ich brauche in meiner Garage Strom. Sehr viel Strom. Da das legen von Leitungen sehr problematisch ist, will ich diese mit Solarenergie ausstatten.
Die Anlage ist derzeit schon über ein Jahr in Betrieb und erledigt seine Arbeit erfolgreich. Allerdings... reicht die Leistung einfach nicht mehr aus, es muss mehr her.
Der Aufbau ist derzeit gleich wie auf dem Bild, nur kleiner. Soll heißen, derzeit sind nur zwei Batterien angeschlossen. Wie man es kennt. Zwei kleine Zellen auf dem Garagendach. Leitungen gehen in den Laderegler, dieser hat direkt Anschlüsse für zwei Batterien und er läd diese je nach Bedarf.
Wechselrichter per Klemme dran, und wenn Batterie eins leer ist, umklemmen auf Batterie zwei.
Das ganze hat aber zwei Nachteile:
A: Wenig Leistung
B: immer Umklemmen
Nun will ich 8 x 12V 540A Batterien nehmen und diese parallel zusammenschalten. Ist ja keine Seltenheit und ergibt am Ende 12V, 5120A oder auch 61440Watt.
Die Zellen auf dem Dach gegen drei 600 Watt Zellen austauschen.
Bis hier stellt das ganze noch kein Problem da.. jetzt komme ich auf meiner Suche allerdings nicht weiter...
Ich finde einfach keinen Wechselrichter. Die Solartechnik ist im Moment voll im Gange... Es muss doch einen Wechselrichter geben der mit problemlos 4-5kW umsetzten kann.
Das größte was ich gefunden habe war 3500Watt. Das mag sich jetzt viel anhören, ist es aber nicht... Was soll ich mit 3,5kW? Ich habe schon vor meine Garage unabhängig zu machen. Derzeit kann ich den Solarstrom für alles nutzen.. ausser fürs Schweißen. Das hat schon öfters den 16A Automaten ausgelöst. Ein Elektriker legte mir damals eine extra Sicherung inkl. Steckdose für das Schweißgerät mit 32A im Sicherungskasten.
Nun habe ich den Luxus einer Garage leider nicht mehr und bin auf Solar angewiesen. Da man mir auch schon zwei Kabeltrommeln kaputt gefahren hat (muss quer über die Straße) und dann auch immer eine Gefahr von ausgeht... kam mir die Idee..
Allerdings scheitert es am Wechselrichter. Ist das ganze nicht umsetzbar?
ich brauche in meiner Garage Strom. Sehr viel Strom.
Wieviel denn? 1,21GW?
Nun will ich 8 x 12V 540A Batterien nehmen
Das sind sicher 540Ah (Amperestunden). Das ist eine Batteriekapazität, kein Ausgangsstrom. Denn selbst mit 540Ah ist das ein KLOPPER, der geschätzt 100kg wiegt. Ein 12V Akku mit 540A Nennstrom wiegt deutlich mehr.
und diese parallel
zusammenschalten. Ist ja keine Seltenheit und ergibt am Ende 12V, 5120A
oder auch 61440Watt.
Der Fachmann würde 61kW schreiben.
Die Zellen auf dem Dach gegen drei 600 Watt Zellen austauschen.
Spitzenleistung unter optimalen Bedingungen.
Bis hier stellt das ganze noch kein Problem da..
Wirklich? Wenn man 61kW bei 12V übertragen will, sind das satte 5000A! Da kannst du schon mal GANZ viel Kupferdraht sammeln, am besten viele Starterkabel.
Ich finde einfach keinen Wechselrichter. Die Solartechnik ist im Moment
voll im Gange... Es muss doch einen Wechselrichter geben der mit
problemlos 4-5kW umsetzten kann.
Gibt es auch.
Das größte was ich gefunden habe war 3500Watt. Das mag sich jetzt viel
anhören, ist es aber nicht... Was soll ich mit 3,5kW? Ich habe schon vor
meine Garage unabhängig zu machen.
Aha. So Ein(e/r/es) bist du also.
Allerdings scheitert es am Wechselrichter. Ist das ganze nicht
umsetzbar?
Im Prinzip schon, von dir vermutlich nicht. Schau dir einfach mal an, wie das andere Leute machen, die aus Batterien zweistellige kW Leistungen rausholen wollen. Die nutzen das Wunder der Reihenschaltung. Das vermindert den benötigten Strom.
Du bist entweder sehr naiv oder ein Troll. Wie auch immer, viel Spaß noch in deiner Garage, aber bring dich nicht um. So große Batterien reagieren sehr übel, wenn man die mal aus Versehen kurzschließt.
Doch, aber vermutlich für dich nicht bezahlbar. Zudem sind Bleiakkus für sowas denkbar ungeeignet.
Wechselrichter mit höheren Leistungen nutzen in der Regel keine 12V, sondern 24V oder 48V. Da kannst du an durch Parallelschaltung so viel Leistung kriegen, wie du willst. Allerdings braucht’s dazu dann auch passende Batterien.
Nun will ich 8 x 12V 540A Batterien nehmen und diese parallel
zusammenschalten. Ist ja keine Seltenheit und ergibt am Ende 12V, 5120A
oder auch 61440Watt.
