Segelboot-Lade-Elektrik defekt: wir hängen auf Helgoland fest

#7912830
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Matthias S. schrieb:

Der TO hat aufgezeigt, das es sinnvoll ist, vor einer etwas größeren Fahrt mal die Technik zu prüfen.

Es liegt durchaus im Bereich des Möglichen, das Systeme auch einfach mal so ausfallen - trotz vorheriger Überprüfung. Insofern ist es durchaus sinnvoll sich zuvor, zumindest bei sicherheitsrelevanten Dingen, um Redundanz zu kümmern und man, wie im vorliegenden Fall, halt eine Notbeleuchtung mitführt. Eine schlechte und vielleicht auch nicht der Norm entsprechende Beleuchtung ist im Notfall immer noch besser als gar keine.

Matthias S. schrieb:

Im Allgemeinen ist die Navigationsbeleuchtung das letzte, was ausfällt, vor allem mit den heute verfügbaren LED.

Jo, wenn die Stromversorgung schlapp macht fallen als Letztes halt auch die LED aus. Was nutzt die LED-Beleuchtung, wenn kein Saft da ist. Ohne Saft ist es eben völlig wurscht welches Leuchtmittel verbaut ist - sie leuchten alle nicht.

#7912881
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Hans schrieb:

Laut dieser Quelle (https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SeeSchStrO/Zweiter-Abschnitt/09/09-node.html) sind Ruder- und Segelboote unter 20m Länge davon ausgenommen elektrische Positionslampen zu führen, sofern der Ersatz den Anforderungen genügt.

Bitte richtig zitieren. Da steht: "auf denen keine ausreichende Stromquelle vorhanden ist".

Außerdem gilt Absatz 1 weiterhin: "nur solche Positionslaternen und Schallsignalanlagen verwenden, deren Baumuster von einer benannten Stelle [...] zugelassen ist". Da ist keine Oder-Verknüpfung zwischen Absatz 1 und Absatz 2. Auch kein "such Dir was aus."

#7912901
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Np R. schrieb:

Bitte richtig zitieren. Da steht: "auf denen keine ausreichende Stromquelle vorhanden ist".

Eine defekte Stromquelle ist auch keine ausreichende Stromquelle.

Np R. schrieb:

Außerdem gilt Absatz 1 weiterhin: "nur solche Positionslaternen und Schallsignalanlagen verwenden, deren Baumuster von einer benannten Stelle [...] zugelassen ist".

Ja und was ist an: Hans schrieb im Beitrag #7912641:

... sofern der Ersatz den Anforderungen genügt.

nicht zu verstehen?

#7912921
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Ich finde es zumindest toll, dass sich die Schiffe unter fremder Flagge in deuschen Hoheitsgewässern weitgehend nur mit in Deutschland zertifizierten Ausrüstungsgegenständen aufhalten dürfen. Zumindest scheinen davon viele überzeugt zu sein, ich aber nicht. Das Seerecht (international) sieht anderes vor.

Wo der hier behandeltete Segler registriert ist, wissen wir bisher nicht. Aber scheinbar liegt der Heimathafen in Nord-DK...

(Firma: FULL PALATINSK) Persönliche Seite #7912974
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Soul E. schrieb:

.● Des|ntegrator ●. schrieb:

Ich bin zwar auch schweden-affin, auch mit dortiger Verwandschaft aber Surströmming? Nee. echt nicht. Da oute ich mich gerne als zu schwach.

Olfaktorisch fordernd ist weniger der Fisch als die Brühe in der er schwimmt. Profis öffnen die Dose unter Wasser und spülen alles gründlich ab, bevor sie wieder mit der Atmung beginnen.

Ich bin da noch so gestrickt, dass ich von einem Produkt, das ich KAUFE, möglichst alles nutze.

sowas wie Wurstwasser ausgenommen.

#7913114
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Hans schrieb:

Eine defekte Stromquelle ist auch keine ausreichende Stromquelle.

Das Gesetz schreibt den ordnungsgemäßen Zustand und die Ausrüstung eines Seefahrzeuges vor - nicht den Zustand nach einer Havarie. Sonst stünde ja auch im Gesetz "Sinken verboten" und wir hätten eine Reihe Probleme weniger.

Du hast behauptet, es gebe keine Regeln für Positionslichter. Ich habe das korrigiert. Die Dinger brauchen eine Zulassung. Dem hast Du widersprochen und den Eindruck erweckt, unter 20m spiele das keine Rolle. Das ist nicht richtig. Und dann ziehst Du Dich auf "sofern der Ersatz den Anforderungen genügt" zurück. Das ist die Zulassung, von der Du gerade noch nichts wissen wolltest.

