Kunde kürzt willkürlich die letzte Rechnung mit 4000EUR

OP #7283484
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es geht um dieses Projekt ohne den Kundenname zu nennen

Sie suchen schon seit 6 Wochen.

Für wen kein Problem ist, dass der letzte Honorar mit 30-50% willkürlich 
gekürzt wird, kann gerne zuschlagen :))))

https://freelance.ferchau.com/de/de/projekt/321741/testautomatisierung-python?offset=10
Beitrag #7283510 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7283599 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7283605
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Es gibt aber auch Firmen, die glauben zu wissen mit wem sie das machen 
können.
Damals habe ich noch kleinere Firmen nebenbei mit Computern versorgt und 
bisschen Datenbanken gemacht.
Als ich das beenden wollte, hat er auch nicht zahlen wollen.
War kein Problem, ich musste nämlich noch einmal ran. Nach Ablauf der 
Zahlungsfrist, ging dann nichts mehr bei Ihm.
Danach hat er gezahlt.
Ich bin auch nicht bange so etwas anders zu regeln, wenn ich meine 
Arbeit gemacht habe und es nichts zu bemängeln gab.
In einem anderen Leben habe ich schon früh gelernt, wie man mit solchen 
Leuten umgeht.
Beitrag #7283890 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #7284035
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Bernd G. schrieb:
> Es gibt Erfahrungen, die jeder für sich selbst machen muss.

Es gibt aber auch kriminelle Vorfälle, die im Gange sind. Korruption bei 
den Ärzten ist nur die Spitze vom Eisberg. Rechtsanwalt ist auf jeden 
Fall ein guter Rat. Kostet aber auch wieder Geld.

Bei der Polizei weiß ich nicht. Prinzipiell sind die ganz gut. Weswegen 
ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben haben.

Aber grundsätzlich hat man mit viel Dummheit, kognitive Dissonanz (z.B. 
beim Verwaltungsgericht!) und wenig Hilfe zu tun.
Ob man bei einem Finanzamt mehr Hilfe (gegen kriminell angehauchte 
Ignoranz (weil sie selbstdienlich ist)) finden kann?
Beitrag #7284128 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7284182
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Erfah­rungen in der Erstel­lung von Test­au­to­ma­ti­sie­rungs­sys­teme 
im Bereich der embedded Soft­ware
Kennt­nisse in der Program­mier­sprache Python, Pytest und LabView
Erfah­rungen mit NI Test­Stand System, HIL- und SIL-Systeme

Ein Fass dessen Volumen nicht berechenbar ist und die "externen" rollen 
sollen. So schauts aus! Können sie schnell mal eine selbst produzierende 
Maschine bauen die ganz ohne Hirn von uns auskommt? Unser Hirn kann nur 
Scheine zählen hat aber sonst keine Ahnung von Technik.
Gast #7284192
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Tamas M. schrieb:
> Sie suchen schon seit 6 Wochen.

Uebrigens mit diesen Angaben koennen diese herausfinden, wer da postet. 
Fann kommst Du auf eine Liste, die nur Unternehmen einsehen koennen. Das 
waere Dein Ende. Kannst dann nur noch Mangelshops, wie 
Baeckereiverkaeufer machen.
Daher der Tipp von mir waere, loesche Deine zwei Threads, Deinen Account 
und lege einen neuen an.

Liebe Admins, Ihr muesst mal wieder einen User vor Dummheiten schuetzen 
und retten.
Beitrag #7284196 wurde von einem Moderator gelöscht.
OP #7284276
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xyz schrieb:
> wenn du nach Stunden abgerechnet wirst und nicht nach Ergebniss ist es
> Arbeitnehmerüberlassung oder sogar eine Anstellung. Damit konfrontieren
> und bei der Sozielkasse und Finanzamt melden.

Interessant, das habe ich noch nie gehört, aber ich habe vorher auch 
immer nach Stunden und nach Dienstvertrag abgerechnet seit 2009.
#7284536
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Tamas M. schrieb:
> es geht um dieses Projekt ohne den Kundenname zu nennen
>
> Sie suchen schon seit 6 Wochen.
>
> Für wen kein Problem ist, dass der letzte Honorar mit 30-50% willkürlich
> gekürzt wird, kann gerne zuschlagen :))))
>
> 
https://freelance.ferchau.com/de/de/projekt/321741/testautomatisierung-python?offset=10

Und was soll uns hier irgendein Projekt von Ferchau interessieren? Such 
dir einen ordentlichen Job dann brauchst du dir über solchen Müll keine 
Gedanken zu machen.
OP #7285083
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Cyblord -. schrieb:

> Und was soll uns hier irgendein Projekt von Ferchau interessieren? Such
> dir einen ordentlichen Job dann brauchst du dir über solchen Müll keine
> Gedanken zu machen.

Das geht nicht um Ferchau, ich wollte euch von dem Endkunde warnen, das 
der seine Rechnung willkürlich kürzt, der Name fängt mit "M" an, für das 
Projekt sucht mehrere Vermittler nicht nur Ferchau, ich darf den 
Endkunde wahrscheinlich nur indirekt nennen, die sind rechtlich immer 
besser geschützt als wir.
#7285117
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Tamas M. schrieb:
> es geht um dieses Projekt ohne den Kundenname zu nennen

Tamas, wie sage ich das jetzt? Irgendwie bist du für dein Business nicht 
geeignet. Es ist völliger unprofessioneller Quatsch hier Andeutungen zu 
machen. Das hilft dir gar nichts, du kannst dabei nur verlieren.

Wenn du deine 4000 Euro haben willst mach es über einen Anwalt. Wir 
können dir deine 4000 Euro nicht besorgen. Wenn nicht, schreib die Kohle 
ab. Aufstehen, Krönchen richten, weiter machen, was fürs nächste Mal 
draus lernen. Zum Beispiel: Augen auf bei der Auswahl der Kunden. Auf 
verdächtige Anzeichen achten. Bessere Verträge, bessere Abrechnungen 
machen. Professionelles Auftreten damit Firmen nicht glauben sie können 
es mit dir machen.

Wenn du der Firma irgendwie schaden willst, rede vorher mit einem 
Anwalt. Denn wenn das nach Hinten los geht bist du vielleicht noch mehr 
als die 4000 Euro los.

Wenn du andere vor dieser Firma "schützen" möchtest, warum? Vielleicht 
warst du ein ganz spezieller Fall und sie haben die Kürzung zurecht 
vorgenommen. Vielleicht machen sie das bei anderen nicht. Wenn doch, die 
anderen sind nicht dein Problem. Die sind als Unternehmer für sich 
selbst verantwortlich.

> Für wen kein Problem ist, dass der letzte Honorar mit 30-50% willkürlich
> gekürzt wird, kann gerne zuschlagen :))))

Ja, denn vielleicht können andere problemlos mit Kunden umgehen und 
kommunizieren, statt den Kinderkram den du hier veranstaltest.
Gast #7285131
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Rainer Z. schrieb:
> Tamas M. schrieb:
>> Interessant, das habe ich noch nie gehört, aber ich habe vorher auch
>> immer nach Stunden und nach Dienstvertrag abgerechnet seit 2009.
>
> Was auch kein Problem ist, macht doch jeder Handwerksmeister.

Vollkommener Quatsch, Handwerksleistungen sind immer Werkverträge. Was 
der TO und viele andere auch machen ist im Prinzip staatlich geduldete 
Scheinselbstständigkeit. Entlastet ja die Rentenkasse...
Beitrag #7285153 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7285154 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7285159 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #7285178
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Percy N. schrieb:
> Reiner Unsinn schrieb:
>> Vollkommener Quatsch, Handwerksleistungen sind immer Werkverträge.
>
> Dafür hast Du sicherlich eine Fundstelle im Gesetz.

Dir steht es natürlich frei einen Dienstvertrag mit einem Handwerker 
einzugehen, aber dann gibts keine Haftung für Mängel. Aber hey, go for 
it!
#7285182
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Reiner Unsinn schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Reiner Unsinn schrieb:
>>> Vollkommener Quatsch, Handwerksleistungen sind immer Werkverträge.
>>
>> Dafür hast Du sicherlich eine Fundstelle im Gesetz.
>
> Dir steht es natürlich frei einen Dienstvertrag mit einem Handwerker
> einzugehen, aber dann gibts keine Haftung für Mängel. Aber hey, go for
> it!

Dass Schadensersatzansrüche gleichwohl gegeben sein können, ist Dir 
nicht bewusst?
Gast #7285197
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Percy N. schrieb:
> Dass Schadensersatzansrüche gleichwohl gegeben sein können, ist Dir
> nicht bewusst?

Na viel Spaß das durchzusetzen und grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz 
nachzuweisen. Fakt ist, in der Praxis sind ALLE Handwerksleistungen 
Werkverträge.

siehe BGH, 15. Juli 2004 - IX ZR 256/03:
Wegen mangelhafter Dienstleistung kann der Vergütungsanspruch nicht 
gekürzt werden, da es für den Dienstvertrag keine Mängelrechte gibt.
OP #7285282
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Cyblord -. schrieb im Beitrag #7285154:

>
> Nur ist das hier kein Forum für allgemeine Lebensfragen und Therapie.
> Und es scheint du hast ganz andere Probleme als irgendwelche Kunden und
> Rechnungen. Nur da kann man dir hier sicher nicht helfen.

Das war nur nötig, um die Hintergründe zu erklären, aber stimmt, in der 
heutigen Zeit muss man sich damit abfinden, dass die Menschlichkeit 
komplett fehlt.
https://www.youtube.com/watch?v=dUdqtibR6tU
#7285414
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Reiner Unsinn schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Dass Schadensersatzansrüche gleichwohl gegeben sein können, ist Dir
>> nicht bewusst?
>
> Na viel Spaß das durchzusetzen und grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
> nachzuweisen.
Ohne gesonderte Vereinbarung ist das auch nicht erforderlich.
> Fakt ist, in der Praxis sind ALLE Handwerksleistungen
> Werkverträge.
Häufig werden sie so abgeschlossen, ja.
> siehe BGH, 15. Juli 2004 - IX ZR 256/03:
> Wegen mangelhafter Dienstleistung kann der Vergütungsanspruch nicht
> gekürzt werden, da es für den Dienstvertrag keine Mängelrechte gibt.
Was hat das mit dem Schadensersatz zu tun? Der Dienstverpflichtete 
erhält seinen Lohn und darf als Schadensersatz den Handwerker bezahlen, 
der seinen Pfusch repariert.
Gast #7285448
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Percy N. schrieb:
> Häufig werden sie so abgeschlossen, ja.

Immer, das Wort heisst "immer".


Percy N. schrieb:
> Was hat das mit dem Schadensersatz zu tun?

