Funktionieren die Lizenzen noch?
WinXP könnte man noch für alte Geräte gebrauchen...
Garantieren kann ich es nicht, aber ich wüsste auch nicht, warum sie nicht mehr gehen sollten.
Sind echte Lizenzaufkleber, teilweise nicht mal aufgeklebt gewesen.
Wie man hoerte, wurden Erwerber verdaechtig billiger Lizenzen
auf Anregung vom M$ vom Gewaltmonopol ins Visier genommen.
Da ueberlegt man sich zweimal so etwas ueberhaupt zu erwerben...
Hat eine befreundete IT-Firma geschafft, nachdem sie die Lizenzen von
geschlachteten Altgeräten auf ebay anbot...
Mit dem Kauf des PCs erworbene Lizenzen? Ausserdem deckt sich nicht alles, was Microsoft als Schikanen einfällt, mit geltendem Recht. Versuchen können sie natürlich trotzdem.
Die PCs befanden sich definitiv im Warenbestand der Firma, aber ob das dann auch für die aufgeklebten Lizenzen gilt vermag ich danach nicht mehr einzuschätzen. Ich weiß nur, daß sie dafür auch tatsächlich verknackt wurden.
Man kann sich tolle Abmahnungen einhandeln
und vor den Kadi zerren lassen wenn man sie verkauft...
Unsinn.
Ein legal erworbene nicht-Firmen Lizenz kannst du weiterverkaufen, wenn du danach das Produkt nicht mehr selbst verwendest. Entgegensätzliche Absätze in Lizenzvereinbarungen sind ungültig.
Ob jemand für älter als WinXP noch was zahlen würde, steht auf einem anderen Blatt. Auch WinXP ist wohl nur noch 1 EUR wert.
Eine Win7 Lizenz war bei Einführung von Win10 noch gültig um das Win10 zu aktivieren. Ob das heute noch für Win11 gilt, weiss ich nicht. Win7 hat er sowieso nicht.
Wie man hoerte, wurden Erwerber verdaechtig billiger Lizenzen
auf Anregung vom M$ vom Gewaltmonopol ins Visier genommen.
Da ueberlegt man sich zweimal so etwas ueberhaupt zu erwerben...
Immer gut, wenn echten Deutschen der Arsch auf Grundeis geht. Raubkopierer sind bestimmt schlimmer sls Mörder und Bitcoinhandelsplatzbetreiber.
Die hatte man bei diesen Aktionen ja gar nicht auf dem Radar.
Es waren vielmehr ehrliche Buerger, die mit dem Erwerb dieser
Lizenzen eben genau keine Raubkopie installieren wollten.
Eine Win7 Lizenz war bei Einführung von Win10 noch gültig um das Win10
zu aktivieren. Ob das heute noch für Win11 gilt, weiss ich nicht. Win7
hat er sowieso nicht.
Ja, etwas off-topic, aber ich kann bestätigen, dass es geht. Bei Windows 11 in meinem Fall jedoch nur über den Umweg mit Windows 10.
Konkret: Ich habe eine digitale Lizenz von Windows 7 (SLIC). Wird upgedatet auf Windows 10 und von dort wiederum upgedatet auf Windows 11. -> Windows 11 ist weiterhin mit einer digitalen Lizenz aktiviert.
Habe zuvor ein Update von Windows 7 direkt auf Windows 11 probiert. Das Update funktioniert, aber Windows 11 war in diesem Falle nicht aktiviert.
Ob es mit einem Windows 7-Schlüssel vom Aufkleber klappt, weiß ich nicht.
Ich habe auch noch eine orginal Windows XP CD, von
der noch nie installiert wurde, ist noch in Orginalverpackung
eingeschweißt. Könnte ich auch Verkaufen, wäre daß dann
strafbar? Darf man die nicht mehr für einen älteren PC
zum Installieren benutzen?
Die hatte man bei diesen Aktionen ja gar nicht auf dem Radar.
Es waren vielmehr ehrliche Buerger, die mit dem Erwerb dieser
Lizenzen eben genau keine Raubkopie installieren wollten.
Zumindest bei einem Teil der Verfahren stand ddr Vorwurf der fahrlässigen Geldwäsche im Raum; mit MS hatte das zunächst nicht allzu viel zu tun, auch wenn die sicherlich von der Abschreckung profitiert haben könnten.
Ich habe auch noch eine orginal Windows XP CD, von
der noch nie installiert wurde, ist noch in Orginalverpackung
eingeschweißt. Könnte ich auch Verkaufen, wäre daß dann
strafbar? Darf man die nicht mehr für einen älteren PC
zum Installieren benutzen?
Du darfst die CD mitsamt Lizenz verkaufen.
Microsoft verkackeiert Dich nur in seinen AGB, weil sie einen Weiterverkauf nicht gern haben, schließlich geht ihnen die Kohle aus eigenen Verkäufen flöten.
Was mich an dieser Stelle immer wunderte: Warum geht niemand gegen die
weitere Verwendung der unwirksamen Klausel vor? Habe ich da was
verpasst?
Das müsstest Du schon die Verbraucherzentrale fragen.
