Grenzen und Anfangen Nebenerwerb/Kleingewerbe

(Firma: Funkenflug Industries) #7943759
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Moin!

Ich habe (mal wieder) eine Frage, für die ich gerne die Schwarmintelligenz fragen würde weil ich mich damit nicht gut auskenne... besagter Kumpel, für den ich schon einmal bezüglich CAD/CAM-Buden angefragt habe, ist mittlerweile arbeitssuchend und überlegt, es mit einer 3D-Druck-Bude oder auf vergleichbarem Gebiet selbst zu versuchen. Ich denke aber nicht, daß die Erfolgsaussichten, da sofort ein Gewerbe starten zu können, von dem man hinterher auch leben könnte, so besonders rosig sind... aber ich denke wenn er es versuchen will, dann soll er doch. Vielleicht hat er ja Glück und es gelingt ihm, das weiß man ja vorher nie.

Die Frage dazu: Was muss man machen, um das parallel zum Arbeitslosengeld möglichst klein und ohne große Bürokratie anfangen zu dürfen? Unabhängig davon, daß er sowieso alles beim Jobcenter angeben und offenlegen muss, aber was meldet man dafür als unterste Stufe an um seine Dienste kommerziell in einem kleinen Rahmen anbieten zu dürfen und wo liegen dann die Grenzen bei Umsatz und Gewinn, ab denen man "eine größere Stufe" anmelden müsste?

Welche steuerliche Relevanz hat diese kleinste aller Unternehmensformen? Man liest ja gelegentlich sowas wie von der Umsatzsteuer befreit, ab wann muss man sich um solche Themen kümmern?

Wie wirkt sich das auf Beiträge für sowas wie die Sozialversicherungen aus?

Vielleicht kann mir hierzu jemand eine kurze Info geben, so daß die Beurteilung, ob man sich das wirklich antun möchte oder nicht, einfacher fällt.

Danke!

#7943774
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Eine Anmeldung ist schnell bei der Stadt/Gemeinde erledigt und verhindert Probleme bzgl. 'Schwarzarbeit' Sein Finanzamt bekommt eine Durchschrift und wird den erwachteten Gewinn anfragen um die Vorauszahlung fest zu legen. Der darf auch winzig sein (= keine Vorauszahlung) jedoch nicht vergessen das Geld bereit liegen zu haben wenn der Gewinn dann doch respektable Grössen annimmt. Mit der nächsten Steuererklärung wird der Gewinn dann angegeben, entsprechen versteuert und bestimmt die Vorauszahlung sowie das Verhalten mit der Umsatzsteuer.

#7943790
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Achim H. schrieb:

Eine Anmeldung ist schnell bei der Stadt/Gemeinde erledigt und verhindert Probleme bzgl. 'Schwarzarbeit' Sein Finanzamt bekommt eine Durchschrift und wird den erwachteten Gewinn anfragen um die Vorauszahlung fest zu legen. Der darf auch winzig sein (= keine Vorauszahlung)

So ist es. Die Gewerbeanmeldung geht je nach Gemeinde einfach online.

Aber nicht vergessen, sich beim Finanzamt abzumelden, wenn es doch nichts wird.

#7943792
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Ben B. schrieb:

Was muss man machen, um das parallel zum Arbeitslosengeld möglichst klein und ohne große Bürokratie anfangen zu dürfen

Gewerbe anmelden.

Ben B. schrieb:

Welche steuerliche Relevanz hat diese kleinste aller Unternehmensformen

Keine, er verdient eh nix.

Ben B. schrieb:

wo liegen dann die Grenzen bei Umsatz und Gewinn, ab denen man "eine größere Stufe" anmelden müsste?

Interessant wird es, wenn nicht mehr das Arbeitsamt sondern er selbst Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.

Wird bei FDM Drucken nicht passieren.

Nehmen wir an, er macht wirklich was lohnenswertes, z.B. STL mit 2m x 1m x 0.5m Bauraum, ausreichend für eine Autostossstange. Da liegen alleine die Anschaffungskosten des Epoxy über seinem Arbeitslosengeld. Und er wartet so lange auf den ersten Kunden, dass dieses Epoxy nach seinen Testdrucken und Musterexemplaren schon wieder unbrauchbar geworden ist. Er druckt also sowieso 3 Exemplare bevor er ein verkaufbares raus bekommt. Das zahlt ihm niemand, nur Verluste.

#7943797
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Oliver S. schrieb:

Wenn dein Kumpel sich diese mit ca. 10 Sekunden googlen zu beantworteten Fragen nicht selber erarbeiten kann, und auch die Beratung vom Arbeitsamt dazu nicht in Anspruch nimmt, sollte es jeden Gedanken an eine Selbstständigkeit gleich vergessen.

Ich sag es mal differenzierter: Es kann auch länger dauern, sich schlau zu machen. ABER: Die Initiative, es selbst in die Hand zu nehmen, gehört zum Unternehmer. Man kann auch mal Leute fragen, klar. Aber wenn man NUR Leute fragt, wird das schon deshalb nichts, weil 10 Leute 12 Antworten geben, von denen in fachfremden Foren (also z. B. hier statt in einem Forum für rechtliche Fragen) 13 falsch/unvollständig sind oder am Punkt vorbei gehen.

