Hallo,
ich wuerde gern mein Modellflugzeuge mit einer Funkkamera aufruesten,
ueber die es auch geflogen werden soll. Leider bieten die 10 mW Kameras
nicht genug Reichweite, dass man es als sicher bezeichnen kann. Das
Flugzeug dreht sich und der Empfang ist selbst mit Richtantenne (so eine
WLAN "8"-Antenne) weg. Jetzt gibt es ja bei Ebay 2.4 GHz Kameras, fuer
die man aber anscheinend eine Funklizenz braucht. Wieso? Entweder man
verursacht damit Stoerungen, dann sollten es auch Funker nicht duerfen,
oder es ist harmlos, dann sollte es jeder koennen. Wie hoch ist denn das
Risiko mit sowas ernstzunehmende Stoerungen zu verursachen? Und die
Reichweite? Nicht dass dann die ganze Stadt auf dem Babymonitor meine
Fluege verfolgen kann ;-)
Der Aufwand fuer eine Lizenz ist sicher betraechtlich, oder?
Nun, für 5 MHz Bandbreite liegt die Rauschgrenze bei ca. -100 dBm.
Ein nicht gerade völlig miserabler Empfänger sollte es also schon
auf -90 dBm Empfindlichkeit bringen können. Wenn du also mit +23 dBm
sendest, kannst du dir eine Freiraumdämpfung von 113 dB leisten, um
trotzdem noch empfangen zu werden. Das entspricht bei 2,45 GHz einer
Entfernung von 4352 m, in denen dein Signal noch empfangbar ist.
Unter gleichen Umständen mit einer Sendeleistung von 10 mW wären es
974 m.
Das hat übrigens noch nichtmal den Gewinn der Empfangsantenne
berücksichtigt.
Das heißt dann, dass der Empfänger einfach zu schlecht ist. Jörg hat so
ziemlich mit den idealen Werten gerechnet. Eine bessere Antenne kann da
schon viel helfen.
>fuer die man aber anscheinend eine Funklizenz braucht. Wieso? Entweder man>verursacht damit Stoerungen, dann sollten es auch Funker nicht duerfen,>oder es ist harmlos, dann sollte es jeder koennen.
Das hat irgendwas mit Juristerei zu tun - ich habe schon lange
aufgegeben, dies zu verstehen ;-)
Es ist doch mit dem Sprechfunk genauso: Es gibt Bänder für Funkamateure,
man kann Geräte für diese Bänder kaufen, aber Betreiben dürfen sie nur
Leute mit Schein.
Es gibt neben den technischen Randbedingungen eben auch ein paar andere:
- die Lizenz bedeutet auch, dass der FA Gebühren zahlt
- er ist namentlich bekannt
- deshalb macht er auch keinen Blödsinn auf den Bändern, z.B. einfach
mal die Leistung verdoppeln und die anderen ärgern ..
- die übertragenen Nachrichten dürfen keine Nachrichten sein, nur
Geplänkel
- usw.
Ich bin kein Funkamateur, deshalb mag die Aufzählung zu subjektiv und
unrichtig sein und sie ist sicher unvollständig.
Ich verstehe das ja für spezielle Amateurfunkbänder, aber warum sollte
jemand mit einer entsprechenden Lizenz auf offenen Bändern "Scheiß"
machen dürfen? Es gibt ja auch keinen Führerschein der dazu berechtigt
schneller als angezeigt zu fahren.
Hallo,
ungefähr genauso vereinfacht:
die Allgemeinzulassungen gelten für Short Range Device, also Geräte mit
kleinen Reichweiten. Damit kann man genug parallel betreiben und die
Störungen untereinander halten sich zumindest so in Grenzen, das der
Kram benutzbar bleibt.
Bei der Kamera gibt es jetzt 2 Probleme: einmal ist die Reichweite so
groß, daß im Umfeld für merklich mehr Nutzer die Frequenz gestört und
damit unbenutzbar wird, zweitens sendet die Kamera dauernd, damit ist
der Frequenzbereich komplett belegt, solange die sendet.
Was Du brauchst, ist also keine Lizenz, die würde das auch nicht
erlauben, Du müßtest eine Frequenzzuteilung für diese Frequenz mit
dieser Leistung in diesem Gebiet beantragen.
Eine Lizenz z.B. als Amateuerfunker würde Dir die Nutzung auch nicht
erlauben, Du dürftest dann aber eine Kamera in einem dafür zugelassenen
Amatuerband-Bereich betreiben. Theoretisch zumindest...
