange man keine Blindleistung bezahlt).

Bestimmt bei einer 2kW Heizung auch nicht erlaubt: Dimmer. Also echter Dimmer mit Phasenanschnittsteuerung, keine Wellenpaketsteuerung. Kann auch den eigenen Inverter nerven und möglicherweise wirds nicht absolut korrekt gezählt, weil die Spitzen in den Halbwellen evtl. immer noch über der Leistung des eigenen Inverters liegen (und daher Strombezug darstellen).

Was erlaubt wäre und die sauberste Lösung: (Spar-)Transformator, Stelltrafo, Spannung am Heizstab auf 110..150V runter, je nach gewünschter Heizleistung. Müsste man nur sehen wo man es hinbaut, solche Trafos sind recht groß und schwer.

#7423378
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Ben B. schrieb:

Mal überlegen, gäbe drei Möglichkeiten.

Da kommt wohl nur ansatz 3 in frage.

Die alternative ist mit 2kw zu heizen, aber nur wenn solar 1kw davon liefern kann. Das halbiert dann die kosten. Dazu müsste die maschine fernsteuerbar sein. Also die gleiche technik die ich für brauchwasser verwende. Dazu müsste ich noch wasche mit brauchwasser-WP koordinieren.

Wie kann man eine samsung wasche fernsteuern? Ich brauch eine signal "wasche voll und bereit" und einen "start" eingang.

#7423460
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Mnax schrieb:

Die alternative ist mit 2kw zu heizen, aber nur wenn solar 1kw davon liefern kann.

Das kann eine Balkonsolaranlage mit 600Wp oder auch 800Wp nicht liefern. Erst in Verbindung mit einem Akku und einem fetten Wechselrichter. Das treibt die Kosten in die Höhe. Optimal wäre ein Verbraucher, der mit z.B. 50W bis 600W (oder mehr) zufrieden ist. Das wäre z.B. ein Heizstab, der an den Spannungs- und Leistungsbereich der PV-Module angepasst ist, in einem vorhandenem Warmwasserspeicher. Diese Anpassung geht auch über einen netzgeführten Inverter, wie er zu den Balkonsolaranlagen mitgeliefert wird.

Andere Beispiele, die sich einfach und kostengünstig realisieren lassen, fallen mir jetzt nicht ein. Wird es aber sicher geben.

Blackbird

(Firma: --------------) #7423562
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Mnax schrieb:

Wie kann man eine samsung wasche fernsteuern? Ich brauch eine signal "wasche voll und bereit" und einen "start" eingang.

Wenn deine WaMa nicht vernetzbar (offen) ist, mußt du dir eine Maschine suchen die das kann. Für die " samsung wasche " gibts eine Baureihe die lässt sich mit der Samsung App "Fernbedienen", aber https://www.loxforum.com/forum/hardware-zubeh%C3%B6r-sensorik/36383-samsung-waschmaschine-fernsteuern mit was anderen scheint es nicht so weit her zu sein.

Bei den "schlauen" Waschmaschinen ist es nicht so einfach irgend ein Signal zu missbrauchen. Bei einer ollen vor"00"Jahre WaMa, hätte ich die Türverriegelung zur Startfreigabe missbrauch. Das Signal "wasche voll und bereit" sollte man sich überlegen wie dieses Signal gebildet wird, welche Kriterien gehen darin ein?

#7423632
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Lothar J. schrieb:

eine Balkonsolaranlage mit 600Wp oder auch 800Wp

Eine "Balkonsolaranlage" sollte nicht mehr wie 600W einspeisen. Eine beschränkung wieviele WP da dranhängen gibt es aber nicht. Bei mir sind 1200wp nach osten und 900wp nach westen. Das ist legal, ich sollte einfach die ost WR nicht gleichzeitig mit dem west WR laufenlassen.

Wobei dem zähler wäre das auch egal, der summiert übern monat.

#7423712
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Zur Vergütung stand letztens ein Artikel im Elektropraktiker: https://www.elektropraktiker.de/nachrichten/nachricht/bessere-konditionen-fuer-eigenstromerzeugung?p=all

Dort hieß es, Zitat:

"[...]Seit Mitte 2022 gelten erhöhte Vergütungssätze für den Strom, der aus Anlagen stammt, die in diesem Zeitraum in Betrieb genommen wurden. Es wird eine Unterscheidung zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Vollvergütung vorgenommen:

Für die Einspeisung der Überschüsse aus Anlagen zur Eigenversorgung gilt folgende Vergütung:

1
    bei bis zu 10 kW Leistung 8,2 Cent pro kWh,
2
    bei 10 bis 40 kW Leistung 7,1 Cent pro kWh
3
    bei 40 bis 100 kWLeistung 5,8 Cent pro kWh

Für die Einspeisung des Stroms aus Anlagen zur Volleinspeisung gilt diese Vergütung:

1
    bei bis zu 10 kW Leistung 13,0 Cent pro kWh,
2
    bei 10 bis 40 kW Leistung 10,9 Cent pro kWh,
3
    bei 40 bis 100 kW Leistung 10,9 Cent pro kWh

Um eine dauerhaft erhöhte Vergütung zu erhalten, müssen die Anlagen vor ihrer Inbetriebnahme und jährlich bis zum 30. November als Vollvergütungsanlagen beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.[...]"

Auf die Exceltabelle von E34 L. (nostalgiker) wäre ich auch gespannt. Hat die Wurst/das Steak geschmeckt?

#7423980
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Abdul K. schrieb:

Die Fehlererkennungsfunktionen in der WM werden bei den meisten Geräten sicherlich Probleme machen.

Denk ich auch. Wenn das langsamer heizt wird der "heizelement kaputt" sagen.

Weingut P. schrieb:

Ergebnis bei der wahnwitzigen Energiepolitik

Auch wenn du den stundenaktuellen tarif bekommst darfst du kein geld mit ausgleichsspeicherung verdienen. Das negativpreis einspeichern und teuer verkaufen darfst du als privater explizit nicht.

Ohne schmiere geht da nichts.

OP #7423997
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Ben B. schrieb:

Wie schon gesagt wurde, Einspeisung mit rückwärts laufendem Ferraris-Zähler nicht erlaubt.

Oliver S. schrieb:

Was ab und an geduldet wird, ist die Einspeisung trotz Ferrariszähler ohne Rücklaufsperre, wenn der Netzbetreiber keine Zweirichtungszähler beschaffen kann.

Ich fasse also mal zusammen:

Ich habe einen alten Ferraris-Zähler, kaufe heute eine Balkonanlage, baue selbige auf und schließe selbige an. Ergibt einen rückwärts laufenden Ferraris-Zähler und damit unmittelbar den Straftatbestand der Manipulation des Zählerstandes.

Ich melde die Errichtung der Balkonanlage einer Behörde und erwerbe damit automatisch diese Duldung (falsch oder richtig?). Bis der Netzbetreiber den Ferraris-Zähler durch einen Zähler mit Rücklaufsperre ersetzt und damit die Duldung endet.

Dann bliebe noch zu klären, was es mit der von Oliver erwähnten "AB und AN" Duldung auf sich hat. Keine Duldung hieße, dass ich die eben gekaufte Anlage nicht in Betrieb nehmen darf.

Nebenbei: Wer bezahlt eigentlich den Tausch des Zählers?

(Firma: Funkenflug Industries) #7424010
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Daß der Netzbetreiber keine Zweirichtungszähler besorgen kann ist doch Quark mit Soße, die Dinger werden gerade millionenfach verbaut. Das macht der Netzbetreiber idR. selbst und ohne weitere Kosten wenn er von der Einspeise-Anlage erfährt. Außer Du möchtest einen super fancy smart Zähler haben, da weiß ich nicht wer den und den Datenkanal bezahlt.

Ich glaube, wenn Du ein paar kWh während des Testbetriebs einspeist und diese später auch wieder verbrauchst, interessiert das nicht groß und nachweisen wird auch schwierig. Aber wenn Du es sauber machen willst, dann musst Du die Anlage beim EVU anmelden und den Zählertausch abwarten, bevor Du sie ans Netz anschließen darfst. Als Inselanlage dürftest Du sie natürlich vorher schon nutzen.

#7424015
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Hans H. schrieb:

Ich melde die Errichtung der Balkonanlage einer Behörde und erwerbe damit automatisch diese Duldung (falsch oder richtig?).

Automatisch erwirbst du gar nichts. Einige Netzbetreiber haben aber nach mehrfacher Beschwerde über die Verzögerung des Einbaus eines Zweirichtunsgzählers in Einzelfällen erlaubt, die Anlage trotz Ferrariszähler in Betrieb zu nehmen. Zumindest gibt es Leute, die das behaupten.

