Hallo, bin in einer ganz blöden Situation und brauche mal eure Meinung. Ich habe meine Arbeitsstelle gekündigt und natürlich vorher einen anderen Arbeitsvertrag unterschrieben (die Konditionen sind deutlich besser und der Fahrweg auch kürzer). Während meiner Kündigungsfrist habe ich jetzt ein weiteres Angebot erhalten, von den Rahmenbedingungen unschlagbar. Was soll ich machen, kann ich meinen unterschriebenen Vertrag vor Antritt wieder kündigen, oder wie läuft das, bzw. wie würdet Ihr das machen? (Es ist ein AT Vertrag bei einen großen Konzern). kann ich denen einfach schreiben ich trete die Stelle nicht an? Im Vertrag steht nichts drinnen was mich daran hindern könnte! Gruss René
Einen neuen Vertrag kannste auch vor Antritt fristlos kündigen. Du hast die freie Wahl des Arbeitsplatzes. Irgendwelche rechtlichen Konsequenzen sehe ich da nicht. Nicht mal die Einhaltung einer Kündigungsfrist. Da hat der AG eben Pech gehabt.
Vorsicht. Mir war mal dasgleiche vor Jahren passiert; nur hat hier der Konzern gekündigt. Ich bekam 3 Monatsgehälter Abfindung und hatte keinen Job meht. Ohne Anwalt würde ich da nicht unternehmen. Die geprellte Fiirma wird Schadensersatz geltend machen.
Wurde in diesem Arbeitsvertrag keine Probezeit vereinbart? Während der Probezeit kannst du jederzeit ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis beenden (der Arbeitgeber allerdings auch). Sollte allerdings keine Probezeit vereinbart worden sein, dann gilt vermutlich die sonst auch bestehende Kündigungsfrist des Arbeitnehmers. Alles ohne Gewähr, ich bin kein Rechtsanwalt.
Ich kenne keinen Vertrag ohne Probezeit, wäre auch ziemlich dämlich vom Arbeitgeber keine Probezeit zu vereinbaren. Und wie bereits erwähnt können beide Parteien den Arbeitsvertrag innerhalb der Kündigungsfrist fristlos und ohne Angabe von Gründen Kündigen. Das gilt natürlich auch vor Antritt ins Arbeitsverhältnis.
wenn er in sein Auswahlverfahren vertrauen hat und genau solche Situationen (jemand geht zu einem anderen Unternehnmen, gerade wenn ich ihn einarbeite) vermeiden möchte, könnte ich mir vorstellen, dass eine Probezeit nicht unbedingt notwendig ist. Wenn der Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet wurde, würde ich mir den Gang zum Fachanwalt aber leisten - da du AT und damit wahrscheinlich sehr gut bezahlt wirst, solltest du wirklich jemand fragen der sich damit besser auskennt als mit Schaltungen... Steffen.
Aufpassen, was genau im Vertrag steht. Bei Brunel beispielsweise steht im Arbeitsvertrag, dass es zu einer Vertragsstrafe kommt, wenn der Kandidat vor Arbeitsbeginn abspringt. Ansonsten gilt das oben Gesagte.
Warum fragst Du nicht einen Anwalt, wenn der Job wirklich so lukrativ sein, dann sollte sich der Einsatz lohnen. Und von der steuer absetzen kannst Du es auch. Liebet Euch, meine Kinderlein!
logo werde ich meinen Anwalt dazu befragen, die 200 € sollten noch drinnen sein. Wollte nur mal hören ob Ihr schon Erfahrungen gemacht habt. Gruss R
Wir hatten mal einen bei uns, der hat uns nach 2 Wochen, also während der Probezeit, wieder verlassen. Den einen Monat haben wir ihn noch schaffen lassen (hat er auch ordentlich gemacht), 2 Tage Urlaub hatte er noch und dann war er wech... Zur Sicherheit vielleicht einfach den neuen Arbeitsvertrag einen Monat später anfangen lassen? Der Monat bringt Dich nicht um, vielleicht ist es unbezahlter Urlaub, vielleicht bezahlter Urlaub bei Deinem Zwischenarbeitgeber, aber das wäre kein feiner Zug. Ich würde den Arbeitgeber, also den alten neuen, einfach anrufen und es darlegen. Der hat nichts davon, wenn Du für 4 Wochen kommst, da legt er nur feste drauf. Aber vielleicht hat er dem Zweitbesten noch nicht abgesagt?