Nichts, bitte den Thread nochmal genau lesen. Es ging um Kürzung der 
Vergütung bei stundenbasierten Dienstverträgen.


Percy N. schrieb:
> Der Dienstverpflichtete
> erhält seinen Lohn und darf als Schadensersatz den Handwerker bezahlen,
> der seinen Pfusch repariert.

Das ist Quark mit Soße, merkste doch selbst, oder?
#7285489
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Reiner Unsinn schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Häufig werden sie so abgeschlossen, ja.
>
> Immer, das Wort heisst "immer".
Dem steht die Vetragsfreiheit entgegen.
Daneben kann auch Kaufrecht in Betracht kommen, Werklieferungsvetrag.
> Percy N. schrieb:
>> Was hat das mit dem Schadensersatz zu tun?
>
> Nichts, bitte den Thread nochmal genau lesen. Es ging um Kürzung der
> Vergütung bei stundenbasierten Dienstverträgen.
Nein, es ging um Deine kühne Behauptung, Handwerkerverträge seien immer 
Werkverträge.
> Percy N. schrieb:
>> Der Dienstverpflichtete
>> erhält seinen Lohn und darf als Schadensersatz den Handwerker bezahlen,
>> der seinen Pfusch repariert.
>
> Das ist Quark mit Soße, merkste doch selbst, oder?
Keineswegs. Warum sollte ein Handwerker besser davonkommen als ein Arzt 
oder Rechtsanwalt?

Wenn Du nichts Besseres zu bieten hast, dann ist hier EOD.
#7285503
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Reiner Unsinn schrieb:
> Vollkommener Quatsch, Handwerksleistungen sind immer Werkverträge. Was
> der TO und viele andere auch machen ist im Prinzip staatlich geduldete
> Scheinselbstständigkeit. Entlastet ja die Rentenkasse...

Lehn Dich mal nicht zu weit aus dem Fenster.

Handwerksverträge sind oft Werkverträge, aber nicht immer.

Beispiel: Kunde kommt mit defektem Gerät (Fernseher, Notebook) und 
wünscht eine Reparatur.

Würdest Du als Werkstattinhaber Deine Vergütung von einem Erfolg der 
Reparatur abhängig machen? Denke an nur sporadisch auftretende Fehler 
beim Gerät (was häufig vorkommt) und an zig Stunden erfolglose 
Fehlersuche.

Oder der PKW, aus dem gelegentlich klappernde Geräusche kommen. In der 
Werkstatt tritt der Fehler natürlich nicht auf...

Zeige mir Werkstätten, die hier mangels Erfolg auf jede Vergütung 
verzichten.

Was die Scheinselbständigkeit angeht, haben wir nicht genügend 
Anhaltspunkte. Mir scheint nicht, dass der TO auf Dauer und im 
Wesentlichen nur für einen Auftraggeber gearbeitet hat. Dahingehende 
Betriebsprüfungen nimmt die Rentenversicherung vor, staatlich geduldet 
wird da nichts.
Gast #7285510
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Hallo zusammen,
Vielen Dank für die nützlich Beiträge,
ausgerechnet für diese, die war mir neu:

Danke Rainer
>>>siehe BGH, 15. Juli 2004 - IX ZR 256/03:
>>>Wegen mangelhafter Dienstleistung kann der Vergütungsanspruch nicht
>>>gekürzt werden, da es für den Dienstvertrag keine Mängelrechte gibt.

Noch eine kurze Ergänzung von mir:
Die Tätigkeit was ich gemacht habe ist Software-Test mit Python,
also Programmierung in Python, aber kann man das auch als 
Handwerksarbeit bezeichnen, nehme ich mal an.
Gast #7285532
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Rainer Z. schrieb:
> Lehn Dich mal nicht zu weit aus dem Fenster.
> Handwerksverträge sind oft Werkverträge, aber nicht immer.

Handwerksvertraege sind grundsaetzlich Werkvertraege, sofern beide 
Parteien nicht etwas anderes vereinbaren oder in Referenzurteilen anders 
festgelegt wurden.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall

Damit hat Reiner Unsinn erst mal recht, auch wenn es den anderen 
Klughaverln nicht gefaellt.
#7285572
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Dieter schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> Lehn Dich mal nicht zu weit aus dem Fenster.
>> Handwerksverträge sind oft Werkverträge, aber nicht immer.
>
> Handwerksvertraege sind grundsaetzlich Werkvertraege,
Selbst das ist übertrieben.
> sofern beide
> Parteien nicht etwas anderes vereinbaren
Ach nee ...
> oder in Referenzurteilen
Was ist das denn?
> anders
> festgelegt wurden.
Was fürn Zeuch?
> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall

Gibt es im deutschen Recht nicht.

Hast Du Scherzkeks diesen Artikel überhaupt gelesen?

> Damit hat Reiner Unsinn erst mal recht, auch wenn es den anderen
Höret. Höret, höret! ;-)))
> Klughaverln nicht gefaellt.

Dieter hat sich positioniert. Damit luegt der Fall klar ...

;-)
Gast #7285594
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Percy N. schrieb:
> Reiner Unsinn schrieb:
>> Das ist ein Sonderfall, der vielleicht 1% aller Handwerkerleistungen
>> ausmacht
> Das ist zumindest deutlich öfter als nie, Spaßvogel!
>> . Du schreibst irgendwas davon dass "jeder Handwerksmeister" das
>> so macht.
> Wenn jeder das gelegentlich so macht, dürfte das stimmen, nicht wahr, Du
> Schlauberger?

Also jetzt echt mal, mir ist schon klar dass du wahrscheinlich Autist 
bist, und in der Elektronik kommt es ja darauf an immer alles sehr genau 
zu nehmen, aber wenn jemand sowas schreibt:

Rainer Z. schrieb:
> Was auch kein Problem ist, macht doch jeder Handwerksmeister.

dann ist das klar falsch. Es gibt im Handwerk grundsätzlich 
(grundsätzlich bedeutet im Recht nichts anders als "standardmäßig" / "im 
Regelfall") Werkverträge, und auch wenn du dir einen Sonderfall aus dem 
Allerwertesten ziehen kannst, dann macht es das GRUNDSÄTZLICH nicht 
richtiger. Da du diesen Wortgebrauch offensichtlich nicht kanntest, ist 
sowieso klar, dass du von Recht keine Ahnung hast...

Auch wenn jeder Handwerksmeister einmal im Jahr einen Dienstvertrag 
abschließen würde (was nicht der Fall ist, die allermeisten machen es 
nie), wäre die Aussage von Herrn Z. unrichtigerweise generalisierend und 
im Sinne der Frage irreführend und falsch.
#7285605
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Reiner Unsinn schrieb:
> Es gibt im Handwerk grundsätzlich (grundsätzlich bedeutet im Recht
> nichts anders als "standardmäßig" / "im Regelfall") Werkverträge, und
> auch wenn du dir einen Sonderfall aus dem Allerwertesten ziehen kannst,
> dann macht es das GRUNDSÄTZLICH nicht richtiger. Da du diesen
> Wortgebrauch offensichtlich nicht kanntest, ist sowieso klar, dass du
> von Recht keine Ahnung hast...

Doch, genau das ist mein Sprachgebrauch, und das nicht nur 
grundsätzlich, sondern ausnahmslos.

Du aber schriebst

Reiner Unsinn schrieb:
> Vollkommener Quatsch, Handwerksleistungen sind immer Werkverträge.

Das sollte explizite nicht grundsätzlich, sondern ausnahmslos gelten.

Darüber, dass Leistungen keine Verträge sind, sei hier großzügig 
hinweggesehen.

Hör auf, Dich herauszureden oder verschwinde!
Gast #7285621
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Percy N. schrieb:
> Gibt es im deutschen Recht nicht.
> Hast Du Scherzkeks diesen Artikel überhaupt gelesen?

Das Link war fuer Dich. Damit Du nicht wieder Rechtsverstaendnis Deines 
Herkunftlandes mit hier verwechselst.

Aber Du Spassvogel hast das nicht ganz gelesen. Zum Beispiel was dem 
hier aehnlich ist.

Percy N. schrieb:
> Dieter hat sich positioniert. Damit luegt der Fall klar ...

Schoener platonischer Schreibfehler.
Gast #7285628
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Percy N. schrieb:
> Reiner Unsinn schrieb:
>> Vollkommener Quatsch, Handwerksleistungen sind immer Werkverträge.

Das ist definitiv deutlich richtiger als die Aussage "jeder Handwerker 
macht Dienstverträge". Und ja, in rechtlichen Fragestellungen kann etwas 
mehr oder weniger richtig sein, da gibts nicht nur 0 und 1. In 99% der 
Fälle ist meine Aussage korrekt, wohingegen die Aussage "jeder 
Handwerker macht Dienstverträge" in 99% der Fälle klar falsch ist.

Percy N. schrieb:
> Darüber, dass Leistungen keine Verträge sind, sei hier großzügig
> hinweggesehen.

Sobald eine Leistung angeboten und Zug um Zug angenommen wurde, kommt 
ein Vertrag zustande. Nämlich ein Werkvertrag über die vereinbarte 
Leistung.
#7285682
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Ich muss offenbar klarstellen, in welchem Zusammenhang meine Äußerung 
zustande kam:

Tamas M. schrieb:
> xyz schrieb:
>> wenn du nach Stunden abgerechnet wirst und nicht nach Ergebniss ist es
>> Arbeitnehmerüberlassung oder sogar eine Anstellung. Damit konfrontieren
>> und bei der Sozielkasse und Finanzamt melden.
>
> Interessant, das habe ich noch nie gehört, aber ich habe vorher auch
> immer nach Stunden und nach Dienstvertrag abgerechnet seit 2009.

Rainer Z. schrieb:
> Was auch kein Problem ist, macht doch jeder Handwerksmeister.

Es ging also um die Abrechnung nach Stunden, das soll nach Meinung von 
xyz Arbeitnehmerüberlassung oder eine Anstellung sein (er meint wohl 
eine nichtselbständige Tätigkeit im Sinne des 
Rentenversicherungssprechs).

Dass für einen Selbständigen eine Abrechnung nach Stunden zulässig ist, 
wollte ich am Beispiel des Handwerksmeisters zeigen.

Die nachfolgende Diskussion über Dienstvertrag oder Werkvertrag ist 
hierfür vollkommen irrelevant. Auch der Handwerksmeister rechnet in der 
Regel nach Zeiteinheiten und nicht pauschal ab. Selbst in den meisten 
Kostenvoranschlägen wird die Arbeitsleistung auf der Basis einer 
geschätzten Arbeitszeit bemessen.

Der Streit über Werkvertrag oder Dienstvertrag bei Handwerkern hat sich 
verselbständigt. Die Auffassung von Percy ist aber durchaus richtig, 
denn auch bei Handwerkern liegen nicht immer Werkverträge zugrunde.

