es geht um dieses Projekt ohne den Kundenname zu nennen Sie suchen schon seit 6 Wochen. Für wen kein Problem ist, dass der letzte Honorar mit 30-50% willkürlich gekürzt wird, kann gerne zuschlagen :)))) https://freelance.ferchau.com/de/de/projekt/321741/testautomatisierung-python?offset=10
Beitrag #7283510 wurde von einem Moderator gelöscht.
Wie kann das eigentlich passieren? Wird das Honorar nicht vertraglich festgehalten?
Und wie soll jetzt das Forum helfen? Hole Dir juristischen Rat statt Dich hier auszukotzen. Niemand kennt den Beweggrund Deines Auftraggebers für die Kürzung und niemand kann es beurteilen. EDIT: Und ach, warum wird jetzt in zwei Threads geheult?
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Beitrag #7283599 wurde von einem Moderator gelöscht.
Es gibt aber auch Firmen, die glauben zu wissen mit wem sie das machen können. Damals habe ich noch kleinere Firmen nebenbei mit Computern versorgt und bisschen Datenbanken gemacht. Als ich das beenden wollte, hat er auch nicht zahlen wollen. War kein Problem, ich musste nämlich noch einmal ran. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, ging dann nichts mehr bei Ihm. Danach hat er gezahlt. Ich bin auch nicht bange so etwas anders zu regeln, wenn ich meine Arbeit gemacht habe und es nichts zu bemängeln gab. In einem anderen Leben habe ich schon früh gelernt, wie man mit solchen Leuten umgeht.
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Bernd G. schrieb: > Immer noch nicht geregelt? Null Bock? Und, wie soll ich es regeln wenn er einfach 50-60 Stunden unterschreibt, obwohl die Leistung auch am Wochenende(ohne Aufschlag) erbracht wurde. Ich wollte mindestens andere warnen, dass die nicht reinfallen, und unverschuldet keine finanzielle einbußen erleiden müssen.
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Beitrag #7283890 wurde von einem Moderator gelöscht.
Tamas M. schrieb: > Ich wollte mindestens andere warnen, dass die nicht reinfallen, und > unverschuldet keine finanzielle einbußen erleiden müssen. Es gibt Erfahrungen, die jeder für sich selbst machen muss.
Bernd G. schrieb: > Es gibt Erfahrungen, die jeder für sich selbst machen muss. Es gibt aber auch kriminelle Vorfälle, die im Gange sind. Korruption bei den Ärzten ist nur die Spitze vom Eisberg. Rechtsanwalt ist auf jeden Fall ein guter Rat. Kostet aber auch wieder Geld. Bei der Polizei weiß ich nicht. Prinzipiell sind die ganz gut. Weswegen ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben haben. Aber grundsätzlich hat man mit viel Dummheit, kognitive Dissonanz (z.B. beim Verwaltungsgericht!) und wenig Hilfe zu tun. Ob man bei einem Finanzamt mehr Hilfe (gegen kriminell angehauchte Ignoranz (weil sie selbstdienlich ist)) finden kann?
Beitrag #7284128 wurde von einem Moderator gelöscht.
An den TO, von Bewertungsportalen wie Kununu, glassdoor, trustami oder indeed hast du schon mal was gehört? Dann setzt da dort auch rein, denn hier hat das wenig Breitenwirkung.
Man sollte gezielt kleine Sollbruchstellen einbauen, nennt sich Kundenbindung.
Erfahrungen in der Erstellung von Testautomatisierungssysteme im Bereich der embedded Software Kenntnisse in der Programmiersprache Python, Pytest und LabView Erfahrungen mit NI TestStand System, HIL- und SIL-Systeme Ein Fass dessen Volumen nicht berechenbar ist und die "externen" rollen sollen. So schauts aus! Können sie schnell mal eine selbst produzierende Maschine bauen die ganz ohne Hirn von uns auskommt? Unser Hirn kann nur Scheine zählen hat aber sonst keine Ahnung von Technik.
Tamas M. schrieb: > Sie suchen schon seit 6 Wochen. Uebrigens mit diesen Angaben koennen diese herausfinden, wer da postet. Fann kommst Du auf eine Liste, die nur Unternehmen einsehen koennen. Das waere Dein Ende. Kannst dann nur noch Mangelshops, wie Baeckereiverkaeufer machen. Daher der Tipp von mir waere, loesche Deine zwei Threads, Deinen Account und lege einen neuen an. Liebe Admins, Ihr muesst mal wieder einen User vor Dummheiten schuetzen und retten.
Ich glaube nicht das die sooooooo weit denken. Tippe auf einnen Laden wo ein Controller die günstigsten Angebote abfischt. Ferchau hat für uns auch mal was gebastelt... diesen Satz lasse ich nun einfach so stehen!
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Beitrag #7284196 wurde vom Autor gelöscht.
wenn du nach Stunden abgerechnet wirst und nicht nach Ergebniss ist es Arbeitnehmerüberlassung oder sogar eine Anstellung. Damit konfrontieren und bei der Sozielkasse und Finanzamt melden.
xyz schrieb: > wenn du nach Stunden abgerechnet wirst und nicht nach Ergebniss ist es > Arbeitnehmerüberlassung oder sogar eine Anstellung. Damit konfrontieren > und bei der Sozielkasse und Finanzamt melden. Interessant, das habe ich noch nie gehört, aber ich habe vorher auch immer nach Stunden und nach Dienstvertrag abgerechnet seit 2009.
Ich würde gern diesen alten Thread ausgraben, hier geht es eigntlich um die gleiche Sache, als bei mir :(((( Beitrag "Freiberufler: Kunde auf schwarze Liste setzen."
Tamas M. schrieb: > Interessant, das habe ich noch nie gehört, aber ich habe vorher auch > immer nach Stunden und nach Dienstvertrag abgerechnet seit 2009. Was auch kein Problem ist, macht doch jeder Handwerksmeister.
Tamas M. schrieb: > es geht um dieses Projekt ohne den Kundenname zu nennen > > Sie suchen schon seit 6 Wochen. > > Für wen kein Problem ist, dass der letzte Honorar mit 30-50% willkürlich > gekürzt wird, kann gerne zuschlagen :)))) > > https://freelance.ferchau.com/de/de/projekt/321741/testautomatisierung-python?offset=10 Und was soll uns hier irgendein Projekt von Ferchau interessieren? Such dir einen ordentlichen Job dann brauchst du dir über solchen Müll keine Gedanken zu machen.
Cyblord -. schrieb: > Und was soll uns hier irgendein Projekt von Ferchau interessieren? Such > dir einen ordentlichen Job dann brauchst du dir über solchen Müll keine > Gedanken zu machen. Das geht nicht um Ferchau, ich wollte euch von dem Endkunde warnen, das der seine Rechnung willkürlich kürzt, der Name fängt mit "M" an, für das Projekt sucht mehrere Vermittler nicht nur Ferchau, ich darf den Endkunde wahrscheinlich nur indirekt nennen, die sind rechtlich immer besser geschützt als wir.
