Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Freiberufler: Kunde auf schwarze Liste setzen.


von Olaf F. (olaf_f)


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Moin zusammen

Leider hat es jetzt mich auch erwischt. Ein Kunde zweifelt meine letzte 
Rechnung an und will diese um 50% kürzen.

Ich wurde von 2 Freiberufler-Kollegen gewarnt, dass dieser Kunde so ein 
Vorgehen hat. Es hat bei ihm Methode. Verklag mich doch, ist hier seine 
devise. Er ist am längeren Hebel, sagt er.
Leider wollte ich auf meine Kollegen nicht hören. Nun muss ich da durch.

Damit anderen das jedoch erspart bleibt, möchte ich das gerne bekannt 
machen. Kununu wäre eine Möglichkeit.

Letzte Woche habe ich, hier im Forum von 3 weiteren Seiten gelesen, wo 
man Unternehmen bewerten kann.
Leider finde ich den Beitrag nicht mehr wieder.
Kann mir bitte jemand beim suchen helfen?
Ich bedanke mich im Voraus.

LG
Olaf

:
von Phoenix (Gast)


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Der Thread wurde anscheinend geschlossen ich erinnere mich noch an 
"jobvote"

von Martin S. (sirnails)


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Olaf F. schrieb:
> Verklag mich doch, ist hier seine
> devise. Er ist am längeren Hebel, sagt er.

1) Dann tu' das anstatt trotzig irgendwelche Beiträge im Netz zu 
platzieren. Die Prozesskosten wirken zumeist sehr gut als Denkzettel.

2) Schreib die Forderung ab, sag ihm, in Zukunft wird er von Dir nicht 
mehr beliefert, und gut ist.

Zahlungsausfälle - aus welchem Grund auch immer - sind ein normales 
Risiko eines Freiberuflers.

von Martin S. (sirnails)


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Ganz abgesehen davon, dass das Setzen einer einzelnen Person auf eine 
öffentliche scharze Liste im Internet einen Datenschutzverstoß 
darstellt. Du verletzt damit seine Persönlichkeitsrechte, weil Du 
vermutlich nicht hinreichend belegen kannst, dass das öffentliche 
Interesse daran überwiegt. U.U. kann die Sache für Dich damit so richtig 
teuer werden!

Dir steht es natürlich frei eine Firma zu eröffnen, die sich Schufaas 
nennt (Schutzgemeinschaft für allgemeine Auftragssicherung), die Daten 
verdeckt erheben, einen Zugang zu einer Datenbank verkaufen - dann ist 
der gleiche Sachverhalt nämlich auf einmal vollkommen legal.

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Martin S. schrieb:
> 2) Schreib die Forderung ab, sag ihm, in Zukunft wird er von Dir nicht
> mehr beliefert, und gut ist.
>
> Zahlungsausfälle - aus welchem Grund auch immer - sind ein normales
> Risiko eines Freiberuflers.

Nichts ist damit gut. Auch wenn es zum Risiko eines Freiberuflers gehört 
Zahlungsausfälle zu erleiden, so ist das weder normal noch akzeptabel.

Erst wenn die Mehrheit dieses Verhalten toleriert und akzeptiert wird es 
zur Normalität. Was „Normal“ ist bestimmen wir also immer selber.

Weiterhin kann ein derartiges Verhalten nicht akzeptiert werden. Wer so 
etwas akzeptiert, zerstört damit langfristig seine Arbeitsgrundlagen.

von Olaf F. (olaf_f)


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Martin S. schrieb:
> Olaf F. schrieb:
>> Verklag mich doch, ist hier seine
>> devise. Er ist am längeren Hebel, sagt er.
>
> 1) Dann tu' das anstatt trotzig irgendwelche Beiträge im Netz zu
> platzieren. Die Prozesskosten wirken zumeist sehr gut als Denkzettel.
>
> 2) Schreib die Forderung ab, sag ihm, in Zukunft wird er von Dir nicht
> mehr beliefert, und gut ist.
>
> Zahlungsausfälle - aus welchem Grund auch immer - sind ein normales
> Risiko eines Freiberuflers.

