Ich weiß nicht was 'Trivialsoftware' ist. Weder noch konnte ich etwas ergoogeln. Ich bitte um Aufklärung.
tsssst, Suche mit googl nach "Trivialsoftware" ergab als ersten Treffer: "Als Trivialsoftware werden Standardprogramme bezeichnet, die auf einem Datenträger erworben ... D"
Schau Dir mal das GNU hello world programm an. das is alles andere als trivial :D http://www.gnu.org/software/hello/
Im welchem Zusammenhang wurde das Wort verwendet? Wurde es z.B. verwendet, um Software zu Kategorisieren oder wurde es verwendet, um etwas negatives auszudrücken? Wenn es ernsthaft verwendet wurde, würde ich nachfragen was derjeniger darunter versteht. Wenn man Dir den Vorwurf gemacht hat, dass Deine Software trivial sei, dann Frage nach dem Ziel, das Du erreichen sollst und mach's besser.
Das sowas ähnliches wie der berühmte Any-Key. Wer danach sucht hat schon verloren.
Ich glaube das wird komplizierter als mir lieb ist -> Das Finanzamt verwendet den Begriff wenn es um freiberufliche Programmierer geht. Eine freiberufliche Tätigkeit ist nur dann gegeben, wenn keine Trivialsoftware entwickelt wird. Ich werde daraus nicht schlau. Wisst ihr genaueres?
Lass Dir vom Finanzamt eine _verbindliche_ Auskunft geben, die kostet zwar inzwischen was, aber sonst hast Du gegen die Truppe schon verloren, bevor Du merkst, dass Krieg ist. Gast2
Soweit ich weiß kann softwareentwicklung so oder so nicht freiberuflich ausgeübt werden. Siehe http://www.unternehmerinfo.de/Gruendung/FAQ/Existenzgruendung_FAQ_Freiberuflich.htm viele Grüße Christian
Machs andersrum: Beschreib den Affen, was du machst und Bitte um Entscheidung, ob es sich um Trivialsoftware handelt.
Bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und habe deine Frage entdeckt. Muss schon sagen, die Antworten die Du bis jetzt erhalten hast sind alles andere als sinnvoll. eine Trivialprogramm ist eine standardisiert Software und gehört zu den immateriellen, also nicht körperlichen Vermögensgegenständen. Das Trivialprogramm dient dazu, lediglich Datenbestände, Zahlen oder Buchstaben für jedermann zugänglich abzuspeichern. Trivialprogramme werden den selbständig, abnutzbaren und beweglichen Wirtschaftsgütern zugerechnet. Liegen die AK unter 410,00 € dann handelt es sich immer um eine Trivialprogramm. Hoffe damit kannst du jetzt ein Bisschen mehr anfangen. Schöne Grüße
Den Ausführungen von Gast kann ich nur beipflichten. Allerdings sind die Wertgrenzen für die Aktivierung seit dem 01.01.2008 geändert worden. Unter 150,00 EUR ist einfach Aufwand, zwischen 150,00 und 1.000,00 wird die Software als Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) behandelt.
Christian wrote: > Soweit ich weiß kann softwareentwicklung so oder so nicht freiberuflich > ausgeübt werden. > > Siehe > http://www.unternehmerinfo.de/Gruendung/FAQ/Existenzgruendung_FAQ_Freiberuflich.htm > > viele Grüße > Christian Das versuchen die FAa und IHKs den Leuten immer noch einzureden... Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe einschlägiger Urteile, auch wenn das im "Einzelfall" trotzdem nicht immer einfach ist, dies dem FA klar zu machen. http://www.bvsi.de/cic/text_dl.php?content_id=1027&rubrik_id=119 http://www.dr-grunewald.de/freiberuflichkeit-gewerbesteuer/beratung-kann-freiberuflich-sein.html http://www.dr-grunewald.de/freiberuflichkeit-gewerbesteuer/sap-berater-sind-freiberufler-finanzgericht-erkennt-selbstaendigen-betriebswirt-als-freiberuflich-an.html
Gast wrote: > Bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und habe deine Frage entdeckt. > Muss schon sagen, die Antworten die Du bis jetzt erhalten hast sind > alles andere als sinnvoll. > eine Trivialprogramm ist eine standardisiert Software und gehört zu den > immateriellen, also nicht körperlichen Vermögensgegenständen. Das > Trivialprogramm dient dazu, lediglich Datenbestände, Zahlen oder > Buchstaben für jedermann zugänglich abzuspeichern. Trivialprogramme > werden den selbständig, abnutzbaren und beweglichen Wirtschaftsgütern > zugerechnet. Liegen die AK unter 410,00 € dann handelt es sich immer um > eine Trivialprogramm. > Hoffe damit kannst du jetzt ein Bisschen mehr anfangen. > Schöne Grüße Das ist eine Variante (siehe http://www.jurpc.de/rechtspr/20020192.htm), wobei man dann auch z.B. den Linux-Kernel oder Eagle/Target/Windows gleich Trivialsoftware setzen kann, da VK < 400 €. Letztlich kann eigentlich nur dann unterschieden werden, wenn man Umfang, Komplexität, Algorithmen etc. der erstellten Software untersucht und eine gewisse "Schöpfungshöhe" voraussetzt d.h. z.B. nicht überwiegend aus fertigen Teilen zusammengestöpselt.
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