Im Zurückrudern bist Du stark. Auch für Ruderboote gilt aber, dass sie "mindestens ein weißes Rundumlicht" führen müssen (§ 10 SeeSchStrO). Andernfalls dürfen sie "nicht fahren, es sei denn, daß ein Notstand vorliegt."

Hans schrieb:

Np R. schrieb:

Hans schrieb:

Es ist aber nirgendwo vorgeschrieben wie die Latuchte funktionieren muß, Hauptsache sie leuchtet.

Irrtum. Deine Waltran-Leuchte braucht heute eine BSH-Zulassung. Die vorgeschriebene Mindesttragweite hängt dann noch von der Bootslänge ab.

#7913233
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Np R. schrieb:

Auch für Ruderboote gilt aber, dass sie "mindestens ein weißes Rundumlicht" führen müssen

Da gibt es sicher auch noch Unterschiede ob Binnengewässer oder See, denn zumindest die Ruderboote die hier so über Kanäle und Co schippern, haben keinerlei Beleuchtungseinruchtungen. Oder sie sind alle illegal unterwegs und es interessiert keinen.

#7913252
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J. T. schrieb:

… denn zumindest die Ruderboote die hier so über Kanäle und Co schippern, haben keinerlei Beleuchtungseinruchtungen. Oder sie sind alle illegal unterwegs und es interessiert keinen.

Das braucht man nur im Gültigkeitsbereich einer Binnenschifffahrtsverordnung und unter den darin genannten Bedingungen (z.B. Nachts bzw. bei stark eingeschränkter Sicht).

#7913275
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J. T. schrieb:

zumindest die Ruderboote die hier so über Kanäle und Co schippern, haben keinerlei Beleuchtungseinruchtungen.

Die brauchen sie auch nur nachts bzw. nach SeeSchStrO "in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist".

Hans schrieb:

Dümmlicher gehts nimmer.

Schaffst Du locker, z.B. mit Deiner Logik "Mist, Positionslichter gehen nicht - Batterie defekt! Ach, kein Problem, wenn die Batterie defekt ist, habe ich halt "keine ausreichende Stromquelle" und fahre wie ich will."

#7913306
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J. T. schrieb:

Nach der Logik könnte ich also alle Lichter ausm Auto entfernen und dem Wachtmeister sagen "Aber ich fahr ja nur tagsüber".....

Nein. Du musst dabei ja den Zusammenhang sehen: Es ist eine Sonderregelung, die für Ruderboote, Segelfahrzeuge unter 12m und Motorfahrzeuge unter 7m, den Betrieb tagsüber ermöglicht, auch dann, wenn "auf denen die [...] vorgeschriebenen Lichter nicht geführt werden können". Das bedeutet also gerade eben keinen Freifahrtschein "für alle" Segelfahrzeuge unter 12m oder Motorfahrzeuge unter 7m. Auch wenn Hans das gerne so lesen möchte wie "Ich sag' einfach ich habe keine Batterie, keine ausreichende Stromquelle - und dann mach' ich, was ich will."

Übertragen auf den Straßenverkehr würde das bedeuten, dass Du an Deinem Tretroller keine Lampe anzubauen brauchst und auch Deinen Daimler Stahlradwagen von 1889 nicht auf modernes Abblendlicht aufrüsten musst - solange Du nur tagsüber unterwegs bist. Dein Auto aber braucht die vorgeschriebene Beleuchtung - genau so wie auf See Motor- oder Segelfahrzeuge, egal ob unter 20m, unter 12m oder unter 7m.

#7913315
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Np R. schrieb:

Das bedeutet also gerade eben keinen Freifahrtschein "für alle" Segelfahrzeuge unter 12m oder Motorfahrzeuge unter 7m

Naja, solange sie nur tagsüber fahren, doch irgendwie schon....

Ich bleib dabei, manche Gesetze sind einfach komisch, und ich meine nicht das lustige komisch.

Np R. schrieb:

Übertragen auf den Straßenverkehr würde das bedeuten, dass Du an Deinem Tretroller keine Lampe anzubauen brauchst

Der Vergleich hinkt doch aber auch, weil ein Tretroller ja generell ziemlich unreguliert ist. Also für Tretroller unter 12m gibs ja keine Sonderregelung.

Ich bleib weiterhin dabei :D

(Firma: Hobbytheoretiker) #7913331
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J. T. schrieb:

Naja, solange sie nur tagsüber fahren, doch irgendwie schon....

Wer Nachts fährt ist entweder Schmuggler, der garantiert nicht gesehen werden will und daher auch keine Leuchte braucht, oder auf dem Selbstmordtrip.

Wenn der Schnmuggler ohne Leuchte aufgegriffen würde, wäre die Leuchte das allergeringste Problem. Die Person des anderen Falles beabsichtigt auch gar nicht weit mit dem Boot zu kommen.

