Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Urlaubsbescheinigung


von Frank (Gast)


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Hallo
verlangen zukünftige Arbeitgeber
bei einem Arbeitsplatzwechsel immer
eine Urlaubsbescheinigung
oder gibt es viele die das nicht benötigen
MFG Frank

von AC/DC (Gast)


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Das hängt davon ab wann du in einem Betrieb anfängst.
Die Fa. wollen/müssen nicht mehr Urlaub gewähren als vom Gesetz/Vertrag
zugelassen/vereinbart ist. Von Rechts wegen stehen jedem AN 2 TAge per
Monat zu. Allerdings bin ich nicht sicher ob von AG-Seite ein Rechts-
anspruch auf eine Bescheinigung besteht. Ich könnte mir denken, das die
Firmen sicher sein wollen das der Gesetzliche Urlaubsanspruch nicht
unrechtmäßig in Anspruch genommen werden kann, was ich allerdings nicht 
so recht nachvollziehen kann. Ich wollte schon mal die Vorlage so einer 
Bescheinigung verweigern. Da wurde die Personalabteilung gleich zum 
groben Klotz.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Ich verstehe nicht ganz: was soll denn diese Bescheinigung bescheinigen, 
und wem?

Normalerweise nimmt man seinen anteiligen Urlaub beim alten AG, und hat 
dann einen anteiligen Urlaub beim neuen AG.

Du hast natürlich einen Anspruch drauf, im Falle einer Kündigung beim 
alten AG deinen restlichen Urlaub abzuleisten oder ausgezahlt zu 
bekommen (wenn noch Tage übrig sind). Wenn du jedoch deinen ganzen 
Jahresurlaubsanspruch schon beim alten AG "verballert" hast, dann ist 
das ja erst einmal eine Sache die du mit dem alten AG glatt stellen 
mußt.

Da hat doch aber der der neue AG nichts mit zu tun, wie du deinen Urlaub 
beim alten AG gehandhabt hast.


Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden mit einer 
"Urlaubsbescheinigung" ????

von Timo (Gast)


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@AC/DC

In der Regel stehen jedem arbeitenden Besucher dieses Forums nur 20 Tage 
gesetzlich zu (da in der Regel die meisten hier eine 5-Tage Arbeitswoche 
haben dürften).

von Holger K. (krulli) Benutzerseite


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Bundesurlaubsgesetz regelt in §6 Absatz 2 eindeutig:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des 
Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im 
laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

von AC/DC (Gast)


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>In der Regel stehen jedem arbeitenden Besucher dieses Forums nur 20 Tage
>gesetzlich zu (da in der Regel die meisten hier eine 5-Tage Arbeitswoche
>haben dürften).
Das hab ich auch wo gelesen, scheint aber irgendwie unstimmig zu sein.
Nicht nur jedem arbeitenden Besucher dieses Forums, sondern jedem 
abhängig
beschäftigten Mitarbeiter in diesem Land.
Das Bundesurlaubsgesetz lautet wie folgt

§ 3 Dauer des Urlaubs

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/burlg.htm

von ich (Gast)


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hallo,

die Samstage zählen ebenfalls als Werktag, auch wenn die Arbeitswoche 
nur 5 Tage hat.

gruß

von Timo (Gast)


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Richtig, Ziel des Gesetzgebers war es vier Wochen Urlaub im Jahr zu 
garantieren. Das geschah aber zu einer Zeit, als die 6-Tage Woche 
Standard war.

Wenn man es anders herum betrachtet, hast du mit Sicherheit bei einer 
Teilzeitbeschäftigung mit 2-Tage Woche keinen Anspruch auf 24/2=12 
Wochen Urlaub.

Also, bei 5-Tage Woche nur 20 Urlaubstage Pflicht. Auch nachzulesen bei:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz#Gesetzlicher_Mindesturlaub_.28.C2.A7_3_Abs._1_BurlG.29

von Darth Vader (Gast)


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Urlaubsanspruch bei einer Arbeitszeit von 2 Tagen/ Woche errechnet sich 
so:

Mindesturlaub nach BUrlbG = 24 Werktage
(unter Annahme von 6 Arbeitstagen/ Woche)

Hiervon also ein Drittel = 24 / 3 = 8 Arbeitstage

Du kannst es auch anders rechnen:
Mindesturlaub sind 4 Wochen/ Jahr
Wenn Du also 2e die Woche arbeitest, dann sind das ...
... 4 * 2 = 8 Arbeitstage

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