Dieter D. schrieb:
Je nach Ursache und Randbedingungen ist dafür der Gebäudeeigentümer oder
Pächter zuständig wer den Elektriker holen darf und wer die Rechnungen
des Handwerkers bezahlt.
Kommt darauf an, wie der Vertrag gestaltet ist.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung ist der Unternehmer verpflichtet, den sicheren Betrieb von Arbeitsmittel zu gewährleisten.
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/fach-themen/pruefen-von-arbeitsmitteln
Nach DGUV 3 gilt:
"
Die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ DGUV Vorschrift 3 besagt, dass elektrische Betriebsmittel in Unternehmen und Betrieben turnusmäßig geprüft werden müssen. Dies betrifft ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, stationäre und nicht-stationäre Anlagen.
"
Warum man hier nichts von der Gewerbeaufsicht liest oder die Presse die Polizei fragt, ob nicht wg. fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird.
Ist auch ein bisschen "komisch".
Hmmm schrieb:
Evtl. PE unterbrochen? Das macht sich bei dem Edelstahl-Zeug in
Gastroküchen nicht so gut.
Potenzialausgleich sollte bei gewerblichen Küchen doch auch gegeben sein.
Schließlich sind alle Arbeitsflächen (Tische, Tritte, Regale, Wannen ...) aus Edelstahl und deshalb auch an die Haupterdungsschiene anzuschließen.