Mit eigenem Auto geschäftlich unterwegs. Bezahlte Mitfahrgelgenheit erlaubt?

OP #2787025
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Hey Leute,

ich bin noch nicht so lange in meinem Job, aber jetzt muss ich z.B. mal 
500km fahren (dienstlich). Für die Strecke bekomme ich dann die 
Kilometerpauschale, da ich sie mit meinem eigenen Wagen fahren möchte.

Darf ich nun noch jemanden mitnehmen, der mir etwas Geld dafür gibt oder 
würde ich damit meinen Chef hintergehen?


Lg, Sarah
Gast #2787138
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Sarah E. schrieb:
> Mit nem Firmenwagen ist es m.E. nicht erlaubt.
Wenn du die Einnahmen der Firma weitergibtst, dürfte nur noch die 
Zustimmung deines disziplinar Vorgesetzten nötig sein.
Sarah E. schrieb:
> da ich sie mit meinem eigenen Wagen fahren möchte.

Hier mußt du aber die Einnahme durch den Mitfahrer gegenrechnen mit den 
Einnahmen aus der Pauschale.
Tut`s du es nicht, kann man dir ja ne betrügerische Abrechnung 
unterstellen. Was in der Regel auch ne fristlose Kündigung zur Folge 
hat.
Und glaub bloß ned, dass sowas wg. den paar Euro`s ned so schlimm sei.
Will man dir Übles, so muß  du mit allem rechnen. Der nette Kollege ist 
dann der erste der dich verpfeift!

Solang du alles hübsch still und leise machst geht es noch. Aber im 
Zweifel kannste dir dabei auch ganz schön Ärger einhandeln!
#2787213
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Ich an deiner Stelle würde mit deinem Chef diskutieren.
Es ist ja nicht einen Nebenerwerb, die Person beteiligt sich nur an den 
Reisekosten. (Zu zweit fahren kostet ganz klein wenig mehr ;-), hast ja 
auch mehr Gewicht )
Und wenn du deinem Chef sagst, dass 500km zu zweit fahren angenehmer sei 
und nicht zusätzliche Kosten verursache, bin ich sicher, dass er, wenn 
er ein bisschen menschlich ist, keine Probleme darin sieht.
#2787219
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Du bekommst eine Kilometer_pauschale_, also kann es dem Chef IMHO egal 
sein, welche tatsächlichen Kosten bei dir anfallen. Mindestens, was die 
Abrechnung gegenüber der Firma angeht, kann man dir nichts vorwerfen. 
(Wenn dir die Firma pro Jahr einen Pauschalbetrag für Arbeitsklamotten 
bezahlt, so kann sie dir auch nichts vorwerfen, wenn du diese z.B. 
vermietest. Anders sähe es aus, wenn der Beitrag den effektiven Kosten 
entspricht.)

Heikel ist ein anderer Aspekt: Wenn du das regelmässig machst, so gilt 
es als gewerblich. Dann brauchst du einen entsprechenden Führerschein, 
entsprechende Versicherung, evtl. eine Bewilligung.

Auch der Arbeitgeber könnte ein Problem damit haben, wenn du während der 
Arbeitszeit einer anderen Tätigkeit nachgehst. Andererseits: Wenn du 
regelmässig fliegst und jeweils günstige Zollfreiware zum Weiterverkauf 
an deinen Bekanntenkreis mitbringst, so wird dir auch niemand etwas 
vorwerfen können, selbst wenn du einen kleinen Gewinn machst.

Der Arbeitgeber kann IMHO nicht viel dagegen tun, heikel ist einzig die 
verkehrsrechtliche Situation.
Gast #2787224
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P. M. schrieb:
> regelmässig fliegst und jeweils günstige Zollfreiware zum Weiterverkauf
> an deinen Bekanntenkreis mitbringst, so wird dir auch niemand etwas
> vorwerfen können, selbst wenn du einen kleinen Gewinn machst.

Doch. Das Zollamt. Die Freimengen gelten nur fuer den EIGENEN Bedarf.

fonsana
Gast #2787286
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Vergiss mal das ganze aufgeblasene Geschwafel von 
Personenbeförderungsschein, Nebenerwerb, Steuer, usw. , das hier wie 
üblich abgelassen wird.

