4 Kilometer Arbeitsweg: Nicht in der Lohnsteuererklärung ansetzbar?

OP #2808227
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Hey Leute,

ich hab es zur Arbeit 4km. Die lege ich mit dem Fahrrad zurück. Nun 
dachte ich, kann ich in der Steuererklärung die angeben mit 0,30 pro 
Kilometer, was unterm Strich 6cent pro Kilometer bedeutet.

Nun hat mir jemand gesagt, geht das nicht, weil ich insgesamt auf diese 
Weise nicht den Werbepauschalkostenbeitrag von 920€ erreiche, und somit 
nichts ansetzen kann.


Weiß da jemand genaueres?

Lg Sarah
Gast #2808233
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Versuchst du hier das unschuldige weibliche Mäuschen zu geben, um dich 
hier von einsamen Männchen unterhalten zu lassen?

Oder bist du schlicht intellektuell nicht in der Lage unter 
Werbekostenpauschale zu googeln?
Gast #2808246
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Ansetzen kannst du die 4 km Arbeitsweg auf der Steuererklärung. Nur es 
nutzt erst insofern etwas im Sinne, dass man Geld zurückerhält, wenn der 
Pauschbetrag der Gesamtwerbungskosten über 920 € (der sollte auch schon 
mal auf 1000€ erhöht werden, ich weiß da aber aktuell nichts Genaues) 
liegt. Da hat also derjenige Recht der dir die Info gab.

Aber die Werbungskosten sind vielfältig. Unter anderem zählen da hinein: 
Bewerbungskosten, Weiterbildungskosten, Computerzubehör (soweit 
Heimarbeitsplatz ab und an erfoderlich), Umzugskosten, 
Kontoführungsgebühren, Arbeitskleidung, doppelte Haushaltsführung und 
ggf. einige Rentenversicherungen. Ich hoffe da jetzt nichts wichtiges 
vergessen zu haben.

Also versuchen die Summe der Werbungskosten über den Pauschbetrag zu 
bringen oder sich den ganzen Aufwand sparen.
Gast #2808551
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Hallo Blondi (vermute ich jetzt mal),

wenn du nicht in der Lage bist, Google zu benutzen oder notfalls beim 
örtlichen Finanzamt nachzufragen, solltest du den Leuten etwas mehr 
Vertrauen schenken, die dir richtige Antworten geben.

Das Finanzamt setzt bei der Berechnung des fälligen Steuerabzuges 
wenigstens 920€ (ab diesem Jahr 1000€) als Werbungskosten an. Dies ist 
eine Pauschale, die nicht nachgewiesen werden muss. Als Werbungskosten 
gelten nicht nur die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, sondern auch 
Witerbildungen, Arbeitsklamotten, Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, 
Kontoführung, Gewerkschaft, etc. Wenn das alles zusammen gerechnet 920€ 
(1000€) übersteigt, kannst du auch deine 4km Fahrweg ansetzen. Die 4km 
entsprechen jährlichen Fahrtkosten von ca. 288€.
Gast #2808555
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> Weiß da jemand genaueres?

Natürlich kannst du, aber es bringt nichts, es sei denn du sammelst 
zusammen mit anderen Rechnungen Belege, daß du über 1000€ (seit 2011, 
vorher 920, viel früher 1051) ausgeben musstest, um überhaupt arbieten 
zu können, eben Werbungskosten hattest, denn von diesen 1000€ wird dir 
auch ohne Beleg und ohne extra Antrag keine Steuer auferlegt.
Gast #2808559
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Ich vermute mal Blondi (aka Sarah) ist geringfügig Beschäftigte in einem 
Lebensmitteldiscounter (Netto?). Da sind solche Fragen nicht unüblich. 
Warum sich diese Dame allerdings in dieses Forum verlaufen hat bleibt 
mir ein Rätsel.
Gast #2808860
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Sarah E. schrieb:
> Nun hat mir jemand gesagt, geht das nicht, weil ich insgesamt auf diese
>
> Weise nicht den Werbepauschalkostenbeitrag von 920€ erreiche, und somit
>
> nichts ansetzen kann.

und du damit nichts ansetzen solltest, denn du bekommst ja sonst 
weniger raus.

vergiss nicht die 100,- pauschal für arbeitsliteratur, auch wenn du nix 
gekauft hast.
Gast #2808890
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Michael schrieb:
> vergiss nicht die 100,- pauschal für arbeitsliteratur, auch wenn du nix
> gekauft hast

Wieso sollte man etwas angeben, was man nicht ausgegeben hat? Klingt 
schon nach Betrug.

Hatte es bei mir in den letzten Jahren immermal wieder überschlagen, bin 
aber nie über die Werbekostenpauschale gekommen. Seit dem letzten Umzug 
(der war freiwillig und hatte nichts mit der Arbeit zu tun) wohne ich 
nur noch 1.5km von der Arbeit weg und habe damit noch weniger 
Fahrtkosten, die ich angeben könnte.

Vielleicht sollte ich für 2010 eine Steuererklärung nachreichen, denn da 
habe ich erst ab April angefangen zu arbeiten. Keine Ahnung, wie viel 
ich da zurückbekommen würde, da ich auch hier nicht über die Pauschale 
komme.
Gast #2810723
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Gast #2810785
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Christian B. schrieb:
> wo steht das?

In irgendeiner Ausfuehrungsbestimmung zu einer der 70000 Seiten 
Gesetzestext.
Wenn der Steuerberater das fuer 100 EUR beantwortet sind das gerademal 
10000 Cent, also bekommst Du 7 Seiten lesen fuer einen Cent - guter Deal 
meine ich. Zumal das Lesen von solchem Un...g keinen Spass macht!

fonsana
#2814178
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Ulrich S. schrieb:
> Zum Thema:
>
> 
http://www.focus.de/politik/deutschland/zuschuss-ohne-echte-entlastungswirkung-pendlerpauschale-muesste-bei-74-statt-30-cent-liegen_aid_732087.html

Zumal ja Firmen-PKW jeden Liter Sprit als Betriebsausgabe angeben und 
abrechnen können.

Hier könnte man auch mal ne Pauschale einführen... aber das will die 
Autoindustrie nicht, wegen der Sicherheit der Arbeitsplätze....uuhhh
Gast #2814701
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> Zumal ja Firmen-PKW jeden Liter Sprit als Betriebsausgabe angeben und
> abrechnen können.

Das wäre zu wenig. Man will nicht nur die Benzinkosten,
sondern auch den Autoanschaffungswert und die Reparaturkosten
von der Steuer absetzen können, wie es Firmen auch machen,
also bitte die Pauschale.

Falls du mehr zahlst, kannst du es ja aufgeschlüsseln und
belegen, mit Fahrenbuch etc.
Gast #2816874
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nicht Blond schrieb:
> Ich vermute mal Blondi (aka Sarah) ist geringfügig Beschäftigte in einem
> Lebensmitteldiscounter (Netto?). Da sind solche Fragen nicht unüblich.
> Warum sich diese Dame allerdings in dieses Forum verlaufen hat bleibt
> mir ein Rätsel.

nicht jeder der blonde Harre hat, ist gleichzeit auch duhm. Ich 
beißpilsweise ess jeden Tag eine Dose mit einem leckeren Fertigessen. Da 
ist so ein hübscher Hund drauf abgebildet und ich freue misch jeden Tag, 
wenn ich den Hund auf der Packung sehe. Kann ich diese Dosen steuerlich 
geltend machen?

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