Balkonkraftwerk: neue VDE4105

OP Persönliche Seite #8027829
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Hallo,

nachdem seit 1.3.2026 die neue VDE4105 gilt, stellt sich für mich die Frage, auf die ich nirgends so richtig eine Antwort finde. Kann man mit einem Balkonkraftwerk, das 800VA Einspeiseleistung hat, nun auch mehr wie 2kWp Modulleistung verwenden? Also dass es bei einem Balkonkraftwerk bleibt, das man nur am Marktstammdatenregister anmelden muss. Natürlich denke ich über eine Anlage mit Speicher nach. Hintergrund ist, dass ich mit einer Wärmepumpe einen großen Eigenverbrauch habe. Deswegen hätte ich gerne mehr als 2 kW Modulleistung, und da dachte ich, wenn ja schon bis zu 7 kW möglich sind, könnte ich das ja machen. Aber irgendwo finde ich nirgends so richtig, ob ich jetzt beispielsweise 4 kW Module nehmen kann oder nicht. Also dass es legal nach BKW-Regel bleibt.

Armin

#8027866
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Gerade gelesen, falls die Anlage mehr als 960W peak Modulleistung hat, muss wieder ein Wieland Stecker benutzt werden. Obwohl der Wechselrichter ja auf 800W begrenzt. Damit wäre meine Anlage mit Schuko und 4 x 440W Modulen nicht mehr normenkonform.

Prima, hat sich die Lobby wieder mal über die Hintertür durchgesetzt.

(Firma: ACME) #8027909
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Kräht kein Hahn nach. Interessiert auch keinen.

Du darfst nur nicht die maximale Spannung des Wechselrichters überschreiten. Die relevante Kenngröße der Module ist Voc (open circuit). Zu beachten ist, dass die Voc bei kälteren Temperaturen mehr wird. Bei meinen Modulen sind es ca. 10% mehr bei -20 Grad Celsius als bei den 20 Grad Normbedingungen. Sollte aber auch im Datenblatt zu finden sein.

Nachtrag: Parallelschaltung könnte helfen. Dabei auf max. reverse current achten.

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#8027949
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Armin K. schrieb:

Aber irgendwo finde ich nirgends so richtig, ob ich jetzt beispielsweise 4 kW Module nehmen kann oder nicht. Also dass es legal nach BKW-Regel bleibt.

Du konntest schon immer "große" Module nehmen. Bei mehr als 2kWp muss ein Fachmann installieren und du musst die Anlage beim Netzbetreiber anmelden.

https://www.imtest.de/energie/balkonkraftwerk-anmelden/558189

https://www.energie-experten.org/news/neue-vde-ar-n-41052026-03-schlupfloch-fuer-groessere-pv-anlagen

https://www.vde.com/resource/blob/1785304/f23a9f50f050aaad54dc4a280aa82377/vde-ar-n-4105-formulare-anhang-e-data.pdf

#8028276
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Udo S. schrieb:

Damit wäre meine Anlage mit Schuko und 4 x 440W Modulen nicht mehr normenkonform.

Wo sollen die 4 x 440W STC denn hin fließen? Über den Schuko-Stecker am LS vorbei? Das Steckerthema ist nur eine Seite der Medaille.

Speedy G. schrieb:

Zu beachten ist, dass die Voc bei kälteren Temperaturen mehr wird.

Nimm einfach ein kleines Heizelement, damit der Temperatur nicht kalt wird. scnr

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#8028401
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Schwierig schrieb:

Und > 960 Wp bis 2000 Wp bei Wechselrichter mit max 800 VA bleibt es auch ein Balkonkraftwerk. Nur eben für diesen Wp-Bereich offiziell mit Wieland-Stecker.

Was soll sein? Ein Steckverbinder mit sicherem Berührschutz ist ja nicht verkehrt. Wenn man nicht völlig auf den Kopf gefallen ist und einen Phasenprüfer hat, steht einer Eigenmontage nichts im Weg - außer der "deutschen Angst".

#8028402
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Rainer W. schrieb:

Wo sollen die 4 x 440W STC denn hin fließen? Über den Schuko-Stecker am LS vorbei? Das Steckerthema ist nur eine Seite der Medaille.

Darum geht es nicht. Der Wechselrichter liefert so oder so nur 800W. Aber die kann er im Sommer eben je nach Ausrichtung bis zu 10h liefern statt nur 3h lang Mittags wenn man nur 900W Peak Module verbaut hat. Da die Module preiswert sind lohnt es sich 4 Module statt 2 zu verbauen.

Na ja, meine Anlage ist Bestand und darf deshalb bleiben, trotzdem ist es völlig gaga für solche BKWs wieder Wieland vorzuschreiben.

#8028407
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Mi N. schrieb:

Was soll sein? Ein Steckverbinder mit sicherem Berührschutz ist ja nicht verkehrt. Wenn man nicht völlig auf den Kopf gefallen ist und einen Phasenprüfer hat, steht einer Eigenmontage nichts im Weg - außer der "deutschen Angst".

Mindestens 90% der Bevölkerung hat davon wenig bis keine Ahnung und braucht wieder den "armen" Elektriker, der sich damit dann ein Zubrot verdient. Gerne wird dann auch noch eine extra Leitung gelegt, extra RCD und LS. Und das mit einem Materialaufschlag von 300%.

#8028410
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Udo S. schrieb:

Na ja, meine Anlage ist Bestand und darf deshalb bleiben, trotzdem ist es völlig gaga für solche BKWs wieder Wieland vorzuschreiben.

Wieland ist an so einer Stelle sowieso gaga, da die Steuerelektronik dafür sorgt, das der Wechselrichter nichts liefert, solange ihm das führende Netz fehlt. Ein BKW-Wechselrichter ist normalerweise nicht für Inselbetrieb nutzbar.

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#8028436
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Udo S. schrieb:

Mindestens 90% der Bevölkerung hat davon wenig bis keine Ahnung und braucht wieder den "armen" Elektriker, der sich damit dann ein Zubrot verdient.

Schon klar! Wenn man sich Handwerker ins Haus holt, hat man finanziell eh verloren - egal ob PV oder Wärmepumpe. Mir ging es allein um die technische Sicherheit, die auch dann noch besteht, wenn der Wechselrichter 'selbsterregt' arbeitet.

#8028441
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Dieter D. schrieb:

Wer unnötig den Albedo der Stadt verschlechtert mit vielen Zellen, nur einen Teil der Leistung in der Mittahshitze abholt, dem soll nichts erleichtert werden.

Du Dummschwätzer mit deiner "Albedo" Verschlechterung.

Vor kurzem hast du auch wieder mal behauptet Wärmepumpen würden Wohngebiete um mehrere Grad abkühlen, weil die Abwärme der Häuser ja nach oben abstrahlen würde.

Hast du eigentlich wirklich nichts besseres mit deinem Leben vor als hier 18h am Tag blödsinnige Kommentare zu posten?

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#8028443
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Mi N. schrieb:

die auch dann noch besteht, wenn der Wechselrichter 'selbsterregt' arbeitet.

Diese Wechselrichter für BKWs werden europaweit seit einigen Jahren verkauft und bis jetzt ist mir nicht ein Fall bekannt, dass dadurch jemand zu Schaden hekommen ist. Wenn Europaweit pro Jahr ca. 20000 Personen im Straßenverkehr sterben sind alle viel weniger pingelig.

#8028464
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Udo S. schrieb:

Darum geht es nicht. Der Wechselrichter liefert so oder so nur 800W. Aber die kann er im Sommer eben je nach Ausrichtung bis zu 10h liefern statt nur 3h lang Mittags wenn man nur 900W Peak Module verbaut hat. Da die Module preiswert sind lohnt es sich 4 Module statt 2 zu verbauen.

Wobei die Betonung auf "10 Stunden" liegt. Denn es macht einen GEWALTIGEN Unterschied ob das ein schrottiger Schukostecker mit 0,75mm² Leitung ist oder ein fachgerecht angebrachter Wieland mit 1,5mm².

Die dauernde Erwärmung am Kontakt wird vom Wieland und 1,5mm² als Wärmeableitung erheblich besser verdaut als die "Baumarktlösung" der DIY Jünger. BTDT Als Eli mußte ich schon dutzende Anlagen reparieren wo es der DIY nicht kapiert hatte.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8028518
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Udo S. schrieb:

Du Dummschwätzer mit deiner "Albedo" Verschlechterung.

Letzte Woche ear ich ganz vergnuegt, als im Interview im Radio genau das Problem der nicht abgeholten Energie der Solaranlagen nannte. Der Strom soll verstaerkt durch die Fernweaermewerke mit Speicher abgenommen werden, damit Nachts die BHK gar nicht erst starten muessen. Tja, der hat nachgedacht und was intelligentes daraus gemacht.

#8028671
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Thomas R. schrieb:

Denn es macht einen GEWALTIGEN Unterschied ob das ein schrottiger Schukostecker mit 0,75mm² Leitung ist

Wo bitteschön sind 0,75mm² Leitungen für Steckdosen in Häusern verbaut? In den Häusern, in die ich komme, nicht. Mal wieder alternative Fakten vom Elektriker um den Leuten Angst einzujagen.

Und selbst wenn, 0,75mm² würden dreimal dicke für 800W (<4A) reichen. Und das in einer isolierten Wand und 24h/Tag 365Tage/Jahr

#8028866
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Es gibt doch immer noch wieder Momente, wo die Chinesen mich überraschen...

Mi N. schrieb:

Schwierig schrieb:

Und > 960 Wp bis 2000 Wp bei Wechselrichter mit max 800 VA bleibt es auch ein Balkonkraftwerk. Nur eben für diesen Wp-Bereich offiziell mit Wieland-Stecker.

Was soll sein? Ein Steckverbinder mit sicherem Berührschutz ist ja nicht verkehrt.

Aber unnötig, da der normkonforme Wechselrichter den Berührungsschutz sicherstellt. Es ist sicherlich auch nicht verkehrt, den ganzen Tag mit einem Helm rumzulaufen. Es könnte ja durch irgendeinen anderen Fehler die Lampe von der Decke fallen.

Wenn man nicht völlig auf den Kopf gefallen ist und einen Phasenprüfer hat, steht einer Eigenmontage nichts im Weg - außer der "deutschen Angst".

Doch. In diesem Falle "Deutsche Angst" == VDE + TAB. Und wozu braucht man bei einer Schuko-Steckdose einen Phasenprüfer? Man steckt das fertige Kabel in die fertige Steckdose. Und ist damit vollkommen sicher fertig! Diese Wielandsteckdose animiert eventuell wieder einige Laien, an 230 V rumzufummeln, obwohl sie es eigentlich nicht können (und dürfen sowieso nicht).

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(Firma: Hobbytheoretiker) #8028941
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Schwierig schrieb:

Und wozu braucht man bei einer Schuko-Steckdose einen Phasenprüfer?

Andere Länder ohne Wieland hatten eine "verpolungssichere" Steckdose. Bei Schuko ist das Zufall, wierum der Stecker in die Steckdose kommt.

