Forum: Ausbildung, Studium & Beruf 4 Kilometer Arbeitsweg: Nicht in der Lohnsteuererklärung ansetzbar?


von Sarah E. (meneymaus)


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Hey Leute,

ich hab es zur Arbeit 4km. Die lege ich mit dem Fahrrad zurück. Nun 
dachte ich, kann ich in der Steuererklärung die angeben mit 0,30 pro 
Kilometer, was unterm Strich 6cent pro Kilometer bedeutet.

Nun hat mir jemand gesagt, geht das nicht, weil ich insgesamt auf diese 
Weise nicht den Werbepauschalkostenbeitrag von 920€ erreiche, und somit 
nichts ansetzen kann.


Weiß da jemand genaueres?

Lg Sarah

von Steuerberater (Gast)


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Ist das hier ein Forum für Steuerberater ?

von Harald W. (wilhelms)


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Sarah E. schrieb:

> ...Steuererklärung...

Zusammen mit den entsprechenden Formularen vom FA gibt es auch eine
schriftliche Erläuterung. Dort ist alles genau beschrieben.
Gruss
Harald

von Forensischer Psychologe (Gast)


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Versuchst du hier das unschuldige weibliche Mäuschen zu geben, um dich 
hier von einsamen Männchen unterhalten zu lassen?

Oder bist du schlicht intellektuell nicht in der Lage unter 
Werbekostenpauschale zu googeln?

von Schiller72 (Gast)


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Ansetzen kannst du die 4 km Arbeitsweg auf der Steuererklärung. Nur es 
nutzt erst insofern etwas im Sinne, dass man Geld zurückerhält, wenn der 
Pauschbetrag der Gesamtwerbungskosten über 920 € (der sollte auch schon 
mal auf 1000€ erhöht werden, ich weiß da aber aktuell nichts Genaues) 
liegt. Da hat also derjenige Recht der dir die Info gab.

Aber die Werbungskosten sind vielfältig. Unter anderem zählen da hinein: 
Bewerbungskosten, Weiterbildungskosten, Computerzubehör (soweit 
Heimarbeitsplatz ab und an erfoderlich), Umzugskosten, 
Kontoführungsgebühren, Arbeitskleidung, doppelte Haushaltsführung und 
ggf. einige Rentenversicherungen. Ich hoffe da jetzt nichts wichtiges 
vergessen zu haben.

Also versuchen die Summe der Werbungskosten über den Pauschbetrag zu 
bringen oder sich den ganzen Aufwand sparen.

von ich ich (Gast)


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Alles unter 5 Km
zählt nicht

Aber du mußt nicht den kürzesten weg nehmen es gilt auch der sicherste 
oder bequemste lt OLG Urteil.

und da bist du bestimmt bei 7 Km oder

von Michael S. (technicans)


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Das FA nutzt auch Routenplaner um die Angaben des Steuerzahlers
nachzuprüfen. Die gönnen einem keinen Cent extra.

von Radlfahrer (Gast)


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Ich bin zwar nicht gerade ein Freund von Michael S. Aber wenn er recht 
hat, hat er recht. In diesem Fall ist es so.

von Mark B. (markbrandis)


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ich ich schrieb:
> Alles unter 5 Km
> zählt nicht

Unsinn.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

von Paul B. (paul_baumann)


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Um den kürzesten Weg zu nehmen, braucht man zwingend ein Flugzeug....

MfG Paul

von Helmut L. (helmi1)


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Paul Baumann schrieb:
> Um den kürzesten Weg zu nehmen, braucht man zwingend ein Flugzeug....

Ne, einen Tunnel sonst hast du die Erdkruemmung mit drin :=)

von Klaus D. (kolisson)


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Helmut Lenzen schrieb:
> Ne, einen Tunnel sonst hast du die Erdkruemmung mit drin :=)

Den Bau des Tunnels könnte man dann aber bestimmt in der Steuererklärung
anmelden.

k.

von Thomas K. (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Das FA nutzt auch Routenplaner um die Angaben des Steuerzahlers
> nachzuprüfen.

