Hallo zusammen, ich möchte gerne in kleinem Stil Platinen vermarkten, die wären im Wesentlichen mit einen AVR und mit einem Bluetooth-Modul bestückt. Leider habe ich nirgends herausfinden können, ob ich für den Vertrieb einer einzelnen Platine eine CE-Kennzeichnung und damit im Prinzip auch einen teueren EMV Test brauche. Ich habe munkeln gehört, bei "Bausätzen" wäre das nicht nötig, aber ich will eine fertige (SMD) Platine vertreiben die gleich einsatzbereit oder besser "einbaubereit" sein soll. Es ist aber kein Gerät, also kein Gehäuse, kein Strom vom Netz usw, nur die Platine zum Einbauen. Die Baugruppe ist ausschließlich für den Hobby-Bereich gedacht. Kann mir jemand sagen, ob ich beim Vertrieb eine CE-Kennzeichnung anbringen und Erklärungen dazulegen muss oder ob es eventl. andere Vorschriften gibt? Viele Grüße Werner
Such mal hier im Forum, das Thema ist schon breit ausgewalzt worden. Und dann tu, was ein Mann tun muss und frage nicht weiter, sonst wirst du dein Leben lang von Bedenken zerfressen werden. Ein EMV-Geplagter
Da hätte ich vor dem EAR mehr Respekt. Das CE-Zeichen kannste selbst vergeben. Wie sieht bei dir die Haftung für dein Produkt aus?
meines Wissens ist hierzu keine Konformitätserklärung zu erstellen, da es sich ja um kein betriebsfertiges Gerät handelt. Es ist aber m.E. eine Herstellererklärung auszustellen die der Verarbeiter der Baugruppe zur Erstellung der Konformitätserklärug heranziehen wird. Liegt diese für die Leiterplatte nicht vor hat er ja das ganze Prozedere der Normenrecherge selbst durchzuführen. Schaue dir einmal das "Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte" an, dort findest du einige Infos. Wie schon gesagt ist eine Anmeldung bei der EAR ggf. auch erforderlich. In welchem Bereich soll den die Leiterplatte eingesetzt werden ?
Danke für die Antworten! Klar habe ich schon recherchiert, aber die Threads hier bezogen sich immer auf ein wenig andere Aspekte der CE-Sache. Die Platine ist ausschließlich für den geneigten Bastler, also im Hobby-Bereich. Ich würde mir ehrlich gesagt gerne die Erklärungen sparen, denn ohne einen Test möchte ich auch nix erklären und für nichts haften müssen. Das würde ich dann natürlich ehrlicherweise auch so ins Begleitheft schreiben, es geht ja auch nur um die Unterstützung privater Basteleien, nicht um die Herstellung von Produkten oder dergleichen. Die Frage ist nur - geht das? - oder MUSS ich was erklären? @Klaus: Ich werde mir das Gesetz mal ansehen, danke für den Tipp EAR klingt gefährlich, muss ich mir auch mal ansehen ;-) Viele Grüsse Werner
Ich habe einen Link zum genannten Gesetz gefunden: http://www.gesetze-im-internet.de/gpsg/BJNR000210004.html#BJNR000210004BJNG000200000 Aus § 2 geht m.E. hervor, dass ich kein "Produkt" herstelle, der springende Punkt ist Abs. 4: - - - - - - (4) Verwendungsfertig sind Arbeitseinrichtungen und Gebrauchsgegenstände, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden können, ohne dass weitere Teile eingefügt zu werden brauchen. 2Verwendungsfertig sind Arbeitseinrichtungen und Gebrauchsgegenstände auch, wenn 1. alle Teile, aus denen sie zusammengesetzt werden sollen, von derselben Person in den Verkehr gebracht werden, 2. sie nur noch aufgestellt oder angeschlossen zu werden brauchen oder 3. sie ohne die Teile in den Verkehr gebracht werden, die üblicherweise gesondert beschafft und bei der bestimmungsgemäßen Verwendung eingefügt werden. - - - - - - oder sieht das jemand anders? Grüsse Werner
Zusatz EAR: Hier gilt wohl das gleiche, habe dazu einen FAQ Eintrag gefunden: http://www.stiftung-ear.de/faq/anwendungsbereich_elektrog/index_ger.html#fragen612
Benimm dich endlich wie ein Mann und verticke deine Bausätze, ohne viel zu fragen. Denn wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Mir ist noch kein Fall bekannt, dass jemand wegen solcher Lappalien eingelocht wurde. Fürchte das Finanzamt - die für dich einzig real existierende Gefahr!
