Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Datenübertragung mittels ASK


von Manfred (Gast)


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Hallo,

ich plane eine Datenübertragung zwischen zwei Mikrocontrollerboards und
möchte es mittels der digitalen Modulation ASK probieren.
Ich habe mir von Maxim schon mal Datenblätter gezogen und meine Wahl
fiel auf:

MAX1470 - 315MHz ASK Receiver
http://pdfserv.maxim-ic.com/en/ds/MAX1470.pdf

MAX1472 - 300 bis 450MHz ASK Transmitter
http://pdfserv.maxim-ic.com/en/ds/MAX1472.pdf

MAX1473 - 315/433MHz Receiver
http://pdfserv.maxim-ic.com/en/ds/MAX1473.pdf

Die Frequenzen liegen ja wohl alle im ISM-Band, wo glaube ich jeder
ohne Frequenzanmeldung oder Gebühren funken darf. Richtig?

Die Beschaltung müßte realisierbar sein, nur verkaufen Conrad und
Reichelt die ICs nicht. Ich werde noch bei Farnell, RS Online und
Bürklin nachfragen, ob die sowas im Sortiment haben.

Ansonsten habe ich hier im Forum auch etwas über Samples direkt von
Maxim gelesen. Kann man die so einfach beziehen? Ich bin ja
Privatperson und keine Firma. Denn wenn die das nachprüfen (tun die
das?) dann merken die ja schnell, das unter meiner Anschrift keine
Firma existiert. Und wer hat heutzutage noch etwas zu verschenken -
klärt mich mal bitte auf?

Mich würde jetzt interessieren ob es hier Leute gibt, die so eine
Datenübertragung schon mal erfolgreich realisiert haben und mir Tipps
geben können. Wie gesagt, ich plane es gerade erst und bis auf die
funktionierenden µC Boards ist noch nichts weiter vorhanden. Nur
drahtgebundene Kommunikation möchte ich wegen der Leistungslängen in
meiner Wohnung nicht nehmen und außerdem möchte ich ja auch mal etwas
neues wie Funkübertragung lernen ;-)

Tschüß, Manfred

von OldBug (Gast)


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Hallo Manfred!

Alles nur Gerüchte :-)
Ohne Genehmigung darfst Du nirgendwo Funken! Jeder Funkbereich ist
irgendwie geschützt oder limitiert. Alles andere wären ja
Freiflugscheine für jedermann und das würde wohl in einer Anarchie
ausarten.

Fazit: ohne Zustimmung der RegTP darfst Du rein gar nichts "Senden".

Gruß,
Patrick...

von Chriss (Gast)


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RS-Components und farnell verkaufen auch an privat. Bürklin
ausschließlich an gewerblich. Die wollen dann Gewerbeanmeldung oder
Briefkopf sehen.

Kannst es noch bei Segor versuchen, wenn alle Stricke reissen.

Meiner Kenntnis nach ist das 433Mhz Band für alle "Schandtaten"
freigegeben.

Hast du auch schon mal das mit dem Elektrosmog überlegt?


Gruß
Chriss

von Jangomat (Gast)


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Man darf machen was man will im 433MHz Band, wenn man die EN300220
einhält. Die kann man irgendwo runterladen.
Darin sind dann aber doch etliche Beschränkungen enthalten...
Wenn Du Dir fertige Funkmodule besorgst, bist du die Sorgen los. Diese
müssen nämlich diese Norm erfüllen.

von OldBug (Gast)


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Leute, lasst es euch gesagt sein: macht was ihr wollt, und ihr habt
früher oder später die Regulierungsbehörde am Hals! In Deutschland ist
ALLES genehmigungspflichtig, was Funk betrifft! Es gibt da lediglich
erleichterungen in bestimmten Frequenzbändern, in denen man dann
Beispielsweise keine Einzelgenehmigung zum Betreiben benötigt (siehe
CB-Funk im 11m Band, liegt mitten im schönsten KW-Bereich...)! Aber:
auch in diesen Bereichen braucht man zum Betrieb mindestens eine art
Bauartgenehmigung!

Also nix mit "da darf man machen was man will" oder "alle
Schandtaten erlaubt"! Wer würde denn dann noch Betriebsfunk
"Mieten"?

Gruß,
Patrick...

von Jörg Wunsch (Gast)


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Naja, stimmt so nicht mehr ganz.