Abgesehen davon: Die Hauptfrage ist, wo kommen die Kunden her. Dabei fällt mir ein, es kommen ja praktisch nur Unternehmer als Kunden infrage. Die wollen zumindest in der EU eine UStID sehen.

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#7943946
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Rolf schrieb:

Aber wenn man NUR Leute fragt, wird das schon deshalb nichts, weil 10 Leute > 12 Antworten geben, von denen in fachfremden Foren (also z. B. hier statt in einem Forum für rechtliche Fragen) 13 falsch/unvollständig sind oder am Punkt vorbei gehen.

Eben, und gerade hier im Forum wird reichlich dummgeschwätzt, weil jeder meint, seinen Senf dazugeben zu müssen.

Abgesehen davon: Die Hauptfrage ist, wo kommen die Kunden her.

Da wird er seine Nische finden müssen. Bedarf gibt es auf jeden Fall.

Dabei fällt mir ein, es kommen ja praktisch nur Unternehmer als Kunden infrage.

Wieso, warum? Ich habe mir privat schon oft Teile und Ersatzteile herstellen lassen.

Die wollen zumindest in der EU eine UStID sehen.

Solange er im Inland Geschäfte macht, benötigt er kein USt ID. Da reicht die Steuernummer. Relevant wird die bei innergemeinschaftlichen Geschäften. Und davon abgesehen erhält man die problemlos nach Onlinebeantragung innerhalb weniger Tage zugeteilt.

: Bearbeitet durch User
#7943966
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Die vielen Antworten und vor allem die kritischen davon, die darauf hinweisen, dass das hiesige Forum möglichweise der falsche Ort für die Suche nach belastbaren Antworten ist, zeigen auf, dass eine Unternehmensgründung in (steuer)rechtlicher Hinsicht keine im Vorbeigehen zu beantwortende Fragestellung ist. Freilich mag im Internet das Eine oder Andere an interessanten Informationen ergoogelbar sein. Aber bereits die Antwort zur USt-ID könnte in ihrer Knappheit auf Halbwissen hindeuten. Gerade in Fragen der Umsatzsteuer, die die tückischste (Betriebs)Steuer ist - Fachleute wissen das -, sollte die Hinzuziehung professionellen Rats unbedingt in Betracht gezogen werden, wenn man selbst kein Fachmann ist!

Und was ist, wenn die steuerlichen Fragen einigermaßen beantwortet sind? Erschöpfen sich etwa darin alle betrieblichen Rechtsfragen? Gerade in der Startphase?

Freilich gilt eins: Professioneller Rat kostet eben auch Geld. Und die in jedem Fall zu nutzende Beratung durch das Arbeitsamt in Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem Arbeitslosengeld und etwaige amtliche Unterstützung kann insgesamt nur eine allererste Einstiegsberatung sein!

Hans D.

PS: Zu bedenken ist außerdem: Belastbare Antworten auf Rechtsfragen dürften bei solch wesentlichen Vorhaben relativ schnell eine Rechtsberatung darstellen. Für verantwortungsfreie Antworten in diesem Forum greift indes keine Berufshaftpflichtversicherung, wenn sich ein "schlauer" Rat letztlich als kosten-/schadensintensiver Nonsens herausstellen sollte.

#7943974
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Hans D. schrieb:

Aber bereits die Antwort zur USt-ID könnte in ihrer Knappheit auf Halbwissen hindeuten.

Jetzt bin ich doch mal auf klärendes Wissen Deinerseits gespannt.

Mit am schlimmsten finde ich die Schreiberlinge, die mit Konjunktiven und "nichts genaues weiß man nicht" sich dennoch genötigt fühlen, dann doch was zu dem Thema, zu dem sie halt nix genaues wissen, eine Kommentar in die Welt zu setzen. Das ist nun wirklich gänzlich überflüssig.

#7943977
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Hans D. schrieb:

Belastbare Antworten auf Rechtsfragen dürften bei solch wesentlichen Vorhaben relativ schnell eine Rechtsberatung darstellen

Zu bedenken wäre ausserdem: Rechtliche Laien (also ohne Jurastudium) /können/ keine Rechtsberatung im Sinne dieser Regelung geben und dürfen alles sagen was sie wissen oder nicht wissen.

Das Rechtsberatungsverbot gilt nur innerhalb der Kaste als Konkurrenzschutz.

Aber welcher Laie weiss das schon, dem üblichen Deutschen schlottern ja schon vom Halbwissen die Hosen in die er sich macht.

#7943991
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Michael L. schrieb:

Die wollen zumindest in der EU eine UStID sehen.

Solange er im Inland Geschäfte macht, benötigt er kein USt ID.