Praktisch auch nicht, weil Amatuerfunk immer einen Sender und andere
Amateuer als Empfänger bedingt, eine solche Nutzung wäre da also wieder
kein Amatuerfunk.
Gruß aus Berlin
Michael
Vielen Dank fuer die erklaerenden Worte! Ich bau mir ne neue Antenne,
kauf einen besseren Empfaenger und nehm so ein 10 mW Teil. Das macht am
wenigsten Scherereien.
Thx!
Benedikt K. wrote:
> Das heißt dann, dass der Empfänger einfach zu schlecht ist. Jörg hat so> ziemlich mit den idealen Werten gerechnet. Eine bessere Antenne kann da> schon viel helfen.
Naja gut, ich bin 10 dB unter der Grenzempfindlichkeit geblieben (was
wohl ein vernünftiges Maß für einen preiswert herstellbaren Empfänger
sein dürfte) und habe den Gewinn der Doppelquad weggelassen.
Ich wollte damit nur aufzeigen, in welchen Radius das Signal durchaus
problemlos nachweisbar sein dürfte, denn das wird ja als Akzeptanz-
grenze für eine mögliche Störung interessanter sein als der Bereich,
in dem man es mit dem (vermutlich) eher miserablen Empfänger in
brauchbarer Qualität empfangen kann.
Möglicherweise könnte neben einer besseren Antenne auch noch ein
kleiner Antennenverstärker auf der Empfängerseite eine Verbesserung
bringen, aber bei 2,4 GHz baut man die nicht mal so an einem Nachmittag,
wenn man keine weiteren Erfahrungen damit hat.
HildeK wrote:
[Amateurfunk]
> - die übertragenen Nachrichten dürfen keine Nachrichten sein, nur> Geplänkel
Das hat sich in den letzten (10+) Jahren übrigens drastisch gelockert.
Strikt verboten ist mittlerweile nur noch die kommerzielle Nutzung
bzw. das Anbieten von Tk-Dienstleistungen darüber. Eine Nutzung für
eine TV-Übertragung aus seinem privaten Flugmodell wäre also (bei
Einhaltung der sonstigen für Amateurfunk zutreffenden Bestimmungen,
bspw. auch über die Aussendung des eigenen Rufzeichens) durchaus
legitimer Amateurfunk.
Michael U. wrote:
> Eine Lizenz z.B. als Amateuerfunker würde Dir die Nutzung auch nicht> erlauben, Du dürftest dann aber eine Kamera in einem dafür zugelassenen> Amatuerband-Bereich betreiben.
Jein. Das 2,4-GHz-Amateurfunkband und das 2,45-GHz-ISM-Band über-
schneiden sich teilweise, im Bereich 2400...2450 MHz ist der Afu-
Dienst Sekundärnutzer. Allerdings entsteht eine Diskrepanz
dahingehend, dass dieser Bereich im IARU-Bandplan primär für die
Benutzung als Satellitenfrequenzen zugeteilt ist, insofern würde
man sich wie ein Elefant im Porzellanladen benehmen, ihn für eine
ATV-Aussendung zu benutzen. Schöner wäre es in dieser Hinsicht,
wenn man den Sender auf den Bereich unterhalb 2400 MHz einstellen
kann, denn dort ist 1.) kein ISM-Band mehr und sind 2.) nach IARU-
Bandplan alle Betriebsarten zugelassen.
Hallo,
da ich auch über eine AFU-Lizenz verfüge (DL3CE), hatte ich mir auch ATV
aus dem Flugmodell heraus mal überlegt. Es würde doch für die Aussendung
des Rufzeichens ausreichen, wenn man dieses auf dem Tonträger regelmäßig
(nach dem Einschalten, vor dem Ausschalten, sonst alle 10min) als
Morsezeichen (800 Hz-Ton, erzeugt per Mikrocontroller), überträgt?
Eine Einblendung ins Bild wäre ein erheblich höherer Aufwand..
Gruß,
Christian
>Praktisch auch nicht, weil Amatuerfunk immer einen Sender und andere>Amateuer als Empfänger bedingt, eine solche Nutzung wäre da also wieder>kein Amatuerfunk.
Der Empfang von AFU-Aussendungen ist für jedermann erlaubt. Nur eine
zweiseitige Funkkommunikation darf lediglich zwischen Funkamateuren
stattfinden (70cm-Funkamateur und 433MHz-SRD-Freifunker wäre also
unzulässig).
