Hallo zusammen,
ich möchte gerne in kleinem Stil Platinen vermarkten, die wären im
Wesentlichen mit einen AVR und mit einem Bluetooth-Modul bestückt.
Leider habe ich nirgends herausfinden können, ob ich für den Vertrieb
einer einzelnen Platine eine CE-Kennzeichnung und damit im Prinzip auch
einen teueren EMV Test brauche.
Ich habe munkeln gehört, bei "Bausätzen" wäre das nicht nötig, aber ich
will eine fertige (SMD) Platine vertreiben die gleich einsatzbereit oder
besser "einbaubereit" sein soll. Es ist aber kein Gerät, also kein
Gehäuse, kein Strom vom Netz usw, nur die Platine zum Einbauen.
Die Baugruppe ist ausschließlich für den Hobby-Bereich gedacht.
Kann mir jemand sagen, ob ich beim Vertrieb eine CE-Kennzeichnung
anbringen und Erklärungen dazulegen muss oder ob es eventl. andere
Vorschriften gibt?
Viele Grüße
Werner
Such mal hier im Forum, das Thema ist schon breit ausgewalzt worden.
Und dann tu, was ein Mann tun muss und frage nicht weiter, sonst wirst
du dein Leben lang von Bedenken zerfressen werden.
Ein EMV-Geplagter
meines Wissens ist hierzu keine Konformitätserklärung zu erstellen, da
es sich ja um kein betriebsfertiges Gerät handelt. Es ist aber m.E. eine
Herstellererklärung auszustellen die der Verarbeiter der Baugruppe zur
Erstellung der Konformitätserklärug heranziehen wird. Liegt diese für
die Leiterplatte nicht vor hat er ja das ganze Prozedere der
Normenrecherge selbst durchzuführen.
Schaue dir einmal das "Gesetz über technische Arbeitsmittel und
Verbraucherprodukte" an, dort findest du einige Infos.
Wie schon gesagt ist eine Anmeldung bei der EAR ggf. auch erforderlich.
In welchem Bereich soll den die Leiterplatte eingesetzt werden ?
Danke für die Antworten!
Klar habe ich schon recherchiert, aber die Threads hier bezogen sich
immer auf ein wenig andere Aspekte der CE-Sache.
Die Platine ist ausschließlich für den geneigten Bastler, also im
Hobby-Bereich. Ich würde mir ehrlich gesagt gerne die Erklärungen
sparen, denn ohne einen Test möchte ich auch nix erklären und für nichts
haften müssen.
Das würde ich dann natürlich ehrlicherweise auch so ins Begleitheft
schreiben, es geht ja auch nur um die Unterstützung privater Basteleien,
nicht um die Herstellung von Produkten oder dergleichen. Die Frage ist
nur - geht das? - oder MUSS ich was erklären?
@Klaus: Ich werde mir das Gesetz mal ansehen, danke für den Tipp
EAR klingt gefährlich, muss ich mir auch mal ansehen ;-)
Viele Grüsse
Werner
Ich habe einen Link zum genannten Gesetz gefunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/gpsg/BJNR000210004.html#BJNR000210004BJNG000200000
Aus § 2 geht m.E. hervor, dass ich kein "Produkt" herstelle, der
springende Punkt ist Abs. 4:
- - - - - -
(4) Verwendungsfertig sind Arbeitseinrichtungen und
Gebrauchsgegenstände, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden können,
ohne dass weitere Teile eingefügt zu werden brauchen. 2Verwendungsfertig
sind Arbeitseinrichtungen und Gebrauchsgegenstände auch, wenn
1. alle Teile, aus denen sie zusammengesetzt werden sollen, von
derselben Person in den Verkehr gebracht werden,
2. sie nur noch aufgestellt oder angeschlossen zu werden brauchen oder
3. sie ohne die Teile in den Verkehr gebracht werden, die üblicherweise
gesondert beschafft und bei der bestimmungsgemäßen Verwendung eingefügt
werden.
- - - - - -
oder sieht das jemand anders?
Grüsse
Werner
Benimm dich endlich wie ein Mann und verticke deine Bausätze, ohne viel
zu fragen. Denn wer viel fragt, bekommt viele Antworten.
Mir ist noch kein Fall bekannt, dass jemand wegen solcher Lappalien
eingelocht wurde.
Fürchte das Finanzamt - die für dich einzig real existierende Gefahr!
So ein DUMMES Zeug!
Das Finanzamt ist das geringste Problem!