Die neuen Balkonanlagen-Wechselrichter haben einen "Phasenprüfer" bereits eingebaut. Beim Startvorgang mißt der µC bereits heraus an welchem Anschluss die Phase ist und berücksichtigt das bei seiner Steuerung.

Zweitens gibt es in der EU eine Entscheidung, dass der VDE nicht haftet, weil er Schuko zuließ, wenn jemand mehrere Schuko-Stecker-Balkonwechselrichter über Vielfachsteckdosenleiste anschließt und dadurch seine Bude abfackelt.

#8028945
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Udo S. schrieb:

Thomas R. schrieb:

Denn es macht einen GEWALTIGEN Unterschied ob das ein schrottiger Schukostecker mit 0,75mm² Leitung ist

Wo bitteschön sind 0,75mm² Leitungen für Steckdosen in Häusern verbaut? In den Häusern, in die ich komme, nicht. Mal wieder alternative Fakten vom Elektriker um den Leuten Angst einzujagen.

Und selbst wenn, 0,75mm² würden dreimal dicke für 800W (<4A) reichen. Und das in einer isolierten Wand und 24h/Tag 365Tage/Jahr

Leider hast du es wieder einmal nicht verstanden.

Oft werden die standardmäßigen Leitungen der Balkon WR mit ungeeignetem Material verlängert. Genau wie du selbst schreibst denken die meisten nur an den maximalen Strom für den auch 0,75mm² ausreichen dürfte.

Aber nicht die Leitungen in der Wand sind gemeint sondern diese improvisierten Verlängerungen. Und da macht es einen gewaltigen Unterschied ob die Wärme aus den Stiften des Steckers nun mit 1,5mm² abgeleitet wird oder mit 1,5mm².

Aber bitte, jeder darf ja SEINE Wahrheit haben.

Ich war damals in der DKE Arbeitsgruppe die für 1,5mm² an jeder "Tischsteckdose" und die Aufschrift "Nicht hintereinanderstecken" daran gesorgt hat. Es gab haufenweise Brandfälle....

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#8028973
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Thomas R. schrieb:

Leider hast du es wieder einmal nicht verstanden.

Sorry, deine überkonstruierten Beispiele sind ziemlich unverständlich.

Thomas R. schrieb:

Aber nicht die Leitungen in der Wand sind gemeint sondern diese improvisierten Verlängerungen. Und da macht es einen gewaltigen Unterschied ob die Wärme aus den Stiften des Steckers nun mit 1,5mm² abgeleitet wird oder mit 1,5mm².

Aha. Und du meinst jetzt dass die blöden Benutzer nur Balkonkraftwerke verlängern? Und wo bitte kann man Verlängerungsleitungen mit 0,75mm² kaufen? Selbst Baumarktware hat da immer mindestens 1,5mm²! Ein Heizofen in der Gartenhütte mit 50m Verlängerungskabel ist deutlich wahrscheinlicher. Und deine Angst dass die Wärme der Steckkontakte nicht abgeleitet werden kann: Da die Verlustleistung im Quadrat mit dem Strom zu/abnimmt, würde der Kontakt bei knapp 4A nicht mal zu warm werden wenn gar kein Kabel daran angeschlossen wäre. Wenn man deine Sicherheitsbedenken auf den Straßenverkehr übertragen wollte, dann müssten Fussgänger eine Airbagjacke anziehen sobald sie das Haus verlassen und die Höchstgeschwindigkeit für Autos und Fahrräder müsste in Ortschaften auf 6km/h begrenzt sein.

P.S. nette Anekdote: Ich habe letzten November eine Wärmepumpe eingebaut bekommen. 2 Mal habe ich bei den Handwerkern Kabeltrommel gesehen, die bei Benutzung noch zu 80% aufgewickelt waren. :-)

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#8028989
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Thomas R. schrieb:

Ich war damals in der DKE Arbeitsgruppe die für 1,5mm² an jeder "Tischsteckdose" und die Aufschrift "Nicht hintereinanderstecken" daran gesorgt hat. Es gab haufenweise Brandfälle....

Bei 0,75 mm2 und 800 W Dauerlast, gab es Brandfälle? Geschichte aus dem Paulanergarten. Waren dan ehr 3600 Watt oder? Ist ja dann nur die zwanzigfache Wärme.

#8029015
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Dieter D. schrieb:

Die neuen Balkonanlagen-Wechselrichter haben einen "Phasenprüfer" bereits eingebaut. Beim Startvorgang mißt der µC bereits heraus an welchem Anschluss die Phase ist und berücksichtigt das bei seiner Steuerung

Dieter, einfach weniger trinken.

Es ist fur den WR völlig egal wo N und L liegen, diese kleinen WR sind galvanisch getrennt und Polarität gibt es bei Wechselstrom nicht.

#8029785
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Mi N. schrieb:

Ein Link von einem kommerziellen Anbieter, wie er die neuen Regeln ab 1.3.26 mit 7 kW Leistungsgrenze interpretiert:

Da gibts wenig zu interpretieren. Die neue Norm definiert vereinfachte Anschluß- und Anmeldemöglichkeiten für PV-Anlagen mit 800W Wechselrichterleistung und mehr als 2kWp Modulleistung. Die Norm sieht vor, daß man als Privatmensch eine solche Anlage selber (ohne Elektriker) beim Netzbetreiber anmelden kann. Dabei muß man per Unterschrift versichern, daß das alles der VDE entspricht. Das bedeutet dann Wieland-Stecker o.ä., oder auch Festanschluß der Anlage.

Wie die Netzbetreiber damit umgehen werden, wird sich zeigen.

Oliver

Gast #8029816
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Hypothetische Frage: Man pflastert sein Dach mit 7KW PV und meldet das beim EVU als Balkonkraftwerk mit max. 800W an, damit es keine Motze wegen der PV ohne Anmeldung gibt. Insgeheim, weil man ein schlechter Mensch ist der kleine Kinder frisst, hat man sich drei WR auf drei Phasen gelegt und sorgt über Nulleinspeisung dafür das auch bei Phasenfehlbelastung nie mehr als 800W ins Netz eingespeist werden, damit das nicht auffällt. Wo ist der Haken? Wie will das jemand überprüfen?

Frage für einen Freund.

#8029826
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Michael K. schrieb:

und sorgt über Nulleinspeisung dafür das auch bei Phasenfehlbelastung nie mehr als 800W ins Netz eingespeist werden, damit das nicht auffällt.

Wie soll der Netzbetreiber feststellen dass du mehr als 800W einspeist. Dazu braucht er einen entsprechenden Zähler den er fernauslesen kann.

Und wie willst du die 3 Wechselrichter zusammen steuern, dass du Nulleinspeisung bekommst? Welche Balkonwechselrichter haben so eine Steuermöglichkeit?

Aber alle drei unbedingt mit Wieland Steckdosen anschließen. Sonst darfst du nicht über Los, sondern musst direkt ins Gefängnis.

#8029905
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Uwe schrieb:

Wie ist der letzte Stand, wo man anmeldet? Ich lese oben EVU, aber gab's nicht vor ca zwei Jahren die Ansage, dass man nur beim Marktstammdatenregister anmeldet und diese das weiterleiten? Ist das schon wieder Geschichte?

Nö. Nur Marktstammdatenregister war nur bis 960W Modulleistung. Darüber war zusätzlich noch Meldung an Netzbetreiber und Wielandsteckdose. Hat nur vmtl. kaum einer beachtet.

Gast #8030090
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Udo S. schrieb:

Wie soll der Netzbetreiber feststellen dass du mehr als 800W einspeist. Dazu braucht er einen entsprechenden Zähler den er fernauslesen kann.

Hat er. Ob er es tut weiß ich nicht.

Udo S. schrieb:

Und wie willst du die 3 Wechselrichter zusammen steuern, dass du Nulleinspeisung bekommst? Welche Balkonwechselrichter haben so eine Steuermöglichkeit?

Hat ja keiner gesagt das ich die billigsten WR von der Resterampe meine. Jeder WR dem Ich eine Leistungsbegrenzungung mitteilen oder sonstwie steuern kann, wird geeignet sein. Natürlich nicht out of the box vom Grabbeltisch.

Udo S. schrieb:

Aber alle drei unbedingt mit Wieland Steckdosen anschließen. Sonst darfst du nicht über Los, sondern musst direkt ins Gefängnis.

Du meinst weil die das ebenso gut überprüfen könne wie die Überschreitung der maximal zulässigen WR Leistung?

Ich denke fast alle fanden es schon immer dreist, das man zwar Nulleinspeisung anstreben kann, aber trotzdem das ganz große Kino braucht um anständige PV ins Haus zu bekommen. Derweil waren aber Balkonkraftwerke mit lächerlich wenig PV ohne jeden Aufriss legal. 20 kleine Wohnungen mit 20x Balkonkraftwerk = gut, 20mal so großes Anwesen mit der gleichen PV Leistung = Elektrofachbetrieb und Abschalteinrichtung. Verstecken konnte man es auch nicht vor den PV Blockwarten mit dem eifrigen Notizblock. Nun streicht man die Einspeisevergütung faktisch weg, behält aber den Aufriss bei und steigert ihn auch noch durch mehr Vorschriften.

Die 7KW Balkonkraftwerke scheinen mir genau so geregelt zu sein, das zwar keiner mehr meckert weil die ja nicht mehr einspeisen dürfen als die 2KW, aber die Regeln sind eben so gemacht das es unmöglich zu kontrollieren ist. Legalisierung auf DE Art.

#8030097
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Dieter D. schrieb:

Die neuen Balkonanlagen-Wechselrichter haben einen "Phasenprüfer" bereits eingebaut. Beim Startvorgang mißt der µC bereits heraus an welchem Anschluss die Phase ist und berücksichtigt das bei seiner Steuerung.

Was ist die Quelle für diesen Unsinn? Was interessiert es den WR wo N und L ist? Er speist einfach ein und hat (hoffentlich) keine Verbindung zu PE. Also ist die Zuordnung egal.

Hardy

#8030103
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Stephan schrieb:

Nö. Nur Marktstammdatenregister war nur bis 960W Modulleistung. Darüber war zusätzlich noch Meldung an Netzbetreiber und Wielandsteckdose. Hat nur vmtl. kaum einer beachtet.

Anmeldung nur im Marktstammdatenregister war und ist und bleibt bis 800W Wechselrichter und 2kWp Modulleistung. Das steht im EEG, und daran hat sich nichts geändert. Die VDE-Norm hätte dabei gerne ab 960W Modulleistung einen berührungssicheren Stecker. Das interessiert aber in der Praxis nur Vermieter.

Alle Anlage, die leistungsmässig über der EEG-Definition liegen, müssen auch beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dafür definiert die neue VDE-Norm jetzt bei Anlagen mit 800W Wechselrichter und bis zu 7kWp Modulleistung vereinfachte Bedingungen.

Oliver

#8030106
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Udo S. schrieb:

Gerade gelesen, falls die Anlage mehr als 960W peak Modulleistung hat, muss wieder ein Wieland Stecker benutzt werden. Obwohl der Wechselrichter ja auf 800W begrenzt. Damit wäre meine Anlage mit Schuko und 4 x 440W Modulen nicht mehr normenkonform.

