Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Grenzen und Anfangen Nebenerwerb/Kleingewerbe


von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

Moin!

Ich habe (mal wieder) eine Frage, für die ich gerne die 
Schwarmintelligenz fragen würde weil ich mich damit nicht gut 
auskenne... besagter Kumpel, für den ich schon einmal bezüglich 
CAD/CAM-Buden angefragt habe, ist mittlerweile arbeitssuchend und 
überlegt, es mit einer 3D-Druck-Bude oder auf vergleichbarem Gebiet 
selbst zu versuchen. Ich denke aber nicht, daß die Erfolgsaussichten, da 
sofort ein Gewerbe starten zu können, von dem man hinterher auch leben 
könnte, so besonders rosig sind... aber ich denke wenn er es versuchen 
will, dann soll er doch. Vielleicht hat er ja Glück und es gelingt ihm, 
das weiß man ja vorher nie.

Die Frage dazu: Was muss man machen, um das parallel zum 
Arbeitslosengeld möglichst klein und ohne große Bürokratie anfangen zu 
dürfen? Unabhängig davon, daß er sowieso alles beim Jobcenter angeben 
und offenlegen muss, aber was meldet man dafür als unterste Stufe an um 
seine Dienste kommerziell in einem kleinen Rahmen anbieten zu dürfen und 
wo liegen dann die Grenzen bei Umsatz und Gewinn, ab denen man "eine 
größere Stufe" anmelden müsste?

Welche steuerliche Relevanz hat diese kleinste aller Unternehmensformen? 
Man liest ja gelegentlich sowas wie von der Umsatzsteuer befreit, ab 
wann muss man sich um solche Themen kümmern?

Wie wirkt sich das auf Beiträge für sowas wie die Sozialversicherungen 
aus?

Vielleicht kann mir hierzu jemand eine kurze Info geben, so daß die 
Beurteilung, ob man sich das wirklich antun möchte oder nicht, einfacher 
fällt.

Danke!

von Achim H. (pluto25)


Lesenswert?

Eine Anmeldung ist schnell bei der Stadt/Gemeinde erledigt und 
verhindert Probleme bzgl. 'Schwarzarbeit'
Sein Finanzamt bekommt eine Durchschrift und wird den erwachteten Gewinn 
anfragen um die Vorauszahlung fest zu legen. Der darf auch winzig sein 
(= keine Vorauszahlung) jedoch nicht vergessen das Geld bereit liegen zu 
haben wenn der Gewinn dann doch respektable Grössen annimmt. Mit der 
nächsten Steuererklärung wird der Gewinn dann angegeben, entsprechen 
versteuert und bestimmt die Vorauszahlung sowie das Verhalten mit der 
Umsatzsteuer.

von Oliver S. (oliverso)


Lesenswert?

Wenn dein Kumpel sich diese mit ca. 10 Sekunden googlen zu beantworteten 
Fragen nicht selber erarbeiten kann, und auch die Beratung vom 
Arbeitsamt dazu nicht in Anspruch nimmt, sollte es jeden Gedanken an 
eine Selbstständigkeit gleich vergessen.

Oliver

von Rolf (rolf22)


Lesenswert?

Achim H. schrieb:
> Eine Anmeldung ist schnell bei der Stadt/Gemeinde erledigt und
> verhindert Probleme bzgl. 'Schwarzarbeit'
> Sein Finanzamt bekommt eine Durchschrift und wird den erwachteten Gewinn
> anfragen um die Vorauszahlung fest zu legen. Der darf auch winzig sein
> (= keine Vorauszahlung)

So ist es. Die Gewerbeanmeldung geht je nach Gemeinde einfach online.

Aber nicht vergessen, sich beim  Finanzamt abzumelden, wenn es doch 
nichts wird.

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Ben B. schrieb:
> Was muss man machen, um das parallel zum Arbeitslosengeld möglichst
> klein und ohne große Bürokratie anfangen zu dürfen

Gewerbe anmelden.

Ben B. schrieb:
> Welche steuerliche Relevanz hat diese kleinste aller Unternehmensformen

Keine, er verdient eh nix.

Ben B. schrieb:
> wo liegen dann die Grenzen bei Umsatz und Gewinn, ab denen man "eine
> größere Stufe" anmelden müsste?

Interessant wird es, wenn nicht mehr das Arbeitsamt sondern er selbst 
Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.

Wird bei FDM Drucken nicht passieren.

Nehmen wir an, er macht wirklich was lohnenswertes, z.B. STL mit 2m x 1m 
x 0.5m Bauraum, ausreichend für eine Autostossstange. Da liegen alleine 
die Anschaffungskosten des Epoxy über seinem Arbeitslosengeld. Und er 
wartet so lange auf den ersten Kunden, dass dieses Epoxy nach seinen 
Testdrucken und Musterexemplaren schon wieder unbrauchbar geworden ist. 
Er druckt also sowieso 3 Exemplare bevor er ein verkaufbares raus 
bekommt. Das zahlt ihm niemand, nur Verluste.

von Frank D. (Firma: LAPD) (frank_s634)


Lesenswert?