Da aber jeder Netzbetreiber anders stickt, gilt da YMMV.

Ben B. schrieb:

Daß der Netzbetreiber keine Zweirichtungszähler besorgen kann ist doch Quark mit Soße, die Dinger werden gerade millionenfach verbaut. Das macht der Netzbetreiber idR. selbst und ohne weitere Kosten wenn er von der Einspeise-Anlage erfährt.

Das ist Quark mit Soße. Millionenfach werden zwar digitale Zähler verbaut, einen Zweirichtungszähler bekommst du aber nur, wenn es einen Grund dazu gibt, also PV, und den dann noch abhängig vom gewählten Meßprinzip (was bei Balkonsolar aber einfach ist). Und auch wenn die Netzbetreiber die "selber" einbauen und bezahlen, (was natürlich auch nur bedeutet, daß die den Auftrag an irgend einen Elektriker vergeben), geht es denen wie allen anderen auch: Kein Material, keine Leute, alles ausgebucht, unter einem Jahr geht gar nix.

Oliver

#7424028
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Oliver S. schrieb:

Das ist Quark mit Soße. Millionenfach werden zwar digitale Zähler verbaut, einen Zweirichtungszähler bekommst du aber nur, wenn es einen Grund dazu gibt, also PV, und den dann noch abhängig vom gewählten Meßprinzip (was bei Balkonsolar aber einfach ist).

Eben. Für Balkonsolar braucht es nichtmal einen Zweirichtungszähler. Lediglich die Rücklaufsperre, die bei den "modernen Messeinrichtungen", also digitalen Zählern, üblich ist.

Mnax schrieb:

Auch wenn du den stundenaktuellen tarif bekommst darfst du kein geld mit ausgleichsspeicherung verdienen. Das negativpreis einspeichern und teuer verkaufen darfst du als privater explizit nicht.

Ist zum Glück dank der hohen Abgaben und Netzentgelte auch überhaupt nicht wirtschaftlich. Für die Endkunden wurde der Strompreis dieses Jahr an zwei Tagen minimal negativ. Aber auch nur in Regionen mit geringen Netzentgelten. Wenn überhaupt lohnt sich nur der Eigenverbrauch eingespeicherten Stroms.

#7424029
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Oliver S. schrieb:

Automatisch erwirbst du gar nichts. Einige Netzbetreiber haben aber nach mehrfacher Beschwerde über die Verzögerung des Einbaus eines Zweirichtunsgzählers in Einzelfällen erlaubt, die Anlage trotz Ferrariszähler in Betrieb zu nehmen. Zumindest gibt es Leute, die das behaupten.

Ein Netzbetreiber hat aber gar nichts zu erlauben bei Balkonsolar. Er hat es hinzunehmen, das ist ja gerade der Unterschied zur richtigen Photovoltaik

Ich wüsste nicht, dass er eine Erlaubnisrückmeldung verschickt, nach dem er über ein BKW informiert wurde, wozu auch, ablehnen kann er es nicht.

Er kann nur seinen Bautrupp mobilisieren.

(Firma: Funkenflug Industries) #7424030
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Das ist Quark mit Soße. Millionenfach werden zwar digitale Zähler verbaut, einen Zweirichtungszähler bekommst du aber nur, wenn es einen Grund dazu gibt, also PV, und den dann noch abhängig vom gewählten Meßprinzip (was bei Balkonsolar aber einfach ist).

Das ist kompletter Blödsinn, hier hat das EVU Zweirichtungszähler verbaut, obwohl die Bruchbuden noch nicht mal einen Balkon haben.

#7424065
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Michael B. schrieb:

Ein Netzbetreiber hat aber gar nichts zu erlauben bei Balkonsolar. Er hat es hinzunehmen, das ist ja gerade der Unterschied zur richtigen Photovoltaik

Hier im Thread ging es es ja um Zähler ohne Rücklaufsperre. Prinzipiell ist eine Einspeisung mit rückwärts laufendem Zähler nicht zulässig, egal, ob Balkonsolar oder nicht. Daher wird der Netzbetreiber den Betrieb der Anlage bis zum Einbau des neuen Zählers untersagen, oder eben freigeben.

Gibt es schon einen Zähler mit Rücklaufsperre, hat der natürlich nichts mehr zu sagen.

Oliver

#7424175
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Oliver S. schrieb:

Daher wird der Netzbetreiber den Betrieb der Anlage bis zum Einbau des neuen Zählers untersagen

Der wird das versuchen. Kann dir aber egal sein, rechtlich darfst du ab anmeldung einspeisen, ob der betreiber will oder nicht. Wenn er keinen geeigneten zähler einbaut ist das nicht dein problem.

Der betreiber muss auch nach gesetz vergüten ob er nun will oder nicht. Also unterschreibt dem nichts, der bekommt eine anmeldung balkonsolar und sonst gar nichts.

Du musst dem betreiber zugang zum zähler ermöglichen, aber bauweise oder art deiner balkonsolar gehen den gar nichts an. Wenn er eine besichtigung verlangt mit hausverbot drohen.

#7424225
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Frank S. schrieb:

Auf die Exceltabelle von E34 L. (nostalgiker) wäre ich auch gespannt. Hat die Wurst/das Steak geschmeckt?

Ja, war lecker ;)

Muss mich doch als Fleischesser outen, auch meine Freundin und deren Freunde sind da "normal", Salat ist bestenfalls Deko :)

Problem ist, dass zu später Stunde beim Lagerfeuer irgendso ein Scherzkeks die Plastikflaschen vom Grillanzünder un Ketschup und die Trinkbecher da reingeworfen hat... ja sehr lustig, brennt und stinkt gut... manche vertragen eben keinen Alkohol.

Jedenfalls hab ich jetzt auf den Terrassenplatten und in deren Fugen(!) das geht nicht raus das flüssige und wieder ausgehärtete Plastik ;( Hat wer eine Ahnung, wie man das wegbekommt? Mit Hammer und Meißel bekomme ich nur grob die "Klumpen" weg, aber der Rest hat sich mit Steinen und Fugen verbunden.

Ja, ist OT, hilft aber vielen Lesern sicher weiter als die schon 1000x besprochene Frage des TE.

Danke. Tipp: Grillpartys lieber bei anderen feiern. Bringste nen Nudelsalat mit und hast hinterher kein Geschiss...

#7424255
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E34 L. schrieb:

Hat wer eine Ahnung, wie man das wegbekommt? Mit Hammer und Meißel bekomme ich nur grob die "Klumpen" weg, aber der Rest hat sich mit Steinen und Fugen verbunden.

Da fällt mir nur Heißluftfön & Spachtel ein, und sich die Finger blutig fummeln. Wenn's Waschbetonplatten mit grober Oberfläche sind wird's ganz übel, da hat das Plastik erst recht große Fläche zum haften. Fleckig wird's aber wohl in jedem Fall bleiben. Chemie, die explizit nur das verkokelte Plastik-Konglomerat anlöst ohne auch am Stein zu nagen wirst nicht finden.

Kannst nicht den Verursacher dazu einladen? Das wird ne echt häßliche Sache, so mim alten Phasenprüfer die Fugen wieder auszukratzen. Und das noch auf den Knien...

Wenig beneidenswert insgesamt,

Gruß, DerSchmied

#7424264
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H. H. schrieb:

KClO_3, liq.

Wirst Dich als Normalbürger schwer tun da noch ranzukommen, und ob das hinterher von Erfolg gekrönt ist, bleibt zweifelhaft. Brennendes, Tropfendes Plastik hat die unangenehme Eigenschaft auch noch Ruß mitzubringen, färbt gut.

Weckt aber Kindheitserinnerungen. Hähähä, ohne jetzt ins Detail zu gehen.

Gruß, DerSchmied

#7424269
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C. D. schrieb:

Chemie, die explizit nur das verkokelte Plastik-Konglomerat anlöst ohne auch am Stein zu nagen wirst nicht finden.

Natronlauge.

Erst die Reste noch ordentlich verkohlen, z.B. Unkrautbrenner, Lötlampe, Heißluftholzkohleanzünder, IR-Lampe, was man da hat, das Grobe abkratzen und den Rest mit Natronlauge wegätzen.

Achtung vor Spritzern der Natronlauge machen Löcher in Organisches und blind.

(Firma: Funkenflug Industries) #7424270
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Der wird das versuchen. Kann dir aber egal sein, rechtlich darfst du ab anmeldung einspeisen, ob der betreiber will oder nicht.