Umgekehrt kann der Tätigkeit des TO durchaus ein Werkvertrag zugrunde 
liegen, wenn ein Erfolg geschuldet wurde, z.B. eine vertragsgemäße 
Software gestrickt werden soll.

Maßgeblich sind die Vereinbarungen der Vertragsparteien. Auf die 
Typbezeichnungen ("Dienstvertrag", "Werkvertrag", 
"Werklieferungsvertrag") kommt es nicht entscheidend an.
#7285847
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rbx schrieb:
> Rechtsanwalt ist auf jeden
> Fall ein guter Rat. Kostet aber auch wieder Geld.
>
> Bei der Polizei weiß ich nicht. Prinzipiell sind die ganz gut. Weswegen
> ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben haben.

Da kriegst du maximal ein Urteil und es kostet dich eine Menge.
Wie gesagt, im früheren Leben ...
Ich glaube heute nennt man das Inkasso. Ich war mal mit so einem 
unterwegs.
Glaub mir, das ist die einzige Methode die dir dein Geld bringt.

Dreckschweine muss man auch wie Dreckschweine behandeln.
Gast #7286042
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Percy N. schrieb:
> Wo ist hier die versteckte Kamera?

Bitte eine Einführungsvorlesung BGB/HGB lesen.

Reiner Unsinn schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> Tamas M. schrieb:
>>> Interessant, das habe ich noch nie gehört, aber ich habe vorher auch
>>> immer nach Stunden und nach Dienstvertrag abgerechnet seit 2009.
>>
>> Was auch kein Problem ist, macht doch jeder Handwerksmeister.

Nein, es ging darum dass der TO selbst sagt er hat mit seinem 
Auftraggeber einen Dienstvertrag, und du unrichtigerweise und 
pauschalisierend sagst dass das "jeder Handwerksmeister" genauso macht. 
Besser wäre es gewesen den TO, so wie du es in deinem letzten Post getan 
hast, nahezulegen zu prüfen, ob denn überhaupt ein Dienstvertrag 
vorliegt.

Rainer Z. schrieb:
> Die Auffassung von Percy ist aber durchaus richtig,
> denn auch bei Handwerkern liegen nicht immer Werkverträge zugrunde.

Schon klar, und nicht "immer", sondern nur in 99% der Fälle. Also 
eigentlich fast nie.
Beitrag #7286174 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7286352 wurde von einem Moderator gelöscht.
OP #7291702
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Ich werde mit dieser zwei Punkte die Klage einreichen.

Der zweite Punkt BGH Urteil bezieht sich auf einen Anwalthonorar, ob es 
bei mir auch durchsetzbat wäre?
Was ist euere Meinung dazu?(nur reine Umfrage) Ich habe parallel auch 
einen Anwalt kontaktiert.

1
Eine Abmahnung wg. unlauterer Vorteilsnahme durch Entgeltverkürzung

2
siehe BGH, 15. Juli 2004 - IX ZR 256/03:
Wegen mangelhafter Dienstleistung kann der Vergütungsanspruch nicht
gekürzt werden, da es für den Dienstvertrag keine Mängelrechte gibt.
Angehängte Dateien:
OP #7291975
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Niemand schrieb:
> Wie sieht eigentlich dein Vertrag mit dem DL-Vermittler so aus?

Sie drücken sich vom alles wie üblich :)
ob diese DL-Verträge,  vom Gericht standhalten, weiß ich nicht.

Vermitller-Name mit "Vermittler" von mir maskiert


§ X          Honorar / geleistete Stunden

Fakturierbar sind ausschließlich die vom Kunden von "Vermittler" 
abgezeichneten und dem Kunden von "Vermittler" fakturierbaren, 
geleisteten Stunden.
Gast #7291996
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Mit dem Passus würde ich mich zuerst mal näher beschäftigen, ob das 
überhaupt zulässig ist.
Erbracht wurden Leistungen nach Vertrag mit welcher Beschreibung an den 
DL, bezahlt wird vom Kd. an den DL > Vermittler, er bekommt dafür keinen 
Abschlag von dir, also hat er sich um Alles bei seinem Kd. zu kümmern.
Der § 628 ist da sicher maßgeblich, nur solltest du vllt. mal was tun in 
Richtung Mahnungen, mit Ankündigung u. Rechtsweg, u. bloß kein 
Inkasso-Quatsch ...
OP #7292044
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Niemand schrieb:
> Mit dem Passus würde ich mich zuerst mal näher beschäftigen, ob das
> überhaupt zulässig ist.
> Erbracht wurden Leistungen nach Vertrag mit welcher Beschreibung an den
> DL, bezahlt wird vom Kd. an den DL > Vermittler, er bekommt dafür keinen
> Abschlag von dir, also hat er sich um Alles bei seinem Kd. zu kümmern.
> Der § 628 ist da sicher maßgeblich, nur solltest du vllt. mal was tun in
> Richtung Mahnungen, mit Ankündigung u. Rechtsweg, u. bloß kein
> Inkasso-Quatsch ...

Danke
Beitrag #7292056 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #7292162
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Tamas M. schrieb:
> Die Stellenanzeige ist bei einem anderen Vermittler immer noch online

Das ist genau der Vermittler, den Du schon weiter oben genannt hast.

Tamas M. schrieb:
> die finde eh keiner für dieses Projekt

Dich konnten sie immerhin ködern. Das macht diese Aussage ungefähr so 
schlau, als würdest Du Deinen Bruder als Hurensohn beschimpfen.

Hinzu kommt, dass Du davon gesprochen hast, dass das Projekt vorzeitig 
beendet wurde. Wenn sie jetzt wieder jemanden dafür suchen, klingt das 
sehr danach, dass sie mit Deiner Arbeit nicht zufrieden waren.

Tamas M. schrieb:
> Warnung!!!! Engeltverkürzung ist vorprogrammiert von dem KUNDE !!!!

Wenn Ferchau Dich wegen Deiner Postings verklagt, machst Du noch einen 
Thread auf, um darüber zu jammern, dass der Rest des Geldes dank 
Anwaltskosten auch weg ist?

Du tust Dir hiermit ziemlich sicher keinen Gefallen, und ich denke, 
statt des (immerhin nicht namentlich genannten) Kunden hast Du eher den 
Namen Tamas Miklos für potentielle Auftraggeber verbrannt.
Beitrag #7292223 wurde von einem Moderator gelöscht.
OP #7292505
Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Tamas M. schrieb:

>
> Wenn Ferchau Dich wegen Deiner Postings verklagt, machst Du noch einen
> Thread auf, um darüber zu jammern, dass der Rest des Geldes dank
> Anwaltskosten auch weg ist?

Der Vermittler in meinem Fall, war nicht Ferchau, es wird immer 
gleichzeitig von vielen Vermittler gleichzeitig gesucht.
Ich habe nichts gegen Ferchau gesagt, ich wollte nur zeigen, dass das 
Projekt online ist, hätte auch beliebiger anderen Vermittler nehmen 
können.

>
> Du tust Dir hiermit ziemlich sicher keinen Gefallen, und ich denke,
> statt des (immerhin nicht namentlich genannten) Kunden hast Du eher den
> Namen Tamas Miklos für potentielle Auftraggeber verbrannt.

Das tut mir leid für Herr Miklos, ich heiße natürlich nicht so.
Gast #7293596
Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:
> Budda schrieb:
>> Cyblord -. schrieb:
>>> in denen sich Wanderhuren
>>
>> Warum verachtest Du ANÜs?
>
> Das siehst du völlig falsch. Ich verachte die Tatsache dass ANÜ bei uns
> möglich ist. Sowas sollte niemand machen müssen.

@Cyblord

Das sehe ich genauso.

Die Tatsache, dass es ANÜ gibt und dass (hoch-) qualifizierte Menschen 
mit Ausbildung und/oder Studienabschluss unter diesen ANÜ-Bedingungen 
arbeiten müssen, ist wirklich ein grosses Armutszeugnis für unser Land. 
Vor der Schröder-Ära gab es das nicht.
OP #7293813
Lesenswert?

Zero Knowledge schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Budda schrieb:
>>> Cyblord -. schrieb:
>>>> in denen sich Wanderhuren
>>>
>>> Warum verachtest Du ANÜs?
>>
>> Das siehst du völlig falsch. Ich verachte die Tatsache dass ANÜ bei uns
>> möglich ist. Sowas sollte niemand machen müssen.
>
> @Cyblord
>
> Das sehe ich genauso.
>
> Die Tatsache, dass es ANÜ gibt und dass (hoch-) qualifizierte Menschen
> mit Ausbildung und/oder Studienabschluss unter diesen ANÜ-Bedingungen
> arbeiten müssen, ist wirklich ein grosses Armutszeugnis für unser Land.
> Vor der Schröder-Ära gab es das nicht.

BIG LIKE!
Du sprichts mir aus Herzen!
OP #7293818
Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:
> Tamas M. schrieb:
>> Ich habe nichts gegen Ferchau gesagt, ich wollte nur zeigen, dass das
>> Projekt online ist, hätte auch beliebiger anderen Vermittler nehmen
>> können.
>
> Gibt es keine speziellen Foren in denen sich Wanderhuren austauschen
> können?

Wenn Du eine kennst sag es mir ich würde dort auch gerne posten.

Nachem Randstag GULP übernommen hat, erster Schritt von denem war das 
GULP-Forum, was eine supertolle Sache war, und seit 1998 bestand, und 
alle diese Fragen schon durchdiskutiert waren, und man könnte suchen.

ALSO DER ERSTE SCHRITTE VON DIESER ZEITARBEITE-FIRMA WAR das FORUM ZU 
SCHLIESSEN!!!
UND Seit dem bin ich immer auf eine Suche für eine Alternative!
OP #7293824
Lesenswert?

NICE Try from son of bitch just now


Hallo Herr XY,

ich möchte Sie darauf hinweisen, dass keine Entgeltverkürzung 
stattgefunden hat. Gemäß Ihrem Vertrag wurden alle Stunden ausgezahlt, 
die durch den KUNDE XYZ freigegeben wurden bzw. wir der KUNDE für Ihre 
Leistungen in Rechnung gestellt haben.

EINDEUTIGE LÜGE, weil der Stundenzettel wurde vom Vermittler 
freigegeben,
also die haben die Unterschrift gelesitet und nicht der KUNDE.
Gast #7294069
Lesenswert?

Tamas M. schrieb:
> EINDEUTIGE LÜGE, weil der Stundenzettel wurde vom Vermittler
> freigegeben,
> also die haben die Unterschrift gelesitet und nicht der KUNDE.