Hi Rene, ich meine, dass man vorher nicht abspringen darf. Am ersten Tag kannst Du aber im Rahmen der Probezeit kündigen. Eventuell ist es am einfachsten, mit dem einen Arbeitgeber zu sprechen. Wenn er erfährt, dass Du eh gehst, läßt er sich eventuell darauf ein. Gruß Patrick
Vertragsstrafe? Unwirksam im Arbeitsvertrag! http://www.arbeitsrecht.org/vertraege/arbeitsvertrag/topnews03605.html#
Deshalb sollte man um Brunel auch einen RIESEN BOGEN machen. Also noch mal etwas genauer: Vor Vertragsbeginn fristlose Kündigung beiderseits möglich Nach Vertragsbeginn fristgerechte Kündigung beiderseits möglich Nach Ende der Probezeit fristgerechte Kündigung nur durch den AN möglich Damit sollte alles geklärt sein.
Unsinn. Fristlose Kündigung ist nur mit schwerwiegendem Grund möglich, ein anderer Arbeitgeber zählt sicher nicht dazu. Viele Arbeitsverträge schließen ausdrücklich die Kündigung VOR Arbeitsantritt aus. Hier gilt einzig und allein, was im Vertrag steht. ALSO erstmal Vertrag lesen, dann sicherheitshalber Anwalt fragen.
So eine Frage würde ich mal in www.recht.de stellen. Die kennen sich da etwas genauer aus.
in meinem Arbeitsvertrag steht gar nichts zum Thema Kündigung drinnen, nur: für Ihr Arbeitsverhältn. gelten die gesetzlichen Regelungen. das war's auch schon.
@ Vorsicht >Unsinn. Fristlose Kündigung ist nur mit schwerwiegendem Grund möglich Und der wäre? Wenn der Vertrag noch gar nicht wirksam ist. Bei Irrtum (auch vorgeschoben) oder Sittenwidrigkeit. Oder wenn das Vertrauensverhältniss irreparabel gestört ist. (z.B. alle Arten von Straftaten in Verbindung mit dem Betrieb, ich denke da an eine gefälschte Bewerbung, arglistige Täuschung durch den Arbeitgeber usw.) Oder wenn keiner mehr Lust hat den Vertrag zu erfüllen, kann ohne Angabe von Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vor dem ersten Arbeitstag der Vertrag wieder gelöst werden. Machen im Jahr mehrere Leute (vor allem Azubi`s). Das Recht steht auch dem AG zu, ist aber von dieser Seite sehr selten. Wenn, dann treten AN die Stelle nicht an. >Viele Arbeitsverträge >schließen ausdrücklich die Kündigung VOR Arbeitsantritt aus. Hier gilt >einzig und allein, was im Vertrag steht. Unwirksam, weil der abhängig Beschäftigte unangemessen benachteiligt wird (Sittenwidrig). Es gilt der Grundsatz der freien Wahl des Arbeitsplatzes. @Tom wenn in Verträgen etwas nicht geregelt ist gilt ERSATZWEISE immer das Gesetz oder die allgemeine Rechtsprechung von höchster Richterlicher Stelle.
AC/DC wrote:
> Wenn der Vertrag noch gar nicht wirksam ist.
Der Umstand, dass der Termin des Arbeitsbeginns noch nicht erreicht
wurde, macht den Vertrag nicht unwirksam.
Ich will damit nichts über den Sachverhalt aussagen. Nur diesen Aspekt
korrigieren.
Einfach zum ersten Arbeitstag hingehen und die Kündigung abgeben. Dann gleich ab nach Hause. Der Personaler wird ganz schön doof gucken
>Einen neuen Vertrag kannste auch vor Antritt fristlos kündigen. >Du hast die freie Wahl des Arbeitsplatzes. Das ist schlichtweg falsch. Entscheidend ist, was im Vertrag steht. >Es gilt der Grundsatz der freien Wahl des Arbeitsplatzes. Dies wird ja auch nicht eingeschränkt.
>Das ist schlichtweg falsch. Entscheidend ist, was im Vertrag steht. Lies noch mal meinen Beitrag weiter oben über die Sittenwidrigkeit, vllcht fällt dann der Groschen. >Dies wird ja auch nicht eingeschränkt. Durch irgend welche Klauseln die eine Kündigung vor Antritt der Arbeit untersagen, schon. Wie wie folgt hier behauptet wurde. >>@ Vorsicht >>Viele Arbeitsverträge schließen ausdrücklich die Kündigung VOR >>Arbeitsantritt aus.