Vergiss es. Solche 3D-Druckbuden machen hier ständig auf und wieder zu.
Damit verdienst du nix. Jede Würstlbude ist lukrativer.

von Rolf (rolf22)


Lesenswert?

Oliver S. schrieb:
> Wenn dein Kumpel sich diese mit ca. 10 Sekunden googlen zu beantworteten
> Fragen nicht selber erarbeiten kann, und auch die Beratung vom
> Arbeitsamt dazu nicht in Anspruch nimmt, sollte es jeden Gedanken an
> eine Selbstständigkeit gleich vergessen.

Ich sag es mal differenzierter: Es kann auch länger dauern, sich schlau 
zu machen. ABER: Die Initiative, es selbst in die Hand zu nehmen, gehört 
zum Unternehmer. Man kann auch mal Leute fragen, klar. Aber wenn man NUR 
Leute fragt, wird das schon deshalb nichts, weil 10 Leute 12 Antworten 
geben, von denen in fachfremden Foren (also z. B. hier statt in einem 
Forum für rechtliche Fragen) 13 falsch/unvollständig sind oder am Punkt 
vorbei gehen.

Abgesehen davon: Die Hauptfrage ist, wo kommen die Kunden her. Dabei 
fällt mir ein, es kommen ja praktisch nur Unternehmer als Kunden 
infrage. Die wollen zumindest in der EU eine UStID sehen.

: Bearbeitet durch User
von Alexander (alecxs)


Lesenswert?

Wenn es noch kein halbes Jahr her ist würde ich den Weg der Bürokatie 
gehen und das ALG mit Gründungszuschuss verlängern. Der nötige 
Papierkram ist mit ChatGPT schnell erstellt.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen

von Michael L. (nanu)


Lesenswert?

Frank D. schrieb:
> Vergiss es. Solche 3D-Druckbuden machen hier ständig auf und wieder zu.
> Damit verdienst du nix. Jede Würstlbude ist lukrativer.

Gute Firmen braucht's immer und das man damit nix verdienen könnte, 
stimmt schlicht nicht.

von Michael L. (nanu)


Lesenswert?

Rolf schrieb:
> Aber wenn man NUR Leute fragt, wird das schon deshalb nichts, weil 10 Leute > 12 
Antworten
> geben, von denen in fachfremden Foren (also z. B. hier statt in einem
> Forum für rechtliche Fragen) 13 falsch/unvollständig sind oder am Punkt
> vorbei gehen.

Eben, und gerade hier im Forum wird reichlich dummgeschwätzt, weil jeder 
meint, seinen Senf dazugeben zu müssen.

> Abgesehen davon: Die Hauptfrage ist, wo kommen die Kunden her.

Da wird er seine Nische finden müssen. Bedarf gibt es auf jeden Fall.

> Dabei fällt mir ein, es kommen ja praktisch nur Unternehmer als Kunden
> infrage.

Wieso, warum? Ich habe mir privat schon oft Teile und Ersatzteile 
herstellen lassen.

> Die wollen zumindest in der EU eine UStID sehen.

Solange er im Inland Geschäfte macht, benötigt er kein USt ID. Da reicht 
die Steuernummer. Relevant wird die bei innergemeinschaftlichen 
Geschäften. Und davon abgesehen erhält man die problemlos nach 
Onlinebeantragung innerhalb weniger Tage zugeteilt.

: Bearbeitet durch User
von Hans D. (hansdampf06)


Lesenswert?

Die vielen Antworten und vor allem die kritischen davon, die darauf 
hinweisen, dass das hiesige Forum möglichweise der falsche Ort für die 
Suche nach belastbaren Antworten ist, zeigen auf, dass eine 
Unternehmensgründung in (steuer)rechtlicher Hinsicht keine im 
Vorbeigehen zu beantwortende Fragestellung ist. Freilich mag im Internet 
das Eine oder Andere an interessanten Informationen ergoogelbar sein. 
Aber bereits die Antwort zur USt-ID könnte in ihrer Knappheit auf 
Halbwissen hindeuten. Gerade in Fragen der Umsatzsteuer, die die 
tückischste (Betriebs)Steuer ist - Fachleute wissen das -, sollte die 
Hinzuziehung professionellen Rats unbedingt in Betracht gezogen werden, 
wenn man selbst kein Fachmann ist!

Und was ist, wenn die steuerlichen Fragen einigermaßen beantwortet sind? 
Erschöpfen sich etwa darin alle betrieblichen Rechtsfragen? Gerade in 
der Startphase?

Freilich gilt eins: Professioneller Rat kostet eben auch Geld. Und die 
in jedem Fall zu nutzende Beratung durch das Arbeitsamt in Bezug auf die 
Vereinbarkeit mit dem Arbeitslosengeld und etwaige amtliche 
Unterstützung kann insgesamt nur eine allererste Einstiegsberatung sein!

Hans D.

