Hey Leute, ich bin noch nicht so lange in meinem Job, aber jetzt muss ich z.B. mal 500km fahren (dienstlich). Für die Strecke bekomme ich dann die Kilometerpauschale, da ich sie mit meinem eigenen Wagen fahren möchte. Darf ich nun noch jemanden mitnehmen, der mir etwas Geld dafür gibt oder würde ich damit meinen Chef hintergehen? Lg, Sarah
Sarah E. schrieb: > Darf ich nun noch jemanden mitnehmen, der mir etwas Geld dafür gibt oder > würde ich damit meinen Chef hintergehen? Frag doch deinen Chef.
>mit meinem eigenen Wagen fahren möchte dein Auto, du fährst, also entscheidest du, wen du wohin mitnimmst. >meinen Chef frag ihn, nicht uns!
dummschwaetzer schrieb: >>mit meinem eigenen Wagen fahren möchte > > dein Auto, du fährst, also entscheidest du, wen du wohin mitnimmst. > so seh ich das auch. Mit nem Firmenwagen ist es m.E. nicht erlaubt.
Sarah E. schrieb: > Mit nem Firmenwagen ist es m.E. nicht erlaubt. Wenn du die Einnahmen der Firma weitergibtst, dürfte nur noch die Zustimmung deines disziplinar Vorgesetzten nötig sein. Sarah E. schrieb: > da ich sie mit meinem eigenen Wagen fahren möchte. Hier mußt du aber die Einnahme durch den Mitfahrer gegenrechnen mit den Einnahmen aus der Pauschale. Tut`s du es nicht, kann man dir ja ne betrügerische Abrechnung unterstellen. Was in der Regel auch ne fristlose Kündigung zur Folge hat. Und glaub bloß ned, dass sowas wg. den paar Euro`s ned so schlimm sei. Will man dir Übles, so muß du mit allem rechnen. Der nette Kollege ist dann der erste der dich verpfeift! Solang du alles hübsch still und leise machst geht es noch. Aber im Zweifel kannste dir dabei auch ganz schön Ärger einhandeln!
Noch dazu ist das dann ein Nebenerwerb, der anzugeben und zu versteuern ist. Mal abgesehen davon, dass du fuer die Personenbefoerderung einen P-Schein brauchst.
Ich lass die Finger davon :)
> Autor: Marwin (Gast) > Datum: 09.08.2012 11:29 Hast wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank?
Ich an deiner Stelle würde mit deinem Chef diskutieren. Es ist ja nicht einen Nebenerwerb, die Person beteiligt sich nur an den Reisekosten. (Zu zweit fahren kostet ganz klein wenig mehr ;-), hast ja auch mehr Gewicht ) Und wenn du deinem Chef sagst, dass 500km zu zweit fahren angenehmer sei und nicht zusätzliche Kosten verursache, bin ich sicher, dass er, wenn er ein bisschen menschlich ist, keine Probleme darin sieht.
Du bekommst eine Kilometer_pauschale_, also kann es dem Chef IMHO egal sein, welche tatsächlichen Kosten bei dir anfallen. Mindestens, was die Abrechnung gegenüber der Firma angeht, kann man dir nichts vorwerfen. (Wenn dir die Firma pro Jahr einen Pauschalbetrag für Arbeitsklamotten bezahlt, so kann sie dir auch nichts vorwerfen, wenn du diese z.B. vermietest. Anders sähe es aus, wenn der Beitrag den effektiven Kosten entspricht.) Heikel ist ein anderer Aspekt: Wenn du das regelmässig machst, so gilt es als gewerblich. Dann brauchst du einen entsprechenden Führerschein, entsprechende Versicherung, evtl. eine Bewilligung. Auch der Arbeitgeber könnte ein Problem damit haben, wenn du während der Arbeitszeit einer anderen Tätigkeit nachgehst. Andererseits: Wenn du regelmässig fliegst und jeweils günstige Zollfreiware zum Weiterverkauf an deinen Bekanntenkreis mitbringst, so wird dir auch niemand etwas vorwerfen können, selbst wenn du einen kleinen Gewinn machst. Der Arbeitgeber kann IMHO nicht viel dagegen tun, heikel ist einzig die verkehrsrechtliche Situation.
P. M. schrieb: > regelmässig fliegst und jeweils günstige Zollfreiware zum Weiterverkauf > an deinen Bekanntenkreis mitbringst, so wird dir auch niemand etwas > vorwerfen können, selbst wenn du einen kleinen Gewinn machst. Doch. Das Zollamt. Die Freimengen gelten nur fuer den EIGENEN Bedarf. fonsana
Marwin schrieb: > Noch dazu ist das dann ein Nebenerwerb, der anzugeben und zu versteuern > ist. Mal abgesehen davon, dass du fuer die Personenbefoerderung einen > P-Schein brauchst. Zu lange die Lötkolben-Kellerluft geschnüffelt?