Man benötigt eine Frequenzzuteilung, aber dabei kann es sich um eine
Allgemeinzuteilung haben.  Solche Zuteilungen haben bspw. Amateurfunk,
CB-Funk, aber auch die ISM-Bänder.

Natürlich kann man trotz Zuteilung noch lange nicht machen, was man
will.  Erstens hat die Zuteilung Auflagen (wie eine maximale
Strahlungs- oder Senderausgangsleistung), zweitens muß man
Nebenaussendungen unter einem bestimmten Wert halten, drittens haben
gerade die Allgemeinzuteilungen in den ISM-Bereichen noch
Einschränkungen.

Eine Genehmigung als solches gibt es in diesen Fällen nicht mehr,
stattdessen ist der jeweilige Hersteller/Betreiber nunmehr für die
Einhaltung aller zutreffenden Richtlinien verantwortlich.
Zuwiderhandlungen werden zwar nicht mehr wie früher als Straftat
geahndet sondern ,,nur noch'' als Ordnungswidrigkeit, aber erstens
gehen die möglichen Bußgelder auch in vielstellige Euro-Bereiche,
zweitens sollte man sich immer vergegenwärtigen, daß selbst der
einfachste Such-und-Schnüffel-Einsatz der RegTP nach einem Störer wohl
schon mit einigen Tausend Fragezeichen ins Kontor schlagen dürfte (die
man bei vorsätzlichem Verstoß gegen entsprechende Rechstvorschriften
auch mit Sicherheit selbst tragen darf [im Gegensatz zum Otto
Normalverbraucher, der nur ein defektes Radio hat]), und daß man
zweitens ggf. auch schadenersatzpflichtig sein kann.  Da im ISM-Band
z. B. auch Kransteuerungen oder sowas arbeiten, kann es schon genügen,
daß man den Betrieb auf einer Baustelle mal nur für zwei Stunden mit
einem kaputten Senderchen lahmgelegt hat...  Die Rechnung dürfte nicht
klein sein.  (Zwar genießen die Nutzer der ISM-Bänder keinen Schutz
gegenüber den rechtmäßigen Primär- und Sekundärnutzern, bei 433 MHz
gehören dazu auch Funkamateure, aber sie dürfen natürlich trotzdem im
Sinne ihrer eigenen Rechtssicherheit erstmal darauf vertrauen, daß
sich auch alle anderen Nutzer und Anwender dieses Bandes an ihre
Regeln halten.  Tun diese das nicht, dann entsteht selbst einem
ISM-Anwender u. U. schon ein Schadenersatzanspruch.)

von Jangomat (Gast)


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Und ich bleibe dabei.
Wenn man die EN300220 einhält, darf man bei 433MHz alles machen.
Aber genau da liegt ja der Knackpunkt.
In dieser Norm steht nicht nur eine Zeile: 'pass aber auf Du!',
sondern das ist ein seitenlanges Werk mit kanckigen Bestimmungen.

Wers nicht glaubt, kann ja mal unter www.regtp.de nachlesen.

Viel Spaß dabei!

von OldBug (Gast)


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Ich habe hier einen Wisch vor mir liegen, Absender:
RegTP
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Außenstelle Köln

Frequenzzuteilung für die Nutzung von Frequenzen zum Betreiben von
Versuchsfunkanlagen

Und das nicht ohne Grund!

Gruß,
Patrick...

von Manfred (Gast)


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Hi,

OK, im ISM-Band (hier 433MHz) darf also nicht jeder machen was er will
;-)
Es existieren aber "gelockerte" Richtlinien zum Senden gegenüber
anderen Frequenzbereichen. Wenn man jedoch die Bestimmungen einhält,
sollte es keine Probleme geben.
Über meine Funktastatur, Funkmaus und Funktelefon hat sich noch niemand
in meinem Umfeld wegen Störungen beschwert. Mehr Sendeleistung als
diese Geräte bnötige ich auch nicht.
Denn das im ISM-Band einige doch machen was sie wollen hat ja man schon
öfters in den Medien gehört (wenns denn stimmt!), nämlich dass z.B.
kleine Handfunken die Funktion von Funk-Zentralverriegelungen bei PKWs
erheblich beeinträchitgen, wenn nicht sogar komplett "überlagern"
aufgrund der starken Sendeleistung der Handfunken.