Probleme sehe ich max. darin das soetwas als "rundfunkartige
Darbietung", die unzulässig ist, gesehen werden könnte, eben wegen der
fehlenden Antwortmöglichkeit.
Gruß,
Christian
Christian Erker (DL3CE) wrote:
> da ich auch über eine AFU-Lizenz verfüge (DL3CE), hatte ich mir auch ATV> aus dem Flugmodell heraus mal überlegt.
S. o., wenn du auf den ISM-Anteil des 13-cm-Bandes angewiesen bist,
kollidierst du halt mit dem Bandplan. Dann solltest du dich wohl
vorher gut versichern, dass gerade keine Satellitenaktivitäten
anliegen, sonst wirst du dir schnell den Zorn der Satellitenfreaks
zuziehen...
> Es würde doch für die Aussendung> des Rufzeichens ausreichen, wenn man dieses auf dem Tonträger regelmäßig> (nach dem Einschalten, vor dem Ausschalten, sonst alle 10min) als> Morsezeichen (800 Hz-Ton, erzeugt per Mikrocontroller), überträgt?
Ich denke schon, ja. Ähnlich machen es ja die FM-Relais auch.
Bezüglich des Einblendens in den Bildkanal: gibt's da nicht
irgendwelche fertigen ICs für so ein "on-screen display" (OSD), die
irgendwas in einen Videostrom einblenden können?
Christian Erker (DL3CE) wrote:
> Probleme sehe ich max. darin das soetwas als "rundfunkartige> Darbietung", die unzulässig ist, gesehen werden könnte, eben wegen der> fehlenden Antwortmöglichkeit.
Außerdem ist es ja eine Art automatische Aussendung. Du solltest die
also wohl irgendwie vom Boden aus steuern können. Andererseits gab's
halt schon x-mal Ballonprojekte und Treibbojen (auf dem Bodensee)
von der AATiS (wenn ich mich recht entsinne), irgendeinen Weg dafür
muss es also geben.
>Bezüglich des Einblendens in den Bildkanal: gibt's da nicht>irgendwelche fertigen ICs für so ein "on-screen display" (OSD), die>irgendwas in einen Videostrom einblenden können?MAX7456 ist ein sehr interessanter Kandidat:
http://datasheets.maxim-ic.com/en/ds/MAX7456.pdf
Platinen und Software wird gerade hier entwickelt:
http://forum.mikrokopter.de/topic-4113.html
incl. Einblendung eines Rufzeichens !
> Seltsam. Dann wuerden 10 mW noch reichen!> Aber die Reichweite bei 10 mW ist nicht mehr als 200 m!
sicherlich, .. mit den stummelschwänzen ist das allerdings schon mal
essig.
zudem grade bein flieger die polarisationsrichtungen
der antenne selten zuaeinander passen.
hallo,
hier ist der 13cm (2,4Ghz) bandplan:
http://de.wikipedia.org/wiki/13-Zentimeter-Band
man darf mit der A-lizenz bis zu 75 Watt auf dem band senden !
da käme dann dieses band in frage:
2370,000–2392,000 MHz ATV, TX (16 MHz)
habe noch eine frage an Jörg Wunsch:
wenn ich einen 500mW 2,4GHz videosender habe, (kein eigenbau,
ramgevideo.com) und keine AFU-lizenz habe, kann ich mir dann eine
frequenzzuteilung für meine gegend zuteilen lassen und dann drauf
lossenden ? habe auch ein flugmodell und will nach kamera fliegen.
gruß
Julian Rädel schrieb:
> wenn ich einen 500mW 2,4GHz videosender habe, (kein eigenbau,> ramgevideo.com) und keine AFU-lizenz habe, kann ich mir dann eine> frequenzzuteilung für meine gegend zuteilen lassen und dann drauf> lossenden ?
Da müsstest du die BNetzA fragen. Ich vermute allerdings, dass du
die Zuteilung nicht für diesen Frequenzbereich bekommst. Fragen
kostet nichts. Beantragen kostet allerdings schon, und du müsstest
dann mit der dir gegebenen Frequenzzuteilung leben. Ggf. wäre es
doch einfacher, stattdessen eine Klasse-E-Afu-Genehmigung zu
erhalten, dann weißt du zumindest, dass du im genannten Bereich
mit dieser Leistung senden darfst, sofern du die Bedingungen für
den Amateurfunk einhälst. ;-) Ein Rufzeichen ins Bild einzublenden
sollte ja aber kein so großes Problem sein.