Ich habe gesagt "die wollen". Wer im Wirtschaftsleben als Einzelkämpfer aktiv ist, weiß, was das bedeutet: Die geben dir keine Aufträge, weil sie befürchten, dass du kein zuverlässiger Lieferant bist, sondern womöglich nur ein Arbeitsloser, der Geld braucht oder nur mal einen Versuchsballon startet, aber keine Erfahrung mit der Abwicklung von Aufträgen hat.

Da reicht die Steuernummer.

Wer schon etwas länger im Geschäft ist, erinnert sich noch daran, was es für eine Protestwelle gab, als die Steuernummer im Web-Impressum gefordert wurde. Es gab und gibt nämlich sehr gute Gründe, warum man die nicht offenlegen will. Deswegen hat der Staat damals schnell eingelenkt und die UStID als Alternative zugelassen. Wer heute im Impressum oder auf Rechnungen seine Steuernummer angibt, ist entweder eine SEHR große Firma oder ein ***.

Und davon abgesehen erhält man die problemlos nach Onlinebeantragung innerhalb weniger Tage zugeteilt.

Ja, und? Es ging darum, dass man das zunächst mal wissen muss.

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#7943992
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Michael B. schrieb:

Das Rechtsberatungsverbot gilt nur innerhalb der Kaste als Konkurrenzschutz. Aber welcher Laie weiss das schon

Du schonmal nicht, sonst würdest Du nicht so einen Unsinn behaupten.

Nach Par. 6 RDG sind unentgeltliche Rechtsdienstleistungen für Familienmitglieder, Nachbarn o.dgl. erlaubt. Ausserhalb dieses Kreises muss die entsprechende Qualifikation vorhanden sein.

Was generell geht, sind nicht auf Einzelfälle bezogene Aussagen, wie man sie z.B. in der Presse findet, siehe Par. 2.

(Firma: Funkenflug Industries) #7944006
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Bevor das hier wieder im Streit endet: Ich hatte gehofft, irgend jemand hier führt so ein Mini-Nebenerwerb und kann kurz umreißen wie das bei ihm funktioniert und unter welchen Umsatz- oder Gewinngrenzen man bleiben muss, damit das keine (bzw. keine großartige) Relevanz für die Sozialversicherungen und Steuern hat. Also daß man sowas weitgehend unabhängig vom "restlichen finanziellen" Leben ausprobieren kann, ohne zu große Risiken einzugehen.

#7944007
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Michael L. schrieb:

Hans D. schrieb:

Aber bereits die Antwort zur USt-ID könnte in ihrer Knappheit auf Halbwissen hindeuten.

Jetzt bin ich doch mal auf klärendes Wissen Deinerseits gespannt.

Mit am schlimmsten finde ich die Schreiberlinge, die mit Konjunktiven und "nichts genaues weiß man nicht" sich dennoch genötigt fühlen, dann doch was zu dem Thema, zu dem sie halt nix genaues wissen, eine Kommentar in die Welt zu setzen. Das ist nun wirklich gänzlich überflüssig.

Ich habe mich zuvor darauf beschränkt, bewusst einen generellen Hinweis zu erteilen und gerade KEINEN Rechtsrat. Daran werde ich trotz des bei Dir hervorgerufenen Spannungsbogens festhalten. Das hiesige Forum ist, wie zutreffend bereits angemerkt wurde, KEINE juristische Austauschplattform. Erst recht ist es kein Onlinerechtsberatungsportal.

Ebensowenig fühle ich mich in Bezug auf dieses Forum dazu berufen, viel zu pauschale Aussagen wie Michael B. schrieb im Beitrag #7943977:

Rechtliche Laien (also ohne Jurastudium) ... dürfen alles sagen was sie wissen oder nicht wissen.

richtigstellen zu müssen. Das gilt umso mehr, als mit der hingegen zutreffenden Aussage Hmmm schrieb im Beitrag #7943992:

Nach Par. 6 RDG ... Ausserhalb dieses Kreises muss die entsprechende Qualifikation vorhanden sein.

alles Erforderliche bereits gesagt ist.

Hans D.

#7944008
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Michael B. schrieb:

Michael B. schrieb:

Rechtliche Laien (also ohne Jurastudium) können keine Rechtsberatung im Sinne dieser Regelung geben und dürfen alles sagen was sie wissen oder nicht wissen.

Welche Regelung denn? Den Begriff "Rechtsberatung" gibt es seit bald 20 Jahren nicht mehr. An seine Stelle ist der Begriff "Rechtdienstleistung" getreten, und eine solche kann per definitionem sehr wohl jeder Laie ausüben – nur darf er es nicht in jedem Fall.

Rechtsdienstleistungsgesetz: "§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung (1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert"

Wo steht in dieser Definition was von Laien oder Nicht-Laien? Es geht um die Art der Tätigkeit, nicht darum, wer sie ausübt.

Das Rechtsberatungsverbot gilt nur innerhalb der Kaste als Konkurrenzschutz.

Innerhalb der Kaste gab es ein solches Verbot? Wer war denn dann die Kaste?

Schuster, bleib bei deinem Leisten.