Wie sieht es denn nun mit fertigen Senden/Empfangsmodulen aus - darf
ich die ohne Anmeldung in Betrieb nehmen? Ich meine speziell CONRAD
SENDE-/EMPFÄNGERMODULSET 433MHZ und ELV Sender/Emfänger
HFS-300/HFS-301. Die müßten von den Herstellern doch bezüglich
Ausgangsleistung und anderer Parameter den Bestimmungen angepaßt sein.
Denn kaufen kann ich die ja ohne Probleme.

Im Internet habe ich auch gelesen, dass es bis zu einer
Ausgangsleistung von bis zu 10mW und einer 10%igen Einschaltdauer (also
max. 6min in einer Stunde) keine Probleme geben dürfte. Trifft das zu?

Die Frage ist ja auch, wie weit ist überhaupt die Reichweite meines
Senders? Im Freien glaube ich ca. 100m. Ich bezweifle aber, dass davon
noch etwas im gegenüberliegenden Mieshaus ankommt, da ich ja innerhalb
meiner Wohnung funke und durch Stahlbeton und Sonstigem die nach außen
geführten Funkwellen bestimmt auf ein Minimum reduziere, bei minimal
möglicher Ausgangsleistung. Und mit Störungen in meiner eigenen Wohnung
könnte ich leben. Ich möchte ja nicht im Dauerbetrieb senden, sondern
bei bestimmten Ereignissen höchstens für ein paar Sekunden täglich. Das
muß erstmal jemand registrieren, auch die RegTp muß das erstmal
zuordnen können.

Ich werde mich nochmal unter regtp.de und etsi.org schlau machen.

Grüße, Manfred

von Manfred (Gast)


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>OldBug

Du hast also schon Erfahrung mit der RegTp gemacht.
Im postivien oder negativen Sinn?

Wurdest beim Betrieb einer Sendeanlage ohne Genehmigung erwischt, oder
gehst Du den offiziellen Weg und hast eine zu Versuchszwecken
angemeldet? Dann könntest Du ja (sofernd Du willst) mal kurz posten,
über Gebühren, Auflagen und Infos. Finde ich interessant.

Manfred

von Jörg Wunsch (Gast)


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> Über meine Funktastatur, Funkmaus und Funktelefon hat sich noch
> niemand in meinem Umfeld wegen Störungen beschwert. Mehr
> Sendeleistung als diese Geräte bnötige ich auch nicht.

Wie schon geschrieben: außer der Sendeleistung gibt's noch
Nebenaussendungen und (wie Du schon selbst gemerkt hast) anderweitige
Bestimmungen wie eine Einschaltdauer.

Wenn Du sowas selbst bauen willst, solltest Du Dich in jedem Falle
ausreichend selbst informieren -- nicht nur über
,,Drittinformationen'' wie einem Webforum.  Beschaff' Dir die
Vorschriften, danach kannst Du selbst entscheiden, ob Du mit gutem
Gewissen die Bedingungen einhälst, ggf. die nötige Meßtechnik besitzt
usw. usf.


> Denn das im ISM-Band einige doch machen was sie wollen hat ja man
> schon öfters in den Medien gehört (wenns denn stimmt!), nämlich dass
> z.B.  kleine Handfunken die Funktion von Funk-Zentralverriegelungen
> bei PKWs erheblich beeinträchitgen, wenn nicht sogar komplett
> "überlagern" aufgrund der starken Sendeleistung der Handfunken.

Wenn die ,,kleinen Handfunken'' ISM-mäßige Jedermannfunken sind,
sind
diese genauso an die 10 mW EIRP gebunden.  Wenn dann trotzdem eine
Auto-Verrammelung damit ein Problem hat, dann ist wohl diese schlicht
zu billig gebaut (einfachste Filtertechnik im Empfängereingang,
Empfang womöglich nur auf Bandmitte, weil man zu faul ist, eine
vernünftige Kanalselektion aufzusetzen usw. usf. -- Geiz ist geil.).
Pech gehabt.

Andererseits ist der Amateurfunk Primärnutzer im 433 MHz Bereich und
darf dort (unter Einhaltung der Personenschutz-Grenzwerte, die ein
Funkamateur dabei auch nachweisen muß) mit 150 W HF-Ausgangsleistung
(keine EIRP, d. h. der Antennengewinn kommt noch dazu) arbeiten.
Weitere Sekundärnutzer gibt es ebenfalls.  ISM zählt nicht als Nutzer,
sondern als sogenannte Funkanwendung, hat also praktisch nur
Duldungsstatus.  ISM steht ja für industrielle, wissenschaftliche und
medizinische Anwendungen, d. h. ursprünglich war dieser Bereich nie
für eine Daten*übertragung* vorgesehen -- derartige Anwendungen haben
sicher kein Problem, wenn neben ihnen ein Funkamateur auf Sendung
geht.