PS: Zu bedenken ist außerdem: Belastbare Antworten auf Rechtsfragen 
dürften bei solch wesentlichen Vorhaben relativ schnell eine 
Rechtsberatung darstellen. Für verantwortungsfreie Antworten in diesem 
Forum greift indes keine Berufshaftpflichtversicherung, wenn sich ein 
"schlauer" Rat letztlich als kosten-/schadensintensiver Nonsens 
herausstellen sollte.

von Michael L. (nanu)


Lesenswert?

Hans D. schrieb:
> Aber bereits die Antwort zur USt-ID könnte in ihrer Knappheit auf
> Halbwissen hindeuten.

Jetzt bin ich doch mal auf klärendes Wissen Deinerseits gespannt.

Mit am schlimmsten finde ich die Schreiberlinge, die mit Konjunktiven 
und "nichts genaues weiß man nicht" sich dennoch genötigt fühlen, dann 
doch was zu dem Thema, zu dem sie halt nix genaues wissen, eine 
Kommentar in die Welt zu setzen. Das ist nun wirklich gänzlich 
überflüssig.

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Hans D. schrieb:
> Belastbare Antworten auf Rechtsfragen dürften bei solch wesentlichen
> Vorhaben relativ schnell eine Rechtsberatung darstellen

Zu bedenken wäre ausserdem: Rechtliche Laien (also ohne Jurastudium) 
können keine Rechtsberatung im Sinne dieser Regelung geben und dürfen 
alles sagen was sie wissen oder nicht wissen.

Das Rechtsberatungsverbot gilt nur innerhalb der Kaste als 
Konkurrenzschutz.

Aber welcher Laie weiss das schon, dem üblichen Deutschen schlottern ja 
schon vom Halbwissen die Hosen in die er sich macht.

von Rolf (rolf22)


Lesenswert?

Michael L. schrieb:
>> Die wollen zumindest in der EU eine UStID sehen.
>
> Solange er im Inland Geschäfte macht, benötigt er kein USt ID.

Ich habe gesagt "die wollen". Wer im Wirtschaftsleben als Einzelkämpfer 
aktiv ist, weiß, was das bedeutet: Die geben dir keine Aufträge, weil 
sie befürchten, dass du kein zuverlässiger Lieferant bist, sondern 
womöglich nur ein Arbeitsloser, der Geld braucht oder nur mal einen 
Versuchsballon startet, aber keine Erfahrung mit der Abwicklung von 
Aufträgen hat.

> Da reicht die Steuernummer.

Wer schon etwas länger im Geschäft ist, erinnert sich noch daran, was es 
für eine Protestwelle gab, als die Steuernummer im Web-Impressum 
gefordert wurde. Es gab und gibt nämlich sehr gute Gründe, warum man die 
nicht offenlegen will. Deswegen hat der Staat damals schnell eingelenkt 
und die UStID als Alternative zugelassen. Wer heute im Impressum oder 
auf Rechnungen seine Steuernummer angibt, ist entweder eine SEHR große 
Firma oder ein ***.

> Und davon abgesehen erhält man die problemlos nach Onlinebeantragung
> innerhalb weniger Tage zugeteilt.

Ja, und? Es ging darum, dass man das zunächst mal wissen muss.

: Bearbeitet durch User
von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Michael B. schrieb:
> Das Rechtsberatungsverbot gilt nur innerhalb der Kaste als
> Konkurrenzschutz.
> Aber welcher Laie weiss das schon

Du schonmal nicht, sonst würdest Du nicht so einen Unsinn behaupten.

Nach Par. 6 RDG sind unentgeltliche Rechtsdienstleistungen für 
Familienmitglieder, Nachbarn o.dgl. erlaubt. Ausserhalb dieses Kreises 
muss die entsprechende Qualifikation vorhanden sein.

Was generell geht, sind nicht auf Einzelfälle bezogene Aussagen, wie man 
sie z.B. in der Presse findet, siehe Par. 2.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

Bevor das hier wieder im Streit endet: Ich hatte gehofft, irgend jemand 
hier führt so ein Mini-Nebenerwerb und kann kurz umreißen wie das bei 
ihm funktioniert und unter welchen Umsatz- oder Gewinngrenzen man 
bleiben muss, damit das keine (bzw. keine großartige) Relevanz für die 
Sozialversicherungen und Steuern hat. Also daß man sowas weitgehend 
unabhängig vom "restlichen finanziellen" Leben ausprobieren kann, ohne 
zu große Risiken einzugehen.

von Hans D. (hansdampf06)


Lesenswert?