Ja, für ein paar Sekunden…
Wie gesagt technisch gehts, bezahlen willst und kannst du das aber nicht.
Nun will ich 8 x 12V 540A Batterien nehmen und diese parallel
zusammenschalten. Ist ja keine Seltenheit und ergibt am Ende 12V, 5120A
oder auch 61440Watt.
Es ist ebenso nicht so schlau, deine 54Ah Bleiakkus mit ihrem 540A cold cranking current Kaltstartstrom zu belasten, die Verluste sind hoch und sie machen das nicht lange mit. Die Akkukapazitat ist mit C/20 also bei 2.7A angegeben (8 Akkzs also 21.6A und 260W), schon bei C/1 also 54A (8 Akkus also 432A und 5kW) kommt deutlich weniger raus.
Wenn man einen Akku für viel Strom haben will, nimmt man besser LiFePO4 Lithium-Akkus. Die vertragen auch (3500) deutlich mehr Zyklen als Autoakkus (60) und deutlich mehr Zyklen als Blei-Traktionsbatterien (600-1200) die zudem nur zu einem Bruchteil (20-50%) ihrer Kapazität entladen werden dürfen wenn sie ihre Zyklen erreichen sollen.
Das größte was ich gefunden habe war 3500Watt. Das mag sich jetzt viel
anhören, ist es aber nicht... Was soll ich mit 3,5kW? Ich habe schon vor
meine Garage unabhängig zu machen. Derzeit kann ich den Solarstrom für
alles nutzen.. ausser fürs Schweißen. Das hat schon öfters den 16A
Automaten ausgelöst. Ein Elektriker legte mir damals eine extra
Sicherung inkl. Steckdose für das Schweißgerät mit 32A im
Sicherungskasten.
32A als einphasiger Wechselstrom ist schon mal kritisch. Am normalen Stromnetz solltest du sowas nicht machen, Stichwort Schieflast.
Sinnvoller (und sicherer) wäre vermutlich ein Sicherungsautomat mit C- oder K-Charakteristik gewesen.
Es gibt inselfähige Wechselrichter mit z.B. 5kVA, gegen mehr Geld sogar auch 15kVA. Und zum Teil sogar Drehstromfähig, falls du mal ein größeres Schweißgerät kaufst.
Sinnvollerweise haben die dann nicht 12V Akkuspannung, sondern 24V oder noch besser 48V.
Geld hast du?
Ach du meine Nase. Das sind normale Starterbatterien mit 60Ah und einem max. Startstrom von 540A, den sie ein paar Sekunden liefern können.
In eine solche Batterie passen rechnerisch (12 * 60) 720Wh, was sich im Betrieb auf etwa 400Wh reduziert, da solche Batterien nicht volständig entladen werden sollten. Starterbatterien sind zudem dafür konstruiert, viel Strom kurzzeitig zu liefern, dann aber auch schnell wieder mit hohem Strom geladen zu werden, wie es im Auto passiert.
Wenn das zumindest ansatzweise funktionieren soll, würde ich die Batterien in Serie schalten entweder zu 24V oder 48V. Dann brauchst du auch nicht mehr die ganz dicken Kabel, sondern nur noch sehr dicke Kabel.
Demnach schließe ich... Es ist nicht umsetzbar.. Also nicht so einfach. Dann doch so belassen und einen Dieselgenerator fürs Schweißen holen. Sollte günstiger und effektiver sein.
Denn für Licht, Bohrmaschine und Co. reicht der Strom ja aus. Ggf. eine oder zwei Batterien dazu aber dann ist gut.
Als ersten mal bei dieser Leistungsklasse kann ich 12V nicht empfehlen, das sind viel zu große Ströme und entsprechende Kabelquerschnitte.
Ändere deinen Aufbau auf 48V, damit werden die Ströme gleich viel kleiner und der MPPT Laderegler kann die 4-Fache Leistung umsetzen.
(50A MPPT bei 48V statt 12V macht die 4-Fache Watt-Leistung)
Die "guten" MPPT Regler können 12V // 24V // 48V und nicht nur z.B, 12V, die gibt es auch bei Victronenergy.
Jede einzelne Batterie sollte eine eigene Sicherung haben, zur Sicherheit falls mal eine Zelle defekt ist.
So auch eine Sicherung zum Wechselrichter und MPPT Regler, damit kann man die Einzelgeräte "trennen" bevor man dran rum schraubt.
PS: und kaufe gleich einen MPPT Regler, der 100A kann, denn deine 3x 600W PEAK Zellen werden nie und nimmer ausrechend sein, du wirst noch froh darüber sein, dass du gleich mehr Zellen anschließen kannst.
Ne, ne - die Sache mit STC hat schon ihren Sinn, um vergleichbare Werte
zu bestimmen.
Ja, sicher. Aber man sollte dann trotzdem klar machen, daß diese Meßwerte in der Praxis nur selten erreicht werden. Sind wie Verbrauchs- und Reichweitenangaben bei Autos, egal ob Verbrenner oder E-Auto.
Ne, ne - die Sache mit STC hat schon ihren Sinn, um vergleichbare Werte
zu bestimmen.
