Moin zusammen Leider hat es jetzt mich auch erwischt. Ein Kunde zweifelt meine letzte Rechnung an und will diese um 50% kürzen. Ich wurde von 2 Freiberufler-Kollegen gewarnt, dass dieser Kunde so ein Vorgehen hat. Es hat bei ihm Methode. Verklag mich doch, ist hier seine devise. Er ist am längeren Hebel, sagt er. Leider wollte ich auf meine Kollegen nicht hören. Nun muss ich da durch. Damit anderen das jedoch erspart bleibt, möchte ich das gerne bekannt machen. Kununu wäre eine Möglichkeit. Letzte Woche habe ich, hier im Forum von 3 weiteren Seiten gelesen, wo man Unternehmen bewerten kann. Leider finde ich den Beitrag nicht mehr wieder. Kann mir bitte jemand beim suchen helfen? Ich bedanke mich im Voraus. LG Olaf
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Der Thread wurde anscheinend geschlossen ich erinnere mich noch an "jobvote"
Olaf F. schrieb: > Verklag mich doch, ist hier seine > devise. Er ist am längeren Hebel, sagt er. 1) Dann tu' das anstatt trotzig irgendwelche Beiträge im Netz zu platzieren. Die Prozesskosten wirken zumeist sehr gut als Denkzettel. 2) Schreib die Forderung ab, sag ihm, in Zukunft wird er von Dir nicht mehr beliefert, und gut ist. Zahlungsausfälle - aus welchem Grund auch immer - sind ein normales Risiko eines Freiberuflers.
Ganz abgesehen davon, dass das Setzen einer einzelnen Person auf eine öffentliche scharze Liste im Internet einen Datenschutzverstoß darstellt. Du verletzt damit seine Persönlichkeitsrechte, weil Du vermutlich nicht hinreichend belegen kannst, dass das öffentliche Interesse daran überwiegt. U.U. kann die Sache für Dich damit so richtig teuer werden! Dir steht es natürlich frei eine Firma zu eröffnen, die sich Schufaas nennt (Schutzgemeinschaft für allgemeine Auftragssicherung), die Daten verdeckt erheben, einen Zugang zu einer Datenbank verkaufen - dann ist der gleiche Sachverhalt nämlich auf einmal vollkommen legal.
Martin S. schrieb: > 2) Schreib die Forderung ab, sag ihm, in Zukunft wird er von Dir nicht > mehr beliefert, und gut ist. > > Zahlungsausfälle - aus welchem Grund auch immer - sind ein normales > Risiko eines Freiberuflers. Nichts ist damit gut. Auch wenn es zum Risiko eines Freiberuflers gehört Zahlungsausfälle zu erleiden, so ist das weder normal noch akzeptabel. Erst wenn die Mehrheit dieses Verhalten toleriert und akzeptiert wird es zur Normalität. Was „Normal“ ist bestimmen wir also immer selber. Weiterhin kann ein derartiges Verhalten nicht akzeptiert werden. Wer so etwas akzeptiert, zerstört damit langfristig seine Arbeitsgrundlagen.