Michael L. schrieb:
> Hans D. schrieb:
>> Aber bereits die Antwort zur USt-ID könnte in ihrer Knappheit auf
>> Halbwissen hindeuten.
>
> Jetzt bin ich doch mal auf klärendes Wissen Deinerseits gespannt.
>
> Mit am schlimmsten finde ich die Schreiberlinge, die mit Konjunktiven
> und "nichts genaues weiß man nicht" sich dennoch genötigt fühlen, dann
> doch was zu dem Thema, zu dem sie halt nix genaues wissen, eine
> Kommentar in die Welt zu setzen. Das ist nun wirklich gänzlich
> überflüssig.
Ich habe mich zuvor darauf beschränkt, bewusst einen generellen Hinweis 
zu erteilen und gerade KEINEN Rechtsrat. Daran werde ich trotz des bei 
Dir hervorgerufenen Spannungsbogens festhalten. Das hiesige Forum ist, 
wie zutreffend bereits angemerkt wurde, KEINE juristische 
Austauschplattform. Erst recht ist es kein Onlinerechtsberatungsportal.

Ebensowenig fühle ich mich in Bezug auf dieses Forum dazu berufen, viel 
zu pauschale Aussagen wie
Michael B. schrieb:
> Rechtliche Laien (also ohne Jurastudium) ... dürfen
> alles sagen was sie wissen oder nicht wissen.
richtigstellen zu müssen. Das gilt umso mehr, als mit der hingegen 
zutreffenden Aussage
Hmmm schrieb:
> Nach Par. 6 RDG ...
> Ausserhalb dieses Kreises muss die entsprechende Qualifikation vorhanden sein.
alles Erforderliche bereits gesagt ist.

Hans D.

von Rolf (rolf22)


Lesenswert?

Michael B. schrieb:

Michael B. schrieb:
> Rechtliche Laien (also ohne Jurastudium)
> können keine Rechtsberatung im Sinne dieser Regelung geben und dürfen
> alles sagen was sie wissen oder nicht wissen.

Welche Regelung denn?
Den Begriff "Rechtsberatung" gibt es seit bald 20 Jahren nicht mehr. An 
seine Stelle ist der Begriff "Rechtdienstleistung" getreten, und eine 
solche kann per definitionem sehr wohl jeder Laie ausüben – nur darf er 
es nicht in jedem Fall.

Rechtsdienstleistungsgesetz:
"§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
 (1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden 
Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls 
erfordert"

Wo steht in dieser Definition was von Laien oder Nicht-Laien? Es geht um 
die Art der Tätigkeit, nicht darum, wer sie ausübt.

> Das Rechtsberatungsverbot gilt nur innerhalb der Kaste als
> Konkurrenzschutz.

**Innerhalb** der Kaste gab es ein solches Verbot? Wer war denn dann die 
Kaste?

Schuster, bleib bei deinem Leisten.

von Hans D. (hansdampf06)


Lesenswert?

Ben B. schrieb:
> Bevor das hier wieder im Streit endet: Ich hatte gehofft, irgend jemand
> hier führt so ein Mini-Nebenerwerb und kann kurz umreißen wie das bei
> ihm funktioniert und unter welchen Umsatz- oder Gewinngrenzen man
> bleiben muss, damit das keine (bzw. keine großartige) Relevanz für die
> Sozialversicherungen und Steuern hat. Also daß man sowas weitgehend
> unabhängig vom "restlichen finanziellen" Leben ausprobieren kann, ohne
> zu große Risiken einzugehen.
Nimm es mir nicht übel, aber schon dieser gedankliche Ansatz geht völlig 
an der Realität vorbei. Er klingt nach "nur ein bisschen schwanger" oder 
nach "Wasch' mir den Rücken, aber mach' mich nicht nass!".

All die Rechtsbereiche, die Du mit den vermeintlichen Erfahrungen 
erfragst, können im jeweiligen Einzelfall komplex sein oder komplex 
ineinandergreifen. Wenn Du keine pauschalen Allgemeinplätze, sondern 
brauchbare Substanz abgreifen können willst, würde selbst ein 
Kurzbericht des Erfahrungsberichtenden wohl eher nicht weiterhelfen 
können. Davon ganz abgesehen ist schon fraglich, ob sich ein solch 
Erfahrener hier überhaupt über sich so ausbreiten wollen würde.

Mir scheint das Forum hier thematisch nach wie vor der falsche Ort zur 
Stillung Deines Wissensdurstes zu sein.

Hans D.

von Michael L. (nanu)


Lesenswert?

Ben B. schrieb:
> evor das hier wieder im Streit endet: Ich hatte gehofft, irgend jemand
> hier führt so ein Mini-Nebenerwerb und kann kurz umreißen wie das bei
> ihm funktioniert und unter welchen Umsatz- oder Gewinngrenzen man
> bleiben muss, damit das keine (bzw. keine großartige) Relevanz für die
> Sozialversicherungen und Steuern hat. Also daß man sowas weitgehend
> unabhängig vom "restlichen finanziellen" Leben ausprobieren kann, ohne
> zu große Risiken einzugehen.

Gewerbe nebenher dürften hunderttausende, wenn nicht Millionen in D 
haben und sicher auch ein paar hier im Forum. Das Problem bei Deinem 
Kumpel ist das Verhältnis Arbeitsamt/Gewerbe. das muß er auf jeden Fall 
mit dem Arbeitsamt auskaspern. Ansonsten gibt's fast alle Informationen 
bei der IHK, auch in Form von Merkblättern, je nach IHK auch online.

von Oliver S. (oliverso)


Lesenswert?