Moin Martin

Naja, du hast eigentlich Recht. Warum das "eigentlich"? Das kann ich dir 
sagen.

1: Einen Prozess zu führen ist mir zu langwierig. Ich versuche es zu 
verkürzen.

2: Es geht hier um knapp 12.000 Euro. Die will ich nicht so schnell 
abschreiben. Das ich (und ich kenne da 2 weitere) den Kunden in Zukunft 
nicht mehr beliefern werde ist klar. Etwas abschalten oder wieder 
mitnehmen geht leider auch nicht. Es geht hier um eine erbrachte 
Dienstleistung.

Nur muss man andere Freiberufler nicht auch noch ins offene Messer 
laufen lassen und muss sie vor solchen Kunden warnen. Stelle dir mal 
vor, jemand ist neu auf dem Markt, hat keine Rücklagen usw. Der wird 
doch von solchen "Kunden" abgezockt ohne Ende. Sollte man das das 
dulden? Nein. Da muss man sich als alter Hase auch ein bisschen vor die 
neuen Kollgen stellen. Meinst du nicht auch?

3: Ich bin jetzt seit 2003 als Freiberufler unterwegs. Forderungsausfall 
hatte ich bisher nur einmal. Das war 2013 mit der Pleite von der Reutax. 
Und da waren auch nur 80 Stunden weg.
Als normales Risiko sehe ich das eher nicht. Es sei denn, ich bin eine 
Nase. Dann muss ich damit rechnen.
Ich bin aber keine ;-) . Daher ist es für mich kein normales Risiko.

von Horst (Gast)


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Olaf F. schrieb:
> 2: Es geht hier um knapp 12.000 Euro. Die will ich nicht so schnell
> abschreiben. Das ich (und ich kenne da 2 weitere) den Kunden in Zukunft
> nicht mehr beliefern werde ist kl

Olaf F. schrieb:
> 1: Einen Prozess zu führen ist mir zu langwierig. Ich versuche es zu
> verkürzen.

Olaf F. schrieb:
> Damit anderen das jedoch erspart bleibt, möchte ich das gerne bekannt
> machen. Kununu wäre eine Möglichkeit.

Wie jetzt, Du willst das Geld nicht abschreiben aber nicht prozessieren 
und meinst, ihn irgendwo im Internet anzuschwärzen hilft?
Wenn Du die Seite nicht findest, wie sollen die dann andere finden um 
gewarnt zu werden? Und wie soll Dir das Dein Geld bringen?

von HeChaMa (Gast)


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Martin S. schrieb:
> Zahlungsausfälle - aus welchem Grund auch immer - sind ein normales
> Risiko eines Freiberuflers.

In Deutschland sind solche Zahlungsausfälle ganz sicher nicht normal.

Bspw. kriege ich die Miete für alle Wohnungen seit Erwerb seit Jahren 
pünktlich. Diese Messi-Gerüchte sind in Deutschland bloss Angst-Mache.

Du warst wohl noch nie Vermieter oder Selbstständig. Diese gute 
Zahlungsmoral ist einer der Eckpfeiler warum die deutsche Wirtschaft so 
gut rennt, denn in Mathe und Physik ist uns Osteuropa weit überlegen, 
aber eben korrupt bis zum geht nicht mehr. Klar kostet der ukrainische 
Ingenieur teilweise weniger als 20€ die Stunde, aber da ist noch nicht 
das Schmieren von z.B. Betriebsprüfer und Zoll drinnen.

von janny (Gast)


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Hallo,

normal zahlt der Kunde 50% Abschlag für die Entwicklung im Vorraus und 
die anderen 50% bei Lieferung des Produkts.

