Was ist Trivialsoftware?

Gast #906950
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Im welchem Zusammenhang wurde das Wort verwendet? Wurde es z.B. 
verwendet, um Software zu Kategorisieren oder wurde es verwendet, um 
etwas negatives auszudrücken?

Wenn es ernsthaft verwendet wurde, würde ich nachfragen was derjeniger 
darunter versteht. Wenn man Dir den Vorwurf gemacht hat, dass Deine 
Software trivial sei, dann Frage nach dem Ziel, das Du erreichen sollst 
und mach's besser.
Gast #907517
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Ich glaube das wird komplizierter als mir lieb ist -> Das Finanzamt 
verwendet den Begriff wenn es um freiberufliche Programmierer geht. Eine 
freiberufliche Tätigkeit ist nur dann gegeben, wenn keine 
Trivialsoftware entwickelt wird.

Ich werde daraus nicht schlau. Wisst ihr genaueres?
Gast #935771
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Bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und habe deine Frage entdeckt.
Muss schon sagen, die Antworten die Du bis jetzt erhalten hast sind 
alles andere als sinnvoll.
eine Trivialprogramm ist eine standardisiert Software und gehört zu den 
immateriellen, also nicht körperlichen Vermögensgegenständen. Das 
Trivialprogramm dient dazu, lediglich Datenbestände, Zahlen oder 
Buchstaben für jedermann zugänglich abzuspeichern. Trivialprogramme 
werden den selbständig, abnutzbaren und beweglichen Wirtschaftsgütern 
zugerechnet. Liegen die AK unter 410,00 € dann handelt es sich immer um 
eine Trivialprogramm.
Hoffe damit kannst du jetzt ein Bisschen mehr anfangen.
Schöne Grüße
Gast #935795
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Den Ausführungen von Gast kann ich nur beipflichten.
Allerdings sind die Wertgrenzen für die Aktivierung seit dem 01.01.2008 
geändert worden. Unter 150,00 EUR ist einfach Aufwand, zwischen 150,00 
und 1.000,00 wird die Software als Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) 
behandelt.
#935894
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Christian wrote:
> Soweit ich weiß kann softwareentwicklung so oder so nicht freiberuflich
> ausgeübt werden.
>
> Siehe
> 
http://www.unternehmerinfo.de/Gruendung/FAQ/Existenzgruendung_FAQ_Freiberuflich.htm
>
> viele Grüße
> Christian

Das versuchen die FAa und IHKs den Leuten immer noch einzureden...
Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe einschlägiger Urteile, auch wenn 
das im "Einzelfall" trotzdem nicht immer einfach ist, dies dem FA klar 
zu machen.

http://www.bvsi.de/cic/text_dl.php?content_id=1027&rubrik_id=119
http://www.dr-grunewald.de/freiberuflichkeit-gewerbesteuer/beratung-kann-freiberuflich-sein.html
http://www.dr-grunewald.de/freiberuflichkeit-gewerbesteuer/sap-berater-sind-freiberufler-finanzgericht-erkennt-selbstaendigen-betriebswirt-als-freiberuflich-an.html
#935917
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Gast wrote:
> Bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und habe deine Frage entdeckt.
> Muss schon sagen, die Antworten die Du bis jetzt erhalten hast sind
> alles andere als sinnvoll.
> eine Trivialprogramm ist eine standardisiert Software und gehört zu den
> immateriellen, also nicht körperlichen Vermögensgegenständen. Das
> Trivialprogramm dient dazu, lediglich Datenbestände, Zahlen oder
> Buchstaben für jedermann zugänglich abzuspeichern. Trivialprogramme
> werden den selbständig, abnutzbaren und beweglichen Wirtschaftsgütern
> zugerechnet. Liegen die AK unter 410,00 € dann handelt es sich immer um
> eine Trivialprogramm.
> Hoffe damit kannst du jetzt ein Bisschen mehr anfangen.
> Schöne Grüße

Das ist eine Variante (siehe http://www.jurpc.de/rechtspr/20020192.htm), 
wobei man dann auch z.B. den Linux-Kernel oder Eagle/Target/Windows 
gleich Trivialsoftware setzen kann, da VK < 400 €.
Letztlich kann eigentlich nur dann unterschieden werden, wenn man 
Umfang, Komplexität, Algorithmen etc. der erstellten Software untersucht 
und eine gewisse "Schöpfungshöhe" voraussetzt d.h. z.B. nicht 
überwiegend aus fertigen Teilen zusammengestöpselt.

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