Auch bei mir gibt es ein sehr günstiges käufliches Led-Licht am Fahrrad, es ist zu schwach für den Stadtverkehr, aber auf Landwirtschaftswegen reicht es ja dann. Allerdings ist das Leuchtfeld klein wie ein Handtuch und deutlich viel heller als die umgebende dunkle Nacht, der Kontrast ist einfach zu stark, es blendet und man sieht eigentlich noch weniger vom Dunklen. Schlecht.
Nun gab es im Mikroskopieforum einen Thread zu Mattscheiben-Einlegegläsern, die verwendet man um gegebenenfalls das inhomogene Licht einer Glühwendel gleich verteilt aussehen zu lassen. Dabei will man aber nicht zu viel Licht verlieren,verschlucken. Man will auch nicht, dass das Licht zu weit zu allen Seiten verteilt wird, man will also kleine Strahlaufweitung, das ergäbe Streulicht im Tubus und mindert den Bildkontrast.
Wie es sich herausstellt, entsteht eine Mikrolinsenoberfläche beim Glasätzen, das habe ich selbst schon an Linsen aus dem inneren eines Objektives gesehen, wo ich etwas Baumarktübliche Salzsäure eingenapft hatte. Das Glas minderer hydrolytischer Klasse löste sich an, Bleiglas vielleicht. Naja, das wäre wohl die richtige Oberfläche. Der link zum Mikroskopieforum : https://www.mikroskopie-forum.de/index.php?topic=52583.0
Es geht also um möglichst wenig Lichtverlust, aber auch manch andere mattrauhe durchsichtige Folie führt zu einer Strahlaufweitung, gleichmässigeren Ausleuchtung, wenn man sie (auch nur teilweise) vor den Fahrradscheinwerfer hält, davor befestigt.
Lottoschein-etui, Frog-tape, manche Zerstreufolie aus Bildschirmen, Käsescheiben-zwischenfolie, gekämmte Vaseline zur Probe, you name it. Nur mal so als Hinweis, life hack, wenn man so will. Es blendet übrigens mehr.
der im Straßenverkehr noch dazu grob fahrlässig ist.
Und im Straßenverkehr auch unzulässig, und die Straßenzulassuung ist durch einen Umbau erloschen. Sieht das ein Polizist, der sich mit Beleuchtung und der StVZO sehr gut auskennt, ist die Beleuchtung ganz schnell weg.
Und vielleicht zu Blendwirkung. Lass diesen Pseudo-Wissentschaftlichen Unsinn von der Straße, und kauf Dir einen vernünftigen (zugelassenen) Scheinwerfer. Solche gibt es auch mit 300 Lux. Da hast Du dann Fern- und Abblendlicht.
... viel zu einfach wäre auch, die jetzige Lampe beim Modell zu nennen. Könnte ja sein, jemand hat Ahnung und verrät ihm eine anderes Modell, welches besser funktioniert. Vielleicht kostet das dann ja auch sogar noch weniger als 10 Euro -
wie bei mir - der genau die selben Probleme mit 8.99 gelöst hat.
Und im Straßenverkehr auch unzulässig, und die Straßenzulassuung ist
durch einen Umbau erloschen.
Welche Straßenzulassung? Hast Du etwa auch straßenzugelassene Pedale am Rad?
Sieht das ein Polizist, der sich mit Beleuchtung und der StVZO sehr gut auskennt, > ist die Beleuchtung ganz schnell weg.
Und dann kommt der Staatsanwalt....🤣
Nee mein lieber. Wenn Du nicht gerade der Ultrablender bist sind die Froh wenn man überhaupt ein brauchbares Licht am Rad hat!
Ich bin viele Jahre mit dem Rad zur Arbeit gefahren. 365Tage im Jahr und bei jedem Wetter. Durch Nachtschicht bin ich immer gegen den Berufsverkehr unterwegs gewesen. Da habe ich ganz schnell aufgerüstet. Erst ein stärkeres Birnchen in der Akkuleuchte. Dann wurde ein 20W MR16 Halogenstrahler in der Gardena Gartenspritze auf den Lenker geschnallt. Als Blendschutz gab es eine aufgestülpte, per Heißluft zurechtgeformte Shampooflasche. Als Stromversorgung diente ein selbstgebauter 4S4P LiIon Akku mit etwa 8Ah. Von dem habe ich umgerüstet auf eine 10W Brightstar Xenonlampe.
Zuletzt war es dann eine abgesägte LED-Taschenlampe mit 6x 3W LEDs. Die war, wegen der teils entgegenkommenden Radfahrer so umgestrickt, dass ich die unteren LEDs ausschalten konnte um die Blendwirkung zu eliminieren. Die oberen 3 LEDs waren nachc oben hin abgedeckt so dass die entgegenkommenden Radfahrer ab ca 15m Entfernung nicht mehr geblendet wurden.