#7944015
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Ben B. schrieb:

Bevor das hier wieder im Streit endet: Ich hatte gehofft, irgend jemand hier führt so ein Mini-Nebenerwerb und kann kurz umreißen wie das bei ihm funktioniert und unter welchen Umsatz- oder Gewinngrenzen man bleiben muss, damit das keine (bzw. keine großartige) Relevanz für die Sozialversicherungen und Steuern hat. Also daß man sowas weitgehend unabhängig vom "restlichen finanziellen" Leben ausprobieren kann, ohne zu große Risiken einzugehen.

Nimm es mir nicht übel, aber schon dieser gedankliche Ansatz geht völlig an der Realität vorbei. Er klingt nach "nur ein bisschen schwanger" oder nach "Wasch' mir den Rücken, aber mach' mich nicht nass!".

All die Rechtsbereiche, die Du mit den vermeintlichen Erfahrungen erfragst, können im jeweiligen Einzelfall komplex sein oder komplex ineinandergreifen. Wenn Du keine pauschalen Allgemeinplätze, sondern brauchbare Substanz abgreifen können willst, würde selbst ein Kurzbericht des Erfahrungsberichtenden wohl eher nicht weiterhelfen können. Davon ganz abgesehen ist schon fraglich, ob sich ein solch Erfahrener hier überhaupt über sich so ausbreiten wollen würde.

Mir scheint das Forum hier thematisch nach wie vor der falsche Ort zur Stillung Deines Wissensdurstes zu sein.

Hans D.

#7944019
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Ben B. schrieb:

evor das hier wieder im Streit endet: Ich hatte gehofft, irgend jemand hier führt so ein Mini-Nebenerwerb und kann kurz umreißen wie das bei ihm funktioniert und unter welchen Umsatz- oder Gewinngrenzen man bleiben muss, damit das keine (bzw. keine großartige) Relevanz für die Sozialversicherungen und Steuern hat. Also daß man sowas weitgehend unabhängig vom "restlichen finanziellen" Leben ausprobieren kann, ohne zu große Risiken einzugehen.

Gewerbe nebenher dürften hunderttausende, wenn nicht Millionen in D haben und sicher auch ein paar hier im Forum. Das Problem bei Deinem Kumpel ist das Verhältnis Arbeitsamt/Gewerbe. das muß er auf jeden Fall mit dem Arbeitsamt auskaspern. Ansonsten gibt's fast alle Informationen bei der IHK, auch in Form von Merkblättern, je nach IHK auch online.

#7944025
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Ben B. schrieb:

Ich hatte gehofft, irgend jemand hier führt so ein Mini-Nebenerwerb und kann kurz umreißen wie das bei ihm funktioniert und unter welchen Umsatz- oder Gewinngrenzen man bleiben muss, damit das

Ein Mini-Nebenerwerbsjob neben einer angestellten Hauptätigkeit ist halt was anderes als eine Nebentätigkeit zur Arbeitslosigkeit.

Und alles weitere findest du mit ein paar Minuten googeln raus.

Nur soviel: alleine dein Ansatz, dass es Umsatz- oder Gewinngrenzen gibt, unter denen man bleiben muss, damit das keine (bzw. keine großartige) Relevanz für die Sozialversicherungen und Steuern hat, ist irgendwie völlig weltfremd.

Oliver

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#7944035
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Oliver S. schrieb:

Nur soviel: alleine dein Ansatz, dass es Umsatz- oder Gewinngrenzen gibt, unter denen man bleiben muss, damit das keine (bzw. keine großartige) Relevanz für die Sozialversicherungen und Steuern hat, ist irgendwie völlig weltfremd.

Nö.

Bis inzwischen 25.000 EUR Jahresumsatz gibt es die optionale Kleinunternehmerregelung mit Befreiung von der USt-Pflicht. Ob die vorteilhaft ist, hängt vom Einzelfall ab.

Solange der Gewinn unter 24.500 EUR liegt, fällt keine Gewerbesteuer an. Ob das finanziell einen Unterschied macht oder man sich bloss Papierkram erspart, hängt vom örtlichen Hebesatz ab.

Im einfachsten Fall bleibt also nur die ESt übrig. Ob und in welcher Höhe die anfällt, hängt von den Gesamteinkünften (incl. Haupterwerb) ab.

Bei den Sozialversicherungen, insbesondere bei der gesetzlichen Krankenkasse, hängen die möglichen Kosten von den Neben- im Vergleich zu den Haupteinkünften ab. Soweit ich weiss, halten die spätestens bei Überschreitung die Hand auf.

Solange er arbeitslos ist, gelten aber eh andere Regeln. Ohne fachkundige Beratung (Jobcenter, IHK, Steuerberater) sollte er das nicht angehen.

: Bearbeitet durch User
#7944039
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Oliver S. schrieb:

alleine dein Ansatz, dass es Umsatz- oder Gewinngrenzen gibt, unter denen man bleiben muss, damit das keine (bzw. keine großartige) Relevanz für die Sozialversicherungen und Steuern hat, ist irgendwie völlig weltfremd.