Martin S. schrieb: > Olaf F. schrieb: >> Verklag mich doch, ist hier seine >> devise. Er ist am längeren Hebel, sagt er. > > 1) Dann tu' das anstatt trotzig irgendwelche Beiträge im Netz zu > platzieren. Die Prozesskosten wirken zumeist sehr gut als Denkzettel. > > 2) Schreib die Forderung ab, sag ihm, in Zukunft wird er von Dir nicht > mehr beliefert, und gut ist. > > Zahlungsausfälle - aus welchem Grund auch immer - sind ein normales > Risiko eines Freiberuflers. Moin Martin Naja, du hast eigentlich Recht. Warum das "eigentlich"? Das kann ich dir sagen. 1: Einen Prozess zu führen ist mir zu langwierig. Ich versuche es zu verkürzen. 2: Es geht hier um knapp 12.000 Euro. Die will ich nicht so schnell abschreiben. Das ich (und ich kenne da 2 weitere) den Kunden in Zukunft nicht mehr beliefern werde ist klar. Etwas abschalten oder wieder mitnehmen geht leider auch nicht. Es geht hier um eine erbrachte Dienstleistung. Nur muss man andere Freiberufler nicht auch noch ins offene Messer laufen lassen und muss sie vor solchen Kunden warnen. Stelle dir mal vor, jemand ist neu auf dem Markt, hat keine Rücklagen usw. Der wird doch von solchen "Kunden" abgezockt ohne Ende. Sollte man das das dulden? Nein. Da muss man sich als alter Hase auch ein bisschen vor die neuen Kollgen stellen. Meinst du nicht auch? 3: Ich bin jetzt seit 2003 als Freiberufler unterwegs. Forderungsausfall hatte ich bisher nur einmal. Das war 2013 mit der Pleite von der Reutax. Und da waren auch nur 80 Stunden weg. Als normales Risiko sehe ich das eher nicht. Es sei denn, ich bin eine Nase. Dann muss ich damit rechnen. Ich bin aber keine ;-) . Daher ist es für mich kein normales Risiko.
Olaf F. schrieb: > 2: Es geht hier um knapp 12.000 Euro. Die will ich nicht so schnell > abschreiben. Das ich (und ich kenne da 2 weitere) den Kunden in Zukunft > nicht mehr beliefern werde ist kl Olaf F. schrieb: > 1: Einen Prozess zu führen ist mir zu langwierig. Ich versuche es zu > verkürzen. Olaf F. schrieb: > Damit anderen das jedoch erspart bleibt, möchte ich das gerne bekannt > machen. Kununu wäre eine Möglichkeit. Wie jetzt, Du willst das Geld nicht abschreiben aber nicht prozessieren und meinst, ihn irgendwo im Internet anzuschwärzen hilft? Wenn Du die Seite nicht findest, wie sollen die dann andere finden um gewarnt zu werden? Und wie soll Dir das Dein Geld bringen?
Martin S. schrieb: > Zahlungsausfälle - aus welchem Grund auch immer - sind ein normales > Risiko eines Freiberuflers. In Deutschland sind solche Zahlungsausfälle ganz sicher nicht normal. Bspw. kriege ich die Miete für alle Wohnungen seit Erwerb seit Jahren pünktlich. Diese Messi-Gerüchte sind in Deutschland bloss Angst-Mache. Du warst wohl noch nie Vermieter oder Selbstständig. Diese gute Zahlungsmoral ist einer der Eckpfeiler warum die deutsche Wirtschaft so gut rennt, denn in Mathe und Physik ist uns Osteuropa weit überlegen, aber eben korrupt bis zum geht nicht mehr. Klar kostet der ukrainische Ingenieur teilweise weniger als 20€ die Stunde, aber da ist noch nicht das Schmieren von z.B. Betriebsprüfer und Zoll drinnen.
Hallo, normal zahlt der Kunde 50% Abschlag für die Entwicklung im Vorraus und die anderen 50% bei Lieferung des Produkts. Also in gewiss erweise hast du eine Teilschuld, auf Grund deiner Finanzpolitik, würde ich mal meinen. VG
Joe G. schrieb: > Weiterhin kann ein derartiges Verhalten nicht akzeptiert werden. Wer so > etwas akzeptiert, zerstört damit langfristig seine Arbeitsgrundlagen. Deshalb Option Nr. 1: Der Klageweg.