Tamas M. schrieb: > es geht um dieses Projekt ohne den Kundenname zu nennen Tamas, wie sage ich das jetzt? Irgendwie bist du für dein Business nicht geeignet. Es ist völliger unprofessioneller Quatsch hier Andeutungen zu machen. Das hilft dir gar nichts, du kannst dabei nur verlieren. Wenn du deine 4000 Euro haben willst mach es über einen Anwalt. Wir können dir deine 4000 Euro nicht besorgen. Wenn nicht, schreib die Kohle ab. Aufstehen, Krönchen richten, weiter machen, was fürs nächste Mal draus lernen. Zum Beispiel: Augen auf bei der Auswahl der Kunden. Auf verdächtige Anzeichen achten. Bessere Verträge, bessere Abrechnungen machen. Professionelles Auftreten damit Firmen nicht glauben sie können es mit dir machen. Wenn du der Firma irgendwie schaden willst, rede vorher mit einem Anwalt. Denn wenn das nach Hinten los geht bist du vielleicht noch mehr als die 4000 Euro los. Wenn du andere vor dieser Firma "schützen" möchtest, warum? Vielleicht warst du ein ganz spezieller Fall und sie haben die Kürzung zurecht vorgenommen. Vielleicht machen sie das bei anderen nicht. Wenn doch, die anderen sind nicht dein Problem. Die sind als Unternehmer für sich selbst verantwortlich. > Für wen kein Problem ist, dass der letzte Honorar mit 30-50% willkürlich > gekürzt wird, kann gerne zuschlagen :)))) Ja, denn vielleicht können andere problemlos mit Kunden umgehen und kommunizieren, statt den Kinderkram den du hier veranstaltest.
Rainer Z. schrieb: > Tamas M. schrieb: >> Interessant, das habe ich noch nie gehört, aber ich habe vorher auch >> immer nach Stunden und nach Dienstvertrag abgerechnet seit 2009. > > Was auch kein Problem ist, macht doch jeder Handwerksmeister. Vollkommener Quatsch, Handwerksleistungen sind immer Werkverträge. Was der TO und viele andere auch machen ist im Prinzip staatlich geduldete Scheinselbstständigkeit. Entlastet ja die Rentenkasse...
Beitrag #7285153 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7285154 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7285159 wurde von einem Moderator gelöscht.
Reiner Unsinn schrieb: > Vollkommener Quatsch, Handwerksleistungen sind immer Werkverträge. Dafür hast Du sicherlich eine Fundstelle im Gesetz.
Percy N. schrieb: > Reiner Unsinn schrieb: >> Vollkommener Quatsch, Handwerksleistungen sind immer Werkverträge. > > Dafür hast Du sicherlich eine Fundstelle im Gesetz. Dir steht es natürlich frei einen Dienstvertrag mit einem Handwerker einzugehen, aber dann gibts keine Haftung für Mängel. Aber hey, go for it!
Reiner Unsinn schrieb: > Percy N. schrieb: >> Reiner Unsinn schrieb: >>> Vollkommener Quatsch, Handwerksleistungen sind immer Werkverträge. >> >> Dafür hast Du sicherlich eine Fundstelle im Gesetz. > > Dir steht es natürlich frei einen Dienstvertrag mit einem Handwerker > einzugehen, aber dann gibts keine Haftung für Mängel. Aber hey, go for > it! Dass Schadensersatzansrüche gleichwohl gegeben sein können, ist Dir nicht bewusst?
Zum Lesen: https://www.finanztip.de/handwerkerrecht/ https://www.juwefe.de/rechtsgebiete/dienst-und-werkvertragsrecht/ https://handwerkersoftware-tk.de/blog/vertraege-zwischen-handwerkern-und-auftraggebern-wie-werden-diese-rechtlich-geregelt/
Percy N. schrieb: > Dass Schadensersatzansrüche gleichwohl gegeben sein können, ist Dir > nicht bewusst? Na viel Spaß das durchzusetzen und grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen. Fakt ist, in der Praxis sind ALLE Handwerksleistungen Werkverträge. siehe BGH, 15. Juli 2004 - IX ZR 256/03: Wegen mangelhafter Dienstleistung kann der Vergütungsanspruch nicht gekürzt werden, da es für den Dienstvertrag keine Mängelrechte gibt.
Cyblord -. schrieb im Beitrag #7285154: > > Nur ist das hier kein Forum für allgemeine Lebensfragen und Therapie. > Und es scheint du hast ganz andere Probleme als irgendwelche Kunden und > Rechnungen. Nur da kann man dir hier sicher nicht helfen. Das war nur nötig, um die Hintergründe zu erklären, aber stimmt, in der heutigen Zeit muss man sich damit abfinden, dass die Menschlichkeit komplett fehlt. https://www.youtube.com/watch?v=dUdqtibR6tU
Reiner Unsinn schrieb: > Percy N. schrieb: >> Dass Schadensersatzansrüche gleichwohl gegeben sein können, ist Dir >> nicht bewusst? > > Na viel Spaß das durchzusetzen und grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz > nachzuweisen. Ohne gesonderte Vereinbarung ist das auch nicht erforderlich. > Fakt ist, in der Praxis sind ALLE Handwerksleistungen > Werkverträge. Häufig werden sie so abgeschlossen, ja. > siehe BGH, 15. Juli 2004 - IX ZR 256/03: > Wegen mangelhafter Dienstleistung kann der Vergütungsanspruch nicht > gekürzt werden, da es für den Dienstvertrag keine Mängelrechte gibt. Was hat das mit dem Schadensersatz zu tun? Der Dienstverpflichtete erhält seinen Lohn und darf als Schadensersatz den Handwerker bezahlen, der seinen Pfusch repariert.
Percy N. schrieb: > Häufig werden sie so abgeschlossen, ja. Immer, das Wort heisst "immer". Percy N. schrieb: > Was hat das mit dem Schadensersatz zu tun? Nichts, bitte den Thread nochmal genau lesen. Es ging um Kürzung der Vergütung bei stundenbasierten Dienstverträgen. Percy N. schrieb: > Der Dienstverpflichtete > erhält seinen Lohn und darf als Schadensersatz den Handwerker bezahlen, > der seinen Pfusch repariert. Das ist Quark mit Soße, merkste doch selbst, oder?
Reiner Unsinn schrieb: > Percy N. schrieb: >> Häufig werden sie so abgeschlossen, ja. > > Immer, das Wort heisst "immer". Dem steht die Vetragsfreiheit entgegen. Daneben kann auch Kaufrecht in Betracht kommen, Werklieferungsvetrag. > Percy N. schrieb: >> Was hat das mit dem Schadensersatz zu tun? > > Nichts, bitte den Thread nochmal genau lesen. Es ging um Kürzung der > Vergütung bei stundenbasierten Dienstverträgen. Nein, es ging um Deine kühne Behauptung, Handwerkerverträge seien immer Werkverträge. > Percy N. schrieb: >> Der Dienstverpflichtete >> erhält seinen Lohn und darf als Schadensersatz den Handwerker bezahlen, >> der seinen Pfusch repariert. > > Das ist Quark mit Soße, merkste doch selbst, oder? Keineswegs. Warum sollte ein Handwerker besser davonkommen als ein Arzt oder Rechtsanwalt? Wenn Du nichts Besseres zu bieten hast, dann ist hier EOD.
