Stromschlag, wie gibt es das? Kein FI? [Endet 21.4.]

OP (Firma: Hobbytheoretiker) #7648519
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Das "Falke 23 Wirtshaus" im Münchner Stadtteil Au ist geschlossen worden – wegen Lebensgefahr. Das teilte der Inhaber selbst auf seiner Homepage mit. Mitarbeiter hätten in der Küche "teils massive Stromschläge" bekommen. Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am 16.04.2024 um 21:30 Uhr vor 3 Tagen.

Vielleicht wollten die auch nur illegal Zitteraale kochen und tarnen das?

#7648533
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An unserem alten Kartoffeldämpfer, den wir zu LPG Zeiten hatten, habe ich als Kind auch regelmäßig einen gezockt bekommen. Das Teil war eh unheimlich, weil da halt nicht nur Kartoffeln und Runkeln gekocht wurden - sondern verstorbene Ferkel oder Lämmer wurden darin auch für die Hühner gekocht! War halt damals alles rein Bio! LOL

#7648612
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Heinrich K. schrieb:

Wie sollte denn ein FI den Stromschlag verhindern?

Er kann "massive" Stromschläge verhindern (für geeignete Werte von "massiv"), indem er den Strom unterbricht, bevor er "massiv" wird.

Da in der T-Online-Meldung von "wiederholten Stromausfällen" die Rede ist, denke ich, dass er das auch getan hat, den Mitarbeitern aber schon der Auftakt zu "massiv" war.

#7649084
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Dieter D. schrieb:

Wenn richtig gesehen, ist das Wirtshaus wieder offen. Angaben zur Ursache gibt es nicht.

Auch beim Reissack blieb die Ursache des Umfallens ungeklärt, aber er konnte später wieder aufgerichtet werden. Vielleicht sollte man hier einen ständigen Kanal einrichten, wo man wichtige Dinge von Dieter erfährt, die bei den meisten Medien der Zensur zum Opfer fallen.

Angehängte Dateien:
OP (Firma: Hobbytheoretiker) #7649152
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https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/lebensgefahr-in-kuechenbetrieb-deswegen-muss-das-beliebte-wirtshaus-falke-23-in-muenchen-schliessen-art-972995

Mehr gibt es dazu nicht und wird es nicht geben, sofern kein Kommentar hinzukommt.

Je nach Ursache und Randbedingungen ist dafür der Gebäudeeigentümer oder Pächter zuständig wer den Elektriker holen darf und wer die Rechnungen des Handwerkers bezahlt.

(Firma: --------------) #7649974
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Dieter D. schrieb:

Je nach Ursache und Randbedingungen ist dafür der Gebäudeeigentümer oder Pächter zuständig wer den Elektriker holen darf und wer die Rechnungen des Handwerkers bezahlt.

Kommt darauf an, wie der Vertrag gestaltet ist. Nach der Betriebssicherheitsverordnung ist der Unternehmer verpflichtet, den sicheren Betrieb von Arbeitsmittel zu gewährleisten. https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/fach-themen/pruefen-von-arbeitsmitteln

Nach DGUV 3 gilt: " Die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ DGUV Vorschrift 3 besagt, dass elektrische Betriebsmittel in Unternehmen und Betrieben turnusmäßig geprüft werden müssen. Dies betrifft ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, stationäre und nicht-stationäre Anlagen. "

Warum man hier nichts von der Gewerbeaufsicht liest oder die Presse die Polizei fragt, ob nicht wg. fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird. Ist auch ein bisschen "komisch".

Hmmm schrieb:

Evtl. PE unterbrochen? Das macht sich bei dem Edelstahl-Zeug in Gastroküchen nicht so gut.

Potenzialausgleich sollte bei gewerblichen Küchen doch auch gegeben sein. Schließlich sind alle Arbeitsflächen (Tische, Tritte, Regale, Wannen ...) aus Edelstahl und deshalb auch an die Haupterdungsschiene anzuschließen.

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