In der Zahnarzt-Satire von Kishon läuft das so: Der Arzt hört mitten im Bohren plötzlich auf und zieht den Kittel aus, weil sich das Weiterbohren für ihn aus steuerlichen Gründen nicht mehr lohnt. Allerdings kommen dem die Kunden auch ohne sein Zutun zugelaufen, da kann er schön einen Freund fragen, wieviel er verdienen möchte.

Manchmal überholt das Leben die Satire. :-)

#7944048
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Hmmm schrieb:

Bis inzwischen 25.000 EUR Jahresumsatz gibt es die optionale Kleinunternehmerregelung mit Befreiung von der USt-Pflicht. Ob die vorteilhaft ist, hängt vom Einzelfall ab.

Konkret sieht es hier im Einzelfall meist so aus: Unternehmenskunden, die solche Arbeiten beauftragen, sind selbst zu 99 % keine Kleinunternehmer, denen ist es also völlig egal, ob man ihnen USt berechnet. Auf der anderen Seite muss der Kleinunternehmer auf den Vorteil des Vorsteuerabzugs verzichten.

#7944056
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Rolf schrieb:

Konkret sieht es hier im Einzelfall meist so aus: Unternehmenskunden, die solche Arbeiten beauftragen, sind selbst zu 99 % keine Kleinunternehmer, denen ist es also völlig egal, ob man ihnen USt berechnet.

Genau, das ist eher im B2C-Bereich interessant, wo einem der entfallende USt-Anteil einen Wettbewerbsvorteil gegenüber USt-pflichtigen Anbietern beschert. Ob das den Nachteil des fehlenden Vorsteuerabzugs aufwiegt, kommt dann wieder auf den konkreten Einzelfall an.

(Firma: LAPD) #7944231
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Michael L. schrieb:

Gute Firmen braucht's immer

Gehts noch platter? Woher weisst du dass die Firma gut wird?

und das man damit nix verdienen könnte,

Könnte, hätte, wollte,... In dem Fall ganz sicher nicht. Ein Arbeitsloser der ne Firma aufmachen will die so wenig "abwirft", dass er weiterhin Stütze kassieren kann, ja da kommt der kommt sicher ganz gross raus damit und dann noch 3D Druck und muss noch den Kumpel zum Fragen losschicken, ein echter Vollblutunternehmer. Ja das wird garantiert was. Wenn dann einmal alle Schaltjahre aufkreuzt geht der Chinadrucker gerade nicht mehr.

stimmt schlicht nicht.

Ja,ja du kennst dich aus, alles klar.

"Gute Firmen brauchts immer", meine Fresse, sind denn immer noch Ferien?

#7944239
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Rolf schrieb:

Hmmm schrieb:

Bis inzwischen 25.000 EUR Jahresumsatz gibt es die optionale Kleinunternehmerregelung mit Befreiung von der USt-Pflicht. Ob die vorteilhaft ist, hängt vom Einzelfall ab.

Konkret sieht es hier im Einzelfall meist so aus: Unternehmenskunden, die solche Arbeiten beauftragen, sind selbst zu 99 % keine Kleinunternehmer, denen ist es also völlig egal, ob man ihnen USt berechnet. Auf der anderen Seite muss der Kleinunternehmer auf den Vorteil des Vorsteuerabzugs verzichten.

Du solltest mal klarstellen, was Du mit Unternehmenskunden überhaupt meinst. Ich verstehe darunter gewerbliche Kunden im Gegensatz zu Privatkunden.

Der Unternehmer, der einen Artikel von einem "§ 19 UStG" nutzendem KLeinunternehmer kauft, muss diesen Bruttopreis als Netto übernehmen, wenn er keinen Bock hat, die USt-Differenzbesteuerung durch sein gesamtes System zu tragen und seinem nächsten gewerblichen Kunden auch noch aufzuhalsen.

§ 19 UStG ist ausschliesslich etwas für Kleinunternehmer, die möglichst ausschliesslich Einnahmen aus ihrer eigenen Diensleistung erwirtschaften und keine oder nur kleine Einkäufe geltend machen können/wollen, sowie nur Privatkunden im Blickfeld hat.

: Bearbeitet durch User
#7944254
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Ralf X. schrieb:

... die USt-Differenzbesteuerung ...

Lustig, lustig! Es kommen immer mehr steuerliche Spezialbegriffe, die schnell einmal in den Ring geworfen werden, um (irgend)eine steuerliche Expertise zu plakatieren. Mit der ursprünglichen Frage des TO hat das wohl kaum noch etwas zu tun, aber warum nicht?! Ich genieße dieses Comic! Bitte nicht aufhören!

Hans D.

#7944293
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Hmmm schrieb:

Nö. Bis inzwischen 25.000 EUR Jahresumsatz gibt es die optionale Kleinunternehmerregelung mit Befreiung von der USt-Pflicht. Ob die vorteilhaft ist, hängt vom Einzelfall ab.

