Welcher Zeitraum ist denn gemeint , wenn von "lebenslanger Garantie" die Rede ist? Dass es bedeutet bis ich sterbe kann ich mir nicht vorstellen. Andererseits: solange "bis das Gerät kaputt" ist schon eher. Was meint Ihr denn?
Ist ein Druckfehler Kleiner. Soll heißen: Du kannst ein Leben lang auf die Garantie warten.
Kennst du Wikipedia nicht? Garantie eingeben, nach "lebens.." suchen und dort steht der Kram.
"Lebenslange Garantie" => bedeutet wahrscheinlich, dass die Garantie solange gewährleistet wird, bis das Gerät ausfällt ( dann "lebt" das Gerät ja nicht mehr ).
> Andererseits: solange "bis das Gerät kaputt" ist schon eher.
Genau: Exakt in dem Moment, wo die Garantie in Aktion treten müsste,
erlischt sie ;-)
"Lebenlange Garantier" ist vor allem ein Werbegag, weil es sich so
nach "für alle Zeiten sorglos" anhört.
Manchmal ist mit "Leben" auch die Produktlebensdauer gemeint, also die
Zeit von der Markteinführung bis zur Einstellung des Produkts, plus
vielleicht noch ein paar Jahre, während der weiterhin Ersatzteile
geliefert werden. So wird das bspw. bei den 2000er-Oszis von Tektronix
gehandhabt. Sorglos kann man deswegen aber auch nicht sein: Hat ein
Produkt konzeptionelle Fehler, wird es eben früher vom Markt genommen.
Damit endet auch die Garantiezeit entsprechend früher.
Eine lebenslange Garantie zu geben ist in Deutschland nicht zugelassen. Maximal sind 30 Jahre zulässig. Letztens wurde ein Unternehmen verklagt weil es 40 Jahre Garantie auf Aludächer gegeben hat, und hat verloren.
yalu wrote: > "Lebenlange Garantier" ist vor allem ein Werbegag, weil es sich so > nach "für alle Zeiten sorglos" anhört. Naja, bei technischen Geräten erledigt sich das ja in der Regel dadurch von selbst, dass diese irgendwann so weit moralisch verschlissen sind, dass sie niemand mehr benutzt. Wir haben beim SaxNet e.V. auch schon von einer derartigen Leistung Gebrauch gemacht. Nach vielen Jahren ist uns eins der acht Modems von US Robotics irgendwann gestorben. Das haben wir anstandslos getauscht bekommen. Mittlerweile nun brauchen wir überhaupt nur noch eins der acht Modems, haben also genügend Reserve => s.o., das Problem erledigt sich für den Hersteller von selbst. Für den Hersteller hat das Ganze den Vorteil, dass er seine Schwach- stellen analysieren und somit beim nächsten Produkt vermeiden kann.
@Spötter Gibt es einen Unterschied zwischen ... Garantie solange gewährleistet wird, ... und ... Gewährleistung solange garantiert wird, ... fragt sich der besorgte Verbraucher?
"Gibt es einen Unterschied zwischen ... ... fragt sich der besorgte Verbraucher?" Nein, bestimmt nicht ! Da kann der Verbraucher garantiert unbesorgt sein ( wie auch bei den Lotozahlen im TV, ist auch diese Angabe ohne Gewähr-Leistung ).
Ich würde die Formulierung "lebenslange Garantie" in die Tonne treten. Ich hatte mal einen Rucksack mit so einer "Garantie", dessen Reißverschluss nach 12 Jahren kaputt ging. Ich machte mir den Spaß und schickte den Rucksack ein (Quittung hatte ich noch), leider habe ich keine Reparatur und auch keinen neuen bekommen, da ich angeblich den Rucksack zu schwer beladen hatte...naja, beiweise mal das Gegenteil! Ist doch im übrigen wie "lebenslange" Haft...LOL...danach gibt's dann bei ganz harten Jungs Sicherheitsverwahrung. Was ist eigentlich der Grund, warum man Straftäter nicht im Knast den Löffel werfen lässt?
Ne, bei lebenslänglich kommste erst nach 20 Jahren wieder raus. Mein altes USR-Modem (nicht mehr im Gebrauch) hat auch lebenslange Garantie was aber nur heißt das der Hersteller das auch lebenslang repariert. Allerdings dürfte das mit Einführung von DSL kaum noch wirtschaftlich sein oder überhaupt Sinn machen. Übrigens ist Garantie eine freiwillige Gewährleistung und meist an Garantiebedingungen des Herstellers gebunden. Ich glaub, einklagen kann man das nicht.
>Ne, bei lebenslänglich kommste erst nach 20 Jahren wieder raus.
Wiki sagt:
Die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten darf keine weitere
Vollstreckung gebieten. Hat das Gericht bei seinem Urteil über die
Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe eine solche festgestellt, so
kann der Straftäter nicht mit einer vorzeitigen Entlassung nach
frühestens 15 Jahren rechnen (obgleich dies rechtlich durchaus zulässig
wäre), wobei die durchschnittliche Haftdauer bei „Lebenslänglichen“ in
Deutschland bei 17 - 20 Jahren liegt.
Lebenslange Haft bedeutet normalerweise 15Jahre, nach 15 Jahren wird ein Gutachten erstellt ob von dem Gefangenen noch eine Gefahr ausgeht, wenn nein dann frei, wenn ja dann nochmals 2 Jahre Knast. Nach 2 Jahren dann wieder neues Gutachten wenn das negativ wieder 2 Jahre Knast und dann wieder Gutachten usw. usw. Bin mir allerdings nicht 100% sicher ob das so stimmt, dachte aber das mir ein Rechtsverdreher das mal so erklärt hätte. Es ist aber auf keinen Fall so das jeder automatisch wieder laufengelassen wird, soweit ich mich erinnere gibts doch in BAWÜ diesen berühmten Dauerhäftling der schon seit fast 40 Jahren sitzt ?
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