Übersetzer: Versicherungsdeutsch in verständliche Sprache?

OP #7488233

Gibt es sowas??

Jede denkbare Sprache lässt sich mittlerweilen übersetzen.

Aber Versicherungsdeutsch in verständlich?

Konkret geht es um ein Angebot der Brandversicherung (Bay. Versicherungskammer) für Haus und Werkstatt. Diesmal aber nicht nur Feuer, sondern das volle Programm. (Sturm, Hagel und Elementarschäden, also Erdrutsch, Überschwemmung Erdbeben....). Ist hier im Flachland eher selten.

Da kannst du vor- und rückwärtslesen, die wirklichen Antworten sind nie da.

Viele Grüße Bernd

Bernd F. schrieb im Beitrag #7488233: ... ...

Gibt es sowas??

Jede denkbare Sprache lässt sich mittlerweilen übersetzen.

Aber Versicherungsdeutsch in verständlich?

Konkret geht es um ein Angebot der Brandversicherung (Bay. Versicherungskammer) für Haus und Werkstatt. Diesmal aber nicht nur Feuer, sondern das volle Programm. (Sturm, Hagel und Elementarschäden, also Erdrutsch, Überschwemmung Erdbeben....). Ist hier im Flachland eher selten.

Da kannst du vor- und rückwärtslesen, die wirklichen Antworten sind nie da.

Viele Grüße Bernd

Vermutlich enthalten die dir unverständlichen Passagen die recht weitreichenden Ausschlussbedingungen...

Gast

Lass Dich von Deinem Anwalt beraten. Je nachdem, wieviel Geschäft Du bei dem generierst, mag er dafür Geld haben wollen. Aber im Falle eines Versicherungsschadens war das dann sicherlich gut investiert.

Beitrag #7488348 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7488357 wurde von einem Moderator gelöscht.

Wenn das eine Versicherung gegen u.A. Überschwemmung sein soll (deine Aussage), dann ist schon bemerkenswert, dass Schäden durch Überschwemmung ausgeschlossen sind (Bild).

Oder sollten bei der Brandversicherung die Wasserschäden der Löschaktionen gemeint sein?

Aber das ist ohne vollständigem Text sinnlose Kaffeesatzleserei.

(prx) A. K. schrieb:

Wenn das eine Versicherung gegen u.A. Überschwemmung sein soll (deine Aussage), dann ist schon bemerkenswert, dass Schäden durch Überschwemmung ausgeschlossen sind (Bild).

Naja, Drohnen waren auch lange Zeit beitragsfrei in der Haftpflichtversicherung mitversichert.

Außer sie waren versicherungspflichtig, dann galt das selbstverständlich nicht. :)

Legendär auch die Unterscheidung zwischen Leihe und Überlassung gefälligkeitshalber. Mathematisch gesehen besteht dazwischen nichtmal ein Epsilon.

Gibt's aber auch in anderen Bereichen, die Polizei unterscheidet zum Beispiel den gesetzestreuen Bürger vom Anscheinsstörer, obwohl sie ebenfalls identisch sind. Nur daß sie den letzteren straffrei zusammenschlagen und einsperren darf.

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