Balkonkraftwerk: Wechselrichter auf 800 Watt drosseln.

OP #7687766
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Hallo,

meine Mutter möchte einen Sichtschutz aus GFK-Platten auf dem Balkon haben. Die Nachbarin unten hat sich einen für 1500 EUR machen lassen. Es sieht zwar gut aus, ist aber zu teuer. Da meine Mutter bald in Rente geht, möchte ich stattdessen ein Balkonkraftwerk installieren, das sowohl Strom erzeugt als auch als Sichtschutz dient.

Ich habe den Balkon genau vermessen und festgestellt, dass genau fünf Solarpanels passen:

  • 1 Panel mit ca. 400W nach Osten
  • 3 Panels mit ca. 400W nach Süden
  • 1 Panel mit ca. 400W nach Westen

Als Umrichter habe ich den HMS-1600/1800/2000-4T mit 4 MPPT-Trackern ausgewählt. Ich plane, ihn auf 800 Watt zu drosseln.

Ost- und West-Panels möchte ich an einen MPPT anschließen, während jedes der drei Süd-Panels einen eigenen Tracker bekommen soll.

Nun habe ich eine Frage: Warum werden Umrichter/Tracker auf der Eingangsseite und nicht auf der AC-Seite auf 800 Watt gedrosselt? Ist das korrekt? Wenn ja, erscheint mir das unlogisch.

Bei dem Umrichter HMS-1600/1800/2000-4T müsste dann jeder MPPT-Tracker nur 200 Watt leisten, um insgesamt 800 Watt zu erreichen.

Mit meiner Konfiguration werde ich aber nie 800 Watt erreichen, wenn ich richtig gerechnet habe:

  • Morgens maximal 200 Watt
  • Mittags maximal 600 Watt
  • Abends maximal 200 Watt

Ich möchte jedoch:

  • Morgens maximal 400 Watt
  • Mittags maximal 800 Watt
  • Abends maximal 400 Watt

Gibt es eine andere Alternative oder Lösung?

Vielen Dank!

#7687770
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G. U. schrieb:

Warum werden Umrichter/Tracker auf der Eingangsseite und nicht auf der AC-Seite auf 800 Watt gedrosselt?

Wohin sollten denn die reingehende Leistung, wenn sie nicht wieder raus darf ?

G. U. schrieb:

Gibt es eine andere Alternative oder Lösung?

Kauf einen WR für 800W der explizit damit wirbt auch overpowering zu vertragen und verbinde die Solarmodule über Entkoppeldioden.

OP #7687800
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Michael B. schrieb:

Wohin sollten denn die reingehende Leistung, wenn sie nicht wieder raus darf ?

Ich dachte, die 4 MPPT-Tracker wären so intelligent, dass sie die Eingänge oder Ausgänge selbstständig auf maximal 800 Watt begrenzen und miteinander kommunizieren. Beispielsweise könnte der Tracker bei Sonneneinstrahlung am Morgen einen MPPT voll auf 600/800 Watt hochregeln, während die anderen auf 0 Watt gedrosselt werden. Zur Mittagszeit würden dann die anderen Tracker aktiviert und entsprechend angepasst, während die zuerst aktiven gedrosselt werden usw.

Kauf einen WR für 800W der explizit damit wirbt auch overpowering zu vertragen und verbinde die Solarmodule über Entkoppeldioden.

Kannst du was empfehlen? Maximal 1600Watt rein und 1 MPPT auf 800Watt

#7687814
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Steht hier:

"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) § 3 Begriffsbestimmungen Im Sinn dieses Gesetzes ist oder sind 1. „Anlage“ jede Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas, wobei im Fall von Solaranlagen jedes Modul eine eigenständige Anlage ist; als Anlage gelten auch Einrichtungen, die zwischengespeicherte Energie, die ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder Grubengas stammt, aufnehmen und in elektrische Energie umwandeln,"

"31. „installierte Leistung“ die elektrische Wirkleistung, die eine Anlage bei bestimmungsgemäßem Betrieb ohne zeitliche Einschränkungen unbeschadet kurzfristiger geringfügiger Abweichungen technisch erbringen kann,"

#7687823
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Stimmt nicht, es gibt eine Extrawurst für Balkonkraftwerke...

"(5a) Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber"

#7687828
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Michael B. schrieb:

Kauf einen WR für 800W der explizit damit wirbt auch overpowering zu vertragen und verbinde die Solarmodule über Entkoppeldioden.

Dann kann man sich das MPPT abschminken, da jedes Panel seinen eigenen MPP bei entsprechend anderer Spannung besitzt - kurz: Der Regler kann nur einen Arbeitspunkt einstellen, der wegen verschiedener Beleuchtung der O/S/W-Panele nicht mit deren MPPs übereinstimmen kann, sondern immer einen Kompromiss darstellt.

Beitrag #7687834 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7687863
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Hallo, ich würde Ost und West an unterschiedliche MPPTs anschließen, da die unterschiedlich beschienen werden und deshalb unterschiedliche Arbeitspunkte optimal sind. Die Module an der Südseite werden alle gleichstark beschienen (falls die nicht irgendwie unterschiedlich abgeschattet werden), da können zwei auch an einen MPPT.

Bernd

#7687891
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Was du willst ist absolut plausibel und sinnvoll, aber anscheinend eher selten. Siehe: https://www.photovoltaikforum.com/thread/213039-performance-hoymiles-hms-1600-mit-1-2-3-4-modulen/?pageNo=1

Matthias schrieb:

Dann nimm 2 x 400 Watt Wechselrichter und hänge an einen 3 Module je OSW Parallel und an den anderen 2 x Süd.

Kommt vermutlich mehr raus als mit dem Hoymiles.

Gast #7687934
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Wegstaben V. schrieb:

G. U. schrieb:

ich möchte hier maximale Sonnenenergie in Leistung von 800VA umwandeln.

Verstehe ich das richtig? Du möchtest "jederzeit" maximal 800W ernten? Selbst wenn die Zellen bei guter Bestrahlung vielleicht (5 x 400) = 2000 Watt liefern könnten?

Warum die Beschränkung auf 800W?

Also zum einen "Balkonkraftwerk", die Regelung sieht max.800W vor

  1. weil du das auch anschließen darfst ohne SMART Zähler, d.h. der läuft dann rückwärts
  2. weil das über den Schuko Stecker angeschlossen wird, das heißt es wird in die Steckdose eingesteckt, diese Steckdose ist jetzt aber zum Beispiel 16A abgesichert und 1.5mm2 verdrahtet (weil Altbau) dann kann eine andere Steckdose an der selben Sicherung ja normalerweise nur 230V x 16A = 3680W jetzt liefert das Balkomkraftwerk 800W zusätzlich von dem die Sicherungs "nichts weis" und man bekommt 4480W = 19.5A, da hat man sich zu durchgerungen das als Dauerleistung als "gefahrlos" einzustufen

macht das die Situation klarer?

Bei 2000W zusätzlich würde man Leitungen mit 24.7A um mehr als 50% überlasten

Wenn man von den neueren Regeungen ausgeht 1.5mm2 mit 10A und dann 18.7A, naja das ging um 16A ja auch gut und im Altbau sind die 19.5A ja auch ok, da ist es dann eher Bürokratie

#7687979
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Wegstaben V. schrieb:

Verstehe ich das richtig? Du möchtest "jederzeit" maximal 800W ernten? Selbst wenn die Zellen bei guter Bestrahlung vielleicht (5 x 400) = 2000 Watt liefern könnten?

Tun sie eh nicht, weil sie nicht senkrecht zur Sonne stehen sondern lotrecht. Mehr als knapp über 1000W liefern sie so eh nicht.

Also so wie es Michael B. beschrieben hat. Da stimmt das Verhältnis Aufwand zu Ertrag.

#7687982
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Lucky schrieb:

  1. weil du das auch anschließen darfst ohne SMART Zähler, d.h. der läuft dann rückwärts

Nein, du musst das trotzdem der Bundesnetzagentur melden, und die sorgen dafür, dass der Netzbetreiber das erfährt und der dann ein Zähler mit Rücklaufsperre einbaut. Die Gesetzesänderung war nur dass du nicht bei beiden mehr anmelden musst und nicht warten musst bis die in die Puschen kommen. Wenn sie dir keinen neuen Zähler setzen darfst du trotzdem betreiben und nur dann läuft dein alter Zähler ggf. auch mal rückwärts.

OP #7687997
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Ich glaube, einige verstehen nicht, was ein Balkonkraftwerk ist und was die 800W-Begrenzung bedeutet!

Habt ihr die Zeichnung gesehen? Im Idealfall erreicht die Anlage nur 1200 Watt (Südseite).

Ideal:

  • Osten: max. 400W
  • Süden: max. 1200W
  • Westen: max. 400W

Diese Werte möchte ich auf 800 Watt begrenzen (Balkonkraftwerk):

  • Osten: max. 400W
  • Süden: max. 800W
  • Westen: max. 400W

Deshalb brauche ich einen Mikro-Wechselrichter mit einem MPPT-Tracker, der 30A am Eingang bewältigen und für max. 60V ausgelegt sein sollte. Dann kann ich alle Solarmodule mithilfe einer Diode parallel anschließen.

Hier noch einmal das Problem mit den MPPT-Trackern:

https://youtu.be/DVmmNGAb_Fo?si=Kx51xd__sxiMVqI8

#7688025
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G. U. schrieb:

Habt ihr die Zeichnung gesehen? Im Idealfall erreicht die Anlage nur 1200 Watt (Südseite).