Prima, hat sich die Lobby wieder mal über die Hintertür durchgesetzt.

Ja und? Bei mir war noch nie die Solar-Polizei und hat die Anlage und den Anschluss inspiziert.

Ich habe meine Anlage natürlich auch fest verdrahtet und nicht über irgendeinen räudigen Stecker, aber egal. Gemerkt hätte das noch niemand und es würde auch nie jemand merken.

: Bearbeitet durch User
#8030152
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Oliver S. schrieb:

Anmeldung nur im Marktstammdatenregister war und ist und bleibt bis 800W Wechselrichter und 2kWp Modulleistung. Das steht im EEG, und daran hat sich nichts geändert. Die VDE-Norm hätte dabei gerne ab 960W Modulleistung einen berührungssicheren Stecker.

Danke, da war ich wohl auf dem falschen Trichter.

Oliver S. schrieb:

Alle Anlage, die leistungsmässig über der EEG-Definition liegen, müssen auch beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dafür definiert die neue VDE-Norm jetzt bei Anlagen mit 800W Wechselrichter und bis zu 7kWp Modulleistung vereinfachte Bedingungen.

Gilt das dann jetzt schon in der Praxis, oder ists nur ein "Vorschlag", der evtl. irgendwann mal Gesetz wird?

#8030217
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Udo S. schrieb:

Blöd sind die auch nicht. Es ist ja kein Problem mehr einfach Satellitenbilder auszuwerten. Früher hat die Stadt tatsächlich Luftaufnahmen machen lassen (fürs Bauamt).

Früher? Befliegungen zur Erzugung digitaler Orthophotos finden hier in NRW etwa alle 2 Jahr statt. In anderen Bundesländern wird es ähnlich sein. Die aktuellen und auch historische Orthophotos sind online abrufbar, hier in NRW über TIM-online oder z.B. in Bayern über den BayernAtlas.

#8030301
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Udo S. schrieb:

Es ist kein Gesetz, das wars noch nie, ist aber "Stand der Technik". Und sie gilt:

Armin K. schrieb:

nachdem seit 1.3.2026 die neue VDE4105 gilt

Dass die VDE4105 in neuer Form gilt ist klar. Nur für wen und was gilt sie? Ich hab den Stromanschluss ja nicht vom VDE sondern vom Netzbetreiber.

Im EEG steht 800VA und 2kWp und dass der Netzbetreiber keine Meldung an sich verlangen darf. Das gilt wohl weiterhin. Aber für alles weitere gelten wohl weiterhin die TAB des Netzbetreibers. Wenn da die VDE4105 zu 100% gilt, dann wäre der Fall relativ klar. Wenn z.B. aber die Anmeldung individuell geregelt ist schon nicht mehr. Dann greift vmtl. irgendein nächstes Gesetz, das ungewöhnliche bzw. unangemessene Hürden verbietet und so die VDE-Norm durch die Hintertür mehr oder weniger erzwingt. Zumindest mittelfristig.

Und dann kommt irgendwoher (evtl. auch VDE4105) noch die 7kWp-Regel, die bei 800VA Einspeisung aber reichlich sinnfrei ist. Wechselrichter und Akku brauchen dann noch ein Prüfsigel für das es auch nochmal irgendwo Regeln gibt und "schon" kanns losgehen.

Entscheidend aber ist doch:

  • Kann man jetzt schon überall in DE und zuverlässig nen 800-VA-Wechselrichter+Akku mit Zulassung und 4-6kWp an Panels als Anschlussinhaber ohne Eli ordnungsgemäß anmelden und in Betrieb nehmen?
  • Kann der Netzbetreiber der Inbetriebnahme widersprechen?
  • Wann muss die Meldung an den Netzbetreiber erfolgen?
  • Darf die Anlage sofort in Betrieb gehen, oder muss Rückmeldung vom Netzbetreiber abgewartet werden?
  • Was ist mit Zählern ohne Rücklaufsperre?

Bei Anlagen laut letztem EEG war das ganze relativ klar zugunsten des Anschlussinhabers geregelt. Wenn jetzt der Anschlussinhaber auch melden kann heißt das ja noch lange nicht, dass alle anderen Regeln auch wie bei den steckerfertigen Geräten nach EEG sind. Auch wenn das die Verkäufer vielleicht nahelegen. Die Fragen finde ich bislang aber nicht befriedigend beantwortet. Und wenns doch in irgendnem YouTube-Video beantwortet war bitte ich um Entschuldigung, aber den Quatsch mit <1% relevantem Content nach Werbung, Müll und Banalitäten tu ich mir nicht an.

#8030305
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Stephan schrieb:

Dass die VDE4105 in neuer Form gilt ist klar. Nur für wen und was gilt sie? Ich hab den Stromanschluss ja nicht vom VDE sondern vom Netzbetreiber.

Im EEG steht 800VA und 2kWp und dass der Netzbetreiber keine Meldung an sich verlangen darf. Das gilt wohl weiterhin. Aber für alles weitere gelten wohl weiterhin die TAB des Netzbetreibers. Wenn da die VDE4105 zu 100% gilt, dann wäre der Fall relativ klar. Wenn z.B. aber die Anmeldung individuell geregelt ist schon nicht mehr. Dann greift vmtl. irgendein nächstes Gesetz

Deine Beziehung zum Netzbetreiber wird in dem Fall nicht durch ein Gesetz, sondern rein vertraglich geregelt. Der Vertrag sind die TAB.

Und in den allermeisten TABs dieser Republik steht für all den Kram sinngemäß drin „nach VDE“.

Wenn dein Netzbetreiber da was anderes stehen hat, dann müsste man schon nachfragen.

Oliver

#8030333
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Oliver S. schrieb:

Deine Beziehung zum Netzbetreiber wird in dem Fall nicht durch ein Gesetz, sondern rein vertraglich geregelt. Der Vertrag sind die TAB.

Und in den allermeisten TABs dieser Republik steht für all den Kram sinngemäß drin „nach VDE“.

Wenn dein Netzbetreiber da was anderes stehen hat, dann müsste man schon nachfragen.

Beantwortet die Fragen aber nicht wirklich und bestätigt meine Nachfrage. Vermutlich kann mans meistens irgendwie und mit Geduld/Nachdruck jetzt schon anmelden. Zeitlicher Ablauf, Widerspruch durch VNB, Ferraris-Zähler etc. reichlich unklar. Mir zumindest.

Was in der VDE steht ist für Normalo nicht zugänglich. Solange klar ist, dass es nur der Elektriker machen darf mag das ok sein. Hier steht aber im Raum, dass ich nach "geheimen" Regeln neue Rechte habe. Ich kann diese Rechte aber nicht einsehen...

Das dürfte so kaum haltbar sein. VDE-Abo eh nicht und Einsichtnahme in ner größeren öffentlichen Bibliothek kann man auch kaum verlangen. Von der ansonsten propagierten Barrierefreiheit ganz zu schweigen - mit Verteilung über X Gesetzestexte, Normen etc. Aber das ist dem Gesetzgeber aber auch an anderer Stelle ja nicht den geringsten Aufwand wert, außer bei Anforderungen an Dritte.

(Firma: Funkenflug Industries) #8030529
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Was mich mal interessieren würde, wie sieht so ein Smart-Meter-Gateway aus, über den eine Anlage mit mehr als 7kWp Modulleistung vom Netzbetreiber abgeregelt werden können muss? Gibt es da irgendwelche Rundsteuer-Empfänger oder ist das über das Internet möglich?

Soweit ich das in Erinnerung habe, erfolgt die Anforderung der Leistungsreduktion in 25%-Schritten. Muss man da eine stufenlose oder mehrstufige Leistungsreduzierung anbieten oder kann man auch einfach auf Anforderung "Leistungsreduktion auf 75%" komplett abschalten?

Interessant finde ich auch, daß man auf Anforderung die Einspeisung reduzieren muss - nicht aber die Stromerzeugung. Heißt selbst wenn man auf Anforderung die Einspeisung einstellt, kann man weiter mit Volldampf den Akku laden und die Energie später einspeisen.

Mal sehen, vielleicht baue ich mir ja doch noch eine Wieland-Dose irgendwo hin und verpasse meiner Insel-PV einen Wechselrichter für den Überschuss.

Die 960W bei "Steckersolargeräten" ohne Wieland-Dose sind übrigens 800W +20% Marge.

Warum bei mehr Modulleistung aber eine berührungssichere Steckverbindung gefordert wird... das wird mir bestimmt auch weiterhin niemand erklären können. 230V/800VA aus einem 800W Steckersolargerät sind genau so tödlich wie 230V/800VA aus einer 30kWp PV oder aus einem Akku.

#8030534
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Ben B. schrieb:

Gibt es da irgendwelche Rundsteuer-Empfänger oder ist das über das Internet möglich?

Neben dem SMGW wird eine Steuerbox eingebaut, die mit dem SMGW verbunden ist und Relaiskontakte hat. 4 Kontakte/Stufen für Erzeugen, und einen für Verbraucher Dimmen auf max 4.2kW. Jedenfalls bei den Sachsennetzen. Da findet sich im Netz auch das Dokument mit den Möglichkeiten, u.a. geht das auch per EEBus.

#8030620
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Ben B. schrieb:

230V/800VA aus einem 800W Steckersolargerät sind genau so tödlich wie 230V/800VA aus einer 30kWp PV oder aus einem Akku.

Mache Leute sehen bei einem 800W Steckersolargerät nur die offenen Kontakte am Stecker und besitzen nicht den nötigen Hintergrund, um zu verstehen, dass der Wechselrichter dahinter abschaltet, wenn ihm das führende Netz fehlt.

Die 230V/800VA aus dem Wechselrichter einer 30kWp PV oder eines Akku sind nur tödlich, wenn es sich um eine Inselanlage handelt. Von was für einer Anlage sprichst du also? Eine Inselanlage stellt ihre Leistung hoffentlich nicht über einen Schukostecker mit offenen Kontakten bereit.

Hardy F. schrieb:

Da waren richtige Experten am Erstellen der PDF beteiligt. Eine Seite zum Kopieren (F.3) beginnt ca. 5 cm vor dem Seitenende und auf der nächsten Seite mit den Daten ist schon Punkt F.4 ...

Das ganze Layout verwendet alternierende Seitenränder für beidseitigen Druck auf totem Baum. Das kann also nur so verstanden werden, dass man das Zertifikat zweiseitig ausdrucken muss (S. 131/132, PDF S.9/10) ;-) Office-Fähigkeiten sind manchmal bezahlungsgerecht verteilt. Vielleicht ist der Verein in der Lage, auf dem Postweg ein vernünftiges Formular zur Verfügung zu stellen - einfach einmal per Tel. oder Postkarte anfragen. Die Adresse findet sich auf der Inhaltsseite (S.2)

: Bearbeitet durch User
#8030629
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Ben B. schrieb:

Warum bei mehr Modulleistung aber eine berührungssichere Steckverbindung gefordert wird... das wird mir bestimmt auch weiterhin niemand erklären können.

