Im Hobbyforum kommst mit so einem "LuxusGerät" nicht weit. Stellst du das auf Ebay rein kommt gleich das Finanzamt weil teuer und nicht "Haushaltsüblich".... verzwickte Angelegenheit. Hätte ich gerne aber mein Sohn braucht ein neues Auto ;-)
Ist halt ein Versuch. Ich wollte es nicht vorenthalten. Vielleicht arbeitet ja irgendwo jemand bei einer Firma, die noch was suchen. Es ist ja nicht verboten, dass ein Unternehmen was Gebrauchtes von Privat erwirbt. Pragmatische Prinzipien soll es ja geben.
Der auch ins Auge gehen könnte. Wenn ein Starjurist zufällig Elektrobastler wäre, das Gerät für seinen Bastelkeller immer schon haben wollte und 5 Euro hier bietet.
"Die für ein nach § 138 I BGB nichtiges wucherähnliches Rechtsgeschäft erforderliche verwerfliche Gesinnung ergibt sich bei einer Internetauktion noch nicht aus einem groben Missverhältnis zwischen dem Gebot eines Bieters und dem Wert des Versteigerungsobjekts, weil bei einer Internetauktion der Reiz gerade darin liegt, den Auktionsgegenstand zu einem Schnäppchenpreis erwerben zu können. Der diese Sachlage ausnutzende Käufer handelt auch nicht rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB)."
Der auch ins Auge gehen könnte. Wenn ein Starjurist zufällig
Elektrobastler wäre, das Gerät für seinen Bastelkeller immer schon
haben wollte und 5 Euro hier bietet.
Dann sagt Christian "nein", und die Sache ist gegessen.
Der auch ins Auge gehen könnte. Wenn ein Starjurist zufällig
Elektrobastler wäre, das Gerät für seinen Bastelkeller immer schon
haben wollte und 5 Euro hier bietet.
Das müßte dann ein noch größerer Spinner sein als Du.
Den TO interessiert das BGB nicht die Bohne.
Ich habe auch nichts von Auktion irgendwo gelesen oder geschrieben. Ich biete ein Oszi zum Verkauf und der Preis ist halt nicht festgesetzt. Erst wenn sich beide Parteien einig sind, kommt ein Vertrag zustande.
Die MSO8000er sind schon echt was schönes. Nur leider übersteigen diese das Budget des Bastlers und vielleicht auch kleiner gewerblicher Bastelbuden. Die Anwendungsfälle sind bei der Gruppe einfach zu selten um so viel Geld auszugeben.
Zum Vergleich:
Ein Vielraucher müßte nur fünf Jahre damit aufhören, um sich so ein Gerät zu gönnen oder bei einem Kiffer reichen bereits 2 Jahre.
Da wird mir vermutlich jeder zustimmen müssen, dass das Geld doch viel besser in so einem MSO investiert ist, als es für obige Laster auzugeben und das ist dann auch noch viel gesünder.
Nö. Halt doch einfach mal Deine Klappe! Dein >11.000-Beiträge-Gesülze braucht hier wirklich niemand.
In diesem Thread hier ist alles falsch, was Du verzapft hast.
Im Hobbyforum kommst mit so einem "LuxusGerät" nicht weit.
Es soll wohl Menschen hier geben, die auch etwas Kleingeld haben. Nicht immer von sich auf andere schließen. Es gibt ja gaaaaanz viele hier, die sich mit einem Firmenname brüsten.
Es soll wohl Menschen hier geben, die auch etwas Kleingeld haben. ...
Das ist wohl wahr, das dürfte jedoch nicht die Mehrheit sein. Aber es gibt hier genügend, die bei Gelegenheit dreistelligen KiloEuronen hervorheben.
Alles richtig zu dem Thread, wobei man natürlich auch der Ansicht sein kann, dass diese Diskussion in einem neuen Thread in einer anderen Rubrik geführt werden sollte.
Jene mit Firmennamen dürften sich auch auskennen, wie das mit der MwSt laufen müßte. Damit es nicht wie einem Kollegen ging, der später ein Schreiben von Finanzamt/Zollfahndung bekam.
Jene mit Firmennamen dürften sich auch auskennen, wie das mit der MwSt
laufen müßte. Damit es nicht wie einem Kollegen ging, der später ein
Schreiben von Finanzamt/Zollfahndung bekam.
Es verwundert nicht, dass Du es mit dummen Kollegen zu tun hast.
Wareneinkauf von Privatpersonen tauchen Bilanztechnisch einfach als reine Nette-EK auf, so dass dafür keine ausgegebene USt geltend gemacht werden kann.
Je nach Alter und Art kann der EK sofort oder im verküzten Zeitrahmen abgeschrieben werden.
Bei einem Verkauf kommt das Differenzbesteuerungsverfahren, also nur die (positive) Marge unterliegt dem 19% Steuersatz, solange die USt/MwSt nicht auf der Rechnung ausgewiesen wird, bei Verkauf unter EK wird keine Steuer nach UStG fällig, ausser natürlich auch hier, dass sie ausgewiesen wird.
Was denkst Du denn, wie das die ganzen Gebrauchtwarenhändler machen?
Es verwundert nicht, dass Du es mit dummen Kollegen zu tun hast.
Dieser gehört der Fraktion "Geiz ist geil" an.
Zu den anderen Posts gäbe es auch was, aber sonst ufert es aus. Vielleicht nutzbar um dem TO seinen Post wieder hochzuholen und seine Chancen [V] zu erhalten.