Wo steht das? Insbesondere der Passus, daß dabei seitens des Anlagenbetreibers keine Fristen zum Einbau eines passenden Zählers zu gewähren sind?

aber bauweise oder art deiner balkonsolar gehen den gar nichts an.

Na das kannst Du aber sowas von knicken... das ist reines Wunschdenken. Noch haben wir gesetzliche Regelungen, die den Einbau einer Wieland-Steckdose vorschreiben und der Wechselrichter muss zertifiziert sein. Mit einem nicht zertifzierten Chinaböller ist eine Anmeldung gar nicht möglich und damit auch keine Einspeisevergütung. Wenn's das EVU trotzdem freiwillig zählt und zahlt, im Moment noch selber schuld. Ob diese Regelungen im Zuge der EU-Harmonisierung nenne ich das mal (genau wie die Anhebung der Maximalleistung auf 800W) noch kassiert werden, bleibt abzuwarten.

Wenn er eine besichtigung verlangt mit hausverbot drohen.

Ganz tolle Idee. Dann baut das EVU seinen Zähler aus und legt die Anlage still weil ein starker Verdacht auf eine unzulässige Installation vorliegt.

#7424277
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Michael B. schrieb:

Natronlauge.

Faßt noch nicht mal der Profi gerne an. Selbst "nur " 10%ig kann die schon echt üble Dinge anstellen, und neutralisieren mußt das im Anschluß auch. Vorzugsweise mit Säure, und die mag der Zement in den Platten wiederum gar nicht.

Ich sehe da echt nur eine rein mechanische Lösung, alles Gepansche mit Chemie geht entweder ins Auge oder macht's nur noch schlimmer.

Gruß, DerSchmied

#7424300
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Ben B. schrieb:

Wo steht das? Insbesondere der Passus, daß dabei seitens des Anlagenbetreibers keine Fristen zum Einbau eines passenden Zählers zu gewähren sind?

Falsche fragestellung. Wo steht "balkonsolar" und "zählerfrist" in der balkonsolar-verordnung?

Noch haben wir gesetzliche Regelungen, die den Einbau einer Wieland-Steckdose vorschreiben und der Wechselrichter muss zertifiziert sein.

Der energieversorger hat keinerlei recht das zu kontrollieren. Der versorger hat NICHT die aufgabe oder das recht polizei zu spielen.

Ganz tolle Idee. Dann baut das EVU seinen Zähler aus und legt die Anlage still weil ein starker Verdacht auf eine unzulässige Installation vorliegt.

Werden die NICHT machen. Strom ist sowas wie grundrecht. Das ohne sehr handfesten grund abstellen wird für den versorger sehr teuer. Ein "verdacht" reicht da nicht ansatzweise.

#7424304
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Mnax schrieb:

Werden die NICHT machen. Strom ist sowas wie grundrecht. Das kann für den versorger durchaus mit knast enden.

Grundrecht? So lange man dafür löhnt, ja. Wenn nicht, kommt der Mann mim Schraubendreher, und der ist skrupellos.

Knast? Nö, wir sind ja nicht bei VW und Mogelsoftware in den Zählern. Nja, hoffentlich.

Gruß, DerSchmied

#7424321
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Hallo

C. D. schrieb:

Grundrecht? So lange man dafür löhnt, ja. Wenn nicht, kommt der Mann mim Schraubendreher, und der ist skrupellos.

Ich hoffe, hier können alle vernünftig mit Meinungen und Ideen umgehen...?!

Man kann (und soll durchaus auch mal) anderer Meinung sein, aber trotzdem zivilisierte Sprache verwenden und generell auf persönliche Angriffe verzichten.

Also:

Ja, das ist echt ein Problem. Elektrische Energie ist tatsächlich schon seit vielen Jahren, zumindest in auch nur ansatzweise industrialisierte Ländern, ein Grundlebensvoraussetzung - ohne geht es nicht. Und komm mir jetzt keiner mit dem Dorf in der "Pampas" von Indien oder mit Kriegsgebieten - man kennt ja die "Spezialisten", die immer die Extrembeispiele, die nicht mit dem Thema zu tun haben, hervorkramen - wobei eben auch in vielen der genannten "Pampas" Dörfern, das mittlerweile (und sei es "nur" die 300W Fotovoltaikanlage) auch ganz anders aussieht - wir haben nicht mehr 1980...

Es müsste so was wie ein Grundrecht auf Energieversorgung geben, und zwar ohne den für vielen der von den "Schraubenziehermann" betroffenen erniedrigenden Umweg der "Sozialhilfe" (mit all den "nackig" machen und den Wertungen durch die Menschen den "man" gegenübersitzt oder den "Nachbarn" der seine Stromrechnung bezahlen kann).

Und nein (ist aber eigentlich nicht von Belang, aber man kennt leider ja die "Spezialisten", die ins Persönliche gehen):

Ich war selbst nie in der Situation, aber haben eine gewisse Empathie und einen Blick für die Realitäten ....

Ja natürlich eingeschränkt auf einen "absoluten" Minimal "Grundlastwert" von vielleicht 3kWh pro Tag (?) und Haushalt - also der Wäschetrockner muss halt ausbleiben und der "HighPower Gaming PC" auch, aber ein einfaches TV; Geräte zu Kommunikation können geladen werden, und die Mikrowelle, der Herd kann auch für insgesamt 30 Minuten betrieben werden.

Und nein:

Kostenlos (außer in ausgewählten und einzeln(!) kontrollierten seltenen Fällen) sollten auch diese hypothetischen 3kWh nicht sein - aber z.B. auf Großindustriepreise beschränkt sein (10 bis 20 ct Endpreis)...

Und natürlich logisch (für mich):

Alles was über diese hypothetischen 3kWh "verbraucht" (Energie kann nicht verbraucht werden, was aber selbst manchmal einzelne (Astro) Physiker, die in der Öffentlichkeit auftreten und ansonsten sehr viel Ahnung haben, "vergessen"...) darf natürlich nicht teurer als der aktuelle Normaltarif werden - keine Gewinnmaximierung oder "Gewinnverlustausgleich"...

(Firma: --------------) #7424363
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E34 L. schrieb:

Jedenfalls hab ich jetzt auf den Terrassenplatten und in deren Fugen(!) das geht nicht raus das flüssige und wieder ausgehärtete Plastik ;( Hat wer eine Ahnung, wie man das wegbekommt?

Abwarten bis der nächste Winter vorbei ist! Vllt. bröselt der Frost den Plaste weg

Mit Hammer und Meißel bekomme ich nur grob die "Klumpen" weg, aber der Rest hat sich mit Steinen und Fugen verbunden.

Oder: Alles muß raus!!!!!

#7424381
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Ben B. schrieb:

Noch haben wir gesetzliche Regelungen, die den Einbau einer Wieland-Steckdose vorschreiben

In welchem Gesetz denn?

Ich habe mal geschaut: Bei meinem Netzbetreiber unterschreibe ich mit der Anmeldung, dass eine Einspeisesteckdose vorhanden ist.

Ich soll ankreuzen, welche Art Zähler ich habe, da ist auch "weiß ich nicht" möglich.

Bei der Lidl-Balkonanlage wird eine Einspeisesteckdose mitgeliefert. Dazu der Hinweis "Darf nur durch einen Elektriker installiert werden" - was das Ding schon direkt ad absurdum führt.

Aldi setzt sich mit dem A* drauf und liefert mit Schukostecker.

Wirklich interessant finde ich beide nicht, sind für ihr bisschen Leistung nicht sonderlich günstig. Die Diskussion im Lidl-Thread und hier hat mich bestätigt, das als wirtschaftlich sinnlose Spielerei abzuhaken.

und der Wechselrichter muss zertifiziert sein.

Besser ist das, eine chinesische Störschleuder möchte ich in meiner direkten Umgebung nicht haben. Heise hatte neulich einen solchen zerlegt und bebildert, absolut übel, was da hingepfuscht war.

#7424400
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Peter G. schrieb:

Es müsste so was wie ein Grundrecht auf Energieversorgung geben, und zwar ohne den für vielen der von den "Schraubenziehermann" betroffenen erniedrigenden Umweg der "Sozialhilfe" (mit all den "nackig" machen und den Wertungen durch die Menschen den "man" gegenübersitzt oder den "Nachbarn" der seine Stromrechnung bezahlen kann).

