Hey Leute, ich hab es zur Arbeit 4km. Die lege ich mit dem Fahrrad zurück. Nun dachte ich, kann ich in der Steuererklärung die angeben mit 0,30 pro Kilometer, was unterm Strich 6cent pro Kilometer bedeutet. Nun hat mir jemand gesagt, geht das nicht, weil ich insgesamt auf diese Weise nicht den Werbepauschalkostenbeitrag von 920€ erreiche, und somit nichts ansetzen kann. Weiß da jemand genaueres? Lg Sarah
Ist das hier ein Forum für Steuerberater ?
Sarah E. schrieb: > ...Steuererklärung... Zusammen mit den entsprechenden Formularen vom FA gibt es auch eine schriftliche Erläuterung. Dort ist alles genau beschrieben. Gruss Harald
Versuchst du hier das unschuldige weibliche Mäuschen zu geben, um dich hier von einsamen Männchen unterhalten zu lassen? Oder bist du schlicht intellektuell nicht in der Lage unter Werbekostenpauschale zu googeln?
Ansetzen kannst du die 4 km Arbeitsweg auf der Steuererklärung. Nur es nutzt erst insofern etwas im Sinne, dass man Geld zurückerhält, wenn der Pauschbetrag der Gesamtwerbungskosten über 920 € (der sollte auch schon mal auf 1000€ erhöht werden, ich weiß da aber aktuell nichts Genaues) liegt. Da hat also derjenige Recht der dir die Info gab. Aber die Werbungskosten sind vielfältig. Unter anderem zählen da hinein: Bewerbungskosten, Weiterbildungskosten, Computerzubehör (soweit Heimarbeitsplatz ab und an erfoderlich), Umzugskosten, Kontoführungsgebühren, Arbeitskleidung, doppelte Haushaltsführung und ggf. einige Rentenversicherungen. Ich hoffe da jetzt nichts wichtiges vergessen zu haben. Also versuchen die Summe der Werbungskosten über den Pauschbetrag zu bringen oder sich den ganzen Aufwand sparen.
Alles unter 5 Km zählt nicht Aber du mußt nicht den kürzesten weg nehmen es gilt auch der sicherste oder bequemste lt OLG Urteil. und da bist du bestimmt bei 7 Km oder
Das FA nutzt auch Routenplaner um die Angaben des Steuerzahlers nachzuprüfen. Die gönnen einem keinen Cent extra.
Ich bin zwar nicht gerade ein Freund von Michael S. Aber wenn er recht hat, hat er recht. In diesem Fall ist es so.
ich ich schrieb: > Alles unter 5 Km > zählt nicht Unsinn. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
Um den kürzesten Weg zu nehmen, braucht man zwingend ein Flugzeug.... MfG Paul
Paul Baumann schrieb: > Um den kürzesten Weg zu nehmen, braucht man zwingend ein Flugzeug.... Ne, einen Tunnel sonst hast du die Erdkruemmung mit drin :=)
Helmut Lenzen schrieb: > Ne, einen Tunnel sonst hast du die Erdkruemmung mit drin :=) Den Bau des Tunnels könnte man dann aber bestimmt in der Steuererklärung anmelden. k.
Michael S. schrieb: > Das FA nutzt auch Routenplaner um die Angaben des Steuerzahlers > nachzuprüfen. Dann erzähl doch mal. Ich suche schon lange einen vernünftigen Fahrradroutenplaner, der endlich alle für Radfahrer freigegebenen und gesperrten Straßen kennt.
Hallo Blondi (vermute ich jetzt mal), wenn du nicht in der Lage bist, Google zu benutzen oder notfalls beim örtlichen Finanzamt nachzufragen, solltest du den Leuten etwas mehr Vertrauen schenken, die dir richtige Antworten geben. Das Finanzamt setzt bei der Berechnung des fälligen Steuerabzuges wenigstens 920€ (ab diesem Jahr 1000€) als Werbungskosten an. Dies ist eine Pauschale, die nicht nachgewiesen werden muss. Als Werbungskosten gelten nicht nur die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, sondern auch Witerbildungen, Arbeitsklamotten, Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Kontoführung, Gewerkschaft, etc. Wenn das alles zusammen gerechnet 920€ (1000€) übersteigt, kannst du auch deine 4km Fahrweg ansetzen. Die 4km entsprechen jährlichen Fahrtkosten von ca. 288€.
> Weiß da jemand genaueres?
Natürlich kannst du, aber es bringt nichts, es sei denn du sammelst
zusammen mit anderen Rechnungen Belege, daß du über 1000€ (seit 2011,
vorher 920, viel früher 1051) ausgeben musstest, um überhaupt arbieten
zu können, eben Werbungskosten hattest, denn von diesen 1000€ wird dir
auch ohne Beleg und ohne extra Antrag keine Steuer auferlegt.
Ich vermute mal Blondi (aka Sarah) ist geringfügig Beschäftigte in einem Lebensmitteldiscounter (Netto?). Da sind solche Fragen nicht unüblich. Warum sich diese Dame allerdings in dieses Forum verlaufen hat bleibt mir ein Rätsel.
Klaus De lisson schrieb: > Den Bau des Tunnels könnte man dann aber bestimmt in der Steuererklärung > anmelden. Dann hat man aber auch richtig was abzusetzen.
Helmut Lenzen schrieb: > Dann hat man aber auch richtig was abzusetzen. Was dann, so wie ich das FA kenne, auf eine voraussichtliche Nutzungsdauer auf evtl. 50 - 70 Jahre anteilig abgeschrieben wird. (Hatte das mal mit Computerkosten auf 5 Jahre).