Und hat überhaupt nichts mit irgend einer Grenze zu tun, nach der der TO fragt. Der träumt von einer Grenze, unter der brutto=netto gilt. Und die gibt's nicht.

Hmmm schrieb:

Solange er arbeitslos ist, gelten aber eh andere Regeln.

Siehste...

Oliver

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#7944306
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Da Du nach Erfahrungen gefragt hast - das wichtigste: einfach machen. Alle Bedenkenträger ignorieren, fokussiert bleiben auf die naive Vision. Der Rest ergibt sich.

Eine Gewerbeanmeldung machen, da irgendwas reinschreiben. Kleinunternehmer ist für den Einstieg empfehlenswert. Die muss dann mit auf der Rechnung stehen, keine MwSt ausgewiesen.

Eine Gewerbeerlaubnis ist für manche Branchen erforderlich, das kostet Geld und Schulungen, trifft aber hier nicht zu.

Steuererklärung ist auch nicht so kompliziert, kann man selbst machen. Man muss auch nicht aller drei Monate eine Umsatzsteuervoranmeldung machen als Kleinunternehmer.

Krankenversicherung ist problematisch. Ich empfehle in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben. Insgesamt wird das arschteuer, dazu auf jeden Fall informieren. Das führt hier zu weit.

Evtl. eine Betriebshaftpflichtversicherung in Erwägung ziehen. Muss man gegenrechnen.

Gründungszuschuss beantragen. Dazu ein kleines Gründungskonzept mit Kapitalbedarfsplanung für Investitionen und Betriebsmittel aus dem Hut zaubern, und beim Arbeitsamt einen Beratungstermin vereinbaren.

Bürgergeld ist auch möglich, hat den Vorteil dass die Krankenversicherungsbeiträge vom Staat übernommen werden.

#7944321
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Hmmm schrieb:

Bis inzwischen 25.000 EUR Jahresumsatz gibt es die optionale Kleinunternehmerregelung mit Befreiung von der USt-Pflicht. Ob die vorteilhaft ist, hängt vom Einzelfall ab.

Nutzt man die Kleinunternehmerreglung nicht, besteht allerdings die Gefahr dass man munter jahrelang ohne MwSt. einkauft aber nie zu versteuernden Gewinn macht. Dann fordert das FA die ganze Steuer nach. Das hat schon so manchem das Genick gebrochen.

#7944339
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Das ist persönliche Erfahrung. Ich hab jahrelang MwSt auf den Rechnungen ausgewiesen aber (arglos) als § 19 UStG in der EÜR angegeben. Da ich gottseidank in Sachsen und nicht in Bayern gemeldet war konnte ich einer Haftstrafe entgehen (und die Nachzahlung ging mit in die Insolvenz). Vorsicht: In Bayern ticken die Uhren anders!

: Bearbeitet durch User
#7944344
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Alexander schrieb:

Eine Gewerbeanmeldung machen, da irgendwas reinschreiben.

Kann sehr problematisch sein, steht da das falsche, kommt HwK oder IHK und fordert, z.B. Meisterpflicht. Man sollte also sehr genau überlegen was man da rein schreibt, damit es zum einen die Tätigkeit erlaubt und zum anderen nichts erlaubt was man gar nicht vor hat zu tun, aber eine Ausbildung/Überprüfung (Gastgewebe) zur Folge hätte.

#7944370
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Alexander schrieb:

Auch versuchte Steuerhinterziehung (Unwissenheit) ist strafbar.

Manchmal hilft es einfach, wenn man Logik und die deutsche Sprache beherrscht.

Ja, versuchte Steuerhinterziehung ist strafbar. "Versuch" bedeutet, das man etwas zu tun beabsichtigt und in Angriff genommen hat, von dem man weiß oder annimmt, dass es strafbar ist, dabei aber nicht den beabsichtigten Erfolg erzielt hat.

Aus Unwissenheit kann man also nach den Gesetzen der Logik gar keinen Versuch machen, weil die Voraussetzung der Absicht fehlt.

Ob und wann Unwissenheit vor Strafe schützt, ist ein ganz anderer Punkt. Der wird im allgemeinen Teil des StGB behandelt, weil er nichts mit einem bestimmten Straftatbestand zu tun hat.

#7944373
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Alexander schrieb:

Das ist persönliche Erfahrung. Ich hab jahrelang MwSt auf den Rechnungen ausgewiesen aber (arglos) als § 19 UStG in der EÜR angegeben.

Ein schönes Beispiel, wie mancher denkt, etwas aus Erfahrung zu wissen, was er in Wahrheit gar nicht erlebt hat.

Vom Tatbestand her gesehen war das kein Versuch, sondern eine vollendete Tat. Du HAST falsche Angaben gemacht, und du HAST erreicht, dass manche deiner Kunden ungerechtfertigte Vorteile (Vorsteuerabzug) hatten. Beides ist strafbar

#7944379
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Alexander schrieb:

Da Du nach Erfahrungen gefragt hast - das wichtigste: einfach machen. Alle Bedenkenträger ignorieren, fokussiert bleiben auf die naive Vision. Der Rest ergibt sich. (...) Da ich gottseidank in Sachsen und nicht in Bayern gemeldet war konnte ich einer Haftstrafe entgehen (und die Nachzahlung ging mit in die Insolvenz).