So ein DUMMES Zeug! Das Finanzamt ist das geringste Problem! CE und WEEE ist das Problem. Da wirste schnell von einem "Mitbewerber" oder "Anwalt" zur Kasse gebeten. Das wird leider immer mehr werden. Also kleb da ein CE drauf (überprüfen tut das eh keiner - da zu teuer, und die Strafe hält sich bei Dir sehr in Grenzen und hohl die WEEE-Nummer. Das kann jeder Anwalt nachschauen.
an Dreipunkte: wegen drei Leiterplatten wird niemand verklagt. CE kenne ich und mache ich. Für eine freistehende Leiterplatte kann sowieso keine ordentliche EMV-Messung gemacht werden, weil nicht am Bestimmungsort eingebaut. Hast du schon mal eine CE-Kennzeichnung auf Evaluation-Boards gesehen? Einfach draufpappen. Wer wird das kontrollieren, da mit immensem Aufwand verbunden? Wenn die Steuern ordnungsgemäß abgedrückt werden, ist der Rest i.O. WEEE habe ich bisher erfolgreich ignoriert. @ travelrec Bedenkenträger vom Dienst im Einsatz Kackt euch bloß nicht ins Hemd, ihr seid seid ja schon komplett abgerichtete Staatslakaien im Eigenauftrag.
Was habe ich da wieder losgetreten... Finanzamt ist für mich nicht problematisch weil ich brav meine Steuern zahle. @Wokommwadenndahin: Warum soll ich das draufpappen wenn's total sinnlos ist? Dürfte doch eigentlich nicht vorgeschrieben sein
Frag nicht, mach es einfach, ist egal, kostet nur den Aufkleber. Wenn du nach dem Sinn des Lebens fragst, lies bei Douglas Adams nach. Dort ist die Frage beantwortet. Die Antwort lautet "46", wenn ich mich richtig erinnere. Solche Diskussionen gibt es hier immer. Die Bedenkenträger und alten Weiber beiderlei Geschlechts recken dir entschlossen ihre gusseisernen Verbotstafeln entgegen. Sei stark für die Zukunft!
@ fabs Danke. Mir war auch erst so, war mir aber nicht ganz sicher.
Ich rate Dir, keine CE Kennzeichnung auf Dein Produkt aufzukleben, wenn Du eine Normenkonformität wie elektrische Sicherheit und EMV nicht nachweisen kannst. Tuest Du es doch, machst Du Dich nach EU Recht strafbar. Wenn Du eine elektronische Baugruppe vermarkten willst, ist ein CE Zeichen sowieso nicht sinnvoll, denn dazu wäre es nötig zu wissen, in welchem Bereich ein Gerät eingesetzt ist: Steht es z.B. auf einer Bohrinsel oder in einem Operationssaal oder oder ... Aus der Anwendung ergeben sich die Directiven der EU resp. die harmonisierenen Normen.
>Ich rate Dir, keine CE Kennzeichnung auf Dein Produkt aufzukleben, wenn >Du eine Normenkonformität wie elektrische Sicherheit und EMV nicht >nachweisen kannst. Tuest Du es doch, machst Du Dich nach EU Recht >strafbar. wo steht das? Da steht du mußt sie einhalten! wie und warum und wodurch ist egal
Eigentlich eine überflüssige Diskussion, weil wir ja nicht wissen, welche EU Directive (= Rechtsgrundlage) anwendbar ist bzw. in was für ein Gerät die Platine vom Werner eingebaut wird. Nehmen wir mal die aktuelle EMV Richtlinie (oder als nationales Recht EMVG von 2008)an, denn die muss z.B. u.a. zwingend von den meisten Geräten eingehalten werden. Wenn Dir von der Bundesnetzagentur als verantwortliche Aufsichtsbehörde nachgewiesen wird, dass Du grob fahrlässig ein CE Zeichen aufbringst, dann kann sie Dich nach §16 mit bis zu 500.000 EUR verknacken. Glaub nicht, ein CE Zeichen sei nur ein Papiertiger. Eine solche Ueberzeugung kann sehr teuer werden.
> denn dazu wäre es nötig zu wissen, in > welchem Bereich ein Gerät eingesetzt ist: Steht es z.B. auf einer > Bohrinsel oder in einem Operationssaal oder oder ... schon einmal etwas von bestimmungsgemäßer Verwendung gehört ? Es gibt in der Regel eine Bedienungsanleitung in der die Verwendung definiert wird. > Glaub nicht, ein CE Zeichen sei nur ein Papiertiger. Eine solche > Ueberzeugung kann sehr teuer werden. Stimmt ! hierzu gibt es eine Marktüberwachung http://ec.europa.eu/consumers/dyna/rapex/rapex_archives_de.cfm
@AC/DC
>>Wie sieht bei dir die Haftung für dein Produkt aus?