Das ganze ist nichts anderes als einen Anhalter mitzunehmen, um ein 
bisschen Gesellschaft zu haben, inklusive Kostenbeteiligung.
Man könnte Dir allenfalls bei Benutzung eines Firmenwagens und wenn die 
Reisezeit als Arbeitszeit(!) bezahlt wird, verbieten, einen Anhalter 
mitzunehmen, aber nur dann. In dem Falle könnte man dir alles mögliche 
verbieten oder vorschreiben, z.B., dass Du auf der Fahrt keine Musik 
hören darfst.
Außerhalb deiner Arbeitszeit (dann auch mit Firmenwagen) und erst recht 
mit eigenem PKW kann Dir niemand verbieten, AUF DEINEM ARBEITSWEG 
(google dazu mal "Ortswechseltätigkeit") jemanden mitzunehmen oder 
sonstwas nebenher zu tun. Das Du Fahrtkosten pauschal erstattet kriegst, 
ändert daran nichts. Bedenke, dass Du die erstatteten Fahrtkosten auch 
nicht gegen die tatsächlichen aufrechnen kannst, d.h. Du müsstest einen 
entstandenen Gewinn aus der pauschalen Fahrtkostenerstattung nicht als 
Gehalt versteuern. Auf der anderen Seite, ist es tatsächlich so, dass 
Deine Fahrtkosten über die Erstattung hinausgehen und Du die 
entstandenen Kosten nicht von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen 
kannst. Du darfst jederzeit alles tun, was deine tatsächlichen 
Fahrtkosten senkt, z.B. sparsames Auto kaufen, langsam fahren, oder 
einen Mitfahrer mitnehmen. Mit gewerblicher Personenbeförderung hat das 
nichts zu tun.

Also: Du kannst jederzeit und sooft Du willst, Mitfahrer mitnehmen. Sei 
es über Mitfahrgelegenheit oder, indem Du Autostopper aufgabelst.

Gruß
Stephan
Gast #2787298
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Stephan schrieb:
> Das ganze ist nichts anderes als einen Anhalter mitzunehmen, um ein
> bisschen Gesellschaft zu haben, inklusive Kostenbeteiligung.

Wenn das Geschäft die Kosten trägt, ist es schon frech, die 
Fahrbeteiligung einzusacken. Ich würde nicht gerade sagen verboten aber 
sicher 'ne Grauzone.

Stephan schrieb:
> Vergiss mal das ganze aufgeblasene Geschwafel von
> Personenbeförderungsschein, Nebenerwerb, Steuer, usw. , das hier wie
> üblich abgelassen wird.

Stammt allerdings (in diesem Fall) nur von einem einzigen User, also von 
dem her noch erträglich.
Gast #2787311
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und wie sieht das dann mit arbeitszeit aus? schließlich musst du den 
begleiter irgendwo aufgabeln und abgeben. oder springt der bei voller 
fahrt einfach auf? das könnte dein AG stören. ansonsten denke ich ist es 
völlig wurscht ob du jemanden mitnimmst. obwohl: passiert dir ein 
unfall, während du den belgeiter aufnimmst oder abgibst, sprich, weichst 
du von deiner regulären "arbeitsroute" ab, so kann das eventuell nicht 
mehr als arbeitsunfall gewertet werden.. vorsichtig also!
gruß
devynf
Gast #2787317
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Electronics'nStuff schrieb:
> Wenn das Geschäft die Kosten trägt, ist es schon frech, die
> Fahrbeteiligung einzusacken. Ich würde nicht gerade sagen verboten aber
> sicher 'ne Grauzone.


Das hab ich versucht zu erklären: das Geschäft trägt die Kosten eben 
nicht, sondern das ganze ist ARBEITSWEG einer ORTSWECHSELTÄTIGKEIT. In 
dem Fall kann der AN die tatsächlich gefahrenen km (und nicht die 
Entfernung) steuerlich geltend machen. Und kann natürlich diesen 
steuerlichen Vorteil auch an den AG abtreten. Nichtsdestotrotz bleibt 
dem AN überlassen, die tatsächlichen Kosten durch Maßnahmen seiner Wahl 
zu senken.
Gast #2787351
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Stephan schrieb:
> Das hab ich versucht zu erklären: das Geschäft trägt die Kosten eben
> nicht, sondern das ganze ist ARBEITSWEG einer ORTSWECHSELTÄTIGKEIT. In
> dem Fall kann der AN die tatsächlich gefahrenen km (und nicht die
> Entfernung) steuerlich geltend machen. Und kann natürlich diesen
> steuerlichen Vorteil auch an den AG abtreten. Nichtsdestotrotz bleibt
> dem AN überlassen, die tatsächlichen Kosten durch Maßnahmen seiner Wahl
> zu senken.