Ja, sicher. Aber man sollte dann trotzdem klar machen, daß diese Meßwerte in der Praxis nur selten erreicht werden. Sind wie Verbrauchs- und Reichweitenangaben bei Autos, egal ob Verbrenner oder E-Auto.
Und bei regenerative kommt dann noch der tages- und saisonale Faktor dazu. Da kommt an Ende noch weniger in Summe raus. Weder Solar noch Windgeneratoren laufen 24/7 auf Nennlast. Kohlekraftwerke oder AKWs problemlos!
Demnach schließe ich... Es ist nicht umsetzbar.. Also nicht so
einfach.
Doch. Eigentlich sogar relativ einfach.
Entweder eine deye 12kW, der liefert dir 12kW Drehstrom. Gibt es auch noch größer, und kaskadierbar. Oder Victron Multiplus. Gibts von 3 bis bis 15kW einphasig, kaskadierbar, und im Dreierpack dann dreiphasig. Der braucht dann noch ein paar PV-Umrichter.
Dazu braucht’s dann noch einen passenden 48V LiFePo Akku, so ab 32kWh aufwärts, besser mehr, und eine dazu passende PV-Anlage. Zweistellige kWp wären zu empfehlen.
Kann man alles selber zusammenbauen. Ab 25-30 tausend Euro bist du dabei.
Ich würde direkt mit den Batterien schweissen. 2 bis 3 Batterien in Reihe schalten und mit guten Elektroden gehts recht problemlos! ZB:
https://www.youtube.com/watch?v=HSsRnnMoCOs
Demnach schließe ich... Es ist nicht umsetzbar.. Also nicht so einfach.
Richtig so.
Denn wenn die billigen Akkus mehr als 10 Zyklen leben sollen kannst du maximal 8x60A ziehen und auch nur bis auf 60% Restkapazität.
Also Maximum < 6kW. Und bei 6kW ist nach 25 Minuten Schluss.
Anschließend dann mind. 1,5h bei optimaler Sonne und Ausrichtung laden.
Besser wäre nur 3kW für max. 25 Minuten bei vorher vollen Akkus (8x60Ah) zu entnehmen. Das sollten dann auch die Starterbatterien für 200+ Zyklen halten.
Und mit 12V ist die Systemspannung auch unpraktisch niedrig ...
ich brauche in meiner Garage Strom. Sehr viel Strom. Da das legen von
Leitungen sehr problematisch ist, will ich diese mit Solarenergie
ausstatten.
...........
Allerdings scheitert es am Wechselrichter. Ist das ganze nicht
umsetzbar?
Für dich auf jeden Fall nicht umsetzbar!
Weil du einfach drauflos wurstelst ohne dir die nötigen Grundlagen (max. 20h Internet suche) verständlich zu machen.
Du nennst ja nicht mal was das Ziel deines Vorhaben sein soll!
Also lesen kann ich noch. Da steht drauf 12V, 540A, 60Ah.
Ja und?
12V ist die Nennspannung und wenn du mißt, kann da 14,2V oder 12,3V oder 10,5 sich ergeben!
540A ist der Kaltstartstrom https://batterie24.de/lexikon/kaltstartstrom/
ist der "Beinahekurzschlußstrom", die Spannung die man da mißt kann von 12V bis 6V schwanken. Ergibt eine Leistung von 3kw bis 6 kw.
60Ah ist die Nennkapazität mit der kann man "Pi malDaumen" die elekt. Arbeit berechnen. Wären max. hier 12Vx 60Ah = 720Wh. Da aber die max. elektrische Arbeit nur ein illusorischer Wert ist.
Mit den Kaltstartstrom von 540A bei 60Ah gehe ich von einer Autobatterie aus, die sollte max 20% von ihrer Nennkapazität abgeben. Macht also ca. 124Wh an Arbeitsleistung was zur Verfügung steht. Eine Versorger/Traktions Batterie könnet 50% abgeben und würde dann so an die 360 Wh an elektrischer Arbeitsleistung liefern ohne übermäßigen Verschleiß zu erleiden.
Da du 8 Batt zusammenschalten willst kannste zwischen 2kWh und 4kWh an elektrischer Arbeitsleistung "speichern" pro Tag.
Mit Glück kannste mit deinen 3x600W Solarpanele deine Batterien Laden und noch ein bißchen Flexen, Bohren, Kühlschrank (kühles Getränkg), Wasserkocher, Lötkolben betreiben.
Fürs Schweißen wird´s da eng, aber vllt. gehts auch so.
Ich finde einfach keinen Wechselrichter. Die Solartechnik ist im Moment
voll im Gange... Es muss doch einen Wechselrichter geben der mit
problemlos 4-5kW umsetzten kann.
Bei google einfach eingeben:
inverter 12v 220v 8000w
Solarstrom ist irgendwie ein schreckliches Thema…
So viel Geiz ist geil und Werbelügen. Ganz schlechte Mischung
Warum wohl?
Wer fast 40Cent für`s kWh zahlt, der kommt ins Grübeln ob eine eigene PV-Anlage sich nicht doch rechnet!