Klingt gut. Dann bekommt ein jeder - ohne Wertung seiner Lebensumstände - auch gleich noch ein Kontingent an Lebensmitteln, eine kostenlose Wärmepumpe, einen Urlaubsflug pro Halbjahr, Freikarten zu Kunst, Kultur, Freizeit und den ÖPV, kostenlose medizinische Versorgung, ein Tablet & ein Smartphone, sowie ein Haustier samt Wurmkur für die nächsten Jahre.

Alles elemetarste Dinge die einem jeden zustehen sollten; es wäre nicht unbedingt fair dafür einen Gegenwert in Form von erbrachter Arbeitsleistung zu verlangen.

Wir müssen nur noch ein paar Dummknechte finden die mit ihrer Arbeit an der Discounter-Kasse, der Müllabfuhr, auf dem Baugerüst, am Fließband oder im Bergwerk dies Grundgerüst finanzieren.

NeeNeeDu, den Mann mit dem Schraubendreher mag ich ganz gerne. Ich hab keinen Bock auf noch mehr Überstunden hierfür.

Peter G. schrieb:

aber z.B. auf Großindustriepreise beschränkt sein (10 bis 20 ct Endpreis)...

Die bezahlen im einstelligen Bereich, dein Leben würde sonst das dreifache kosteten.

Gruß, DerSchmied

#7424408
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Der Schmied schrieb:

Kannst nicht den Verursacher dazu einladen? Das wird ne echt häßliche Sache, so mim alten Phasenprüfer die Fugen wieder auszukratzen. Und das noch auf den Knien...

Wenig beneidenswert insgesamt,

ja eigentlich sollte DIE Verursacherin weniger GinTonic trinken und persönlich die Platten sauber lecken, aber ich will dann auch die Freundschaft nicht gefärden (nüchtern ist die ganz normal). Einfachste wäre natürlich, Platten austauschen lassen und Rechnung an die Verursacherin.

Wäre es bloß nicht der Freundeskreis. Letztlich hilft echt keine Chemie und ich muss die Platten tauschen. Auf eigene Kosten. Und die Dame eben nicht mehr einladen.

#7424420
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E34 L. schrieb:

und ich muss die Platten tauschen. Auf eigene Kosten.

Das fiese ist: Die Platten mit gleicher Oberflächenoptik sind mitunter nach wenigen Monaten schon nicht mehr zu haben, und mausgraue im Standardformat 400x400 mm werdens kaum sein. Und selbst wenn man sie noch auftreibt wird man sich wundern wie schnell sich die Optik durch Witterung verändert...

Man könnte der Dame aber auch ein wenig weniger GinTonic unterstellen und dafür ein wenig mehr Schusseligkeit,, dann erklärt sich ev deren Versicherung bereit ein Teil der Kosten zu übernehmen. Böse Absicht & Wissen um die Folgen wird ja nicht dahinter gesteckt haben.

Gruß, DerSchmied

#7424437
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Böse Absicht & Wissen um die Folgen wird ja nicht dahinter gesteckt haben.

Ne, eher typisch Büroangestellte... immer schüchtern bis zum ersten Schluck Alkohol, dann aber keine Grenzen mehr kennen ;/

Die Platten sind natürlich nicht betongrau sondern rot mit grober Oberfläche. Ich konnte noch gleiche bekommen, wobei die dann halt neu aussehen und nicht die Patina der übrigen haben. Es wird sich mit der Zeit angleichen, denke ich.

  • Also, ladet keine Frauen ein, welche keinen Alkohol vertragen
  • legt nen Schutz unter den Feuerkorb
  • grillt bei anderen Leuten ;)
(Firma: Funkenflug Industries) #7424438
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In welchem Gesetz denn?

So wie ich das sehe sind vornehmlich EEG und EnWG relevant.

Ich habe mal geschaut: Bei meinem Netzbetreiber unterschreibe ich mit der Anmeldung, dass eine Einspeisesteckdose vorhanden ist.

Jo, und wenn die dann doch nur eine Schuko-Dose ist, dürfte das ein Verstoß gegen die Anschlussbedingungen des Stromanbieters sein. Richtig interessant wird's wenn es irgendwann zu einem Unfall kommt oder die Hütte abbrennt. Sowas ist doch ein gefundenes Fressen für eine Versicherung, die nicht zahlen möchte.

Außerdem gibt es immer noch sowas wie die technischen Anschlussbedingungen der jeweiligen Netzbetreiber und die VDE-AR-N 4100 und VDE-AR-N 4105. Ich bin mir sehr sicher, daß da irgendwo drinsteht, daß eine vom Netzbetreiber versorgte Anlage seinen Anschlussbedingungen zu entsprechen hat. Er wird sich irgendwo das Recht herausnehmen, das zu überprüfen oder die Überprüfung durch einen akkreditierten Elektriker verlangen zu können. Kommt man dem nicht nach, bzw. verweigert diese Überprüfung, ist es für mich schwer vorstellbar, daß der Netzbetreiber dann weiterhin verpflichtet sein soll, diesen Anschluss an seinem Netz zu dulden. Wohlgemerkt nicht nur die Mini-PV sondern die komplette Hausinstallation.

Es gibt ja auch das Problem, daß viele Altanlagen bei Umbauten aus dem Bestandsschutz herausfallen und dann komplett saniert werden müssen. Auch bestimmte Betriebsmittel wurden in der Vergangenheit aufgrund von schweren Konstruktionsmängeln verboten und mussten daraufhin ausgetauscht werden, wie beispielsweise die ovale Kragensteckvorrichtung Marke Bauerntod. Also erzählt mir bitte nicht, daß euch niemand in eure Elektroinstallation reinreden kann oder man diesen Leuten Hausverbot erteilen könnte. Klar, kann man machen - mit der Konsequenz, daß man dann wirklich eine gute Inselanlage benötigt, nachdem der Netzbetreiber bis zum Nachweis des ordnungsgemäßen Zustands der Anlage seinen Zähler ausgebaut hat.

Bei der Lidl-Balkonanlage wird eine Einspeisesteckdose mitgeliefert. Dazu der Hinweis "Darf nur durch einen Elektriker installiert werden" - was das Ding schon direkt ad absurdum führt.

Zitat dazu Google: "Den Anschluss an das öffentliche Stromnetz und die eigene Hauseinspeisung muss ein registrierter und zertifizierter Elektroinstallateur durchführen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und steht so in § 81 Absatz 1 im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021)."

Aldi setzt sich mit dem A* drauf und liefert mit Schukostecker.

Dürfte im Augenblick unzulässig sein, bzw. nicht der Verkauf, aber Anschluss und Inbetriebnahme. Noch ist ja nicht durch, ob der Schukostecker künftig wirklich von Seiten des Gesetzgebers geduldet wird, genau so wie die 800W Grenze, die in Deutschland momentan noch bei 600W liegt.

Das nicht (fristgerechte) Anmelden einer Mini-PV ist nachdem was ich so gelesen habe übrigens eine Ordnungswidrigkeit und man kann sich 'ne Strafe bis zu 50.000 Euro dafür einfangen (§95 EnWG). Ich glaube, dann rentiert sich die Anlage geringfügig später.

#7424448
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Ben B. schrieb:

Das nicht (fristgerechte) Anmelden einer Mini-PV ist nachdem was ich so gelesen habe übrigens eine Ordnungswidrigkeit und man kann sich 'ne Strafe bis zu 50.000 Euro dafür einfangen (§95 EnWG). Ich glaube, dann rentiert sich die Anlage geringfügig später.

Erinnert mich alles an die Sache mit dem Hasen & dem Igel; Der schlaue Hase rennt wie blöd, kommt mit List und bisweilen sogar Hinterlist, sucht Lücken in der Logik, und immer wenn er sich am Ziel wähnt steht gähnend der Igel da und hält die Hand auf.

Müßig, da so viel Rauch um Nichts zu machen.

Gruß, DerSchmied

#7424452
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Das Balkonthema ist durch, zum Erbrechen durchgekaut und bis es neue Gesetze gibt heißt es warten.

Daher auch meinen Schwenk zu Terrassenplatten und ungeschickte Leute, die Kunststoff verbrennen und ich den SCheiß am nächsten Tag entfernen darf. DAS ist mal ne Aufgabe, klebt wie Sau.

Hilft nur Austausch, s.o.

#7424454
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E34 L. schrieb:

Ich konnte noch gleiche bekommen, wobei die dann halt neu aussehen und nicht die Patina der übrigen haben. Es wird sich mit der Zeit angleichen, denke ich.