Nein, sie erreicht nicht viel mehr als die Hälfte der theoretischen Maximalleistung, weil deine Module senkrecht stehen, und nicht auf die Sonne ausgerichtet sind. Also ist deine effektive Fläche deutlich kleiner. Und wenn die Sonne flach steht, dann muss das Licht durch soviel Atmosphäre, dass die Leistung noch mehr in den Keller geht.

Gast #7688027
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G. U. schrieb:

Hier noch einmal das Problem mit den MPPT-Trackern: https://youtu.be/DVmmNGAb_Fo?si=Kx51xd__sxiMVqI8

Hallo, die Wechselrichter von Deye begrenzten nicht die einzelnen MPPT-Eingänge, sondern den Gesamtausgangsstrom. Wenn an 2 Eingängen 400 Watt kommen und an 2 0 Watt, dann liefer er seine 800 Watt ins Netz, auch wenn er von 1600 auf 800 Watt, also 50 % begrenzt ist. Der Hoymiles würde dann nur 400 Watt liefern, das ist richtig.

OP #7688028
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Udo S. schrieb:

G. U. schrieb:

Habt ihr die Zeichnung gesehen? Im Idealfall erreicht die Anlage nur 1200 Watt (Südseite).

Nein, sie erreicht nicht viel mehr als die Hälfte der theoretischen Maximalleistung, weil deine Module senkrecht stehen, un nicht auf die Sonne ausgerichtet sind. Also ist deine effektive Fläche deutlich kleiner. Und wenn die Sonne flach steht, dann muss das Licht durch soviel Atmosphäre, dass die Leistung noch mehr in den Keller geht.

Die Solarpanels lassen sich von 0 bis 30 Grad einstellen, da die Halterungen diese Funktion bieten.

OP #7688034
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Re D. schrieb:

G. U. schrieb:

Hier noch einmal das Problem mit den MPPT-Trackern: https://youtu.be/DVmmNGAb_Fo?si=Kx51xd__sxiMVqI8

Hallo, die Wechselrichter von Deye begrenzten nicht die einzelnen MPPT-Eingänge, sondern den Gesamtausgangsstrom. Wenn an 2 Eingängen 400 Watt kommen und an 2 0 Watt, dann liefer er seine 800 Watt ins Netz, auch wenn er von 1600 auf 800 Watt, also 50 % begrenzt ist. Der Hoymiles würde dann nur 400 Watt liefern, das ist richtig.

Ist das wirklich so? Dann sollte ein 1600W SUN-M160G4-EU-Q0 theoretisch ausreichen.

#7688280
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G. U. schrieb:

Dann kann ich alle Solarmodule mithilfe einer Diode parallel anschließen.

Du brauchst keine Dioden wenn die Module identisch sind. Du kannst die Module einfach parallel klemmen. (Ein sogenanntes Half-Cell Modul ist ürigens nichts weiter wie zwei parallele Module halber Größe in einem Gehäuse)

Der Witz an der Sache ist, das die Leerlaufspannung der Module ungefähr gleich ist, weil diese im wesentlichen nur von der Temperatur abhängig ist. Solange die Leerlaufspannung eines der Module aus dem Verband nicht wesentlich niedriger ist als die Betriebsspannung, fließt da kein Strom rückwärts. Und das kann nicht passieren, weil der MPPT dafür sorgt, das die Arbeitsspannung immer niedriger als die Leerlaufspannung ist. (Ich habe wie gesagt bei mir je ein Modul Richtung Ost und eins Richtung West parallel geschalten)

OP #7688291
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Re D. schrieb:

G. U. schrieb:

Ist das wirklich so? Dann sollte ein 1600W SUN-M160G4-EU-

Ja, soll so sein: https://www.akkudoktor.net/forum/migrated-forums-balkonsolar/mikrowechselrichter-mit-ausgangsbedchraenkung/ Da ist ein Video verlinkt. Ich kann es morgen auch mal ausprobieren.

Danke, genau diese Information habe ich gesucht. Laut dem Video können die Deye G4 das. Ab Minute 11:00 wird es genau erklärt:

https://youtu.be/9W1WTIYNEyo

#7688408
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Lucky schrieb:

Wenn man von den neueren Regeungen ausgeht 1.5mm2 mit 10A

Woher stammt denn eigentlich diese Mär, die man momentan immer wieder liest?

Selbst in den Fertighäusern mit Holzständerbauweise und Dämmung im Mauerwerk (Verlegeart A) sind 13A bei 1,5² erlaubt.

Bei der im Hausbau klassischen Verlegeart, nämlich B, darf ich nach wie vor mit 16A absichern (bei 2 spannungsführenden Leitern, also Wechselstrom). Da hat sich nie was geändert.

Bei Verlegeart C darf ich sogar mit 16A absichern wenn 3 Leiter belastet sind (sprich, Drehstrom anliegt). Mit anderen Worten: 1,5² dürfen bei geeigneter Umgebung sogar für CEE-Dosen (Volksmund: "Starkstromdosen") benutzt werden.

#7688442
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Christian M. schrieb:

Alle Module in eine Reihe schalten und EINEN Growatt mit 600/800W dranhängen. Vorteil, bei dusigem Wetter laufen alle Module gleich trotz verschiedener Ausrichtung.

Das ist ja schon eine kriminell leichtsinnige und falsche Aussage! Für DE angebotener Mikro-Wechselrichter von Growatt ist der NEO 800M-X. Aus dem Datenblatt: Pro Tracker maximal 60VDC Eingangsspannung. https://de.growatt.com/upload/file/NEO_800M-X_WiFi_Datenblatt_DE_202403.pdf Schon zwei Standardmodule in Reihe würde das überschreiten. Zahlst Du die neuen Ersatz-Wechselrichter, die durch Deine Falschaussage ihren Dienst versagen? Oder lachst Du über Deinen kriminellen "Streich"?

#7688449
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Re D. schrieb:

Schwachsinn. Bei Reihenschaltung gibt das schwächste Glied den Strom vor, unabhängig vom Wetter!

Sprechen die Profis! Als anderer Profi, mit Ahnung, erzähle ich euch, jetzt dass ihr falsch liegt. Schonmal was von Bypassdioden in den Modulen gehört? Die sind in jedem Modul verbaut. Das soll bei Vogelschiss verhindern das ein ganzer String wegen Verschattung ausfällt oder gar einzelne Zellen abbrennen!

https://www.offgridtec.com/growatt-mic-800tl-x-string-wechselrichter-pv-800w-1-phasig.html

#7688473
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Christian M. schrieb:

Schonmal was von Bypassdioden in den Modulen gehört? Die sind in jedem Modul verbaut. Das soll bei Vogelschiss verhindern das ein ganzer String wegen Verschattung ausfällt oder gar einzelne Zellen abbrennen!

Super! Aber dass das Modul dann Leistung verbrät, obwohl es parallel oder mit eigenem Eingang noch vielleicht 10% Leistung dazu liefern könnte verschweigst du tunlichst.

Weiter was ist damit?

Ralf X. schrieb:

Das ist ja schon eine kriminell leichtsinnige und falsche Aussage! Für DE angebotener Mikro-Wechselrichter von Growatt ist der NEO 800M-X. Aus dem Datenblatt: Pro Tracker maximal 60VDC Eingangsspannung. https://de.growatt.com/upload/file/NEO_800M-X_WiFi_Datenblatt_DE_202403.pdf

Ist dir egal, ist ja nicht dein Wechselrichter der kaputt geht.

Fakt ist deine "alle in Reihe" ist die schlechteste Lösung, gerade weil die Elemente unterschiedlich ausgerichtet sind.

#7688493
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Re D. schrieb:

Schwachsinn. Bei Reihenschaltung gibt das schwächste Glied den Strom vor, unabhängig vom Wetter!

Auch nicht.

Das schwächste kann den Strom nicht halten, bricht in der Spannung ein und wird durch die Bypass-Diode überbrückt.

Es fehlt also die Spannung von dem Modul, nicht der Strom.

Da mit noch mehr Strom auch die zweite in die Knie geht, ist die Frage, wie weit der MPPT den Strang belastet. Hoffentlich regelt er sinnvoll.

Würde man alle Module parallel schalten, fällt das schwächere nicht völlig aus, sondern trägt noch was bei.

OP #7688500
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Christian M. schrieb:

Re D. schrieb:

Schwachsinn. Bei Reihenschaltung gibt das schwächste Glied den Strom vor, unabhängig vom Wetter!

Sprechen die Profis! Als anderer Profi, mit Ahnung, erzähle ich euch, jetzt dass ihr falsch liegt. Schonmal was von Bypassdioden in den Modulen gehört? Die sind in jedem Modul verbaut. Das soll bei Vogelschiss verhindern das ein ganzer String wegen Verschattung ausfällt oder gar einzelne Zellen abbrennen! https://www.offgridtec.com/growatt-mic-800tl-x-string-wechselrichter-pv-800w-1-phasig.html

Ich denke, in meinem Fall ist die Parallelschaltung die bessere Wahl.

Bei Growatt braucht man laut Dokumentation mindestens zwei Solarpanels, die gleichzeitig volle Leistung liefern können:

  • Startspannung: 50V

Ich habe jedoch morgens und abends nur ein 400W-Solarpanel und tagsüber drei Solarpanels.

#7688607
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Christian M. schrieb:

Alle Module in eine Reihe schalten und EINEN Growatt mit 600/800W dranhängen. Vorteil, bei dusigem Wetter laufen alle Module gleich trotz verschiedener Ausrichtung.