Ben B. schrieb:
> Ich hatte gehofft, irgend jemand hier führt so ein Mini-Nebenerwerb und
> kann kurz umreißen wie das bei ihm funktioniert und unter welchen
> Umsatz- oder Gewinngrenzen man bleiben muss, damit das

Ein Mini-Nebenerwerbsjob neben einer angestellten Hauptätigkeit ist halt 
was anderes als eine Nebentätigkeit zur Arbeitslosigkeit.

Und alles weitere findest du mit ein paar Minuten googeln raus.

Nur soviel: alleine dein Ansatz, dass es Umsatz- oder Gewinngrenzen 
gibt, unter denen man bleiben muss, damit das keine (bzw. keine 
großartige) Relevanz für die Sozialversicherungen und Steuern hat,
ist irgendwie völlig weltfremd.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Martin (hiru)


Lesenswert?

Michael L. schrieb:
> Ansonsten gibt's fast alle Informationen

Es gibt sogar erstklassige Auskünfte, wenn man direkt mit dem 
Arbeitsamt, dem Finanzamt, der IHK und der BG spricht. Solche 
Erfindungen wie das Telefon helfen dabei sehr.

von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Oliver S. schrieb:
> Nur soviel: alleine dein Ansatz, dass es Umsatz- oder Gewinngrenzen
> gibt, unter denen man bleiben muss, damit das keine (bzw. keine
> großartige) Relevanz für die Sozialversicherungen und Steuern hat,
> ist irgendwie völlig weltfremd.

Nö.

Bis inzwischen 25.000 EUR Jahresumsatz gibt es die optionale 
Kleinunternehmerregelung mit Befreiung von der USt-Pflicht. Ob die 
vorteilhaft ist, hängt vom Einzelfall ab.

Solange der Gewinn unter 24.500 EUR liegt, fällt keine Gewerbesteuer an. 
Ob das finanziell einen Unterschied macht oder man sich bloss Papierkram 
erspart, hängt vom örtlichen Hebesatz ab.

Im einfachsten Fall bleibt also nur die ESt übrig. Ob und in welcher 
Höhe die anfällt, hängt von den Gesamteinkünften (incl. Haupterwerb) ab.

Bei den Sozialversicherungen, insbesondere bei der gesetzlichen 
Krankenkasse, hängen die möglichen Kosten von den Neben- im Vergleich zu 
den Haupteinkünften ab. Soweit ich weiss, halten die spätestens bei 
Überschreitung die Hand auf.

Solange er arbeitslos ist, gelten aber eh andere Regeln. Ohne 
fachkundige Beratung (Jobcenter, IHK, Steuerberater) sollte er das nicht 
angehen.

: Bearbeitet durch User
von Rolf (rolf22)


Lesenswert?

Oliver S. schrieb:
> alleine dein Ansatz, dass es Umsatz- oder Gewinngrenzen
> gibt, unter denen man bleiben muss, damit das keine (bzw. keine
> großartige) Relevanz für die Sozialversicherungen und Steuern hat,
> ist irgendwie völlig weltfremd.

In der Zahnarzt-Satire von Kishon läuft das so: Der Arzt hört mitten im 
Bohren plötzlich auf und zieht den Kittel aus, weil sich das 
Weiterbohren für ihn aus steuerlichen Gründen nicht mehr lohnt. 
Allerdings kommen dem die Kunden auch ohne sein Zutun zugelaufen, da 
kann er schön einen Freund fragen, wieviel er verdienen möchte.

Manchmal überholt das Leben die Satire. :-)

von Rolf (rolf22)


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Bis inzwischen 25.000 EUR Jahresumsatz gibt es die optionale
> Kleinunternehmerregelung mit Befreiung von der USt-Pflicht. Ob die
> vorteilhaft ist, hängt vom Einzelfall ab.

Konkret sieht es hier im Einzelfall meist so aus:
Unternehmenskunden, die solche Arbeiten beauftragen, sind selbst zu 99 % 
keine Kleinunternehmer, denen ist es also völlig egal, ob man ihnen USt 
berechnet. Auf der anderen Seite muss der Kleinunternehmer auf den 
Vorteil des Vorsteuerabzugs verzichten.

von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Rolf schrieb:
> Konkret sieht es hier im Einzelfall meist so aus:
> Unternehmenskunden, die solche Arbeiten beauftragen, sind selbst zu 99 %
> keine Kleinunternehmer, denen ist es also völlig egal, ob man ihnen USt
> berechnet.

Genau, das ist eher im B2C-Bereich interessant, wo einem der entfallende 
USt-Anteil einen Wettbewerbsvorteil gegenüber USt-pflichtigen Anbietern 
beschert. Ob das den Nachteil des fehlenden Vorsteuerabzugs aufwiegt, 
kommt dann wieder auf den konkreten Einzelfall an.

von Frank D. (Firma: LAPD) (frank_s634)


Lesenswert?

