Fahrradlicht , zu enger, blendender Lichtkegel

OP #8110939

Auch bei mir gibt es ein sehr günstiges käufliches Led-Licht am Fahrrad, es ist zu schwach für den Stadtverkehr, aber auf Landwirtschaftswegen reicht es ja dann. Allerdings ist das Leuchtfeld klein wie ein Handtuch und deutlich viel heller als die umgebende dunkle Nacht, der Kontrast ist einfach zu stark, es blendet und man sieht eigentlich noch weniger vom Dunklen. Schlecht.

Nun gab es im Mikroskopieforum einen Thread zu Mattscheiben-Einlegegläsern, die verwendet man um gegebenenfalls das inhomogene Licht einer Glühwendel gleich verteilt aussehen zu lassen. Dabei will man aber nicht zu viel Licht verlieren,verschlucken. Man will auch nicht, dass das Licht zu weit zu allen Seiten verteilt wird, man will also kleine Strahlaufweitung, das ergäbe Streulicht im Tubus und mindert den Bildkontrast.

Wie es sich herausstellt, entsteht eine Mikrolinsenoberfläche beim Glasätzen, das habe ich selbst schon an Linsen aus dem inneren eines Objektives gesehen, wo ich etwas Baumarktübliche Salzsäure eingenapft hatte. Das Glas minderer hydrolytischer Klasse löste sich an, Bleiglas vielleicht. Naja, das wäre wohl die richtige Oberfläche. Der link zum Mikroskopieforum : https://www.mikroskopie-forum.de/index.php?topic=52583.0

Es geht also um möglichst wenig Lichtverlust, aber auch manch andere mattrauhe durchsichtige Folie führt zu einer Strahlaufweitung, gleichmässigeren Ausleuchtung, wenn man sie (auch nur teilweise) vor den Fahrradscheinwerfer hält, davor befestigt.

Lottoschein-etui, Frog-tape, manche Zerstreufolie aus Bildschirmen, Käsescheiben-zwischenfolie, gekämmte Vaseline zur Probe, you name it. Nur mal so als Hinweis, life hack, wenn man so will. Es blendet übrigens mehr.

#8110968

Jörg W. schrieb:

der im Straßenverkehr noch dazu grob fahrlässig ist.

Und im Straßenverkehr auch unzulässig, und die Straßenzulassuung ist durch einen Umbau erloschen. Sieht das ein Polizist, der sich mit Beleuchtung und der StVZO sehr gut auskennt, ist die Beleuchtung ganz schnell weg.

Carypt C. schrieb:

führt zu einer Strahlaufweitung

Und vielleicht zu Blendwirkung. Lass diesen Pseudo-Wissentschaftlichen Unsinn von der Straße, und kauf Dir einen vernünftigen (zugelassenen) Scheinwerfer. Solche gibt es auch mit 300 Lux. Da hast Du dann Fern- und Abblendlicht.

: Bearbeitet durch User
#8110972

Da kannst du dir geeignete Scheinwerfer ansehen:
https://www.youtube.com/@fahrradbeleuchtung-info/videos
Der Spaß kann recht teuer werden.

René H. schrieb:

Sieht das ein Polizist, der sich mit Beleuchtung und der StVZO sehr gut auskennt, ist die Beleuchtung ganz schnell weg.

Die sind recht dünn gesäht. Die kennen sich nicht mal mit Seitenabständen beim Überholen aus. 70 cm, ohne deren Seitenspiegel.

Angehängte Dateien:
#8110997

Frank D. schrieb:

Das wäre ja viel zu einfach.

... viel zu einfach wäre auch, die jetzige Lampe beim Modell zu nennen. Könnte ja sein, jemand hat Ahnung und verrät ihm eine anderes Modell, welches besser funktioniert. Vielleicht kostet das dann ja auch sogar noch weniger als 10 Euro - wie bei mir - der genau die selben Probleme mit 8.99 gelöst hat.

Beitrag #8110999 wurde von einem Moderator gelöscht.
(Firma: FULL PALATINSK) Persönliche Seite #8111026

René H. schrieb:

●Des|ntegrator ●. schrieb:

Lampe inne weisse Müll-Tüte, die für den Küchen-Mülleimer. Das streut das Licht. Und macht das Ding auch noch regendicht. Feddich, nächstes Thema.

