Balkonkraftwerk und uralte F-Zähler

OP #8101403
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Hallo! Ich habe gestern mein "Kraftwerk" mit Anker Solarix 3 + Zusatzspeicher und 4 Panels in Betrieb genommen. Mein Haus (Eigentum Bj 1902) hat zwei WE, davon eine Einliegerwohnung für SchwieMu.

Unsere Elektrik wurde 1983 vom Stand 1958 incl. neuem Zählerschrank und Ferraris Zählern erneuert, die Verkabelung wegen Mehrbedarf, RCD etc. nochmals 2008 erweitert.

Übrig blieben die alten 80er Zähler und seit dem die BK-Anlage in Betrieb ist und trotz nach dem eigenen Zähler angeklemmt laufen seit dem alle Zähler rückwärts. WG1 WG2 Allgemeinstrom.

Warum alle? Wegen der fehlenden "Rückstromsperrung"?

Ich habe irgendwie gelesen das das "übergangsweise" wohl erlaubt ist aber bin ich wirklich vepflichtet trotz Meldung im Register meinen Stromversorger darüber zu informieren das ich wohl einen neuen Zähler brauche?

#8101410
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Kuno K. schrieb:

Übrig blieben die alten 80er Zähler und seit dem die BK-Anlage in Betrieb ist und trotz nach dem eigenen Zähler angeklemmt laufen seit dem alle Zähler rückwärts. WG1 WG2 Allgemeinstrom. Warum alle? Wegen der fehlenden "Rückstromsperrung"?

Da gibts nur eine plausible Erklärung: Die Zähler sind auch verbraucherseitig parallel geschaltet. Das darf so natürlich nicht sein.

Dass die Scheibe des Zählers rückwärts läuft heißt übrigens nicht, dass auch das Zählwerk rückwärts laufen muss.

Ich habe irgendwie gelesen das das "übergangsweise" wohl erlaubt ist aber bin ich wirklich vepflichtet trotz Meldung im Register meinen Stromversorger darüber zu informieren das ich wohl einen neuen Zähler brauche?

Meldung bei der Netzagentur reicht, die meldet das an den Netzbetreiber/Messstellenbetreiber weiter.

#8101411
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Kuno K. schrieb:

Übrig blieben die alten 80er Zähler und seit dem die BK-Anlage in Betrieb ist und trotz nach dem eigenen Zähler angeklemmt laufen seit dem alle Zähler rückwärts. WG1 WG2 Allgemeinstrom.

Da scheint einiges falsch (in Reihe) verschaltet zu sein.
Aber passiert das mit dem Rückwärtslauf nur teilweise tagsüber bei Sonnenschein, oder durchgehend?
Du solltest besser erklären, z.B. wieviele Hauptzähler betroffen sind, bzw. ob es davon mehrere gibt.

Kuno K. schrieb:

Ich habe irgendwie gelesen das das "übergangsweise" wohl erlaubt ist aber bin ich wirklich vepflichtet trotz Meldung im Register meinen Stromversorger darüber zu informieren das ich wohl einen neuen Zähler brauche?

Wenn Du die Balkon-Anlage ins Stammdatenregister eingetragen hast, ist es Sache des Netzbetreibers, sich zu melden.

#8101412
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Kuno K. schrieb:

Ich habe irgendwie gelesen das das "übergangsweise" wohl erlaubt ist aber bin ich wirklich vepflichtet trotz Meldung im Register meinen Stromversorger darüber zu informieren das ich wohl einen neuen Zähler brauche?

Du musst dein Balkonkraftwerk am Tag des anklemmens bei der Bundesnetzagentur eintragen, dadurch bekommt auch dein Energieversorger (Messstellenbetreiber) das mit und kann prüfen, ob du einen geeigneten Zähler hast. Hast du nicht also weiss er, dass er ihn austauschen muss, und damit er das auch tut geht der bis dahin von dir eingespeiste Strom auf seine Kappe.

Gute Energieversorger sagen dir gleich nächste Woche wann der Monteurr kommt, schlechte brauchen auch mal 1 Jahr oder vergessen es.

#8101414
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H. H. schrieb:

Ralf X. schrieb:

Da scheint einiges falsch (in Reihe) verschaltet zu sein.

Wären die in Reihe verschaltet, dann wäre das wegen des auffällig hohen Allgemeinstromverbrauchs aufgefallen.