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Reiner Unsinn schrieb: > Vollkommener Quatsch, Handwerksleistungen sind immer Werkverträge. Was > der TO und viele andere auch machen ist im Prinzip staatlich geduldete > Scheinselbstständigkeit. Entlastet ja die Rentenkasse... Lehn Dich mal nicht zu weit aus dem Fenster. Handwerksverträge sind oft Werkverträge, aber nicht immer. Beispiel: Kunde kommt mit defektem Gerät (Fernseher, Notebook) und wünscht eine Reparatur. Würdest Du als Werkstattinhaber Deine Vergütung von einem Erfolg der Reparatur abhängig machen? Denke an nur sporadisch auftretende Fehler beim Gerät (was häufig vorkommt) und an zig Stunden erfolglose Fehlersuche. Oder der PKW, aus dem gelegentlich klappernde Geräusche kommen. In der Werkstatt tritt der Fehler natürlich nicht auf... Zeige mir Werkstätten, die hier mangels Erfolg auf jede Vergütung verzichten. Was die Scheinselbständigkeit angeht, haben wir nicht genügend Anhaltspunkte. Mir scheint nicht, dass der TO auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber gearbeitet hat. Dahingehende Betriebsprüfungen nimmt die Rentenversicherung vor, staatlich geduldet wird da nichts.
Hallo zusammen, Vielen Dank für die nützlich Beiträge, ausgerechnet für diese, die war mir neu: Danke Rainer >>>siehe BGH, 15. Juli 2004 - IX ZR 256/03: >>>Wegen mangelhafter Dienstleistung kann der Vergütungsanspruch nicht >>>gekürzt werden, da es für den Dienstvertrag keine Mängelrechte gibt. Noch eine kurze Ergänzung von mir: Die Tätigkeit was ich gemacht habe ist Software-Test mit Python, also Programmierung in Python, aber kann man das auch als Handwerksarbeit bezeichnen, nehme ich mal an.
Percy N. schrieb: > Wenn Du nichts Besseres zu bieten hast, dann ist hier EOD. Ich glaube du hast nichts besseres zu bieten und versuchst verzweifelt irgendwie die Realität deinem Halbwissen anzupassen mein kleiner.
Rainer Z. schrieb: > Beispiel: Kunde kommt mit defektem Gerät (Fernseher, Notebook) und > wünscht eine Reparatur. Das ist ein Sonderfall, der vielleicht 1% aller Handwerkerleistungen ausmacht. Du schreibst irgendwas davon dass "jeder Handwerksmeister" das so macht.
Rainer Z. schrieb: > Lehn Dich mal nicht zu weit aus dem Fenster. > Handwerksverträge sind oft Werkverträge, aber nicht immer. Handwerksvertraege sind grundsaetzlich Werkvertraege, sofern beide Parteien nicht etwas anderes vereinbaren oder in Referenzurteilen anders festgelegt wurden. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall Damit hat Reiner Unsinn erst mal recht, auch wenn es den anderen Klughaverln nicht gefaellt.
Dieter schrieb: > Rainer Z. schrieb: >> Lehn Dich mal nicht zu weit aus dem Fenster. >> Handwerksverträge sind oft Werkverträge, aber nicht immer. > > Handwerksvertraege sind grundsaetzlich Werkvertraege, Selbst das ist übertrieben. > sofern beide > Parteien nicht etwas anderes vereinbaren Ach nee ... > oder in Referenzurteilen Was ist das denn? > anders > festgelegt wurden. Was fürn Zeuch? > https://de.m.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall Gibt es im deutschen Recht nicht. Hast Du Scherzkeks diesen Artikel überhaupt gelesen? > Damit hat Reiner Unsinn erst mal recht, auch wenn es den anderen Höret. Höret, höret! ;-))) > Klughaverln nicht gefaellt. Dieter hat sich positioniert. Damit luegt der Fall klar ... ;-)
Reiner Unsinn schrieb: > Das ist ein Sonderfall, der vielleicht 1% aller Handwerkerleistungen > ausmacht Das ist zumindest deutlich öfter als nie, Spaßvogel! > . Du schreibst irgendwas davon dass "jeder Handwerksmeister" das > so macht. Wenn jeder das gelegentlich so macht, dürfte das stimmen, nicht wahr, Du Schlauberger?
Percy N. schrieb: > Reiner Unsinn schrieb: >> Das ist ein Sonderfall, der vielleicht 1% aller Handwerkerleistungen >> ausmacht > Das ist zumindest deutlich öfter als nie, Spaßvogel! >> . Du schreibst irgendwas davon dass "jeder Handwerksmeister" das >> so macht. > Wenn jeder das gelegentlich so macht, dürfte das stimmen, nicht wahr, Du > Schlauberger? Also jetzt echt mal, mir ist schon klar dass du wahrscheinlich Autist bist, und in der Elektronik kommt es ja darauf an immer alles sehr genau zu nehmen, aber wenn jemand sowas schreibt: Rainer Z. schrieb: > Was auch kein Problem ist, macht doch jeder Handwerksmeister. dann ist das klar falsch. Es gibt im Handwerk grundsätzlich (grundsätzlich bedeutet im Recht nichts anders als "standardmäßig" / "im Regelfall") Werkverträge, und auch wenn du dir einen Sonderfall aus dem Allerwertesten ziehen kannst, dann macht es das GRUNDSÄTZLICH nicht richtiger. Da du diesen Wortgebrauch offensichtlich nicht kanntest, ist sowieso klar, dass du von Recht keine Ahnung hast... Auch wenn jeder Handwerksmeister einmal im Jahr einen Dienstvertrag abschließen würde (was nicht der Fall ist, die allermeisten machen es nie), wäre die Aussage von Herrn Z. unrichtigerweise generalisierend und im Sinne der Frage irreführend und falsch.
Reiner Unsinn schrieb: > Es gibt im Handwerk grundsätzlich (grundsätzlich bedeutet im Recht > nichts anders als "standardmäßig" / "im Regelfall") Werkverträge, und > auch wenn du dir einen Sonderfall aus dem Allerwertesten ziehen kannst, > dann macht es das GRUNDSÄTZLICH nicht richtiger. Da du diesen > Wortgebrauch offensichtlich nicht kanntest, ist sowieso klar, dass du > von Recht keine Ahnung hast... Doch, genau das ist mein Sprachgebrauch, und das nicht nur grundsätzlich, sondern ausnahmslos. Du aber schriebst Reiner Unsinn schrieb: > Vollkommener Quatsch, Handwerksleistungen sind immer Werkverträge. Das sollte explizite nicht grundsätzlich, sondern ausnahmslos gelten. Darüber, dass Leistungen keine Verträge sind, sei hier großzügig hinweggesehen. Hör auf, Dich herauszureden oder verschwinde!
mklstmsfrg schrieb: > Vielen Dank für die nützlich Beiträge, > ausgerechnet für diese, die war mir neu: Mache Dich besser mit § 628 BGB vertraut; inwieweit er Deinen Fall betrifft, könnnen wir nicht wissen.
Percy N. schrieb: > Gibt es im deutschen Recht nicht. > Hast Du Scherzkeks diesen Artikel überhaupt gelesen? Das Link war fuer Dich. Damit Du nicht wieder Rechtsverstaendnis Deines Herkunftlandes mit hier verwechselst. Aber Du Spassvogel hast das nicht ganz gelesen. Zum Beispiel was dem hier aehnlich ist. Percy N. schrieb: > Dieter hat sich positioniert. Damit luegt der Fall klar ... Schoener platonischer Schreibfehler.
Percy N. schrieb: > Reiner Unsinn schrieb: >> Vollkommener Quatsch, Handwerksleistungen sind immer Werkverträge. Das ist definitiv deutlich richtiger als die Aussage "jeder Handwerker macht Dienstverträge". Und ja, in rechtlichen Fragestellungen kann etwas mehr oder weniger richtig sein, da gibts nicht nur 0 und 1. In 99% der Fälle ist meine Aussage korrekt, wohingegen die Aussage "jeder Handwerker macht Dienstverträge" in 99% der Fälle klar falsch ist. Percy N. schrieb: > Darüber, dass Leistungen keine Verträge sind, sei hier großzügig > hinweggesehen. Sobald eine Leistung angeboten und Zug um Zug angenommen wurde, kommt ein Vertrag zustande. Nämlich ein Werkvertrag über die vereinbarte Leistung.