Dümmer geht nicht? ;)

EINFACHER gehts nicht! Aber ich überlasse es Euch zu erkennen,
wie das mit Lampe-in-Tüte gemeint war.

: Bearbeitet durch User
#8111221

René H. schrieb:

Und im Straßenverkehr auch unzulässig, und die Straßenzulassuung ist durch einen Umbau erloschen.

Welche Straßenzulassung? Hast Du etwa auch straßenzugelassene Pedale am Rad?

Sieht das ein Polizist, der sich mit Beleuchtung und der StVZO sehr gut auskennt, > ist die Beleuchtung ganz schnell weg.

Und dann kommt der Staatsanwalt....🤣 Nee mein lieber. Wenn Du nicht gerade der Ultrablender bist sind die Froh wenn man überhaupt ein brauchbares Licht am Rad hat!

Ich bin viele Jahre mit dem Rad zur Arbeit gefahren. 365Tage im Jahr und bei jedem Wetter. Durch Nachtschicht bin ich immer gegen den Berufsverkehr unterwegs gewesen. Da habe ich ganz schnell aufgerüstet. Erst ein stärkeres Birnchen in der Akkuleuchte. Dann wurde ein 20W MR16 Halogenstrahler in der Gardena Gartenspritze auf den Lenker geschnallt. Als Blendschutz gab es eine aufgestülpte, per Heißluft zurechtgeformte Shampooflasche. Als Stromversorgung diente ein selbstgebauter 4S4P LiIon Akku mit etwa 8Ah. Von dem habe ich umgerüstet auf eine 10W Brightstar Xenonlampe.
Zuletzt war es dann eine abgesägte LED-Taschenlampe mit 6x 3W LEDs. Die war, wegen der teils entgegenkommenden Radfahrer so umgestrickt, dass ich die unteren LEDs ausschalten konnte um die Blendwirkung zu eliminieren. Die oberen 3 LEDs waren nachc oben hin abgedeckt so dass die entgegenkommenden Radfahrer ab ca 15m Entfernung nicht mehr geblendet wurden.

#8111237

Armin X. schrieb:

Welche Straßenzulassung? Hast Du etwa auch straßenzugelassene Pedale am Rad?

An den Pedalen sind üblicherweise Reflektoren, Reflektoren gehören laut StVZO zur Lichtanlage und brauchen daher eine Typenzulassung und haben dann ein Prüfzeichen.

Armin X. schrieb:

Wenn Du nicht gerade der Ultrablender bist sind die Froh wenn man überhaupt ein brauchbares Licht am Rad hat!

Das stimmt allerdings.

Ich stehe auf dem Standpunkt wenn man etwas macht, dann kann man es auch gleich richtig machen und richtig heißt in dem Zusammenhang StVZO konform.

Ich finde deine Basteleien mit Shampooflaschen zwar witzig, würde das selbst aber so nicht machen.

#8111259

Viele Fahrräder haben in D gar keine Strassenzulassung, gelten nur als Sportgerät und dürfen, theoretisch, nur auf nicht Öffentlichem Grund benutzt werden.

Wenn ein Rad für den Strassenverkehr zugelassen ist, dann ist daran jedes einzelne Teil im Lauf der Entwicklung abgenommen worden. Später kann dann das Rad x-fach verkauft werden, alles "zugelassen".

Ähnlich wie bei Anbauteilen fürs Auto mit ABE.

#8111277

Bx schrieb:

Wenn ein Rad für den Strassenverkehr zugelassen ist, dann ist daran jedes einzelne Teil im Lauf der Entwicklung abgenommen worden.

Ich brauch also ein Mustergutachten für die Klingel und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Griffgummi? Der Gepäckträger braucht was? Die Reifen werden auf dem Hockenheimring getestet, dann bekommen sie eine Freigabe für das aktuelle Cube Gravelbike.

#8111296

Nein, das braucht der, der das Rad baut und in Handel bringt. Du kaufst ein zugelassenes Rad in dem Fall, wo kein Teil beanstanded werden kann - sofern du keines der meisten Baumarkt/Supermarkt/Müll-Räder kaufst.