Michael L. schrieb:
> Gute Firmen braucht's immer
Gehts noch platter? Woher weisst du dass die Firma gut wird?

> und das man damit nix verdienen könnte,
Könnte, hätte, wollte,... In dem Fall ganz sicher nicht. Ein 
Arbeitsloser
der ne Firma aufmachen will die so wenig "abwirft", dass er weiterhin 
Stütze kassieren kann, ja da kommt der kommt sicher ganz gross raus 
damit und dann noch 3D Druck und muss noch den Kumpel zum Fragen 
losschicken, ein echter Vollblutunternehmer. Ja das wird garantiert was. 
Wenn dann einmal alle Schaltjahre aufkreuzt geht der Chinadrucker gerade 
nicht mehr.

> stimmt schlicht nicht.
Ja,ja du kennst dich aus, alles klar.

"Gute Firmen brauchts immer", meine Fresse, sind denn immer noch Ferien?

von Ralf X. (ralf0815)


Lesenswert?

Rolf schrieb:
> Hmmm schrieb:
>> Bis inzwischen 25.000 EUR Jahresumsatz gibt es die optionale
>> Kleinunternehmerregelung mit Befreiung von der USt-Pflicht. Ob die
>> vorteilhaft ist, hängt vom Einzelfall ab.
>
> Konkret sieht es hier im Einzelfall meist so aus:
> Unternehmenskunden, die solche Arbeiten beauftragen, sind selbst zu 99 %
> keine Kleinunternehmer, denen ist es also völlig egal, ob man ihnen USt
> berechnet. Auf der anderen Seite muss der Kleinunternehmer auf den
> Vorteil des Vorsteuerabzugs verzichten.

Du solltest mal klarstellen, was Du mit Unternehmenskunden überhaupt 
meinst.
Ich verstehe darunter gewerbliche Kunden im Gegensatz zu Privatkunden.

Der Unternehmer, der einen Artikel von einem "§ 19 UStG" nutzendem 
KLeinunternehmer kauft, muss diesen Bruttopreis als Netto übernehmen, 
wenn er keinen Bock hat, die USt-Differenzbesteuerung durch sein 
gesamtes System zu tragen und seinem nächsten gewerblichen Kunden auch 
noch aufzuhalsen.

§ 19 UStG ist ausschliesslich etwas für Kleinunternehmer, die möglichst 
ausschliesslich Einnahmen aus ihrer eigenen Diensleistung erwirtschaften 
und keine oder nur kleine Einkäufe geltend machen können/wollen, sowie 
nur Privatkunden im Blickfeld hat.

: Bearbeitet durch User
von Hans D. (hansdampf06)


Lesenswert?

Ralf X. schrieb:
> ... die USt-Differenzbesteuerung ...
Lustig, lustig!
Es kommen immer mehr steuerliche Spezialbegriffe, die schnell einmal in 
den Ring geworfen werden, um (irgend)eine steuerliche Expertise zu 
plakatieren. Mit der ursprünglichen Frage des TO hat das wohl kaum noch 
etwas zu tun, aber warum nicht?!
Ich genieße dieses Comic! Bitte nicht aufhören!

Hans D.

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Nach Par. 6 RDG sind unentgeltliche Rechtsdienstleistungen für
> Familienmitglieder, Nachbarn o.dgl. erlaubt.

Für Rechtsanwälte. RDG gilt für niemanden sonst. Begreife es endlich.

von Oliver S. (oliverso)


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Nö.
> Bis inzwischen 25.000 EUR Jahresumsatz gibt es die optionale
> Kleinunternehmerregelung mit Befreiung von der USt-Pflicht. Ob die
> vorteilhaft ist, hängt vom Einzelfall ab.

Und hat überhaupt nichts mit irgend einer Grenze zu tun, nach der der TO 
fragt. Der träumt von einer Grenze, unter der brutto=netto gilt. Und die 
gibt's nicht.

Hmmm schrieb:
> Solange er arbeitslos ist, gelten aber eh andere Regeln.

Siehste...

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Alexander (alecxs)


Lesenswert?

Da Du nach Erfahrungen gefragt hast - das wichtigste: einfach machen. 
Alle Bedenkenträger ignorieren, fokussiert bleiben auf die naive Vision. 
Der Rest ergibt sich.

Eine Gewerbeanmeldung machen, da irgendwas reinschreiben. 
Kleinunternehmer ist für den Einstieg empfehlenswert. Die muss dann mit 
auf der Rechnung stehen, keine MwSt ausgewiesen.

Eine Gewerbeerlaubnis ist für manche Branchen erforderlich, das kostet 
Geld und Schulungen, trifft aber hier nicht zu.

Steuererklärung ist auch nicht so kompliziert, kann man selbst machen. 
Man muss auch nicht aller drei Monate eine Umsatzsteuervoranmeldung 
machen als Kleinunternehmer.