Welche Straßenzulassung? Hast Du etwa auch straßenzugelassene Pedale am
Rad?
An den Pedalen sind üblicherweise Reflektoren, Reflektoren gehören laut StVZO zur Lichtanlage und brauchen daher eine Typenzulassung und haben dann ein Prüfzeichen.
Dann wurde ein 20W MR16 Halogenstrahler in der Gardena Gartenspritze auf
den Lenker geschnallt. Als Blendschutz gab es eine aufgestülpte, per
Heißluft zurechtgeformte Shampooflasche.
Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten...
Viele Fahrräder haben in D gar keine Strassenzulassung, gelten nur als Sportgerät und dürfen, theoretisch, nur auf nicht Öffentlichem Grund benutzt werden.
Wenn ein Rad für den Strassenverkehr zugelassen ist, dann ist daran jedes einzelne Teil im Lauf der Entwicklung abgenommen worden.
Später kann dann das Rad x-fach verkauft werden, alles "zugelassen".
Wenn ein Rad für den Strassenverkehr zugelassen ist, dann ist daran
jedes einzelne Teil im Lauf der Entwicklung abgenommen worden.
Ich brauch also ein Mustergutachten für die Klingel und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Griffgummi? Der Gepäckträger braucht was? Die Reifen werden auf dem Hockenheimring getestet, dann bekommen sie eine Freigabe für das aktuelle Cube Gravelbike.
Nein, das braucht der, der das Rad baut und in Handel bringt. Du kaufst ein zugelassenes Rad in dem Fall, wo kein Teil beanstanded werden kann - sofern du keines der meisten Baumarkt/Supermarkt/Müll-Räder kaufst.
Nein, das braucht der, der das Rad baut und in Handel bringt.
Wie machen das dann die Rahmenbauer? 5 Stück bauen, 4 Stück auf den Dauerprüfstand oder ein Seitenaufprall und das, das übrigbleibt an den einen Kunden verkaufen?
Beispiel Sattelstütze: Die kann (und sollte) man als Hersteller prüfen lassen. Das betrifft aber nur die Produkthaftungsversicherung. Den Wisch vom Prüfinstitut bekommt sonst keiner.
Wenn ein Rad für den Strassenverkehr zugelassen ist, dann ist daran
jedes einzelne Teil im Lauf der Entwicklung abgenommen worden.
Bitte nicht so einen Blödsinn schreiben. Die Lichtanlage muss eine Typenzulassung haben, alle anderen Teile nicht. Entsprechende Fähigkeiten vorausgesetzt dürfte ich mir eine Kette aus dem Vollen fräsen, den Rahmen selber bauen, selbst die Bremsen dürfte ich selbst bauen. Es müssten nur zwei voneinander unabhängige Bremssysteme sein. Das so entstandene Fahrrad wäre zulässig im Verkehr zu benutzen.
Fahrräder brauchen keine Zulassung und jeder darf sein eigenes ohne eine Zulassung bauen. Lediglich Beleuchtung (incl. Reflektoren) und Bremsen müssen den Vorschriften entsprechen.
Wie machen das dann die Rahmenbauer? 5 Stück bauen, 4 Stück auf den
Dauerprüfstand oder ein Seitenaufprall und das, das übrigbleibt an den
einen Kunden verkaufen?
Nochmal: man kann sich auch extra dumm anstellen.
1 bauen, prüfen, den rest zum Verkauf genauso bauen, freuen.
Wie machen das dann die Rahmenbauer? 5 Stück bauen, 4 Stück auf den
Dauerprüfstand oder ein Seitenaufprall und das, das übrigbleibt an den
einen Kunden verkaufen?
Nochmal: man kann sich auch extra dumm anstellen.
1 bauen, prüfen, den rest zum Verkauf genauso bauen, freuen.
Zu den anderen Beiden: Ich sag nur Sportgerät...
Ich denke eher, dass Du:
bx/bx2
Angemeldet seit 17.10.2026 Beiträge: 19
hier lediglich einen neuen Oberclown spielen möchtest.
Fahrräder brauchen keine Zulassung und jeder darf sein eigenes
ohne eine Zulassung bauen. Lediglich Beleuchtung (incl. Reflektoren) und
Bremsen müssen den Vorschriften entsprechen.
Und bei den Bremsen gibts noch nichtmal eine Typprüfung, sie müssen nur "gut wirken".
Nochmal: man kann sich auch extra dumm anstellen.
1 bauen, prüfen, den rest zum Verkauf genauso bauen, freuen.
Ich meine Rahmenbauer die Individuell einen einzigen Rahmen für genau einen Kunden herstellen. Hat nichts mit Sportgerät zu tun. Es ist das Lastenrad für Ulla Kowotschky in Berlin.
Wie man nur so einen Unsinn wie du behaupten kann, ist mir absolut schleierhaft.