Also in gewiss erweise hast du eine Teilschuld, auf Grund deiner 
Finanzpolitik, würde ich mal meinen.

VG

von Martin S. (sirnails)


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Joe G. schrieb:
> Weiterhin kann ein derartiges Verhalten nicht akzeptiert werden. Wer so
> etwas akzeptiert, zerstört damit langfristig seine Arbeitsgrundlagen.

Deshalb Option Nr. 1: Der Klageweg.

von Jack (Gast)


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Olaf F. schrieb:
> 1: Einen Prozess zu führen ist mir zu langwierig. Ich versuche es zu
> verkürzen.

Wie soll eine öffentliche Warnung das Beitreiben des Geldes verkürzen? 
Soll das eine Art Erpressung werden? Ganz schlechte Idee!

Willst du ihm nur ans Bein pinkeln? Solche Leute bescheißen nicht nur 
Lieferanten, die bescheißen überall. Schau genau hin ob du ihn wegen 
irgendwas bei der Steuer, BG, Kammer, Sozialversicherung, Zoll hin 
hängen kannst. Vielleicht geht was über das Gesetz gegen den unlauteren 
Wettbewerb und die Wettbewerbszentrale?

> 2: Es geht hier um knapp 12.000 Euro. Die will ich nicht so schnell
> abschreiben.

Wie viel willst du riskieren um deine Forderung durchzusetzen? Wie viel 
gutes Geld schlechtem hinterher werfen? Verkauf die Forderung zu 10% des 
Wertes an ein Inkassounternehmen und habe deinen Seelenfrieden.

> Nur muss man andere Freiberufler nicht auch noch ins offene Messer
> laufen lassen und muss sie vor solchen Kunden warnen.

Andere Freiberufler sind deine Konkurrenten. Merkst du, worauf das 
hinaus läuft? In der brutalen Welt des Kapitalismus ist was deinen 
Konkurrenten schadet gut für dich.

Wenn du es etwas sanfter haben möchtest, du riskierst mit einer 
öffentlichen Warnung viel und wer sagt dir, dass die Gewarnten auf dich 
hören? Du hast auch nicht auf die Warnung gehört die du bekommen hast. 
Geld frisst Hirn. Also hohes Risiko, bei eventuell null Wirkung. Muss 
nicht sein.

von Martin S. (sirnails)


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Olaf F. schrieb:
> 1: Einen Prozess zu führen ist mir zu langwierig. Ich versuche es zu
> verkürzen.

Wie soll sich da irgendwas verkürzen, wenn Du den Kerl irgendwo 
anschwärzt? Wenn der die Bewertung sieht, wird er nicht zu Dir kommen, 
Dir dein Geld bringen, und darum bitten, dass Du die Bewertung wieder 
löschst. Er wird zum Anwalt gehen, der wird eine einstweilige Anordnung 
erlassen, der Post wird gelöscht, und Du trägst die kompletten 
Verfahrenskosten.

Jemand, der seinen Auftragnehmer um 12.000 Euro prellt, wird garantiert 
nicht tatenlos herumsitzen, wie Du seinen Ruf öffentlich ruinierst.

> 2: Es geht hier um knapp 12.000 Euro. Die will ich nicht so schnell
> abschreiben. Das ich (und ich kenne da 2 weitere) den Kunden in Zukunft
> nicht mehr beliefern werde ist klar. Etwas abschalten oder wieder
> mitnehmen geht leider auch nicht. Es geht hier um eine erbrachte
> Dienstleistung.

Dann klage. Beauftrage einen Anwalt. Der schreibt eine Mahnung, 
beantragt den Mahnbescheid, und informiert Dich dann darüber, wann und 
wo Du zu erscheinen hast. Die Verhandlung wird bei dem Streitwert am LG 
verhandelt - also der nächstgrößeren Stadt. Du brauchst Dich da um 
nichts selbst zu kümmern. Wenn Du die Arbeit gut gemacht hast, und es 
keinen Zweifel an der Rechtfertigung der Forderung gibt, Du die anderen 
geprellten Kollegen als Zeugen benennst, dann ist die Verhandlung in 
weniger als 1h gelaufen.