Weiter oben hast Du aus dem Vertrag zitiert:

Tamas M. schrieb:
> Fakturierbar sind ausschließlich die vom Kunden von "Vermittler"
> abgezeichneten und dem Kunden von "Vermittler" fakturierbaren,
> geleisteten Stunden.

Demnach muss nicht der Vermittler, sondern dessen Kunde abzeichnen. 
Ergibt ja auch Sinn, der sollte wissen, wann Du für ihn gearbeitet hast, 
und bezahlt den Spass.

Vielleicht erzählst Du uns langsam mal, mit welcher Begründung der Kunde 
weniger Stunden freigegeben hat.
Gast #7294113
Lesenswert?

Geh zum Anwalt und nerv hier nicht mit deinen Selbstgesprächen rum. 
Haste keine Rechtsschutzversicherung um die Anwälte von der Leine zu 
lassen?
Oder hake es ab und fang irgendwo als Festerangestellter an, dann musst 
du dich nicht mit diesem Pack rumärgern.
Beitrag #7294263 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #7294637
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Hmmm schrieb:
> Vielleicht erzählst Du uns langsam mal, mit welcher Begründung der Kunde
> weniger Stunden freigegeben hat.

Der AG als Kunde redet doch nicht mehr mit ihm, nach einer fristlosen 
Kündigung oder vorzeitigem ProjektEnde, ist doch nichts Neues bei spez. 
Fachkräften wenn der Kd. keinen Plan von der Materie hat u. sich das 
schöner vorstellt. Dumme Lakaien werden meist länger beschäftigt die 
weniger bringen u. angeblich weniger kosten.
Solchen Quark hatte ich auch schon bei nem Konzern, wo der frisch 
ausgelernte oder Neuling parallel zu mir noch 2 Monate länger 
beschäftigt wurde, aber eigentlich nur 0815-Projekt so lala oder 
einfache Sachen gemacht hat. Seine LA-Fa. hat ihn auch billiger 
verkauft, u. so weit rechnen können die TL dann ja nicht ob sich das 
auszahlt, da geht es mehr um Nasenfaktor als um echte Arbeit mit 
Leistung.

Schleimfasten schrieb:
> Geh zum Anwalt und nerv hier nicht mit deinen Selbstgesprächen rum.
> Haste keine Rechtsschutzversicherung um die Anwälte von der Leine zu
> lassen?
> Oder hake es ab und fang irgendwo als Festerangestellter an, dann musst
> du dich nicht mit diesem Pack rumärgern.
Und du Quatschkopf such dir ne andere Plattform zum rumstänkern. Hast ja 
auch keinen Plan von Nichts.
#7294644
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Tamas M. schrieb:
> Ich werde mit dieser zwei Punkte die Klage einreichen.
>
> Der zweite Punkt BGH Urteil bezieht sich auf einen Anwalthonorar, ob es
> bei mir auch durchsetzbat wäre?
> Was ist euere Meinung dazu?(nur reine Umfrage) Ich habe parallel auch
> einen Anwalt kontaktiert.
>
> 1
> Eine Abmahnung wg. unlauterer Vorteilsnahme durch Entgeltverkürzung
>
> 2
> siehe BGH, 15. Juli 2004 - IX ZR 256/03:
> Wegen mangelhafter Dienstleistung kann der Vergütungsanspruch nicht
> gekürzt werden, da es für den Dienstvertrag keine Mängelrechte gibt.

Lass es verdammt nochmal Deinem Anwalt machen. Wenn Du als juristischer 
Laie dem Gericht mit Rechtsausführungen kommst, kann es nur oberpeinlich 
werden.

Und was erhoffst Du Dir vom Forum? Wir kennen nicht einmal hinreichend 
den Sachverhalt.
#7294691
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Rainer Z. schrieb:
> Zwei Lateiner reiche ich noch hinterher:
> "Iura novit curia"
> "Da mihi factum dabo tibi ius"

Schön wäre es ja, wenn das immer zuverlässig funktionierte.

Ich fand Beweisaufnahmen meist deutlich nerviger sls Rechtsgespräche. 
Und mitunter erwies es sich als erforderlich, den sehr geschätzten Herrn 
Vorsitzenden darauf hinzuweisen, dass es wenig sachdienlich sei, 
erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, aufzuklären, ob der Vertrag 
ordentlich erfüllt sei, dessen Abschluss im Streit steht.
Gast #7294708
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Rainer Z. schrieb:
> Zwei Lateiner reiche ich noch hinterher:
>
> "Iura novit curia"
>
> "Da mihi factum dabo tibi ius"

Was hier für kluge Menschen zu Gange sind...

Um 1/2 4 Uhr früh lateinische Sprüche bringen können, aber nicht mal 
erkennen, warum der TO hier gepostet hat: Um andere Leute vor solchen 
Praktiken zu warnen und davor zu schützen, um ihren Arbeitslohn gebracht 
zu werden!
Gast #7295111
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Niemand schrieb:
> Und du Quatschkopf such dir ne andere Plattform zum rumstänkern. Hast ja
> auch keinen Plan von Nichts.
Deshalb hatte ich eine gute Rechtsschutz+Anwalt und auch keine Probleme. 
Das ist halt der Unterschied zwischen Profi der seine Grenzen kennt und 
sich für gewisse Dinge andere Profis holt, den nervigen Kram an diese 
wegdelegiert und Selbstüberschätzung von Amateurkrautern die meinen sie 
können alles besser, auch Fachfremdes wie Juristerei. Allein schon die 
Zeit die er Urposter damit verplempert sieht er nie wieder, der verliert 
mehr Geld als der eigenltiche Betrag um den es geht, seine Stunden 
scheinen nicht viel Wert zu sein und rechnen kann er wohl auch nicht.
#7295173
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Man kann noch so gute Verträge aushandeln, die beste 
Rechtschutzversicherung haben und auch den besten Anwalt.
Man bekommt am Ende ein Urteil und, wenn man gewonnen hat, einen Titel.
Das heißt noch lange nicht, dass man Geld bekommt.
Es gibt immer wieder Leute, die einfach nicht zahlen wollen.
Nach Abzug aller Gebühren, die man erstmal zahlen muss, bleibt selbst 
nach dem Gerichtsvollzieher nicht viel oder auch noch ein Minus über.

Deshalb, selbst ist der Mann!
Gast #7295547
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Schleimfasten schrieb:
> Deshalb hatte ich eine gute Rechtsschutz+Anwalt und auch keine Probleme.
Und du meinst die Gegenseite hat keinen Rechtsbeistand? damit wird es 
nur noch komplizierter u. teurer wie langwierig.
Wie war noch mal die Weisheit, die kleinen Kinder gehen zu Mutti u. die 
großen Kinder brauchen einen Rechtsanwalt.

> Das ist halt der Unterschied zwischen Profi der seine Grenzen kennt und
> sich für gewisse Dinge andere Profis holt,
zuerst mal bist du kein Profi wenn du sowas so lapidar erzählst, dann 
bist du nämlich der Naivling

> den nervigen Kram an diese wegdelegiert und Selbstüberschätzung von
> Amateurkrautern
er hat im Gegensatz zu dir einen Auftrag bekommen und zum großen Teil 
erledigt, so viel zu Amateurkrautern, u. delegieren tut dir ein RA was 
er von dir will u. bekommt u. nicht andersrum.

> die meinen sie können alles besser, auch Fachfremdes wie Juristerei.
Er fragt hier auch nicht nach juristischen Fakten sondern ganz 
allgemein.
Und frag mal 3 Rechtsanwälte, da bekommste 5 verschiedene Antworten

> Allein schon die Zeit die er Urposter damit verplempert sieht er nie
> wieder, der verliert mehr Geld als der eigenltiche Betrag um den es geht,
> seine Stunden scheinen nicht viel Wert zu sein und rechnen kann er wohl
> auch nicht.
Ach Herr Gott, jetzt erbarmt sich der allwissende und alles könnende 
Klug- Sch..er auch noch mitleidig zu werden.
Er kann es sich offensichtlich leisten im Gegensatz zu dir Krämerseele, 
der angeblich vorher schon alles wusste.

Du hast doch noch nicht ein Verfahren in der Art durch, deine 
Falsch-parkerei u. Strafzettel kannste doch nicht hiermit vergleichen.
Gast #7295633
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Niemand schrieb:
> Schleimfasten schrieb:
>> Deshalb hatte ich eine gute Rechtsschutz+Anwalt und auch keine Probleme.
> Und du meinst die Gegenseite hat keinen Rechtsbeistand? damit wird es
> nur noch komplizierter u. teurer wie langwierig.
> Wie war noch mal die Weisheit,…

Die buchhalterische Weisheit lautet: „Der erste Verlust (hier die 
strittigen 4.000€) ist der geringste Verlust!“.
OP #7295791
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Old schrieb:
> Niemand schrieb:
>> Schleimfasten schrieb:
>>> Deshalb hatte ich eine gute Rechtsschutz+Anwalt und auch keine Probleme.
>> Und du meinst die Gegenseite hat keinen Rechtsbeistand? damit wird es
>> nur noch komplizierter u. teurer wie langwierig.
>> Wie war noch mal die Weisheit,…
>
> Die buchhalterische Weisheit lautet: „Der erste Verlust (hier die
> strittigen 4.000€) ist der geringste Verlust!“.

Habe ich noch nie gehört
Gast #7296856
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Old schrieb:
> Die buchhalterische Weisheit lautet: „Der erste Verlust (hier die
> strittigen 4.000€) ist der geringste Verlust!“.

Old schrieb:
> Jetzt kennst du sie.

Schleimfasten schrieb:
> Deshalb hatte ich eine gute Rechtsschutz+Anwalt und auch keine Probleme.

Wer so überzeugt von sich daher schwadroniert hat nie und nimmer einen 
Plan.
1. Regel der Menschenkenntnis - niemand ist vollkommen
2. Regel - Versuch macht klug
3. Regel - es kommt sowieso immer anders als vorhergesagt
4. Regel - selbst ist der Mann

Also lass dich hier nicht kirre machen, schreib deine RE wie du denkst 
u. nachweisen kannst u. lass dann die Mahnungen folgen. Wenn der 
Vermittler die Minderung nicht begründen kann ist das sein Problem, du 
hast ein Vertrag mit ihm und leistest eigentlich an ihn.
Beschäftige dich lieber mit dem gerichtlichen Mahnverfahren u. der 
Erklärung dass dabei alles logisch u. korrekt für dich klingt.
OP #7296967
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Niemand schrieb:
> Wenn der Vermittler die Minderung nicht begründen kann ist das sein Problem, du
> hast ein Vertrag mit ihm und leistest eigentlich an ihn.
> Beschäftige dich lieber mit dem gerichtlichen Mahnverfahren u. der
> Erklärung dass dabei alles logisch u. korrekt für dich klingt.