Reiner Unsinn schrieb: > Sobald eine Leistung angeboten und Zug um Zug angenommen wurde, kommt > ein Vertrag zustande. Nämlich ein Werkvertrag über die vereinbarte > Leistung. Wo ist hier die versteckte Kamera?
Percy N. schrieb: > Wo ist hier die versteckte Kamera? Hier zeichnet nicht die Kamera die Bilder auf, sondern das Forum die Posts. ;o))
Percy N. schrieb: > mklstmsfrg schrieb: >> Vielen Dank für die nützlich Beiträge, >> ausgerechnet für diese, die war mir neu: > > Mache Dich besser mit § 628 BGB vertraut; inwieweit er Deinen Fall > betrifft, könnnen wir nicht wissen. Danke!
Ich muss offenbar klarstellen, in welchem Zusammenhang meine Äußerung zustande kam: Tamas M. schrieb: > xyz schrieb: >> wenn du nach Stunden abgerechnet wirst und nicht nach Ergebniss ist es >> Arbeitnehmerüberlassung oder sogar eine Anstellung. Damit konfrontieren >> und bei der Sozielkasse und Finanzamt melden. > > Interessant, das habe ich noch nie gehört, aber ich habe vorher auch > immer nach Stunden und nach Dienstvertrag abgerechnet seit 2009. Rainer Z. schrieb: > Was auch kein Problem ist, macht doch jeder Handwerksmeister. Es ging also um die Abrechnung nach Stunden, das soll nach Meinung von xyz Arbeitnehmerüberlassung oder eine Anstellung sein (er meint wohl eine nichtselbständige Tätigkeit im Sinne des Rentenversicherungssprechs). Dass für einen Selbständigen eine Abrechnung nach Stunden zulässig ist, wollte ich am Beispiel des Handwerksmeisters zeigen. Die nachfolgende Diskussion über Dienstvertrag oder Werkvertrag ist hierfür vollkommen irrelevant. Auch der Handwerksmeister rechnet in der Regel nach Zeiteinheiten und nicht pauschal ab. Selbst in den meisten Kostenvoranschlägen wird die Arbeitsleistung auf der Basis einer geschätzten Arbeitszeit bemessen. Der Streit über Werkvertrag oder Dienstvertrag bei Handwerkern hat sich verselbständigt. Die Auffassung von Percy ist aber durchaus richtig, denn auch bei Handwerkern liegen nicht immer Werkverträge zugrunde. Umgekehrt kann der Tätigkeit des TO durchaus ein Werkvertrag zugrunde liegen, wenn ein Erfolg geschuldet wurde, z.B. eine vertragsgemäße Software gestrickt werden soll. Maßgeblich sind die Vereinbarungen der Vertragsparteien. Auf die Typbezeichnungen ("Dienstvertrag", "Werkvertrag", "Werklieferungsvertrag") kommt es nicht entscheidend an.
rbx schrieb: > Rechtsanwalt ist auf jeden > Fall ein guter Rat. Kostet aber auch wieder Geld. > > Bei der Polizei weiß ich nicht. Prinzipiell sind die ganz gut. Weswegen > ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben haben. Da kriegst du maximal ein Urteil und es kostet dich eine Menge. Wie gesagt, im früheren Leben ... Ich glaube heute nennt man das Inkasso. Ich war mal mit so einem unterwegs. Glaub mir, das ist die einzige Methode die dir dein Geld bringt. Dreckschweine muss man auch wie Dreckschweine behandeln.
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Percy N. schrieb: > Wo ist hier die versteckte Kamera? Bitte eine Einführungsvorlesung BGB/HGB lesen. Reiner Unsinn schrieb: > Rainer Z. schrieb: >> Tamas M. schrieb: >>> Interessant, das habe ich noch nie gehört, aber ich habe vorher auch >>> immer nach Stunden und nach Dienstvertrag abgerechnet seit 2009. >> >> Was auch kein Problem ist, macht doch jeder Handwerksmeister. Nein, es ging darum dass der TO selbst sagt er hat mit seinem Auftraggeber einen Dienstvertrag, und du unrichtigerweise und pauschalisierend sagst dass das "jeder Handwerksmeister" genauso macht. Besser wäre es gewesen den TO, so wie du es in deinem letzten Post getan hast, nahezulegen zu prüfen, ob denn überhaupt ein Dienstvertrag vorliegt. Rainer Z. schrieb: > Die Auffassung von Percy ist aber durchaus richtig, > denn auch bei Handwerkern liegen nicht immer Werkverträge zugrunde. Schon klar, und nicht "immer", sondern nur in 99% der Fälle. Also eigentlich fast nie.
Reiner Unsinn schrieb: > Schon klar, und nicht "immer", Was Du sber nota bene behauptet hattest. > sondern nur in 99% der Fälle. Also > eigentlich fast nie. Eigentlich hast Du fast Recht.
Beitrag #7286174 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7286352 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ich werde mit dieser zwei Punkte die Klage einreichen. Der zweite Punkt BGH Urteil bezieht sich auf einen Anwalthonorar, ob es bei mir auch durchsetzbat wäre? Was ist euere Meinung dazu?(nur reine Umfrage) Ich habe parallel auch einen Anwalt kontaktiert. 1 Eine Abmahnung wg. unlauterer Vorteilsnahme durch Entgeltverkürzung 2 siehe BGH, 15. Juli 2004 - IX ZR 256/03: Wegen mangelhafter Dienstleistung kann der Vergütungsanspruch nicht gekürzt werden, da es für den Dienstvertrag keine Mängelrechte gibt.
Wie sieht eigentlich dein Vertrag mit dem DL-Vermittler so aus?
Niemand schrieb: > Wie sieht eigentlich dein Vertrag mit dem DL-Vermittler so aus? Sie drücken sich vom alles wie üblich :) ob diese DL-Verträge, vom Gericht standhalten, weiß ich nicht. Vermitller-Name mit "Vermittler" von mir maskiert § X Honorar / geleistete Stunden Fakturierbar sind ausschließlich die vom Kunden von "Vermittler" abgezeichneten und dem Kunden von "Vermittler" fakturierbaren, geleisteten Stunden.
Mit dem Passus würde ich mich zuerst mal näher beschäftigen, ob das überhaupt zulässig ist. Erbracht wurden Leistungen nach Vertrag mit welcher Beschreibung an den DL, bezahlt wird vom Kd. an den DL > Vermittler, er bekommt dafür keinen Abschlag von dir, also hat er sich um Alles bei seinem Kd. zu kümmern. Der § 628 ist da sicher maßgeblich, nur solltest du vllt. mal was tun in Richtung Mahnungen, mit Ankündigung u. Rechtsweg, u. bloß kein Inkasso-Quatsch ...