Lass Deinen Gesamtaufwand bei 5h liegen, den Du selbst damit hast.

Wenn Dir das keine 12.000 Euro wert ist, dann solltest Du dich auch 
nicht mehr um den Ausfall beschweren.

> 3: Ich bin jetzt seit 2003 als Freiberufler unterwegs. Forderungsausfall
> hatte ich bisher nur einmal. Das war 2013 mit der Pleite von der Reutax.
> Und da waren auch nur 80 Stunden weg.
> Als normales Risiko sehe ich das eher nicht. Es sei denn, ich bin eine
> Nase. Dann muss ich damit rechnen.
> Ich bin aber keine ;-) . Daher ist es für mich kein normales Risiko.

Dann hattest Du einfach Glück mit Deinen Kunden bisher. Dass Kunden 
Zahlungsziele ausreizen bis Ultimo ist doch fast schon der gute Ton in 
der Branche. BMW ließ einen bekannten von mir fast ein Jahr lang auf 
sein Geld warten...

von Purzel H. (hacky)


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Wenn man schon gewarnt wird, und es denkt besser zu wissen, sollte man 
wenigsten Vorsicht walten lassen.
zB : Doku gibt's erst nach Bezahlung ... oder 30% bei Bestellung, 30% 
bei Lieferung, 30% bei Abnahme.

: Bearbeitet durch User
von Lukas (Gast)


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1. Mahnung
2. Mahnung
Gerichtlicher Mahnbescheid

Danach zum Anwalt.
Generell die Kosten halten sich im Rahmen, wenn der Erste Brief vom 
Anwalt kommt siehst du ja was passiert bis dahin ist der Aufwand und 
Geldeinsatz eher gering.

von Strubi (Gast)


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Es gibt die schwarzen Listen so gut wie nur intern bei Vermittlungen 
oder halt (hierzulande) ein Betreibungsregister.
Ich habe bisher die AGB so gefasst, dass alles IP - intellectual 
property (SW, Designs, ..) bis zu vollständigen Bezahlung mein Eigentum 
sind, wie auch die Nutzungsrechte.
Einem Nichtzahler musste ich somit nur signalisieren, dass ich mir die 
weitere Nutzung vorbehalte. Es darf sich einfach nicht wie Erpressung 
lesen und die IP des Kunden nicht offensichtlich verletzen.
Hast du einen brauchbaren Stundennachweis deines Aufwands, würde ich 
einfach um eine schriftl. Begründung der Kürzung bitten und dann ev. die 
Betreibung einleiten.
Welche Branche ist das denn?

von JJ (Gast)


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Du schreibst übrigens selbst

Olaf F. schrieb:
> Ich wurde von 2 Freiberufler-Kollegen gewarnt, dass dieser Kunde so ein
> Vorgehen hat. Es hat bei ihm Methode. Verklag mich doch, ist hier seine
> devise. Er ist am längeren Hebel, sagt er.

warum sollten andere auf dich hören?

von Deser (Gast)


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Lukas schrieb:
> 1. Mahnung
> 2. Mahnung
> Gerichtlicher Mahnbescheid
>
> Danach zum Anwalt.
> Generell die Kosten halten sich im Rahmen, wenn der Erste Brief vom
> Anwalt kommt siehst du ja was passiert bis dahin ist der Aufwand und
> Geldeinsatz eher gering.