> Wie sieht es denn nun mit fertigen Senden/Empfangsmodulen aus - darf
> ich die ohne Anmeldung in Betrieb nehmen?

Ja, in diesem Falle ist der Hersteller bzw. In-Verkehr-Bringer für die
Einhaltung aller einschlägigen Bestimmungen zuständig.

> Im Internet habe ich auch gelesen, dass es bis zu einer
> Ausgangsleistung von bis zu 10mW und einer 10%igen Einschaltdauer
> (also max. 6min in einer Stunde) keine Probleme geben dürfte. Trifft
> das zu?

Könnte einigermaßen passen, allerdings ist für die Einschaltdauer in
jedem Falle auch eine Prozedur festgelegt, d. h. der
Integrationsbereich, über den gemessen wird, ist definiert.  Ansonsten
s. o.: ,,ich habe im Internet gelesen'' ist keine hinreichend
rechtssichere Begründung.  Wenn Du das selbst bauen willst, dann
informiere Dich autoritativ über die Bestimmungen (z. B. bei der
RegTP, eine EN wurde ja hier auch schon zitiert).

> Die Frage ist ja auch, wie weit ist überhaupt die Reichweite meines
> Senders?

Mit einem miesen Empfänger 10 m, mit einem ordentlichen (je nach
Standort) bis zu vielleicht einigen hundert km.

> Ich bezweifle aber, dass davon noch etwas im gegenüberliegenden
> Mieshaus ankommt, ...

Ob Du das bezweifelst, ist am Ende unwichtig.  Wenn Dir jemand einen
Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen nachweist, und Du kannst nicht
glaubhaft zeigen, daß Du nach bestem Stand der Möglichkeiten versucht
hast, alle für Dich zutreffenden Bestimmungen einzuhalten (,,ich habe
im Internet nachgefragt'' wird sicher kein Gericht als Ausrede
akzeptieren), bist Du für Dein Tun (auch materiell) verantwortlich.
Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.

Fazit: Sicher, im Prinzip darfst Du sowas unter entsprechenden
Umständen schon tun, aber sofern Du nicht wirklich gewillt bist, Dich
auch über die rechtlichen Details exakt zu informieren, kommst Du wohl
besser, Dir den entsprechenden Krempel zu kaufen.

Ganz davon abgesehen: 433 MHz ist keine Frequenz mehr, bei der es
genügt, einen Schaltplan irgendwie in eine Schaltung umzusetzen, nur
um ein funktionierendes Gerät zu erhalten.  Ein paar Grundlagen über
HF solltest Du schon drauf haben (auch über die notwendige
Antennentechnik), um halbwegs zufriedenstellende Ergebnisse zu
bekommen.  Ansonsten wirst Du wohl mit viel mehr Aufwand nur deutlich
schlechtere Ergebnisse erzielen, als der billigste Geiz-ist-Geil
Krempel vom großen C.

von Jangomat (Gast)


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@OldBug
Warum ignorierst Du einfach die aktuelle Gesetzgebung?
Die RegTP ist für die Freq-Verteilung zuständig. Das bestreitet doch
keiner. Daher geht ohne die RegTP auch tatsächlich nichts.
Aber solange Du Dich in dem 433-Band an diese gültige Norm hältst,
brauchst Du keinerlei Schriftverkehr mit der Behörde zu tätigen, noch
irgendjemandem Rechenschaft ablegen. Daß die Behörde jederzeit das
treiben überprüfen und bei Missachtung der Vorschriften eingreifen
kann, ist doch auch völlig klar.
Aber keiner, aber wirklich keiner redet hier von z.B 176,23MHz.
So ist das nun mal. Glaube es, akzeptiere es, oder trink ein Bier.
Punkt.

von OldBug (Gast)


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Ich ignoriere die Vorschriften ja gar nicht!
Im Gegenteil: ich halte mich dran! Macht was ihr wollt ;-)

So long,
Patrick...

von Jangomat (Gast)


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Ja genau das muss man. Und wie man sich daran hält, das steht eben in
dieser Norm.
Ganz einfach (obwohl es technisch gesehen alles andere als einfach
ist).