Niemand schrieb: > Mit dem Passus würde ich mich zuerst mal näher beschäftigen, ob das > überhaupt zulässig ist. > Erbracht wurden Leistungen nach Vertrag mit welcher Beschreibung an den > DL, bezahlt wird vom Kd. an den DL > Vermittler, er bekommt dafür keinen > Abschlag von dir, also hat er sich um Alles bei seinem Kd. zu kümmern. > Der § 628 ist da sicher maßgeblich, nur solltest du vllt. mal was tun in > Richtung Mahnungen, mit Ankündigung u. Rechtsweg, u. bloß kein > Inkasso-Quatsch ... Danke
Beitrag #7292056 wurde von einem Moderator gelöscht.
Die Stellenanzeige ist bei einem anderen Vermittler immer noch online, die finde eh keiner für dieses Projekt. https://freelance.ferchau.com/de/de/projekt/321741/testautomatisierung-python?offset=550 Warnung!!!! Engeltverkürzung ist vorprogrammiert von dem KUNDE !!!!
Tamas M. schrieb: > Die Stellenanzeige ist bei einem anderen Vermittler immer noch online Das ist genau der Vermittler, den Du schon weiter oben genannt hast. Tamas M. schrieb: > die finde eh keiner für dieses Projekt Dich konnten sie immerhin ködern. Das macht diese Aussage ungefähr so schlau, als würdest Du Deinen Bruder als Hurensohn beschimpfen. Hinzu kommt, dass Du davon gesprochen hast, dass das Projekt vorzeitig beendet wurde. Wenn sie jetzt wieder jemanden dafür suchen, klingt das sehr danach, dass sie mit Deiner Arbeit nicht zufrieden waren. Tamas M. schrieb: > Warnung!!!! Engeltverkürzung ist vorprogrammiert von dem KUNDE !!!! Wenn Ferchau Dich wegen Deiner Postings verklagt, machst Du noch einen Thread auf, um darüber zu jammern, dass der Rest des Geldes dank Anwaltskosten auch weg ist? Du tust Dir hiermit ziemlich sicher keinen Gefallen, und ich denke, statt des (immerhin nicht namentlich genannten) Kunden hast Du eher den Namen Tamas Miklos für potentielle Auftraggeber verbrannt.
Beitrag #7292223 wurde von einem Moderator gelöscht.
Hmmm schrieb: > Tamas M. schrieb: > > Wenn Ferchau Dich wegen Deiner Postings verklagt, machst Du noch einen > Thread auf, um darüber zu jammern, dass der Rest des Geldes dank > Anwaltskosten auch weg ist? Der Vermittler in meinem Fall, war nicht Ferchau, es wird immer gleichzeitig von vielen Vermittler gleichzeitig gesucht. Ich habe nichts gegen Ferchau gesagt, ich wollte nur zeigen, dass das Projekt online ist, hätte auch beliebiger anderen Vermittler nehmen können. > > Du tust Dir hiermit ziemlich sicher keinen Gefallen, und ich denke, > statt des (immerhin nicht namentlich genannten) Kunden hast Du eher den > Namen Tamas Miklos für potentielle Auftraggeber verbrannt. Das tut mir leid für Herr Miklos, ich heiße natürlich nicht so.
Tamas M. schrieb: > Ich habe nichts gegen Ferchau gesagt, ich wollte nur zeigen, dass das > Projekt online ist, hätte auch beliebiger anderen Vermittler nehmen > können. Gibt es keine speziellen Foren in denen sich Wanderhuren austauschen können?
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Tamas M. schrieb: > Ich werde mit dieser zwei Punkte die Klage einreichen. Wie immer ein Kumpel von mir sagt, dem bösen Geld gutes Geld hinterher werfen.
Cyblord -. schrieb: > in denen sich Wanderhuren Warum verachtest Du ANÜs? Das Karma wird Dich auch noch Dankbarkeit und Anteilnahme lehren. Könnte aber unangenehm werden.
Budda schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> in denen sich Wanderhuren > > Warum verachtest Du ANÜs? Das siehst du völlig falsch. Ich verachte die Tatsache dass ANÜ bei uns möglich ist. Sowas sollte niemand machen müssen.
Cyblord -. schrieb: > Budda schrieb: >> Cyblord -. schrieb: >>> in denen sich Wanderhuren >> >> Warum verachtest Du ANÜs? > > Das siehst du völlig falsch. Ich verachte die Tatsache dass ANÜ bei uns > möglich ist. Sowas sollte niemand machen müssen. @Cyblord Das sehe ich genauso. Die Tatsache, dass es ANÜ gibt und dass (hoch-) qualifizierte Menschen mit Ausbildung und/oder Studienabschluss unter diesen ANÜ-Bedingungen arbeiten müssen, ist wirklich ein grosses Armutszeugnis für unser Land. Vor der Schröder-Ära gab es das nicht.
Zero Knowledge schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Budda schrieb: >>> Cyblord -. schrieb: >>>> in denen sich Wanderhuren >>> >>> Warum verachtest Du ANÜs? >> >> Das siehst du völlig falsch. Ich verachte die Tatsache dass ANÜ bei uns >> möglich ist. Sowas sollte niemand machen müssen. > > @Cyblord > > Das sehe ich genauso. > > Die Tatsache, dass es ANÜ gibt und dass (hoch-) qualifizierte Menschen > mit Ausbildung und/oder Studienabschluss unter diesen ANÜ-Bedingungen > arbeiten müssen, ist wirklich ein grosses Armutszeugnis für unser Land. > Vor der Schröder-Ära gab es das nicht. BIG LIKE! Du sprichts mir aus Herzen!
Cyblord -. schrieb: > Tamas M. schrieb: >> Ich habe nichts gegen Ferchau gesagt, ich wollte nur zeigen, dass das >> Projekt online ist, hätte auch beliebiger anderen Vermittler nehmen >> können. > > Gibt es keine speziellen Foren in denen sich Wanderhuren austauschen > können? Wenn Du eine kennst sag es mir ich würde dort auch gerne posten. Nachem Randstag GULP übernommen hat, erster Schritt von denem war das GULP-Forum, was eine supertolle Sache war, und seit 1998 bestand, und alle diese Fragen schon durchdiskutiert waren, und man könnte suchen. ALSO DER ERSTE SCHRITTE VON DIESER ZEITARBEITE-FIRMA WAR das FORUM ZU SCHLIESSEN!!! UND Seit dem bin ich immer auf eine Suche für eine Alternative!
NICE Try from son of bitch just now Hallo Herr XY, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass keine Entgeltverkürzung stattgefunden hat. Gemäß Ihrem Vertrag wurden alle Stunden ausgezahlt, die durch den KUNDE XYZ freigegeben wurden bzw. wir der KUNDE für Ihre Leistungen in Rechnung gestellt haben. EINDEUTIGE LÜGE, weil der Stundenzettel wurde vom Vermittler freigegeben, also die haben die Unterschrift gelesitet und nicht der KUNDE.
Tamas M. schrieb: > EINDEUTIGE LÜGE, weil der Stundenzettel wurde vom Vermittler > freigegeben, > also die haben die Unterschrift gelesitet und nicht der KUNDE. Weiter oben hast Du aus dem Vertrag zitiert: Tamas M. schrieb: > Fakturierbar sind ausschließlich die vom Kunden von "Vermittler" > abgezeichneten und dem Kunden von "Vermittler" fakturierbaren, > geleisteten Stunden. Demnach muss nicht der Vermittler, sondern dessen Kunde abzeichnen. Ergibt ja auch Sinn, der sollte wissen, wann Du für ihn gearbeitet hast, und bezahlt den Spass. Vielleicht erzählst Du uns langsam mal, mit welcher Begründung der Kunde weniger Stunden freigegeben hat.