CE und WEEE ist das Problem. Da wirste schnell von einem "Mitbewerber"
oder "Anwalt" zur Kasse gebeten. Das wird leider immer mehr werden.
Also kleb da ein CE drauf (überprüfen tut das eh keiner - da zu teuer,
und die Strafe hält sich bei Dir sehr in Grenzen und hohl die
WEEE-Nummer. Das kann jeder Anwalt nachschauen.
an Dreipunkte:
wegen drei Leiterplatten wird niemand verklagt. CE kenne ich und mache
ich.
Für eine freistehende Leiterplatte kann sowieso keine ordentliche
EMV-Messung gemacht werden, weil nicht am Bestimmungsort eingebaut. Hast
du schon mal eine CE-Kennzeichnung auf Evaluation-Boards gesehen?
Einfach draufpappen. Wer wird das kontrollieren, da mit immensem Aufwand
verbunden?
Wenn die Steuern ordnungsgemäß abgedrückt werden, ist der Rest i.O.
WEEE habe ich bisher erfolgreich ignoriert.
@ travelrec
Bedenkenträger vom Dienst im Einsatz
Kackt euch bloß nicht ins Hemd, ihr seid seid ja schon komplett
abgerichtete Staatslakaien im Eigenauftrag.
Was habe ich da wieder losgetreten...
Finanzamt ist für mich nicht problematisch weil ich brav meine Steuern
zahle.
@Wokommwadenndahin: Warum soll ich das draufpappen wenn's total sinnlos
ist? Dürfte doch eigentlich nicht vorgeschrieben sein
Frag nicht, mach es einfach, ist egal, kostet nur den Aufkleber.
Wenn du nach dem Sinn des Lebens fragst, lies bei Douglas Adams nach.
Dort ist die Frage beantwortet. Die Antwort lautet "46", wenn ich mich
richtig erinnere.
Solche Diskussionen gibt es hier immer. Die Bedenkenträger und alten
Weiber beiderlei Geschlechts recken dir entschlossen ihre gusseisernen
Verbotstafeln entgegen.
Sei stark für die Zukunft!
Ich rate Dir, keine CE Kennzeichnung auf Dein Produkt aufzukleben, wenn
Du eine Normenkonformität wie elektrische Sicherheit und EMV nicht
nachweisen kannst. Tuest Du es doch, machst Du Dich nach EU Recht
strafbar.
Wenn Du eine elektronische Baugruppe vermarkten willst, ist ein CE
Zeichen sowieso nicht sinnvoll, denn dazu wäre es nötig zu wissen, in
welchem Bereich ein Gerät eingesetzt ist: Steht es z.B. auf einer
Bohrinsel oder in einem Operationssaal oder oder ... Aus der Anwendung
ergeben sich die Directiven der EU resp. die harmonisierenen Normen.
>Ich rate Dir, keine CE Kennzeichnung auf Dein Produkt aufzukleben, wenn>Du eine Normenkonformität wie elektrische Sicherheit und EMV nicht>nachweisen kannst. Tuest Du es doch, machst Du Dich nach EU Recht>strafbar.
wo steht das?
Da steht du mußt sie einhalten! wie und warum und wodurch ist egal
Eigentlich eine überflüssige Diskussion, weil wir ja nicht wissen,
welche EU Directive (= Rechtsgrundlage) anwendbar ist bzw. in was für
ein Gerät die Platine vom Werner eingebaut wird.
Nehmen wir mal die aktuelle EMV Richtlinie (oder als nationales Recht
EMVG von 2008)an, denn die muss z.B. u.a. zwingend von den meisten
Geräten eingehalten werden. Wenn Dir von der Bundesnetzagentur als
verantwortliche Aufsichtsbehörde nachgewiesen wird, dass Du grob
fahrlässig ein CE Zeichen aufbringst, dann kann sie Dich nach §16 mit
bis zu 500.000 EUR verknacken.
Glaub nicht, ein CE Zeichen sei nur ein Papiertiger. Eine solche
Ueberzeugung kann sehr teuer werden.
> denn dazu wäre es nötig zu wissen, in> welchem Bereich ein Gerät eingesetzt ist: Steht es z.B. auf einer> Bohrinsel oder in einem Operationssaal oder oder ...
schon einmal etwas von bestimmungsgemäßer Verwendung gehört ?
Es gibt in der Regel eine Bedienungsanleitung in der die Verwendung
definiert wird.
> Glaub nicht, ein CE Zeichen sei nur ein Papiertiger. Eine solche> Ueberzeugung kann sehr teuer werden.