Vergiss mal das ganze aufgeblasene Geschwafel von Personenbeförderungsschein, Nebenerwerb, Steuer, usw. , das hier wie üblich abgelassen wird. Das ganze ist nichts anderes als einen Anhalter mitzunehmen, um ein bisschen Gesellschaft zu haben, inklusive Kostenbeteiligung. Man könnte Dir allenfalls bei Benutzung eines Firmenwagens und wenn die Reisezeit als Arbeitszeit(!) bezahlt wird, verbieten, einen Anhalter mitzunehmen, aber nur dann. In dem Falle könnte man dir alles mögliche verbieten oder vorschreiben, z.B., dass Du auf der Fahrt keine Musik hören darfst. Außerhalb deiner Arbeitszeit (dann auch mit Firmenwagen) und erst recht mit eigenem PKW kann Dir niemand verbieten, AUF DEINEM ARBEITSWEG (google dazu mal "Ortswechseltätigkeit") jemanden mitzunehmen oder sonstwas nebenher zu tun. Das Du Fahrtkosten pauschal erstattet kriegst, ändert daran nichts. Bedenke, dass Du die erstatteten Fahrtkosten auch nicht gegen die tatsächlichen aufrechnen kannst, d.h. Du müsstest einen entstandenen Gewinn aus der pauschalen Fahrtkostenerstattung nicht als Gehalt versteuern. Auf der anderen Seite, ist es tatsächlich so, dass Deine Fahrtkosten über die Erstattung hinausgehen und Du die entstandenen Kosten nicht von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen kannst. Du darfst jederzeit alles tun, was deine tatsächlichen Fahrtkosten senkt, z.B. sparsames Auto kaufen, langsam fahren, oder einen Mitfahrer mitnehmen. Mit gewerblicher Personenbeförderung hat das nichts zu tun. Also: Du kannst jederzeit und sooft Du willst, Mitfahrer mitnehmen. Sei es über Mitfahrgelegenheit oder, indem Du Autostopper aufgabelst. Gruß Stephan
Stephan schrieb: > Das ganze ist nichts anderes als einen Anhalter mitzunehmen, um ein > bisschen Gesellschaft zu haben, inklusive Kostenbeteiligung. Wenn das Geschäft die Kosten trägt, ist es schon frech, die Fahrbeteiligung einzusacken. Ich würde nicht gerade sagen verboten aber sicher 'ne Grauzone. Stephan schrieb: > Vergiss mal das ganze aufgeblasene Geschwafel von > Personenbeförderungsschein, Nebenerwerb, Steuer, usw. , das hier wie > üblich abgelassen wird. Stammt allerdings (in diesem Fall) nur von einem einzigen User, also von dem her noch erträglich.
und wie sieht das dann mit arbeitszeit aus? schließlich musst du den begleiter irgendwo aufgabeln und abgeben. oder springt der bei voller fahrt einfach auf? das könnte dein AG stören. ansonsten denke ich ist es völlig wurscht ob du jemanden mitnimmst. obwohl: passiert dir ein unfall, während du den belgeiter aufnimmst oder abgibst, sprich, weichst du von deiner regulären "arbeitsroute" ab, so kann das eventuell nicht mehr als arbeitsunfall gewertet werden.. vorsichtig also! gruß devynf
Electronics'nStuff schrieb: > Wenn das Geschäft die Kosten trägt, ist es schon frech, die > Fahrbeteiligung einzusacken. Ich würde nicht gerade sagen verboten aber > sicher 'ne Grauzone. Das hab ich versucht zu erklären: das Geschäft trägt die Kosten eben nicht, sondern das ganze ist ARBEITSWEG einer ORTSWECHSELTÄTIGKEIT. In dem Fall kann der AN die tatsächlich gefahrenen km (und nicht die Entfernung) steuerlich geltend machen. Und kann natürlich diesen steuerlichen Vorteil auch an den AG abtreten. Nichtsdestotrotz bleibt dem AN überlassen, die tatsächlichen Kosten durch Maßnahmen seiner Wahl zu senken.
Stephan schrieb: > Das hab ich versucht zu erklären: das Geschäft trägt die Kosten eben > nicht, sondern das ganze ist ARBEITSWEG einer ORTSWECHSELTÄTIGKEIT. In > dem Fall kann der AN die tatsächlich gefahrenen km (und nicht die > Entfernung) steuerlich geltend machen. Und kann natürlich diesen > steuerlichen Vorteil auch an den AG abtreten. Nichtsdestotrotz bleibt > dem AN überlassen, die tatsächlichen Kosten durch Maßnahmen seiner Wahl > zu senken. Das ist Juristengeplänkel. Du kannst dich auch unbeliebt machen wenn deine Verhaltensweise juristisch einwandfrei ist. Zudem würde mich mal interessieren worauf deine Argumentation beruht.
Ich bekomme die Reisezeit bezahlt, aber wenn ich einen Anhalter dabei hätte würde ich natürlich die Merhzeit, die dabei drauf geht mir nicht auch noch bezahlen lassen. Ich möchte schon korrekt sein und ein gutes Gewissen haben. Meinen Chef ansprechen halte ich für keine gute Idee, weil er evtl. denken könnte, dass gewisse Fahrten, die ich durchführe, nur aufgrund von Geldgewinn durch führen würde, was aber natürlich nicht der Fall ist.