Geh zum Anwalt und nerv hier nicht mit deinen Selbstgesprächen rum. Haste keine Rechtsschutzversicherung um die Anwälte von der Leine zu lassen? Oder hake es ab und fang irgendwo als Festerangestellter an, dann musst du dich nicht mit diesem Pack rumärgern.
Hmmm schrieb: > Vielleicht erzählst Du uns langsam mal, mit welcher Begründung der Kunde > weniger Stunden freigegeben hat. Der AG als Kunde redet doch nicht mehr mit ihm, nach einer fristlosen Kündigung oder vorzeitigem ProjektEnde, ist doch nichts Neues bei spez. Fachkräften wenn der Kd. keinen Plan von der Materie hat u. sich das schöner vorstellt. Dumme Lakaien werden meist länger beschäftigt die weniger bringen u. angeblich weniger kosten. Solchen Quark hatte ich auch schon bei nem Konzern, wo der frisch ausgelernte oder Neuling parallel zu mir noch 2 Monate länger beschäftigt wurde, aber eigentlich nur 0815-Projekt so lala oder einfache Sachen gemacht hat. Seine LA-Fa. hat ihn auch billiger verkauft, u. so weit rechnen können die TL dann ja nicht ob sich das auszahlt, da geht es mehr um Nasenfaktor als um echte Arbeit mit Leistung. Schleimfasten schrieb: > Geh zum Anwalt und nerv hier nicht mit deinen Selbstgesprächen rum. > Haste keine Rechtsschutzversicherung um die Anwälte von der Leine zu > lassen? > Oder hake es ab und fang irgendwo als Festerangestellter an, dann musst > du dich nicht mit diesem Pack rumärgern. Und du Quatschkopf such dir ne andere Plattform zum rumstänkern. Hast ja auch keinen Plan von Nichts.
Tamas M. schrieb: > Ich werde mit dieser zwei Punkte die Klage einreichen. > > Der zweite Punkt BGH Urteil bezieht sich auf einen Anwalthonorar, ob es > bei mir auch durchsetzbat wäre? > Was ist euere Meinung dazu?(nur reine Umfrage) Ich habe parallel auch > einen Anwalt kontaktiert. > > 1 > Eine Abmahnung wg. unlauterer Vorteilsnahme durch Entgeltverkürzung > > 2 > siehe BGH, 15. Juli 2004 - IX ZR 256/03: > Wegen mangelhafter Dienstleistung kann der Vergütungsanspruch nicht > gekürzt werden, da es für den Dienstvertrag keine Mängelrechte gibt. Lass es verdammt nochmal Deinem Anwalt machen. Wenn Du als juristischer Laie dem Gericht mit Rechtsausführungen kommst, kann es nur oberpeinlich werden. Und was erhoffst Du Dir vom Forum? Wir kennen nicht einmal hinreichend den Sachverhalt.
Zwei Lateiner reiche ich noch hinterher: "Iura novit curia" "Da mihi factum dabo tibi ius"
Rainer Z. schrieb: > Zwei Lateiner reiche ich noch hinterher: > "Iura novit curia" > "Da mihi factum dabo tibi ius" Schön wäre es ja, wenn das immer zuverlässig funktionierte. Ich fand Beweisaufnahmen meist deutlich nerviger sls Rechtsgespräche. Und mitunter erwies es sich als erforderlich, den sehr geschätzten Herrn Vorsitzenden darauf hinzuweisen, dass es wenig sachdienlich sei, erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, aufzuklären, ob der Vertrag ordentlich erfüllt sei, dessen Abschluss im Streit steht.
Rainer Z. schrieb: > Zwei Lateiner reiche ich noch hinterher: > > "Iura novit curia" > > "Da mihi factum dabo tibi ius" Was hier für kluge Menschen zu Gange sind... Um 1/2 4 Uhr früh lateinische Sprüche bringen können, aber nicht mal erkennen, warum der TO hier gepostet hat: Um andere Leute vor solchen Praktiken zu warnen und davor zu schützen, um ihren Arbeitslohn gebracht zu werden!
Schmutzbenetzer schrieb: > aber nicht mal erkennen, warum der TO hier gepostet hat: Um andere Leute > vor solchen Praktiken zu warnen und davor zu schützen, um ihren > Arbeitslohn gebracht zu werden! Solch eine Warnung ist aber vollkommen nutzlos. Wer selbständig arbeitet, weiß das eh, und alle Anderen braucht es nicht kümmern.
Niemand schrieb: > Und du Quatschkopf such dir ne andere Plattform zum rumstänkern. Hast ja > auch keinen Plan von Nichts. Deshalb hatte ich eine gute Rechtsschutz+Anwalt und auch keine Probleme. Das ist halt der Unterschied zwischen Profi der seine Grenzen kennt und sich für gewisse Dinge andere Profis holt, den nervigen Kram an diese wegdelegiert und Selbstüberschätzung von Amateurkrautern die meinen sie können alles besser, auch Fachfremdes wie Juristerei. Allein schon die Zeit die er Urposter damit verplempert sieht er nie wieder, der verliert mehr Geld als der eigenltiche Betrag um den es geht, seine Stunden scheinen nicht viel Wert zu sein und rechnen kann er wohl auch nicht.
Man kann noch so gute Verträge aushandeln, die beste Rechtschutzversicherung haben und auch den besten Anwalt. Man bekommt am Ende ein Urteil und, wenn man gewonnen hat, einen Titel. Das heißt noch lange nicht, dass man Geld bekommt. Es gibt immer wieder Leute, die einfach nicht zahlen wollen. Nach Abzug aller Gebühren, die man erstmal zahlen muss, bleibt selbst nach dem Gerichtsvollzieher nicht viel oder auch noch ein Minus über. Deshalb, selbst ist der Mann!
Frank O. schrieb: > Deshalb, selbst ist der Mann! Das führt aber direkt wieder auf einige gelöschte Beiträge. Jene mit dem Verweis auf die große Familie. ;o) https://m.moviepilot.de/movies/pay-day
Schleimfasten schrieb: > Deshalb hatte ich eine gute Rechtsschutz+Anwalt und auch keine Probleme. Und du meinst die Gegenseite hat keinen Rechtsbeistand? damit wird es nur noch komplizierter u. teurer wie langwierig. Wie war noch mal die Weisheit, die kleinen Kinder gehen zu Mutti u. die großen Kinder brauchen einen Rechtsanwalt. > Das ist halt der Unterschied zwischen Profi der seine Grenzen kennt und > sich für gewisse Dinge andere Profis holt, zuerst mal bist du kein Profi wenn du sowas so lapidar erzählst, dann bist du nämlich der Naivling > den nervigen Kram an diese wegdelegiert und Selbstüberschätzung von > Amateurkrautern er hat im Gegensatz zu dir einen Auftrag bekommen und zum großen Teil erledigt, so viel zu Amateurkrautern, u. delegieren tut dir ein RA was er von dir will u. bekommt u. nicht andersrum. > die meinen sie können alles besser, auch Fachfremdes wie Juristerei. Er fragt hier auch nicht nach juristischen Fakten sondern ganz allgemein. Und frag mal 3 Rechtsanwälte, da bekommste 5 verschiedene Antworten > Allein schon die Zeit die er Urposter damit verplempert sieht er nie > wieder, der verliert mehr Geld als der eigenltiche Betrag um den es geht, > seine Stunden scheinen nicht viel Wert zu sein und rechnen kann er wohl > auch nicht. Ach Herr Gott, jetzt erbarmt sich der allwissende und alles könnende Klug- Sch..er auch noch mitleidig zu werden. Er kann es sich offensichtlich leisten im Gegensatz zu dir Krämerseele, der angeblich vorher schon alles wusste. Du hast doch noch nicht ein Verfahren in der Art durch, deine Falsch-parkerei u. Strafzettel kannste doch nicht hiermit vergleichen.