Einmal mim Kärcher drüber wirkt Wunder gegen Patina. Kann man sich borgen, muß ja kein Monster mit Ölbrenner sein. Nur nicht zu arg in die Fugen pusten. Wer weiß, spart ev sogar den Tausch der einen oder andern Platte.

E34 L. schrieb:

Also, ladet keine Frauen ein, welche keinen Alkohol vertragen

Kann durchaus seinen Reiz haben, ist aber wie mit kleinen Kindern:

Nie ausm Auge verlieren! hehehe..

Gruß, DerSchmied

(Firma: Funkenflug Industries) #7424465
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Müßig, da so viel Rauch um Nichts zu machen.

Naja... wir sind ja auf einem guten Wege, da heißt es im Moment noch einfach abwarten. Die Politik hat ja im Moment wichtigeres zu tun, z.B. die jahrelange Streitfrage, ob Politiker bald ihre Schoßhündchen mit in den Bundestag bringen dürfen, die dann da (auch noch) alles vollkacken. Ja, das ist kein Scherz, über sowas streitet man sich wirklich, solche Probleme hat Deutschland und steht damit in der Welt wahrscheinlich wieder mal alleine da.

Wenn der Schukostecker bald wirklich geduldet wird, ist das letzte große Streitthema durch und die (elektrische) Installation erfordert nicht mehr zwingend einen zertifizierten Elektriker.

Dann kommt aber leider ein neues Streitthema, um das man sich noch kümmern muss - was passiert mit hunderttausenden Anlagen, die Chinaböller-Wechselrichter verwenden, welche nicht konform mit der VDE-AR-N 4105 (zertifiziert) sind und die Anmeldung der Anlage daher nicht möglich ist. Theoretisch wäre das Thema ganz einfach abzuhandeln - kauft euch gefälligst einen zertifizierten Wechselrichter wenn ihr keine Probleme wollt - aber praktisch gelangt derzeit so viel nicht konformer Billigschrott in den Handel, der oftmals auch wirklich gigantische Verzerrung und Störungen bei der Einspeisung produziert, daß das noch ein echtes Problem werden wird.

#7424468
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Kann durchaus seinen Reiz haben

Du Schlingel ;) Vielleicht bei der Betriebsfeier, aber nicht im Freundeskreis.

Bzw. zum "Kärchern" haben mir schon viele Nachbarn und auch Handwerker gesagt: Je öfter man das tut, desto schneller verdrecken die Platten wieder. Keine Ahnung warum, aber es stimmt wirklich.

Die alkoholisierte Dame darf das nächste Grillfest ausrichten. Sie ist ja eigentlich nicht so... darf halt nur Limo trinken ;)

#7424491
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Manfred P. schrieb:

Ich habe mal geschaut: Bei meinem Netzbetreiber unterschreibe ich mit der Anmeldung, dass eine Einspeisesteckdose vorhanden ist.

Schon wider ein denkfehler. Die anmeldung soll man selber schreiben, nicht irgend ein formular ausfüllen. Klar, wenn du ein formular verlangst wird da sehr viel zu deinen ungunsten draufstehen. Das gesetz sagt anmelden, nicht formular ausfüllen.

Also musterbrief suchen, zählernummer und name reinfüllen, abschiken. Wenn das logo eins konsumentenschutzvereins drauf ist schadet das nicht.

Bei mir wurde nach 3 monaten noch eine telefonat nötig. m: Habt ihr anmeldung bekommen? n: Ja m: Warum wird einspeisung nicht vergütet? n: Oh. Hab den haken gesetzt. Sie bekommen das ab jetzt. Das war alles. Da kam nicht eine frage. Gar nix.

Im 2022 haben die insgesamt 90 euronen vergütet.

#7424639
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Abdul K. schrieb:

Die Plaste wird im Winter abplatzen. Also einfach etwas Geduld haben.


Und Frau und Alk keine gute Idee. Da kommt das wahre Wesen an die Oberfläche. Ich könnte jetzt noch weiter schreiben, aber es würde eh von Ahnungslosen gelöscht werden. Schade.

Ach nee, so schlimm sind wir nicht.

Btw. manchmal glaube ich echt, die Technik verarscht mich. Gerade eine WA Sprachnachricht bekommen, von GESTERN 16:24 Uhr! Dabei isses Handy immer online... langsam komm ich mir echt vor wie in nem schlechten Spielfilm ;(

Ach so, die neue Platten habe ich eingesetzt, alles gut soweit. Halt eben der Dame keinen GinTonic mehr geben.

OP #7425937
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In unserer Bücherei liegt aktuell eine Infoschrift zum Thema aus:

"Im Rahmen des Solarpaktes I wurden neue Regeln für Anschluss und Betrieb von Balkonsolaranlagen festgelegt. Die Leistung wird auf 800 Watt erhöht, ein Schukostecker ist ausreichend und rückwärts drehende Zähler werden vorübergehend geduldet."

Vorübergehend bedeutet, für den Zeitraum zwischen Anmeldung und Zählertausch.

Allerdings muss dieser Pakt noch im Kabinett beschlossen werden und das kann dauern. Bis dahin gilt die alte Regelung, dass nämlich ein rückwärts laufender Zähler eine vorsätzliche Manipulation des Zählerstandes darstellt.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7427105
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Die Herausforderung bei Solaranlagen ist der Gleichzeitigkeitsfaktor von eins. Diese liefern alle Strom ins Netz, wenn die Sonne scheint und nichts mehr, wenn es dunkel ist.

Der Grund für die bisherige Regelung stand bereits in anderen Threads. Nebenbei wird mit der Lockerung zugleich ein Türchen oder Ankerpunkt angelegt um eine weitere Funktion zu implementieren. Das wird denen, die nach Änderung schreien, auch nicht gefallen.

(Firma: Funkenflug Industries) #7427128
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https://www.youtube.com/watch?v=2fDy71J2E_M https://www.youtube.com/watch?v=gs4zj8Dg7VA https://www.youtube.com/watch?v=jb7Avu2hhcw

Ich denke, das war's dann für das Thema.

Ich bin zwar kein Fan davon, bei Youtube-Handwerkern alles zu glauben (schon gar nicht als einzige Informationsquelle), da das oft nicht besser als persönlich-lobbyistischer Heimwerker-Quark ist und manche Freaks vor allem aus dem bayrischen Ausland eher nur auf große Fresse machen anstatt echtes Wissen zu liefern - aber wenn mehrere solche Warnungen kommen und sie sogar ihre eigenen Meinungen aus vorherigen Videos zurücknehmen (Respekt dafür), dann sollte man doch mal genauer hinschauen bevor man sowas kauft.

#7427542
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Gibt es eigentlich nicht Wechselrichter, bei denen ich einstellen kann wieviel ich einspeisen möchte, kombiniert mit einem Mppt Laderegler wäre doch die ganze Diskussion über Balkonkraftwerke obsolet. Ich speise halt das ein was gesetzlich erlaubt ist. Bin ansonsten aber völlig frei in der Auslegung meiner PV-Anlage.

#7427555
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Peter F. schrieb:

Gibt es eigentlich nicht Wechselrichter, bei denen ich einstellen kann wieviel ich einspeisen möchte, kombiniert mit einem Mppt Laderegler wäre doch die ganze Diskussion über Balkonkraftwerke obsolet. Ich speise halt das ein was gesetzlich erlaubt ist. Bin ansonsten aber völlig frei in der Auslegung meiner PV-Anlage.

Man WILL nicht dauerhaft 600W Strom aus einem Akku einspeisen, und nur einen Teil davon selbst verbrauchen und den Test ins Netz schieben, denn Akkustrom ist teuer. Zwar billiger als die 40ct die msm zahlen muss aber teurer als die 8.5ct die man dafür bekommt (nämlich ca. 13ct).

Daher die Nulleinspeisung, was einen WR erfordert der ständig nachregelt.

#7427560
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Michael B. schrieb:

Man WILL nicht dauerhaft 600W Strom aus einem Akku einspeisen, und nur einen Teil davon selbst verbrauchen und den Test ins Netz schieben, denn Akkustrom ist teuer. Zwar billiger als die 40ct die msm zahlen muss aber teurer als die 8.5ct die man dafür bekommt (nämlich ca. 13ct).

Daher die Nulleinspeisung, was einen WR erfordert der ständig nachregelt.

Ich lese als Threadtitel Balkon-Solar

Diese Systeme haben keinen Akku und nur einen Wechselrichter, der eben das liefert, was gerade da ist. Dazu gehört ein Zähler mit Rücklaufsperre, mehr nicht. Wenn man Glück hat, passen Balkonerzeugung und Verbrauch gerade überein, wenn nicht, verschenkt man halt den Strom.