Und bei den Bremsen gibts noch nichtmal eine Typprüfung, sie müssen nur
"gut wirken".
Ja genau! 😂 Das steht tatsächlich so dort.
Ich bin mir nicht einmal sicher, ob die Beleuchtung eine Zulassung haben muss.
Die Refektoren für die Pedale hatten keine Nummer und wenn man sich die verschiedenen Formen der Speichenreflektoren ansieht, auch alle ohne Nummer die ich so gesehen hatte, glaube ich, dass das mit der Nummer wohl auch kein Muss ist.
Aber das weiß ich natürlich nicht.
Ich hatte vor Jahren ein Klapprad aus China importiert, weil es bei uns keine Klappräder gab und für den Umbau auf StVZO musste ich mich damit beschäftigen.
Ich bin mir nicht einmal sicher, ob die Beleuchtung eine Zulassung
haben muss.
Ich schon. Sie muss. Ist auch zur eigenen Sicherheit durchaus sinnvoll. Beleuchtung im Sinne von Scheinwerfer und Rücklicht.
Wegen der fehlenden Pedalreflektoren an meinem Rad hat sich noch nie jemand beklagt. Die Pedale die ich will, haben keine. Mein Rücklicht ist mehr als deutlich sichtbar.
Speichenreflektoren brauchts nicht, viele Reifen haben einen Reflektor und die sind sichtbar und genügen den Vorschriften. Mein Scheinwerfer ist auch von der Seite sichtbar.
Mein Laufradsatz für den Winter hat aber auch zusätzlich Speichenreflektoren (die Stäbchen zum Aufschieben).
Die Polizei ist glücklich wenn du überhaupt irgendwas reflektierendes oder leuchtendes Gelumpe am normalen Rad hast. E-Zulassung gilt nur für Kraftfahrzeuge dazu zählen z.B. S-Pedelecs / E-Roller, aber nicht die langsamen E-Bikes oder BioBikes.
Ich bin mir nicht einmal sicher, ob die Beleuchtung eine Zulassung
haben muss
Das hatten wir doch schon. Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen benötigen eine KBA-Zulassung, bei Fahrtrichtungsanzeigern (Siganleinrichtung) dürfen es auch die E-Zeichen nach UNECE Regelung Nr. 50 sein.
Wenn ein Rad für den Strassenverkehr zugelassen ist, dann ist daran
jedes einzelne Teil im Lauf der Entwicklung abgenommen worden.
Es gibt keine Zulassung für den "Strassen[sic!]"verkehr.
Was verleitet Dich zu der interessanten Idee, es könnte anders sein?
Es gibt eine Handvoll von Vorschriften, wie das Fahrrad ausgestattet zu sein hat, und daß zur Beleuchtungsanlage gehörende Teile zugelassen und mit Prüfsiegel ("Schlange") versehen sein müssen, aber eine "Zulassung" für das Fahrrad an sich? Nee.
Oder ist der Helvetizismus ein Anzeichen dafür, daß Du aus der Schweiz kommst? Wie es da aussieht, weiß ich nicht.
Die Polizei ist glücklich wenn du überhaupt irgendwas reflektierendes
oder leuchtendes Gelumpe am normalen Rad hast
Das kann man so stehen lassen. Bis es mal blöd läuft.
Die K-Nummer fürs Licht ist und bleibt aber Vorschrift. Die wurde bei mir auch schon mal kontrolliert, als unterwegs mein Rücklicht ausgefallen ist (Draht rausgefallen) und mich die Polizei (zu Recht und sinnvoll) aufgehalten hat. Sie haben mir dann auch freundlich geholfen den wieder reinzubekommen.
Die Polizei ist glücklich wenn du überhaupt irgendwas reflektierendes
oder leuchtendes
Aber wenn etwas passiert, könnte die Versicherung die Leistung verweigern, wenn es auf mangelhafte Beleuchtung zurückzuführen ist. Ob sie damit auch vor Gericht durchkommen würde, steht auf einem anderen Blatt.
Und bei den Bremsen gibts noch nichtmal eine Typprüfung, sie müssen nur
"gut wirken".
Da war die DDR vor 40 Jahren schon weiter und hatte (sehr moderate) zu erreichende Mindestverzögerungen in die StVZO geschrieben.
Die bundesdeutsche StVZO ist in diesem Punkt eher ein Witz.
"(2) Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag."
Jo, ich habe dann mal genau nachgeguckt, ich habe ein Filmer Fahrradlicht 40024 : https://www.filmer.de/LED-Frontlicht-80-LUX-m.-Stand-und-Tagfahrlicht/40024 . natürlich vollverbastelt, alles was Schalter war, ist fest verlötet, Hauptsache: Störungmöglichkeiten eliminieren ! Das Ding soll leuchten, komme was da wolle, Kabel angelötet, und dann zugeklebt, wasserdicht. Konnte man natürlich nicht aufschrauben, weil verklebt. Z. K.