Reiner Unsinn schrieb: > Vollkommener Quatsch, Handwerksleistungen sind immer Werkverträge. Das ist so nicht korrekt. Der Elektriker der die E-Prüfung macht kann schon Mangels Werk keinen Werkvertrag haben.
Niemand schrieb: > Schleimfasten schrieb: >> Deshalb hatte ich eine gute Rechtsschutz+Anwalt und auch keine Probleme. > Und du meinst die Gegenseite hat keinen Rechtsbeistand? damit wird es > nur noch komplizierter u. teurer wie langwierig. > Wie war noch mal die Weisheit,… Die buchhalterische Weisheit lautet: „Der erste Verlust (hier die strittigen 4.000€) ist der geringste Verlust!“.
Old schrieb: > Niemand schrieb: >> Schleimfasten schrieb: >>> Deshalb hatte ich eine gute Rechtsschutz+Anwalt und auch keine Probleme. >> Und du meinst die Gegenseite hat keinen Rechtsbeistand? damit wird es >> nur noch komplizierter u. teurer wie langwierig. >> Wie war noch mal die Weisheit,… > > Die buchhalterische Weisheit lautet: „Der erste Verlust (hier die > strittigen 4.000€) ist der geringste Verlust!“. Habe ich noch nie gehört
Jetzt kennst du sie. Frohe und besinnliche Weihnachten.
Old schrieb: > Die buchhalterische Weisheit lautet: „Der erste Verlust (hier die > strittigen 4.000€) ist der geringste Verlust!“. Old schrieb: > Jetzt kennst du sie. Schleimfasten schrieb: > Deshalb hatte ich eine gute Rechtsschutz+Anwalt und auch keine Probleme. Wer so überzeugt von sich daher schwadroniert hat nie und nimmer einen Plan. 1. Regel der Menschenkenntnis - niemand ist vollkommen 2. Regel - Versuch macht klug 3. Regel - es kommt sowieso immer anders als vorhergesagt 4. Regel - selbst ist der Mann Also lass dich hier nicht kirre machen, schreib deine RE wie du denkst u. nachweisen kannst u. lass dann die Mahnungen folgen. Wenn der Vermittler die Minderung nicht begründen kann ist das sein Problem, du hast ein Vertrag mit ihm und leistest eigentlich an ihn. Beschäftige dich lieber mit dem gerichtlichen Mahnverfahren u. der Erklärung dass dabei alles logisch u. korrekt für dich klingt.
Niemand schrieb: > Wenn der Vermittler die Minderung nicht begründen kann ist das sein Problem, du > hast ein Vertrag mit ihm und leistest eigentlich an ihn. > Beschäftige dich lieber mit dem gerichtlichen Mahnverfahren u. der > Erklärung dass dabei alles logisch u. korrekt für dich klingt. Er begründet es damit, dass der Kunde ihm nur soviel Stunden anerkannt hat, und in unserem (VM und ich) Vertrag steht, dass nur die Stunden fakturierbar sind die der VM an den Kunden fakturieren. Und bezüglich der Entgeltverkürzung hat zuletzt vor Weihnachten noch Folgendes geantwortet: >>>Hallo Herr ...., >>>ich möchte Sie darauf hinweisen, dass keine Entgeltverkürzung stattgefunden >>>hat. Gemäß Ihrem Vertrag wurden alle Stunden ausgezahlt, die durch den >>>Kunde freigegeben wurden bzw. wir dem Kunde für Ihre Leistungen in Rechnung >>>gestellt haben. >>>Mit freundlichen Grüßen Also er wird den Mahnbescheid 100% widersprechen....
Tamas M. schrieb: > Old schrieb: >> Niemand schrieb: >>> Schleimfasten schrieb: >>> Deshalb hatte ich eine gute Rechtsschutz+Anwalt und auch keine Probleme. Könntest du den Name der Versichrung geben? Danke!
Tamas M. schrieb: > Er begründet es damit, dass der Kunde ihm nur soviel Stunden anerkannt > hat Und womit begründet der Kunde, dass er einen Teil der Stunden nicht anerkennt?
Hmmm schrieb: > Und womit begründet der Kunde, dass er einen Teil der Stunden nicht > anerkennt? wahrscheinlich mit Nichtleistung. Könnte schwer werden, das zu beweisen. Im Zweifel muss der Dienstleister nachweisen, dass er dort war und was gemacht hat. Gibt es eine Zeiterfassung? Bei Ferchau und der dort üblichen Zeitarbeit sollte man eine Stechkarte haben und alles wie bei den Angestellten auch minutengenau verbucht worden sein. Man ist ja tatsächlich wie ein Angestellter. Oder es war ein Dienstleister-Vertrag. Dann empfiehlt es sich, dem Kunden aus Butterbrot zu schmieren, dass man wie ein Angestellter gearbeitet hat und reicht den Vorgang bei der GRV an. Durch die Selbstanzeige werden die dann aktiv und rücken der Ferchau auf den Pelz und auch dem Endkunden. Wenn sich nicht eindeutig klären lässt, dass es wirklich eine Freiberufleraktion war, was bei Ferchauverträgen ja in der Regel nicht so ist, weswegen die ja ins Bott geholt werden, dann kommt ein Richter her und legt fest, dass es ein Angestelltenverhältnis war. Dann zahlen beide Rentenversicherung nach. Lohnen tut es sich aber nur für den Betroffennen, weil der die mal kassiert. Ich würde der Ferchau mal diesen Thread linken! :-) Nebenbei erwähnt: Sowohl EADS, als auch Siemens und Bosch haben genau wegen solcher Geschichten schon größere Bescheide von der GRV bekommen.
Indem er trollt, Quelle bitte! Du weißt nicht sicher, wer aus welchem Grund die Stunden kürzte. Es steht Dir eine Begründung zu. Der Vermittler, bzw. hier Dienstleister, hat mit der Mitteilung, der Kunde habe gekürzt, seine Informationspflichten auf Nachfrage nicht erfüllt. Du musst aber nun genau in den Vertrag, vielleicht sogar in die "Geschäftsordnung" der Firma schauen, ob es Dir gestattet ist, in der Sache den Dienstleister zu übergehen und den Kunden direkt zu fragen. Für die Anfrage beim Dienstleister oder über den Dienstleister wirst Du juristische und fachliche Unterstützung benötigen. Nach Deinen bisherigen Posts fehlt Dir dafür das Händchen. Belegen zu können, das Dir Deine Ersuchen eine qualifizierende Auskunft zu bekommen, weshalb die Stunden nicht anerkannt wurden, versagt wurde, wäre so ein kleiner wichtiger Pluspunkt, den Du einfahren müßtest.