Wenn dem Mahnbescheid nicht widersprochen wird, bleibt noch der 
Vollstreckungsbescheid.

von Martin S. (sirnails)


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Lukas schrieb:
> 1. Mahnung
> 2. Mahnung
> Gerichtlicher Mahnbescheid

Braucht es nicht. Ist in der Rechnung ein Zahlungstermin angegeben (es 
muss ein explizites Datum sein - Formulierungen wie 14 Tage ab 
Rechnungsstellung reichen nicht!), dann tritt der Verzug mit 
verstreichen der Frist ein. Wenn der Verzug besteht, ist der 
gerichtliche Mahnbescheid gerechtfertigt. Ist noch kein Verzug 
eingetreten, weil es keinen expiziten Stichtag gibt, ist eine Mahnung 
notwendig, die dies nachholt.

> Danach zum Anwalt.

ich würde den Anwalt schon vorher einschalten, und eben mitteilen, die 
Hardliner-Linie zu fahren. Sonst popelt der Anwalt einen Brief nach dem 
nächsten aus der Nase, die juristisch keinerlei Relevanz haben und im 
schlimmsten Fall darf man dann pro Schriftsatz runde 50 Euro blechen...

> Generell die Kosten halten sich im Rahmen, wenn der Erste Brief vom
> Anwalt kommt siehst du ja was passiert bis dahin ist der Aufwand und
> Geldeinsatz eher gering.

Genau. Wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt, werden viele hellhörig. Das 
ist ein guter Angriffspunkt, den viele unterschätzen. Oftmals braucht es 
die Klage gar nicht.

von Fabian F. (fabian_f55)


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Die Kosten für das Mahnverfahren sind worst case 1400€. Wenn es 
tatsächlich zum Prozess kommt noch mal 3500€ on Top. Wenn dein Anspruch 
gerechtfertigt ist, muss das aber eh der Gegner zahlen.
Wenn im Raum steht 12000€ zu gewinnen sollte es einem das ja wohl wert 
sein. Die meiste Arbeit macht ja dein Anwalt. Der Prozess kann sich zwar 
hinziehen, aber das hält dich ja nicht von deiner sonstigen arbeit ab. 
Alle paar Wochen muüssen halt mal ein paar Unterlagen zum Gericht. Auch 
das macht aber der Anwalt.

von Nein..nein (Gast)


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Schufa?

von X4U (Gast)


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Olaf F. schrieb:
> Leider hat es jetzt mich auch erwischt. Ein Kunde zweifelt meine letzte
> Rechnung an und will diese um 50% kürzen.

Betrüger gibt es überall, die 50% Masche hab ich auch schon mitbekommen, 
Zum Glück bei anderen, da ging es aber auch gleich um zig Millionen.

> Ich wurde von 2 Freiberufler-Kollegen gewarnt, dass dieser Kunde so ein
> Vorgehen hat. Es hat bei ihm Methode. Verklag mich doch, ist hier seine
> devise.

Dann bist du schlicht (Sorry) ein Idiot zumin. im kaufmännischen.

> Er ist am längeren Hebel, sagt er.
Sagt er dir, real pokert er. Wenn du cool bist siehst du da sals 
erstklassige Anlageform für dein Geld. So gut verzinst wird es sonst 
nirgendwo ;-).

Aus der Erfahrung: Wenn du klagst wird er sich verglichen wollen. Aber 
erst wenn er die Klageschrift sieht oder wittert.

Wenn dein Anwalt dann seine Kosten nicht in die Vergleichssumme 
einrechnet solltest du ihn wechseln.

von X4U (Gast)


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Olaf F. schrieb:
> Damit anderen das jedoch erspart bleibt, möchte ich das gerne bekannt
> machen. Kununu wäre eine Möglichkeit.


Öffentliche Prangeraktionen sind Selbstjustiz und in Deutschland nur den 
Abmahnabzockern gestattet.

Eine Abmahnung wg. unlauterer Vorteilsnahme durch Entgeltverkürzung wäre 
zumin. kreativ und auch kostengünstig da er ja deinen Anwalt bezahlen 
muss.

von Freiberufler (Gast)


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Ich habe momentan auch ein Problem mit einem säumigen Zahler. Der will 
einfach einen Teil eines Auftrags nicht mehr haben.