Dann erzähl doch mal. Ich suche schon lange einen vernünftigen 
Fahrradroutenplaner, der endlich alle für Radfahrer freigegebenen und 
gesperrten Straßen kennt.

von egal (Gast)


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Hallo Blondi (vermute ich jetzt mal),

wenn du nicht in der Lage bist, Google zu benutzen oder notfalls beim 
örtlichen Finanzamt nachzufragen, solltest du den Leuten etwas mehr 
Vertrauen schenken, die dir richtige Antworten geben.

Das Finanzamt setzt bei der Berechnung des fälligen Steuerabzuges 
wenigstens 920€ (ab diesem Jahr 1000€) als Werbungskosten an. Dies ist 
eine Pauschale, die nicht nachgewiesen werden muss. Als Werbungskosten 
gelten nicht nur die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, sondern auch 
Witerbildungen, Arbeitsklamotten, Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, 
Kontoführung, Gewerkschaft, etc. Wenn das alles zusammen gerechnet 920€ 
(1000€) übersteigt, kannst du auch deine 4km Fahrweg ansetzen. Die 4km 
entsprechen jährlichen Fahrtkosten von ca. 288€.

von MaWin (Gast)


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> Weiß da jemand genaueres?

Natürlich kannst du, aber es bringt nichts, es sei denn du sammelst 
zusammen mit anderen Rechnungen Belege, daß du über 1000€ (seit 2011, 
vorher 920, viel früher 1051) ausgeben musstest, um überhaupt arbieten 
zu können, eben Werbungskosten hattest, denn von diesen 1000€ wird dir 
auch ohne Beleg und ohne extra Antrag keine Steuer auferlegt.

von nicht Blond (Gast)


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Ich vermute mal Blondi (aka Sarah) ist geringfügig Beschäftigte in einem 
Lebensmitteldiscounter (Netto?). Da sind solche Fragen nicht unüblich. 
Warum sich diese Dame allerdings in dieses Forum verlaufen hat bleibt 
mir ein Rätsel.

von Helmut L. (helmi1)


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Klaus De lisson schrieb:
> Den Bau des Tunnels könnte man dann aber bestimmt in der Steuererklärung
> anmelden.

Dann hat man aber auch richtig was abzusetzen.

von Michael S. (technicans)


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Helmut Lenzen schrieb:
> Dann hat man aber auch richtig was abzusetzen.

Was dann, so wie ich das FA kenne, auf eine voraussichtliche
Nutzungsdauer auf evtl. 50 - 70 Jahre anteilig abgeschrieben
wird. (Hatte das mal mit Computerkosten auf 5 Jahre).

von Michael (Gast)


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Sarah E. schrieb:
> Nun hat mir jemand gesagt, geht das nicht, weil ich insgesamt auf diese
>
> Weise nicht den Werbepauschalkostenbeitrag von 920€ erreiche, und somit
>
> nichts ansetzen kann.

und du damit nichts ansetzen solltest, denn du bekommst ja sonst 
weniger raus.

vergiss nicht die 100,- pauschal für arbeitsliteratur, auch wenn du nix 
gekauft hast.

von tron2000 (Gast)


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Michael schrieb:
> vergiss nicht die 100,- pauschal für arbeitsliteratur, auch wenn du nix
> gekauft hast

Wieso sollte man etwas angeben, was man nicht ausgegeben hat? Klingt 
schon nach Betrug.

Hatte es bei mir in den letzten Jahren immermal wieder überschlagen, bin 
aber nie über die Werbekostenpauschale gekommen. Seit dem letzten Umzug 
(der war freiwillig und hatte nichts mit der Arbeit zu tun) wohne ich 
nur noch 1.5km von der Arbeit weg und habe damit noch weniger 
Fahrtkosten, die ich angeben könnte.

Vielleicht sollte ich für 2010 eine Steuererklärung nachreichen, denn da 
habe ich erst ab April angefangen zu arbeiten. Keine Ahnung, wie viel 
ich da zurückbekommen würde, da ich auch hier nicht über die Pauschale 
komme.

von Michael (Gast)


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tron2000 schrieb:
> Wieso sollte man etwas angeben, was man nicht ausgegeben hat? Klingt
>
> schon nach Betrug.