Tut mir leid AC/DC, aber du erzählst Unsinn! - Ein Arbeitsvertrag ist mit Zeitpunkt der Unterschriften wirksam. - Wie willst du auf einen Irttum argumentieren, nur weil du etwas besseres gefunden hast? >Oder wenn keiner mehr Lust hat den Vertrag zu erfüllen, >kann ohne Angabe von Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist >vor dem ersten Arbeitstag der Vertrag wieder gelöst werden. >Machen im Jahr mehrere Leute (vor allem Azubi`s). Großer Unfug! Man macht sich theoretisch sogar Schadenersatzpflichtig, wenn man so verfährt (durch die Notwendigkeit des Arbeitgebers, zum Beispiel neue Anzeigen zu schalten etc.). Okay, es kommt praktisch nicht vor, dass ein Arbeitgeber versucht, diesen Schadensersatz auch durchzusetzen. Wenn er ihn nachweisen kann, könnte er es trotzdem. (Wird auch wirklich gemacht, dann aber meistens nur bei DEUTLICH besser dotierten Verträgen.) Wenn der Arbeitgeber einen auf Nachfrage vor Beginn der Arbeit nicht aus seinem Vertrag entlässt (die meisten machen es auf Nachfrage, was anderes macht auch wenig Sinn), musst du am ersten Tag auf der Arbeit erscheinen. Du kannst dann aber sofort eine fristgerechte Kündigung im Rahmen der Probezeit einreichen, die Frist beträgt aber zwei Wochen und der Arbeitgeber kann verlangen, dass du diese auch noch arbeitest.
Ich wechsel auch gerade und in meinem neuen Vertrag steht ausdrücklich drin, dass eine Kündigung vor Arbeitsantritt nicht möglich ist. Wirksam ist der Vertrag, wie oben bereits erwähnt, mit der beidseitigen Unterzeichnung. Wie wäre es mit der Variante einfach offen und ehrlich an Deinen neuen alten Arbeitgeber heranzutreten. Das eröffnet eventuell die Möglichkeit alles im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln und dann ist es egal was in Deinem Vertrag steht...
>Tut mir leid AC/DC, aber du erzählst Unsinn! Weil dir das so in den Kram paßt. Solche Diskusionen spalten sich oft in zwei Lager In die der AN und die der AG . Das für AG nachteilige Themen meist als "unsinnig" dogmatisiert werden spricht für die eigenintessierte Gesinnung. Ich frage mich nur warum auf dem Gebiet des Arbeitsmarktes so eine schlechte Stimmung herrscht zum Nachteil der AG? >Ein Arbeitsvertrag ist mit Zeitpunkt der Unterschriften wirksam. Stimmt im Prinzip, es kommt eben auf die Erfüllung(Dienstantritt) an. Ohne Erfüllunginhalt wäre ein Vertrag nur Klopapier und wird der Vertrag vorfällig beendet ist weder eine Frist oder Schadenersatz noch sonst was zu befürchten. >Man macht sich theoretisch sogar Schadenersatzpflichtig Vorleistungen für einen Arbeitsvertrag und künftige Ersatzforderungen können nicht verlangt werden, aus Gründen der Sittenwidrigkeit. Da hat der AG eben Pech gehabt und den schwarzen Peter. Einige haben es auch nicht anders verdient. (Es gibt Ausnahmen, sind mir aber noch nicht begegenet).
Was soll denn die ganze Diskussion! Auch ein Brunel kann senkrecht die Wand hoch gehen! Er wird niemals Geld sehen was er durch "Vertragsstrafe" im Arbeitsvertrag einklagen will! Auch Gerichtskosten wird es keine geben, weil er erstens verliert und zweitens für AN das Arbeitsgericht immer kostenlos ist. Er wird natürlich ganz böse böse böse sein und Dich mit den wildesten Drohungen unter Druck setzen. Einfach cool bleiben! So long....
Wenn man mal im Internet recherchiert, stellt man sehr schnell fest, dass die Sache wohl eindeutig ist. Ist im Vertrag eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen, dann ist das für den AN bindend. Was daran sittenwidrig ist, ist mir völlig schleierhaft. Jeder unterschreibt einen Arbeitsvertrag freiwillig, somit kann die Sittenwidrigkeit hier gar nicht greifen. -- Dies ist meine persönliche Meinung (keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, keine falsche Tatsachenbehauptung, keine Androhung einer Straftat, keine Anstiftung zu einer Straftat, kein Gutheißen einer Straftat) und es gilt wie immer und überall Ableitungsausschluss von Rechtsansprüchen.
Ist ja grauselig was hier so steht. Während der Probezeit, auch VOR Arbeitsantritt, kann mit der normalen in der Probezeit geltenden Frist (üblicherweise zwei Wochen) gekündigt werden. Man kann also auch zwei Wochen vor Antritt kündigen und gar nicht erst hingehen. Wenn das im Vertrag ausgeschlossen wurde, würde ich einen Anwalt hinzuziehen. Fristlos oder wortlos nicht antreten kann in die Hose gehen. Gruss Axel
Die Probezeit beginnt mit Arbeitsantritt, d. h. dem im Vertrag angegebenen Datum.
Warum rufst Du nicht einfach bei Deinem nicht mehr gewünschten Arbeitgeber an? Das wäre doch der erste Schritt, den man machen sollte, anstatt sich davonzustehlen. Der wird vielleicht "enttäuscht" sein oder auch ganz glücklich. Mit Sicherheit wird er nicht mehr an Deiner Leistung interessiert sein - auch später nicht.
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