Man kann sich auch extra dumm anstellen...

: Bearbeitet durch User
#8111305

Bx schrieb:

Nein, das braucht der, der das Rad baut und in Handel bringt.

Wie machen das dann die Rahmenbauer? 5 Stück bauen, 4 Stück auf den Dauerprüfstand oder ein Seitenaufprall und das, das übrigbleibt an den einen Kunden verkaufen?

Beispiel Sattelstütze: Die kann (und sollte) man als Hersteller prüfen lassen. Das betrifft aber nur die Produkthaftungsversicherung. Den Wisch vom Prüfinstitut bekommt sonst keiner.

#8111307

Bx schrieb:

Wenn ein Rad für den Strassenverkehr zugelassen ist, dann ist daran jedes einzelne Teil im Lauf der Entwicklung abgenommen worden.

Bitte nicht so einen Blödsinn schreiben. Die Lichtanlage muss eine Typenzulassung haben, alle anderen Teile nicht. Entsprechende Fähigkeiten vorausgesetzt dürfte ich mir eine Kette aus dem Vollen fräsen, den Rahmen selber bauen, selbst die Bremsen dürfte ich selbst bauen. Es müssten nur zwei voneinander unabhängige Bremssysteme sein. Das so entstandene Fahrrad wäre zulässig im Verkehr zu benutzen.

: Bearbeitet durch User
#8111334

Nick schrieb:

Wie machen das dann die Rahmenbauer? 5 Stück bauen, 4 Stück auf den Dauerprüfstand oder ein Seitenaufprall und das, das übrigbleibt an den einen Kunden verkaufen?

Nochmal: man kann sich auch extra dumm anstellen.

1 bauen, prüfen, den rest zum Verkauf genauso bauen, freuen.

Zu den anderen Beiden: Ich sag nur Sportgerät...

: Bearbeitet durch User
#8111351

Bx schrieb:

Nick schrieb:

Wie machen das dann die Rahmenbauer? 5 Stück bauen, 4 Stück auf den Dauerprüfstand oder ein Seitenaufprall und das, das übrigbleibt an den einen Kunden verkaufen?

Nochmal: man kann sich auch extra dumm anstellen. 1 bauen, prüfen, den rest zum Verkauf genauso bauen, freuen. Zu den anderen Beiden: Ich sag nur Sportgerät...

Ich denke eher, dass Du:

bx/bx2 Angemeldet seit 17.10.2026 Beiträge: 19

hier lediglich einen neuen Oberclown spielen möchtest.

#8111380

Bx schrieb:

Nochmal: man kann sich auch extra dumm anstellen. 1 bauen, prüfen, den rest zum Verkauf genauso bauen, freuen.

Ich meine Rahmenbauer die Individuell einen einzigen Rahmen für genau einen Kunden herstellen. Hat nichts mit Sportgerät zu tun. Es ist das Lastenrad für Ulla Kowotschky in Berlin.

Wie man nur so einen Unsinn wie du behaupten kann, ist mir absolut schleierhaft.

: Bearbeitet durch User
#8111401

H. H. schrieb:

Und bei den Bremsen gibts noch nichtmal eine Typprüfung, sie müssen nur "gut wirken".

Ja genau! 😂 Das steht tatsächlich so dort. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob die Beleuchtung eine Zulassung haben muss. Die Refektoren für die Pedale hatten keine Nummer und wenn man sich die verschiedenen Formen der Speichenreflektoren ansieht, auch alle ohne Nummer die ich so gesehen hatte, glaube ich, dass das mit der Nummer wohl auch kein Muss ist.
Aber das weiß ich natürlich nicht.
Ich hatte vor Jahren ein Klapprad aus China importiert, weil es bei uns keine Klappräder gab und für den Umbau auf StVZO musste ich mich damit beschäftigen.

#8111414

Frank O. schrieb:

Ich bin mir nicht einmal sicher, ob die Beleuchtung eine Zulassung haben muss.

Ich schon. Sie muss. Ist auch zur eigenen Sicherheit durchaus sinnvoll. Beleuchtung im Sinne von Scheinwerfer und Rücklicht.