Stimmt ! hierzu gibt es eine Marktüberwachung
http://ec.europa.eu/consumers/dyna/rapex/rapex_archives_de.cfm
@AC/DC
>>Wie sieht bei dir die Haftung für dein Produkt aus?
Nachdem hier jede Menge Bangemacherei gepostet wurde die auch noch
richtig teuer werden kann scheint meine Frage wohl nicht ganz
unbegründet?
Mit der Anmeldung eines Kleingewerbes wäre man dann mit seiner Mindest-
einlage wohl aus dem Schneider falls man doch mal in die Situation kämme
für den Pfusch den man verkauft hat, blechen zu müssen. Immer noch
besser als sich 30 Jahre aufs Existensminimum pfänden zu lassen, bloß
weil keine Haftpflichtversicherung die Risiken für so etwas abdeckt
(Strafen natürlich ausgenommen).
Gib`s eigentlich schon ne Low-Budjet-GmbH nach Limited-Vorbild oder
ist es bei den üblichen Lippenbekenntnissen der Regierung geblieben?
thomas hat es richtig beantwortet.
"Bauteile und Baugruppen fallen dann nicht in den Anwendungsbereich des
ElektroG, wenn sie selbst nicht die Eigenschaften von Geräten im o. g.
Sinn aufweisen, sondern ausschließlich dazu bestimmt sind, durch
Hersteller anderer Geräte oder Produkte in diese eingebaut oder in
sonstiger Weise weiter verarbeitet zu werden."
und Mit CE beschinigst du Konfirmität solltest das also im zweifwelsfall
nachweisen können. Was du als Baugruppenanbieter von gesetzgeberseite
her nicht must. Jedoch könnte es die Kundenaktzeptanz beinflussen
Grosskunden und weiterverarbeitende Industrie, Spielzeug wäre noch mal
son Knakpunkt.
Das einzig Heikle, ist das Bluetooth-Modul. Mach es steckbar und lege es
bei. Dann vermarktest du es mit dessen Herstllerinfos weiter. Oder
verkaufe Deine Platine ohne selbiges und verzichte auf das damit
verbundene Restrisiko.
So und jetz würde ich gerne wissen was du da anbieten möchtest intresse
nicht ausgeschlssen.
> Nachdem hier jede Menge Bangemacherei gepostet wurde
Das ist ein typisch deutsches Phänomen. Sobald jemand etwas machen
möchte was ihm Geld einbringt und danach fragt, wie er es wohl zu halten
habe, wird spontan alles daran gesetzt ihm das wieder auszureden. Der
Gesetzgeber hilft auch noch kräftig mit allerlei undurchsichtigen und
verstreut aufzufindenden Vorschriften mit die Inititive im Keim zu
ersticken. Demzufolge ust es besser du beantragst möglichst schnell
Hartz IV und vermeidest jegliche Inititive. Aber Vorsicht, die gleichen
Leute die dir die Eigeninitiative vorher ausgeredet haben hacken dann
auf dir rum und werfen dir die "faule Sozial-Hängematte" vor. Das ist
Deutschland. :))
Auch gerne von "Schlaumeiern" als Antwort gegeben um den Fragenden die
"Erwerbs-Flausen" auszutreiben:
- das KANN teuer werden
- gehe zur IHK
- gehe zum Steuerberater
- nimm dir einen Anwalt
genau so argumentiert übrigens auch die EAR mit ihrer Abzocke. Sie
marginalisiert Anfänger, Marktstarter, Neulinge in dem sie sofort
voraussetzt, dass man durch einen Verkauf Umsätze mindestens in der Höhe
eines guten Facharbeiter Einkommens verdient. Nur dann sind nämlich die
Kosten und der ganze Aufwand für die EAR auch tragbar.
Das ist Deutschland. Verlange möglichst von deinen Bürgern jede noch so
kleine Inititive, aber tue alles, das diese Initiative im Keim erstickt
wird, falls sie nicht vom Beginn an Satte Früchte trägt. Der Anwalts-
und Beraterstaat möchte schließlich erstmal kassieren noch bevor du
selbst verdient hast.
Sorry, dass ich etwas allgemeiner geblieben bin. Ich bin halt nur ein
Vorschriftenverwirrter.
@ Winfried J.
Welches Risiko besteht bei Bluetooth auf der Platine ? Für mich stellt
es kein Problem dar wenn er es mit auf der Platine verbaut. Ich sehe den
Nachteil eines extra Modules bei den Kosten für extra Platine und
Steckverbinder.