Ich sehe keinen Grund, eine solche Anlage auf Nulleinspeisung regeln zu müssen.

(Firma: --------------) #7427604
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Peter F. schrieb:

Gibt es eigentlich nicht Wechselrichter, bei denen ich einstellen kann wieviel ich einspeisen möchte, kombiniert mit einem Mppt Laderegler wäre doch die ganze Diskussion über Balkonkraftwerke obsolet. Ich speise halt das ein was gesetzlich erlaubt ist. Bin ansonsten aber völlig frei in der Auslegung meiner PV-Anlage.

Solange deine Inselanlage über eine "line" "on-grid" arbeitet, haste das zu machen was er VNB dir vorschreibt. Machste eine echte "off-grid" Anlage kannste soviel Strom "erzeugen" wie du willst. Ausser du tangierst wieder andere Auflagen (z.B. Bebauungsplan), da kann dir der Nanny-Staat dann dir wieder die Grenzen aufzeigen!

#7427665
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Manfred P. schrieb:

Ich lese als Threadtitel Balkon-Solar

Und ich lese im Beitrag auf den ich antworte:

Peter F. schrieb:

kombiniert mit einem Mppt Laderegler

und Laderegler gibt es bei Akkus.

Es wäre von Vorteil, wenn du nicht in JEDE Unterhaltung die du nicht verstanden hast mit deiner versuchten Besserwisserei reingrätschen würdest, denn das nervt und zeigt nur wie dumm du bist.

#7427681
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Peter F. schrieb:

Gibt es eigentlich nicht Wechselrichter, bei denen ich einstellen kann wieviel ich einspeisen möchte,

Ja. Soyosource macht sowas. Die kannst du auf batterie stellen und die maximale einspeisung einstellen, dazu noch ein/aus spannung der batterie.

Du kannst bei den grossen auch PV einspeisung regeln, dynamisch, also dafür sorgen dass nie mehr als 600W ins netz gehen.

Kosten 150.- plus 50 porto. Hab einen seit 2 jahren in betrieb. LCD ging mal kaputt, 15.- ersatz, sonst läuft der sauber.

https://www.youtube.com/watch?v=H_6XvAO2GMo

Beitrag #7428003 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7428011 wurde von einem Moderator gelöscht.
(Firma: --------------) #7815563
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Na Presseangaben soll die Einspeisevergütung für Solarstrom ersatzlos gestrichen werden. Es gibt dann nur noch die "marktübliche" Vergütung. Grund ist, der rasante Zubau von PV hat zur Solarstromüberkapazität geführt. Jetzt werden die Zügel stringent angezogen!

Falls jemand sich noch ein BKW zu alten Konditionen zulegen will. Der sollte sich sputen!

#7876411
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Ben B. schrieb:

Altanlagen Ü20 dürften heute alle aus der Solarförderung mit der ursprünglich tollen Einspeisevergütung draußen sein

Ja.

Ben B. schrieb:

und können sich dann mit der Direktvermarktung herumplagen.

Nein, es gibt weiterhin eine (geringe) Vergütung, Jahresmarktwert Solar abzgl. Vermarktungspauschale. War ursprünglich bis Ende 2027 befristet und wurde bis Ende 2032 verlängert.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-was-tun-mit-der-ue20anlage-wenn-die-eegfoerderung-endet-50846

#7876449
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Bei all dem Gerede über Gebühren frage ich mich als Tibber Kunde, warum muss ich auf einen zeitweise negativen Strompreis Steuern zahlen? Gerade dann, wenn der Strom Null oder Minus kostet, könnte der gemeine Verbraucher seinen Warmwasserboiler heizen oder das Auto für Gratis laden, kann er aber nicht... denn dann sind immer noch ca. 20 Cent zu entrichten. Finde den Fehler! Intelligentes Gratisverheizen nicht in Österreich, sondern in den Eigenheimen von Deutschland wäre eine Innovation. Vielleicht auch ein Speicher in jedem Haus ohne Solaranlage der dann nachts puffert wäre ne Möglichkeit. War aber bestimmt nicht geht, weil das Finanzamt... ach lassen wir das, unkompliziert geht hier nicht.

Beitrag #7876502 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7876523
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Christian M. schrieb:

warum muss ich auf einen zeitweise negativen Strompreis Steuern zahlen?

Missverständnis: Du zahlst Steuern auf Strom, nicht auf den Strompreis. Der Strompreis kommt zusätzlich drauf, oder wird abgezogen, wenn negativ.

Diese Steuern und Abgaben sind als "Geld pro kWh" festgelegt. 0,816 ct/kWh Offshore-Windkraft-Zulage 1,558 ct/kWh Stromnetzentgeltverordnungs-Umlage 0,277 ct/kWh Kraftwärmekopplungs-Umlage 2,39 ct/kWh Konzessionsabgabe (Straßen-Aufbuddel-Kosten-Umlage) usw.

(Firma: --------------) #7876598
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Christian M. schrieb:

Gerade dann, wenn der Strom Null oder Minus kostet, könnte der gemeine Verbraucher seinen Warmwasserboiler heizen oder das Auto für Gratis laden, kann er aber nicht... denn dann sind immer noch ca. 20 Cent zu entrichten. Finde den Fehler!

Es ist immer die Entscheidung des einzelnen, ob er mit seiner PV-Anlage eine Inselanlage betreibt oder weiter am öffentlichen Stromnetz hängt und Strom einspeist!

(Firma: Funkenflug Industries) #7876624
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Eine echte Inselanlage ist für die meisten zu unkomfortabel. Die wollen mindestens einen Umschalter zwischen PV- und Netzstrom und wenn man sowas verbaut, ist es keine Inselanlage mehr.

Ich glaube was in diesem Fall am meisten bringt wäre eine Balkon-PV mit ihren maximal 800W Einspeisung, mit möglichst viel Modulleistung (erlaubt sind bis zu 2000Wp), möglichst großem Speicher und Nulleinspeisung (bis 800W). Das geht ein wenig über den normalen Funktionsumfang einer Balkon-PV hinaus weil man den Strombedarf der Bude in der Verteilung messen und an ein Steuermodul senden muss - aber ist bei Balkon-PV erlaubt. Man ist nicht verpflichtet, seinen Überschuss unvergütet ins öffentliche Netz einzuspeisen. Es ist aber auch keine Inselanlage und muss deswegen angemeldet werden.

Wenn man das nun auf die Spitze treiben möchte, kann man mit einer zweiten Anlage den nicht nutzbaren Überschuss der Balkon-PV (Speicher der Balkon-PV ist voll und trotzdem stünde noch ordentlich PV-Leistung zur Verfügung) aus dem Netz in weitere Akkus laden. Angenommen die Balkon-PV könnte 800W einspeisen ohne ihren Speicher dabei entladen zu müssen und die Bude braucht 100W, dann könnte man die verbleibenden 700W zur Akkuladung verwenden. An diesen Akkus könnte man nun eine richtig dicken Inselwechselrichter anschließen (5kW) und auf diesem Umweg auch Verbraucher betreiben, die kurzzeitig mehr als 800W verbrauchen (Küchengeräte wie Wasserkocher/Toaster/Mikrowelle, Waschmaschine, Trockner).

Wer mehr will, kommt um eine "echte PV" mit mehr als 800W Einspeiseleistung nicht herum. Diese braucht dann ebenfalls einen möglichst großen Speicher, darf aber mehr als 2000Wp Modulleistung haben und kann auch mit Nulleinspeisung (oder mit Überschuss-Einspeisung) betrieben werden. Die Verfahren zur Anmeldung und Genehmigung zum Anschluss an die bestehende Elektroinstallation kann aber herausfordernd sein.

(Firma: --------------) #7876651
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Ben B. schrieb:

dann könnte man die verbleibenden 700W zur Akkuladung verwenden. An diesen Akkus könnte man nun eine richtig dicken Inselwechselrichter anschließen (5kW)

Schöner Traum, den um das Stellungsmerkmal "Inselanlage" erlangen zu wollen, muss man schon wirklich eine Insel sein. Jede Verbindung der Insel mit dem VNB-Netz hat zu unterbleiben. Das bedeutet, ein Energieaustausch zwischen den bei den Netzen darf nicht möglich sein. ---> Deine Idee ist mit den gesetzlichen Regelungen nicht kompatibel.

Was kann man machen? Eine Inselanlage nur für Waschmaschine, Trockner, Kühlschrank und Gefrierschrank. Aber da stehen die Kosten dagegen.