Krankenversicherung ist problematisch. Ich empfehle in der gesetzlichen 
Versicherung zu bleiben. Insgesamt wird das arschteuer, dazu auf jeden 
Fall informieren. Das führt hier zu weit.

Evtl. eine Betriebshaftpflichtversicherung in Erwägung ziehen. Muss man 
gegenrechnen.

Gründungszuschuss beantragen. Dazu ein kleines Gründungskonzept mit 
Kapitalbedarfsplanung für Investitionen und Betriebsmittel aus dem Hut 
zaubern, und beim Arbeitsamt einen Beratungstermin vereinbaren.

Bürgergeld ist auch möglich, hat den Vorteil dass die 
Krankenversicherungsbeiträge vom Staat übernommen werden.

von Oliver S. (oliverso)


Lesenswert?

Alexander schrieb:
> Kleinunternehmer ist für den Einstieg empfehlenswert.

Wenn das Geschäft mit nicht unerheblichem Geräte- und Materialeinkauf 
einher geht, ist das nicht unbedingt empfehlenswert.

Oliver

von Alexander (alecxs)


Lesenswert?

Das wurde ja bereits genannt, er darf die 25.000 € Umsatz nicht 
überschreiten. Ich vermute aber es wird kein Kapital da sein um mit 
einem industriellen 3D Drucker einzusteigen, und Kunden gibts auch 
keine, also wird er die wohl nicht knacken.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Bis inzwischen 25.000 EUR Jahresumsatz gibt es die optionale
> Kleinunternehmerregelung mit Befreiung von der USt-Pflicht. Ob die
> vorteilhaft ist, hängt vom Einzelfall ab.

Nutzt man die Kleinunternehmerreglung nicht, besteht allerdings die 
Gefahr dass man munter jahrelang ohne MwSt. einkauft aber nie zu 
versteuernden Gewinn macht. Dann fordert das FA die ganze Steuer nach. 
Das hat schon so manchem das Genick gebrochen.

von Alexander (alecxs)


Lesenswert?

Auch versuchte Steuerhinterziehung (Unwissenheit) ist strafbar.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Alexander schrieb:
> Auch versuchte Steuerhinterziehung (Unwissenheit) ist strafbar.

Mal wieder ein komplett sinnfreier und falscher Satz von dir. Bitte sei 
einfach still. Es ist so peinlich.

von Alexander (alecxs)


Lesenswert?

Das ist persönliche Erfahrung. Ich hab jahrelang MwSt auf den Rechnungen 
ausgewiesen aber (arglos) als § 19 UStG in der EÜR angegeben. Da ich 
gottseidank in Sachsen und nicht in Bayern gemeldet war konnte ich 
einer Haftstrafe entgehen (und die Nachzahlung ging mit in die 
Insolvenz). Vorsicht: In Bayern ticken die Uhren anders!

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Alexander schrieb:
> Eine Gewerbeanmeldung machen, da irgendwas reinschreiben.

Kann sehr problematisch sein, steht da das falsche, kommt HwK oder IHK 
und fordert, z.B. Meisterpflicht. Man sollte also sehr genau überlegen 
was man da rein schreibt, damit es zum einen die Tätigkeit erlaubt und 
zum anderen nichts erlaubt was man gar nicht vor hat zu tun, aber eine 
Ausbildung/Überprüfung (Gastgewebe) zur Folge hätte.

von Alexander (alecxs)


Lesenswert?

Stimmt, IHK war auch so ein Thema. Da musste man regelmäßig teilnehmen.

von Rolf (rolf22)


Lesenswert?

Alexander schrieb:
> Auch versuchte Steuerhinterziehung (Unwissenheit) ist strafbar.

Manchmal hilft es einfach, wenn man Logik und die deutsche Sprache 
beherrscht.

Ja, versuchte Steuerhinterziehung ist strafbar. "Versuch" bedeutet, das 
man etwas zu tun beabsichtigt und in Angriff genommen hat, von dem man 
weiß oder annimmt, dass es strafbar ist, dabei aber nicht den 
beabsichtigten Erfolg erzielt hat.

Aus Unwissenheit kann man also nach den Gesetzen der Logik gar keinen 
Versuch machen, weil die Voraussetzung der Absicht fehlt.

Ob und wann Unwissenheit vor Strafe schützt, ist ein ganz anderer Punkt. 
Der wird im allgemeinen Teil des StGB behandelt, weil er nichts mit 
einem bestimmten Straftatbestand zu tun hat.

von Rolf (rolf22)


Lesenswert?

Alexander schrieb:
> Das ist persönliche Erfahrung. Ich hab jahrelang MwSt auf den Rechnungen
> ausgewiesen aber (arglos) als § 19 UStG in der EÜR angegeben.

Ein schönes Beispiel, wie mancher denkt, etwas aus Erfahrung zu wissen, 
was er in Wahrheit gar nicht erlebt hat.