Ah ja. Ein sehr wertvoller Tipp. Einfach machen und dann pleite gehen und vor Gericht landen.

#7944429
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Michael B. schrieb:

Für Rechtsanwälte. RDG gilt für niemanden sonst. Begreife es endlich.

Der einzige, der hier nichts begreift, bist Du. Laberkopp halt. Beispiel:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/unerlaubte-rechtsberatung--architekt-darf-keine-selbst-entworfene-skontoklausel-bereitstellen

Oliver S. schrieb:

Der träumt von einer Grenze, unter der brutto=netto gilt. Und die gibt's nicht.

Steuerlich gibt es die, in diesem Jahr 12.096 EUR. Aber insgesamt, nicht nur im Nebenerwerb.

: Bearbeitet durch User
#7944435
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Hmmm schrieb:

Der einzige, der hier nichts begreift, bist Du.

Wenn ich dich also frage, welche Strafe ich zu erwarten habe, wenn ich in meinen Nachbarn ein Messer stecke, und du rückfragst ob absichtlich oder unabsichtlich, dann darfst du mir nicht sagen was auf Mord steht ?

Du erkennst den offensichtlichen Unsinn in deinem Rechtsverständnis offenbar nicht.

#7944440
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Michael B. schrieb:

Wenn ich dich also frage, welche Strafe ich zu erwarten habe, wenn ich in meinen Nachbarn ein Messer stecke, und du rückfragst ob absichtlich oder unabsichtlich, dann darfst du mir nicht sagen was auf Mord steht ?

Hypothetisch sollte das kein Problem sein, aber wenn Du es bereits getan hast, ist es streng genommen schon problematisch, solange wir nicht Verwandte, Nachbarn o.dgl. sind.

Michael B. schrieb:

Du erkennst den offensichtlichen Unsinn in deinem Rechtsverständnis offenbar nicht.

Dass Du das unsinnig findest, kannst Du gerne denen mitteilen, die sich das RDG ausgedacht haben.

Ich habe Deine Behauptung, dass das RDG für Nichtjuristen keine Bedeutung hätte, mit einem BGH-Urteil widerlegt. Wir sind uns hoffentlich einig, dass ein Architekt kein Jurist ist.

Wenn Du mal etwas einfacher mit einer ähnlichen Regelung in Konflikt geraten willst, hilf jemandem bei der Steuererklärung und trag Dich im Formular als mitwirkende Person ein. Viel Spass!

: Bearbeitet durch User
#7944928
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Bevor man sich Sorgen um Steuern und Abgaben macht, sollte man etwas Verkaufbares haben. Sei das eine Design, Prototypen und Kleinserieleistung, oder Produkte. Design und Prototypen verlangen ein Koennen. Also einfach zu einem kundengelieferten STL einen Standard 3D Drucker laufen lassen wird's eher nicht bringen. Da gibt's immer einen Guenstigeren. Aber allenfalls Design zu einer Idee, mit einer Loesung zu einem Problem.

Moderator Persönliche Seite #7944958
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Michael B. schrieb:

Alexander schrieb:

Eine Gewerbeanmeldung machen, da irgendwas reinschreiben.

Kann sehr problematisch sein, steht da das falsche, kommt HwK oder IHK und fordert, z.B. Meisterpflicht.

Naja, irgendeiner von beiden WIRD bei einer Gewerbeanmeldung kommen.

Man sollte also sehr genau überlegen was man da rein schreibt, damit es zum einen die Tätigkeit erlaubt und zum anderen nichts erlaubt was man gar nicht vor hat zu tun, aber eine Ausbildung/Überprüfung (Gastgewebe) zur Folge hätte.

Daher immer mit "industrieller Produktion", "industrieller Fertigung" usw. drohen (so wie ich damals auch). Dann ist man recht sicher den Meisterzwang los und landet im warmen Schoß der IHK. Und der ist nicht so schlecht (zumindest der der IHK in Koblenz). Übrigens kann man sich bei der IHK auch VOR der Anmeldung beraten lassen.

: Bearbeitet durch Moderator
#7948797
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Alexander schrieb:

Das ist persönliche Erfahrung. Ich hab jahrelang MwSt auf den Rechnungen ausgewiesen aber (arglos) als § 19 UStG in der EÜR angegeben. Da ich gottseidank in Sachsen und nicht in Bayern gemeldet war konnte ich einer Haftstrafe entgehen (und die Nachzahlung ging mit in die Insolvenz). Vorsicht: In Bayern ticken die Uhren anders!

Ein Pleitier, der wegen seiner Sorglosigkeit sogar nur knapp einer Haftstrafe entgehen ist, gibt dem potentiellen Existenzgründer "Ratschläge" wie "einfach machen" und "Steuererklärung ist auch nicht so kompliziert" [1].