Er begründet es damit, dass der Kunde ihm nur soviel Stunden anerkannt 
hat, und in unserem (VM und ich) Vertrag steht, dass nur die Stunden 
fakturierbar sind die der VM an den Kunden fakturieren.

Und bezüglich der Entgeltverkürzung hat zuletzt vor Weihnachten noch 
Folgendes geantwortet:

>>>Hallo Herr ....,

>>>ich möchte Sie darauf hinweisen, dass keine Entgeltverkürzung stattgefunden 
>>>hat. Gemäß Ihrem Vertrag wurden alle Stunden ausgezahlt, die durch den >>>Kunde 
freigegeben wurden bzw. wir dem Kunde für Ihre Leistungen in Rechnung >>>gestellt 
haben.
>>>Mit freundlichen Grüßen

Also er wird den Mahnbescheid 100% widersprechen....
Gast #7297217
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Hmmm schrieb:
> Und womit begründet der Kunde, dass er einen Teil der Stunden nicht
> anerkennt?

wahrscheinlich mit Nichtleistung. Könnte schwer werden, das zu beweisen. 
Im Zweifel muss der Dienstleister nachweisen, dass er dort war und was 
gemacht hat. Gibt es eine Zeiterfassung? Bei Ferchau und der dort 
üblichen Zeitarbeit sollte man eine Stechkarte haben und alles wie bei 
den Angestellten auch minutengenau verbucht worden sein. Man ist ja 
tatsächlich wie ein Angestellter.

Oder es war ein Dienstleister-Vertrag. Dann empfiehlt es sich, dem 
Kunden aus Butterbrot zu schmieren, dass man wie ein Angestellter 
gearbeitet hat und reicht den Vorgang bei der GRV an. Durch die 
Selbstanzeige werden die dann aktiv und rücken der Ferchau auf den Pelz 
und auch dem Endkunden. Wenn sich nicht eindeutig klären lässt, dass es 
wirklich eine Freiberufleraktion war, was bei Ferchauverträgen ja in der 
Regel nicht so ist, weswegen die ja ins Bott geholt werden, dann kommt 
ein Richter her und legt fest, dass es ein Angestelltenverhältnis war.

Dann zahlen beide Rentenversicherung nach. Lohnen tut es sich aber nur 
für den Betroffennen, weil der die mal kassiert.

Ich würde der Ferchau mal diesen Thread linken! :-)

Nebenbei erwähnt: Sowohl EADS, als auch Siemens und Bosch haben genau 
wegen solcher Geschichten schon größere Bescheide von der GRV bekommen.
Gast #7297224
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Indem er trollt, Quelle bitte!

Du weißt nicht sicher, wer aus welchem Grund die Stunden kürzte.

Es steht Dir eine Begründung zu. Der Vermittler, bzw. hier 
Dienstleister, hat mit der Mitteilung, der Kunde habe gekürzt, seine 
Informationspflichten auf Nachfrage nicht erfüllt.

Du musst aber nun genau in den Vertrag, vielleicht sogar in die 
"Geschäftsordnung" der Firma schauen, ob es Dir gestattet ist, in der 
Sache den Dienstleister zu übergehen und den Kunden direkt zu fragen.
Für die Anfrage beim Dienstleister oder über den Dienstleister wirst Du 
juristische und fachliche Unterstützung benötigen. Nach Deinen 
bisherigen Posts fehlt Dir dafür das Händchen.

Belegen zu können, das Dir Deine Ersuchen eine qualifizierende Auskunft 
zu bekommen, weshalb die Stunden nicht anerkannt wurden, versagt wurde, 
wäre so ein kleiner wichtiger Pluspunkt, den Du einfahren müßtest.
Gast #7297228
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Rainer Z. schrieb:
> Handwerksverträge sind oft Werkverträge, aber nicht immer.

Das Handwerk taugt hier ohnehin nicht als Beispiel, denn das ist ein 
Gewerbetreibender und kein Freiberufler. Der Gewerbetreibende kann 
machen was er will und abrechnen was er will. Der darf nur nicht 
weisungsgebunden arbeiten und länger nur für einen Kunden tätig sein, 
wenn er von ihm abhängig ist.

Beim Freiberufler ist das anders: Das ist an enge Regeln geknüpft die 
oft genug verletzt werden. Das funktionioniert nur, solange sich beide 
einig sind. Wenn einer von beiden auf die Idee kommt, es kein 
Freiberuflerverhältnis gewesen sein zu lassen, wird gezahlt.

Im ersten Schritt ist der FB dran, weil es auch einen 
Rentenversicherungspflichten FB gibt. Dann zahlt der AG nichts.
Allerdings kann die GRV nur 3 Jahre nach Beendigung nachfordern.
Daher ist es am Besten, es fällt einem spät genug ein!

Der AG kann nämlich 30 Jahre lange in die Verantwortung genommen werden. 
Dann gibt es ein Verfahren und die müssen nachzahlen. Ich weis nicht, ob 
die GRV dann auch das nachfordern kann, was ihnen vom FB durch die 
Lappen gegangen ist.

Man kann aber mit der GRV einen quasi-Deal machen und denen bestätigen, 
dass es ein Angestellten-Verhältnis was, im Prozess entsprechend 
aussagen und so dafür sorgen, dass der AG verurteilt wird. Wenn der 
gezahlt hat, zahlt man einfach seinen Anteil nach und sichert sich so 
die Rente.

Da man (hoffentlich) in seinem FB-Honor die fehlende Rente mal 
berücksichtigt hatte, dürfte mangut verdienen und dieses "Gehalt" wird 
dann auch noch zugrundegelegt, um die R-Ansprüche zu definieren. Da geht 
es ganz schnell bis ans Maximum der Deckelung. Es reichen also 7-8 
Monate Arbeit, um an die Pflichtgrenze zu kommen, damit der AG die RV 
voll nachzahlen muss. Das sind dann immerhin 10% von etwa 75k. Man 
selber zahlt dann auch 7500 nach, kann sie aber von der Steuer absetzen. 
Die RV verbucht dafür 15k Eingang und man hat mal mehr Rente.
Gast #7297609
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Dieter schrieb:
> Du weißt nicht sicher, wer aus welchem Grund die Stunden kürzte.

Der Satz hat auch einen Hintergrund. Bei einer Firma (den Namen würde 
jeder kennen) gab es auch Freelancer, die für die Firma arbeiteten und 
Anwendungen beim Kunden warteten. Die Firma hatte auch versucht über die 
Freelancer Löcher zu stopfen. D.h. Stunden wurden gekürzt, weil der 
Kunde angeblich nicht alles anerkannte. Die Kunden hatten aber alles an 
die Firma gezahlt. Es waren erst ein paar solche Vorfälle notwendig, bis 
die Steine ins Rollen kamen.
Gast #7297616
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Tamas M. schrieb:
> Könntest du den Name der Versichrung geben?
> Danke!

Sach mal, bist du so d_mlich oder meinst du wir sind alle nur doof? Wenn 
das bei dir immer nach dem Prinzip Glück lief, wäre es vllt. doch besser 
wieder als Angestellter zu arbeiten.
Man kann keine Rechtsschutz-Versicherung in einem laufenden Fall erst 
suchen um sie dann zu Hilfe zu ziehen! Wie unwissend muß man eigentlich 
sein um das Prinzip nicht zu verstehen?
Ein RA wird dich sicherlich auch nicht vertreten wollen, der müsste ja 
alles selber erst in Erfahrung bringen, so viel Zeit u. Muße haben die 
aber nicht.
Hast du Leistungsnachweise oder Belege für deine Forderungen? Wenn nicht 
dann vergiss es lieber, dir muß man ja das 1 X 1 aller Grundsätze 
beibringen.
Wenn deine Arbeit so ähnlich war wie du hier rumeierst, na dann gute 
Nacht.

Dieter du merkst auch nichts mehr? Da kannst´e dich auch mit ner 
Kalkwand unterhalten, da kommt mehr zurück.
OP #7298610
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Niemand schrieb:

> Man kann keine Rechtsschutz-Versicherung in einem laufenden Fall erst
> suchen um sie dann zu Hilfe zu ziehen! Wie unwissend muß man eigentlich
> sein um das Prinzip nicht zu verstehen?

habe ich nie behauptet.
Es ist für mich klar, dass für einen laufenden Fall der Rechtschutz 
nicht tätig wird.
Ich habe es für die Zukunft gefragt.
Außerdem ich arbeite mit einer GmbH, die in einem anderen EU-Land 
ansässig ist, also nicht als Freiberufler, wie hier angenonmmen wurde.

Der Vermittler war nicht Ferchau, habe ich schon mehmals geschrieben, 
den Link für die Stellenbeschreibung habe ich nur gepostet, um zu 
zeigen, das die Stelle unbesetzt ist, und um von der Stelle zu warnen.
Beitrag #7298741 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7298810 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7298829 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7299052 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7299069 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7299077 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7299088 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7299211 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #7299424
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Abcd schrieb im Beitrag #7299077:
> Bei mir hat das "ich fange den neuen auftrag erst an wenn der alte
> bezahlt ist" wunder gewirkt. Die seit 2 monaten ausstehenden 50k waren
> in 2 tagen auf der bank.
>
> Klappt aber nur wenn die firma dich unbedingt braucht.

Warst du nicht Der welchen wir als Schüler eingestuft haben wgn. der 
Zollgebühren aus der CH?
Oder schreiben unter deinem Account mehr als nur Einer?

Lebensberatung (Gast) 28.12.2022 17:23
Deswegen bist du ja bei der Müllabfuhr!

Mark Pfennig schrieb im Beitrag #7299211:
> Nochmal der 1. Beitrag:
Nur wer von den möglichen neuen Leuten an dem Projekt wird das hier 
finden?
Noch dazu Recht haben u. Recht bekommen sind 2 verschdn. Paar Schuhe!
Gast #7299430
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Tamas M. schrieb:
> Niemand schrieb:
>
>> Man kann keine Rechtsschutz-Versicherung in einem laufenden Fall erst
>> suchen um sie dann zu Hilfe zu ziehen! Wie unwissend muß man eigentlich
>> sein um das Prinzip nicht zu verstehen?
>
> habe ich nie behauptet.
> Es ist für mich klar, dass für einen laufenden Fall der Rechtschutz
> nicht tätig wird.
> Ich habe es für die Zukunft gefragt.
> Außerdem ich arbeite mit einer GmbH, die in einem anderen EU-Land
> ansässig ist, also nicht als Freiberufler, wie hier angenonmmen wurde.

