Scheppach Powerstationen/Solargeneratoren Rückruf

#7629267
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Oweia - da kommt bestimmt in der Zukunftnoch mehr, ich traue diesen Dingern im Allgemeinen nur wenig über den Weg, insbesonders wenn es die oft noch im letzten jahr verkauften LiIon anstatt LiFePo Akkus sind.

Letztens war ich nach langer Zeit bei bestem Sonnenschein mal wieder auf dem Flohmarkt und habe historische Technik gejagt. An mehreren Ständen wurden neuwertiger Internetretouren, vielfalls Technik verkauft. Dabei Unmengen an scheinbar tiefentladenen aber neuen KFZ Starthilfebrocken und ähnlichen Powerboxen wie diese Rückrufexemplare. Und oft ohne vernünftige Hersteller / Importeursangabe. Die armen Käufer. Da kann man eigentlich fast nur hoffen, dass sich die Dinger erst garnichtmehr aufladen lassen und die BMS zumindest das "Dendritenzüchten" verhindern.

Persönliche Seite #7631456
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Zitat: "Bei diesen Powerstations / Solar-Generatoren kann es aufgrund eines möglichen Produktfehlers zu Entzündung / Brand der eingebauten Batterien / Elektronik kommen."

Powerstation BLBSG300 scheppach Artikelnr: 5812801901 Seriennr: ab 0162-00000 BJ: 01/2021

Powerstation BSG1200MAX Artikelnr: 5912804901 Seriennr: 0162-00000 BJ: 01/2022

Powerstation BSG600MAX Artikelnr: 5912803901 Seriennr: 0162-00000 BJ: 01/2022

Powerstation BSG 500 Artikelnr: 5912802901 Seriennr: ab 0162-00000 BJ: 01/2021

Powerstation BSG300 scheppach Artikelnr: 5912801901,5912801917 Seriennr: ab 0162-00000 BJ: 01/2021

#7631517
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Scheppach scheibt: "Die Powerstationen / Solar-Generatoren dürfen daher nicht mehr verwendet werden und müssen unverzüglich außerhalb von Gebäuden / Wohngebäuden gelagert werden. Der Lagerort muss trocken und vor direkter Sonneinstrahlung geschützt sein. Die Geräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden."

Von der Kaufpreiserstattung habe ich nichts gefunden. Die Garantiezeit ist ja abgelaufen!

#7631709
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Thomas schrieb:

Von der Kaufpreiserstattung habe ich nichts gefunden. Die Garantiezeit ist ja abgelaufen!

Damit geben sie quasi zu, das der Fehler schon bei Auslieferung vorhanden war. Man hat also ein mangelhaftes Gerät, ohne es gewußt zu haben. Wenn du also künftig mit der Kiste abbrennst, sind sie in der Regresspflicht. Da sie sich dessen bewusst sind, tun sie gut dran, dem vorzubeugen. Das hat mit Ablauf der Garantie garnichts zu tun. Möglicherweise bekommst du ein neues Gerät. Was auch sein kann, das du den realen Zeitwert deines Altgerätes gutgeschrieben bekommst und für ein Neugerät noch was drauflegen mußt. Sollten sie dieses Ansinnen äußern lohnt es sich zumidest, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, einen Anwalt zu fragen, was der dazu meint.

#7631738
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Gerald B. schrieb:

Damit geben sie quasi zu, das der Fehler schon bei Auslieferung vorhanden war.

Das gilt für jeden Gewährleistungsfall, zumindest die Ursache (z.B. Herstellungsfehler) muss von Anfang an vorhanden gewesen sein.

Gerald B. schrieb:

Da sie sich dessen bewusst sind, tun sie gut dran, dem vorzubeugen.

Ja, indem sie die Kunden informieren.

Gerald B. schrieb:

Das hat mit Ablauf der Garantie garnichts zu tun.

Korrekt wäre Gewährleistung gewesen, aber die Ansprüche verjähren nach 2 Jahren, sofern der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde.

Gerald B. schrieb:

Möglicherweise bekommst du ein neues Gerät. Was auch sein kann, das du den realen Zeitwert deines Altgerätes gutgeschrieben bekommst und für ein Neugerät noch was drauflegen mußt.

Wenn sie kulant sind, kann sowas passieren, muss aber nicht.

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