Manchmal ist das Leben witziger als jede Satire.

[1] Beitrag "Re: Grenzen und Anfangen Nebenerwerb/Kleingewerbe"

#7948996
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Chris D. schrieb:

Daher immer mit "industrieller Produktion", "industrieller Fertigung" usw. drohen (so wie ich damals auch). Dann ist man recht sicher den Meisterzwang l

Nein, sicher ist man nicht. Die Gewerbeanmeldung geht als Kopie an beide Kammern. Wenn die HWK befindet daß man ihr zugehörig sein soll (was sie mit 99,7%iger Wahrscheinlichkeit tun wird) gehen die Probleme richtig los. Meisterzwang ist nur eines davon.

Zitat:

" Es kommt darauf an, dass industrielle Fertigungsansätze auch tatsächlich gegeben sind."

https://www.ihk.de/oldenburg/geschaeftsfelder/rechtundsteuern/beratung-recht/gruenden-nachfolge-aenderung/gewerberecht/zugehoerigkeit-ihk-oder-hwk-2-3279102

Man meldet also Vertrieb und Entwicklung an. Was man nachher tatsächlich tut interessiert so schnell keine Sau. Auch darf man handwerkliche Tätigkeiten (wozu die HWK so ziemlich alles zählt was produziert) "nebenbetrieblich" ausführen, dabei entfällt der HWK-Zwang mit Meisterpflicht & Co. Dabei muß aber Handel und Entwicklung überwiegen. (Der Waschmaschinenhändler darf so Waschmaschinen reparieren ohne eien Meisterbrief an der Wand hängen zu haben)

und landet im warmen Schoß der IHK. Und der ist nicht so schlecht

Ja. Moderate Beiträge mit Freigrenzen (die der TO erstmal knacken muß) Kompetent und man erreicht schnell einen Ansprechpartner (IHK Hannover)

Ich hatte dee Zirkus mit der HWK nachdem ich (überflüssigerweise wie ich jetzt weiß) meinen privaten Wohnsitz beim Gewebeamt umschreiben lassen habe. Die HWK wollte mir praktisch den Laden dichtmachen (lassen).
Das waren ein paar schlaflose Nächte, mit Hilfe der örtlichen Behörden konnte aber abgeholfen werden.

Uwe

#7949055
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Rolf schrieb:

Der Handwerksberuf (3D-Druck-Bude) des OP wäre "Modellbauer", da gibt es keinen Meisterzwang.

Er wäre aber trotzdem Zwangsmitglied der HWK. Die zu berappenden Beiträge sind ein Vielfaches der Beiträge für die IHK. Wenn er über die Freigrenze kommt was man ihm wünschen möchte.

Alleine (und hauptsächlich) das Auftreten der Handwerkskammern verursacht heftige Abwehrerscheinungen. Das ist echt aus der Zeit gefallen. Und ja, die IHKs bekommen ihre Rolle in der dualen Ausbildung auch gebacken.

Uwe

#7949096
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Uwe B. schrieb:

Und ja, die IHKs bekommen ihre Rolle in der dualen Ausbildung auch gebacken.

Das ja. Ein Unterschied bleibt aber: Die Mitglieder der IHKs haben einen völlig anderen Kundenkreis. Bei dem ist der Schutz vor Pfuschern nicht so wichtig, weil die Kunden selbst aufpassen (können), was man ihnen an Leistung liefert. Die Mitglieder der HWKs haben Kunden, die mit dem Aufpassen eher überfordert sind, und deswegen vor Pfuschern geschützt werden sollen. Das ist jedenfalls die Idee, und die ist prinzipiell richtig – nur leider gibt es trotzdem zu viele pfuschende Handwerksbetriebe.

#7949307
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Rolf schrieb:

Die Mitglieder der HWKs haben Kunden, die mit dem Aufpassen eher überfordert sind, und deswegen vor Pfuschern geschützt werden sollen.

Qualitätssicherung ist weder Aufgabe der Kammern noch kümmern sie sich darum. Eine Mitgliedschaft in der HWK und ein vor 40 Jahren erworbener Meistebrief bedeutet auch nicht daß die angelernten Handwerker seines Betriebes ordentliche Arbeit abliefern. Ganz bestimmt nicht.

Was die Industrie betrifft, da greift Qualitätssicherung in ganz anderem Maßstab. Schließlich werden die produzierten Gummibärchen von Verbrauchern gekauft die gewöhnlich mit der Beurteilung des Produktes ganz bestimmt überfordert sind.

Uwe

#7954290
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Und wer dem ganzen Zinnober mit HWK, IHK, BG, Kranken- u. Rentenkasse etc. entgehen will, nutzt die Möglichkeiten der Freizügigkeit in der EU. Da gibt es zwar einiges zu beachten, aber auch vieles zu gewinnen in Hinblick auf die genannten Zwänge. Auch was Gründungskosten, Durchgriffshaftung, steuerlicher Optimierung, etc. pp. angeht. Ob das mit ALG vereinbar ist, muß aber auch geklärt werden.

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