Ach nee, noch ne neue Scheibe der Salami, wird ja immer komischer!
Hat glaube ich keinen Sinn mehr hier, laufend von hüh nach hot mit ganz 
neuen Fakten, oder nur Geschichten ....
Aus dem Fall hier lernst du dann in Zukunft das über einen RA + 
Versicherung zu machen? Nur werden die auch nur tätig bei einer 
Erfolgs-Chance, wonach das bei dir immer weniger ausschaut.
Gast #7340935
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Die folgende wäre wichtig zu beantworten, Ich versuche parallel auch rechtlicher Rat einzuholen:

von mir anonimierstes Zitat vom Vertrag: §4 Honorar / geleistete Stunden

(1) Der Vertragspartner enthält für seine Tätigkeit ein Stundenhonorar X Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieses Stundenhonorar beinhaltet alle Nebenkosten. Diese schließen auch alle notwendigen Tätigkeiten beim Kunden ein. Mögliche Kundenstandort: X Fakturierbar sind ausschließlich die vom Kunden von VERMITTLER abgezechneten und dem Kunden von VERMITTLER fakturierbaren, geleisteten Stunden.

Halten diese Sätze vom Gericht statt??? Die beziehen sich auf diese Sätze, wäre gut zu wissen, ob das so rechtlich standhält bei einem Gerichtsprozess. Natürlich gibt es eine Freiheit bei Vertragsgestaltung, aber alles kann man nicht reinschreiben, z.B. Leistung wird erwartet aber es wird nicht bezahlt bzw. nach belieben des Kunden DAS ENTGELT VERKÜRZT.

#7340944
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mklstmsfrg schrieb:

Halten diese Sätze vom Gericht statt???

Frag einen Anwalt(.de) Geht schnell und hält die Kosten im Rahmen.

Die beziehen sich auf diese Sätze, wäre gut zu wissen, ob das so rechtlich standhält bei einem Gerichtsprozess. Natürlich gibt es eine Freiheit bei Vertragsgestaltung, aber alles kann man nicht reinschreiben, z.B. Leistung wird erwartet aber es wird nicht bezahlt bzw. nach belieben des Kunden DAS ENTGELT VERKÜRZT.

Bei B2B ist halt viel möglich. Und man muss DICH fragen, warum du so einen Stuss unterschreibst.

Gast #7340965
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Danke für den Hinweis auf den Hompage, Anwalt.de

Ja warum man sowas unterschreibt, keiner großer oder mittlerer Vermittler lässt sein Mustervertrag ändern, und bei allem stehen ähnliche Klauseln, der Kunde kann jederzeit sofort raus, du nicht, die Grundlage der Rechnungstellung ist unterschriebener Stundennachweis (was auch in Ordnung wäre, wenn das nicht für Erpressungszwecke missbraucht werden würde) Ich bin schon seit 16 Jahren selbständig unterwegs, meine Stunden wurde vorher nie gekürzt, ja und ich habe unterschrieben, weil ich arbeiten wollte. Die ließen den Vertragsinhalt außer des Stundensatzes nicht diskutieren.

#7341047
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mklstmsfrg schrieb:

Ich bin schon seit 16 Jahren selbständig unterwegs, meine Stunden wurde vorher nie gekürzt,

Naja du bist bisher auf Risiko gegangen und jetzt hat sich das Risiko halt einmal verwirklicht.

ja und ich habe unterschrieben, weil ich arbeiten wollte.

Verständlich. Aber dann muss man mit dem Risiko leben dass nicht alle Stunden genehmigt werden. Oder dafür sorgen dass die Stunden genehmigt werden. Warum am Vertrag rütteln und nicht an der Stundenabrechnung selbst? Hast du keine Nachweise über die geleisteten Stunden?

Gast #7341153
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Es gibt sogar ein sehr detailliert Aufzeichnung wofür ich eine komplette Wochenende geopfert habe, das ganze war Ende Oktober 2022, seitdem konnten wir nicht einigen. Meine Aufzeichnung ist 175,75 Stunden für Oktober + 1 Woche November, das haben die nicht beachtet die haben einfach einen neuen Stundenzettel gemacht mit 130 Stunden nach der Motto friß oder stirb :)

Gast #7341154
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Es gab auch keinen Versuch von der Vermittler-Seite für eine Einigung, die sagten nur, ich sollte freuen, dass es "nur" 43,75 Stunden und nicht mehr abgezogen, ich habe sogar mit dem Geschäftsführer von diesem Bude gesprochen, große Blabla alles richtig so, das ist kein "Entgeltverkürzung", was denn sonst? Mir platzt der Kragen...

Gast #7341160
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von mklstmsfrg (Gast) 07.02.2023 15:26

Für derartige Fälle hatte ich immer eine Softwaresperre einprogrammiert.

Wurde nach einiger Zeit aktiv, inaktiv wurde sie nur wenn ein Freischaltcode eingegeben wurde. Den gab es nach Zahlung der ausstehenden Gelder bei mir.

Gast #7341161
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mklstmsfrg schrieb:

Es gibt sogar ein sehr detailliert Aufzeichnung wofür ich eine komplette Wochenende geopfert habe, das ganze war Ende Oktober 2022, seitdem konnten wir nicht einigen.

Es gab also Einigungsversuche. In dem Zusammenhang dürften sie nicht nur fortlaufend "Nö!" gesagt haben, sondern werden irgendeine Begründung geliefert haben, warum sie die Stunden nicht anerkennen. Welche war das?

Gast #7341214
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Hmmm schrieb:

mklstmsfrg schrieb:

Es gibt sogar ein sehr detailliert Aufzeichnung wofür ich eine komplette Wochenende geopfert habe, das ganze war Ende Oktober 2022, seitdem konnten wir nicht einigen.

Es gab also Einigungsversuche. In dem Zusammenhang dürften sie nicht nur fortlaufend "Nö!" gesagt haben, sondern werden irgendeine Begründung geliefert haben, warum sie die Stunden nicht anerkennen. Welche war das?

Danke für die Rückfrage, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, bitte um Verzeichung ich bin kein Muttersplacher.

Die haben gesagt, der Kunde akzeptiert nur so und so viel, weil er mit der Leistung nicht zufrieden sei, also 130 statt 175,75 Stunde, deswegen wir bezahlen auch nur das, fertig aus. Also Einigungsversuche sind vielleicht übertrieben, ich habe es versucht meine restliche Gelder hinterherlaufen, ca 3200eur, die (Vermittler) haben gesagt nein, weil der Kunde denen das nicht zahlt, sei froh dass du 130Stunden vergütet bekommst und nicht komplett leer ausgehst. Das war die "EINIGUNG" friss oder stirb. Ich habe gerade parallel rechtliches Rat eingeholt, schau mal was die Anwältin sagt.

Gast #7341216
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Zocker_62 schrieb:

von mklstmsfrg (Gast) 07.02.2023 15:26

Für derartige Fälle hatte ich immer eine Softwaresperre einprogrammiert.

Wurde nach einiger Zeit aktiv, inaktiv wurde sie nur wenn ein Freischaltcode eingegeben wurde. Den gab es nach Zahlung der ausstehenden Gelder bei mir.

Gute Idee, bei mir funktioniert aber leider nicht, weil ich Testfälle programmiert habe in Python, also keine eigenständige Anwendung, sondern Testscripte, die kann ich schwierig bis gar nicht locken.

Gast #7341223
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mklstmsfrg schrieb:

Gute Idee, bei mir funktioniert aber leider nicht, weil ich Testfälle programmiert habe in Python, also keine eigenständige Anwendung, sondern Testscripte, die kann ich schwierig bis gar nicht locken.

Gibt 2 Möglichkeiten.

  1. Klagen
  2. Nicht klagen

Aber die Rache folgt. Es gibt nämlich kein Support. Und beim ersten Fehlerchen / Update etc. sehen die sehr alt aus.

Gerade bei den neuen Sprachen brauchen die Prg. sehr viel Streicheleinheiten.

Gast #7341233
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mklstmsfrg schrieb:

Die haben gesagt, der Kunde akzeptiert nur so und so viel, weil er mit der Leistung nicht zufrieden sei, also 130 statt 175,75 Stunde, deswegen wir bezahlen auch nur das, fertig aus.

Eigentor, denn der Kunde hat damit faktisch die Stunden akzeptiert!!!

Hast du das schriftlich? Wenn nicht genau SO bestätigen lassen, dann aufgrund der vollen Stundenzahl die Rechnung stellen. Was nicht gezahlt wird, Einklagen, weil der Kunde nicht die Stundenzahl kürzen kann. Geht nicht.

Er kann nur die Leistung als solche in Frage stellen und Nachbesserung fordern, dann muss er aber begründen, was fehlt und die Chance zur Nachbesserung geben. Hat er das nicht benannt, kriegt er nichts und muss zahlen.

Beitrag #7341234 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #7341243
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Tamas M. schrieb:

Interessant, das habe ich noch nie gehört, aber ich habe vorher auch immer nach Stunden und nach Dienstvertrag abgerechnet seit 2009.

Der Sachverhalt ist der Folgende:

Wenn der Freiberufler etwas für eine Firma getan hat und man sich über die rechtliche Situation nicht einigen kann, weil nicht gezahlt wird, dann liegt eine Tätigkeit vor, die nicht durch ein Vertragswerk in Richtung Freibruf gelenkt ist. Also liegt eine stillschweigende Beschäftigung vor.

Wenn du nachweisen kannst, dass du da vorort was gemacht hast, dann warst du ersatzweise Arbeitnehmer und kannst nachfordern.

Wenn es nur Streit um die Stundenzahl geht, muss eben ein Gutachter ran, der die Leistung bewertet. Kommt der zu dem Schluss, dass das in Ordnung ist, dann kriegst du auch deine Stunden bezahlt. Im speziellen Fall gilt aber das was hier zuvor schrieb: Der Kunde HAT die Stundenzahl ja akzeptiert und will abziehen, weil die Qualtität nicht stimmt. Das geht eben nicht.

Was man auch nutzen kann: Eine Nutzungsuntersagung aussprechen, solange die Angelegenheit nicht geklärt ist und ankündigen, dass man auch den Kunden des Abnehmers die Nutzungsuntersagung zukommen lassen wird. Dafür sollte man sowas in den Verträgen haben wie "Die gelieferte Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum".

In jedem Fall konnte ich durch diesen thread meine Meinung über die Firma Ferchau vervollständigen. Tatsache ist, dass es deren Problem ist, wenn deren Kunde nicht zahlen will und nicht deins.

Gast #7341370
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Markus schrieb:

suntersagung aussprechen, solange die Angelegenheit nicht geklärt ist und ankündigen, dass man auch den Kunden des Abnehmers die Nutzungsuntersagung zukommen lassen wird. Dafür sollte man sowas in den Verträgen haben wie "Die gelieferte Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum".