Wegen der fehlenden Pedalreflektoren an meinem Rad hat sich noch nie jemand beklagt. Die Pedale die ich will, haben keine. Mein Rücklicht ist mehr als deutlich sichtbar. Speichenreflektoren brauchts nicht, viele Reifen haben einen Reflektor und die sind sichtbar und genügen den Vorschriften. Mein Scheinwerfer ist auch von der Seite sichtbar. Mein Laufradsatz für den Winter hat aber auch zusätzlich Speichenreflektoren (die Stäbchen zum Aufschieben).

#8111415

Die Polizei ist glücklich wenn du überhaupt irgendwas reflektierendes oder leuchtendes Gelumpe am normalen Rad hast. E-Zulassung gilt nur für Kraftfahrzeuge dazu zählen z.B. S-Pedelecs / E-Roller, aber nicht die langsamen E-Bikes oder BioBikes.

#8111419

Frank O. schrieb:

Ich bin mir nicht einmal sicher, ob die Beleuchtung eine Zulassung haben muss

Das hatten wir doch schon. Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen benötigen eine KBA-Zulassung, bei Fahrtrichtungsanzeigern (Siganleinrichtung) dürfen es auch die E-Zeichen nach UNECE Regelung Nr. 50 sein.

: Bearbeitet durch User
#8111420

Bx schrieb:

Wenn ein Rad für den Strassenverkehr zugelassen ist, dann ist daran jedes einzelne Teil im Lauf der Entwicklung abgenommen worden.

Es gibt keine Zulassung für den "Strassen[sic!]"verkehr.

Was verleitet Dich zu der interessanten Idee, es könnte anders sein?

Es gibt eine Handvoll von Vorschriften, wie das Fahrrad ausgestattet zu sein hat, und daß zur Beleuchtungsanlage gehörende Teile zugelassen und mit Prüfsiegel ("Schlange") versehen sein müssen, aber eine "Zulassung" für das Fahrrad an sich? Nee.

Oder ist der Helvetizismus ein Anzeichen dafür, daß Du aus der Schweiz kommst? Wie es da aussieht, weiß ich nicht.

#8111421

Christian M. schrieb:

Die Polizei ist glücklich wenn du überhaupt irgendwas reflektierendes oder leuchtendes Gelumpe am normalen Rad hast

Das kann man so stehen lassen. Bis es mal blöd läuft. Die K-Nummer fürs Licht ist und bleibt aber Vorschrift. Die wurde bei mir auch schon mal kontrolliert, als unterwegs mein Rücklicht ausgefallen ist (Draht rausgefallen) und mich die Polizei (zu Recht und sinnvoll) aufgehalten hat. Sie haben mir dann auch freundlich geholfen den wieder reinzubekommen.

#8111423

Christian M. schrieb:

Die Polizei ist glücklich wenn du überhaupt irgendwas reflektierendes oder leuchtendes

Aber wenn etwas passiert, könnte die Versicherung die Leistung verweigern, wenn es auf mangelhafte Beleuchtung zurückzuführen ist. Ob sie damit auch vor Gericht durchkommen würde, steht auf einem anderen Blatt.

: Bearbeitet durch User
Moderator Persönliche Seite #8111461

René H. schrieb:

Welche Versicherung?

Die die man abgeschlossen hat. ;)

Oder die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

H. H. schrieb:

Und bei den Bremsen gibts noch nichtmal eine Typprüfung, sie müssen nur "gut wirken".

Da war die DDR vor 40 Jahren schon weiter und hatte (sehr moderate) zu erreichende Mindestverzögerungen in die StVZO geschrieben.

Die bundesdeutsche StVZO ist in diesem Punkt eher ein Witz.

"(2) Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag."

OP #8111465

Jo, ich habe dann mal genau nachgeguckt, ich habe ein Filmer Fahrradlicht 40024 : https://www.filmer.de/LED-Frontlicht-80-LUX-m.-Stand-und-Tagfahrlicht/40024 . natürlich vollverbastelt, alles was Schalter war, ist fest verlötet, Hauptsache: Störungmöglichkeiten eliminieren ! Das Ding soll leuchten, komme was da wolle, Kabel angelötet, und dann zugeklebt, wasserdicht. Konnte man natürlich nicht aufschrauben, weil verklebt. Z. K.

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