Olaf F. schrieb: > 1: Einen Prozess zu führen ist mir zu langwierig. Ich versuche es zu > verkürzen. Wie soll eine öffentliche Warnung das Beitreiben des Geldes verkürzen? Soll das eine Art Erpressung werden? Ganz schlechte Idee! Willst du ihm nur ans Bein pinkeln? Solche Leute bescheißen nicht nur Lieferanten, die bescheißen überall. Schau genau hin ob du ihn wegen irgendwas bei der Steuer, BG, Kammer, Sozialversicherung, Zoll hin hängen kannst. Vielleicht geht was über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und die Wettbewerbszentrale? > 2: Es geht hier um knapp 12.000 Euro. Die will ich nicht so schnell > abschreiben. Wie viel willst du riskieren um deine Forderung durchzusetzen? Wie viel gutes Geld schlechtem hinterher werfen? Verkauf die Forderung zu 10% des Wertes an ein Inkassounternehmen und habe deinen Seelenfrieden. > Nur muss man andere Freiberufler nicht auch noch ins offene Messer > laufen lassen und muss sie vor solchen Kunden warnen. Andere Freiberufler sind deine Konkurrenten. Merkst du, worauf das hinaus läuft? In der brutalen Welt des Kapitalismus ist was deinen Konkurrenten schadet gut für dich. Wenn du es etwas sanfter haben möchtest, du riskierst mit einer öffentlichen Warnung viel und wer sagt dir, dass die Gewarnten auf dich hören? Du hast auch nicht auf die Warnung gehört die du bekommen hast. Geld frisst Hirn. Also hohes Risiko, bei eventuell null Wirkung. Muss nicht sein.
Olaf F. schrieb: > 1: Einen Prozess zu führen ist mir zu langwierig. Ich versuche es zu > verkürzen. Wie soll sich da irgendwas verkürzen, wenn Du den Kerl irgendwo anschwärzt? Wenn der die Bewertung sieht, wird er nicht zu Dir kommen, Dir dein Geld bringen, und darum bitten, dass Du die Bewertung wieder löschst. Er wird zum Anwalt gehen, der wird eine einstweilige Anordnung erlassen, der Post wird gelöscht, und Du trägst die kompletten Verfahrenskosten. Jemand, der seinen Auftragnehmer um 12.000 Euro prellt, wird garantiert nicht tatenlos herumsitzen, wie Du seinen Ruf öffentlich ruinierst. > 2: Es geht hier um knapp 12.000 Euro. Die will ich nicht so schnell > abschreiben. Das ich (und ich kenne da 2 weitere) den Kunden in Zukunft > nicht mehr beliefern werde ist klar. Etwas abschalten oder wieder > mitnehmen geht leider auch nicht. Es geht hier um eine erbrachte > Dienstleistung. Dann klage. Beauftrage einen Anwalt. Der schreibt eine Mahnung, beantragt den Mahnbescheid, und informiert Dich dann darüber, wann und wo Du zu erscheinen hast. Die Verhandlung wird bei dem Streitwert am LG verhandelt - also der nächstgrößeren Stadt. Du brauchst Dich da um nichts selbst zu kümmern. Wenn Du die Arbeit gut gemacht hast, und es keinen Zweifel an der Rechtfertigung der Forderung gibt, Du die anderen geprellten Kollegen als Zeugen benennst, dann ist die Verhandlung in weniger als 1h gelaufen. Lass Deinen Gesamtaufwand bei 5h liegen, den Du selbst damit hast. Wenn Dir das keine 12.000 Euro wert ist, dann solltest Du dich auch nicht mehr um den Ausfall beschweren. > 3: Ich bin jetzt seit 2003 als Freiberufler unterwegs. Forderungsausfall > hatte ich bisher nur einmal. Das war 2013 mit der Pleite von der Reutax. > Und da waren auch nur 80 Stunden weg. > Als normales Risiko sehe ich das eher nicht. Es sei denn, ich bin eine > Nase. Dann muss ich damit rechnen. > Ich bin aber keine ;-) . Daher ist es für mich kein normales Risiko. Dann hattest Du einfach Glück mit Deinen Kunden bisher. Dass Kunden Zahlungsziele ausreizen bis Ultimo ist doch fast schon der gute Ton in der Branche. BMW ließ einen bekannten von mir fast ein Jahr lang auf sein Geld warten...
Wenn man schon gewarnt wird, und es denkt besser zu wissen, sollte man wenigsten Vorsicht walten lassen. zB : Doku gibt's erst nach Bezahlung ... oder 30% bei Bestellung, 30% bei Lieferung, 30% bei Abnahme.