Die einzige Möglichkeit, denen direkt  eins auszuwischen ist, deren 
Namen in Freiberuflerforen unter der Hand zu zu nennen. Dazu kannst Du 
es auf Stammtischen mündlich weitergeben, wie Ich das tue.

Ferner kannst Du auf Deiner privaten Homepage eine Projektliste machen, 
mit Referenzen auf die Firmen. Die kannst Du unter Deinen Beiträgen 
jederzeit linken. Dann ist es dem Betrachter überlassen, zu 
schlussfolgern, dass es der letzte Kunde in Deiner Liste ist. Du 
könntest zudem hinter den anderen, ein ausdrückliches Dankeschön für die 
korrekte Bezahlung setzen.

von Kastanie (Gast)


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offensichtlich war der Vertrag einfach nur wischiwaschi, sonst würde 
sich das alles erübrigen.
Denn dann könnte er den ganz normalen Weg über das Mahngericht gehen und 
er würde hier sicherlich nicht posten.

D.h. es gab vielleicht nur eine Vereinbarung xxx€ pro 
Anwesenheitsstunden und die Stunden wurden nicht regelmäßig oder gar 
nicht abgezeichnet.
Oder was auch immer (nicht) vereinbart war.

Dann kann man in so eine Situation kommen.
Klar, selber schuld - aber dann ist vielleicht der anonyme 
"Anschwärzweg" der  einzige, um etwas Genugtuung zu erfahren.
Denn auch vor Gericht haben nicht gegengezeichnete Leistungen keinen 
Bestand.

von Pete K. (pete77)


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Bitte lies Dir das hier durch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

und handele dann hier:
https://www.mahngerichte.de/

Bewertungen auf irgendwelchen Portalen bringen Dich nicht weiter.

Du solltest Dir aber sicher sein, dass Du Deine vertragliche Leistung 
100% erbracht hast. Bei Dienstvertrag z.B. über unterschriebene 
Stundenzettel oder bei einem Gewerk eben über ein unterzeichnetes 
Abnahmeprotokoll.

von Zocker_52 (Gast)


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> Autor: Olaf Friemel (olaf_f)
> Datum: 21.02.2018 08:36

> Leider hat es jetzt mich auch erwischt. Ein Kunde zweifelt meine letzte
> Rechnung an und will diese um 50% kürzen.

> Ich wurde von 2 Freiberufler-Kollegen gewarnt, dass dieser Kunde so ein
> Vorgehen hat.

Ging mir auch so. War aber gewarnt worden und hatte in jedem Programm 
eine Softwareabschaltung einprogrammiert. Die konnten mit der Anlage 
fahren, aber keine Änderungen vornehmen.

> Verklag mich doch, ist hier seine devise.

Meine auch, Habe bis jetzt 74 Prozesse geführt, 72 gewonnen, zweimal gab 
es einen Justizirrtum ! Bei mir war es umgekehrt, die wollten mich 
verklagen, sollen sie, dauert Jahre, bei Verlegung des Wohnsitzes ins 
Ausland jahrzehnte. So lange können die eben auf der Anlage nur ein
Produkt fahren.

Oder komplett neue Inbetriebnahme machen.

> Er ist am längeren Hebel, sagt er.

Er ist kürzer als er denkt !

> Damit anderen das jedoch erspart bleibt, möchte ich das gerne bekannt
> machen.

Das spricht sich schnell rum.

von Thomas (kosmos)


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In dieser Hinsicht würde es mich interessieren ob man in den AGB soetwas 
aufnehmen kann wie, "Das Nichtbegleichen von offenen Rechnungen erlaubt 
es dem Auftragnehmer, dieses Wirtschaftsauskunfteien zu melden."