Genau so ist es. String so groß machen wie der WR maximale Eingangsspannung kann. Alles andere ergibt sich durch mppt und Bypassdioden die alle Module der letzten 10 Jahre integriert haben. Scheiss auf die paar einstelligen V die irgendwo in den Dioden hängen bleiben, das ist alle Mal weniger als wenn esie Spannung an einem mppt so gering ist das der wr nicht einspeist. So erreicht man auch bei Bewölkung noch maximale Eingangsleistung am WR. Was bringt es wenn 4 einzelne strings je 15Volt haben und der WR erst ab 25V arbeit? NIX! Also alle in Reihe und dann schön Wechselrichten wärend die ganzen Experten noch auf mehr Sonne warten. Die haben alle MPPT nicht verstanden. Und die Tatsache daß es dir im Bereich BKW nicht um maximale einapeiseleistung geht , sondern möglich LANGZEITIGE Einspeisung.

Persönliche Seite #7688662
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G. U. schrieb:

ich möchte hier maximale Sonnenenergie in Leistung von 800VA umwandeln.

Anker hat vor kurzem ein Erwachenes Balkonkraftwerk vorgestellt womit man mit 2000W den Speicher laden kann und über Stillstand die Reserve abgibt(800W max). https://www.anker.com/eu-de/anker-solix/balkonkraftwerk-mit-speicher-angebote-bms

Wenn dir die Leistung beim Balkonkraftwerk wichtig sein sollte wäre das von Anker nicht zu verachten.

#7688759
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Sowas in der Richtung haben wir damals gerechnet 🤗

"Ich würde mir dadurch gerne mal einen Eindruck verschaffen wie mein Grundverbrauch von ca.150Watt da so im Durchschnitt liegt...?" - https://www.gutefrage.net/frage/welche-grundlast-in-einer-wohnung-ist-normal

"Mit einem 600 Watt Balkonkraftwerk, optimal ausgerichtet, können Sie mit einem Jahresertrag von etwa 550 kWh bis 720 kWh zwischen März und Dezember rechnen. Bei einem 800 Watt System sind sogar bis zu 950 kWh pro Jahr möglich" - https://www.solario24.com/ratgeber/balkonkraftwerk-600w-ertrag-pro-tag-lohnt-es-sich-im-jahr-2024#:~:text=Mit%20einem%20600%20Watt%20Balkonkraftwerk,950%20kWh%20pro%20Jahr%20m%C3%B6glich.

950÷365÷24=0,108

Also so 100 Watt...

OP #7709638
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Udo S. schrieb:

G. U. schrieb:

Habt ihr die Zeichnung gesehen? Im Idealfall erreicht die Anlage nur 1200 Watt (Südseite).

Nein, sie erreicht nicht viel mehr als die Hälfte der theoretischen Maximalleistung, weil deine Module senkrecht stehen, und nicht auf die Sonne ausgerichtet sind. Also ist deine effektive Fläche deutlich kleiner. Und wenn die Sonne flach steht, dann muss das Licht durch soviel Atmosphäre, dass die Leistung noch mehr in den Keller geht.

Mit der in der Handskizze dargestellten Konfiguration oder folgender Aufstellung:

  1. Solarpanel (Ost) mit einer Neigung von ca. 20 Grad
  2. Solarpanel (Süd) mit einer Neigung von ca. 20 Grad
  3. Solarpanel (Süd) mit einer Neigung von ca. 10 Grad
  4. Solarpanel (Süd) mit einer Neigung von ca. 5 Grad
  5. Solarpanel (West) mit einer Neigung von ca. 5 Grad

Ost und West sin parallel geschaltet.

erreicht die Anlage tagsüber eine Spitzenleistung von 1200 Watt, selbstverständlich ohne Drosselung. Derzeit ist die Anlage auf 800 VA gedrosselt und erzielt folgende Erträge:

  • Mindestens 2,2 kWh bei 100% Bewölkung oder Regen
  • Maximal 7,5 kWh bei klarem Himmel
(Firma: Q3) #7709646
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Ob man die Module in Reihe oder parallel schaltet, hat auch Einfluss auf die Auswahl des Wechselrichters.

a) Es gibt WR, die wollen am Eingang max. 30 ... 50V, die sind für Parallelschaltung und größere Ströme. Da braucht man auch dickere Kabel ...

b) entsprechend gibt es WR, die vertragen am Eingang bis zu 1000V und mehr. Die laufen auch erst bei 150 ... 200V an (mein Steca 3010 z.B. bei 160V). Bei denen muss man die Module logischerweise in Reihe schalten.

Letzteres ist m.E. für größere Installationen gedacht. Deshalb haben die meisten Module auch nur ca. 2x 70cm Anschlusskabel mit Stecker, die einfach von einem zum nächsten verbindet.

#7709672
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Matthias schrieb:

... "Mit einem 600 Watt Balkonkraftwerk, optimal ausgerichtet, können Sie mit einem Jahresertrag von etwa 550 kWh bis 720 kWh zwischen März und Dezember rechnen. Bei einem 800 Watt System sind sogar bis zu 950 kWh pro Jahr möglich" - https://www.solario24.com/ratgeber/balkonkraftwerk-600w-ertrag-pro-tag-lohnt-es-sich-im-jahr-2024#:~:text=Mit%20einem%20600%20Watt%20Balkonkraftwerk,950%20kWh%20pro%20Jahr%20m%C3%B6glich.

950÷365÷24=0,108

Also so 100 Watt...

Nutzt halt in DE nicht viel, wenn für eine bezogene kW vier bis fünf eingespeist werden müssen um kostenneutral zu sein...

#7709810
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G. U. schrieb:

Ist eine solche Konfiguration überhaupt als Balkonkraftwerk zulässig

Nein.

Wäre jetzt einfach gewesen, selbst nachzuschlagen.

"Denn maßgeblich ist in diesem Fall nicht die Gesamtmenge an erzeugtem Strom auf dem Dach oder Balkon, sondern die Leistung des Wechselrichters. Er darf ab 2024 maximal 800 Watt Leistung haben, während die Solarmodule insgesamt bis zu 2000 Watt erreichen dürfen"

Melde es halt als ordentliche PV Anlage an.

OP #7709950
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Interessanter Artikel: https://priwatt.de/blog/xl-balkonkraftwerk-ueber-2000-wp-in-betrieb-nehmen/

Was meint ihr, geht das?

In Zusammenarbeit mit einem renommierten Energierechtsanwalt haben wir eine Möglichkeit gefunden, wie Balkonkraftwerke bzw. Stecker-Solaranlagen mit mehr als 2000 Watt Modulleistung betrieben werden können.

Das neue Gesetz ist als „Erleichterung“ gedacht, die genutzt werden kann, aber nicht zwingend genutzt werden muss. Technisch mussten Stecker-Solaranlagen schon immer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben werden, was sich durch das EEG nicht ändert.

#7710137
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G. U. schrieb:

Interessanter Artikel: https://priwatt.de/blog/xl-balkonkraftwerk-ueber-2000-wp-in-betrieb-nehmen/

Was meint ihr, geht das?

Sinnloser Artikel. Das was da beschrieben wird ist der ganz normale Weg der Anmeldung einer "normalen" PV Anlage. Das ging schon immer bis 10kW und jetzt halt eben bis 30kW. Im Unterschied dazu muss man eine Balkonsolaranlage eben nicht separat beim Netzbetreiber anmelden. Und wenn ich schon eine so große Anlage anmelde und evtl. auch Einspeisevergütung will (So wie im Artikel beschrieben) warum sollte ich dann einen gedrosselten Wechselrichter nehmen?

#7710196
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Andreas M. schrieb:

Und wenn ich schon eine so große Anlage anmelde und evtl. auch Einspeisevergütung will (So wie im Artikel beschrieben) warum sollte ich dann einen gedrosselten Wechselrichter nehmen?

Es gibt einen ganz einfachen Grund, bei einer Balkonanlage, die ja nur 800 Watt liefern darf, deutlich größere Panels zu nehmen.

Ein 1600-Watt-Panel liefert bei halber Sonne 800 Watt. Ein 800-Watt-Panel liefert bei halber Sonne aber nur 400 Watt. Was mache ich also, wenn ich möglichst viel ernten und selbst verbrauchen will, ohne mich mit dem Brimborium von "großer" Anmeldung, Einspeisezähler, Installation von zusätzlichen Leitungen, Finanzamt usw. zu belasten? Vielleicht will ich mich im Leben mehr mit anderen Dingen beschäftigen?

#7710231
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Andreas M. schrieb:

Und wenn ich schon eine so große Anlage anmelde und evtl. auch Einspeisevergütung will (So wie im Artikel beschrieben) warum sollte ich dann einen gedrosselten Wechselrichter nehmen?

Weil man diesen kleinen 800W Wechselrichter ohne kostentreibendes Brimborium wie Installationsunternehmen, ggf. Ertüchtigung des Zählerplatzes und ähnliche Maßnahmen, einfach an die nächste Schukosteckdose anschließen darf?

Allerdings ist das wirklich nur eine sehr vage Vermutung meinerseits, da dieses Vorgehen sicher nicht überall funktionieren wird.

Denn nicht bei jedem Netzbetreiber ist eine einfache Anmeldung durch Privatpersonen überhaupt möglich. Hier z.B. definitiv nicht! (siehe Bild oben)

Angehängte Dateien:
#7710243
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Rolf schrieb:

Es gibt einen ganz einfachen Grund, bei einer Balkonanlage, die ja nur 800 Watt liefern darf, deutlich größere Panels zu nehmen.

Ja selbstverständlich gibts den, zumal bei den derzeit günstigen Modulpreisen! Da könnte man mit z.B. 2x2kWp in Ost/West Ausrichtung den Eigenbedarf in den Morgen- und Abendstunden wunderbar abdecken.