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1. Mahnung 2. Mahnung Gerichtlicher Mahnbescheid Danach zum Anwalt. Generell die Kosten halten sich im Rahmen, wenn der Erste Brief vom Anwalt kommt siehst du ja was passiert bis dahin ist der Aufwand und Geldeinsatz eher gering.
Es gibt die schwarzen Listen so gut wie nur intern bei Vermittlungen oder halt (hierzulande) ein Betreibungsregister. Ich habe bisher die AGB so gefasst, dass alles IP - intellectual property (SW, Designs, ..) bis zu vollständigen Bezahlung mein Eigentum sind, wie auch die Nutzungsrechte. Einem Nichtzahler musste ich somit nur signalisieren, dass ich mir die weitere Nutzung vorbehalte. Es darf sich einfach nicht wie Erpressung lesen und die IP des Kunden nicht offensichtlich verletzen. Hast du einen brauchbaren Stundennachweis deines Aufwands, würde ich einfach um eine schriftl. Begründung der Kürzung bitten und dann ev. die Betreibung einleiten. Welche Branche ist das denn?
Du schreibst übrigens selbst Olaf F. schrieb: > Ich wurde von 2 Freiberufler-Kollegen gewarnt, dass dieser Kunde so ein > Vorgehen hat. Es hat bei ihm Methode. Verklag mich doch, ist hier seine > devise. Er ist am längeren Hebel, sagt er. warum sollten andere auf dich hören?
Lukas schrieb: > 1. Mahnung > 2. Mahnung > Gerichtlicher Mahnbescheid > > Danach zum Anwalt. > Generell die Kosten halten sich im Rahmen, wenn der Erste Brief vom > Anwalt kommt siehst du ja was passiert bis dahin ist der Aufwand und > Geldeinsatz eher gering. Wenn dem Mahnbescheid nicht widersprochen wird, bleibt noch der Vollstreckungsbescheid.
Lukas schrieb: > 1. Mahnung > 2. Mahnung > Gerichtlicher Mahnbescheid Braucht es nicht. Ist in der Rechnung ein Zahlungstermin angegeben (es muss ein explizites Datum sein - Formulierungen wie 14 Tage ab Rechnungsstellung reichen nicht!), dann tritt der Verzug mit verstreichen der Frist ein. Wenn der Verzug besteht, ist der gerichtliche Mahnbescheid gerechtfertigt. Ist noch kein Verzug eingetreten, weil es keinen expiziten Stichtag gibt, ist eine Mahnung notwendig, die dies nachholt. > Danach zum Anwalt. ich würde den Anwalt schon vorher einschalten, und eben mitteilen, die Hardliner-Linie zu fahren. Sonst popelt der Anwalt einen Brief nach dem nächsten aus der Nase, die juristisch keinerlei Relevanz haben und im schlimmsten Fall darf man dann pro Schriftsatz runde 50 Euro blechen... > Generell die Kosten halten sich im Rahmen, wenn der Erste Brief vom > Anwalt kommt siehst du ja was passiert bis dahin ist der Aufwand und > Geldeinsatz eher gering. Genau. Wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt, werden viele hellhörig. Das ist ein guter Angriffspunkt, den viele unterschätzen. Oftmals braucht es die Klage gar nicht.
Die Kosten für das Mahnverfahren sind worst case 1400€. Wenn es tatsächlich zum Prozess kommt noch mal 3500€ on Top. Wenn dein Anspruch gerechtfertigt ist, muss das aber eh der Gegner zahlen. Wenn im Raum steht 12000€ zu gewinnen sollte es einem das ja wohl wert sein. Die meiste Arbeit macht ja dein Anwalt. Der Prozess kann sich zwar hinziehen, aber das hält dich ja nicht von deiner sonstigen arbeit ab. Alle paar Wochen muüssen halt mal ein paar Unterlagen zum Gericht. Auch das macht aber der Anwalt.