Ebenso long :-)

von florian (Gast)


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schau doch mal auf http://www.chipcon.com

von Hans (Gast)


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das beste wenn du öfter was mit funk tun willst...

hol dir eine afu-lizenz...ka was das bei euch kostet aber bei mir waren
das in at unter 30e glaub ich...

dann hast narrenfreiheit solang du im afubereich oder ism bereich bist,
dich an die vorschriften hältst und dabei (als sekundärer dienst) keine
anderern (primären) dienste störst...

also darfst auf 433 tun und lassen was du willst weil ist so ;)

wie das in de geregelt ist ka..aber sollte wie in at sein weil ism...

433,05 - 434,79 MHz
SRD; CEPT-Empfehlung ERC/REC 70-03 Annex 1;
kein Kanalraster; maximale ERP 0,01 W;
Zulassungsvorschrift FTV505 (FTV523);
generelle Bewilligung (BGBl.II Nr. 85/1998 idgF).

433,125, 433,175,usw.bis 434,675, 434,725 MHz
Funkfernsteuerungsanlagen; Kanalabstand 25 kHz;
maximale ERP 0,5 W; Zulassungsvorschrift FTV523;
generelle Bewilligung (BGBl.II Nr. 85/1998 idgF).

433,100, 433,150,usw.bis 434,700, 434,750 MHz
Sprechfunkanlagen; Kanalabstand 25 kHz;
maximale ERP 0,5 W; Gemeinschaftsfrequenzen;
Zulassungsvorschriften FTV524 und FTV564;
Nutzungsbeschränkung: Keine Richtantennen zulässig.

sprich auf 433,05 - 434,79 MHz solltest so ziemlich alles machen
dürfen... was in der cept drinnen steht weis ich jetzt auf die schnelle
auch nicht.. kann sein das da was von richtants, betriebsart odgl was
geregelt ist..glaub ich aber nicht...was sein kann ist dass du nicht
dauernd senden darfst....


soviel also dazu...


73 de oe6jwf /hans

von Jörg Wunsch (Gast)


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Ein halbes Watt?  Gott bewahre!  In DL gibt's nur die
CEPT-Zuweisungen, und die gestatten maximal 10 mW ERP (mit 10 % duty
cycle) im Bereich bei 433 MHz.

,,alles machen'' darf man ohnehin weder im Afu-Bereich als
Funkamateur
noch im ISM-Bereich.  Aber das haben wir alles schon durchgekaut oben.

Fakt ist, daß es zwar kein Zulassungsverfahren als solches mehr gibt,
aber daß das noch lange nicht heißt, daß jeder einfach nur so alles
zusammennieten und -nageln und dann auch betreiben darf.

von Manfred (Gast)


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Hi,

hier ein Auszug aus dem Antwortschreiben des Conard-Kundendienstes auf
die von mir gestellte Produktanfrage (bezüglich 433MHz Set):

"Das Sende-/Empfängermodulset, Best.-Nr. 130428-14, ist für den
Gebühren- und Zulassungsfreien Betrieb in der BRD zugelassen.
Aufgrund der geringen Sendeleistung ist keine Zulassung- oder
Meldung bei der Regulierungsbehörde notwendig."

Über eine Begrenzung der Einschaltdauer des Senders wurde nichts
geschrieben, ich gehe also davon aus, diesen im Set 24h/Tag betreiben
zu dürfen - wenn ich das überhaupt will. Wohl wegen der angegebenen
geringen Sendeleistung <10mW.

Ich werde daher das Set wahrscheinlich kaufen (ist hier günstiger als
wie bei ELV) und dann später mal über meinen Sendeerfolg - oder auch
Mißerfolg - berichten.

Tschüß sagt Manfred ;-)

von Martin de Wendt (Gast)


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Hallo,

ich habe hier mal einen Link der alles meines Wissens ganz gut
zusammenfasst:
http://www.iaf-bs.de/dt/fachlich.htm#ISM433
Man beachte den Unterschied zu 868MHZ !
Wer das alles bestätigt haben will schau sich doch mal die
entsprechenden Seiten der RegtTP (deren Auflagen sind ja schliesslich
gesetzlich bindend) an (akutelle Ergänzungsverfügung 71 aus dem Jahre
2003):
http://www.regtp.de/imperia/md/content/reg_tele/frequenzen/allgemeinzuteilungen/71_03.pdf


Martin

von Jörg Wunsch (Gast)


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> Über eine Begrenzung der Einschaltdauer des Senders wurde nichts
> geschrieben, ich gehe also davon aus, diesen im Set 24h/Tag
> betreiben zu dürfen - wenn ich das überhaupt will.