Insofern ist die jetzt in 2024 beschlossene Begrenzung der Modulleistung auf maximal 2kWp eine wirklich mehr als unglückliche Maßnahme.

Auch in Hinblick auf neuere Erscheinungsformen von Solaranlagen, wie z.B. Solarzäunen die praktisch nie die Maximalleistung der Module erreichen, kommt diese neue Regelung absolut zur Unzeit!

#7710265
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Tom K. schrieb:

Auch in Hinblick auf neuere Erscheinungsformen von Solaranlagen, wie z.B. Solarzäunen die praktisch nie die Maximalleistung der Module erreichen, kommt diese neue Regelung absolut zur Unzeit!

Die max. Peakleistung für gesetzliche Obergrenzen zu nehmen ohne zu berücksichtigen ob diese max. Peak-Leistung je nach Aufstellort überhaupt erreicht werden kann ist generell schwachsinn. Aber wenn man das auch noch ins Gesetz packen würde, dann bräuchte man wieder einen "geschulten" Energiehansel um die tatsächlich mögliche Peakleistung an drei verschiedene Ämter zu bestätigen. Am besten mittels Fax.

#7710266
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Tom K. schrieb:

Ja selbstverständlich gibts den, zumal bei den derzeit günstigen Modulpreisen! Da könnte man mit z.B. 2x2kWp in Ost/West Ausrichtung den Eigenbedarf in den Morgen- und Abendstunden wunderbar abdecken.

Richtig. Allerdings wird dann halt das System insgesamt deutlich komplexer. Bzw. kann komplexer werden. Der nächste baut dann nen Akku dazu, um auch die ganze Nacht abzudecken. Da sind dann zumindest auf PV-Seite auch deutlich größere Ströme möglich. Das ist dann schnell nicht mehr idiotensicher installierbar. Und auch die Befestigung ist nicht mehr unbedingt was für den Neuhandwerker.

Ist für den versierten Bastler ärgerlich, denn der könnte das durchaus. Aber für den Großteil der Bürger nicht relevant. Die bräuchten dafür eh den Elektriker (bzw. sollten dringend einen nehmen) und dann ists eh vorbei mit supergünstig.

#7710272
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Rolf schrieb:

Es gibt einen ganz einfachen Grund, bei einer Balkonanlage, die ja nur 800 Watt liefern darf, deutlich größere Panels zu nehmen. Ein 1600-Watt-Panel liefert bei halber Sonne 800 Watt

Darfsf du ja auch, bis 2000Wp anmeldefrei.

Nur eben nicht 3200Wp wie unser picocontroller.

Irgendwo ist halt Schluss, keine Ahnung warum die Leute prinzipiell der Meinung sind, für sie gelte das ja nicht, ob Tempolimit oder Rasenmäher am Abend.

#7710284
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Stephan schrieb:

Da sind dann zumindest auf PV-Seite auch deutlich größere Ströme möglich.

Das ist schon richtig, Kabel und Steckverbinder müssen selbstverständlich entsprechend ausgelegt sein.

Stephan schrieb:

Das ist dann schnell nicht mehr idiotensicher installierbar.

Warum nicht? Weshalb sollte das ein Problem sein?

Oder dürfen demnächst 400V/32A-CEE-Steckdosen und Verlängerungskabel ( über 20KW!!!) nur noch von ausgebildeten Fachkräften zusammengesteckt werden ?

Stephan schrieb:

Und auch die Befestigung ist nicht mehr unbedingt was für den Neuhandwerker.

Jaja, mag sein. Aber auch das ist doch nur sekundär eine Frage der mpp-Leistung. Das spräche vielleicht eher für eine Begrenzung von Montagehöhe oder Modulgewicht oder für eine Pflichtversicherung. Oder noch viel viel besser: Alljährliche kostenpflichtige Überprüfung der Module durch den Schornsteinfeger... ;-)

Je nach dem, wie fest man den doofen Bürger halt glaubt ans Händchen nehmen zu müssen.

Übrigens: Es sollen auch schon Sonnenschirme vom Balkon geflogen sein, oder Pflanzen und Blumenkästen. Was unternehmen wir denn nun da wieder dagegen?

OP #7710307
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Michael B. schrieb:

Darfsf du ja auch, bis 2000Wp anmeldefrei. Nur eben nicht 3200Wp wie unser picocontroller.

Das habe ich auch gelesen und verstanden, aber ich verstehe nicht, warum ich die obere Schaltung mit Schuko verwenden darf und die untere nicht. Siehe Bild.

Technisch sind beide Systeme identisch und arbeiten unter 60V. Der einzige Unterschied ist ein zusätzlicher Akku und 4 Panels . Die Einspeisung erfolgt weiterhin mit 800VA.

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#7710321
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Michael B. schrieb:

Irgendwo ist halt Schluss, keine Ahnung warum die Leute prinzipiell der Meinung sind, für sie gelte das ja nicht, ob Tempolimit oder Rasenmäher am Abend.

Es gibt halt Restriktionen die erschließen sich automatisch. Jeder möchte am Abend seine Ruhe haben und vor der Schule sind auch 30kmh teilweise noch zu schnell.

Wenn man allerdings auf freier gerader Landstraße, von heute auf morgen ein Tempolimit von 50kmh einführt, dann ist eine Begründung dafür doch sehr sinnvoll.

Schon allein damit das dumme autofahrende Umweltverschmtzerinnenin in ihrer geistigen Schlichtheit dahinter keine reine Schikane vermutet, steht dann dort ergänzend auch immer so etwas wie: Baustelle, Fahrbahnverengung, Wildwechsel, Bodenwelle, Lärmschutz...

Dieses Ergänzungsschild fehlt halt bei der jetzt erfolgten Limitierung der mpp-Leistung (durch die Ampel, um im Bild zu bleiben...:-)).

Gast #7710331
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G. U. schrieb:

Das habe ich auch gelesen und verstanden, aber ich verstehe nicht, warum ich die obere Schaltung mit Schuko verwenden darf und die untere nicht. Siehe Bild.

Da hast du unseren lieben VDE noch nicht gefragt. Die Experten haben nämlich herausgefunden, dass der 800 W Wechselrichter mit mir 800 Watt Solarmodulen betreiben werden darf, sonst könnte zu oft Höchstleistung am Schokokreis anliegen.

#7710353
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Tom K. schrieb:

Stephan schrieb:

Da sind dann zumindest auf PV-Seite auch deutlich größere Ströme möglich.

Das ist schon richtig, Kabel und Steckverbinder müssen selbstverständlich entsprechend ausgelegt sein.

Stephan schrieb:

Das ist dann schnell nicht mehr idiotensicher installierbar.

Warum nicht? Weshalb sollte das ein Problem sein?

Naja. Wie hoch das Bastlerpotential im PV-Bereich ist sieht man allein schon an den Fragen die hier landen. Mit 800/1600W Modulleistung gibt's halt auch entsprechende günstige Fertigpakete, die soweit passen. Da lohnt selber basteln kaum. Also auch ein eher seltenes Risiko.

Wenn da aber auch deutlich mehr Modulleistung erlaubt ist geht die Bastelei los. Die alten Module vom Schrott. Dazu bissle Lautsprecherleitung und die vor 15 Jahren ausgebauten Lüsterklemmen aus der Restekiste. Stecker abgezwickt und verlängert, Gaffa drüber und schon rennt die Sache ... Habs ja auf YouTube gesehen ... Wie gesagt, einige könnten es sinnvoll machen, viele würden aber Quatsch machen.

Viele eher stellt sich mir aber die Frage, warum man nicht mehrere Kleinanlagen je Verbrauchsstelle erlauben kann. Logisch müssten es gesondert abgesicherte Stromkreise sein, meinetwegen auch getrennte Phasen. Das könnte spätestens ein angelernter "Balkonkraftwerksprüfer" sicher rausfinden. Und 2 Kraftwerke auf 2 Steckdosen mit getrenntem Stromkreis wäre sicherheitstechnisch keine Verschlechterung.

#7710357
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Hallo zusammen, hier mal ein paar aufklärende Worte. Alle Einspeiseanlagen sind anmeldepflichtig! Auch Anlagen bis 800 W müssen min. beim Markstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden! Das ist Pflicht des Betreibers. Nur brauchen die "Kleinstanlagen" nicht beim Netzbetreiber (NB) angemeldet werden und können auch von Nichtelektriker angeschlossen werden. Kleinstanlage bedeutet: max. 800 W Wechselrichterleistung ohne Drosselung! Kann der bei 100% mehr, als 0,8 kW, dann ist es keine Kleinstanlage mehr (Drosselung zählt nicht). Weiter kann an dem 0,8 kW Wechselrichter max. 2 kWp Solarpanel angeschlossen werden.

Wird eine zweite Anlage angeschlossen, ist das gesamte, keine Kleinstanlage mehr und unterliegt der Anmeldepflicht beim NB und MaStR und das durch eine Elektrofirma!

Wird gegen diese Vorgaben verstoßen, können Strafen von 10€ pro kWp und pro Monat auf dem Betreiber zukommen. Das sollte man im Hinterkopf behalten ;-) Und noch was... Schukostecker sind nach VDE noch nicht zugelassen, sondern nur spezielle Energiesteckdose. Ob die jemals zugelassen werden ???