Rainer Z. schrieb: > Handwerksverträge sind oft Werkverträge, aber nicht immer. Das Handwerk taugt hier ohnehin nicht als Beispiel, denn das ist ein Gewerbetreibender und kein Freiberufler. Der Gewerbetreibende kann machen was er will und abrechnen was er will. Der darf nur nicht weisungsgebunden arbeiten und länger nur für einen Kunden tätig sein, wenn er von ihm abhängig ist. Beim Freiberufler ist das anders: Das ist an enge Regeln geknüpft die oft genug verletzt werden. Das funktionioniert nur, solange sich beide einig sind. Wenn einer von beiden auf die Idee kommt, es kein Freiberuflerverhältnis gewesen sein zu lassen, wird gezahlt. Im ersten Schritt ist der FB dran, weil es auch einen Rentenversicherungspflichten FB gibt. Dann zahlt der AG nichts. Allerdings kann die GRV nur 3 Jahre nach Beendigung nachfordern. Daher ist es am Besten, es fällt einem spät genug ein! Der AG kann nämlich 30 Jahre lange in die Verantwortung genommen werden. Dann gibt es ein Verfahren und die müssen nachzahlen. Ich weis nicht, ob die GRV dann auch das nachfordern kann, was ihnen vom FB durch die Lappen gegangen ist. Man kann aber mit der GRV einen quasi-Deal machen und denen bestätigen, dass es ein Angestellten-Verhältnis was, im Prozess entsprechend aussagen und so dafür sorgen, dass der AG verurteilt wird. Wenn der gezahlt hat, zahlt man einfach seinen Anteil nach und sichert sich so die Rente. Da man (hoffentlich) in seinem FB-Honor die fehlende Rente mal berücksichtigt hatte, dürfte mangut verdienen und dieses "Gehalt" wird dann auch noch zugrundegelegt, um die R-Ansprüche zu definieren. Da geht es ganz schnell bis ans Maximum der Deckelung. Es reichen also 7-8 Monate Arbeit, um an die Pflichtgrenze zu kommen, damit der AG die RV voll nachzahlen muss. Das sind dann immerhin 10% von etwa 75k. Man selber zahlt dann auch 7500 nach, kann sie aber von der Steuer absetzen. Die RV verbucht dafür 15k Eingang und man hat mal mehr Rente.
Dieter schrieb: > Du weißt nicht sicher, wer aus welchem Grund die Stunden kürzte. Der Satz hat auch einen Hintergrund. Bei einer Firma (den Namen würde jeder kennen) gab es auch Freelancer, die für die Firma arbeiteten und Anwendungen beim Kunden warteten. Die Firma hatte auch versucht über die Freelancer Löcher zu stopfen. D.h. Stunden wurden gekürzt, weil der Kunde angeblich nicht alles anerkannte. Die Kunden hatten aber alles an die Firma gezahlt. Es waren erst ein paar solche Vorfälle notwendig, bis die Steine ins Rollen kamen.
Tamas M. schrieb: > Könntest du den Name der Versichrung geben? > Danke! Sach mal, bist du so d_mlich oder meinst du wir sind alle nur doof? Wenn das bei dir immer nach dem Prinzip Glück lief, wäre es vllt. doch besser wieder als Angestellter zu arbeiten. Man kann keine Rechtsschutz-Versicherung in einem laufenden Fall erst suchen um sie dann zu Hilfe zu ziehen! Wie unwissend muß man eigentlich sein um das Prinzip nicht zu verstehen? Ein RA wird dich sicherlich auch nicht vertreten wollen, der müsste ja alles selber erst in Erfahrung bringen, so viel Zeit u. Muße haben die aber nicht. Hast du Leistungsnachweise oder Belege für deine Forderungen? Wenn nicht dann vergiss es lieber, dir muß man ja das 1 X 1 aller Grundsätze beibringen. Wenn deine Arbeit so ähnlich war wie du hier rumeierst, na dann gute Nacht. Dieter du merkst auch nichts mehr? Da kannst´e dich auch mit ner Kalkwand unterhalten, da kommt mehr zurück.
Percy N. schrieb: > Tamas M. schrieb: >> Könntest du den Name der Versichrung geben? > > Trollhättan Försäkring A/B
Niemand schrieb: > Sach mal, bist du so d_mlich Ich glaube eine gute alte Merkbefreiung für ihn wäre langsam angebracht.
Niemand schrieb: > Man kann keine Rechtsschutz-Versicherung in einem laufenden Fall erst > suchen um sie dann zu Hilfe zu ziehen! Wie unwissend muß man eigentlich > sein um das Prinzip nicht zu verstehen? habe ich nie behauptet. Es ist für mich klar, dass für einen laufenden Fall der Rechtschutz nicht tätig wird. Ich habe es für die Zukunft gefragt. Außerdem ich arbeite mit einer GmbH, die in einem anderen EU-Land ansässig ist, also nicht als Freiberufler, wie hier angenonmmen wurde. Der Vermittler war nicht Ferchau, habe ich schon mehmals geschrieben, den Link für die Stellenbeschreibung habe ich nur gepostet, um zu zeigen, das die Stelle unbesetzt ist, und um von der Stelle zu warnen.
Beitrag #7298741 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ich bitte um das Handzeichen derjenigen, die sich noch weiterhin für die Thematik interessieren. Danke!
Beitrag #7298810 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7298829 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7299052 wurde von einem Moderator gelöscht.
Wenn sich jetzt noch weitere 30 oder so Knalltüten beschweren, dass dieser Thread viel zu lang sei, dann haben sie sogar recht. Auch eine Art selbsterfüllende Prophezeiung.
Beitrag #7299069 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7299077 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7299088 wurde von einem Moderator gelöscht.
Der soll bei der Müllabfuhr anheuern, dort suchen sie noch Leute. Wer es nicht schafft sein Geld einzutreiben ist als Selbstständiger ungeeignet.
Beitrag #7299211 wurde von einem Moderator gelöscht.
Abcd schrieb im Beitrag #7299077: > Bei mir hat das "ich fange den neuen auftrag erst an wenn der alte > bezahlt ist" wunder gewirkt. Die seit 2 monaten ausstehenden 50k waren > in 2 tagen auf der bank. > > Klappt aber nur wenn die firma dich unbedingt braucht. Warst du nicht Der welchen wir als Schüler eingestuft haben wgn. der Zollgebühren aus der CH? Oder schreiben unter deinem Account mehr als nur Einer? Lebensberatung (Gast) 28.12.2022 17:23 Deswegen bist du ja bei der Müllabfuhr! Mark Pfennig schrieb im Beitrag #7299211: > Nochmal der 1. Beitrag: Nur wer von den möglichen neuen Leuten an dem Projekt wird das hier finden? Noch dazu Recht haben u. Recht bekommen sind 2 verschdn. Paar Schuhe!
Tamas M. schrieb: > Niemand schrieb: > >> Man kann keine Rechtsschutz-Versicherung in einem laufenden Fall erst >> suchen um sie dann zu Hilfe zu ziehen! Wie unwissend muß man eigentlich >> sein um das Prinzip nicht zu verstehen? > > habe ich nie behauptet. > Es ist für mich klar, dass für einen laufenden Fall der Rechtschutz > nicht tätig wird. > Ich habe es für die Zukunft gefragt. > Außerdem ich arbeite mit einer GmbH, die in einem anderen EU-Land > ansässig ist, also nicht als Freiberufler, wie hier angenonmmen wurde. Ach nee, noch ne neue Scheibe der Salami, wird ja immer komischer! Hat glaube ich keinen Sinn mehr hier, laufend von hüh nach hot mit ganz neuen Fakten, oder nur Geschichten .... Aus dem Fall hier lernst du dann in Zukunft das über einen RA + Versicherung zu machen? Nur werden die auch nur tätig bei einer Erfolgs-Chance, wonach das bei dir immer weniger ausschaut.