Und "Werbelügen" sind es doch nicht. Eher gehen die Leute von dem aus "was man so hört" und verhalten sich dementsprechen.
Wen in Funkt, Fernsehen und Zeitung vom "billigen" Ökostrom gesprochen wird. Da kann der einzelne wohl kaum dagegen angehen und sich entgegen den Strom bewegen!
Da lies noch einmal nach.
Unter Kaltstartstrom oder besser Kälteprüfstrom wirst du wohl kaum 12V oder 6V an den Polklemmen messen, da die chemische Reaktionsgeschwindigkeit bei Prüfbeginn noch zu niedrig ist und damit der Innenwiderstand relativ hoch. Selbst am Ende der Prüfzeit, wenn die Stromlieferfähigkeit des Akkus auf Grund der Eigenerwärmung deutlich gestiegen ist, wird nach SAE Norm eine Mindestklemmspannung von 7,2V gefordert.
wird nach SAE Norm eine Mindestklemmspannung von 7,2V
gefordert.
Normbedingungen, die bei neuen Batt. gemessen werden.
Wie so ein Akku dann nach 5-7 Jahren sich nach der SAE-Norm verhält ist dann mal wieder was anderes!
Genau, die Garagenverordnung!
In den Wohngebiet (Bebauungsplan gibt`s) wo ich wohne, hat die Gemeinde im Bebauungsplan die Garagen im direkten anschluß an das Hauptgebäude vorgesehen. Fast immer sind das Dopplegaragen, wo dann die Autos direkt davor parken oder gar auf den öffentlichen Stellplätzen. In den Garagen sind neben den erlaubten PKW, Zweiräderetc auch noch manch anderes zu finden. Der Rasentraktor (für ca.200 m² Rasen!), eine Feierabend Trinkerhalle, Lager für Handwerkermaterial oder gar eine Sauna. Finden tut man fast alles, manchmal auch das was in der Garagenverordung erlaubt ist.
Frage an die Experten:
Warum hätte es eine Firma wie Apple in D-land nie geben können?
Na, wer weis die Lösung?
Genau, die Garagenverordnung!
In den Wohngebiet (Bebauungsplan gibt`s) wo ich wohne, hat die Gemeinde
im Bebauungsplan die Garagen im direkten anschluß an das Hauptgebäude
vorgesehen. Fast immer sind das Dopplegaragen, wo dann die Autos direkt
davor oder gar auf den öffentlichen Stellplätzen. In den Garagen sind
neben den erlaubten PKW, Zweiräder auch noch manch anderes zu finden.
Der Rasentraktor (für ca.200 m² Rasen!), eine Feierabend Trinkerhalle,
Lager für Handwerkermaterial oder gar eine Sauna. Finden tut man fast
alles, manchmal auch das was in der Garagenverordung erlauten ist.
Nunja.. bin ich froh in NRW zu wohnen.
Gilt eine Garagenverordnung (GarVO) in NRW?
Nein. Die Garagenverordnung in NRW wurde 2009 außer Kraft gesetzt.
Und naja.. in den Kreisen wo ich mich bewege (also Landkreise gemeint)... da sieht das keiner so "eng". Da werden auch zwei Garagen nebeneinander gemietet.. Eine für die Teile, eine für das Auto. Und dann wird der Oldi erstmal zerlegt, geschweißt, repariert.
Und das Ordnungsamt oder die Polizei... Sind eher interessiert an dem Fahrzeug. An dem was man macht. Das man alles noch selber schneidet, biegt und ordentlich in Stand setzt. Also bisher sind wir bei den Ordnungshütern nur auf Verständnis und Interesse gestoßen.
Und das Ordnungsamt oder die Polizei... Sind eher interessiert an dem
Fahrzeug. An dem was man macht. Das man alles noch selber schneidet,
biegt und ordentlich in Stand setzt. Also bisher sind wir bei den
Ordnungshütern nur auf Verständnis und Interesse gestoßen.
Alles gut.
Mein Hinweis war keinesfalls Kritik, sondern eben nur ein Hinweis.
Wenn das nicht für dich zutrifft, umso besser. 😊
In anderen Bundesländern kann das anders aussehen und meistens sind es nichteinmal die Behörden die sich daran stören, sondern ein böswilliger Nachbar.
Oder gar ein gelangweilter Forennutzer, der extra nach völlig
unbekannten und unwichtigen Bestimmungen googelt...
Wenn man im Hasenstall wohnt und keine Garage hat, sind diese Bestimmungen irrelevant. Wer aber eine Garage hat und vor allem diese nicht als solche nutzen will, der sollte schon die Bestimmungen kennen.
Also bisher sind wir bei den Ordnungshütern nur auf Verständnis und
Interesse gestoßen.
So viel zu tun am immer u. dem eigenen Auto?
Interesse kommt von Neugier, u. Ämter wie Behörden sind keine Fans von Do-IT-Yourself Profis, die schauen sich das eine Weile lang interessiert mit an, bis sie was finden.
Bei dem Geld u. Material was hier im Spiel ist läuft das nicht mehr auf private Bastelei hinaus. Ein Aggregat zur Stromerzeugung in einem Wohngebiet stellt ich mir auch riskant vor.