Olaf F. schrieb: > Leider hat es jetzt mich auch erwischt. Ein Kunde zweifelt meine letzte > Rechnung an und will diese um 50% kürzen. Betrüger gibt es überall, die 50% Masche hab ich auch schon mitbekommen, Zum Glück bei anderen, da ging es aber auch gleich um zig Millionen. > Ich wurde von 2 Freiberufler-Kollegen gewarnt, dass dieser Kunde so ein > Vorgehen hat. Es hat bei ihm Methode. Verklag mich doch, ist hier seine > devise. Dann bist du schlicht (Sorry) ein Idiot zumin. im kaufmännischen. > Er ist am längeren Hebel, sagt er. Sagt er dir, real pokert er. Wenn du cool bist siehst du da sals erstklassige Anlageform für dein Geld. So gut verzinst wird es sonst nirgendwo ;-). Aus der Erfahrung: Wenn du klagst wird er sich verglichen wollen. Aber erst wenn er die Klageschrift sieht oder wittert. Wenn dein Anwalt dann seine Kosten nicht in die Vergleichssumme einrechnet solltest du ihn wechseln.
Olaf F. schrieb: > Damit anderen das jedoch erspart bleibt, möchte ich das gerne bekannt > machen. Kununu wäre eine Möglichkeit. Öffentliche Prangeraktionen sind Selbstjustiz und in Deutschland nur den Abmahnabzockern gestattet. Eine Abmahnung wg. unlauterer Vorteilsnahme durch Entgeltverkürzung wäre zumin. kreativ und auch kostengünstig da er ja deinen Anwalt bezahlen muss.
Ich habe momentan auch ein Problem mit einem säumigen Zahler. Der will einfach einen Teil eines Auftrags nicht mehr haben. Die einzige Möglichkeit, denen direkt eins auszuwischen ist, deren Namen in Freiberuflerforen unter der Hand zu zu nennen. Dazu kannst Du es auf Stammtischen mündlich weitergeben, wie Ich das tue. Ferner kannst Du auf Deiner privaten Homepage eine Projektliste machen, mit Referenzen auf die Firmen. Die kannst Du unter Deinen Beiträgen jederzeit linken. Dann ist es dem Betrachter überlassen, zu schlussfolgern, dass es der letzte Kunde in Deiner Liste ist. Du könntest zudem hinter den anderen, ein ausdrückliches Dankeschön für die korrekte Bezahlung setzen.
offensichtlich war der Vertrag einfach nur wischiwaschi, sonst würde sich das alles erübrigen. Denn dann könnte er den ganz normalen Weg über das Mahngericht gehen und er würde hier sicherlich nicht posten. D.h. es gab vielleicht nur eine Vereinbarung xxx€ pro Anwesenheitsstunden und die Stunden wurden nicht regelmäßig oder gar nicht abgezeichnet. Oder was auch immer (nicht) vereinbart war. Dann kann man in so eine Situation kommen. Klar, selber schuld - aber dann ist vielleicht der anonyme "Anschwärzweg" der einzige, um etwas Genugtuung zu erfahren. Denn auch vor Gericht haben nicht gegengezeichnete Leistungen keinen Bestand.
Bitte lies Dir das hier durch: https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren und handele dann hier: https://www.mahngerichte.de/ Bewertungen auf irgendwelchen Portalen bringen Dich nicht weiter. Du solltest Dir aber sicher sein, dass Du Deine vertragliche Leistung 100% erbracht hast. Bei Dienstvertrag z.B. über unterschriebene Stundenzettel oder bei einem Gewerk eben über ein unterzeichnetes Abnahmeprotokoll.
> Autor: Olaf Friemel (olaf_f) > Datum: 21.02.2018 08:36 > Leider hat es jetzt mich auch erwischt. Ein Kunde zweifelt meine letzte > Rechnung an und will diese um 50% kürzen. > Ich wurde von 2 Freiberufler-Kollegen gewarnt, dass dieser Kunde so ein > Vorgehen hat. Ging mir auch so. War aber gewarnt worden und hatte in jedem Programm eine Softwareabschaltung einprogrammiert. Die konnten mit der Anlage fahren, aber keine Änderungen vornehmen. > Verklag mich doch, ist hier seine devise. Meine auch, Habe bis jetzt 74 Prozesse geführt, 72 gewonnen, zweimal gab es einen Justizirrtum ! Bei mir war es umgekehrt, die wollten mich verklagen, sollen sie, dauert Jahre, bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland jahrzehnte. So lange können die eben auf der Anlage nur ein Produkt fahren. Oder komplett neue Inbetriebnahme machen. > Er ist am längeren Hebel, sagt er. Er ist kürzer als er denkt ! > Damit anderen das jedoch erspart bleibt, möchte ich das gerne bekannt > machen. Das spricht sich schnell rum.