Das ist Juristengeplänkel. Du kannst dich auch unbeliebt machen wenn 
deine Verhaltensweise juristisch einwandfrei ist. Zudem würde mich mal 
interessieren worauf deine Argumentation beruht.
OP #2787402
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Ich bekomme die Reisezeit bezahlt, aber wenn ich einen Anhalter dabei 
hätte würde ich natürlich die Merhzeit, die dabei drauf geht mir nicht 
auch noch bezahlen lassen.

Ich möchte schon korrekt sein und ein gutes Gewissen haben.


Meinen Chef ansprechen halte ich für keine gute Idee, weil er evtl. 
denken könnte, dass gewisse Fahrten, die ich durchführe, nur aufgrund 
von Geldgewinn durch führen würde, was aber natürlich nicht der Fall 
ist.
Gast #2787416
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Sarah E. schrieb:
> Meinen Chef ansprechen halte ich für keine gute Idee, weil er evtl.
> denken könnte, dass gewisse Fahrten, die ich durchführe, nur aufgrund
> von Geldgewinn durch führen würde, was aber natürlich nicht der Fall
> ist.

haha, wenn du mit den Fahrten soviel verdienen würdest, dann sollte sich 
dein Chef mal gedanken machen, ob du nicht vom nächst besten 
Konkurrenten abgeworben werden könntest
Gast #2787466
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> Autor: Sarah E. (menaymaus)
> Datum: 09.08.2012 14:14

> Ich möchte schon korrekt sein und ein gutes Gewissen haben.

Edel sei der Mensch, hilfreich und fromm!

Mann, wird hier ein Mist verzapft!
Gast #2787484
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> Ich möchte schon korrekt sein und ein gutes Gewissen haben.


Spätestens, wenn du auf einer dieser Dienstfahrten einen Unfall haben 
solltest und du und/oder dein Beifahrer verletzt wird, wird dein 
Geschäftmodell deinem Arbeitgeber bekannt werden.
#2787687
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Lass es sein, bei Mitfahrgelegenheiten haftest Du immer für 
Personenschäden an Deinen Mitfahreren bei selbst verschuldeten Unfällen 
(Teilschuld hast Du eh fast immer). Man kann diese Haftung auch nicht 
ausschließen.
Im Normalfall zahlt da die Versicherung, aber wenn es sich um so eine 
windige dienstlich/private Sache handelt, ist Vorsicht geboten! Ich 
würde es einfach lassen. Du bekommst doch das Geld.
Gast #2788282
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da lese ich raus, dass es wohl jemand Fremder gewesen wäre. Wie kommt 
man dazu überhaupt, also wie wird da der erste "Kontakt" hergestellt.
Ich kenne da nur Tramper, aber das weiß man vorher ja nicht :/
Gast #2789172
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Marx W. schrieb:
> Hier mußt du aber die Einnahme durch den Mitfahrer gegenrechnen mit den
>
> Einnahmen aus der Pauschale


Nein, muss sie nicht, denn es ist ein km-Pauschale und keine 
Kostenerstattung. Die km-Pauschale kann sie auch dann in Anspruch 
nehmen, wenn sie sich hat mitnehmen lassen, sofern die Firma da mit 
spielt.

In der Regel wird die Firma nichts sagen, weil sie die km-Pauschale 
ebenfalls steuermindernd absetzen kann und wird.
Gast #2789627
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Peter Enis schrieb im Beitrag #2789513:
> Nein, muss sie nicht, denn es ist ein km-Pauschale und keine
>
> Kostenerstattung. Die km-Pauschale kann sie auch dann in Anspruch
>
> nehmen, wenn sie sich hat mitnehmen lassen, sofern die Firma da mit
>
> spielt.

Also nochmal für die die ihre Reisekostenabrechnung noch ned so richtig 
überrissen haben.

Jeder, auch Jede! Muss die Reisekostenabrechnung ja auch unterschreiben.
Da steht ja auch der nette Satz "für die Richtigkeit...."! Da sollte 
wohl jedem klar werden wie er/sie  diese Abrechnung zu sehen hat. Es ist 
eine Versicherung (mit Unterschrift) mit der man den AG die Richtigkeit 
zusichert.
Wer im Auftrag handelt (Dienstreisen sind auch im Auftrag!) hat Anspruch 
auf Erstattung der Aufwendung die ihm/sie im Auftrag entstehen.
Aber die Zuwendungen die er erhält (und zwar Alle!) hat er auch dem 
Geschäftsherrn (Arbeitgeber) auch wieder durchzureichen!
Also nix mit netten NB gemacht bei Mitfahrzentrale!
Wer es trotzdem macht, sollte am besten gegenüber Jedem die "Schnauze" 
halten.
Ist im Endeffekt:
Steuerbetrug + Betrug am AG!
Also: Schnauze halten!

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