Unser Elektrikermeister? Thomas R. hat es ja oben in dem kleinen Zwist mit mir versucht. Wenn mehr als 960 kWp verbaut sind wird es laut ihm zu gefährlich, weil die dummen User den Schuko Anschluss mit einer 0,75mm² Verlängerung anschließen, bei der dann die Kontakte des Schukosteckers zu heiß werden, weil wiederum zu wenig Wärme über die 0,75mm² Zuleitung abgeführt werden kann. Bei 800W also weniger als 4A!

Siehe Beitrag "Re: Balkonkraftwerk: neue VDE4105" und folgende.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8030632
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Rainer W. schrieb:

Mache Leute sehen bei einem 800W Steckersolargerät nur die offenen Kontakte am Stecker und besitzen nicht den nötigen Hintergrund, um zu verstehen, dass der Wechselrichter dahinter abschaltet, wenn ihm das führende Netz fehlt.

Manche Leute besitzen nicht den Hintergrund, dass im Wechselrichter aus den damaligen Generation am Ausgang noch etwas mehr Filterkondensatoren waren, die noch eine gute Sekunde zum Entladen brauchten. Schnell genug gezogen und dem Kollegen irgendwo auf die Haut gedrueckt, war ein Spass unter Installateuren. Wenn Du wissen willst, woher das Wissen stammt. Aus der Installateursklasse in der Berufsschule.

(Firma: Funkenflug Industries) #8030930
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Wenn mehr als 960 kWp

Sorry das ist falsch, natürlich "Wp"!

Ein bißchen träumen wird ja wohl erlaubt sein.

Was ich an diesem Kack nicht verstehe - wenn ich einen Wechselrichter habe, der bauartbedingt maximal 800VA ins öffentliche Netz einspeisen kann, dann kann ich da zwei 400Wp Module anschließen, kommen 800W raus wenn man alle Verluste außen vor lässt und eine beliebig starke Sonnenstrahlung annimmt (so daß die Solarmodule die aufgedruckten 400Wp auch tatsächlich erreichen). An den gleichen Wechselrichter kann ich aber auch tausend 400Wp Module anschließen - alle parallel, damit man die maximale Eingangsspannung des Wechselrichters nicht überschreitet. Dann hängen da 400kWp dran, aber es kommen trotzdem nur 800W aus dem Wechselrichter raus - allerdings gefühlt auch bei Vollmond - weil der mit den angebotenen 400kWp bauartbedingt überhaupt nichts anfangen kann. Es ändert sich auf der 230V-Seite des Wechselsrichters rein gar nichts, egal wieviel Module man oberhalb 800Wp anschließt. Womit begründet man jetzt technisch plausibel, daß man bis 960Wp mit einem Schuko-Stecker auskommt und darüber hinaus nicht mehr? Das ist doch Blödsinn, bzw. einzig wieder eine dummdeutsche Bürokratiefrage (wo wir doch eigentlich Bürokratie abbauen wollten), daß es sich bis 960Wp per Definition um ein sogenanntes Steckersolargerät handelt (oder ich sage lieber handeln kann) und darüber hinaus nicht mehr. Einen technischen Grund dafür gibt es nicht.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8031051
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Ben B. schrieb:

Ach.

Indem Dir der Installateur eine 15A oder 10A Sicherung für den Strang zur Balkonsteckdose einbaut, wenn diese Leitung nicht bereits einzeln zum Sicherungskasten geführt wurde. Oder den Einbau nicht macht. Nebenbei wird er sich den WR zeigen lassen, wenn dieser schon da sein sollte.

Zumindest unser zuverlässiger Handwerker handhabt das so.

#8031090
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Ben B. schrieb:

Einen technischen Grund dafür gibt es nicht.

Vielleicht hatten die Angst wegen der dann im Einsatz deutlich längeren Belastung mit 800 VA. Ist zwar an einem normalen Schukostecker immer noch lächerlich wenig, aber man geht in Deutschland immer vom allerschlimmsten Fall aus. Bei 960Wp hat man die 800VA ja nur eine Stunde oder weniger lang am Mittag. Bei 2kWp kann das schon 4...5 Stunden lang sein. Ob da allerdings der Wieland hilft?

#8031207
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Dieter schafft es immer wieder, eine halbwegs ersthafte Diskussion völlig ins Absurde zu treiben. Bravo! Toll Dieter. Zur Belohnung darfst du jetzt eine halbe Stunde Teletubbies schauen.

Ben B. schrieb:

Womit begründet man jetzt technisch plausibel, daß man bis 960Wp mit einem Schuko-Stecker auskommt und darüber hinaus nicht mehr? Das ist doch Blödsinn, bzw. einzig wieder eine dummdeutsche Bürokratiefrage (wo wir doch eigentlich Bürokratie abbauen wollten)

Na ja, diesmal ist aber nicht der Staat schuld, sondern der VDE. Das passiert halt wenn man einer Industrielobby erlaubt quasi ohne unabhängige Prüfung Regeln zu schreiben, die vor Gericht fast Gesetzeskraft haben.

#8031208
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Oliver S. schrieb:

Die Forderung besteht doch wegen der Berührsicherheit. Auch bei Anlagen mit mehr als 960Wp ist Schuko zulässig, wenn der mit irgend einer Art Berührundsschutz ausgestattet ist.

Falsch. Ich nehme einen beliebigen Wechselrichter mit einer auf 800W limitierten Ausgangsleistung, an den ich technisch bis zu 2000Wp Module anschließen darf. Schließe ich bis 960Wp an ist Schuko erlaubt, Schließe ich zwei 500Wp Module an, muss ich Wieland benutzen. Der identische Wechselrichter! Wie soll das etwas mit Berührsicherheit tun zu haben?

#8031230
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Udo S. schrieb:

Erkläre das doch mal. Es ergibt keinen Sinn, zumal es wohl eine deutsche Sonderlocke ist.

Richtig, das kann man nicht erklären, außer mit Lobbyismus. Dezentrale Energieversorgung bedeutet dezentrale Gewinne, also muss das mit allen Mitteln boykottiert werden. Wenn in Deutschland etwas nicht gewollt ist, wird es nicht verboten, sondern maximal kompliziert gemacht. Außerdem lieben wir in Deutschland die 120% Lösung, und es muss zwingend hier erfunden oder entwickelt sein. Eine 99% Lösung aus dem Ausland übernehmen kommt überhaupt nicht in Frage.

#8031239
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Hat der VDE so etwas wie eine "Bürger-Hotline"? Da könnte man ja versuchen, raus zu bekommen, was diese technisch seltsame Regelung für einen Hintergrund hat. Mein aktuelles Verständnis ist: kein technischer Grund, sondern der Versuch, noch ein paar Kuchenstücke (Aufträge für Elektriker und Umsatz für Wieland) zu behalten, die sonst völlig futsch wären.

Gast #8031248
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Udo S. schrieb:

diesmal ist aber nicht der Staat schuld, sondern der VDE.

Wer hat denn dem VDE diese Macht verliehen? Wenn der Staat nicht permanent seine Arbeit an private Organisationen auslagern würde, die er dann über Fördergelder und Postenbesetzungen steuert, gäbe es vielleicht vernünftigere Entscheidungen.

Christian R. schrieb:

Dezentrale Energieversorgung bedeutet dezentrale Gewinne

Ähm, nein. BKW bedeuten das EVU kann Deinen Strom für den vollen Preis verkaufen, für den es selber nichts bezahlt hat. Und durch die Änderungen bei der Einspeisevergütung wurde dieses Modell nun auch deutlich ausgeweitet. Steigerungen des Gaspreisen werden zu 500% weitergegeben. Steigerungen der BKW Dichte führen aber auch zu Erhöhungen, aus Gründen.

Wer diskutiert denn noch ernsthaft über Sinn und Gerechtigkeit. Wir werden verarscht und ausgeplündert, von Leuten deren einziges Interesse der eigene Machtzuwachs ist. Interesse an 'dem Staat' als funktionierendes Gebilde zum Wohle aller Bürger, hat doch niemand mehr in der Spitzenpolitik. Es geht ausschließlich um persönliche Interessen von rücksichts- und empathielosen Alfa Tieren. Und da es da nicht einen einzigen gibt der anders wäre und zugleich den Hauch einer Chance hätte mehr als den Ortsverband hinterbarup für sich zu gewinnen, ist die Demokratie schon längst am Ende. Wir zehren nur noch die Masse vergangener Erfolge auf bis die Erkenntnis nicht mehr zu leugnen ist.

Es muss schon längst jeder selber sehen wo er bleibt.

#8031338
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Michael K. schrieb:

BKW bedeuten das EVU kann Deinen Strom für den vollen Preis verkaufen, für den es selber nichts bezahlt hat.

BKW-Einspeisevergütung ist subventioniert. EVU muss den Strom kaufen, dafür Preise weit über den Marktpreis zahlen, und schauen wie sie den wieder loswerden. Den Verlust, den die EVU dadurch machen würden, kriegen sie aus Steuermitteln wieder ausgeglichen.

#8031339
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Εrnst B. schrieb:

BKW-Einspeisevergütung ist subventioniert. EVU muss den Strom kaufen, dafür Preise weit über den Marktpreis zahlen, und schauen wie sie den wieder loswerden. Den Verlust, den die EVU dadurch machen würden, kriegen sie aus Steuermitteln wieder ausgeglichen.

Wo ist eine Einspeisung von einem BKW vergütet? Ich muß meinem überflüssigen Strom (an die Krümelk.: Energie) an meinen Netzbetreiber verschenken.

#8031341
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Εrnst B. schrieb:

BKW-Einspeisevergütung ist subventioniert. EVU muss den Strom kaufen, dafür Preise weit über den Marktpreis zahlen, und schauen wie sie den wieder loswerden. Den Verlust, den die EVU dadurch machen würden, kriegen sie aus Steuermitteln wieder ausgeglichen.

Wieviele mit einem Balkonkraftwerk haben einen Zweirichtungszähler und den bürokratischen Aufwand gemacht um vergütet einzuspeisen? Ich behaupte mal 90% speisen ohne Vergütung ein. Die armen EVUs müssen also nicht ihr Tafelsilber verkaufen um den bösen Besitzern von Balkonkraftwerken ihr sauer verdientes Geld in den Rachen zu werfen.

Wer Spuren von Ironie findet hat aufgepasst.

#8031348
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Michael K. schrieb:

Wer diskutiert denn noch ernsthaft über Sinn und Gerechtigkeit. Wir werden verarscht und ausgeplündert, von Leuten deren einziges Interesse der eigene Machtzuwachs ist. Interesse an 'dem Staat' als funktionierendes Gebilde zum Wohle aller Bürger, hat doch niemand mehr in der Spitzenpolitik. Es geht ausschließlich um persönliche Interessen von rücksichts- und empathielosen Alfa Tieren. Und da es da nicht einen einzigen gibt der anders wäre und zugleich den Hauch einer Chance hätte mehr als den Ortsverband hinterbarup für sich zu gewinnen, ist die Demokratie schon längst am Ende. Wir zehren nur noch die Masse vergangener Erfolge auf bis die Erkenntnis nicht mehr zu leugnen ist.