Gruß Peter

#7710380
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Peter R. schrieb:

Und noch was... Schukostecker sind nach VDE noch nicht zugelassen,

Der VDE ist kein Gesetzgeber, also erzähle keinen solchen FUD

Der Schukostecker ist durch den VDE "geduldet". Und vom Gesetzgeber zugelassen, nur muss die Norm noch "erarbeitet" werden. Sprich die Lobby der Elektriker versucht das noch so zu drehen, dass sie ihr Monopol auch für so triviale Dinge halten können

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726

Gast #7710389
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Peter R. schrieb:

Kleinstanlage bedeutet: max. 800 W Wechselrichterleistung ohne Drosselung! Kann der bei 100% mehr, als 0,8 kW, dann ist es keine Kleinstanlage mehr (Drosselung zählt nicht). Weiter kann an dem 0,8 kW Wechselrichter max. 2 kWp Solarpanel angeschlossen werden.

Ach das kannst du jetzt auch mit dem zugehörigen Paragraphen belegen?

#7710401
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Udo S. schrieb:

Der VDE ist kein Gesetzgeber, also erzähle keinen solchen FUD

Tja, da ist etwas wahres dran. Aber die DGUV V3 schreibt für elektr. Anlagen min. die Nutzung der VDE Vorschriften vor (oder Besseres) und die hat Gesetzescharakter!

Also als Resultat bedeutet das, dass keiner, jemanden bestrafen wird, durch die Nutzung eines Schukosteckers. ABER, passiert was durch die Nutzung, muss der Betreiber sich erklären, warum er nicht die Unfall-Verhütungs-Vorschriften eingehalten hat. Wie dann die Klage aussieht, liegt daran was passierte.

Und bitte... sachlich bleiben: >erzähle keinen solchen FUD<

Gruß Peter

Gast #7710416
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Peter, da steht:

"... und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, ..."

Da steht nix von "Drosselung" oder nicht. 800 VA sind 800 VA. In Prinzip ist jeder Wechselrichter Softwaregedrosselt, sonst würde ja gelten, das immer die gerade anliegende Solarleistung eingespeist wird. Wie oft hast du eigentlich mit deinem Auto schon die zulässige Höchstgrenze überschritten? Weißt du die überhaupt?

#7710480
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Udo S. schrieb:

Der Schukostecker ist durch den VDE "geduldet". Und vom Gesetzgeber zugelassen, nur muss die Norm noch "erarbeitet" werden.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726

Keine Ahnung, aber in diesem Link kann ich keine verbindliche Aussage zur Zulässigkeit des Schukoanschlusses zum jetzigen Zeitpunkt erkennen, eher das Gegenteil.

Dort heißt es:

"Künftig sollen Balkon-PV mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das erleichtert die Installation erheblich. Hierzu muss noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden."

"Künftig sollen" ist doch eher eine Absichtserklärung, die besagt, daß der Anschluss mit einem herkömmlichen Schukostecker dann möglich ist, wenn eine entsprechende Norm mit den Verbänden erarbeitet wurde. Mir ist nicht bekannt, das eine solche Norm z.Zt. bereits vorliegt.

Andererseits: Woher sollte ich das auch wissen? Eine eventuell existierende Norm wird ja schließlich nie veröffentlicht, sondern existiert nur im verborgenen. Also ist wohl alles möglich...

(Firma: Spezialeinheit) #7710506
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Peter R. schrieb:

Wird gegen diese Vorgaben verstoßen, können Strafen von 10€ pro kWp und pro Monat auf dem Betreiber zukommen. Das sollte man im Hinterkopf behalten ;-)

Das wären also bei einer 800Wp Anlage 8€ pro Monat. Bei 27ct/kWh und rückwärtslaufenden Zähler müsste die Anlage 30kWh pro Monat erwirtschaften um über den Betrag der Strafe zu liegen. Momentan sind etwa 150kWh pro Monat möglich, irgendwie scheint mir das auch so gewollt.

Gast #7710549
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Tom K. schrieb:

"Künftig sollen" ist doch eher eine Absichtserklärung, die besagt, daß der Anschluss mit einem herkömmlichen Schukostecker dann möglich ist, wenn eine entsprechende Norm mit den Verbänden erarbeitet wurde.

Normen sind keine Gesetze. Erlaubt ist, was nicht gegen ein Gesetz verstößt. Wenn die Anlage so gebaut ist, das keiner einen Schlag bekommt und die Leitung/Steckdose nicht abbrennt, dann ist es wohl erlaubt.

#7710560
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Frank D. schrieb:

Bei 27ct/kWh und rückwärtslaufenden Zähler müsste die Anlage 30kWh pro Monat erwirtschaften um über den Betrag der Strafe zu liegen.

Obacht, Milchmädchenrechnung. Der rückwärtslaufende Zähler wird nur geduldet, wenn und nachdem du deine Anlage angemeldet hast. d.H. du hast da nur ein paar Monate um das auszunutzen, je nachdem wie schnell dein Netzbetreiber einen Termin zum Zählertausch findet.

#7710622
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Frank D. schrieb:

Ich gehe mal davon aus, dass es etliche Anlagen gibt die nicht gemeldet sind und der Zähler dreht rückwärts. Durch die Meldung würde die Anlage ja sehr schnell nicht mehr so rentabel sein.

Google Maps/Earth bieten schon reichlich Material für interessierte Personen, die öffentlichen Überflugkarten der (deutechen Bundes-) Länder oft noch einiges mehr. Und es geht noch genauer einiges genauer und das alles mit passender Auswertung per SW. Dazu haben die Netzbetreiber die jährlichen Verbrauchsdaten von jedem einzelnem Haushalt. Und die "netten" Nachbarn sind auch nicht zu verachten.

Im Prinzip machen Netzbetreiber und Strom-VK nicht einmal gross Verlust. Es zahlen halt die ehrlichen Verbraucher drauf.

Und rentabel ist heute quasi jede PV-Anlage, wenn man den Platz hat.

OP #7710626
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Michael B. schrieb:

Macht nix, muss man nicht verstehen, ist Gesetz.

Ein Gesetz, das man wahrscheinlich umgehen kann?! Das ist schon der zweite Anbieter, der dat versucht:

https://www.infranken.de/ratgeber/verbraucher/schnaeppchen/preisoffensive-bei-balkonkraftwerk-speicher-kann-dachanlage-ersetzen-art-5767017

Durch das skalierbare Maxxicharge-Batteriesystem gelten selbst PV-Komplettanlagen nach wie vor als Balkonkraftwerk, solange der Wechselrichter leistungsbegrenzt ist. So bietet Maxxisun PV-Komplettsets an, die diesen Vorteil nutzen. Auch hier fallen die Preise: Das System mit 3 kWp Modulleistung und dem großen 5-kWh-Speicher* kostet beispielsweise nur noch 3.349 Euro.

"Unsere Juristen und Elektriker prüfen derzeit, wie man auch mit einem Balkonkraftwerk, da mehr produziert, auf ein vereinfachtes Anmeldeverfahren zurückgreifen kann". Die Experten entwickeln diese Möglichkeit exklusiv für Maxxisun. "Die Anmeldung des Balkonkraftwerks übernehmen dann komplett wir", so Sorge.

(Firma: Spezialeinheit) #7710637
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Ralf X. schrieb:

Google Maps/Earth bieten schon reichlich Material für interessierte Personen, die öffentlichen Überflugkarten der (deutechen Bundes-) Länder oft noch einiges mehr.

Gibt es da Erfahrungen? Ich habe eine Inselanlage (400Wp, 2x12V 100Ah Bleigel) seit einigen Jahren zu laufen. Darüber läuft im Sommer die Poolpumpe und im Winter reicht es noch für eine Lichterkette. Bisher gab es da keine Nachfragen obwohl die Anlage bei Maps; Earth & Co deutlich sichtbar ist.

#7710652
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Frank D. schrieb:

Ralf X. schrieb:

Google Maps/Earth bieten schon reichlich Material für interessierte Personen, die öffentlichen Überflugkarten der (deutechen Bundes-) Länder oft noch einiges mehr.

Gibt es da Erfahrungen? Ich habe eine Inselanlage (400Wp, 2x12V 100Ah Bleigel) seit einigen Jahren zu laufen. Darüber läuft im Sommer die Poolpumpe und im Winter reicht es noch für eine Lichterkette. Bisher gab es da keine Nachfragen obwohl die Anlage bei Maps; Earth & Co deutlich sichtbar ist.

Schon lange vor der Menschheitsgeschichte war es Usus, die Umgebung zu beobachten und irgendwann und irgendwie auf die gewonnenen Erkenntnisse zu reagieren. Wann und wie das ausfällt ist bis heute ein Rätsel.🤣

400Wp vor einigen Jahren sind wahrscheinlich zwei grössere Module und da Bestand für niemanden von Interesse. Erst recht bei sichtbaren Pool.., etc. Und wie geschrieben, Dein Netzverbrauch ist ja auch bekannt.

(Firma: --------------) #7710683
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G. U. schrieb:

Nun habe ich eine Frage: Warum werden Umrichter/Tracker auf der Eingangsseite und nicht auf der AC-Seite auf 800 Watt gedrosselt? Ist das korrekt? Wenn ja, erscheint mir das unlogisch.

Geht einfacher, wenn der MPPT in Richtung kleinerer Eingangsleistung fixiert wird. Würde man die 1600W PV-Leistung erst kurz vor der Netzeinspeisung drosseln wollen, müsste man dann 800W vernichten. ----> Aufwand halt höher als die Leistung erst garned zu erzeugen.

Gast #7710875
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G. U. schrieb:

Nun habe ich eine Frage:

Wenn alle drei PV Panels ihre max Leistung liefern, scheinen da drei Sonnen aus drei Himmelsrichtungen drauf. Ich denke da hat man dann größere Probleme als das da rechnerische 1200W eingespeist werden.

Dein Problem existiert nicht.