Vom Tatbestand her gesehen war das kein Versuch, sondern eine vollendete 
Tat.
Du HAST falsche Angaben gemacht, und du HAST erreicht, dass manche 
deiner Kunden ungerechtfertigte Vorteile (Vorsteuerabzug) hatten. Beides 
ist strafbar

von Rolf (rolf22)


Lesenswert?

Alexander schrieb:
> Da Du nach Erfahrungen gefragt hast - das wichtigste: einfach machen.
> Alle Bedenkenträger ignorieren, fokussiert bleiben auf die naive Vision.
> Der Rest ergibt sich.
> (...)
> Da ich gottseidank in Sachsen und nicht in Bayern gemeldet war konnte ich
> einer Haftstrafe entgehen (und die Nachzahlung ging mit in die
> Insolvenz).

Ah ja. Ein sehr wertvoller Tipp. Einfach machen und dann pleite gehen 
und vor Gericht landen.

von Alexander (alecxs)


Lesenswert?

Noch besserer Tipp: Einfach nichts machen und zu Hause bleiben. Da geht 
man kein Risiko ein und kann nichts falsch machen.

von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Michael B. schrieb:
> Für Rechtsanwälte. RDG gilt für niemanden sonst. Begreife es endlich.

Der einzige, der hier nichts begreift, bist Du. Laberkopp halt. 
Beispiel:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/unerlaubte-rechtsberatung--architekt-darf-keine-selbst-entworfene-skontoklausel-bereitstellen

Oliver S. schrieb:
> Der träumt von einer Grenze, unter der brutto=netto gilt. Und die gibt's
> nicht.

Steuerlich gibt es die, in diesem Jahr 12.096 EUR. Aber insgesamt, nicht 
nur im Nebenerwerb.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Der einzige, der hier nichts begreift, bist Du.

Wenn ich dich also frage, welche Strafe ich zu erwarten habe, wenn ich 
in meinen Nachbarn ein Messer stecke, und du rückfragst ob absichtlich 
oder unabsichtlich, dann darfst du mir nicht sagen was auf Mord steht ?

Du erkennst den offensichtlichen Unsinn in deinem Rechtsverständnis 
offenbar nicht.

von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Michael B. schrieb:
> Wenn ich dich also frage, welche Strafe ich zu erwarten habe, wenn ich
> in meinen Nachbarn ein Messer stecke, und du rückfragst ob absichtlich
> oder unabsichtlich, dann darfst du mir nicht sagen was auf Mord steht ?

Hypothetisch sollte das kein Problem sein, aber wenn Du es bereits getan 
hast, ist es streng genommen schon problematisch, solange wir nicht 
Verwandte, Nachbarn o.dgl. sind.

Michael B. schrieb:
> Du erkennst den offensichtlichen Unsinn in deinem Rechtsverständnis
> offenbar nicht.

Dass Du das unsinnig findest, kannst Du gerne denen mitteilen, die sich 
das RDG ausgedacht haben.

Ich habe Deine Behauptung, dass das RDG für Nichtjuristen keine 
Bedeutung hätte, mit einem BGH-Urteil widerlegt. Wir sind uns 
hoffentlich einig, dass ein Architekt kein Jurist ist.

Wenn Du mal etwas einfacher mit einer ähnlichen Regelung in Konflikt 
geraten willst, hilf jemandem bei der Steuererklärung und trag Dich im 
Formular als mitwirkende Person ein. Viel Spass!

: Bearbeitet durch User
von Pandur S. (jetztnicht)


Lesenswert?

Bevor man sich Sorgen um Steuern und Abgaben macht, sollte man etwas 
Verkaufbares haben. Sei das eine Design, Prototypen und 
Kleinserieleistung, oder Produkte.
Design und Prototypen verlangen ein Koennen. Also einfach zu einem 
kundengelieferten STL einen Standard 3D Drucker laufen lassen wird's 
eher nicht bringen. Da gibt's immer einen Guenstigeren.
Aber allenfalls Design zu einer Idee, mit einer Loesung zu einem 
Problem.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Michael B. schrieb:
> Alexander schrieb:
>> Eine Gewerbeanmeldung machen, da irgendwas reinschreiben.
>
> Kann sehr problematisch sein, steht da das falsche, kommt HwK oder IHK
> und fordert, z.B. Meisterpflicht.

Naja, irgendeiner von beiden WIRD bei einer Gewerbeanmeldung kommen.

> Man sollte also sehr genau überlegen
> was man da rein schreibt, damit es zum einen die Tätigkeit erlaubt und
> zum anderen nichts erlaubt was man gar nicht vor hat zu tun, aber eine
> Ausbildung/Überprüfung (Gastgewebe) zur Folge hätte.

Daher immer mit "industrieller Produktion", "industrieller Fertigung" 
usw. drohen (so wie ich damals auch). Dann ist man recht sicher den 
Meisterzwang los und landet im warmen Schoß der IHK. Und der ist nicht 
so schlecht (zumindest der der IHK in Koblenz). Übrigens kann man sich 
bei der IHK auch VOR der Anmeldung beraten lassen.

: Bearbeitet durch Moderator
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.