Sarah E. schrieb: > Nun hat mir jemand gesagt, geht das nicht, weil ich insgesamt auf diese > > Weise nicht den Werbepauschalkostenbeitrag von 920€ erreiche, und somit > > nichts ansetzen kann. und du damit nichts ansetzen solltest, denn du bekommst ja sonst weniger raus. vergiss nicht die 100,- pauschal für arbeitsliteratur, auch wenn du nix gekauft hast.
Michael schrieb: > vergiss nicht die 100,- pauschal für arbeitsliteratur, auch wenn du nix > gekauft hast Wieso sollte man etwas angeben, was man nicht ausgegeben hat? Klingt schon nach Betrug. Hatte es bei mir in den letzten Jahren immermal wieder überschlagen, bin aber nie über die Werbekostenpauschale gekommen. Seit dem letzten Umzug (der war freiwillig und hatte nichts mit der Arbeit zu tun) wohne ich nur noch 1.5km von der Arbeit weg und habe damit noch weniger Fahrtkosten, die ich angeben könnte. Vielleicht sollte ich für 2010 eine Steuererklärung nachreichen, denn da habe ich erst ab April angefangen zu arbeiten. Keine Ahnung, wie viel ich da zurückbekommen würde, da ich auch hier nicht über die Pauschale komme.
tron2000 schrieb: > Wieso sollte man etwas angeben, was man nicht ausgegeben hat? Klingt > > schon nach Betrug. Das FA erkennt das pauschal an!
okay, habs verstanden...danke für die antworten :-)
Wow, das ist nun der vierte Thread über dienen Arbeitsweg. Hast du nicht das Gefühl, du bist im falschen Forum unterwegs? Beitrag "4 Kilometer Arbeitsweg: Nicht in der Lohnsteuererklärung ansetzbar?" Beitrag "Wie Fahrkosten / Fahrstrecke abrechnen lassen?" Beitrag "Arbeitsweg-Zuschuss irgendwie versteuern?" Beitrag "Mit eigenem Auto geschäftlich unterwegs. Bezahlte Mitfahrgelgenheit erlaubt?"
Christian B. schrieb: > wo steht das? In irgendeiner Ausfuehrungsbestimmung zu einer der 70000 Seiten Gesetzestext. Wenn der Steuerberater das fuer 100 EUR beantwortet sind das gerademal 10000 Cent, also bekommst Du 7 Seiten lesen fuer einen Cent - guter Deal meine ich. Zumal das Lesen von solchem Un...g keinen Spass macht! fonsana
> Keine Ahnung, wie viel ich da zurückbekommen würde,
Einiges schon wegen der Monate zu viel gezahlter Lohnsteuer,,
zumal Umzugskosten "näher an die Arbeitsstelle" auch absetzbar
sind.
Christian B. schrieb: > Michael schrieb: >> Das FA erkennt das pauschal an! > > wo steht das? http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuer-tipp-der-woche-pauschale-nutzen_aid_256284.html Läuft nach dem Prinzip "Man kann es ja mal versuchen!"
Ulrich S. schrieb: > Zum Thema: > > http://www.focus.de/politik/deutschland/zuschuss-ohne-echte-entlastungswirkung-pendlerpauschale-muesste-bei-74-statt-30-cent-liegen_aid_732087.html Zumal ja Firmen-PKW jeden Liter Sprit als Betriebsausgabe angeben und abrechnen können. Hier könnte man auch mal ne Pauschale einführen... aber das will die Autoindustrie nicht, wegen der Sicherheit der Arbeitsplätze....uuhhh
genervt schrieb: > Läuft nach dem Prinzip "Man kann es ja mal versuchen!" ok, dann nützt das aber nur was, wenn mans von Anfang an macht. Bei der 5. Steuererklärung damit anzufangen ist vermutlich nicht von Erfolg gekrönt.
Christian B. schrieb: > genervt schrieb: >> Läuft nach dem Prinzip "Man kann es ja mal versuchen!" > > ok, dann nützt das aber nur was, wenn mans von Anfang an macht. Bei der > 5. Steuererklärung damit anzufangen ist vermutlich nicht von Erfolg > gekrönt. Das muss man jetzt nicht verstehen.
> Zumal ja Firmen-PKW jeden Liter Sprit als Betriebsausgabe angeben und > abrechnen können. Das wäre zu wenig. Man will nicht nur die Benzinkosten, sondern auch den Autoanschaffungswert und die Reparaturkosten von der Steuer absetzen können, wie es Firmen auch machen, also bitte die Pauschale. Falls du mehr zahlst, kannst du es ja aufgeschlüsseln und belegen, mit Fahrenbuch etc.
nicht Blond schrieb: > Ich vermute mal Blondi (aka Sarah) ist geringfügig Beschäftigte in einem > Lebensmitteldiscounter (Netto?). Da sind solche Fragen nicht unüblich. > Warum sich diese Dame allerdings in dieses Forum verlaufen hat bleibt > mir ein Rätsel. nicht jeder der blonde Harre hat, ist gleichzeit auch duhm. Ich beißpilsweise ess jeden Tag eine Dose mit einem leckeren Fertigessen. Da ist so ein hübscher Hund drauf abgebildet und ich freue misch jeden Tag, wenn ich den Hund auf der Packung sehe. Kann ich diese Dosen steuerlich geltend machen?
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