In dieser Hinsicht würde es mich interessieren ob man in den AGB soetwas aufnehmen kann wie, "Das Nichtbegleichen von offenen Rechnungen erlaubt es dem Auftragnehmer, dieses Wirtschaftsauskunfteien zu melden." Aber heutzutage muss man wahrscheinlich wirklich dazu greifen eine Abschaltung kurz nach der Garantiefrist ein zu programmieren um dann zu sagen erst die Restzahlung dann ein fetter Vorschuss. Oder man macht das schon nach 14 Tagen und schließt Haftung für Folgeschäden aus wenn das möglich ist. Ich würde das aber auf jeden Fall mit der Mahnung und Mahnbescheid machen, denn das kostet noch kein großes Geld und der Kunde muss reagieren, damit kein Vollstreckungsbescheid ausgestellt wird. Und danach kann man sicherlich mit Schufa drohen. Ansonsten auch mit Schadensersatz drohen der durch die Nichtzahlung entstehen kann.
Jo, ich kann das mit dem anschwärzen sehr gut nachvollziehen, hatte damals auch so ein paar Flachw!xxer die meinten mich abzocken zu müssen. Aber einige Vorposter haben dazu schon vernünftigerweise geschrieben, dass das wohl nichts bringen wird, ausser evtl. Verleumdungsärger. Das mit dem Mahnverfahren würde sich bei 12k schon lohnen, auch wenn ich den absoluten Hass kriegen würde, meine Wertvolle Zeit mit sowas vergeuden zu müssen. Ein Poster oben schrieb was von einer "Abschaltfunktion" oder so , die in der Software drinne war. Das ist ne Ultramiese Nummer, aber ganz ehrlich, ich verstehs ! Vor langer langer Zeit (gähn) hatte ich mal als Subunternehmer des Subunternehmers des Subunternehmers an einem Webprojekt gebaut wo mein Kollech und ich am Ende der Nahrungskette mit 5% Kohle für 80% der Arbeit abgespeist werden sollten. Projektiert für 2 Wochen oder so, mein Kumpel und ich schon eh an der Existenzschwelle, Konto gesperrt, Miete gestundet und immer schon 18 Stunden Schichten gecodet. Da die faulen Schweine in der Kette über uns aber andauernd nur Rotz fabriziert hatten und wir deren Müll mitreparieren musste, dauert der ganze Mist über 4 Wochen bis zur Weihnachtszeit. Der Endkunde war Sauer da die ganze Geschichte vor Weihnachten online gehen sollte (Onlineshop für fancy Kalender). Dann wurde uns gedroht, wir kriegen keine Kohle wenns an Weihnachten net läuft. Mit dem Rücken zur Wand kann man ja auch mal kämpfen und das Gegenangebot war : Zahl das Doppelte, sofort mit Vorschuss und wir bekommens am 2. Feiertag zum Rennen.Ui, was eine Aufregung, das wäre doch Erpressung usw. Richtig erkannt. Kohle bekommen. Projekt am 2. Feiertag abgeliefert (nach 40 Stunden Dauerschicht), Scheisskunden nie wieder gesehn. 3 Wochen lang 180 Puls, ne Familie die Sauer war weil Geburtstage und Weihnachten dabei hops ging. Und das für 1800 Euro für 2 Leute, für 4 Wochen Stress. Waren Scheisszeiten. Bin froh nicht mehr diesen kleinen Lumpengewerben hinterherjagen zu müssen. Das wären schon 3 NoGo-Einträge gewesen ;-) Wobei der Endkunde ja nix dafür konnte. 