Aus den Fällen wäre zu entnehmen, dass das gar nichts mit dem Fahren ohne Licht beim Radfahren zu tun haben kann.

#7913337
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J. T. schrieb:

Der Vergleich hinkt doch aber auch, weil ein Tretroller ja generell ziemlich unreguliert ist.

Ja, der Tretroller im Straßenverkehr ist ziemlich unreguliert. Das Tretroller-Äquivalent auf See wäre das Ruderboot - und selbst das ist reguliert. Deshalb verstehe ich ja auch nicht, warum manche Menschen meinen, auf See sei alles erlaubt oder zumindest nicht so ernst zu nehmen.

Wenn ich mit dem Auto auf der Straße ein Problem habe, dann suche ich mir eine schicke Stelle zum Anhalten, mache den Warnblinker an und steige aus.

Wenn ich mit dem Boot auf See ein Problem habe, dann bin ich Elektriker, Rigger, Bootsbauer, Motormechaniker, Taucher usw. alles in einer Person. Aussteigen ist nicht, Pause gibt's, wenn fertig. Und nein, das Wackeln kann man nicht abstellen.

Immerhin ist dem TE aufgefallen, dass das gefährlich war: Andreas S. schrieb im Beitrag #7910959:

Wir mussten also gegen 23 Uhr ohne Positionslichter einlaufen - nicht schön und auch gefährlich.

Aber warum haben sie's dann gemacht? Ist der Drang in den "rettenden Hafen" so stark, dass der Kopf erst im Hafen wieder eingeschaltet werden kann?

Warum also, wenn man ein Problem hat, 31h mit Gewalt durchknüppeln? Meine Güte, es ist Hochsommer. Da ist es nicht lange dunkel. Wäre Beidrehen keine Option gewesen? Da hätte man nur ein Topplicht gebraucht (hoffentlich LED). Alle anderen Verbraucher aus, bis auf die Lampe, mit der man auf Fehlersuche geht. Der Rest der Crew schläft. Und nach Sonnenaufgang geht's weiter.

Beitrag #7913366 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7913436 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7913467
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[Tweety discovers Sylvester leaning over the side of the ship] Tweety: Oh, there you are. Did you lose something, putty? [Sylvester is revealed to be seasick, as his face is completely green] Tweety: Oh-ho-ho! That's a good trick! I wish I could turn green like that! [Sylvester just stares at Tweety, hopelessly ill] Tweety: Aw, you need something in your tummy, putty tat - a nice, fat, juicy piece of salt pork! Sylvester: [Suddenly nauseous] Salt p-por... [Sylvester runs madly for the first aid room]

https://www.imdb.com/de/title/tt0044154/quotes/ (ich suchte eigentlich die Szene, wo Tweety dem Kater ein schaukelndes Bild vom Schiff zeigt)

OP #7913523
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Rainer Z. schrieb:

Andreas S. schrieb:

wir sind inzwischen mit Boot und aufgeladenen Batterien in Rendsburg im NOK (Nord-Ostseekanal) angekommen.

Ich nehme an, ihr segelt dort aber nicht, oder?

Nein, Segeln ist auf dem Nord Ostsee Kanal nicht erlaubt. Das wäre mit der Großschifffahrt zusammen viel zu gefährlich.

Aber man darf unter Motor fahren und zusätzlich Stützsegel setzen. Passt bei uns wegen des Windes aber gerade nicht.

VG Igel1

Angehängte Dateien:
#7913539
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Andreas S. schrieb:

Nein, Segeln ist auf dem Nord Ostsee Kanal nicht erlaubt. Das wäre mit der Großschifffahrt zusammen viel zu gefährlich.

Aber man darf unter Motor fahren und zusätzlich Stützsegel setzen. Passt bei uns wegen des Windes aber gerade nicht.

Okay, dann erinnere ich mich richtig. Bin zwar Schleswig-Holsteiner, lebe aber im Lauenburgischen. In Schleswig habe ich auch gelebt, ist allerdings sehr lange her. Mir war so, dass segeln auf dem Nord-Ostsee-Kanal verboten ist, habe dort auch nie ein Segelboot unter Segeln gesehen. Das mit den Stützsegeln wusste ich jedoch nicht.

OP #7913555
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Sebastian W. schrieb:

Andreas S. schrieb:

wir sind inzwischen mit Boot und aufgeladenen Batterien in Rendsburg im NOK (Nord-Ostseekanal) angekommen.

Super. War der Rücktörn dann doch etwas länger als zunächst gehofft?

LG, Sebastian

Nein, hat alles extrem gut gepasst. Helgoland bis hinter die Schleuse in Brunsbüttel in 10h - da kann man nicht meckern.

Aber dann kommt der NOK - und der ist halt 100km lang … und das dauert.

VG Igel1

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