Was besagt die "Wettbewerbsbeschränkung"??

Gast #872170
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Es gibt Leute, die finden Wettbewerb das Beste, sofern sie profitieren 
koennen. Dieselben Leute finden den Wettbewerb dann Scheisse wenn sie 
die Preis senken sollten. Bereufen sich dann auf Investitionsschutz, 
Patentrechte, geistiges Eigentum, bla, bla, ... und das alles nennt sich 
Wettbewerbsbeschraenkung.
Gast #872174
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Das heißt, dass du nicht direkt, im fliegenden Wechsel sozusagen, bei 
der Konkurrenz arbeiten darfst. Das wird gerne in Firmen gemacht, die 
eine Abwanderung von Mitarbeitern und die Mitnahme des Firmenwissen 
verhindern wollen. Dies kann im ungünstigen Fall zur Geschäftsschädigung 
des alten Arbeitgebers führen. Und um dies zu minimieren, ausschließen 
läßt sich das praktisch ja dennoch nicht, gibt es die 
Wettbewerbsbeschränkung oder Wettbewerbsklausel.
Gast #872446
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>Und um dies zu minimieren, ausschließen
>läßt sich das praktisch ja dennoch nicht, gibt es die
>Wettbewerbsbeschränkung oder Wettbewerbsklausel

woher weißt man, ob es einem zutrifft oder nicht? Steht das im 
Arbeitsvertrag?

und eins verstehe ich nicht:
>Das heißt, dass du nicht direkt, im fliegenden Wechsel sozusagen, bei
>der Konkurrenz arbeiten darfst
wer kann es verhindern, dass ich die Arbeitsstelle wechsle? Was wären 
die folgen?

Danke
Gast #872462
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Solltest du eine sogenannte Wettbewerbsklausel haben, steht die im 
Arbeitsvertrag und üblicherweise weißt dich dein Arbeitgeber auch 
explizit darauf hin und natürlich auf die rechtlichen Folgen bei einer 
Vertragsverletzung. Das Thema ist nicht auf die leichte Schulter zu 
nehmen, denn im Falle eines Falles kann das teuer werden.

Ich meine, dass bei VW vor einigen Jahren ein spektakulärer Fall von 
einem ehemaligen Porschemitarbeiter in der Presse war (hieß der nicht 
Lopez?).
Gast #875572
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>Ich meine, dass bei VW vor einigen Jahren ein spektakulärer Fall von
>einem ehemaligen Porschemitarbeiter in der Presse war (hieß der nicht
>Lopez?).

Der war vorher bei Opel (GM) und hat Kistenweise vertrauliches Material
von Opel nach VW getragen(gemäß Medien).

Der Arbeitgeber kann in deinen Vertrag eine Klausel aufnehmen die
besagt das du nicht für eine Dauer von x Jahren nach dem Ende des 
Beschäftigungsverhältnisses bei der Konkurenz arbeiten darfst um 
Know-How-Transfer zu verhindern. In etwa einem Berufsausübungsverbot.
Machte man hauptsächlich bei Geheimnissträgern oder leitenden Angest.
Heutzutage würde ich so eine Klausel nicht mehr für Zeitgemäß halten
sofern die nicht schon Höchstrichterlich gekippt wurde. Außerdem
könnte strittig sein was man als Konkurent zu verstehen hat wenn
die im Vertrag namentlich nicht genannt werden.
#875720
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Du darfst nicht zur Konkurrenz gehen, es sei denn Deine berufliche 
Stellung würde sihc stark verbessern (= deutlich Karriere-Schritt nach 
vorne). Dazu gibts einige Gerichtsurteile. Einfach googlen. Wenn du zB. 
ein normaler Ing bist, dann aber bei der Konkurrenz als Abteilungsleiter 
anfangen kannst, dann kann dein Arbeitgeber nichts gegen tun.

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