Mit Kabel über eine Straße ist doch dann sicher eine leistungsfähige Steckdose in der Nähe, nur über die Straße wird es das Problem. Die ganzen Garagen sind also alle ohne Strom? Damit dürfte doch genug Bedarf sein für alle u. dass man vllt. ein EVU zur Versorgung damit beauftragt?
Oder halt ein Aggregat was dann lärmt. Denn teure Akkus u. WR brauchen auch erstmal ne EnergieLadung von irgendwoher, PV-Panele könnte man ja aufs Dach montieren, so die keiner wieder klaut.
Wieviel m2 Fläche wäre denn dafür vorhanden u. in welcher Ausrichtung steht das Ganze?
Und das wird alles von einer Frau (wgn. Name Monique) gemanaget?
Wer aber eine Garage hat und vor allem diese
nicht als solche nutzen will, der sollte schon die Bestimmungen kennen
Einverstanden. Hättest du evtl. noch mehr befremdliche Bestimmungen, bei denen ich zeitlebens nur riesiges Glück hatte, nicht in den Knast zu müssen? Etwas theoretische Panikmache ist immer gut, besonders hier online trifft das durchaus auf fruchtbaren Boden...
Nein, ich bin hier, um offensichtlichen Unfug zu widerlegen.
Unfug?
Die Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländer sind Unfug?
Wo hast du irgendetwas widerlegt?
Hier mal nur ein Auszug aus der für meine Region gültigen Garagenverordnung:
Zitat Anfang: Wie darf eine Garage im Saarland genutzt werden?
Eine Garage muss ihrer Zweckbestimmung gemäß genutzt werden, d. h. zum Abstellen eines Fahrzeugs und zur Lagerung von Dingen, die dazugehören. Das können z. B. Reifen, Werkzeug oder Motoröl sein. Eine zweckentfremdete Nutzung der Garage, z. B. als Werkstatt oder zur Lagerung der Skiausrüstung, ist untersagt". Zitat Ende.
So viel zu deinem Unfug.
Aber ich zweifele an, daß es dir um den Sachverhalt geht, es geht dir ums Stänkern, nichts weiter und deshalb bekommst du auch keine weitere Aufmerksamkeit mehr von mir. Pack ein.
Eine zweckentfremdete Nutzung der Garage, z. B. als Werkstatt oder zur
Lagerung der Skiausrüstung, ist untersagt". Zitat Ende.
So viel zu deinem Unfug.
Eine Garage um darin nur das Auto abzustellen, man darf im Saarland da nichts anderes? Das ist erst ein Unfug!
Wie man aber über Google leicht erkennen kann, gilt das für fremdvermietet u. GroßStellplatz Garagen, weil eine Brandschutz und Rauchgasabzugsanlage oder Rauch- u. Brandabschnitte hat wohl kein privater Mensch in seiner kleinen Garage.
Vllt. sollte man die Garage bzgl. der VO damit mal jedem selber überlassen.
Eine Garage um darin nur das Auto abzustellen, man darf im Saarland da
nichts anderes?
Lies doch einfach mal die von mir verlinkten Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländern durch und versuche sie zu verstehen.
Du brauchst dich aber nicht wieder zu Wort melden, da das Thema erledigt ist, weil es genau in dem betroffenen Bundesland des TO, NRW, keine Garagenverordnung mehr gibt.
Eine Garage muss ihrer Zweckbestimmung gemäß genutzt werden, d. h. zum
Abstellen eines Fahrzeugs und zur Lagerung von Dingen, die dazugehören.
Das können z. B. Reifen, Werkzeug oder Motoröl sein. Eine
zweckentfremdete Nutzung der Garage, z. B. als Werkstatt oder zur
Lagerung der Skiausrüstung, ist untersagt". Zitat Ende.
Ist ein Ski kein Fahrzeug? Wo ist Fahrzeug wie definiert?
Auch mir erschließt sich nicht, wie solche Vorschriften zustande kommen,
dennoch muss ich mich daran halten...leider.
das muss man nicht wirklich - so Amtsschimmel-Gelaber ist nicht gottgegeben, einen König gibt es nicht mehr
In bin vor vielen Jahren nachts in eine Fussgängerzone mit dem PKW rein gefahren um Geld am Bankautomaten zu holen - prompt stand die Polizei da
(In der Fussgängerzone war nachts Lieferverkehr frei)
Ich wurde gefragt was ich hier mache - Waren abholen
Aha, und was? - Geld
Ich habe Ihnen mitgeteilt das es kein Gesetz gibt ab welcher Größe / Gewicht eine Ware eine Ware ist
ok, sie waren dann so angepisst das wirklich Warndreieck, Verbandskasten, alles überprüft wurde....
Bei uns gibt es eine ganze Seite auf html-Basis mit Menü u. Links, das Saarland ist halt das kleinste aber auch eines der schönsten Bundesländer, wenn da so einige Bewohner nicht wären. ;-)
In NRW kann man also tun u. lassen was man will mit seiner Garage, da glaube ich auch nicht so recht dran.
Nur weil auf der Seite was von Außerkrafttreten am 31.12.2009 steht?