#7710918
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Michael schrieb:

G. U. schrieb:

Nun habe ich eine Frage:

Wenn alle drei PV Panels ihre max Leistung liefern, scheinen da drei Sonnen aus drei Himmelsrichtungen drauf. Ich denke da hat man dann größere Probleme als das da rechnerische 1200W eingespeist werden.

Dein Problem existiert nicht.

Ne. Alleine die 3 Panels in Südrichtung hätten 1200W. Da reicht eine Sonne.

Das Problem ist, dass sich der Wechselrichter nicht passend auf die 800W begrenzen lässt. Für die 800W muss jeder der Stränge auf 200W begrenzt werden.

Für morgens und abends kommt nur was über den OW-Strang (Panels über Dioden zusammengeführt). Auf 200W limitiert bei 2x400W Modulleistung (eines nach O und eines nach W). Scharf Mittags kommt nur was über die 3 S-Stränge. Limitiert auf 600W (3x200W) bei 1200W Modulleistung.

800W könnten höchstens gut 2 Stunden vor und nach Mittag zusammenkommen, wenn sowohl S-Panels als auch O- oder W-Panel 50% liefern. Im Hochsommer steht die Sonne (bei senkrechten Panels) dafür aber zu hoch (Einstrahlung 45° seitlich + 55° von oben, je nach Standort).

Ist mit den (ich vermute mal) senkrecht stehenden Modulen nicht ganz so tragisch. Mittags kommen da im Sommer eh keine 600W raus. Morgens / Abends und September - April wären aber morgens / abends durchaus 300W und Mittags 800W möglich. Mit dem WR gehen aber max. 200W/600W.

Der TO (und ich) würden da etwas mehr Logik in der Leistungsbegrenzung erwarten. Die könnte ja weiterhin auf der Eingangsseite gemacht werden. Nur halt als Summe über alle Stränge und nicht mit fixem Wert je Strang.

OP #7710978
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Ich kann euch versichern, dass die Anlage mit den Ausrichtungen Ost/Süd/West kurzzeitig bis zu 1200 Watt erreicht, siehe Screenshot. Ich habe die Drosselung kurzzeitig deaktiviert und getestet. Mit einer Drosselung auf 800 VA erzeugt die Anlage an einem klaren Sommertag etwa 7,5 kWh, was ebenfalls auf dem weiteren Screenshot zu sehen ist.

Das Balkonkraftwerk meiner Mutter, das gleichzeitig als Sichtschutz dient, wurde erfolgreich angemeldet und in Betrieb genommen. Was noch fehlt, ist ein Speicher mit Nulleinspeisung, der inklusive Smart Meter 650 € kostet. Diesen möchte ich noch für meine Mutter installieren.

Angehängte Dateien:
Gast #7711288
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Stephan schrieb:

Der TO (und ich) würden da etwas mehr Logik in der Leistungsbegrenzung erwarten. Die könnte ja weiterhin auf der Eingangsseite gemacht werden. Nur halt als Summe über alle Stränge und nicht mit fixem Wert je Strang.

Macht der Wechselrichter von Deye ja. Warum Hoymiles das anders macht, wissen wohl nur deren Entwickler.

OP #7711425
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Re D. schrieb:

Stephan schrieb:

Der TO (und ich) würden da etwas mehr Logik in der Leistungsbegrenzung erwarten. Die könnte ja weiterhin auf der Eingangsseite gemacht werden. Nur halt als Summe über alle Stränge und nicht mit fixem Wert je Strang.

Macht der Wechselrichter von Deye ja. Warum Hoymiles das anders macht, wissen wohl nur deren Entwickler.

Ja, genau, DEYE hat das richtig umgesetzt. Die MPTT-Eingänge werden dynamisch auf das Maximum begrenzt, sodass am Ausgang immer die maximal eingestellte Leistung bereitgestellt wird, in meinem Fall 800VA

Hier noch einmal erklärt:

https://youtu.be/DVmmNGAb_Fo?si=Kx51xd__sxiMVqI8

OP #7711534
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Stephan schrieb:

Re D. schrieb:

Ja, mit dem richtigen Wechselrichter gibt es kein Problem. Mit dem falschen Wechselrichter hätte er nur 600 W.

Ah. Hast jetzt den Deye genommen?

Ja, ich habe den Deye genommen, wie ich bereits oben erwähnt habe. Die anderen Wechselrichter wie Hoymiles können die MPTT-Eingänge nicht dynamisch steuern und werden nur fest in Prozent eingestellt. Dann hätte ich nur maximal 600VA am Ausgang, also 3x 200W.

OP #7717586
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Ich habe noch eine versicherungstechnische Frage: Wer haftet für das Balkonkraftwerk meiner Mutter? Angenommen, es kommt zu einem Sturm, der ein Solarpanel abreißt, welches dann auf ein Auto fällt. Normalerweise würde ich sagen, dass die Privathaftpflicht in solchen Fällen greift. Da ich jedoch die Anlage installiert habe, frage ich mich, ob meine Privathaftpflicht (ich bin versichert) in diesem Fall haftet oder ob meine Mutter verantwortlich ist. Leider hat meine Mutter weder eine Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung noch eine Privathaftpflicht. Es wäre natürlich vorteilhaft, wenn meine Versicherung den Schaden übernehmen könnte.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7717593
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G. U. schrieb:

Es wäre natürlich vorteilhaft, wenn meine Versicherung den Schaden übernehmen könnte.

Die Versicherung übernimmt nichts, wenn die Anlage nicht den Vorschriften konform war. Da hilft der spezielle Anwalt nichts.

Übrigens wird auch vom Versorger empfhohlen den Kreis, so die Balkonsolaranlage hängt, die Sicherung von 16/15A auf 13A herabzusetzen. Grund ist der Kurschlussfall bei einem Verbraucher, der dazwischen sein sollte, da der Abschaltstrom dort Sicherungswert plus was der Wechselrichter einspeist wäre.

Was durchaus geht, wäre zwei Solarfelder mit der maximalen zulässigen Leistung zu haben, wobei ein mechanischer zweipoliger Wechselschalter auf das andere Solarfeld umschaltet.

#7717614
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G. U. schrieb:

Leider hat meine Mutter weder eine Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung noch eine Privathaftpflicht.

Wenn deine Mutter Wohnungsmieterin ist, dann hat sie zwangsläufig auch eine Privathaftpflichtversicherung, sonst dürfte sie nirgendwo wohnen!

Nur als Wohnungs- oder Hauseigentümerin hat sie zusätzlich auch noch eine Wohngebäudeversicherung!

Eine Hausratversicherung ist natürlich in keinem der beiden Fälle zwingend. Kann also entfallen.

#7717617
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Marcel V. schrieb:

Nur als Wohnungs- oder Hauseigentümerin hat sie zusätzlich auch noch eine Wohngebäudeversicherung!

Nur wenn sie eine abgeschlossen hat, hier also gerade nicht.

Marcel V. schrieb:

Wenn deine Mutter Wohnungsmieterin ist, dann hat sie zwangsläufig auch eine Privathaftpflichtversicherung, sonst dürfte sie nirgendwo wohnen!

Huch? Welches Gesetzt soll das regeln?

#7717626
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Klaus schrieb:

DEIN Vermieter vielleicht. Deine Aussage war also falsch.

Nein! ALLE Vermieter achten darauf, sonst sind sie mit dem zu groß geratenen Klammerbeutel gepudert worden!

Klaus schrieb:

Auch als Eigentümer besteht keinerlei Pflicht zur Wohngebäudeversicherung. Zweite Falschaussage.

Brennt dir deine 1,5 Mio Hütte ab, zahlst du den Schaden selbst (noch größerer Klammerbeutel)!

#7717657
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Dieter D. schrieb:

Grund ist der Kurschlussfall bei einem Verbraucher, der dazwischen sein sollte, da der Abschaltstrom dort Sicherungswert plus was der Wechselrichter einspeist wäre.

Auch das ist Quatsch bzw zeugt davon, dass nur die Hälfte verstanden wurde! Im Kurzschlussfall fliesst so viel Strom, dass die dreieinhalb Ampere der Balkonsolaranlage nicht mehr groß auffallen. Unsere Vordenker beim VDE gehen davon aus, dass Du nun, mit in der Lage sein könntest zwei elektrische Tischgrill gleichzeitig zu betreiben ohne dass die Zuleitungssicherung auslöst oder die Waschmaschine einen Fehler hat, dadurch auf Dauerheizen geht und gleichzeitig noch beispielsweise ein Heizlüfter läuft wobei am selben Stromkreis noch eine Bks einspeist. Viel praxisgerechtere Fehler fallen mir leider nicht ein.... Der Kurzschlussfall zählt jedenfalls nicht dazu. Dabei fließen dann kurzzeitig meht als 80A. Das ist auch der Grund weshelb die Leitungen nicht zu lang werden dürfen.

OP #7717701
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Marcel V. schrieb:

G. U. schrieb:

Leider hat meine Mutter weder eine Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung noch eine Privathaftpflicht.

Wenn deine Mutter Wohnungsmieterin ist, dann hat sie zwangsläufig auch eine Privathaftpflichtversicherung, sonst dürfte sie nirgendwo wohnen! Nur als Wohnungs- oder Hauseigentümerin hat sie zusätzlich auch noch eine Wohngebäudeversicherung! Eine Hausratversicherung ist natürlich in keinem der beiden Fälle zwingend. Kann also entfallen.