Markus schrieb:

Der Sachverhalt ist der Folgende:

Wenn der Freiberufler etwas für eine Firma getan hat und man sich über die rechtliche Situation nicht einigen kann, weil nicht gezahlt wird, dann liegt eine Tätigkeit vor, die nicht durch ein Vertragswerk in Richtung Freibruf gelenkt ist. Also liegt eine stillschweigende Beschäftigung vor.

Wenn du nachweisen kannst, dass du da vorort was gemacht hast, dann warst du ersatzweise Arbeitnehmer und kannst nachfordern.

Wenn es nur Streit um die Stundenzahl geht, muss eben ein Gutachter ran, der die Leistung bewertet. Kommt der zu dem Schluss, dass das in Ordnung ist, dann kriegst du auch deine Stunden bezahlt. Im speziellen Fall gilt aber das was hier zuvor schrieb: Der Kunde HAT die Stundenzahl ja akzeptiert und will abziehen, weil die Qualtität nicht stimmt. Das geht eben nicht.

Was man auch nutzen kann: Eine Nutzungsuntersagung aussprechen, solange die Angelegenheit nicht geklärt ist und ankündigen, dass man auch den Kunden des Abnehmers die Nutzungsuntersagung zukommen lassen wird. Dafür sollte man sowas in den Verträgen haben wie "Die gelieferte Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum".

In jedem Fall konnte ich durch diesen thread meine Meinung über die Firma Ferchau vervollständigen. Tatsache ist, dass es deren Problem ist, wenn deren Kunde nicht zahlen will und nicht deins.

Vielen Dank für die nützliche Hinweise, ich versuche auch damit zu argumentieren, ich habe inzwischen auch einen Anwalt eingeschaltet der Streitwert 3.375EUR, er hat gerade einen Angebot geschickt für einen Brief für eine außergerichtliche Einigung, ich schaue es an wieviel er verlangt, und entscheide mich ob ich dieses Geld reinstecken möchte, oder das komplette Geld in Wind schreibe. Der Vermittler war nicht Ferchau, sonder eine mit Name W......f ich schreibe absichtlich nicht raus, ich brauch keine Gegenklage wegen Rufbeschädigung. Mit dem Link wollte ich nur die Aufgabenbeschreibung zeigen, und das noch immer unbesetzt ist.(inzwischen sollte schon besetzt sein)

Gast #7341388
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von Markus (Gast) 07.02.2023 16:44

Da hast du aber eine schöne Geschichte geschrieben.

Was machst du wenn der Auftraggeber aus Süd-Afrika ist und dein Projekt im Senegal war.

Wie willst du da an deine Kohle kommen ?

Gast #7341394
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Zocker_62 schrieb:

von Markus (Gast) 07.02.2023 16:44

Wann lernst Du eigentlich mal, die Zitatfunktion zu nutzen? Dann erfährt man nämlich auch mit einem Klick, welche

Zocker_62 schrieb:

schöne Geschichte

Du meinst.

Zocker_62 schrieb:

Was machst du wenn der Auftraggeber aus Süd-Afrika ist und dein Projekt im Senegal war.

Einen neuen Thread aufmachen. Hier geht es um einen deutschen Auftraggeber, den man durchaus verklagen kann, wenn die vertragliche Situation es hergibt.

Gast #7341712
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von Hmmm (Gast) 07.02.2023 19:35

Hier geht es um einen deutschen Auftraggeber, den man durchaus verklagen kann, wenn die vertragliche Situation es hergibt.

Wo steht das ? Dürfte ein Sonderfall sein.

Wie lange dauert das Verklagen und was kostet das ?

Bist ein Träumer !

Gast #7342064
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Percy N. schrieb:

Hmmm schrieb:

den man durchaus verklagen kann, wenn die vertragliche Situation es hergibt.

Auch dann, wenn nicht. Kostet auch nicht mehr.

Ohne Erfolgsaussichten kann man das Geld allerdings sinnvoller ausgeben. Ob er die hat, hängt vom Vertrag ab, der Knackpunkt war ja offenbar nicht die Stundenzahl, sondern die erbrachte Leistung.

Zocker_62 schrieb:

Hier geht es um einen deutschen Auftraggeber, den man durchaus verklagen kann, wenn die vertragliche Situation es hergibt.

Wo steht das ? Dürfte ein Sonderfall sein.

Direkt im ersten Beitrag verlinkt. Inzwischen nicht mehr aktiv, war aber in NRW, wenn ich mich recht erinnere.

Zocker_62 schrieb:

Bist ein Träumer !

Sagt derjenige, der bei einem Python-Script (ebenfalls schon im ersten Beitrag ersichtlich) von einer Softwaresperre faselt. Wen sollte er damit beeindrucken, die Reinigungskraft?

Anders als bei Deinen Projekten im Senegal gibt es bei so einer Sperre auch das Risiko einer Klage des Kunden, wenn sie zuschlägt und einen Schaden verursacht. Aber wer weiss, was von Deinen Stories überhaupt stimmt. Der Porsche-Genitalienersatz würde zu Dir passen, aber der angebliche Doktortitel passt nicht zum Schreibstil.

Gast #7342070
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von Hmmm (Gast) 08.02.2023 14:28

Anders als bei Deinen Projekten im Senegal gibt es bei so einer Sperre auch das Risiko einer Klage des Kunden, wenn sie zuschlägt und einen Schaden verursacht. Aber wer weiss, was von Deinen Stories überhaupt stimmt. Der Porsche-Genitalienersatz würde zu Dir passen, aber der angebliche Doktortitel passt nicht zum Schreibstil.

Ha, Ha, Ha, Ha, ...............

Gast #7343069
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Ja ich gerne auch, geht leider nicht.

Ich habe dem Anwalt die komplette Situtation geschildert, und gefragt, ob die zitierte Klause vor dem Gericht standhält. Er konnte es leider nicht beantworten, er sagte es hängt vom Gericht es kann so oder so ausgehen, na prima, toll.

Hauptsache der Anwalt verdient immer.

Ich werde entweder einer günstige Anwalt suchen, oder ich setze den schreiben selber auf, ich kann auch die Text formulieren, das wäre kein Problem, würde aber das Ganze viel seriöser wirken, wenn die Text mit dem Brief von dem Anwalt versehen ist. Dafür nochmal 500 nach die 3200eur schmeissen, weiss ich nicht. In dem Gericht traue ich nicht, das Beste wäre wirklich ausgerichtlich zu einigen.

Gast #7343250
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Wenn der Anwalt schon Bedenken hat, dass man gerichtlich Recht bekommen kann, dann ist er in der Beziehung zumindest ehrlich.

Und wie ich schon mal geschrieben habe, der erste Verlust (die Forderung) ist der geringste Verlust (ein teures Anwaltsschreiben lohnt da nicht). Bei anderer Forderungshöhe könnte das anders aussehen.

Außergerichtlich kann man auch selber viel erreichen, wenn man nett und halbwegs rechtssicher kommunizieren kann. Hatte da selber in weiter Vergangenheit mal so einen Fall, wo ich eine Forderung von mehreren 10.000 DM mit außergerichtlicher Einigung über einen Ratenzahlungsplan mit innerhalb von 12 Monaten dann doch noch erhalten habe. Hat den Schuldner vor Mahnbescheid und Gerichtsvollzieher bewahrt.

Gast #7343457
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mklstmsfrg schrieb:

Angebot vom RA für den Brief für eine aussergerichtl. Einigung: 446,25EUr

Nach der Online Tabelle hat er sich nicht nur verrechnet oder du verschrieben = 454,87 Eur < der Betrag ist aber ohne Einigung, denn mir wären es 950,10 € Den Weg hättest dir also sparen können, das bekommt man online schon heraus,

Old schrieb:

Wenn der Anwalt schon Bedenken hat, dass man gerichtlich Recht bekommen kann,

Den Satz bekommst von jedem Anwalt so zu hören, der ist doch kein Wahrsager, u. wenn er es anders erklärt lässt man sich das schriftl. zusichern, u. das macht weil kann kein RA.

mklstmsfrg schrieb:

Ich werde entweder einer günstige Anwalt suchen,

Wo denn, in Indien oder Pakistan? Wenn du deinen Job genauso gemacht hast wie du dich hier anstellst, dann kein Wunder bei dem Problem. Hast du nun Std.-Nachweise oder nicht? Es gibt auch Rechtsberatungs-Foren, nur bekommst dort auch nur ne laienhafte oder getürkte Meinung.

Gast #7343553
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Old schrieb:

Wenn es dir die Sache wert ist?

Ich würde das nur beauftragen, wenn die Bezahlung nur im Erfolgsfall erfolgen soll.

Was ein Gejodel, man merkt dass du noch nie was in der Richtung gemacht hast! RA auf Erfolgsbasis bezahlen, na das wäre ja mal was, quasi Werk-Lohn-Leistung für RA. Nur zu doof dass es eine RA-Gebühren-Ordnung gibt, aber für 3,2 k € so viel Kohle hinblättern, ohne die geringste Erfolgsaussicht? Wir hier hätten alle was Gescheites lernen sollen, nichts Technisches oder Handwerkliches, mit Jura lebt man auch ohne Erfolg des Kunden ganz gut.

Und der TO weiß immer noch nicht weiter?

#7343841
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Percy N. schrieb:

Old schrieb:

Der TO weiß schon etwas weiter, dass die 500€ es nicht wert sind

"dass es nicht die 500 € wert ist" meinst Du, nicht wahr? Ob die Aussage dann zutrufft, ist die nä hste Frage. Und dann stellt sich die Fesge, ob das überhaupt stimmt ...

Niemand schrieb:

ohne die geringste Erfolgsaussicht?

Genau das können eir nicht beurteilen, da TO es nicht schafft, verständlichczu machen, was überhaupt vereinbart war und was geschehen ist. Und eben deshalb ist die Sache eher dann wenig Erfolg versprechend, wenn er sie selbst in die Hand nimmt.

Btw: ein RA, der einen aussichtslosen Prozess anrät, oder gar führt, macht sich schadensersatzpflichtig.

Gast #7344650
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Old schrieb:

Der TO weiß schon etwas weiter, dass die 500€ es nicht wert sind, um die ausstehende Vergütung seiner Leistung eventuell doch noch zu erhalten

Deswegen will er sich ja auch einen billigeren RA suchen! Ihr 2 habt ihn absolut nicht verstanden!

Percy N. schrieb:

Niemand schrieb:

ohne die geringste Erfolgsaussicht?

Genau das können eir nicht beurteilen, da TO es nicht schafft, verständlichczu machen, was überhaupt vereinbart war und was geschehen ist. Und eben deshalb ist die Sache eher dann wenig Erfolg versprechend, wenn er sie selbst in die Hand nimmt.

Btw: ein RA, der einen aussichtslosen Prozess anrät, oder gar führt, macht sich schadensersatzpflichtig.