Die LBO wird trotzdem noch gelten.
ok, sie waren dann so angepisst das wirklich Warndreieck,
Verbandskasten, alles überprüft wurde....
Da haste aber Glück gehabt weil typisch für die Unbeholfenheit wenn sie Nachts keinen Plan mehr haben.
Oder hatten die nur kein Funkgerät dabei um im Revier nachzufragen wie man das macht?
Bleib doch mal mit den Füßen auf dem Boden.
Es gibt hier von Amts wegen eine Verordnung.
Wie ich schon schrieb, wird diese Verordnung selbst von den Behörden meistens ganz locker gesehen.
Jetzt hast du aber einen, sagen wir mal gesellschaftlich inkompatiblen Nachbarn und dem gefällt garnicht was er sieht, wenn dein Garagentor offen steht.
Der erstattet eine Anzeige. Was nun?
Das nächste Problem wäre, daß bei einem Feuer in deiner Garage, bei Vorliegen einer solchen Garagenverordnung und deren Widerhandlun, jedwede Zahlung verweigern würde.
Die Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländer sind Unfug?
Ja natürlich, da sie nicht befolgt werden, von abermillionen Leuten. Aber darum geht es gar nicht. Es geht darum, daß du hier abstruse Vorschriften rauskramst, dem TO Angst machst. Also das MC.net-Typische.
Man findet gegen so ziemlich alles ganz Normale eine Vorschrift, so man es denn darauf anlegt, und am besten auch noch unterwürfig genug zu deren Einhaltung ist. Der Deutsche Michel halt, er bittet geradezu darum, sich reglementieren zu lassen...
Jetzt hast du aber einen, sagen wir mal gesellschaftlich inkompatiblen
Nachbarn und dem gefällt garnicht was er sieht, wenn dein Garagentor
offen steht.
es geht hier wohl auch mehr um Großgaragen in Mehrfamilienhäusern- also diese Garagen die immer nur per Maschendrahtzaun untereinander abgetrennt sind
Da habe ich in der Tat schon viele Großlager mit alten Möbeln, EBAY-Shops usw gesehen - das kann echt ein Problem wegen Brandlasten sein
es geht hier wohl auch mehr um Großgaragen in Mehrfamilienhäusern- also
diese Garagen die immer nur per Maschendrahtzaun untereinander
abgetrennt sind
Nein! es geht um Garagen, ganz simple private Garagen.
Tiefgaragenstellplätze sind meist in der Teilungserklärung von WEGs festgelegt, wobei auch diese sich an die Garagenordnung des Landes orientieren müssen.
Wenn du es lieber von amtlicher Seite wissen möchtest, dann rufe bei deinem zuständigen Bauamt an.
Ich schreibe aus Erfahrung und nicht wegen Mutmaßungen!
Jetzt hast du aber einen, sagen wir mal gesellschaftlich inkompatiblen
Nachbarn und dem gefällt garnicht was er sieht, wenn dein Garagentor
offen steht.
Der erstattet eine Anzeige. Was nun?
Das nächste Problem wäre, daß bei einem Feuer in deiner Garage, bei
Vorliegen einer solchen Garagenverordnung und deren Widerhandlun,
jedwede Zahlung verweigern würde.
Capiche?
Da steht ganz sicher nicht draußen dran dass es eine Garage ist, u. durch die Nutzung des Abstellraumes als solchen ist es keine Garage mehr, fertig das Problem u. geklärt.
Stellt euch doch nicht immer so an, dann ist es bei der TO halt eine kleine Werkstatt.
Erstens ist das Thema schon längst erledigt und somit weit off topic.
Zweitens schreiben hier scheinbar nur Leute, die keinen blassen Schimmer von der Materie haben, nur völlig falsche Mutmaßungen posten und sehr wahrscheinlich noch nie im Leben eine Garage besessen haben und wenn doch, sich nie um die gesetzl. Bestimmungen gekümmert haben.
Tiefgaragenstellplätze sind meist in der Teilungserklärung von WEGs
festgelegt, wobei auch diese sich an die Garagenordnung des Landes
orientieren müssen.
Soll ich dir die Definition der baulichen Beschaffenheit bei euch oder in NRW für eine Garage bzgl. Tiefgarage vorlegen?
Oberirdische Garagen sind Garagen, deren Fußböden im Mittel nicht mehr als > 1,30 m unter der Geländeoberfläche liegen.
Von TiefGaragen habe ich da in NRW auf die Schnelle ( Eingangsteil) nichts gefunden.
Es findet sich vllt. immer ein Ausweg um die VO zu umgehen, Hintertüren gibt es überall.
falls doch, leg ich sie halt in den Kofferraum :-)
Ein interessanter Aspekt:
Laut obiger Wortklauberei dürfen in den Kofferraum nur Koffer. Wie sieht es jetzt mit Phasenschiebers Verordnung aus wenn ich ein derart vorschriftswidrig beladenes KFZ in einer Garage im Saarland abstelle?
Da müssen noch ein paar Paragraphen her, so geht das nicht!
Gilt eine Garagenverordnung (GarVO) in NRW?
Nein. Die Garagenverordnung in NRW wurde 2009 außer Kraft gesetzt.
Irrtum!