Sie ist Wohnungseigentümerin und hat in den letzten 64 Jahren nie eine Versicherung abgeschlossen – weder für das Wohngebäude, den Hausrat noch eine Privathaftpflicht. Sie hat bisher auch nie eine gebraucht und wollte auch keine haben. Selbstverständlich hat sie aber Standardversicherungen wie eine Krankenversicherung und eine Kfz-Haftpflicht.

#7717709
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Marcel V. schrieb:

Wenn deine Mutter Wohnungsmieterin ist, dann hat sie zwangsläufig auch eine Privathaftpflichtversicherung, sonst dürfte sie nirgendwo wohnen!

Falsch. Es gibt keinen und gab auch noch nie einen Zwang zur Privathaftpflicht. Deinen Vermieter geht das nichts an ob du die hast oder nicht.

Nichtsdestotrotz sind die paar Euro im Jahr eine gute Investition.

#7717710
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G. U. schrieb:

Sie hat bisher auch nie eine gebraucht und wollte auch keine haben.

Das ist so ziemlich das Fahrlässigste was man sich vorstellen kann. Ein geplatzter Waschmaschinenschlauch mit Überschwemmungen im ganzen Haus ist ja noch harmlos, aber wenn das ganze Haus durch Selbstverschuldung abfackelt, mit Todesfolge von der Nachbarschaft...

Ich glaube weiter brauche ich hier nicht auszuholen.

OP #7717721
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Marcel V. schrieb:

G. U. schrieb:

Sie hat bisher auch nie eine gebraucht und wollte auch keine haben.

ist ja noch harmlos, aber wenn das ganze Haus durch Selbstverschuldung abfackelt, mit Todesfolge von der Nachbarschaft...

Ja ja, und Versicherungen können dann auch die Toten wieder zum Leben erwecken...

Es heißt oft, dass Deutsche "überversichert" sind, und das stimmt auch – es gibt für jede Kleinigkeit eine Versicherung, die niemand wirklich braucht.

Aber die Privathaftpflicht ist nicht teuer, und man sollte sie haben, besonders wenn man Kinder hat;)

Deshalb werde ich eine Privathaftpflichtversicherung für meine Mutter abschließen lassen.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7717842
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Armin X. schrieb:

Unsere Vordenker beim VDE gehen davon aus, dass Du nun, mit in der Lage sein könntest zwei elektrische Tischgrill gleichzeitig zu betreiben ohne dass die Zuleitungssicherung auslöst oder die Waschmaschine einen Fehler hat, dadurch auf Dauerheizen geht und gleichzeitig noch beispielsweise ein Heizlüfter läuft wobei am selben Stromkreis noch eine Bks einspeist.

Das hatte ich auch schon in der Vergangenheit so beschrieben.
Beitrag "Re: Balkonanlagen auf 3 Phasen?"

Wobei diese Überlastung der Leitungen der erste Grund dafür ist.

Der zweite Grund ist, das die einspeisenden Geräte auch ein Filter am Ausgang besitzen, das Speicherlemente, wie Kondensatoren und Induktivitäten besitzt. Diese speisen im Kurzschlussfall auch in den Kurzschluss und können einen Beitrag liefern, das es die Feinsicherung zerfetzt oder ein LiBo über den Opferwiderstand stärker ausfällt.

Auf lange Sicht sollen die Mosfets am Ausgang, die die Umpolung für AC am Ausgang machen, solche Fehler mit abfangen und die meisten LC-Filterkomponenten sollen davor liegen, so dass diese in dem Falle auch getrennt werden. Der zweite Grund sollte damit bald als technisch gelöst, nicht mehr bedeutend, zu den Akten abgelegt werden können.

Irgendwann haben das alle WR. Zumindest die interne Erkennung, welche Leitung am N hängt, haben viele neue WR.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7717849
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G. U. schrieb:

Deshalb werde ich eine Privathaftpflichtversicherung für meine Mutter abschließen lassen.

Das solltest Du machen. Der Prozentsatz der Obdachlosen, die deshalb hohe Schulden haben ist gar nicht so klein, wie mancher denkt.

Da die Privathaftpflichversicherung einem kündigt, wenn zu häufig etwas passiert ist, sollte man auch da gut überlegen, was man dort einreicht. Es gibt Fragen über die Vergangenheit im Bogen, die dazu führen, dass man nie mehr eine solche Versicherung bekommt oder diese gleich wieder kündigen, wenn etwas vorgefallen war.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7717860
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Marcel V. schrieb:

Nein! ALLE Vermieter achten darauf, sonst sind sie mit dem zu groß geratenen Klammerbeutel gepudert worden!

Das tun diese durchaus. Es gab Orte, da bekam man sogar Prämien, wenn man einen Mieter brachte. Das war aber vor den Ereignissen 2015/2016. Da konnte waren diese nicht so dahinter.

Die Vermieter machen das aus den Gründen, weil diese sonst Zusatzoptionen zur Versicherung der Immobilie buchen müßten und das Geld wollen diese nicht ausgeben. Es gibt großen Streit im Haus, wenn der Nachbar ohne Versicherung den anderen Nachbarn schädigt und dieser nicht entschädigt wird. Das will man im Haus nicht haben. Zweitens gilt, wer eine Hausratsversicherung hat, der hat als Mieter noch nicht viel ausgefressen. Wer da bereits aufgefallen ist, der kann in der Regel mit keiner Versicherung einen solchen Vertrag mehr abschließen. Zusätzlich sollte dann auch die Schufa-Auskunft schlechter sein, wenn die Versicherung das dorthin weiter gegeben haben sollte.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7717876
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G. U. schrieb:

Sie ist Wohnungseigentümerin und hat in den letzten 64 Jahren nie eine Versicherung abgeschlossen

Genaugenommen sieht das so aus für den Mieter: Schäden an Sachen, wie Gebäude, übernimmt die Hausratsversicherung. Schäden an Personen durch Anlagenteile übernimmt die Privathaftpflicht.

Für die Eigentümerin: Für Schäden an Sachen, wie Gebäude greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Für Schäden an Personen (und Sachen Dritter) greift in der Regel die Private Haftpflichtversicherung. Wenn die Wohneigentümerversammlung ablehnt an die Versicherung als Update die Solaranlagen zu melden, weil das die Police erhöhen könnte, dann werdet Ihr Euch umschauen müssen nach einer eigenen Solaranlagenversicherung oder klären mit anderen Versicherungen.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7717915
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G. U. schrieb:

Ich habe noch eine versicherungstechnische Frage: Wer haftet für das Balkonkraftwerk meiner Mutter?

. Dieter D. schrieb im Beitrag #7717879:

https://balkon.solar/versicherung/ https://www.solarwatt.de/ratgeber/photovoltaik-versicherung

Wenn ich so Deine Fragen lese, scheinst Du nicht mal solche verlinkten Artikel vorher gelesen zu haben.

Angenommen, es kommt zu einem Sturm, der ein Solarpanel abreißt, welches dann auf ein Auto fällt. Normalerweise würde ich sagen, dass die Privathaftpflicht in solchen Fällen greift.

Jetzt erst mal nicht Deine, aber die Deiner Mutter.

Deine Versicherung zahlt erst, wenn Deine Mutter Dich bis in die letzte Instanz erfolgreich verklagt haben sollte.

Da ich jedoch die Anlage installiert habe, frage ich mich, ob meine Privathaftpflicht (ich bin versichert) in diesem Fall haftet oder ob meine Mutter verantwortlich ist.

Du mußt auch beweisen, dass Du keinen Installationsfehler begangen hattest.

Leider hat meine Mutter weder eine Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung noch eine Privathaftpflicht.

Also ist das alles noch zu machen und zu klären.

Es wäre natürlich vorteilhaft, wenn meine Versicherung den Schaden übernehmen könnte.

Weiß nicht ob das geht oder zulässig wäre, wenn Du einen Vertrag mit Deiner Mutter über die Anlage machst. Da frage mal Deinen Versicherungsspezialisten. Bestehe aber auf eine finale schriftliche und unterschriebene Gesamtantwort, wenn das Ping-Pong zur Klärung am Ende sein sollte. Vielleicht muss das sogar als besondere vertragliche Vereinbarung in der Versicherungsurkunden aufgenommen werden.

Gast #7718096
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Klaus schrieb:

Stimmt, hatte ich nicht. Da steht halt Müll, den Du ungeprüft wiederkäust.

Eigentlich steht es in Stiel richtig, die Hausrat zahlt für den Hausrat (wozu ggf. das Balkonkraftwerk gehört) und die Haftpflicht zu m zahlt für Haftungsfälle. Aber Dieter blickt es nicht. Ob die Hausrat für den Zeitwert eines Balkonkraftwerkes zahlt, ist irrelevant, weil das niemanden in den Ruin treibt.

Gast #7718097
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Dieter D. schrieb:

Deine Versicherung zahlt erst, wenn Deine Mutter Dich bis in die letzte Instanz erfolgreich verklagt haben sollte.

Ach Dieter, sich da liegst du falsch. Die Versicherung der Mutter könnte sich einen Regresspflichtigen jeder Zeit greifen, falls die Mutter mal eine Versicherung abschließen würde. Aber hoffentlich heißt der Vertreter nicht Dieter, dann hat sie im Fall der Fälle die falsche Versicherung.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7718116
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Klaus schrieb:

Dieter D. schrieb:

Ihr habt den verlinkten Artikel nicht gelesen.

Stimmt, hatte ich nicht. Da steht halt Müll, den Du ungeprüft wiederkäust.

Wenn in den Artikeln mehr als das Wesentliche drin stehen würde, wären diese viel zu lang. Diese setzen auch voraus, das bei der HR es um die eigenen Sachen des Hausrates und damit verbundene Schäden am Gebäude im eigenen Bereich geht.

