E Motor mit fertiger Achse

#8051258
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Hallo Zusammen

Hat wer von euch mit folgenen Antrieben Erfahrungen? gibt es da auch noch bessere Alternativen im Netz

https://forandor.de/burstenlose-antriebsachse/3980444-2756-trn-1418-n-elektro-antrieb-dc-motorsteuerungachse-buerstenlos-350-750w-48v-diffirentialgetriebe.html#/101-mc-mc_350w_48v

sg Sepp

: Verschoben durch Moderator
#8051294
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Josef H. schrieb:

Hat wer von euch mit folgenen Antrieben Erfahrungen? gibt es da auch noch bessere Alternativen im Netz

Was hast du damit vor? Oldtimer elektrifizieren? Hier gibt es ansonsten noch ein Untreforum zu Themen der Fahrzeugelektronik: https://www.mikrocontroller.net/forum/fahrzeugelektronik oder Mechnik: https://www.mikrocontroller.net/forum/mechanik

Wobei es sich bei diesem Forum um Themen dreht, die sich mit Elektronik / Elektrotechnik befassen; nicht so sehr mit (Auto-)Schrauber-Themen.

#8051315
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Ein Schelm wer denkt das da ein Chinaschrottimporteur ein bissel Clickzahlen generieren will... Jaja, der Account ist 15 Jahre alt...

Nein, diese Antriebe können schon was, 750 Bürstenlose Watt sind keine 1 Zweitakt-PS. Ist halt nicht schnell, aber 4 große Autobatterien plus Fahrer plus Vollmetallauto plus Schneeschieber vorne dran mit strammer Wandergeschwindigkeit geht damit. Siehe z.B. https://www.westermann-radialbesen.de/de/selbstfahrer/cm2-pro-e-lectric-2 da ist so eine China-Antriebswelle drin.

#8051375
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Udo S. schrieb:

Josef H. schrieb:

Wär für einen Kettcar umbau....

Für ein Kind eher zu kräftig, für Spaß zu wenig Power. Und für ein einfaches Kettkar fast schon zu schwer für den Rahmen (20kg nur die Achse plus Motor).

Also so ein Berg Kettcar ist so schwer, da würde ich gar nicht unter die 750W gehen. Wichtig wäre, dass es eine tachometrische Begrenzung gibt. Schneller als gute 15 km/h würde ich wegen der Lenkung schon nicht machen wollen (wird unkontrollierbar).

#8051412
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Martin S. schrieb:

Wichtig wäre, dass es eine tachometrische Begrenzung gibt.

Korrekt.

Schneller als gute 15 km/h würde ich wegen der Lenkung schon nicht machen wollen (wird unkontrollierbar).

Dafür gibt es klare Vorschriften --> 6km/h Maximum, darüber ist es ein Fahrzeug mit allem was dadurch ausgelöst wird. Zulassungspflicht, Haftpflichtversicherungspflicht, Fahrerlaubnispflicht --> Mindestalter.

Das Thema kommt immer wieder, siehe u.a. hier: Beitrag "Re: Kinderauto tuning PWM gesucht" (Link ist jetzt hinter Bezahlschranke)

: Bearbeitet durch User
Gast #8051415
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Matthias S. schrieb:

Martin S. schrieb:

Wichtig wäre, dass es eine tachometrische Begrenzung gibt.

Korrekt.

Schneller als gute 15 km/h würde ich wegen der Lenkung schon nicht machen wollen (wird unkontrollierbar).

Dafür gibt es klare Vorschriften --> 6km/h Maximum, darüber ist es ein Fahrzeug mit allem was dadurch ausgelöst wird. Zulassungspflicht, Haftpflichtversicherungspflicht, Fahrerlaubnispflicht --> Mindestalter.

Wie haben die Schumachers das nur gemacht...

Gast #8051792
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Flöte schrieb:

Ralf X. schrieb:

Flöte schrieb:

Und damit Fahren auch nicht, da es keine Betriebserlaubnis oder Typgenehmigung hat.

Bei bauartbedingten 6 km/h(max) gilt es noch als Spielzeug.

Das denken viele, ich war auch immer der Meinung, es ist aber einfach falsch.

§16 (2) StVZO

Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.

#8053810
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H. H. schrieb:

§16 (2) StVZO

Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.

Man sollte das "nicht motorbetriebene oder einem Hilfsantrieb" stärker betonen.....

Denn damit fallen sie dann sehr wohl unter die StVZO. Allerdings nicht auf Privatgelände. Feld/Wirtschaftswege sind aber "Straßen" im Sinne der StVO!

Gast #8053832
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Thomas schrieb:

H. H. schrieb:

§16 (2) StVZO

Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.

Man sollte das "nicht motorbetriebene oder einem Hilfsantrieb" stärker betonen.....

"sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung."

#8053850
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Thomas schrieb:

damit fallen sie dann sehr wohl unter die StVZO

Genau eben nicht. Sprachverständnis und so.

Das "oder" teilt den Satz in zwei Teile. Der erste Teil umfasst die "ähnlichen nicht motorbetriebenen Fahrzeuge" zusammen, der zweite Satz benennt "Hilfsantrieb aber mit max. 6km/h". Und ein Dings mit diesem Chinaantrieb fällt unter die zweite Kategorie, sofern eben dafür gesorgt ist das Vollgas in unter 6km/h resultiert. Aber eine Softwarebeschränkung zählt nicht, sondern Vollgas im höchsten Gang (sofern zutreffend) und voller Nennspannung muss hinkommen. Z.B. durch passenden Raddurchmesser.

#8053852
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Thomas schrieb:

Man sollte das "nicht motorbetriebene oder einem Hilfsantrieb" stärker betonen.....

Man müsste den vielleicht erst einmal richtig verstehend lesen. Der Satz ist nämlich leider zweideutig. Sinn ergibt er aber nur in dieser Lesart:

1
2) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche 
2

3
- nicht motorbetriebene 
4
oder 
5
- mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h 
6

7
sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.

Eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für nicht motorisierte Fortbewegungsmittel wäre wohl völlig zweckfrei.

Oliver

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