Das steht dann erst im Datenblatt...  Zumindest war das bei dem 868
MHz Modul so, den ein Bekannter mal dort gekauft hat.

Schau Dir die angegebenen Normen an, dort stehen die 10 % drin.

(Bei 868 MHz sind sie noch pingeliger: das Band wurde ja vor allem
geschaffen, um die Kollisionen, die bei 433 MHz Chaos unweigerlich
entstehen, zu reduzieren.)

von Martin de Wendt (Gast)


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Hallo,

ich verweise noch einmal auf meine Links!! Das mit dem pauschalen duty
cycle von 10% bei 868MHz stimmt nicht! Bei 433MHz ist es in der Tat so
das man senden kann so lange man will bzw der Sender kann (wohlgemerkt
zugelassener ISM Sender). Bei 868MHz ist das Ganze wesentlich komplexer
geregelt (unterschiedliche Frequenzbereiche mit verschiedener
Bandbreite, Leistung und duty cycle).


Martin

von Jangomat (Gast)


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Danke!
Endlich mal jemand, der sich die öffentlich zugänglichen Bestimmungen
der RegTP angeschaut hat und nicht nur pauschal seine 'Meinung'
behauptet.

von Jörg Wunsch (Gast)


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> Das mit dem pauschalen duty cycle von 10% bei 868MHz stimmt nicht!

Hat ja auch gar keiner behauptet.  Dort gibt's diverseste Abstufungen
für duty cycle und Sendeleistungen, da man den unterschiedlichen
Bedarfsklassen gerecht werden wollte.

> Bei 433MHz ist es in der Tat so das man senden kann so lange man
> will bzw der Sender kann (wohlgemerkt zugelassener ISM Sender).

Die ERC/REC 70-03E besagt für non-specific short range devices im
Bereich `e' (433.050 - 434.790 MHz) eine Limitierung auf 10 % duty
cycle bei 10 mW ERP.  Alternativ `e1' im gleichen Frequenzbereich
limitiert auf 1 mW ERP (bzw. -13 dBm/10 kHz für Breitbandanwendungen)
bei bis zu 100 % duty cycle.

Die ERC-Empfehlungen sind meines Wissens Bestandteil der FreqBZPV,
auch wenn deren Limitierungen dort nicht wiederholt abgedruckt worden
sind.

Ah ja, jetzt weiß ich, was ich beim letzten Mal übersehen habe:
Subband `e2' (434.040-434.790 MHz) gestattet bei 10 mW ERP bis zu 100
% duty cycle.  Fällt aber für den gängigen Billigschrott aus, da
dieser auf Bandmitte 433,95 MHz sendet. :-/

Aber darum ja auch meine Bemerkungen an den OP: wenn er sowas vorhat,
soll er sich doch bitteschön um all diesen juristischen Krempel selbst
kümmern, da ihm diese Aufgabe ohnehin keiner abnehmen kann.

von OldBug (Gast)


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Danke, Jörg, Du sprichst mir aus der Seele!

Gruß,
Patrick...

von Jangomat (Gast)


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nur noch mal so als Anmerkung:
Die ERC/REC 70-03E ist NOCH nur eine Empfehlung (auf englisch
recommondation, daher das REC) und soll erst Gesetz werden (wird es
natürlich auch noch; vielleicht ein wenig abgewandelt).
Vorerst gilt nach wie vor 100% 10mW im ISM433MHzBand.
Ich kanns nicht ändern und Du auch nicht!

Wieder mal longe grüße :--)

von OldBug (Gast)


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Ich wills gar nicht ändern, aber mein Gott: hier Treiben sich LAIEN
rum!
Erzähl denen mal, daß "alle Schandtaten erlaubt" sind, und sie werden
ALLE Schandtaten ausprobieren!

Also immer schön vorsichtig mit solchen äusserungen. Das wichtigste,
daß sie sich nämlich trotz alledem noch an irgendwelche Normen und
Gesetze halten müssen, wird dann sehr leicht überlesen!

Also - erst mal drüber nachdenken, was man das so anrichten könnte!
Dann wird man vielleicht auch mal auf die Idee kommen, nicht jedem zu
empfehlen, daß er einfach alles machen darf. Auch wenns spannend und
interessant ist.