Nachdem hier jede Menge Bangemacherei gepostet wurde die auch noch
richtig teuer werden kann scheint meine Frage wohl nicht ganz
unbegründet?
Mit der Anmeldung eines Kleingewerbes wäre man dann mit seiner Mindest-
einlage wohl aus dem Schneider falls man doch mal in die Situation kämme
für den Pfusch den man verkauft hat, blechen zu müssen. Immer noch
besser als sich 30 Jahre aufs Existensminimum pfänden zu lassen, bloß
weil keine Haftpflichtversicherung die Risiken für so etwas abdeckt
(Strafen natürlich ausgenommen).
Gib`s eigentlich schon ne Low-Budjet-GmbH nach Limited-Vorbild oder
ist es bei den üblichen Lippenbekenntnissen der Regierung geblieben?
thomas hat es richtig beantwortet. "Bauteile und Baugruppen fallen dann nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG, wenn sie selbst nicht die Eigenschaften von Geräten im o. g. Sinn aufweisen, sondern ausschließlich dazu bestimmt sind, durch Hersteller anderer Geräte oder Produkte in diese eingebaut oder in sonstiger Weise weiter verarbeitet zu werden." und Mit CE beschinigst du Konfirmität solltest das also im zweifwelsfall nachweisen können. Was du als Baugruppenanbieter von gesetzgeberseite her nicht must. Jedoch könnte es die Kundenaktzeptanz beinflussen Grosskunden und weiterverarbeitende Industrie, Spielzeug wäre noch mal son Knakpunkt. Das einzig Heikle, ist das Bluetooth-Modul. Mach es steckbar und lege es bei. Dann vermarktest du es mit dessen Herstllerinfos weiter. Oder verkaufe Deine Platine ohne selbiges und verzichte auf das damit verbundene Restrisiko. So und jetz würde ich gerne wissen was du da anbieten möchtest intresse nicht ausgeschlssen.
> Nachdem hier jede Menge Bangemacherei gepostet wurde
Das ist ein typisch deutsches Phänomen. Sobald jemand etwas machen
möchte was ihm Geld einbringt und danach fragt, wie er es wohl zu halten
habe, wird spontan alles daran gesetzt ihm das wieder auszureden. Der
Gesetzgeber hilft auch noch kräftig mit allerlei undurchsichtigen und
verstreut aufzufindenden Vorschriften mit die Inititive im Keim zu
ersticken. Demzufolge ust es besser du beantragst möglichst schnell
Hartz IV und vermeidest jegliche Inititive. Aber Vorsicht, die gleichen
Leute die dir die Eigeninitiative vorher ausgeredet haben hacken dann
auf dir rum und werfen dir die "faule Sozial-Hängematte" vor. Das ist
Deutschland. :))
Auch gerne von "Schlaumeiern" als Antwort gegeben um den Fragenden die
"Erwerbs-Flausen" auszutreiben:
- das KANN teuer werden
- gehe zur IHK
- gehe zum Steuerberater
- nimm dir einen Anwalt
genau so argumentiert übrigens auch die EAR mit ihrer Abzocke. Sie
marginalisiert Anfänger, Marktstarter, Neulinge in dem sie sofort
voraussetzt, dass man durch einen Verkauf Umsätze mindestens in der Höhe
eines guten Facharbeiter Einkommens verdient. Nur dann sind nämlich die
Kosten und der ganze Aufwand für die EAR auch tragbar.
Das ist Deutschland. Verlange möglichst von deinen Bürgern jede noch so
kleine Inititive, aber tue alles, das diese Initiative im Keim erstickt
wird, falls sie nicht vom Beginn an Satte Früchte trägt. Der Anwalts-
und Beraterstaat möchte schließlich erstmal kassieren noch bevor du
selbst verdient hast.
Sorry, dass ich etwas allgemeiner geblieben bin. Ich bin halt nur ein
Vorschriftenverwirrter.
@ Winfried J. Welches Risiko besteht bei Bluetooth auf der Platine ? Für mich stellt es kein Problem dar wenn er es mit auf der Platine verbaut. Ich sehe den Nachteil eines extra Modules bei den Kosten für extra Platine und Steckverbinder.
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