Aber heutzutage muss man wahrscheinlich wirklich dazu greifen eine 
Abschaltung kurz nach der Garantiefrist ein zu programmieren um dann zu 
sagen erst die Restzahlung dann ein fetter Vorschuss. Oder man macht das 
schon nach 14 Tagen und schließt Haftung für Folgeschäden aus wenn das 
möglich ist.

Ich würde das aber auf jeden Fall mit der Mahnung und Mahnbescheid 
machen, denn das kostet noch kein großes Geld und der Kunde muss 
reagieren, damit kein Vollstreckungsbescheid ausgestellt wird. Und 
danach kann man sicherlich mit Schufa drohen. Ansonsten auch mit 
Schadensersatz drohen der durch die Nichtzahlung entstehen kann.

von Der kein Bock mehr A. (Gast)


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Jo, ich kann das mit dem anschwärzen sehr gut nachvollziehen, hatte 
damals auch so ein paar Flachw!xxer die meinten mich abzocken zu müssen.
Aber einige Vorposter haben dazu schon vernünftigerweise geschrieben, 
dass das wohl nichts bringen wird, ausser evtl. Verleumdungsärger.
Das mit dem Mahnverfahren würde sich bei 12k schon lohnen, auch wenn ich 
den absoluten Hass kriegen würde, meine Wertvolle Zeit mit sowas 
vergeuden zu müssen.
Ein Poster oben schrieb was von einer "Abschaltfunktion" oder so , die 
in der Software drinne war. Das ist ne Ultramiese Nummer, aber ganz 
ehrlich, ich verstehs !

Vor langer langer Zeit (gähn) hatte ich mal als Subunternehmer des 
Subunternehmers des Subunternehmers an einem Webprojekt gebaut wo mein 
Kollech und ich am Ende der Nahrungskette mit 5% Kohle für 80% der 
Arbeit abgespeist werden sollten. Projektiert für 2 Wochen oder so, mein 
Kumpel und ich schon eh an der Existenzschwelle, Konto gesperrt, Miete 
gestundet und immer schon 18 Stunden Schichten gecodet. Da die faulen 
Schweine in der Kette über uns aber andauernd nur Rotz fabriziert hatten 
und wir deren Müll mitreparieren musste, dauert der ganze Mist über 4 
Wochen bis zur Weihnachtszeit. Der Endkunde war Sauer da die ganze 
Geschichte vor Weihnachten online gehen sollte (Onlineshop für fancy 
Kalender). Dann wurde uns gedroht, wir kriegen keine Kohle wenns an 
Weihnachten net läuft. Mit dem Rücken zur Wand kann man ja auch mal 
kämpfen und das Gegenangebot war : Zahl das Doppelte, sofort mit 
Vorschuss und wir bekommens am 2. Feiertag zum Rennen.Ui, was eine 
Aufregung, das wäre doch Erpressung usw.
Richtig erkannt. Kohle bekommen. Projekt am 2. Feiertag abgeliefert 
(nach 40 Stunden Dauerschicht), Scheisskunden nie wieder gesehn.
3 Wochen lang 180 Puls, ne Familie die Sauer war weil Geburtstage und 
Weihnachten dabei hops ging. Und das für 1800 Euro für 2 Leute, für 4 
Wochen Stress.
Waren Scheisszeiten. Bin froh nicht mehr diesen kleinen Lumpengewerben 
hinterherjagen zu müssen. Das wären schon 3 NoGo-Einträge gewesen ;-) 
Wobei der Endkunde ja nix dafür konnte.

3 Wochen später kam der nächste Ladenbesitzer der so ne ähnliche Nummer 
abziehen wollte. Einfache Website fürn Edelklamottenschopp, 4 Seiten, 
ein paar Fotos und Kontakt, sonst nix. 800 Euro, diesemal alles schön 
aufgeschrieben, was gefordert war. Und dann schon gleich die Rechnung 
stunden wollen, Hälfte erst 2 Wochen nach Abgabe, weil der arme Tropf 
nicht flüssig war, die Edelklamotten waren so teuer.
Seite fertig, geht das Gemecker los : Die 300 Fotos müssen noch 
bearbeitet werden, wo ist denn der Onlineshop ?!??! Wo ist das 
BEstellformular ? Muss wohl alles in seiner Phantasie hängengeblieben 
sein, im LV stand davon nix. Riesen Gemecker, am End nach 6 Wochen doch 
mal Kohle gesehen.