Ha ha ha, ein RA wird sich dann wohl selber anzeigen? Oder sagt er das seinem Klienten? Das Risiko ist meist der eigene RA u. nicht der Gegner, die RA sind nämlich nur ihrem Erlös, aber nicht dem eigenen Kdn. ggü. parteiisch. Wer erklärt dann eigentlich ob der Prozess aussichtslos war? Der Richter nämlich auch nicht. Der To hat schon so viel hier erklärt, dass man es eigentlich wissen sollte was sein Problem ist. Ohne diese Erkenntnis kann man keine weiteren Vermutungen aufbauen.

#7344651
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Niemand schrieb:

Der To hat schon so viel hier erklärt, dass man es eigentlich wissen sollte was sein Problem ist.

Nein, reicht bei weitem nicht. Ein sorgfältiger RA wird weitere Fragen stellen, Verträge und etwaige Korrespondenz in dieser Sache sichten und dann die Erfolgsaussichten beurteilen und den Mandanten beraten können. Das ist nicht eben mal eine Meinung bilden, sondern konkreten Sachverhalt ermitteln, rechtlich beurteilen und danach eine Empfehlung geben.

Eine 100%ig sichere Beurteilung ist fast nie möglich, weil sehr viele subjektive Wahrnehmungen des Mandanten einfließen. Du selber wähnst Dich doch selber immer im Recht? Oder etwa nicht???

Gast #7345618
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Rainer Z. schrieb:

Du selber wähnst Dich doch selber immer im Recht? Oder etwa nicht???

Dann verweise ich mal auf die 2 Zitate hier darunter, Rainer Z. schrieb im Beitrag #7344651:

Nein, reicht bei weitem nicht. Ein sorgfältiger RA wird weitere Fragen stellen,

mklstmsfrg schrieb:

Ich habe dem Anwalt die komplette Situtation geschildert, und gefragt, ob die zitierte Klause vor dem Gericht standhält. Er konnte es leider nicht beantworten, er sagte es hängt vom Gericht es kann so oder so ausgehen, na prima, toll.

Percy N. schrieb:

Das liegt durchaus in seinen Interesse, den Mandatenzu informieren, zumal dadurch die Verjährjngsfrist in Gang gesetzt wird. Versichert ist der RA ohnehin.

Total unbedeutend deine Phrasen, Vernebelungstaktik nennt man sowas.

Mitunter steht es auch im Urteil, wenn ein Gericht eine Klage für ab ovo unsinnig hält. Da hilft es nur noch, wenn das erst vor dem OLG auffällt.

Es gibt ein Urteil wenn das Gericht eine Klage für unsinnig hält? Ein RA hat ein Interesse an einem Auftrag der einfach u. sicher ist u. ihm genügend Kohle bringt, ist wie bei den Ärzten auch, er muß nicht jeden nehmen. Und vor jedem Auftrag kommt eine Beratung, die ist kostenpflichtig, mit der gibt der RA schon seine Einschätzung bekannt. Und die wird nie rosig oder erfolgversprechend sein.

Nur der Zusammenfassung durch Zitate kann man hier schon klar erkennen wem man hier folgen kann. Weil ja RA am Hungertuch nagen u. damit jeden Auftrag annehmen müssen. Ihr Beiden, du u. der Percy N. erzählt hier Geschichten dass man nur noch Schmunzeln kann.

#7345632
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Niemand schrieb:

Es gibt ein Urteil wenn das Gericht eine Klage für unsinnig hält?

Was denn sonst, abgesehen von einem Hinweisbeschluss?

Ein RA hat ein Interesse an einem Auftrag der einfach u. sicher ist u. ihm genügend Kohle bringt, ist wie bei den Ärzten auch, er muß nicht jeden nehmen. Und vor jedem Auftrag kommt eine Beratung, die ist kostenpflichtig, mit der gibt der RA schon seine Einschätzung bekannt.

Wie kommst Du auf die sicherlich lukrative Idee, Anwälte könnten aufgedrängte Beratungen abrechnen?

Und die wird nie rosig oder erfolgversprechend sein.

Ich fürchte, Du hast einen gewaltigen Sprung in der Kristallkugel. Mindestens.

Gast #7348368
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Könnten Sie mir bitte jemand sagen, wo ich eventuell eine Vorlage für ein außergerichtliches Anschreiben finde? Ich möchte die Idioten zuerst selber ohne Anwalt anschreiben. Vielen Dank/Thank you very much :)

Gast #7353121
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Halten diese Sätze vom Gericht statt??? Ich habe diese Antwort von dem Rechtsanwalt erhofft, aber er kann das nicht sagen, es ist sehr merkwürdig, ich finde es sehr traurig/lächerlich das es das ganze so ungewiss, und ich auf gutes Glück klagen soll, und im schlimmsten Fall muss ich noch 1-2000EUR nach Betrag von 3200EUR werfen. Ist das wirklich unseres Rechtsystem? Könnte man irgenwie die Erfolgsaussichten doch eruiren? Kann jemand hier aus dem Forum eine Einschätzung abgeben? Ich werde nächte Woche noch andere Anwälte mit dieser Frage konfrontieren.

von mir anonimierstes Zitat vom Vertrag, den Name des Vermittlers habe ich rausegonommen.

§4 Honorar / geleistete Stunden

(1) Der Vertragspartner enthält für seine Tätigkeit ein Stundenhonorar X Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieses Stundenhonorar beinhaltet alle Nebenkosten. Diese schließen auch alle notwendigen Tätigkeiten beim Kunden ein. Mögliche Kundenstandort: X Fakturierbar sind ausschließlich die vom Kunden von VERMITTLER abgezechneten und dem Kunden von VERMITTLER fakturierbaren, geleisteten Stunden.

Halten diese Sätze vom Gericht statt??? Die beziehen sich auf diese Sätze, wäre gut zu wissen, ob das so rechtlich standhält bei einem Gerichtsprozess. Natürlich gibt es eine Freiheit bei Vertragsgestaltung, aber alles kann man nicht reinschreiben, z.B. Leistung wird erwartet aber es wird nicht bezahlt bzw. nach belieben des Kunden DAS ENTGELT VERKÜRZT.

Gast #7353187
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mklstmsfrg schrieb:

Halten diese Sätze vom Gericht statt???

Das erfährst Du mit dem Urteil.

mklstmsfrg schrieb:

Natürlich gibt es eine Freiheit bei Vertragsgestaltung, aber alles kann man nicht reinschreiben

Was wäre Dir lieber gewesen, dass sie Deine Angaben als Referenz nehmen? Vielleicht hast Du viel zuviele Stunden aufgeschrieben, wer weiss das schon?

Mit Regeln scheinst Du es ja auch nicht so genau zu nehmen, ich sehe von Dir mindestens drei Namen in diesem Thread.

Gast #7353444
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Hmmm schrieb:

Das erfährst Du mit dem Urteil.

Das ist ungefähr so, als wäre keine Gesetze, nur die Willkür des Richters.

In Mathematik Physik, Elektrotechnik gibt es Gesetze, die sind eindeutig

In Jura kann mann alles hin und her drehen, als wären die Gummiparagraphen, dann wofür überhaupt Gesetze wenn die für Richter nicht binden sind, beziehungsweise für einen Fall nicht abschätzen kann, wie das ausgehen wird. LÄCHERLICH!

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Gast #7353685
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mklstmsfrg schrieb:

Das ist ungefähr so, als wäre keine Gesetze, nur die Willkür des Richters.

Es gibt einen Vertrag, den Du unterschrieben hast. Nicht als ahnungsloser Verbraucher, sondern - wie Du selbst betont hast - als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft.

Du hoffst aber jetzt darauf, dass der Richter entscheidet, dass der Vertrag Deine arme kleine Kapitalgesellschaft unangemessen benachteiligt.

Hör endlich auf zu jammern. Du hast es unterschrieben, jetzt musst Du es ausbaden.

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Gast #7353978
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mklstmsfrg schrieb:

Anbei der Vertag

Tja, wenn Du Dir nicht zeitnah die Stunden durch den Kunden bestätigen lässt (vor Ort per Stundenzettel, ansonsten würde schon eine Mail hilfreich sein), wird es im nachhinein schwierig, etwas zu beweisen.

Ich würde an Deiner Stelle aufhören zu jammern und aus dem Fehler lernen. Für gut 3000 EUR lohnt sich kein aufwendiges Verfahren, in dem dann vielleicht noch Gutachter aussagen, dass Deine Arbeitsergebnisse mangelhaft sind und nicht zur angeblich aufgewendeten Zeit passen.

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Gast #7354063
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Percy N. schrieb:

Dann ist möglicherweise der Kunde Dein Gegner, ...

Tamas M. schrieb:

Die Leistung erfolgte voll Remote.

Du weiß doch nicht mal wirklich sicher, also ungeprüft, ob die Aussage des Dienstleisters stimmt, dass der Kunde kürzte. Siehe auch Posting 26.12.2022 23:26.

Einen qualifizierende Kürzungsbegründung des Kunden konntest Du auch nicht vorlegen.

Old schrieb:

Wenn der Anwalt schon Bedenken hat, dass man gerichtlich Recht bekommen kann, dann ist er in der Beziehung zumindest ehrlich.

Bei diesen Lücken ist nicht viel zu machen. Der Anwalt berücksichtigt bei solchen Fällen immer auch, ob er ein Cleverle oder ein Dummerle als Klienten an Land zieht. Bei letzterem wird es immer sehr schwer.

Dieter schrieb:

Daher der Tipp von mir waere, loesche Deine zwei Threads, Deinen Account und lege einen neuen an.

Es steht hier schon viel zu viel im Thread. Wenn ich Deine Kompetenz im Umgang mit sozialen Medien, z.B. Foren bewerten müßte, müßte ich Dir eine Note zwischen sechs und sechs minus geben.

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#7354109
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Tamas M. schrieb:

Percy N. schrieb:

Tamas M. schrieb:

Nicht der Kunde, sondern der Vermittler zeichnet ab,

Das entspricht nicht § 4 I 4 des Vertrages.

Tamas M. schrieb:

Fakturierbar sind ausschließlich die vom Kunden von "Vermittler" abgezeichneten und dem Kunden von "Vermittler" fakturierbaren, geleisteten Stunden.

Das des widerpricht § 4 I 4 des Vertrages nicht.

Du hast vergessen, mit dem Fuß aufzustampfen und so lange die Luft anzuhalten, bis Du blau anläufst.

Das lief in der Praxis folgendermaßen ab:

Dann hast Du Dir über die gesamte Vertragslaufzeit eine von der ursprünglichen Vereinbarung abweichende Übung gefallen lassen. Lerne, mit dem Folgen zu leben.

Stiehl Deinem RA die Zeit.

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