NRW macht ne Sonderlocke:
"
Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen; außer Kraft gesetzt 2009, entsprechende Regelungen jetzt in der
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (ab § 121)
"
Du brauchst dich aber nicht wieder zu Wort melden, da das Thema erledigt
ist, weil es genau in dem betroffenen Bundesland des TO, NRW, keine
Garagenverordnung mehr gibt.
Alles klar?
NRW:
Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen; außer Kraft gesetzt 2009, entsprechende Regelungen jetzt in der
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (ab § 121)
Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196) 22.07.2023 21:47
Du hast doch nicht mal ´ne eigene Garage, aus dir spricht nicht nur der Neid.
Nach 20 Uhr mit so viele % Bier sollte an hier auch das Texten eher lassen, bevor solche Fehltritte kommen, bester Freund.
Diese Garagen-VO sind für solche Leute wie dich gemacht wurden, damit die nicht auf die Idee kommen da drin noch zu übernachten, oder Karnickel drin aufzuziehen.
Sport und Freizeitgerät, mit einen Ski darf man nich auf öffentlichen
Verkehrswegen "weddeln", ist auch für jedes andere Sportgerät so.
aha - dann darf also mein Porsche GT3 - der leider wegen diverser Umbauten nur noch auf der Rennstrecke bewegt werden darf - auch nicht in meiner Garage stehen?
ok, sie waren dann so angepisst das wirklich Warndreieck,
Verbandskasten, alles überprüft wurde....
Drogen und Alk. Test
nein, der Azubi durfte die Reifen kontrollieren - da steht M+S- als ich ihm erklärt hatte dass das Matsch und Schnee heisst, es sich somit um Wintereifen handelt sind sie abgezogen
aha - dann darf also mein Porsche GT3 - der leider wegen diverser
Umbauten nur noch auf der Rennstrecke bewegt werden darf - auch nicht in
meiner Garage stehen?
nein, der Azubi durfte die Reifen kontrollieren - da steht M+S- als ich
ihm erklärt hatte dass das Matsch und Schnee heisst, es sich somit um
Wintereifen handelt sind sie abgezogen
Dein Glück war das offenbar keine Vollprofis dich in die Zange genommen haben.
nein, der Azubi durfte die Reifen kontrollieren - da steht M+S- als ich
ihm erklärt hatte dass das Matsch und Schnee heisst, es sich somit um
Wintereifen handelt sind sie abgezogen
Immer schön, wenn Heinz voller Inbrunst seiner eigenen Überzeugung anderen die Welt erklärt.
Ich zitiere mal:
"Seit dem 1. Januar 2018 gilt die gesetzliche Vorgabe, dass neue Reifen nur dann wintertauglich sind, wenn sie das “Alpine”-Symbol tragen. Es zeigt einen Berg und eine Schneeflocke. Ob Allwetterreifen oder Winterreifen – nur mit dieser Kennzeichnung besteht der volle Versicherungsschutz im Winter."
Altreifen darfst du nur noch bis September 2024 fahren.
Also das was ich bis jetzt hier gelesen habe war nicht sehr konstruktiv.
Klar ist "Alles" umsetzbar.
Die Frage ist nur, will man es auch bezahlen?
Die "billigste" Loesung hier ist ganz einfach:
Zwei 5 m hohe Pfosten, einer am Haus, der Andere auf der Garage und schon koennen Autos unter den Verlaengerungskabel durch fahren.
Fertig.
Kostenminimisiert und wenn sich Jemand aufregt, auch ganz schnell wieder abgebaut. Aber jedes mal wuerde ich ihn trotzdem nicht immer wieder abbauen. Am Besten so lange warten, bis sich Jemand beschwert.
Die "billigste" Loesung hier ist ganz einfach:
Zwei 5 m hohe Pfosten, einer am Haus, der Andere auf der Garage und
schon koennen Autos unter den Verlaengerungskabel durch fahren.
Fertig.
Eine fliegende Leitung quer über öffentlichen Raum? Selbst hingezimmert und ungeprüft? Na, in Deiner Haut möcht ich nicht stecken wenn da wer dagegenrammelt und Personenschaden zu beklagen ist.
Nuja, in Kasachstan oder am Hindukusch kann man das machen.
Ne, ne - die Sache mit STC hat schon ihren Sinn, um vergleichbare Werte
zu bestimmen.
Ja, sicher. Aber man sollte dann trotzdem klar machen, daß diese
Meßwerte in der Praxis nur selten erreicht werden. Sind wie Verbrauchs-
und Reichweitenangaben bei Autos, egal ob Verbrenner oder E-Auto.
Denk dran: NUR BEIM VERBRENNER kommen geschönte Werte vor!!! ;-))
Und bei regenerative kommt dann noch der tages- und saisonale Faktor
dazu. Da kommt an Ende noch weniger in Summe raus. Weder Solar noch
Windgeneratoren laufen 24/7 auf Nennlast. Kohlekraftwerke oder AKWs
problemlos!
Diese Erkenntnis hat sich aber noch längst nicht durchgesetzt bei Ak....*innen... Schade!
Die "Schwierigkeit" eine "Strasse" (Fahrradweg) kreuzen zum muessen, hatte auch mal ein Restaurant in Oestereich.