Es ist wahrlich vieles verbesserungsfähig im Land. Aber: Unsere Lebenserwartung ist höher als sie jemals war. Unser Wohlstand ist höher als er jemals war. (Die Ungleichverteilung auch) Den allermeisten geht es trotzdem besser als vor 30 oder 50 Jahren! Wir können hier sagen was wir wollen. Versuche das mal in China, Russland oder inzwischen auch in USA!

Trotzdem arbeiten fast ein viertel der wahlberechtigen Bevölkerung daran das grundlegend zu ändern. Tendenz steigend. Warum? Kann keiner so genau sagen, ich glaube viel ist Neid weil "jemand anderes" angeblich "mehr" bekommt als man selbst.

(Firma: Funkenflug Industries) #8031352
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verpolungssichere Steckdosen haben, der Schuko hier nicht

Verpolungssicher, bei Wechselstrom? Wozu?

Dem Strom ist das egal, aber es kann einen Unterschied im Gerät machen, welche Seite der Leitung auf Erdpotential liegt. Es gibt Wechselrichter, die messen dass und beschweren sich wenn Phase und Null am Gerät vertauscht wurde.

Die Amis mit ihrem Stromnetz aus den Vorkriegsjahren haben auch etliche Geräte gebaut, die beim Abschaltung nur einpolig vom Netz getrennt werden und bei denen der Neutralleiter mit Metallteilen am Gehäuse verbunden ist. Steckt der Stecker so in der Dose, daß beim Abschalten der Neutralleiter unterbrochen wird, liegt an diesen Metallteilen über das Gerät volle Spannung (okay, sind beim Ami nur 120V) gegen Erde an. Diese Geräte werden dadurch zur Gefahr wenn sie "falsch herum" eingesteckt werden könnten.

Indem Dir der Installateur eine 15A oder 10A Sicherung für den Strang zur Balkonsteckdose einbaut, wenn diese Leitung nicht bereits einzeln zum Sicherungskasten geführt wurde. Oder den Einbau nicht macht. Nebenbei wird er sich den WR zeigen lassen, wenn dieser schon da sein sollte.

Kann er gerne alles machen, aber all das wäre bei einer Schuko-Steckdose genau so möglich. Es gibt keinen Grund dafür, warum man da zwingend eine Wieland-Steckdose brauchen würde, außer es wird eine Berührungssicherheit der Steckverbindung VORGESCHRIEBEN.

#8031373
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Ben B. schrieb:

verpolungssichere Steckdosen haben, der Schuko hier nicht

Verpolungssicher, bei Wechselstrom? Wozu?

Dem Strom ist das egal, aber es kann einen Unterschied im Gerät machen, welche Seite der Leitung auf Erdpotential liegt.

Eine Leitung N oder L darf nicht auf Erdpotential liegen! Wo der N mit dem PE verbunden ist nennt sich diese Leitung dann PEN, den gibt es aber nicht immer (z.B. TT-Netz, da können schon ein paar Volt zwischen PE und N sein).

Es gibt Wechselrichter, die messen dass und beschweren sich wenn Phase und Null am Gerät vertauscht wurde.

Welche? Modellnamen bitte hier nennen.

Gast #8031414
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Mi N. schrieb:

Udo S. schrieb:

Trotzdem arbeiten fast ein viertel der wahlberechtigen Bevölkerung daran das grundlegend zu ändern. Tendenz steigend. Warum? Kann keiner so genau sagen,

Asoziale Medien!

Demokratie! In einer solchen hat man nämlich das Recht zu wählen wen immer man will. Demokratie ist nicht in Gefahr wenn immer mehr sich vom herrschenden System abwenden. DAS IST genau die Demokratie. Die Wahl die man hat. Wenn man sich nicht mehr abwenden kann oder darf, ist es eben KEINE Demokratie mehr. Dann hat man keine Wahl mehr.

Wenn eine Partei es schafft ein System zu erschüttern indem sie in freien Wahlen Stimmen sammelt, ist das Zeichen das die Demokratie noch funktioniert. Sehr viel mehr Angst sollte es uns machen wenn nicht mal mehr diese Möglichkeit besteht, weil man einfach verbieten kann was einem nicht gefällt.

(Firma: Funkenflug Industries) #8031452
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Eine Leitung N oder L darf nicht auf Erdpotential liegen!

Haarspalterei. Dann sage ich eben nahe genug dran, findest das besser oder verstehst anders wirklich nicht, was ich meine?

Es gibt Wechselrichter, die messen dass und beschweren sich wenn Phase und Null am Gerät vertauscht wurde.

Welche? Modellnamen bitte hier nennen.

Ich habe Wechselrichter repariert als sich das noch gelohnt hat und da war mindestens einer dabei, der das mit einem Erdungsfehler quittierte wenn der (zum Testen verwendete) Stecker "falschrum" in der Dose steckte. Und bevor Du wieder rummeckerst, bei diesen Tests wurde keine Energie ins Netz eingespeist, weil diese aus einem dicken Trenntrafo mit nachgeschalteter kapazitiver Strombegrenzung und Gleichrichtung zur Nachbildung eines PV-Strings bereitgestellt wurde.

Es ist auch kein Problem, mit einem Balkonkraftwerk die Vergütung für Überschuss-Einspeisung zu kassieren. Allerdings lohnt sich das in den meisten Fällen nicht, weil der Energieversorger dann idR. mit einer Gebühr auf den Zweirichtungszähler "gegensteuert", die nicht verlangt wird wenn man auf die Vergütung verzichtet. Diese Gebühr frisst dann die Erträge auf oder liegt im ungünstigsten Fall sogar darüber, so daß man am Ende noch draufzahlen darf.

Derzeit ist die beste Betriebsweise für ein Balkonkraftwerk die Nulleinspeisung mit Speicher. Man muss den erzeugten Strom selbst verbrauchen, jede dieser selbst verbrauchen Kilowattstunden wird mit dem vollen Arbeitspreis "vergütet", indem man sie nicht bezahlen muss. Ganz kostenfrei ist der Strom dennoch nicht, in der Gesamtrechnung muss man den Anschaffungspreis für ein Balkonkraftwerk mit Speicher (so 3..5kWh sollten das schon sein) mit einbeziehen. Wenn das 1500 Euro kostet, könnte man dafür auch knapp 4.300 kWh Strom kaufen, die man erstmal mit dem Balkonkraftwerk erzeugen (und selbst verbrauchen) muss, bis man im Plus ist.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8031505
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Hardy F. schrieb:

sondern ist nur für die Sicherheit.

Wieland-Steckdosen gab es übrigens schon seit den 70er Jahren in der Gebäudetechnik als besonders berührungssichere Steckverbindungen.

"Um die Sicherheit bei der Stromeinspeisung mit einem Schuko-Stecker zu gewährleisten, ist auf DGS-Sicherheitsstandards (DGS 0001:2023-01) oder auf die VDE-Produktnorm (VDE 0126-95) für den verwendeten Wechselrichter zu achten, so dass er über Sicherheitsschaltungen, die richtige Isolationskoordination und eine prompte Zwangsabschaltung verfügt, sobald der Stecker aus der Dose gezogen wird oder das Netz ausfällt (Komponenten zum Netz- und Anlagenschutz).", wikipedia;

(Firma: Hobbytheoretiker) #8031515
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Ein Verein kann in Deutschland grundsätzlich seit dem 1. Januar 1900 für Schäden in Haftung genommen werden, weil der Verein eine juristische Person ist. Im Weiteren haften auch die Vereinsmitglieder für Schäden, die auf Grund einer verpflichtenden Tätigkeit verursacht wurden.

Neuere Gesetzgebung (§ 31a BGB): Seit dem 1. Januar 2013 (eingeführt durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz) wurde die Haftung von ehrenamtlichen Vorständen gegenüber dem Verein (Innenhaftung) erleichtert, indem sie nur noch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Haftung des Vereins: Im Außenverhältnis, also gegenüber Geschädigten, haftet der Verein jedoch weiterhin für die Handlungen seiner Vertreter.

Aus diesem Grund kann ein Verein, der Normen für die elektrische Sicherheit erarbeitet nicht einfach sagen, schließt erst mal an wie ihr wollt. Wenn zu viel passiert, dann überlegen wir uns erst, ob wir eine Norm mit Auflagen machen.

#8031533
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Das klärt nicht, warum der Verein in der VDE für einen Wechselrichter mit 800VA Ausgangsleistung einen Schukostecker als ausreichend ansieht, aber für einen Wechselrichter mit 800VA einen Wielandstecker fordert (Modulleistung ≤ 960Wp bzw. >960 Wp). Insbesondere sagt die Wp-Angabe wenig darüber aus, wieviel Leistung das PV-Modul abgibt, sondern gibt nur die Leistung unter standardisierten Bedingungen an. Da muss nur ein kalter Tag mit Rückseitenwetter daher kommen und die Module liefern 1200W ;-) Und wenn das Modul auf 3000m steht, wir's noch mehr.

: Bearbeitet durch User
#8031538
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Rainer W. schrieb:

Das klärt nicht, warum der Verein in der VDE für einen Wechselrichter

Vermute: Zum einen Risiko-Abschätzung nach Schadenssumme×Eintrittswahrscheinlichkeit×Zeit. Mit mehr Modulen, intelligent ausgerichtet, hast du die 800Watt nicht nur für ein paar Stunden, sondern fast den ganzen Tag durchgehend.

Zum anderen: Die kennen ihre Pappenheimer. Wenn du "legal unauffällig" 6 Solarmodule an deinen Balkon hängen kannst, ist die Versuchung groß da auch drei Wechselrichter dahinter zu verstecken, mit einer guten Aldi Steckdosenleiste dazwischen.

(Firma: Funkenflug Industries) #8031558
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Zum anderen: Die kennen ihre Pappenheimer.

Das Einzige was die kennen ist Generalverdacht und viele Möglichkeiten, ihre zwangsausgelieferte Kundschaft so zu drangsalieren, damit die weiterhin möglichst viel von ihrem zu Mondpreisen angebotenen Strom aus den eigenen Kraftwerken kauft. DAS ist doch das Problem, daß man nicht nur die Netze betreibt, sondern gleichzeitig auch die Kraftwerke, die man gut auslasten möchte, damit die auch ordentlich Kasse machen.

Wären Stromnetz und Kraftwerke getrennt, hätten wir das Problem evtl. gar nicht, da sich der Netzbetreiber dann ziemlich wenig um die Herkunft des Stromes kümmern bräuchte. Und da die Betreiber der großen Kraftwerke ihren abbezahlten Altbestand trotzdem gut auslasten möchten, hätten wir auch ein größeres Angebot an Strom und damit wahrscheinlich einen geringeren Strompreis. Daß das mit unser tollen Gas-Katie aus dem Lobbyistenverein Deutsche Stromabzockerbande iAumDdB (im Auftrag und mit Duldung des Bundes) an der Spitze nichts wird, ist nicht schwer vorauszusehen.