3 Wochen später kam der nächste Ladenbesitzer der so ne ähnliche Nummer abziehen wollte. Einfache Website fürn Edelklamottenschopp, 4 Seiten, ein paar Fotos und Kontakt, sonst nix. 800 Euro, diesemal alles schön aufgeschrieben, was gefordert war. Und dann schon gleich die Rechnung stunden wollen, Hälfte erst 2 Wochen nach Abgabe, weil der arme Tropf nicht flüssig war, die Edelklamotten waren so teuer. Seite fertig, geht das Gemecker los : Die 300 Fotos müssen noch bearbeitet werden, wo ist denn der Onlineshop ?!??! Wo ist das BEstellformular ? Muss wohl alles in seiner Phantasie hängengeblieben sein, im LV stand davon nix. Riesen Gemecker, am End nach 6 Wochen doch mal Kohle gesehen. Danach haben mein Kompagnon und ich uns vorgenommen, diesen Kleinscheiss von Vornerein gleich teuerer anzubieten und zack ! wurde man plötzlich viel ernster Genommen ! Ach sorry Leute für das Pamphlet ... kam grad so raus ;-) Also, TO , kämpfe, lass Dich nicht unterkriegen, Kapitalismus ist Krieg ! :-) Tschö
> Autor: Jörch B. (captainbee) > Datum: 21.02.2018 19:25 > Ein Poster oben schrieb was von einer "Abschaltfunktion" oder so , die > in der Software drinne war. Das ist ne Ultramiese Nummer, aber ganz > ehrlich, ich verstehs ! Auge um Auge, Zahn um Zahn ! Man kann Gauner nur mit Gaunern in die Schranken weisen ! Die Sprache wird verstanden !
> was von einer "Abschaltfunktion" oder so
Solche bösen Sachen nennt man gelegentlich Erpressung. Schöner wäre ein
"Updateservice", der ohne Geld nicht kommt? Die Hand, die einen füttert,
sollte man nicht abschlagen.
> Autor: oszi40 (Gast) > Datum: 21.02.2018 22:25 > Solche bösen Sachen nennt man gelegentlich Erpressung. Wohl eher Zahlungserinnerung. > Schöner wäre ein "Updateservice", der ohne Geld nicht kommt? Da gibt es möglichkeiten von denen träumst du nicht mal. > Die Hand, die einen füttert, sollte man nicht abschlagen. Quatsch ! Was füttert der mich denn wenn ich meine Kohle nicht bekomme ? Wenn du für erbrachte Leistungen nichts bekommst und das auch noch für in Ordnung hälst ist das dein Problem. Gutmenschen mag ich nicht, die Realität ist nicht Gut, die ist gnadenlos, in der nur der sein Geld bekommt wer nicht an das Gute im Menschen glaubt.
Olaf F. schrieb: > Leider hat es jetzt mich auch erwischt. Ein Kunde zweifelt meine letzte > Rechnung an und will diese um 50% kürzen. Hallo, dann beschreibe doch mal im Detail welchen Auftrag Du für den Kunden erbracht hast und wie konkret die Bedingungen abgesprochen waren. Sonst sind alle Einlassungen hierzu sinnlos.
Esmeralda P. schrieb: > beschreibe doch mal Das wird er wohl in der Öffentlichkeit vermeiden wollen? Es gibt immer 2 Seiten. Der Auftraggeber sagt z.B. zu allgemeinkonkret "machen sie mal" einen Kalender. Der gute Programmierer macht dann einen Küchenkalender und der Kunde möchte aber die Mondphasen? Beide fühlen sich betrogen weil sie den Auftrag ungenau definiert haben. Deswegen wäre ein Update (gegen Vorkasse) eine von vielen Lösungen ohne das Gesicht zu verlieren. Eine Mahnung wäre in diesem Fall keine fachliche Lösung, sollte aber trotzdem termingerecht bald erfolgen, da bisher nur frühzeitige Mahnungen gute Erfolgsaussichten hatten.
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