Ich weiss nicht, ob er meinen Vorschlag, das mit einer Leuchtreklame zu machen, auch letzlich umgesetzt hat, aber in D gibt es so etwas wie "Baustromgenehmigungen". Wenn Du schon darauf bestehst, es behoerdlich 100% zu machen. Die muss man halt dann alle Nase lang verlaengern.
Aber damit koennte man sogar den Nachbargaragen Strom "anbieten"!
aber in D gibt es so etwas wie "Baustromgenehmigungen". Wenn Du schon
darauf bestehst, es behoerdlich 100% zu machen. Die muss man halt dann
alle Nase lang verlaengern.
Ohne Bauvorhaben kein Baustrom.
Im Nachbarthread gibst Du vor ein Ingenieurbüro gehabt zu haben. Scheint wenig plausibel wenn Du solche Ratschläge gibst, und auch Deine restlichen Beiträge haben eher naiven Charakter. Paßt nicht wirklich zusammen, von einem Ingenieur erwarte ich etwas mehr.
Das braucht ja Niemand zu wissen. Und ansonsten erfindet man mal eben schnell Eins. Wenn Du wuesstest, was in den Behoerden so ablaeuft, wuerdest Du hier auch lachen.
Im Nachbarthread gibst Du vor ein Ingenieurbüro gehabt zu haben.
Habe ich immer noch. Halt Umsatz 0.
Scheint wenig plausibel wenn Du solche Ratschläge gibst, und auch Deine
Was kuemmert Dich das? Was hat das hier zu suchen? Scheinst nur trollen zu wollen.
restlichen Beiträge haben eher naiven Charakter. Paßt nicht wirklich
zusammen, von einem Ingenieur erwarte ich etwas mehr.
Man muss kein Ing sein, um ein Ingbuero zu haben. Und ich bin es auch wirklich nicht, weil meine Studien in D nicht anerkannt sind.
Hat aber auch hier nix verloren.
Ob sie es macht und wie, bleibt ihr ueberlassen. Ich klinke mich hier aus.
Das braucht ja Niemand zu wissen. Und ansonsten erfindet man mal eben
schnell Eins. Wenn Du wuesstest, was in den Behoerden so ablaeuft,
wuerdest Du hier auch lachen.
Ich WEISS was bei den Behörden abläuft.
Aber bei Deiner Herangehensweise brauchst Dich über Bauchlandungen auch nicht zu wundern.
Hatte ja schon überlegt für meinen Oldtimer ein Saisonkennzeichen zu
beantragen - aber dann darf ich den im Winter nicht in der Garage
parken?
Solange deine Garage eine Garage ist kannste den drin Parken.
Ist deine Garage keine Garage sondern eine Scheune mußt du die Batterie ausbauen, wg. Brandgefahr etc!
Auf der Einfahrt davor aber schon?
Wen deine Einfahr zum öffentlichen Verkehrsraum zählt sollte dein Fahrzeug zugelassen und versichert sein. Sogar ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf darauf nich geparkt werden. Da es sich nicht um einen Stellplatz, sondern um die Einfahrt handelt.
Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Flächen, die der Allgemeinheit wegerechtlich (Widmung) oder tatsächlich (faktisch) zu Verkehrszwecken offen stehen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, Paragraph 1 StVO, Rdnr. 13).
Wegerechtlich öffentlicher Verkehrsraum ist eine für den Verkehr nach den Straßengesetzen des Bundes (Paragraph 2 FernStrG) oder der Länder (z.B. Paragraph 3 BlnStrG) gewidmete Verkehrsfläche. Die Widmung erfolgt in der Regel durch Verwaltungsakt (vgl. Schurig, StVO, 13. Auflage 2009, Paragraph 1 StVO, Anm. 2.1).
Tatsächlich (faktisch) öffentlicher Verkehrsraum ist eine Verkehrsfläche im privaten oder öffentlichen Eigentum (zivilrechtlich Privatgelände), die durch die Allgemeinheit mit ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich benutzt (praktisch privatrechtliche Widmung) wird (vgl. Schurig, StVO, 13. Auflage 2009, Paragraph 1 StVO, Anm. 2.1).
Mag vllt. sehr eng die Auslegung bzgl. Öffentlicher Verkehrsraum sein.
Aber meine PKW-Versicherung legt den Stellplatz für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen so aus:
Es muß sich um eine Fläche(Bereich) handeln die ausschließlich der eigene Nutzung als Abstellplatz dient, eindeutig gekennzeichnet und gegen die Nutzung dritter gesperrt ist. (Sperre z.B. absperrbarer Pfosten)
So langsam wirds abstrus :-)
Nur wenn man noch nicht in D-land als DDR4.0 aufgewacht ist!
Dieser Schwachsinn sollte für eine Löschung eigentlich schon reichen!
Aber einige dürfen hier immer wieder ihre abstrusen politische Aussagen machen ohne dass konsequent gelöscht wird.
Dieser Schwachsinn sollte für eine Löschung eigentlich schon reichen!
Aber einige dürfen hier immer wieder ihre abstrusen politische Aussagen
machen ohne dass konsequent gelöscht wird.