Was auch viel bringen würde ist wenn man die Stromnetze für viele Anbieter liberalisieren würde, wie man es mit dem Telefonnetz gemacht hat, damit die Telekom nicht durch eine Monopolstellung genau wie sie die Stromkonzerne und Verteilnetzbetreiber derzeit haben, ein Preisdiktat veranstalten kann wie es ihr gerade passt. Dann könnte man von einem Verteilnetz-Anbieter zu einem anderen wechseln wenn einem die Anschlussbedingungen seiner PV-Anlage nicht passen. Mal sehen wie lange die vier großen DANN noch ihre Abwehrhaltung gegen PV-Anlagen aufrecht erhalten könnten, das würde mich echt interessieren.

Wenn du "legal unauffällig" 6 Solarmodule an deinen Balkon hängen kannst, ist die Versuchung groß da auch drei Wechselrichter dahinter zu verstecken, mit einer guten Aldi Steckdosenleiste dazwischen.

Das wäre mit einer Wieland-Dose nicht möglich? Oder ich habe eine Wieland-Dose irgendwo installiert, aber die unzulässigerweise drei 800VA Balkonkraftwerke sind trotzdem mit der Aldi-Schutzkontaktsteckersteckdosenleiste irgendwo anderes reingesteckt? Da gibts doch sooo viel, was man ganz einfach bauen kann, aber nicht bauen darf - teilweise auch zu Recht nicht bauen darf.

Bürokratieabbau wäre wenn man einfach sagen würde pro Netzanschluss bzw. Zählerplatz darf bei Verzicht auf die Einspeisevergütung ein einziges Energie-Einspeisegerät mit bauartbedingt maximal 800VA Einspeiseleistung betrieben werden, egal wie und wo es angeschlossen ist und egal wie oder womit die eingespeiste Energie gewonnen wird, kurze Mitteilung an den Verteilnetzbetreiber und von mir aus das Marktstammdatenregister reicht aus. So wie das bei den auf 960Wp limitierten "Steckersolargeräten" der Fall ist - die ja auch schon vom 800VA Limit betroffen sind wenn die Module günstig aufgestellt sind und evtl. kurzzeitig mehr als 800W liefern könnten. Und wer dann 10kWp Module dranbauen will, ja der soll das doch machen - tangiert das EVU doch überhaupt nicht wenn das 800VA Einspeise-Limit eingehalten wird - und die wenigsten werden das machen. Sondern wer so viele Module möchte, der baut sich was mit Stromspeicher. Dann kann jeder mit seinem 800VA Wechselrichter Nulleinspeisung fahren oder den einfach mit vollen 800VA laufen lassen wenn die Sonne es hergibt und es gäbe mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit keine Probleme damit. Unter 30kWp ist es auch nicht mehr für die Steuer relevant, darüber könnte es sein, daß man für den selbst erzeugten (und selbst verbrauchten) Strom Energiesteuer bezahlen müsste - aber wer bitte schafft es, privat eine Solaranlage mit 30kWp oder mehr zu bauen.

Und selbst ich, der bekanntermaßen gerne zu Übertreibungen bei technischen Geräten neigt, habe keinen Stromkreis in meiner Bude, der regulär dauerhaft mit mehr als 500W belastet ist. Auf die 500W komme ich vielleicht wenn Arbeits- und Gaming-PC plus etwas Kleinkram gleichzeitig laufen. Wenn ich mein kleines Kofferradio aufdrehe, so daß man beim guten alten 1800W-Staubsauger nur noch anhand saugt oder saugt nicht feststellen kann, ob er ein- oder ausgeschaltet ist, dann bekommt der Stromkreis gemittelt 900W ab (die Spitzen dürften sicher höher sein, aber das gleicht sich mit Lastpausen aus). Normal sind hier unter 200W Dauerlast. Staubsaugen (1800W) dauert nur Minuten, die Waschmaschine will während des Heizens 2200W Spitze (und die hat sogar einen eigenen Stromkreis). Also wenn ich hier irgendwo 800W einspeise, ist absolut ausgeschlossen, daß ich damit irgend eine Leitung über 3,6kW belaste, weil aus keiner einzigen Steckdose überhaupt so viel entnehme, bei weitem nicht. Ich frage mich wie das gehen soll, daß irgend jemand aus einer einzelnen Steckdose dauerhaft mehr als 3kW saugen kann, wobei normale Steckdosen sowieso nicht dauerhaft mit mehr als 2,3kW (10A) belastet werden sollten.

Wie gesagt, erklärt mir das. Erklärt mir wo ich was übersehe, wovon eine echte(!) Gefahr ausgeht.

: Bearbeitet durch User
(Firma: Hobbytheoretiker) #8031574
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Es ist unerwünscht viele Panele zu nutzen und nur einen Bruchteil der Energie abzuholen, weil dann die Werte noch etwas ungünstiger werden als hier beschrieben:

Abgabe von sensibler Wärme (Konvektion): Die Paneele erreichen tagsüber hohe Temperaturen und geben diese Wärme über Konvektion an die Umgebungsluft ab, was die Lufttemperatur in der direkten Umgebung erhöht. Tagesüberhitzung: Studien zeigen, dass ein flächendeckender Einsatz von PV-Anlagen auf Dächern die Außentemperaturen tagsüber um bis zu 1,5 °C erhöhen kann.

Sensible Hitzeübertragung: Die Kombination aus geringerer Wärmespeicherung der Paneele selbst und der Wärmeabgabe an die Luft kann den "Urban Heat Island"-Effekt, besonders an heißen Sommertagen, verstärken.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Solarpanele zwar die Gebäudeoberfläche beschatten, aber aufgrund ihrer dunklen Oberfläche und der Wärmeabgabe an die Luft einen leichten bis moderaten wärmenden Effekt auf das städtische Mikroklima am Tage ausüben können.

Wenn also jemand so viele Panele anbringt, wäre zu überlegen, ob er nicht besser die Anlage fest anschließt für mehr mehr Einspeiseleistung. Wenn nicht wäre eine Mikroklimaerwärmungsabgabe einzuführen sicherlich die wirksamere Maßnahme.

#8031575
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Ben B. schrieb:

Das Einzige was die kennen ist Generalverdacht und viele Möglichkeiten, ihre zwangsausgelieferte Kundschaft so zu drangsalieren, damit die weiterhin möglichst viel von ihrem zu Mondpreisen angebotenen Strom aus den eigenen Kraftwerken kauft.

Der VDE ist kein Netzbetreiber und kein EVU. Damit ist der Rest deiner aussage schon ziemlich hinfällig.

Ben B. schrieb:

Wären Stromnetz und Kraftwerke getrennt

Sind sie. Netzbetreiber sind von den Versorgungsunternehmen getrennt (seit ca. 20 Jahren), und sogar die Messstellenbetreiber sind getrennt (seit ca. 10 Jahren).

Du kannst EVU und Messtellenbetreiber frei wählen.

Also ist exakt das hier:

Ben B. schrieb:

Was auch viel bringen würde ist wenn man die Stromnetze für viele Anbieter liberalisieren würde

seit 20 Jahren umgesetzt.

Ben B. schrieb:

Dann könnte man von einem Verteilnetz-Anbieter zu einem anderen wechseln

Kannst du. Nennt sich "Umzug". Das Kupfer liegt nunmal schon in der Straße, und da parallel (wie bei Glasfaser) ein zweites, drittes, x-tes Netz drüberzubauen ist viel zu teuer, das macht kein renditeorientiertes Unternehmen freiwillig.

Ben B. schrieb:

wie man es mit dem Telefonnetz gemacht hat,

Beim Stromnetz ist man sogar noch weiter gegangen. Die Telekom darf ihr Netz(Hardware) und ihre Dienstleistungen (Internet/Telefon) noch aus der gleichen Gesellschaft heraus anbieten, im Stromnetz ist das verboten.

Netzbetreiber und Energieversorger müssen getrennte Gesellschaften sein, damit es keine Interessenkonflikte gibt.

Also genau das hier:

Ben B. schrieb:

DAS ist doch das Problem, daß man nicht nur die Netze betreibt, sondern gleichzeitig auch die Kraftwerke,

Wurde vorhergesehen und direkt unterbunden.

Ben B. schrieb:

Das wäre mit einer Wieland-Dose nicht möglich?

Dann wäre ein Wechselrichter an der Wieland-Dose und nur noch zwei an der Steckdosenleiste. Schaut doch schonmal sicherer aus.

Ben B. schrieb:

Wie gesagt, erklärt mir das. Erklärt mir wo ich was übersehe, wovon eine echte(!) Gefahr ausgeht.

Dein Denkfehler vermutlich: Du gehst davon aus, dass der VDE das für die Stromversorger macht. Machen die nicht. Die machen das für die Versicherungen und für das Handwerk.

In Gebäude/Feuerversicherungen steht was davon, dass deine Elektroinstallation VDE-Richtlinien entsprechen muss. Wenn der VDE diese Richtlinien ändert, ändern sich durch die Hintertür die Versicherungsbedingungen. Wenn das Risiko für einen Wohnungsbrand nur um 0.1% steigt (relativ, ich behaupte nicht, dass das Risiko für einen BKW-Wohnungsbrand 0.1% wäre!), mag das für jeden Einzelnen ein akzeptables Risiko sein. Für die Versicherung mit 1 Mio Verträgen bedeutet es aber: Weniger Gewinn.

#8031584
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Ben B. schrieb:

Bürokratieabbau wäre wenn man einfach sagen würde pro Netzanschluss bzw. Zählerplatz darf bei Verzicht auf die Einspeisevergütung ein einziges Energie-Einspeisegerät mit bauartbedingt maximal 800VA Einspeiseleistung betrieben werden, egal wie und wo es angeschlossen ist

Die pauschale Begrenzung auf ein einziges BKW Energie-Einspeisegerät ist doch technischer Unsinn. Die 800VA-Grenze besteht vorgeblich aus Sicherheitsgründen, damit nicht zu viel Leistung auf einer Phase zur Verfügung steht, da die Einspeisung vom 800VA-Wechselrichter am LS vorbei geführt ist und damit zusätzlich auf der Phase liegt. Mit diesem Argument gäbe es in einer Elektroinstallation also überhaupt kein Problem, wenn man JE PHASE 800VA von BKW-Wechselrichtern über Steckdosen einspeist, also insgesamt 2400VA. Nur weil dem gemeinen Bürger nicht zumuten kann/will, dass er sich mit der Phasenverteilung auf Steckdosen beschäftigen muss und dies nicht von einer Mehrfachsteckdose unterscheiden kann, ist nur ein einziges Energie-Einspeisegerät zulässig. Die 800VA-Begrenzung müsste sich eigentlich auf die Stromkreise beziehen.

: Bearbeitet durch User
#8031586
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Rainer W. schrieb:

Nur weil dem gemeinen Bürger unterstellt wird, dass er dies nicht von einer Mehrfachsteckdose unterscheiden kann, ist nur ein einziges Energie-Einspeisegerät zulässig.

Der eigentlich Grund ist der, daß bis zu 800VA Einspeisung pro Haushalt für die Netzbelastung als „nicht relevant“ angesehen werden. So steht’s in der übergeordneten EU-Richtlinie, die die Staaten irgendwie umsetzen müssen.