(Firma: Funkenflug Industries) #7876664
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Wenn, dann musst Du alles lesen. Der zweite Speicher wird in meinem Modell über den Umweg Netz aufgeladen. Das führt dazu, daß man nur den ungenutzten Leistungsüberschuss der Balkon-PV (die 800W abzüglich des aktuellen Eigenbedarfs) nutzen kann, aber dafür hat dieser Speicher nichts mehr mit der Balkon-PV zu tun. Und nichts verbietet mir, aus dem Netz einen dicken Akku aufzuladen und aus diesem Akku über einen Wechselrichter dicke Verbraucher wie 'ne Waschmaschine oder was immer man möchte zu betreiben.

Mit meiner Spiel-PV betreibe ich aktuell eine echte Inselanlage - aber da muss man halt den Stecker der Geräte, die man darüber betreiben möchte, aus der Steckdose in der Wand ziehen und ihn in den Wechselrichter einstöpseln. Wenn die gespeicherte Strommenge dann irgendwann aufgebraucht ist, muss man ihn wieder zurück stöpseln. Das ist vielen zu aufwendig bzw. unkomfortabel.

(Firma: Funkenflug Industries) #7876669
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Der zweite Speicher wird in meinem Modell über den Umweg Netz aufgeladen.

Das ist eine energetische Kopplung und damit keine Insel mehr.

Das ist bei einer Balkon-PV auch nicht erforderlich. Eine Inselanlage brauche ich nur, wenn ich bis zu 30kWp PV praktisch ohne Regulierung und Anmeldung nutzen möchte.

----> geht nicht.

Geht.

(Firma: --------------) #7876735
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Kilo S. schrieb:

Solarpaket 1....der neue § 21 EEG i.V.m. § 19 Absatz 3a und 3b EEG ermöglicht Netzladung, ohne den Anspruch auf EEG-Vergütung zu verlieren.

Hör doch auf zu murren wen deine Infos nicht aktuell sind!

Hab ich was wg. der Netzvergütung geschrieben? Es geht in erster Linie darum, ob man so eine DIY Anlage legal umsetzen kann.

Die Anmeldung eines Stromspeichers beim Netzbetreiber ist in Deutschland verpflichtend, sobald der Speicher in Betrieb genommen wird. Dies gilt auch für Speicher, die im Rahmen einer bestehenden PV-Anlage nachgerüstet werden. Die Anmeldung muss vor der Inbetriebnahme erfolgen und beinhaltet die Meldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Damit kommt aber auch die Frage auf, ob ein DIY-Speicher vom Netzbetreiber gestattet wird. Bei Stadtwerken sehe ich da schwarz. Bei großen VNB auf dem Land könnte sowas schon durchgehen.

Insgesamt habe ich eh meinen Grundsatz: Legal, Illegal ..... Scheißegal!

(Firma: --------------) #7876739
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Kay-Uwe R. schrieb:

Alle Geräte mit Akkus betreiben und die Akkus per PV aufladen. Funktioniert beim Rasenmäher bestens. (Den man allerdings im Winter auch nicht braucht.) Wir regulieren uns hier noch zu Tode.

Genau! Solange man eine echte Insel betreibt, ist man ziemlich frei. Ab den Punkt, wo man Netzeinspeisung und Inselanlage mischt, wird es nicht mehr einfach.

(Firma: Funkenflug Industries) #7876752
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So wie ich das verstehe, darf ich mir privat eine Insel-PV mit bis zu 30kWp hinstellen und den damit erzeugten Strom nutzen, ohne dafür irgend eine Genehmigung zu brauchen oder Abgaben/Steuern auf den erzeugten Strom zu bezahlen.

Ab den Punkt, wo man Netzeinspeisung und Inselanlage mischt, wird es nicht mehr einfach.

Das ist Blödsinn, denn so eine Mischung ist gar nicht möglich. Sowie man eine Insel-PV auch nur über einen Umschalter mit dem sonstigen Netz verbindet, ist es per Definition keine Insel-PV mehr - selbst wenn über den Umschalter niemals eine galvanische Verbindung zwischen PV und Netz entsteht.

Wenn ich den Überschuss aus einer gut laufenden Balkon-PV über das Netz in einen anderen Speicher lade (unter der Berücksichtigung, daß der Wechselrichter der Balkon-PV netzseitig maximal 800W abgeben darf und die Bude nach außen eine Nulleinspeisung macht), dann hat dieser zweite Speicher nichts mehr mit der PV zu tun. Das ist dann nur noch irgend ein Speicher, der aus dem Netz geladen wird. Ob das Netz dabei aus der eigenen Balkon-PV versorgt wird oder durch Bezug von außen, ist dabei völlig egal.

(Firma: --------------) #7876780
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Ben B. schrieb:

So wie ich das verstehe, darf ich mir privat eine Insel-PV mit bis zu 30kWp hinstellen und den damit erzeugten Strom nutzen, ohne dafür irgend eine Genehmigung zu brauchen oder Abgaben/Steuern auf den erzeugten Strom zu bezahlen.

Auf welche Regelung besiehst du dich?

z.B. Im Baurecht ist eine PV-Anlage als Freifläche von 3x9m vorgesehen, innerhalb eines Baugebietes (Achtung kein Ausgebiet). 3x9m sind ca. 8 kW Peak.

Also woher hast du die Information?

Ben B. schrieb:

selbst wenn über den Umschalter niemals eine galvanische Verbindung zwischen PV und Netz entsteht.

?????????

Ben B. schrieb:

Ob das Netz dabei aus der eigenen Balkon-PV versorgt wird oder durch Bezug von außen, ist dabei völlig egal.

Anmelden mußt du ihn aber trotzdem! Vorher!!!!!!!!!!!!

(Firma: Funkenflug Industries) #7876805
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Eine Aufdach-Anlage ist keine Freiflächen-Anlage.

Bei einer privaten PV unter 30kWp bezahlt man keine Abgaben wie z.B. Stromsteuer auf den erzeugten Strom.

Ein PV-Umschalter schaltet die Last (idR. die ganze Bude) vom PV-Inselnetz aus einem Wechselrichter auf das öffentliche Stromnetz aus der Straße um. Dabei wird nie eine Verbindung zwischen dem PV-Inselnetz und dem öffentlichen Stromnetz hergestellt (wäre auch schlecht für den Wechselrichter), aber obwohl man bei PV-Stellung ein Inselnetz betreibt, gilt die PV nicht mehr als Inselanlage.

Und warum zum Geier sollte ich einen Speicher anmelden müssen, der übers Netz geladen wird und überhaupt keine PV hat? Dann müsste ich es ja auch anmelden, wenn ich ein Elektroauto an meiner Schuko-Steckdose auflade - da würde ein Balkonkraftwerk auch seine 800W beisteuern wenn es kann.

(Firma: --------------) #7876815
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Ben B. schrieb:

Und warum zum Geier sollte ich einen Speicher anmelden müssen, der übers Netz geladen wird und überhaupt keine PV hat? Dann müsste ich es ja auch anmelden, wenn ich ein Elektroauto an meiner Schuko-Steckdose auflade - da würde ein Balkonkraftwerk auch seine 800W beisteuern wenn es kann

Nach § 5 Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)3 müssen sämtliche ortsfesten Stromspeicher (EE- Stromspeicher und sonstige Stromspeicher) unabhängig von ihrem Inbetriebnahmedatum im Marktstammdaten- register registriert werden.

Gib halt im KI-Browser deiner Wahl ein: "Speicher beim Netzbetreiber anmelden"

Danach weist wie weit du abseits des rechten Pfades du dich befindest!

(Firma: Funkenflug Industries) #7876833
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Dann wäre die Frage, ab wann gilt ein Stromspeicher als ortsfest? Elektrisch wäre das meiner Auffassung der Fall, wenn er fest irgendwo angeklemmt ist und nicht in einer Schuko-Dose steckt.

Ansonsten müsste man ja jede USV anmelden wenn man sowas wegen seiner IT betreibt.

(Firma: Funkenflug Industries) #7876838
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Definiere "fest installiert" ... Klar, wenn man sie wie z.B. einen Herd fest irgendwo anklemmt. Aber wenn sie nur in einer normalen Steckdose steckt? Dann lässt sich ihr Ort jederzeit ohne große Abbau-Maßnahmen verändern, man braucht nur den Stecker ziehen.

Edit:

§19 Abs. 2 NAV

Dort heißt es übrigens "Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge". Eine Schuko-Steckdose oder auch eine 32A CEE-Dose empfinde ich jetzt nicht gerade als Ladeeinrichtung. Im Umkehrschluss, muss man nun das 24V/100W Ladegerät von Omas Fahrstuhl anmelden?