Sarah E. schrieb: > Meinen Chef ansprechen halte ich für keine gute Idee, weil er evtl. > denken könnte, dass gewisse Fahrten, die ich durchführe, nur aufgrund > von Geldgewinn durch führen würde, was aber natürlich nicht der Fall > ist. haha, wenn du mit den Fahrten soviel verdienen würdest, dann sollte sich dein Chef mal gedanken machen, ob du nicht vom nächst besten Konkurrenten abgeworben werden könntest
neee ich verdien dann da nicht viel mit, ich fahr ja selten weg, alle 2 monate mal oder so
> Autor: Sarah E. (menaymaus) > Datum: 09.08.2012 14:14 > Ich möchte schon korrekt sein und ein gutes Gewissen haben. Edel sei der Mensch, hilfreich und fromm! Mann, wird hier ein Mist verzapft!
> Ich möchte schon korrekt sein und ein gutes Gewissen haben.
Spätestens, wenn du auf einer dieser Dienstfahrten einen Unfall haben
solltest und du und/oder dein Beifahrer verletzt wird, wird dein
Geschäftmodell deinem Arbeitgeber bekannt werden.
Oder wenn du von den Illuminaten ausspioniert wirst. Dein Chef gehört nämlich dem obersten Zirkel der Tempelritter an und deshalb werden er und alle seine Bekannten pausenlos überwacht.
Lass es sein, bei Mitfahrgelegenheiten haftest Du immer für Personenschäden an Deinen Mitfahreren bei selbst verschuldeten Unfällen (Teilschuld hast Du eh fast immer). Man kann diese Haftung auch nicht ausschließen. Im Normalfall zahlt da die Versicherung, aber wenn es sich um so eine windige dienstlich/private Sache handelt, ist Vorsicht geboten! Ich würde es einfach lassen. Du bekommst doch das Geld.
Sarah E. schrieb: > Ich bekomme die Reisezeit bezahlt, Dann ist es Arbeitszeit und Du solltest es lassen, es sei denn, dein Chef erlaubt es dir explizit.
Sarah E. schrieb: > Ich möchte schon korrekt sein und ein gutes Gewissen haben. Gut, dann werd katholische Nonne.
ich werds lassen...davon abgesehen weiß man auch nie wen man da so alles in sein auto einsteigen lässt...
da lese ich raus, dass es wohl jemand Fremder gewesen wäre. Wie kommt man dazu überhaupt, also wie wird da der erste "Kontakt" hergestellt. Ich kenne da nur Tramper, aber das weiß man vorher ja nicht :/
>in sein auto einsteigen lässt...
attraktive Studentinnen mit knappen Budget. Das war jedenfalls meine
Erfahrung, bis ich es gelassen habe.
Ah was? Das wäre nicht mal ein Bekannter von dir gewesen? Bist du am verarmen oder einfach nur verdammt geldgierig?
Kennt ihr nicht die mitfahrgelgenheitsseite im netz? Das ist ein Umschlagsplatz für Mitfahrer, Deutschlandweit jeden Tag sehr oft genutzt und bis jetzt auch nur positives darüber gelesen.
Marx W. schrieb: > Hier mußt du aber die Einnahme durch den Mitfahrer gegenrechnen mit den > > Einnahmen aus der Pauschale Nein, muss sie nicht, denn es ist ein km-Pauschale und keine Kostenerstattung. Die km-Pauschale kann sie auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie sich hat mitnehmen lassen, sofern die Firma da mit spielt. In der Regel wird die Firma nichts sagen, weil sie die km-Pauschale ebenfalls steuermindernd absetzen kann und wird.
Peter Enis schrieb im Beitrag #2789513: > Nein, muss sie nicht, denn es ist ein km-Pauschale und keine > > Kostenerstattung. Die km-Pauschale kann sie auch dann in Anspruch > > nehmen, wenn sie sich hat mitnehmen lassen, sofern die Firma da mit > > spielt. Also nochmal für die die ihre Reisekostenabrechnung noch ned so richtig überrissen haben. Jeder, auch Jede! Muss die Reisekostenabrechnung ja auch unterschreiben. Da steht ja auch der nette Satz "für die Richtigkeit...."! Da sollte wohl jedem klar werden wie er/sie diese Abrechnung zu sehen hat. Es ist eine Versicherung (mit Unterschrift) mit der man den AG die Richtigkeit zusichert. Wer im Auftrag handelt (Dienstreisen sind auch im Auftrag!) hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendung die ihm/sie im Auftrag entstehen. Aber die Zuwendungen die er erhält (und zwar Alle!) hat er auch dem Geschäftsherrn (Arbeitgeber) auch wieder durchzureichen! Also nix mit netten NB gemacht bei Mitfahrzentrale! Wer es trotzdem macht, sollte am besten gegenüber Jedem die "Schnauze" halten. Ist im Endeffekt: Steuerbetrug + Betrug am AG! Also: Schnauze halten!
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