Und schaut man sich im europäischen Ausland um, dann ist das Thema in den allermeisten Ländern doch deutlich restriktiver geregelt als in D.

Oliver

#8031594
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Oliver S. schrieb:

Der eigentlich Grund ist der, daß bis zu 800VA Einspeisung pro Haushalt für die Netzbelastung als „nicht relevant“ angesehen werden. So steht’s in der übergeordneten EU-Richtlinie, die die Staaten irgendwie umsetzen müssen.

Falls Backofen und Induktionsherd in der Küche laufen, fließen auf den drei Phasen etliche kVA durch das Netz zum Verbraucher, falls an jeder Phase 800VAC PV-Einspeisung hängen würden, flösse die Differenz zum Eigenverbrauch, also maximal 2,4kVA ins Netz. Die limitierende Netzbelastung wird also durch die Auslegung auf die daran hängenden Haushaltsverbraucher und nicht durch die Leistung der PV-Einspeisung bestimmt. Die EVUs müssten vielleicht einmal das Thema Netzstabilität verschärft angehen. Die Sinnhaftigkeit der EU-Richtlinie und der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten ist ein politisches Thema, kein technisches.

#8031596
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Ben B. schrieb:

verpolungssichere Steckdosen haben, der Schuko hier nicht

Verpolungssicher, bei Wechselstrom? Wozu?

Dem Strom ist das egal, aber es kann einen Unterschied im Gerät machen, welche Seite der Leitung auf Erdpotential liegt. Es gibt Wechselrichter, die messen dass und beschweren sich wenn Phase und Null am Gerät vertauscht wurde.

M.W. nützt das alles nur, wenn die gesamte Hauselektrik gleich verkabelt ist. L links, N rechts, Gelb-Grün natürlich in der Mitte. Wenn es auch nur bei einer Steckdose oder einem Schalter andersrum angeschlossen wird, oder in einem Gerät, könnte es (theoretisch) "Probleme" geben. Dann nützt ein Verpolungsschutz auch nichts. Angeblich sollen Brummschleifen daher kommen, dass an der Hausverkabelung etwas nicht passt. Audiophile stecken daher alle Stecker so lange rum und num, bis das Brummen weg ist (ob das wirklich hilft weiß ich nicht).

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#8031598
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Dieter D. schrieb:

Haftung des Vereins: Im Außenverhältnis, also gegenüber Geschädigten, haftet der Verein jedoch weiterhin für die Handlungen seiner Vertreter.

Dafür gibt es Versicherungen. Die sind nicht gerade günstig. Das ist auch einer der Gründe, weshalb bei uns in der "BSW Modellbahngruppe" die "DGUV Vorschrift 4 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel)" gilt, offiziell zumindest.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8031601
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DGUV ist übrigens auch ein gutes Stichwort. Die DGUV Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften, UVV) werden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen, also von den gewerblichen Berufsgenossenschaften und den Unfallkassen.

Diese Interessengruppen mischen übrigens auch beim Erarbeiten der Vorschriften durch den VDE und auch VDI mit.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8031606
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Anknüpfend zu dem Beispiel der Erwärmung, gibt es ein Beispiel von einer Anlage wo einer der Wechselrichter der Solarpanele auf dem Dach ausfiel. Die Folge war bei einem Ausfall von 50% der Energieabholung eine Temperaturerhöhung der Durchschnittwerte auf dem Dach und der unmittelbaren Hausumgebung von fast drei Grad.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8031614
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Ben B. schrieb:

Was auch viel bringen würde ist wenn man die Stromnetze für viele Anbieter liberalisieren würde, wie man es mit dem Telefonnetz gemacht hat,

Das Sromnetz hat gegenüber einem Telefonnetz einen großen Unterschied. Ein Telefonnetz muss nicht stabilisiert werden in Spannung, Leistung und Phase.

Diese Belastung wird immer noch den Anbietern von konventionellen Kraftwerken zugeschoben. Diese müssen das von den Kosten her schultern. Und gerade die vielen Balkonanlagen machen es den Betreibern schwerer, die Netze stabil zu halten. Deren Erzeugung über den Tag schwankt am stärksten.

Der Durchschnittspreis, den die Erzeuger bekommen ist trotz der Spitzenpreise zu bestimmten Zeiten, unter den 8ct an Vergütung für die Einspeiser.

Es gibt durchaus Einspeiser, die kommen damit so gerade über die Runden. Wenn diese allerdings noch einen Energiespeicher betreiben würden, müßten aber diese Kosten auch gedeckt werden. Diese liegen bei rund 10ct pro kWh. Um damit über die Runden zu kommen müßte der gespeicherte Strom dann für 18ct verkauft werden können. Mit allen Abgaben und Steuern müßte dann dieser für 60ct pro kWh auf der Rechnung beim Kunden aufschlagen.

#8031616
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Dieter D. schrieb:

Die Folge war bei einem Ausfall von 50% der Energieabholung eine Temperaturerhöhung der Durchschnittwerte auf dem Dach und der unmittelbaren Hausumgebung von fast drei Grad.

Das nennt sich "Energieerhaltung". Wenn die Leistung nicht über die Kabel abgeführt wird, muss sie sich woanders bemerkbar machen. Auch Solarpanele sind an Naturgesetze gebunden.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8031625
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Rainer W. schrieb:

Das nennt sich "Energieerhaltung". Wenn die Leistung nicht über die Kabel abgeführt wird, muss sie sich woanders bemerkbar machen. Auch Solarpanele sind an Naturgesetze gebunden.

Stimmt. Das ist aber anderen nicht so klar, wie in diesem und auch in anderen Threads schon häufiger zu lesen und sehen war. Für diesen Personenkreis ist das sogar so eine Katastrophe, dass diese sich in alternative Physik flüchten müssen. Und das alles nur, damit diese sich nicht das eigene Hirn anstrengen müsssen für technische Lösungen zur Verbesserung.

Gast #8031627
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Rainer W. schrieb:

Dieter D. schrieb:

Die Folge war bei einem Ausfall von 50% der Energieabholung eine Temperaturerhöhung der Durchschnittwerte auf dem Dach und der unmittelbaren Hausumgebung von fast drei Grad.

Das nennt sich "Energieerhaltung". Wenn die Leistung nicht über die Kabel abgeführt wird, muss sie sich woanders bemerkbar machen. Auch Solarpanele sind an Naturgesetze gebunden.

Aber nicht an die des irren Dieters. So viel Energie können die Solarzellen gar nicht abführen, um eine weitläufige Temperaturänderung von 3K zu verursachen.

#8031670
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H. H. schrieb:

So viel Energie können die Solarzellen gar nicht abführen, um eine weitläufige Temperaturänderung von 3K zu verursachen.

Was auch immer "weitläufig" in diesem Zusammenhang bedeutet, magst du da wohl recht haben. Unter STC-Bedingungen und bei einem Solarpanel mit 20% Wirkungsgrad, dürfte bei halber elektrischer Abnahme eine zusätzliche Heizleistung von weniger als 100 W/m² zur Verfügung stehen. Das ist nicht die Welt.

#8031733
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Rainer W. schrieb:

Das nennt sich "Energieerhaltung". Wenn die Leistung nicht über die Kabel abgeführt wird, muss sie sich woanders bemerkbar machen. Auch Solarpanele sind an Naturgesetze gebunden.

Ohne Solarpanele würde die Sonnenergie halt das dunkle Hausdach erhitzen. Oder verschwindet die Energie in dem Fall dann einfach? Die wenigsten haben hierzulande ein weißes, hoch reflektierendes Dach.

Und selbst wenn, dann steigt in der bisher bekannten Physik die Wärme nach oben, erhitzt also nicht die Umgebung des Hauses unten.

(Firma: Funkenflug Industries) #8031750
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Der VDE ist kein Netzbetreiber und kein EVU.

Er setzt sich aber aus den gleichen Menschen zusammen, die bestimmt nicht für einen Wechsel zwischen EVU, VNB oder Kraftwerksbetreiber ihre grundsätzlichen Ansichten ändern werden und ihre Handlungsstrategie, mit der sie vor allem den eigenen Arsch an die Wand kriegen wollen, ändert sich dadurch auch nicht.

Damit ist der Rest deiner aussage schon ziemlich hinfällig.

Sehe ich anders, aber das liegt ja bekanntlich im Auge des Betrachters.

Du kannst EVU und Messtellenbetreiber frei wählen.

Ja, wenn ich meine Verlängerungsschnur in Polen einstecke.

Dann könnte man von einem Verteilnetz-Anbieter zu einem anderen wechseln

Kannst du. Nennt sich "Umzug".

Top, am besten gleich in ein anderes Land wenn man schon mal dabei ist.

Netzbetreiber und Energieversorger müssen getrennte Gesellschaften sein, damit es keine Interessenkonflikte gibt.

Auf dem Papier vielleicht, in der Praxis scheint das eher schlecht zu funktionieren.

Wurde vorhergesehen und direkt unterbunden.

Offenbar nicht wirkungsvoll genug. Aber wen wundert das wenn man auch noch eine Energie-Lobbyistin mit der Leitung des ganzen Haufens betraut. Daß da nicht die besten Ergebnisse fürs Volk bei rauskommen wie es für Politiker eigentlich Ziel sein sollte, wusste man doch vorher. Vielleicht sollte man Team Blau echt mal eine Chance geben. Schlimmer als Gas-Kati wirds ganz sicher nicht.

Dann wäre ein Wechselrichter an der Wieland-Dose und nur noch zwei an der Steckdosenleiste. Schaut doch schonmal sicherer aus.

Bullshit bzw. immer noch grundsätzlich verboten wie vorher und die Schuko-Steckdosenleise könnte sich am gleichen Endverbraucherstromkreis befinden wie die Wieland-Dose.

Dein Denkfehler vermutlich: Du gehst davon aus, dass der VDE das für die Stromversorger macht. Machen die nicht. Die machen das für die Versicherungen und für das Handwerk.

Ach sooo... na dadurch wird ja alles besser. Fortlaufende Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen fürs Elektro-Handwerk und noch mehr Kleingedrucktes für die Drückeberger e.V. ... ja nun verstehe ich das, da ist auf jeden Fall etwas dran.

Grundsätzlich hätte ich da kein Problem mit bzw. mir wäre das egal, wenn man nicht ständig seine eigenen Vorschriften immer wieder grundlegend abändern würde, so daß eine gerade mal 10 Jahre alte Unterverteilung zum Anschluss einer PV-Anlage schon wieder komplett rausgerissen und mit einer größeren Baustelle ein neuer Schrank gesetzt werden muss wenn der alte die geforderten tausend Reihen Hutschienen nicht hat. Meine Verteilung ist etwa 20..25 Jahre alt und funktioniert so prächtig, daß sie sogar beim ungedrosseltem Betrieb eines 21kw Durchlauferhitzers (der mir über Stunden, Tage, Wochen erlaubt wäre) nicht in Flammen aufgeht. Aber wenn man da nun 8kW PV anschließt, explodiert deswegen die ganze Welt, oder was?! Und nein, keine Sorge, ich will meine PV nicht mehr irgendwo anschließen, der Drops ist gelutscht. Genau so wie die Klimaziele, die Lobbyisten werden das schon regeln.