Nichts für ungut,
Patrick...

von Jangomat (Gast)


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Mach Dir doch auch bitte die Mühe, meine Postings von den anderen zu
unterscheiden.
ICH habe nie davon geschrieben, dass ALLES erlaubt ist. Prüfs einfach
nach, der Text steht oben.
Ich habe nur immer wieder betont, dass, solange man sich an die Norm
hält, keine Behördengänge noch sonst irgendwas notwendig ist. Und in
den Grenzen dieser Normenvorschriften ist natürlich alles erlaubt.
Genau das habe ich immer und immer wieder betont, aber Nachlesen ist
eben nicht Jedermanns Sache. Weder wenn es um Normen noch um Postings
geht. So ist das halt auf diesem unserem Planeten.

Das soll natürlich auch nicht in den falschen Hals kommen, sondern nur
wieder als eine unsinnige Behauptung von mir aufgenommen werden.
In diesem Sinne werde ich mich jetzt endlich in Schweigen hüllen, damit
keiner mehr sein Ego verletzt sieht (weil so ein schlechter Mensch bin
ich wirklich nicht).

Also, jetzt wirklich long, longer, am longsten...

von OldBug (Gast)


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Dein Selbstmitleid hätte ich gerne...

Mit freundlichen Grüßen,
Patrick...

von Manfred (Gast)


Angehängte Dateien:

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Hi,

ich verfolge die Diskussion zu diesem Thread mit Begeisterung.

Habe mittlerweile aber wieder etwas Abstand von dem Conrad
Funkmodul-Set (433MHz) genommen, da die Qualität dieses günstigen Sets
auch in anderen Foren nicht besonders gut wegkam. Dachte halt Geld
sparen zu können, aber eine einwandfrei funktionierende Übertragung ist
mit dem Set wohl nicht so einfach möglich. Liegt vielleicht auch an der
eingesetzten störanfälligen Amplitudenmodulation?

Naja, ich habe jetzt jedenfalls gefallen an den Funkmodulen von

http://www.lprs.co.uk

gefunden. Die sog. Easy Radio Serie für 433 und 868MHz hört sich sehr
interessant an. Wurde hier vor längerem auch schon mal diskutiert. Der
einzige Knackpunkt ist wohl der nicht ganz günstige Preis von ca. 56
Euro (beim deutschen Distributor http://www.wirelessworldag.ch/ inkl.
Steuer und Versand) für ein 433MHz Transceiver-Modul. Und wenn man für
seine Anwendung zwei oder mehr braucht, dann kommen ein paar hundert
Euros zusammen. Muß man sich - wie bei mir nur für Hobbyzwecke - halt
überlegen.

Das schöne bei den Funkmodulen im SIL Gehäuse ist, dass man die
Frequenz zwischen 433 - 434MHz in 10 Schritten per Software einstellen
kann. Da ja - glaube ich - bei 433,92MHz am meisten los ist und es zu
Störungen kommen kann. Die Module übernehmen die komplette
Codierung/Decodierung und lassen sich einfach über die RS-232
Schnittstelle ansteuern. Im Freien soll es bis zu einer Reichweite von
250m gehen bei 4,8k bis 76,8kbps, aber schauts Euch am besten selbst
mal an.

Vielleicht finde ich noch einen günstigeren Anbieter dieser Module, da
ich damit bestimmt schnell zu guten Ergebnissen kommen könnte (durch
RS-232 Standard). Oder man nimmt 10Stk., dann wirds glaube ich auch
schon etwas günstiger.

Schreibt mir mal Eure Meinung dazu.

Grüße, Manfred

von Jörg Wunsch (Gast)


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Der Preis klingt, als wäre es nicht bloß Billigschrott.  OK, was sie
als Konzepte implementieren, mußt Du Dir schon selbst ansehen.  Wenn
Du Kanäle auswählen kannst, ist das schon mal positiv. ;-)

Bei 868 MHz (falls Du das in Erwägung ziehen willst) mußt Du Dich
vorsehen, daß die Teile in einem Frequenzbereich arbeiten, der dem von
Dir gewünschten duty cycle gerecht wird (vor allem dann, wenn Du 100 %
duty cycle haben möchtest).  Vorteil von 868 ist halt, daß es ein
reines SRD-Band ist, d. h. es gibt keine Störungen durch Primärnutzer
und sonstige Geräte.

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