Wer weiss? *grins
Auf jeden Fall scheint da mächtig gebastelt worden zu sein.
Wenn die "SchwieMu" alles zahlt zzgl. 50% des eh von ihr bezahlten Allgemeinstroms, kann so eine WG funktionieren.

#8101416
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Ähmm ein Feraris Zähler hat ne Eichfrist von 16 Jahren. die sollten also längst getauscht sein. Ein Balkonkraftwerk ist anzeigepflichtig! Heißt formlose Mitteilung an den VNB. Der weiß im allgemeinen was für ein Zähler installiert ist und wird den Messstellenbetriber anweisen einen Zähler mit Rücklaufsperre zu installieren.

OP #8101417
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Ich hab das Ganze schon vor einer Woche dem "Stammdatenregister" gemeldet, den Zähler nebst Typennummmer etc. eingetragen und die Rückmeldumg war nur das kein weiterer Eingriff notwendig wäre.

Vor der Inbetriebnahme waren die Zählerstände durchaus plausibel verteilt, ich glaube nicht das da ein ursprünglicher Fehler ist aber das die Phase wo ich nach dem Zähler den "Überverbrauch" einspeise wohl auch direkt auf die anderen Zähler einwirkt bei fehlenden Sperren nach beiden Seiten?

OP #8101419
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Ach ja- Eichfrist Die Anlage wurde 2008 modifiziert, vom Betrieb abgenommmen an den Energieversorger gemeldet. Also hatteen wir wieder eine Frist 2008 + 16 = 2024 erreicht.

Nope - kein Interesse, der Ablesegollum i.A. des VS kommt 2x im Jahr, nimmmt alle Zählerstände G/W/S mit dem Smartphone in 3 Minuten auf und ist wieder verschwunden.

#8101421
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Andreas schrieb:

Ähmm ein Feraris Zähler hat ne Eichfrist von 16 Jahren. die sollten also längst getauscht sein. Ein Balkonkraftwerk ist anzeigepflichtig! Heißt formlose Mitteilung an den VNB.

Keine Ahnung und davon eine Menge, so machen Foren Freude.

H. H. schrieb:

Da gibts nur eine plausible Erklärung: Die Zähler sind auch verbraucherseitig parallel geschaltet. Das darf so natürlich nicht sein.

Zähler parallel übersteigt mein Vorstellungsvermögen und glaube ich nicht.

Kuno K. schrieb:

Ich hab das Ganze schon vor einer Woche dem "Stammdatenregister" gemeldet, den Zähler nebst Typennummmer etc. eingetragen und die Rückmeldumg war nur das kein weiterer Eingriff notwendig wäre.

Archiviere den Eintrag ins Register und sei glücklich. Kontrolliere:

H. H. schrieb:

Dass die Scheibe des Zählers rückwärts läuft heißt übrigens nicht, dass auch das Zählwerk rückwärts laufen muss.

Wenn das Zählwerk rückwärts läuft, hast Du Glück, falls nicht, nimmt Dein Versorger Deine Einspeisung kostenlos entgegen - die er garnicht haben will.

Persönliche Seite #8101422
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Andreas schrieb:

Ähmm ein Feraris Zähler hat ne Eichfrist von 16 Jahren.

Das ist richtig

die sollten also längst getauscht sein.

Das ist falsch. Die Frist kann durch Stichprobenprüfung verlängert werden. Und das können Jahrzehnte werden.

Ein Balkonkraftwerk ist anzeigepflichtig!

Das ist richtig.

Heißt formlose Mitteilung an den VNB.

Und das ist falsch. Die Meldung geschieht hier: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

OP #8101427
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Die uralten Zählwerke laufen seit gestern effektiv rückwärts! Unser Verbrauch ist wesentlich geringer als die "Ausbeute", was auch daran liegt das wir mit 3 Personen im Haus i.d.R. 2 K/G-Kombis neuerer Generation am Laufen haben, die FS eher nur zwischen 20 und 22 Uhr laufen etc. Der durchschnittliche Verbrauch liegt bei ca. 300Wh kombiniert und nur Mittags bei Verwendung des Herdes klettert die Spitze durchaus auf 1KWh für eine halbe Stunde.

Letzen Endes habe ich gerechnet das bei der ganzen Sache durchaus 70% im Rücklauf wirklich negativ werden.

Mal schauen wie sich das weiter entwickeln wird

Ach ja falls sicvh wer interessiert Zählertyp "Siemens 7CA5461"

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