#7876944
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Ben B. schrieb:

Edit:

§19 Abs. 2 NAV

Dort heißt es übrigens "Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge". Eine Schuko-Steckdose oder auch eine 32A CEE-Dose empfinde ich jetzt nicht gerade als Ladeeinrichtung.

Die NAV unterscheidet nicht zwischen mobilen und festinstallierten Ladegeräten. Genaugenommen müsstest du also auch deinen Schuko-Ladeziegel anmelden, was natürlich niemand macht. Die Meldepflicht hat keine Untergrenze, gilt also von 0 bis inklusive 11kW.

Mit Mobilen Ladeeinrichtungen gibt es aber noch ein weiteres Problem: Nach §14a EnWG müssen diese ab einer Leistung von 4,2kW steuerbar sein. Aber wer hat schon eine Steuereinrichtung an seiner CEE-Dose? Mal ganz davon abgesehen dass die VNB alle unterschiedliche Konzepte der Steuerung verfolgen (oder gar keine).

Im Umkehrschluss, muss man nun das 24V/100W Ladegerät von Omas Fahrstuhl anmelden?

Nein.

#7876978
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Also wenn man danach geht ist sogar mein DIY Solarspeicherkoffer "anmeldepflichtig".

Den lade ich teils über den Winter mit Strom aus der Steckdose nach und sonst steht eine Mobile Solaranlage auf dem Balkon.

Und was mache die Leute die ihre Autobatterie beim Saisonwagen in Erhaltung schicken?

Geben die Discounter wenigstens gleich das passende Formular mit ihren Speicherkoffern raus?

Unsinnig diese blöde Regelung!

Cha-woma M. schrieb:

Es geht in erster Linie darum, ob man so eine DIY Anlage legal umsetzen kann. Die Anmeldung eines Stromspeichers beim Netzbetreiber ist in Deutschland verpflichtend, sobald der Speicher in Betrieb genommen wird. Dies gilt auch für Speicher, die im Rahmen einer bestehenden PV-Anlage nachgerüstet werden.

Es ging um die Tatsache daß ein nachladen aus dem Netz erlaubt ist. Solarnovelle 1 hat das möglich gemacht.

Ob DIY oder nicht ist da erst mal zweitrangig finde ich.

(Firma: Funkenflug Industries) #7877123
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Ob DIY oder nicht ist da erst mal zweitrangig finde ich.

Auf jeden Fall. Es ist ja wohl meine Entscheidung, WAS ich an MEINER Steckdose auflade. Wenn das nicht egal wäre, dürfte man praktisch gar nichts mehr aus einer Steckdose versorgen, was man irgendwie selbst gebaut hat.

Es ging auch nicht um eine hohe Leistung über 3,6kW oder 11kW, sondern schlimmstenfalls die 3,6kW, die so eine Steckdose (zumindest kurzzeitig) hergibt. Wenn dadurch schon das Netz des VNB in Gefahr gerät, ist sowieso alles zu spät.

(Firma: Autotronic) #7877171
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Kilo S. schrieb:

Mit meiner mobilen PV und E-Bike "Solartanke".

Damit ich auf dem E-Bike nicht das ganze Solarzellen-Geraffel rumschleppen muss, habe ich mir für mein E-Bike einen "Typ 2 Stecker auf Schuko Kupplung Adapter" gebastelt. Mit einer nachgeschalteten 3er-Steckdose könnte ich sogar gleichzeitig zwei E-Bikes und ein Smartphone aufladen.

Die portable Solarzelle hat natürlich den Vorteil, dass man mitten im Grünen seinen Akku aufladen kann und nicht an die kostenpflichtigen öffentlichen Ladesäulen-Standorte gebunden ist.

👍

Angehängte Dateien:
(Firma: Autotronic) #7877327
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Hardy F. schrieb:

Die Ladestation gibt ja 6-32A vor. Ist eine Sicherung eingebaut?

Das PWM-Signal (6-32A) wird bei diesem Adapter nicht wirklich genutzt. Zwischen den Klemmen PP (Plug Present) und PE (Schutzleiter) ist ein 680 Ohm Widerstand geschaltet. Der Widerstand sagt der Ladesäule, dass sie im Fehlerfall mit einem 16A Leitungsschutzschalter intern abgesichert sein sollte. Außerdem wird durch das Erkennen des 680 Ohm Widerstandes, der Ladestrom bei echten E-Autos auf 16 Ampere begrenzt (Pulsweite = 26,67%). Ladekabel mit einem integrierten 680R Widerstand halten, wegen ihres niedrigen Querschnitts, auf Dauer auch nur max. 20A aus, aber dafür sind diese Kabel auch vom Gewicht her leichter.

Eine kleine rote Hilfsplatine (20x30mm), die in dem Typ 2 Stecker mit untergebracht- und an den Klemmen CP (Control Pilot) und PE angeschlossen ist, simuliert das E-Auto. Die Hilfsplatine (CP-Switch) gibt's fertig aufgebaut bei der Ladesystemtechnik.

Angehängte Dateien:
#7877352
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Ben B. schrieb:

Hehe, sowas finde ich ja schon wieder ein wenig verrückt, aber auch cool. :)

Ach, verrückt Werd ich, im gleichen Atemzug mit genial (manchmal) und absolut irre öfter genannt. ;-)

Wenn ich Pech hab, ist auch heute der Tag (inoffiziell) an dem alles so richtig abgefuckt wurde ect... Egal! War ne geile Tour...

Die 50W PV laden einen 12V/20Ah "Puffer", von da geht's mit einem DC/DC auf den Akku. (42V) Halbes KW am Tag kann ich "Gratis" verfahren, aber als Reichweitensteigerung für stecken jenseits der 150km, reicht es.

NL und zurück (inklusive Pelztierkühlschrank über Nacht für Lebensmittel, Wortwitz!) geht auf jeden Fall klar! Ist halt nur für ein paar Stunden (zeitabhängige Kühlung) An/Aus über Nacht (MC) aber für Butter und Käse zum Frühstück reicht es. (On/Off, kein PWM, Sensor im Kühlschrank, +6°C sind akzeptabel für <12h)

Wir sind übrigens (Kumpel und ich) wildcamper auf den rinderweisen rund um Venlo, die netten Tiere zum Frühstück um sich zu haben ist immer ganz cool! Streicheln mögen nicht alle, aber die sind trotzdem so lieb! Bleib nur vom Salzstein weg, den schlecken die morgens als erstes!

Bisschen altes Brot (kein schimmel dran, ganz wichtig!) und die Wiederkäuer sind deine besten Freunde. Wenns kalt ist, stehen die um das Camp herum, mit auf der Wind abgewandten Seite, obwohl die nur " in der Nahe" stehen, die machen durchaus 2°C + durch ihre Körperwärme.

Mit so einem Kalb würde ich sogar kuscheln, so lange es sich nicht auf mich legt sondern nur zu mir.

Tja, schräge Typen und ihre Erzählungen. ;-)

Daher die Idee mit solar auf dem Stativ, das kann ich im Anhänger überall mit hin nehmen und spurlos auf und ab bauen. Das stört die Tiere am Camp absolut null, ist sicher, bringt was.

Schnapsidee die funktioniert.

(Firma: Funkenflug Industries) #7877363
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Männer vom Acker... :)

Ich will besser nicht wissen, wie das geendet hätte, wenn ich vor vielleicht 35 Jahren schon an Akkus und Scooter-Motoren wie sie heute verwendet werden, drangekommen wäre. Das wäre ganz sicher mit Abstand die schnellste Seifenkiste im Dorf gewesen, wahrscheinlich sehr zur Freude der örtlichen Polizei wenn man mit sowas durch die Gegend schrotet...

#7877514
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Ben B. schrieb:

wenn man mit sowas durch die Gegend schrotet...

Hier fährt/fuhr einer ein "Tretauto", da ist nen Motor (weiß leider nicht welcher Typ) zusätzlich drangebaut. Laut meinem Sohn (kennt den jungen) fährt der gute 30-35km/h.

Einer hat hier auch ein Fahrrad zur "Goldwing" umgebaut, also die ganzen Anbauteile ect.. allerdings betrifft das nur die Optik.

"Schräge" Fahrzeuge gibt's hier häufig.

Und mein Traum von Fahrradanhänger düst hier auch durch die Gegend. Aber 1400€ ist mir dann doch etwas zu viel! (Das sind echt geile Anhänger http://hinterher.com )

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