Naja, ganz so einfach darf man es sich meiner Meinung nach nicht machen. Es ist ja leider Gesetz (oder zumindest der juristische Praxis, da bin ich jetzt nicht ganz sicher), dass es Organisationen wie etwa den Verbraucherschutzvereinen bedarf, um überhaupt eine Chance zu einer Klage zu haben, die zur Verhandlung gelangt.
Das betrifft übrigens nicht nur den Bereich des Lizenzrechts...
An diesem Sachverhalt müßte etwas geändert werden. Es darf nicht sein, dass es Privatpersonen per Gesetzeslage oder zumindest de facto unmöglich wird, gegen solchen Scheiß zu klagen.
OK, auch wenn sich die Umstände entsprechend ändern würden, würden es natürlich nur die Wenigsten dann wirklich tun. Das ist mir schon völlig klar. Das Prozessrisiko wäre enorm hoch.
Trotzdem stört mich, dass es effektiv nicht mal möglich wäre, wenn man bereit wäre, das Risiko einzugehen. Das scheint mir undemokratisch zu sein.
An diesem Sachverhalt müßte etwas geändert werden. Es darf nicht sein,
dass es Privatpersonen per Gesetzeslage oder zumindest de facto
unmöglich wird, gegen solchen Scheiß zu klagen.
Ich halte es für möglich, dass Du da etwas falsch verstanden hast.
Es steht jedem Rechtsunterworfenen, der im Streit mit MS lebt, diesen Streit vor Gericht zu bringen und dort mit Wirkung inter partes feststellen zu kassen, dass bestimmte Teile der MS-AGB unwirksam sind. Das müsste aber jeder auf eigenes Risiko für sich selbst tun, eine Popularklage ist dem deutschen Zivilprozessrecht grundsätzlich fremd.
Eine Durchbrechung diedes Prinzipd findet sich in der Verbandsklage; hier haben entsprechende Verbände die Befugnis, im öffentlichen Interesse mit Wirkung für und gegen alle, aber auf ausschließlich eigenes Kostenrisiko, vor Gericht zu ziehen. Das machen btw nicht nur Verbraucherzentralen und Mietervereine, sondern auch eher wettberwerbsrechtlich orientierte Vereine, die Konkurrentenklagen vermeiden.
Es handelt sich also keineswegs um eine Einschränkung Deiner Rechte, im Gegenteil: Wer sich mit der Bitte um Beistand an den entdorevhenden Verband wenden kann, dem bleibt es zunächst erspart, selbst das Gericht anzugehen, um dirt mit seinem Vermieter, seiner Hausbank oder seinem Versicherer oder eben Lieferanten wie etwa MS anzubinden.
Niemand zwingt Dich allerdings, es "Dir so leicht zu machen": sofern Du selbst betroffen und hinreichend solvent und abenteuerlustig bist, steht es Dir frei, MS selbst zu verklagen.
Tja, Microsoft ist der Verbraucherzentrale offenbar eine Nummer zu groß.
Ich vermute, dass eher die Sachlage zu unsicher ist. "Gebrauchte" oder "überzählige" Win-Lizenzen gibt es wie Sand am Meer aus den unterschiedlichsten Quellen; manche sind legal, andere nicht, bei wieder anderen könnte es fraglich sein. Das Problem liegt wohl auch darin, dass der Kunde bei einem Angebot gerade nicht erkennen kann, um welche Kategorie es sich handelt. Wollte man MS verbieten lassen, gegen irgend einen Käufer einer mehr oder minder dubiosen Lizenz vorzugehen, würde man dadurch MS eine sogar strafrechtlich geschützte Rechtsposition entziehen. Und es hülfe dem Kunden auch nicht, wenn MS verpflichtet würde, die "braven" Kinden mit den "ordentlichen" Gebrauchtlizenzen in Frieden zu lassen: wie sauber die Lizenz tatsächlich ist, erfährt er im Zweifel zu spät.
Würde heute auch keine Glühlampe mit Wolfram-Draht mehr betreiben.
Wieso nicht? Im Winter sind ja die 100W Heizleistung nicht verschwendet.
Korrekt. Nur sind die 100 W Heizleistung selbst aus der Ölheizung günstiger.
Nur kann ich mit dem Heizkörper den Raum nicht beleuchten. Für das benötigte Licht nutzen wir also besser fortschrittliche LED-Lampen und heizen den Raum konventionell oder idealerweise mit Wärmepumpe.
Windows:
Gestern standen wir an Abgrund,
heute sind wir eine Schritt weiter.
Ich verstehe die Software-Hersteller nicht,
( Ich meine die Software-Hersteller, die ihre
Programme für viel Geld veräußern, z.b. Lexware )
setzen nur auf Windows, nicht auf Linux.
Warum wird nicht zweigleisig angeboten.
HolgerR
Nur kann ich mit dem Heizkörper den Raum nicht beleuchten.
Früher hatte man noch Kaminöfen.
Gab immer dann so ein feines Licht wie in Vorzeiten in den Höhlen.