Zum Beispiel Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren.

Typische Schadensursachen für die HR sind Rohrbrüche und geplatzte Schläuche an Wasch- und Geschirrspülmaschinen. Z.B. das Parkett des Gebäudes, Frostschäden an sanitären Anlagen, Vandalismus durch Einbrecher, die Fliesen abklopfen und auch Wände abbrechen, weil diese dort eingemauerte Wertsachen vermuten.

#7718123
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Dieter D. schrieb:

Vandalismus durch Einbrecher, die Fliesen abklopfen und auch Wände abbrechen, weil diese dort eingemauerte Wertsachen vermuten.

Ein echter Dieter, wie es im µc.net steht.

Mir ist nur nicht klar, ob es die Wirkung von nicht genommenen Medikamenten ist, wie es Hinz ja immer vermutet, oder doch eher eine bisher weitgehend unbekannte Wirkung einer halluzinogenen Droge.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7718125
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Re D. schrieb:

Dieter D. schrieb:

Deine Versicherung zahlt erst, wenn Deine Mutter Dich bis in die letzte Instanz erfolgreich verklagt haben sollte.

Ach Dieter, sich da liegst du falsch. Die Versicherung der Mutter könnte sich einen Regresspflichtigen jeder Zeit greifen, falls die Mutter mal eine Versicherung abschließen würde.

Da solltest Du noch mal den Post vom TO lesen.

Bei seiner Fragestellung ging es darum, wann er für Schäden aufkommen müsse, wenn seine Mutter keine Versicherung hätte und wurde so beantwortet.

Du nimmst aber den gegenteiligen Fall mit vorhandener Versicherung und begründest damit das ich falsch liegen würde. Tja, spiel nur weiter so.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7718127
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G. U. schrieb:

Es heißt oft, dass Deutsche "überversichert" sind, und das stimmt auch – es gibt für jede Kleinigkeit eine Versicherung, die niemand wirklich braucht.

Das stimmt. Wichtig für Eigentumswohnungen sind allerdings:

  • Wohngebäudeversicherung. Sofern diese nicht durch die Eigentümergemeinschaft für das gesamte Gebäude abgeschlossen wurde.

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Sofern diese nicht durch die Eigentümergemeinschaft für das gesamte Gebäude abgeschlossen wurde.

  • Hausratversicherung.

  • Private Haftpflichtversicherung.

  • Rechtsschutzversicherung.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7718134
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Aber es gibt bei der PV noch etwas zu beachten. Die dunklen Flächen heizen sich viel stärker als die vormals weißen oder hellgrauen Flächen auf. Daher gibt es auch Wohnblöcke, da sind deshalb Balkonsolaranlagen nicht möglich, weil diese zusätzliche aufsteigende warme Luft eine Benutzung der Balkone für alle darüber wohnenden unerträglich macht. Das trifft vor allem zu, wenn so umfangreich viele Flächen mit Zellen belegt werden sollen.

#7718154
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Dieter D. schrieb:

Daher gibt es auch Wohnblöcke, da sind deshalb Balkonsolaranlagen nicht möglich, weil diese zusätzliche aufsteigende warme Luft eine Benutzung der Balkone für alle darüber wohnenden unerträglich macht.

Ach, Dieter. Hast du eine einzige Quelle die dies belegt? Nur eine? Nein? dann lass den Blödsinn. Auch wenn du meinst, du bist da was ganz Großem auf der Spur: vergiss es einfach.

Einbrecher, die die Fließen von der Wand klopfen, in welcher Welt lebst du eigentlich? Ich hatte zwar noch nie Kontakt zu Einbrechern (und das soll nach Möglichkeit auch so bleiben), aber in der Nachbarschaft kam das durchaus schon vor. Auch vom Hörensagen bekommt man ja einiges mit. Prinzipiell versuchen die, so schnell und unauffällig wie möglich soviele Wertsachen, derer Sie schnell habhaft werden können, zu greifen und sind dann wieder weg. Die kommen nicht mit einem Boschhammer um hinter Fliesen eingemauertes Geld zu suchen. Da werden die Standardverstecke durchsucht, Kopfkissen, Wäscheschrank, Küche... Nebenbei noch jedwedes Transportable Gerät, was sie bewältigen können mit eingesackt und gut. Dann sind die wieder weg.

Re D. schrieb:

Oh Dieter, ließ doch noch mal, was eine Hausratversicherung ist.

Mein Versicherungsstrolch hat das mal so ausgedrückt: Die Hausratversicherung versichert alles, was herausfällt, wenn du das Haus umdrehst (Natürlich im übertragenen Sinne) während die Wohngebäudeversicherung das versichert, was eben gerade nicht herausfällt. Eine PV Anlage fällt also definitiv unter letzteres, esseidenn, die Paneele sind nur an die Brüstung des Balkons gehängt, dann ist es wohl eher die Hausrat die verantwortlich ist. Aber diese Frage würde ich mit dem Versicherer klären, denn die müssen im Zweifel ja dafür haften.

#7718182
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Michael B. schrieb:

Christian B. schrieb:

Eine PV Anlage fällt also definitiv unter letzteres

Wie viel Ahnungslosigkeit muss es denn noch sein in diesem thread ??

https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hausratversicherung/balkonkraftwerk/#:~:text=Auch%20wenn%20sich%20das%20Balkonkraftwerk,befindet%2C%20gilt%20es%20als%20Hausrat.

Liest du auch was du verlinkst?

Balkonkraftwerke sind inzwischen auch bei vielen Immobilienbesitzern und Immobilienbesitzerinnen gefragt. Sind die Mini-Solaranlagen fest mit dem Gebäude oder Dach verbunden, sind sie in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Ausschlaggebend für den Umfang des Versicherungsschutzes ist, welche Gefahren in der eigenen Police versichert wurden.

Gast #7718215
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Dieter D. schrieb:

Du nimmst aber den gegenteiligen Fall mit vorhandener Versicherung und begründest damit das ich falsch liegen würde. Tja, spiel nur weiter so.

Dieter, googel doch mal Konjunktiv. Und heute die Pillen schön nehmen. Wäre es nicht besser eine Tour mit der S-Bahn zu machen, bei ein paar Leuten die neusten und besten Informationen abzugreifen und dann noch beim Umweltstand zu helfen, statt hier das Forum zuzumüllen:

Dieter D. schrieb:

Aber es gibt bei der PV noch etwas zu beachten. Die dunklen Flächen heizen sich viel stärker als die vormals weißen oder hellgrauen Flächen auf.

#7718237
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Christian B. schrieb:

Mein Versicherungsstrolch hat das mal so ausgedrückt: Die Hausratversicherung versichert alles, was herausfällt, wenn du das Haus umdrehst (Natürlich im übertragenen Sinne) während die Wohngebäudeversicherung das versichert, was eben gerade nicht herausfällt. Eine PV Anlage fällt also definitiv unter letzteres, esseidenn, die Paneele sind nur an die Brüstung des Balkons gehängt, dann ist es wohl eher die Hausrat die verantwortlich ist.

Traf bei mir so zu bei einem Überspannungsschaden an der Telefonanlage. Der Fritze fragte, ob es eine fest montierte Anlage ist oder so eine rumstehende FritzBox.

In meinem Fall: festgeschraubt an der Kellerwand (wo das Kabel der Telekom reingeht), also Wohngebäudeversicherung. Achtung aber: es gibt verschiedene Policen, selbst bei ein und der gleichen Versicherungsgesellschaft. Die Wohngebäudeversicherung meiner Mutter deckte keine Überspannungsschäden ab.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7718734
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#7718775
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Dieter D. schrieb:

https://www.radiolausitz.de/beitrag/einbrecher-reissen-waende-und-decken-in-haus-in-goerlitz-ein-711054/

wunderbar, ein leerstehendes Haus. Das ist nun nichts neues, dass da zuerst Metalldiebe alle Rohre und Kabel aus der Wand reisen, denen sie habhaft werden können. Da das Gebäude leer stand, muss man vor Entdeckung auch nicht so viel Angst haben. Die haben das aber sicher nicht getan, um Wertgegenstände in Form von Wandtresoren o.ä. zu finden.

https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/einbrecher-reissen-tapeten-von-den-waenden-92989503.html jo, und? Hat mein Sohn mit seinem Cousin in seinem Zimmer innerhalb von 5 Minuten auch vollbracht. Vliestapeten lassen sich halt super leicht in ganzen Bahnen abziehen, wenn einmal der Anfang gemacht ist. Und das Ganze auch komplett lautlos, wie ich definitiv versichern kann.

Nur der 3. Fall könnte damit durchaus ähnlich gestellt werden. 1 Fall von 77819 Einbrüchen 2023...

Gast #7718785
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Dieter D. schrieb:

Zwölf Nachbarn und drei verschiedene Versicherungen, soweit bekannt, zahlten für den Ersatz.

Die Nachbarn und 3 Versicherungen haben für den Ersatz gezahlt? Also der Schaden wurde gleich mehrfach vergüten? Oder ist dem Märchenonkel mal wieder das gute Deutsch ausgegangen? Wann war der Vorfall? Ein paar Details unterstreichen die Glaubwürdigkeit.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7718794
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Re D. schrieb:

Die Nachbarn und 3 Versicherungen ...

Du darfst gerne glauben es wäre so wie Du es Dir vorstellst.

Gib mal bei der Suchmaschine ein paar ausgefallene Verstecke an, die nicht in den drei üblichen Artikeln stehen. Als Frage-Troll wird Dir da sicherlich vieles einfallen.

Heruntergerissene Ableger lassen sich finden, vergessene Katzen sogar auch.

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