Das FA erkennt das pauschal an!

von Sarah E. (meneymaus)


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okay, habs verstanden...danke für die antworten :-)

von Electronics'nStuff (Gast)


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von Christian B. (luckyfu)


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Michael schrieb:
> Das FA erkennt das pauschal an!

wo steht das?

von fonsana (Gast)


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Christian B. schrieb:
> wo steht das?

In irgendeiner Ausfuehrungsbestimmung zu einer der 70000 Seiten 
Gesetzestext.
Wenn der Steuerberater das fuer 100 EUR beantwortet sind das gerademal 
10000 Cent, also bekommst Du 7 Seiten lesen fuer einen Cent - guter Deal 
meine ich. Zumal das Lesen von solchem Un...g keinen Spass macht!

fonsana

von MaWin (Gast)


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> Keine Ahnung, wie viel ich da zurückbekommen würde,

Einiges schon wegen der Monate zu viel gezahlter Lohnsteuer,,
zumal Umzugskosten "näher an die Arbeitsstelle" auch absetzbar
sind.

von genervt (Gast)


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Christian B. schrieb:
> Michael schrieb:
>> Das FA erkennt das pauschal an!
>
> wo steht das?

http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuer-tipp-der-woche-pauschale-nutzen_aid_256284.html

Läuft nach dem Prinzip "Man kann es ja mal versuchen!"

von Ulrich S. (voodoofrei)


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von Michael K. (charles_b)


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Ulrich S. schrieb:
> Zum Thema:
>
> 
http://www.focus.de/politik/deutschland/zuschuss-ohne-echte-entlastungswirkung-pendlerpauschale-muesste-bei-74-statt-30-cent-liegen_aid_732087.html

Zumal ja Firmen-PKW jeden Liter Sprit als Betriebsausgabe angeben und 
abrechnen können.

Hier könnte man auch mal ne Pauschale einführen... aber das will die 
Autoindustrie nicht, wegen der Sicherheit der Arbeitsplätze....uuhhh

von Christian B. (luckyfu)


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genervt schrieb:
> Läuft nach dem Prinzip "Man kann es ja mal versuchen!"

ok, dann nützt das aber nur was, wenn mans von Anfang an macht. Bei der 
5. Steuererklärung damit anzufangen ist vermutlich nicht von Erfolg 
gekrönt.

von Ulrich S. (voodoofrei)


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Christian B. schrieb:
> genervt schrieb:
>> Läuft nach dem Prinzip "Man kann es ja mal versuchen!"
>
> ok, dann nützt das aber nur was, wenn mans von Anfang an macht. Bei der
> 5. Steuererklärung damit anzufangen ist vermutlich nicht von Erfolg
> gekrönt.

Das muss man jetzt nicht verstehen.

von MaWin (Gast)


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> Zumal ja Firmen-PKW jeden Liter Sprit als Betriebsausgabe angeben und
> abrechnen können.

Das wäre zu wenig. Man will nicht nur die Benzinkosten,
sondern auch den Autoanschaffungswert und die Reparaturkosten
von der Steuer absetzen können, wie es Firmen auch machen,
also bitte die Pauschale.

Falls du mehr zahlst, kannst du es ja aufgeschlüsseln und
belegen, mit Fahrenbuch etc.

von Blondine (Gast)


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nicht Blond schrieb:
> Ich vermute mal Blondi (aka Sarah) ist geringfügig Beschäftigte in einem
> Lebensmitteldiscounter (Netto?). Da sind solche Fragen nicht unüblich.
> Warum sich diese Dame allerdings in dieses Forum verlaufen hat bleibt
> mir ein Rätsel.

nicht jeder der blonde Harre hat, ist gleichzeit auch duhm. Ich 
beißpilsweise ess jeden Tag eine Dose mit einem leckeren Fertigessen. Da 
ist so ein hübscher Hund drauf abgebildet und ich freue misch jeden Tag, 
wenn ich den Hund auf der Packung sehe. Kann ich diese Dosen steuerlich 
geltend machen?

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