Für das
benötigte Licht nutzen wir also besser fortschrittliche LED-Lampen und
heizen den Raum konventionell oder idealerweise mit Wärmepumpe.
Wobei bei "idealerweise" mit Wärmepumpe (WP), das so eine Sache ist.
Wenn die Wärmequelle Luft genutzt wird, haben bivalente WP die Eigenschaft ab -5°Lufttemperatur auf den zweiten Wärmeerzeuger umzuschalten. Das ist bei den meisten Luft-Wärmepumpen ein elektrischer Heizstab mit 1:1 Heizleistung zur Luftwärmepumpe.
Ab -5° Lufttemperatur ist ein elektischer Heizlüfter damit gleichwertig zur bivalenten Standart Luft-Wärmepumpe!
gabs bei XP nicht nen Registry-Kniff,
um die Authentisierung bei M$ vorzugaukeln?
Wimre ploppte danach beim Booten immer noch jedes Mal
ein Meldefenster auf, wodurch Autostart-Programme nicht geladen wurden.
Booten ging erst nach Wegklicken ohne Prob. weiter
Wenn man damit leben kann sind COA
nach dem Abschalten der Aktivierungsserver egal.
Wenn ich mich richtig erinnere, gab es eine "Corporate"-Version von Windows XP, oder "Corporate Edition" für Unternehmen. Da musste zwar auch ein Key eingegeben werden, es musste aber nicht aktiviert werden. Das sollte heute noch funktionieren.
Wenn ich mich richtig erinnere, gab es eine "Corporate"-Version von
Windows XP, oder "Corporate Edition" für Unternehmen. Da musste zwar
auch ein Key eingegeben werden, es musste aber nicht aktiviert werden.
Das war die Volumenlizenz, die meistgeklaute Version von Windows XP. Den Begriff "Corporate" hat Microsoft dafür selbst nicht verwendet, der tauchte nur in den üblichen Tauschbörsen auf.
Die Volumenlizenz benötigte andere Installationsdateien (d.h. mit einer "normalen" XP-Installations-CD ließ sich der "Key" nicht genutzt werden), verzichtete aber wie auch die Volumenlizenzversion des Windows Server 2003 als letzte Windows-Version auf die "Aktivierung".
Tja, Microsoft ist der Verbraucherzentrale offenbar eine Nummer zu groß.
Nö, vermutlich eher der Gegner. Die siegreiche Beklagte in dem von Dir angeführten Verfahren ist alles andere als ein Verbraucher. Ind speziell bei dieser Klausel kommen Verbraucher eher nicht in die Verlegenheit, sich dagegen zur Wehr setzen zu müssen; jddenfall nicht ggü MS. Deren Gegner wäre der Einzelhändler, der sich weigert, Laptop und OS zu entbundlen und den Kaufpreis anteilig zu erstatten.
Hinzu kommt, dass Linux-Nutzer evtl. nicht in das Profil eines Software-Entwicklers passt, weil in der fraglichen Branche der Anteil der Linux-Anwender noch deutlich unterhalb der 2,94% liegt.
Ich verstehe die Software-Hersteller nicht,
( Ich meine die Software-Hersteller, die ihre
Programme für viel Geld veräußern, z.b. Lexware )
setzen nur auf Windows, nicht auf Linux.
Warum wird nicht zweigleisig angeboten.
Lexware ist meines Wissens eine kaufmännische Anwendung. Die brauchen wir nicht im Router, Drucker und Fernseher.
Wenn ich mich richtig erinnere, gab es eine "Corporate"-Version von
Windows XP, oder "Corporate Edition" für Unternehmen. Da musste zwar
auch ein Key eingegeben werden, es musste aber nicht aktiviert werden.
Das sollte heute noch funktionieren.
Richtig, ohne Aktivierung. Aber man braucht die passende CD, XP hatte für jede Variante eine eigene. Eine DVD für alles kam erst mit Vista.
Allerdings hat M$ eine Blacklist geführt und per Windows-Update sein "WGA-Notify" verteilt. Das Ding nervte dann mit Einblendungen, dass das System vermutlich illegal sei. Ich hatte mich mal damit befasst, die zugehörige ini ließ vermuten, dass mehr als nur nervige Fenster möglich ist.
Keine Ahnung, ob MS davon jemals Gebrauch gemacht hat, eine Verfolgung privater Nutzer hat MS ja nie ernsthaft betrieben.
Title = Windows Genuine Advantage Notification (KB905474)
UpdateId = {897F80C2-1AAC-48E4-9670-E9AB4E1F03AA}
Verdammt lange her, ich hab's nicht im Detail dokumentiert, ließ sich aushebeln.
Wir haben einige Produkte im Einsatz, die sowohl auf Windows als auch auf Linux-Plattformen laufen. Aber es bedeutet für den Hersteller einen höheren Aufwand für Entwicklung und Support. Für den Desktop lohnt sich das eher nicht, wohl aber als Serverlösung.
Spartenlösungen, die einen oder mehrere dafür reservierte Server voraussetzen, existieren wiederum mitunter nur in Linux. Etwa Software, die früher auf einem Unix lief, z.B. Sun oder AIX.