Danach haben mein Kompagnon und ich uns vorgenommen, diesen Kleinscheiss 
von Vornerein gleich teuerer anzubieten und zack ! wurde man plötzlich 
viel ernster Genommen !

Ach sorry Leute für das Pamphlet ... kam grad so raus ;-)

Also, TO , kämpfe, lass Dich nicht unterkriegen, Kapitalismus ist Krieg 
!

:-)

Tschö

von Zocker_52 (Gast)


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> Autor: Jörch B. (captainbee)
> Datum: 21.02.2018 19:25

> Ein Poster oben schrieb was von einer "Abschaltfunktion" oder so , die
> in der Software drinne war. Das ist ne Ultramiese Nummer, aber ganz
> ehrlich, ich verstehs !

Auge um Auge, Zahn um Zahn !

Man kann Gauner nur mit Gaunern in die Schranken weisen !

Die Sprache wird verstanden !

von oszi40 (Gast)


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> was von einer "Abschaltfunktion" oder so

Solche bösen Sachen nennt man gelegentlich Erpressung. Schöner wäre ein 
"Updateservice", der ohne Geld nicht kommt? Die Hand, die einen füttert, 
sollte man nicht abschlagen.

von Zocker_52 (Gast)


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> Autor: oszi40 (Gast)
> Datum: 21.02.2018 22:25

> Solche bösen Sachen nennt man gelegentlich Erpressung.

Wohl eher Zahlungserinnerung.

> Schöner wäre ein "Updateservice", der ohne Geld nicht kommt?

Da gibt es möglichkeiten von denen träumst du nicht mal.

> Die Hand, die einen füttert, sollte man nicht abschlagen.

Quatsch ! Was füttert der mich denn wenn ich meine Kohle nicht bekomme ?

Wenn du für erbrachte Leistungen nichts bekommst und das auch noch für 
in Ordnung hälst ist das dein Problem. Gutmenschen mag ich nicht, die 
Realität ist nicht Gut, die ist gnadenlos, in der nur der sein Geld 
bekommt wer nicht an das Gute im Menschen glaubt.

von Esmu P. (Firma: privat) (max707)


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Olaf F. schrieb:
> Leider hat es jetzt mich auch erwischt. Ein Kunde zweifelt meine letzte
> Rechnung an und will diese um 50% kürzen.

Hallo, dann beschreibe doch mal im Detail welchen Auftrag Du für den 
Kunden erbracht hast und wie konkret die Bedingungen abgesprochen waren.

Sonst sind alle Einlassungen hierzu sinnlos.

von oszi40 (Gast)


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Esmeralda P. schrieb:
> beschreibe doch mal

Das wird er wohl in der Öffentlichkeit vermeiden wollen? Es gibt immer 2 
Seiten. Der Auftraggeber sagt z.B. zu allgemeinkonkret "machen sie mal" 
einen Kalender. Der gute Programmierer macht dann einen Küchenkalender 
und der Kunde möchte aber die Mondphasen? Beide fühlen sich betrogen 
weil sie den Auftrag ungenau definiert haben. Deswegen wäre ein Update 
(gegen Vorkasse) eine von vielen Lösungen ohne das Gesicht zu verlieren. 
Eine Mahnung wäre in diesem Fall keine fachliche Lösung, sollte aber 
trotzdem termingerecht bald erfolgen, da bisher nur frühzeitige 
Mahnungen gute Erfolgsaussichten hatten.

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Beitrag #7253272 wurde von einem Moderator gelöscht.
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