In Gebäude/Feuerversicherungen steht was davon, dass deine Elektroinstallation VDE-Richtlinien entsprechen muss. Wenn der VDE diese Richtlinien ändert, ändern sich durch die Hintertür die Versicherungsbedingungen. Wenn das Risiko für einen Wohnungsbrand nur um 0.1% steigt (relativ, ich behaupte nicht, dass das Risiko für einen BKW-Wohnungsbrand 0.1% wäre!), mag das für jeden Einzelnen ein akzeptables Risiko sein. Für die Versicherung mit 1 Mio Verträgen bedeutet es aber: Weniger Gewinn.

Das ist doch aber auch totaler Blödsinn, bzw. die Umsetzung ist es. Es ist nicht möglich, Wohnungsbrände mit absoluter Sicherheit zu verhindern. Wäre es möglich, dann würden sich die Versicherungen darüber genau so aufregen - weil dann nämlich niemand mehr 'ne Versicherung bräuchte und die alle krachen gehen. Man darf da auch nicht alle über einen Kamm scheren, das Wohnungsbrandrisiko durch den ausgedörrten Weihnachtsbaum mit gefühlt 300 echten Kerzen dürfte weit über dem einer PV-Anlage mit Speicher liegen, selbst wenn diese nur weitgehend (und nicht absolut) normgerecht an eine Altbestand-Unterverteilung angeschlossen sein sollte. Und es kommt auch niemand mit der Forderung, daß ich mein Haus in mehrere Brandabschnitte aufteilen muss und der Raum, in dem dieser Weihnachtsbaum betrieben wird, eine brandsichere Tür braucht und evtl. noch mit einer Sprinkleranlage ausgestattet werden muss, die im Bedarfsfall den Vesuv löschen kann. Und 10 Jahre später wird dann die Nachrüstung einer Feuerlöschpumpe mit 50m³ Resevetank für die Sprinkleranlage verlangt, weil ihr Betrieb sonst nicht mehr zuverlässig genug gewährleistet werden kann. Natürlich mit Dieselgenerator für den Ersatzstrombetrieb, falls man die Kerzen im Falle eines Stromausfalls zur Beleuchtung verwendet. Dabei darf der Dieselgenerator natürlich nicht zur Ersatzstromversorgung für die Bude genutzt werden, sondern muss aufgrund irgendwelcher Regeln des DFLPA e.V (Deutscher Feuerlöschpumpenausschuss) ausschließlich der Feuerlöschpumpe zur Verfügung stehen. Du siehst, wo das hinführt - man reglementiert sich zu Tode bis alles keinen Sinn mehr ergibt. Ich "betreibe" so einen Weihnachtsbaum gar nicht und ich koche auch nicht regelmäßig für 'ne 20köpfige Familie, allein dadurch wird das Brandrisiko in meiner Bude schon mal deutlich stärker gesenkt, als es durch eine PV-Anlage mit Speicher steigt.

#8031797
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Ben B. schrieb:

Wie gesagt, erklärt mir das. Erklärt mir wo ich was übersehe, wovon eine echte(!) Gefahr ausgeht.

Jaaaa aber Du KÖNNTEST trotzdem auf die Idee kommen bei strahlendem Sonnenschein zwei elektrische Tischgrill gleichzeitig am selben Anschluss zu betreiben. Und dann könnte die Leitun zum Tischgrillevent im Fehlerfall überlastet werden... Aber ich glaub die haben nur 2kW Anschlussleistung. Also nehmen wir drei Tischgrills an der Dreifachsteckdose... 😆🥳

(Firma: Hobbytheoretiker) #8031833
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Christian R. schrieb:

Ohne Solarpanele würde die Sonnenergie halt das dunkle Hausdach erhitzen.

Als Referenz hatten diese noch ein paar andere Flachdächer (Reflexionsgrade 0,10-0,35) der anderen Gebäude der Hochschule. Eines der Dächer war sogar begrünt.

Eine im März 2012 veröffentlichte Studie der NASA bestätigte zudem, dass in den heißen Sommermonaten in New York City durch weiße Dächer die Dachtemperatur um durchschnittlich 25 Grad sinken würde. "LEED-Projekt"

Nur hat diese Studie leider nicht diese Aktion überlebt: https://www.geo.fu-berlin.de/bibliotheken/Aktuelles/Verschwindende-Daten---Trump-Administration-entfernt-Klimainformationen-von-Regierungswebsites.html

#8031934
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Das weiße Dächer kühl halten wussten die Leute schon vor 5000 Jahren, da braucht man keine Studien.

Und was soll uns das ganze eigentlich sagen? Sollen wir anstatt PV doch lieber die Braunkohle verbrennen und die globale Temperatur dadurch deutlich stärker erhöhen als das durch den PV Albedoeffekt möglich wäre?

#8031943
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René H. schrieb:

M.W. nützt das alles nur, wenn die gesamte Hauselektrik gleich verkabelt ist. L links, N rechts

ist aber saublöd geregelt

bei Audio ist rot R wie rechts, bei Phase soll es nun L wie links sein und Warmwasser da dreht man auch den linken Hahn auf, ausser der Lehrling hat dem Meister gegenüber gestanden wie bei einigen Freunden wo Vor- und Rücklauf bei Heizungen vertauscht wurden.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8031983
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Übrigens, so sind die Preise am Strommarkt:

https://www.merkur.de/wirtschaft/frankreich-das-ist-der-grund-weshalb-strom-in-deutschland-so-viel-teurer-ist-als-in-zr-94248823.html

"Am Dienstag (31. März) wurden deutsche Stromverträge für Mai an der Börse bei 86,80 Euro pro Megawattstunde gehandelt. In Frankreich lag der entsprechende Preis laut Daten der EEX bei 22,06 Euro pro Megawattstunde."

Übrigens 8ct für die eingespeiste kWh entstpricht einem Strompreis von 80 Euro pro Megawattstunde. D.h. dieser Strom ist auch nicht günstig.

#8031990
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Dieter D. schrieb:

"Am Dienstag (31. März) wurden deutsche Stromverträge für Mai an der Börse bei 86,80 Euro pro Megawattstunde gehandelt. In Frankreich lag der entsprechende Preis laut Daten der EEX bei 22,06 Euro pro Megawattstunde."

Diverse Suchmaschinen nennen mir für französische Endkundenverträge einen Preis von ~0,25€/kWh (da sind massive staatliche Förderungen mit drin). 25 Cent zahl ich momentan auch. Scheinbar machen wir hier doch nicht so viel falsch.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8032020
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Der Rückspeiseschutz bei Ausfall des Netzes ist ein wichtiger Schutz. Vor einigen Jahren gab es ein Problem mit einer Anlage, die zyklisch versuchte einzuspeisen, aber wegen Überlastung, da die 230V auf dem Netz fehlten, immer wieder abschaltete. D.h. bei Arbeiten an Stromnetzen ist dadurch noch wichtiger geworden auf gute redundante Erdung und Kurzschließen zu achten zusätlich zur Freischaltung.

Zusätzlich war es notwendig die Messung von Spannung, Strom und Phasenlage bis in die Mittelspannungsnetze auszubauen und fernzuübertragen.

Besonders die Mittelspannungstransformatoren mit Spannungsanpassung, als essenzielle Komponenten in Energieversorgungsnetzen, um Schwankungen in der Mittelspannung und Niederspannung auszugleichen, waren entsprechend für die neuen Energien vorzubereiten. Die Anpassung erfolgt in der Regel durch Anzapfungen (Taps) auf der Primärseite (Hochspannungsseite), die es ermöglichen, das Übersetzungsverhältnis zu ändern.

Hinzu kommen schnelle Schalter, die auch deutlich über zehntausende von Schaltspielen unter Last aushalten, die aus der Ferne von Zentralen angesteuert werden. Im Hintergrund läuft dieser Ausbau weiter und ist noch nicht abgeschlossen. Solche Änderungen werden durchgeführt, wenn ein solcher Trafo zurück ins Werk muss um neu bewickelt zu werden. Es sind dabei auch die Kapazitäten der Firmen zu berücksichtigen. Es kann sich keine Firma leisten für 10 Jahre die Kapazitäten stark hochzufahren um danach eine Durststrecke von 10 Jahren zu haben, wofür das Personal wieder abgebaut werden müßte.

(Firma: Funkenflug Industries) #8032244
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Hm. Also erstens ist mir einigermaßen egal, ob fremde Anlagen Probleme haben oder nicht. Das ist weder meine Verantwortung, noch habe ich das Recht, da irgendwem in seine eigenen Dinge reinzureden. Ich muss mich nur um meine eigene Anlage kümmern, daß die so funktioniert wie sie soll. Wenn das alle so machen, gibts auch keine Probleme.

Zweitens gibts die Spannungsanpassung mit umschaltbaren Transformatoren zwischen der 110kV und 10..30kV Ebene nicht erst seit den erneuerbaren Energien, sondern es ist schon immer so gewesen, daß die Spannung im Hoch- und Höchstspannungsnetz nicht sonderlich konstant ist. Vor allem im 110kV und 220kV Netz treten je nach Last starke Schwankungen auf. 220kV klingt zwar nach viel, aber diese Leitungen können nur 400..750kVA pro System übertragen. Die DDR hatte massive Probleme mit der Spannungshaltung in ihrem 220kV-Netz. Vor allem im lastschwachen Norden stieg die Spannung durch die kapazitive Ladeleistung der Leitungen an manchen Tagen so sehr an, daß man dort Leitungen und ganze Teile von Umspannwerken (vor allem die 380kV Ebene) abschalten musste, um die Spannung in sicheren Grenzen zu halten. Deswegen hat man z.B. unmittelbar nach der Wende den 380kV-Teil des Umspannwerks Lubmin und die abgehenden 380kV Leitungen stillgelegt, nachdem das Kernkraftwerk Greifswald (am Standort Lubmin) abgeschaltet worden war. Glücklicherweise hat man sie nicht zurückgebaut, so daß diese Leitungen heute für den Transport von erneuerbarer Energie aus dem Nordosten in Richtung Berlin und Süden genutzt werden können. Im mittleren Süden der DDR - wo die meisten Kraftwerke und energieintensive Industrie angesiedelt waren, hatte man dagegen eher Probleme mit zu niedriger Spannung im Hoch- und Höchstspannungsnetz, was besonders in diesen Gebieten bis in die Privathaushalte durchschlug. Jeder Privathaushalt mit einem Fernseher war gewissermaßen an seiner eigenen Spannungshaltung beteiligt, da solchen Geräten üblicherweise ein Stelltrafo (Stufen-schaltbarer Spartransformator, z.B. Feutron 1223) vorgeschaltet wurde, den man vor dem Einschalten des Fernsehers auf 220V einstellen musste. Das wussten und konnten selbst Kinder damals, heute können die nur noch ihr Handy laden.

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