Jörg Wunsch schrieb:
> Ggf. wäre es> doch einfacher, stattdessen eine Klasse-E-Afu-Genehmigung zu> erhalten, dann weißt du zumindest, dass du im genannten Bereich
Nein, eine Klasse E reicht nicht, denn Klasse E darf auf den Bändern
zwischen 70 cm (430-440 MHz) und 3 cm (10-10,5 GHz) keinen Betrieb
machen. Für 23 cm und die hier interessierenden 13 cm ist eine Klasse A
erforderlich, siehe
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/AFuV-erste-verordnung-zur-_C3_A4nderung,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf
Den Aufwand für eine Klasse A Amateurfunkzulassung kann rimchen bei
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/33c539dc7c06dc4ac2800ed41393c8fb,0/Amateurfunk/Fragenkatalog_2zu.html
einschätzen. Ob sich der Lernaufwand nur für die eine Anwendung lohnt,
muß er selbst entscheiden.
rimchen schrieb:
>fuer die man aber anscheinend eine Funklizenz braucht. Wieso? Entweder man>verursacht damit Stoerungen, dann sollten es auch Funker nicht duerfen,>oder es ist harmlos, dann sollte es jeder koennen.
Ein Sinn der Amateurfunkprüfung ist es nachzuweisen, daß man weiß, was
man auf welchen Frequenzen darf und wie man Störungen anderer
Funkdienste vermeidet. Insbesondere darf ein Funkamateur nur auf
bestimmten Frequenzen senden (siehe 1. Link), die sind extra dafür
freigegeben. Die ebay-Kameras, die außerhalb der Amateurfunkbänder
senden, darf auch ein Funkamateur nicht betreiben.
Servus
Michael
Michael M. schrieb:
> Nein, eine Klasse E reicht nicht, denn Klasse E darf auf den Bändern> zwischen 70 cm (430-440 MHz) und 3 cm (10-10,5 GHz) keinen Betrieb> machen.
Stimmt, daran hatte ich gerade nicht mehr gedacht.
> Den Aufwand für eine Klasse A Amateurfunkzulassung kann rimchen bei> http://www.bundesnetzagentur.de/enid/33c539dc7c06dc4ac2800ed41393c8fb,0/Amateurfunk/Fragenkatalog_2zu.html> einschätzen.
Oder
http://www.afup.a36.de/> Ob sich der Lernaufwand nur für die eine Anwendung lohnt,> muß er selbst entscheiden.
Hängt von der Vorbildung ab. Wenn man die Technik schon einigermaßen
drauf hat, muss man ja nur noch Gesetzeskunde und Betriebstechnik
lernen. Gesetzeskunde ist ohnehin nicht uninteressant, wenn man
sich mit Funk beschäftigt. ;-)
Wenn man das Amateurfunkzeugnis erstmal hat, finden sich dann natürlich
auch ganz schnell andere Anwendungsmöglichkeiten. ;-)
> A-lizenz bis zu 75 Watt ...
Frage 1 wie lang wird die nötige Startbahn sein bei diesem
Batteriegewicht???
Frage 2 wäre, ob der Empfänger im Modellflugzeug noch reagiert oder vom
eigenen Sender total zugestopft wird. Dann besorg schon mal eine sehr
lange Leiter zur Flugzeugsuche.
> A-lizenz bis zu 75 Watt ...
Frage 1 wie lang wird die nötige Startbahn sein bei diesem
Batteriegewicht???
Antwort 1: mal nachrechnen: 75W (sendereingangsleistung) bei 12V sind
6,25A
es gibt Lipo Akkus die wiegen ca, 400g und haben 5000mAh bei 11,1V damit
kommt man sicher mehr als ne halbe stunde aus, wenn man jetzt den
spannungsabfall berücksichtigt. 400g sind für ein ca. 2m modell kein
problem.
Frage 2 wäre, ob der Empfänger im Modellflugzeug noch reagiert oder vom
eigenen Sender total zugestopft wird. Dann besorg schon mal eine sehr
lange Leiter zur Flugzeugsuche.
Antwort 2: also die fernsteuerung läuft bisher mit der 40mhz modellbau
frequenz, da gibt es aber schon lösungen im 70cm band mit sehr viel
größerer sendeleistung (die man als AFU nutzen darf)
mfg